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DE10216440B4 - Förderbahn auf Flurhöhe mit geraden, gebogenen und/oder winkligen Förderbahn-Abschnitten für einen oder mehrere Werkstückträger - Google Patents

Förderbahn auf Flurhöhe mit geraden, gebogenen und/oder winkligen Förderbahn-Abschnitten für einen oder mehrere Werkstückträger Download PDF

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DE10216440B4
DE10216440B4 DE2002116440 DE10216440A DE10216440B4 DE 10216440 B4 DE10216440 B4 DE 10216440B4 DE 2002116440 DE2002116440 DE 2002116440 DE 10216440 A DE10216440 A DE 10216440A DE 10216440 B4 DE10216440 B4 DE 10216440B4
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shaped recess
strip
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Peter Krups
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Robert Krups GmbH and Co KG
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Robert Krups GmbH and Co KG
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Abstract

Förderbahn auf Flurhöhe (6) mit geraden, gebogenen und/oder winkligen Förderbahn-Abschnitten (1a) für einen oder mehrere Werkstückträger (3), für kleinere und mittlere Bearbeitungsgegenstände, wobei die Werkstückträger (3) zwischen Arbeitsstationen, Bearbeitungs- und/oder Montagestationen auf Transportrollen (14) transportierbar sind, und Führungswangen (2) im Abstand der Werkstückträger-Breite angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet,
– dass die Förderbahn (1) in Förderbahn-Abschnitten (1a) mit einer teilweisen oder durchgehenden Abdeckung (4) versehen ist, in der zumindest eine dem Verlauf (1b) der Förderbahn (1) folgende streifenförmige Ausnehmung (5) vorgesehen ist,
– dass die Abdeckung (4) oder Abdeckungsteile (4a) jeweils in auf dem Flur (6) aufgestützten Grundträgern (7) abgestützt sind,
– dass der Werkstückträger (3) unter der Abdeckung (4) einen zwischen den Führungswangen (2) geführten, unteren Grundkörper (3a) bildet, der zwischen den Führungswangen (2) mittels seitlichen Gleitsteinen (9) geführt ist,
– und dass über der Abdeckung (4) ein oberer Tragkörper (3b) vorhanden ist, und oberer...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Förderbahn auf Flurhöhe mit geraden, gebogenen und/oder winkligen Förderbahn-Abschnitten für einen oder mehrere Werkstückträger, für kleinere und mittlere Bearbeitungsgegenstände, wobei die Werkstückträger zwischen Arbeitsstationen, Bearbeitungs- und/oder Montagestationen auf Transportrollen transportierbar sind, und Führungswangen im Abstand der Werkstückträger-Breite angeordnet sind.
  • Eine für größere Bearbeitungsgegenstände geeignete Fördervorrichtung ist aus der DE 694 16 821 T2 bekannt, wobei jedoch bspw. Autokarosserien zugrunde gelegt sind. Diese bedürfen Beschichtungskabinen, die jeweils auf eine Elektrodenanordnung ohne genaue seitliche Führung abgestützt sind. Die Beschichtungskabinen befinden sich auf beträchtlicher Höhe über der Flurhöhe und die Gesamtanlage ist von einer Einhausung umgeben.
  • Ähnlich hoch bauende Förderstrecken ( DE 197 25 048 A1 ) weisen in verschmutzungskritischen Bereichen stationär angeordnete Schutzabdeckungen auf.
  • Bei einer Vorrichtung zum hängenden Transport von Gegenständen, insbesondere Kleidungsstücken, durch eine Behandlungseinrichtung, besteht die Förderstrecke aus einer einzigen Führungsschienenbahn in einer vertikalen Ebene ( DE 39 17 630 A1 ). Der Führungsschienenbahn sind Schlitten zugeordnet, die die Bearbeitungsgegenstände tragen.
  • Die eingangs bezeichnete Förderbahn auf Flurhöhe ist aus der DE 40 36 214 C2 bekannt und besteht aus mehreren längs einer Bearbeitungs- und/oder Montagestrecke aufeinanderfolgenden, mit ihrer Förderrichtung im Winkel zueinander verlaufenden, als Doppelrollen- oder Doppelgurtförderer o. dgl. ausgebildeten Einzelförderern, die mittels Übergabeeinrichtungen miteinander verbunden sind und die Werkstückträger aufnehmen, die auf den Rollen oder Gurten der jeweiligen Einzelförderer getragen und im Reibschluss in Förderrichtung bewegbar sind, sowie zwischen, an beiden Seiten der Einzelförderer angebrachten, aufrecht stehenden Wangen gleitend geführt sind. Dabei sind die Werkstückträger mit einer runden oder ovalen Außenform ausgebildet, die eine Bewegung im Bogen oder auf winklig verlaufenden Förderbahnen erlauben.
