Hintergrund der Erfindung
Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fördervorrichtung, die
zur elektrostatischen Beschichtung unter Anlegung einer
Hochspannung an ein zu beschichtendes Werkstück anstelle des
Anlegens der Hochspannung an die Beschichtungsmaschine verwendet
wird.
Beschreibung des Standes der Technik
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Die elektrostatische Beschichtung eines Werkstückes wie einer
Autokarosserie wurde bisher durch Anlegen einer Hochspannung
von -80 V bis 120 kV an eine elektrostatische
Beschichtungsmaschine durchgeführt, die eine Farbe ausstößt, während ein
auf einem Förderwagen plaziertes Werkstück mit der Erde
geerdet wird.
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In diesem Falle wird die elektrostatische Beschichtung im
allgemeinen durch Verwendung einer isolierenden Farbe
durchgeführt. Bewegungen zum Umweltschutz sind weltweit in den
vergangenen Jahren populär geworden und es wurde stark dafür
eingetreten, die Verwendung von organischen Lösungsmitteln wie
Kohlenwasserstoffen, welche Substanzen ergeben, die eine
öffentliche Vergiftung bewirken, zu regulieren und in
Übereinstimmung hiermit wurde es ebenfalls in dem industriellen
Bereich der Beschichtung vorgeschlagen, die Verwendung von
isolierenden Farben, welche eine große Menge von schädlichen
organischen Lösungsmitteln wie Verdünner konsumieren, zu
vermeiden und zu elektrostatischen Beschichtungen überzugehen,
die wässrige Farben, welche keine öffentliche Verschmutzung
hervorrufen, zu verwenden.
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Wenn jedoch eine elektrisch leitfähige Farbe wie eine wässrige
Farbe durch eine elektrostatische Beschichtungsmaschine, an
die eine Hochspannung angelegt ist, versprüht wird, so ist es
notwendig, ein adäquates Mittel für die Isolierung eines
Farbzuführungssystems bereitzustellen, um so nicht eine an die
Beschichtungsmaschine angelegte Hochspannung abzubauen (siehe
japanische Patentveröffentlichungen Sho 55-114366 und Sho 56-
141869). Dieses resultiert in beträchtlichen Schwierigkeiten
bei einer Beschichtungseinrichtung für Fahrzeugkarosserien zur
Durchführung von Vielfarbenbeschichtungen während der Änderung
der Farbtöne der Farben unter mehreren Dutzend von Farbtönen,
indem jede der Farbzuführleitungen und Farbvorratsbehälter bei
jedem Farbton zu isolieren ist.
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Des weiteren ist es ebenfalls notwendig, Sicherheitsmittel für
das an die Hochspannung angelegte Farbzuführungssystem
vorzusehen, wie durch die Umgebung der Peripherie der
Farbzuführleitungen oder Farbvorratsbehälter mit Schutzkammern, dieses
resultiert aber in einem Problem der merklichen Steigerung der
Kosten für die Isolierung und Sicherheit sowie Vergrößerung
der Ausdehnung der gesamten Einrichtung.
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Angesichts des oben Gesagten hat der Anmelder bereits eine
Fördervorrichtung vorgeschlagen, die in der Lage ist, eine
Hochspannung an ein Werkstück anzulegen, so daß die
elektrostatische Beschichtung unter Verwendung einer elektrisch
leitfähigen Farbe ohne die Bereitstellung von
Isolierungsmitteln an dem Farbzuführungssystem durchgeführt werden kann
(Japanische Gebrauchsmuster-Offenlegung Hei 3-105948 und Hei
4-16796).
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Fig. 10 illustriert eine derartige vorgeschlagene
Fördervorrichtung, in welcher ein Werkstück W auf einem Wagen 71
plaziert ist, der auf einer Schiene 70 läuft, und eine
Elektrodenanordnung 72 zur Anlegung einer Hochspannung an das
Werkstück ist in einem isolierenden Zustand mittels der
Isolierungspfosten 73, die beispielsweise aus Porzellan zur
Aufrechterhaltung eines notwendigen isolierenden Abstandes
hergestellt sind, angebracht. Eine Stromkollektorschiene 74 ist
entlang einer Transportierungsrichtung des Wagens 71 in einer
Hochspannungsanwendungszone zur Durchführung der
elektrostatischen Beschichtung unter Anlegung einer Hochspannung an das
Werkstück angeordnet und ein Kontakt 75, der mit der Anordnung
72 verbunden ist, ist in gleitendem Kontakt mit der
Kollektorschiene 74.
