DE10216676A1 - Trennwand - Google Patents
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Abstract
Eine Trennwand weist aus Blech bestehende Ständerprofile (1) und zwei daran angeschraubte Wandschalen (2, 3) auf. Die Ständerprofile (1) sind mit im wesentlichen L-förmigem Profilquerschnitt ausgeführt. Jeweils ein wandparalleler, erster Profilschenkel (4) ist mit einer der beiden Wandschalen (2 bzw. 3) verschraubt. Ein quer zur Wandebene gerichteter, zweiter Profilschenkel (6) jedes Ständerprofils (1) erstreckt sich bis zur Innenseite der gegenüberliegenden Wandschale (3 bzw. 2), die an dem Ständerprofil (1, 1') nicht angeschraubt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Trennwand mit aus Blech
bestehenden Ständerprofilen und zwei daran angeschraubten
Wandschalen.
Derartige in Trockenbauweise errichtete Trennwände weisen
ein metallisches Traggerüst auf, dessen wesentliche
Bauelemente aus Blech bestehende Ständerprofile sind. Das
Traggerüst ist beidseitig mit Wandschalen beplankt, die
beispielsweise aus Gipskartonplatten bestehen.
Zur Verminderung der Schallübertragung zwischen den durch
die Trennwand getrennten Räumen wird der zwischen den
Wandschalen gebildete Hohlraum üblicherweise mit
Isoliermaterial gefüllt, vorzugsweise Mineralfasermatten.
Dadurch wird die Luftschallübertragung zwischen den beiden
Wandschalen weitestgehend unterbunden. Die
Schallübertragung erfolgt dann überwiegend als
Körperschall, der durch die die beiden Wandschalen
verbindenden Ständer und Riegel übertragen wird.
Deshalb wurden schon erhebliche Anstrengungen unternommen,
die verwendeten Profile als sogenannte Schallschutzprofile
auszuführen, bei denen die Körperschallübertragung im
Bereich der Stegfläche vermindert ist. Eine Möglichkeit
hierzu besteht darin, die Stegfläche im Querschnitt
wellenförmig oder in anderer Weise stärker federnd
auszuführen, so dass eine direkte Kraftübertragung zwischen
den beiden Profilflanschen vermindert wird; außerdem wird
dadurch eine Vergrößerung des Laufweges der
Schallübertragung erreicht. Diesem Zweck dienen auch
Ausführungsformen mit einander überlappenden Längsschlitzen
in den Stegflächen.
Diese bekannten Maßnahmen zur Erzielung eines
Schallschutzprofils sind fertigungstechnisch aufwendig; in
vielen Fällen wird dabei auch zusätzlich das Gewicht des
Profils erhöht.
Die erforderliche Steifigkeit der Ständerprofile läßt sich
bereits mit verhältnismäßig dünnwandigen, leichten Profilen
erreichen. Alle bekannten Maßnahmen zur Verringerung der
Körperschallübertragung durch die Ständerprofile führen
aber zu einer Schwächung der Profile und/zu einer Erhöhung
des Gewichts.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Trennwand der
eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß eine
weitestgehende Vermeidung der Körperschallübertragung mit
einfachsten konstruktiven und fertigungstechnischen Mitteln
erreicht wird, wobei eine ausreichende Steifigkeit des
Ständerprofils erhalten bleibt und keine Gewichtserhöhung
eintritt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Ständerprofile mit im wesentlichen L-förmigem
Profilquerschnitt ausgeführt sind, daß jeweils ein
wandparalleler, erster Profilschenkel mit einer der beiden
Wandschalen verschraubt ist und daß ein quer zur Wandebene
gerichteter, zweiter Profilschenkel jedes Ständerprofils
sich bis zur Innenseite der gegenüber liegenden Wandschale
erstreckt, die an dem Ständerprofil nicht angeschraubt ist.