  • Derartige Förderbahnen haben sich bewährt und werden in der Serienfertigung von kleineren und mittleren Bauteilen vorteilhaft eingesetzt. Die Förderbahnen sind jedoch auf Flurhöhe angeordnet und die Seitenwangen können ein Hindernis für begehbare Wege oder Fahrbahnen darstellen und die einzelnen Bauteile der Förderbahn können durch einen solchen Querverkehr beschädigt werden. Besonders gefährdet sind die Transportrollen und die Antriebselemente.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen weitgehenden Schutz für solche Förderbahnen zu schaffen, so dass zumindest nur noch der momentan sich vorbeibewegende Werkstückträger für den Querverkehr zu beachten ist und im übrigen alle Bauteile der Förderbahn geschützt sind.
  • Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
    • – dass die Förderbahn in Förderbahn-Abschnitten mit einer teilweisen oder durchgehenden Abdeckung versehen ist, in der zumindest eine dem Verlauf der Förderbahn folgende streifenförmige Ausnehmung vorgesehen ist,
    • – dass die Abdeckung oder Abdeckungsteile jeweils in auf dem Flur aufgestützten Grundträgern abgestützt sind,
    • – dass der Werkstückträger unter der Abdeckung einen zwischen den Führungswangen geführten, unteren Grundkörper bildet, der zwischen den Führungswangen mittels seitlichen Gleitsteinen geführt ist,
    • – und dass über der Abdeckung ein oberer Tragkörper vorhanden ist, und oberer Tragkörper und unterer Grundkörper durch die streifenförmige Ausnehmung hindurch verlaufend miteinander verbunden sind.
  • Dadurch wird das Innere der Förderbahn geschützt und auf dem Flur ist nur noch der Tragkörper für das jeweilige Werkstück sichtbar. Im Inneren werden dadurch die Antriebskette, das Kettenrad, die Transportrollen und Teile des Werkstückträgers vor Staub und anderem Schmutz abgeschirmt.
  • Als Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass eine mittige, dem Verlauf der Förderbahn folgende streifenförmige Ausnehmung vorgesehen ist. Diese Ausnehmung bildet gleichzeitig eine Führungshilfe für den Werkstückträger insgesamt, dessen Bewegungen an Kurven oder Förderbahn-Abschnitten gesteuert werden muss.
  • Eine alternative Ausführungsform ist fertigungs- und montagetechnisch besonders leicht zu überschauen, indem die streifenförmige Ausnehmung über mittig beabstandete, hälftige Abdeckungsteile gebildet ist. Dadurch ist die Herstellung der Abdeckung technisch und in der Fertigung besonders einfach.
  • Die Befestigung oder Lagerung der Abdeckung oder der Abdeckungsteile kann mit anderen Funktionen dahingehend verbunden werden, indem der Grundträger jeweils mittels Stellschrauben auf dem Flur abgestützt und in der Höhe einstellbar ist.
  • Die Führung des Werkstückträgers zwischen den Führungswangen kann dadurch einfach und ausreichend genau gestaltet werden, indem der untere Grundkörper und der obere Tragkörper des Werkstückträgers miteinander mittels zumindest zwei im Förderbahn-Verlauf beabstandeten Verbindungselementen verbunden sind, die schmaler sind als die streifenförmige Ausnehmung. Dadurch kann der Werkstückträger leicht durch bogenförmige Förderbahnabschnitte bewegt werden, ohne zu klemmen.
  • Dabei wirkt unterstützend, dass die Verbindungselemente im Querschnitt kreisförmig sind. Diese Querschnittsform trägt zu einer abrollenden Bewegung innerhalb der streifenförmigen Ausnehmung bei.
  • Die Führung für den Werkstückträger lässt sich noch weiter dadurch verbessern, dass der Abstand von zwei Verbindungselementen auf den winkligen Verlauf der Förderbahn abgestimmt ist. Je nach dem Radius der Bögen kann der Abstand kleiner oder größer eingestellt werden.