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Wenn der Wagen 71 an die Hochspannungsbeschichtungszone kommt
wird der Kontakt 75 in gleitenden Kontakt mit der
Kollektorschiene 74 gebracht, um die Hochspannung an das Werkstück W
anzulegen, so daß die elektrostatische Beschichtung ohne
Bereitstellung von Isolierungsmitteln an der elektrostatischen
Beschichtungsmaschine, dem Farbzuführsystem, dem Bodenförderer
oder dergleichen durchgeführt werden kann.
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Da jedoch die Hochspannung stets der Kollektorschiene 75
zugeführt wird, werden Funken in jedem Falle einer Kontaktierung
und Ablösung zwischen dem Kontakt 74 des Wagens 71 und der
Kollektorschiene 75 erzeugt, wie auch während des gleitenden
Kontaktes zwischen dem Kontakt 74 und der Kollektorschiene 75,
hervorgerufen durch die Anlage und Ablösung zwischen diesen.
Wenn die Funken erzeugt werden, werden die Oberflächen des
Kontaktes 74 und der Kollektorschiene 75 aufgeschmolzen und
durch die Hitze uneben gemacht, wodurch tendenziell mehr
Funken hervorgerufen werden. Dies erzwingt einen häufigen
Austausch des Kontaktes 74 und der Kollektorschiene 75, was ein
Problem von steigenden Wartungskosten mit sich bringt.
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Des weiteren wird, da ein großer Potentialunterschied zwischen
der Kollektorschiene 75 und der Beschichtungsmaschine gegeben
ist, ein elektrostatisches Feld zwischen diesen gebildet, um
zu bewirken, daß die Farbe dazu neigt, sich auf der
Kollektorschiene 75 niederzuschlagen, so daß die Schiene häufig zu
reinigen ist, was beträchtliche Schwierigkeiten bei der
Wartung mit sich bringt.
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Um diese Probleme zu überwinden wurde vorgeschlagen, die
Kollektorschiene in einer mit einem isolierenden Öl gefüllten
Rille anzuordnen, um die Oberfläche der Kollektorschiene mit
dem isolierenden Öl abzudecken, um hierdurch die Erzeugung von
Funken zu verhindern oder die Bildung des elektrostatischen
Feldes zu verhindern (siehe japanische Patent-Offenlegung Hei
4-61944).
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Das isolierende Öl würde jedoch, wenn dieses in der
Beschichtungszone verwendet wird, spritzen und sich auf dem Werkstück
niederschlagen, was die Farbe abweist und das Problem von
fehlerhaften Beschichtungen mit sich bringt.
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Des weiteren wurde ebenfalls vorgeschlagen, das Werkstück
einmal auf einen isolierten Förderer zu überführen, der in
einer Hochspannungsanwendungszone angeordnet ist, und
anschließend eine hohe Spannung anzulegen (siehe japanische
Patent-Offenlegung Hei 3-224651 und Hei 44-225857).
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Dieses kompliziert und vergrößert jedoch die Ausdehnung der
Einrichtung und erfordert die Bereitstellung von
spannungserhöhenden und vermindernden Zonen vor und nach dem
Überführungsschritt, so daß Funken bei der Überführung auf den
isolierten Förderer nicht erzeugt werden können, was in dem
Problem der schwierigen Spannungskontrolle und dem Erfordernis
eines großen Raumes resultiert.
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Des weiteren offenbart die EP 0473 156 A2 eine
elektrostatische Beschichtungseinrichtung mit einem isolierten Förderer,
welcher in der Beschichtungszone angeordnet ist, und der einen
isolierenden Träger aufweist, von denen jeder in einem
vorbestimmten Abstand entlang der Beschichtungszone steht, und
einen Rahmen, der horizontal zwischen den Trägern getragen
wird. Ein Paar von Zahnrädern ist an beiden Enden des Rahmens
angeordnet und eine endlose Kette ist vorgesehen, so daß ein
Förderwagen, der in die Autokarosserie auf diesem befördert,
geführt und veranlaßt wird, entlang einer entlang des oberen
Endes des Rahmens angeordneten Förderschiene zu verlaufen. Ein
Hochspannungskabel von einem Hochspannungsgenerator ist mit
der Förderschiene oder dem Rahmen verbunden, so daß eine
Hochspannung mittels des Förderwagens an die Fahrzeugkarosserie
angelegt wird. Aufgrund der Anlegung einer Hochspannung an das
Werkstück über einen elektrischen Kontakt können die oben
diskutierten Probleme nicht gelöst werden.