Der auf diese gegenüber liegende Wandschale gerichtete,
zweite Profilschenkel stützt zwar die Wandschale zum
Wandinneren hin ab, wenn auf die Wandschale von außen eine
Kraft ausgeübt wird. Da dieser zweite, quer zur Wandebene
gerichtete Profilschenkel jedoch mit der Wandschale nicht
verschraubt ist, erfolgt praktisch keine
Körperschallübertragung zwischen der Wandschale und dem
Profilschenkel. Vielmehr ist das Ständerprofil von dieser
einen Wandschale weitestgehend akustisch entkoppelt.
Vorzugsweise sind die Ständerprofile abwechselnd mit der
einen oder der anderen Wandschale verschraubt, d. h. jede
Wandschale ist nur mit jedem zweiten Ständerprofil
verschraubt. Dadurch ist eine ausreichende Befestigung der
beiden Wandschalen gewährleistet, ohne daß zwischen diesen
beiden Wandschalen eine Schallbrücke gebildet würde, die
Körperschall überträgt.
Zugleich wird hierdurch eine weitgehende thermische
Trennung der beiden Wandschalen erreicht, so daß die
Wärmedämmwirkung der so aufgebauten Trennwand
verhältnismäßig hoch ist, zumal eine etwaige
Wärmeübertragung durch Konvexion durch das Einlegen von
Isoliermaterial in den Wandinnenraum ausgeschlossen werden
kann.
Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, daß der quer zur Wandebene
gerichtete Profilschenkel jedes Ständerprofils mit seiner
Randkante stumpf auf die Innenseite der Wandschale trifft.
Dadurch wird auch bei einer Berührung zwischen dieser
Wandschale und dem Ständerprofil eine
Körperschallübertragung weitgehend ausgeschlossen,
zumindest aber erheblich vermindert. Ebenso ist auch die
Wärmeübertragung fast völlig ausgeschlossen.
Aus Gründen der Verarbeitungstechnik ist diese Ausführung
vorteilhaft, weil die Wandschale auch nicht irrtümlich an
den zur quer zur Wandebene gerichteten Profilschenkel des
Ständerprofils angeschraubt werden kann.
Gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, daß der quer zur Wandebene
gerichtete Profilschenkel an seinem dem wandparallelen,
ersten Profilschenkel entgegengesetzten Rand einen an der
Innenseite der Wandschale liegenden Randflansch aufweist.
Durch diesen verhältnismäßig schmalen, abgewinkelten
Randflansch wird eine wesentliche Erhöhung der
Formsteifigkeit des Ständerprofils auch bei geringer
Wandstärke erreicht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des
Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer
Unteransprüche.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher
erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
Fig. 1 einen horizontalen Teilschnitt durch eine Trennwand,
Fig. 2 in räumlicher Darstellungsweise einen Abschnitt
eines Ständerprofils der Trennwand nach Fig. 1,
Fig. 3 einen horizontalen Teilschnitt durch eine Trennwand
mit gegenüber der Fig. 1 abgewandelten Ständerprofilen und
Fig. 4 in räumlicher Darstellungsweise einen Abschnitt
eines Ständerprofils der Trennwand nach Fig. 3.
Die in Fig. 1 dargestellte, in Trockenbauweise errichtete
Trennwand weist ein Traggerüst aus Ständerprofilen 1 auf,
das mit Wandschalen 2 und 3 beplankt ist, die
beispielsweise aus Gipskartonplatten bestehen. Jedes
Ständerprofil 1 (Fig. 2) ist mit im wesentlichen L-förmigem
Profilquerschnitt ausgeführt. Ein erster Profilschenkel 4,
der im eingebauten Zustand (Fig. 1) wandparallel angeordnet
ist, ist an seiner einen Kante mit einem abgewinkelten
Versteifungsflansch 5 verbunden. An seiner anderen Kante
ist der erste Profilschenkel 4 mit einem rechtwinklig dazu
abgekanteten, zweiten Profilschenkel 6 verbunden, der sich
im eingebauten Zustand (Fig. 1) quer zur Wandebene
erstreckt.