  • Ein vorteilhafter Aufbau der Förderbahn wird ferner dadurch erzielt, dass unter der Abdeckung bzw. den Abdeckungsteilen beidseitig angeordnete Profilstäbe in Transportrichtung verlaufen, zwischen denen die Transportrollen drehgelagert sind und an denen Führungselemente befestigt sind, die mit dem Grundkörper korrespondieren.
  • Die Bewegung des Werkstückträgers wird außerdem dadurch erleichtert, dass der Grundkörper mittels einzelner Stützkörper auf den Transportrollen gelagert ist. Die Stützkörper gleiten ohne großen Widerstand über die Transportrollen.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, die nachstehend näher erläutert werden.
  • Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Ansicht mehrere Förderbahnabschnitte in rechtwinkliger Zuordnung und
  • 2 einen senkrechten Querschnitt durch einen Förderbahnabschnitt in 1.
  • Die Förderbahn 1 ist aus mehreren Förderbahnabschnitten 1a gebildet, die teils gerade, teils gebogen oder rechtwinklig zueinander liegen. Die Förderbahn 1 verbindet Arbeitsstationen, Bearbeitungsstationen und/oder Montagestationen in einem Fertigungsablauf beliebiger Bauteile. Der Verlauf 1b der Förderbahn 1 wird durch die Bewegungen eines oder mehrerer Werkstückträger 3 zwischen Führungswangen 2 bestimmt. Zwischen den Führungswangen 2 ist die Breite des Werkstückträgers geführt, wobei die Außenform, wie gezeichnet, mit Spitzen an den Enden und Einbuchtungen auf halber Länge, gestaltet ist (1).
  • Die Förderbahn 1 ist mit einer teilweisen oder durchgehenden Abdeckung 4 versehen, in der zumindest eine dem Verlauf 1b der Förderbahn 1 folgende streifenförmige Ausnehmung 5 vorgesehen ist. Der Werkstückträger 3 ist in zwei wesentliche Bauteile gegliedert: Unter der Abdeckung 4 befindet sich ein zwischen den Führungswangen 2 geführter, unterer Grundkörper 3a und über der Abdeckung 4 ist ein oberer Tragkörper 3b vorgesehen, die beide durch die streifenförmige Ausnehmung 5 hindurch verlaufend miteinander verbunden sind. Der obere Tragkörper 3b ist nach allen Seiten frei und kann ein oder mehrere Werkstücke aufnehmen.
  • Im Ausführungsbeispiel ist nur eine, mittige, dem Verlauf 1b der Förderbahn 1 folgende streifenförmige Ausnehmung 5 vorgesehen. Die Ausnehmung 5 ist dabei über mittig beabstandete, hälftige Abdeckungsteile 4a ausgeführt. Bei hälftigen Abdeckungsteilen 4a (2). sind diese jeweils in auf dem Flur 6 aufgestützten Grundträgern 7 abgestützt. Eine horizontale Lage des Förderbandes 1 ergibt sich durch Stellschrauben 8 auf dem Flur 6, die in der Höhe mittels Gewindemuttern eingestellt werden.
  • Innerhalb der Abdeckung 4 ist der untere Grundkörper 3a zwischen den Führungswangen 2 mittels seitlichen Gleitsteinen 9 geführt, die im unteren Grundkörper 3a eingelassen und befestigt sind. Die Gleitsteine 9 liegen gegen Führungselemente 15 an, die in Profilstäben 12 eingeschoben sind.
  • Die Verbindung zwischen dem unteren Grundkörper 3a und dem oberen Tragkörper 3b des Werkstückträgers 3 kann mit unterschiedlichen Gestaltungen hergestellt werden. Eine solche Gestaltung besteht darin, dass der untere Grundkörper 3a und der obere Tragkörper 3b des Werkstückträgers 3 miteinander mittels zumindest zwei im Förderbahnverlauf 1b beabstandeten Verbindungselementen 10 verbunden sind, die jeweils schmaler als die streifenförmige Ausnehmung sind. Solche Verbindungselemente 10 sind im Querschnitt kreisförmig, wie in 1 gezeigt ist. Es kann jedoch bei entsprechendem Montage-Verfahren von zwei Abdeckungsteilen 4a auch durch spangebende Herstellung oder durch Spritzguss eine Formverbindung eingesetzt werden, wie in 2 vorausgesetzt wird. Der Abstand 11 von zwei Verbindungselementen 10 ist auf den winkligen (oder bogenförmigen) Verlauf 1b der Förderbahn 1 abgestimmt.