Aufgabe der Erfindung
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Angesichts des oben Gesagten ist es eine technische Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen,
die in der Lage ist, zuverlässig eine Hochspannung mittels
einer Elektrodenanordnung an ein Werkstück anzulegen, ohne daß
eine Stromkollektorschiene oder ein Kontakt verwendet werden,
ohne besondere Spannungskontrolle und frei von der Gefahr der
Erzeugung von Funken während des Verfahrens einer laufenden
Basis, welche das Werkstück in einer
Hochspannungsanwendungszone transportiert.
Zusammenfassung der Erfindung
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Die oben genannte Aufgabe kann in Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung durch eine Fördervorrichtung zum Anlegen
einer Hochspannung an ein Werkstück gelöst werden, die ein
Transmissionsmittel für elektromagnetische Wellen aufweist,
welches in der Beschichtungskabine zur Übertragung von
elektromagnetischen Wellen auf die laufende Basis während des
Laufs der laufenden Basis in der Hochspannungsanlegungszone,
in welcher eine elektrostatische Beschichtung durch Anlegen
einer Hochspannung an das Werkstück durchgeführt wird,
angeordnet ist, wobei die laufende Basis ein an dieser
angeordnetes Niedrigspannungserzeugungsmittel zum kontaktlosen
Auffangen von von dem elektromagnetischen Übertragungsmittel
übertragenen elektromagnetischen Wellen und zum Ausgeben einer
Niedrigspannung aufweist, und an diesem angeordnet ein
Hochspannungserzeugungsmittel zum stufenweisen Erhöhen einer von
von dem Niedrigspannungserzeugungsmittel abgegebenen
Niedrigspannung auf eine vorbestimmte Spannung und zum Liefern einer
Hochspannung zu der Elektrodenvorrichtung. Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung werden, wenn
eine laufende Basis eine Hochspannungsanlegungszone erreicht,
elektromagnetische Wellen von einem Transmissionsmittel für
elektromagnetische Wellen, welches in einer
Beschichtungskabine an der laufenden Basis angeordnet ist, ausgesandt und ein
an der laufenden Basis angeordnetes
Niedrigspannungserzeugungsmittel gibt eine Niedrigspannung ab.
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Beispielsweise weist das verwendete Transmissionsmittel für
elektromagnetische Wellen eine Induktionsschiene auf, die in
eine Hochspannungsanlegungszone gelegt ist und einen primären
Kreis für eine elektromagnetische Induktion bildet, wobei die
verwendeten Niedrigspannungserzeugungsmittel Aufnahmespulen
aufweisen, welche einen sekundären Kreis zur
elektromagnetischen Induktion bilden. Wenn die Prüfspulen an der laufenden
Basis angeordnet sind, um so in einer kontaktlosen Weise der
Induktionsschiene gegenüber zu liegen, wird eine
Niedrigspannung nur zugeführt, während beide derselben einander
gegenüberliegen, namentlich nur während der Transportierung des
Werkstückes in der Hochspannungsanlegungszone, und die
Niedrigspannung wird einem auf der laufenden Basis befestigten
Hochspannungserzeugungsmittel eingespeist und anschließend
stufenweise erhöht, ohne daß eine Anforderung an die Ein-Aus-
Kontrolle der Spannung besteht.
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Da die elektromagnetischen Wellen daher in einer kontaktlosen
Art und Weise zugeführt werden und des weiteren von einer
derart niedrigen Energiequelle zugeführt werden können, die in
der Lage ist, eine Niedrigspannung auszugeben, wird eine
Hochspannung mittels einer Elektrodenvorrichtung an das Werkstück
angelegt, ohne Funken zu erzeugen, auch bei dem Transport der
laufenden Basis in und aus der Hochspannungsanlegungszone.