Wie man aus Fig. 1 erkennt, sind die Ständerprofile 1 in
der Trennwand so angeordnet, daß bei aufeinander folgenden
Ständerprofilen 1 der erste Profilschenkel 4 abwechselnd an
der Innenseite der einen Wandschale 2 oder der anderen
Wandschale 3 anliegt. Mittels Bauschrauben 7, die in Fig. 1
nur angedeutet sind, ist jeweils die Wandschale 2 bzw. 3 an
dem daran anliegenden ersten Profilschenkel 4 angeschraubt.
Der zweite Profilschenkel 6 jedes Ständerprofils 1
erstreckt sich quer zur Wandebene übe den Zwischenraum
zwischen den beiden Wandschalen 2 und 3 und trifft stumpf
auf die Innenseite der Wandschale 2 bzw. 3, die der am
jeweiligen Ständerprofil 1 angeschraubten Wandschale 3 bzw.
2 gegenüber liegt. Diese gegenüber liegende Wandschale 3
bzw. 2 ist mit dem Profilschenkel 6 nicht verschraubt. Sie
liegt nur lose an der Randkante 6a des sich quer zur
Wandebene erstreckenden Profilschenkels 6 an. Dies ist
zumindest dann der Fall, wenn auf die betreffende
Wandschale 2 bzw. 3 von der Außenseite ein Druck ausgeübt
wird.
Das in den Fig. 3 und 4 dargestellte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel nach den
Fig. 1 und 2 nur dadurch, daß der quer zur Wandebene
gerichtete Profilschenkel 6 des Ständerprofils 1' an seinem
dem wandparallelen, ersten Profilschenkel 4 entgegen
gesetzten Rand 6b einen an der Innenseite der Wandschale 2
bzw. 3 anliegenden Randflansch 8 aufweist. Der Randflansch
8 dient nur zur Versteifung des Ständerprofils 1' und ist
mit der jeweils zugeordneten, vorzugsweise lose anliegenden
Wandschale 2 bzw. 3 ebenfalls nicht verschraubt.
Die Breite des Randflansches 8 beträgt weniger als ein
Drittel der Breite des wandparallelen ersten
Profilschenkels 4. Beispielsweise entspricht die Breite des
Randflansches 8 der Breite des anderen Randflansches 5.
In allen übrigen Merkmalen entspricht die Trennwand gemäß
Fig. 3 der in Fig. 1 dargestellten Trennwand, so daß auf
deren Beschreibung verwiesen werden kann.
Claims (7)
1. Trennwand mit aus Blech bestehenden Ständerprofilen und
zwei daran angeschraubten Wandschalen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ständerprofile (1, 1') mit im
wesentlichen L-förmigen Profilquerschnitt ausgeführt sind,
daß jeweils ein wandparalleler, erster Profilschenkel (4)
mit einer der beiden Wandschalen (2 bzw. 3) verschraubt ist
und daß ein quer zur Wandebene gerichteter, zweiter
Profilschenkel (6) jedes Ständerprofils (1, 1') sich bis
zur Innenseite der gegenüber liegenden Wandschale (3 bzw.
2) erstreckt, die an dem Ständerprofil (1, 1') nicht
angeschraubt ist.
2. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ständerprofile (1, 1') abwechselnd mit der einen und
der anderen Wandschale (2 bzw. 3) verschraubt sind.
3. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der quer zur Wandebene gerichtete Profilschenkel (6) jedes
Ständerprofils (1, 1') mit seiner Randkante (6a, 6b) stumpf
auf die Innenseite der Wandschale (2 bzw. 3) trifft.
4. Trennwand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wandschale (2 bzw. 3) an der Randkante (6a) des
Profilschenkels (6) lose anliegt.
5. Trennwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der quer zur wandebene gerichtete Profilschenkel (6) an
seinem dem wandparallelen, ersten Profilschenkel (4)
entgegengesetzten Rand (6b) einen an der Innenseite der
Wandschale (2 bzw. 3) liegenden Randflansch (8) aufweist.
6. Trennwand nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wandschale (2 bzw. 3) an dem Randflansch (8) lose
anliegt.
7. Trennwand nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Breite des Randflansches (8) weniger als ein Drittel
der Breite des wandparallelen, ersten Profilschenkels (4)
beträgt.
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2002
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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