  • In 2 sind noch unter der Abdeckung 4 bzw. den Abdeckungsteilen 4a beidseitig angeordnet Profilstäbe 12, die in Transportrichtung 13 verlaufen, zwischen denen die Transportrollen 14 drehgelagert sind. Innerhalb der nach innen hohlen Form der Profilstäbe sind Räume für die Antriebskette 17 und Kettenräder 18 vorhanden. An den Profilstäben 12 sind ferner nach außen gerichtet Führungselemente 15 eingesetzt, die mit dem Grundkörper 3a zusammenwirken, d. h. beim Vorüberwandern abstützen und führen.
  • Der Grundkörper 3a stützt sich mittels einzelner Stützkörper 16 auf den Transportrollen 14 ab.
  • 1
    Förderbahn
    1a
    Förderbahnabschnitt (gerade, gebogen, winklig)
    1b
    Verlauf der Förderbahn
    2
    Führungswangen
    3
    Werkstückträger
    3a
    unterer Grundkörper
    3b
    oberer Tragkörper
    4
    Abdeckung
    4a
    Abdeckungsteile
    5
    streifenförmige Ausnehmung
    6
    Flur
    7
    Grundträger
    8
    Stellschrauben
    9
    Gleitsteine
    10
    Verbindungselemente
    11
    Abstand
    12
    Profilstäbe
    13
    Transportrichtung
    14
    Transportrollen
    15
    Führungselemente
    16
    Stützkörper
    17
    Antriebskette
    18
    Kettenrad

Claims (9)

  1. Förderbahn auf Flurhöhe (6) mit geraden, gebogenen und/oder winkligen Förderbahn-Abschnitten (1a) für einen oder mehrere Werkstückträger (3), für kleinere und mittlere Bearbeitungsgegenstände, wobei die Werkstückträger (3) zwischen Arbeitsstationen, Bearbeitungs- und/oder Montagestationen auf Transportrollen (14) transportierbar sind, und Führungswangen (2) im Abstand der Werkstückträger-Breite angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, – dass die Förderbahn (1) in Förderbahn-Abschnitten (1a) mit einer teilweisen oder durchgehenden Abdeckung (4) versehen ist, in der zumindest eine dem Verlauf (1b) der Förderbahn (1) folgende streifenförmige Ausnehmung (5) vorgesehen ist, – dass die Abdeckung (4) oder Abdeckungsteile (4a) jeweils in auf dem Flur (6) aufgestützten Grundträgern (7) abgestützt sind, – dass der Werkstückträger (3) unter der Abdeckung (4) einen zwischen den Führungswangen (2) geführten, unteren Grundkörper (3a) bildet, der zwischen den Führungswangen (2) mittels seitlichen Gleitsteinen (9) geführt ist, – und dass über der Abdeckung (4) ein oberer Tragkörper (3b) vorhanden ist, und oberer Tragkörper (3b) und unterer Grundkörper (3a) durch die streifenförmige Ausnehmung (5) hindurch verlaufend miteinander verbunden sind.
  2. Förderbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine mittige, dem Verlauf (1b) der Förderbahn (1) folgende streifenförmige Ausnehmung (5) vorgesehen ist.
  3. Förderbahn nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die streifenförmige Ausnehmung (5) über mittig beabstandete, hälftige Abdeckungsteile (4a) gebildet ist.
  4. Förderbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundträger (7) jeweils mittels Stellschrauben (8) auf dem Flur (6) abgestützt und in der Höhe einstellbar ist.
  5. Förderbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Grundkörper (3a) und der obere Tragkörper (3b) des Werkstückträgers (3) miteinander mittels zumindest zwei im Förderbahn-Verlauf (1b) beabstandeten Verbindungselementen (10) verbunden sind, die schmaler sind als die streifenförmige Ausnehmung (5).
  6. Förderbahn nach einem der Ansprüche 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (10) im Querschnitt kreisförmig sind.
  7. Förderbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (11) von zwei Verbindungselementen (10) auf den winkligen Verlauf (1b) der Förderbahn (1) abgestimmt ist.
  8. Förderbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass unter der Abdeckung (4) bzw. den Abdeckungsteilen (4a) beidseitig angeordnete Profilstäbe (12) in Transportrichtung (13) verlaufen, zwischen denen die Transportrollen (14) drehgelagert sind und an denen Führungselemente (15) befestigt sind, die mit dem Grundkörper (3a) korrespondieren.
  9. Förderbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (3a) mittels einzelner Stützkörper (16) auf den Transportrollen (14) gelagert ist.
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