Beschreibung der beigefügten Zeichnungen
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Diese und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung in Zusammenhang
mit den beigefügten Zeichnungen ersichtlich werden, wobei:
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Fig. 1 zeigt eine Frontansicht, die eine
Beschichtungskabine zeigt, in welcher eine Fördervorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung angeordnet ist;
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Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der Beschichtungskabine;
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Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht, die eine andere
Fördervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt;
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Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf die Fördervorrichtung;
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Fig. 5 zeigt eine Frontansicht, die eine weitere
Fördervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt;
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Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht der Fördervorrichtung;
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Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht, die eine weitere
Fördervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt;
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Fig. 8 zeigt eine Frontansicht, die einen Hauptteil der
in Fig. 7 gezeigten Fördervorrichtung darstellt;
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Fig. 9 zeigt eine Frontansicht, die einen weiteren Teil
der in Fig. 7 gezeigten Fördervorrichtung
darstellt;
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Fig. 10 zeigt eine Frontansicht, die eine herkömmliche
Vorrichtung darstellt.
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Die vorliegende Erfindung wird durch die in den Zeichnungen
gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiele genauer beschrieben
werden.
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Fig. 1 zeigt eine Frontansicht, die eine Beschichtungskabine
darstellt, in welcher eine erfindungsgemäße Fördervorrichtung
angeordnet ist, und Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der
Beschichtungskabine.
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In einem Fördervorrichtungshauptkörper ist eine Vielzahl von
Leisten (laufende Basen) 3 angeordnet, welche jeweils eine auf
dieser befestigte Elektrodenvorrichtung 2 zur Anlegung einer
Hochspannung an ein auf der laufenden Basis befestigtes
Werkstück W aufweisen, wobei die Leisten jeweils in einem
vorbestimmten Abstand zu einer endlosen Kette 5 angeordnet sind,
die zwischen einer Ladevorrichtung C und einer vor und nach
einer Beschichtungskabine 4 angeordneten Relaisvorrichtung R
angeordnet sind (Fig. 2).
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In der Beschichtungskabine 4 ist eine Hochspannungsanlegezone
H ausgebildet, in welcher die elektrostatische Beschichtung in
einem Zustand der Anlegung einer Hochspannung an das Werkstück
W durchgeführt wird. In der Hochspannungsanwendungszone H ist
eine mit der Erde geerdete Beschichtungsmaschine T derart
angeordnet, daß diese entlang einer Transportrichtung der
Leisten 3 spuren kann, und eine Induktionsschiene
(Transmissions
mittel für elektromagnetische Wellen) 6, die einen primären
Kreis für eine elektromagnetische Induktion bildet, ist für
eine vorbestimmte Länge entlang der Transportrichtung des
Werkstückes W vorgesehen.
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Die Induktionsschiene 6 ist derart angeordnet, daß sich diese
beispielsweise unterhalb der in der Beschichtungskabine 4
verlaufenden Leiste 3 befindet und mit einer Abdeckung 7, welche
einen Längsschlitz 7a aufweist, bedeckt ist.
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Die Prüfspulen (Niedrigspannungserzeugungsmittel) 8, die einen
sekundären Kreis für eine elektromagnetische Einspeisung
bilden, sind an der Leiste 3 an einer Stellung gegenüberliegend
der Induktionsschiene 6 angebracht, und die Prüfspulen 8 sind
derart angepaßt, daß diese der Induktionsschiene 6 in
kontaktloser Weise in einem Zustand gegenüberliegen, in dem diese
durch den Spalt 7a eingeführt sind, wenn die Leiste 3 in der
Hochspannungsanlegungszone A läuft.
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Des weiteren ist ein Isolierungspfosten 9 vertikal zu jeder
der Leisten 3 zur Unterstützung der Elektrodenvorrichtung 2 in
dem isolierenden Zustand angeordnet und ein
Hochspannungsgenerator 10 geringer Größe und ein Hochwiderstandskreis 11 sind
auf beiden Seiten, der rechten und der linken, der
Isolierungspfosten 9 angeordnet.
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Der Hochspannungsgenerator 10 ist angepaßt, um eine von den
Prüfspulen 8 als eine primäre Leistungsquelle ausgegebene
induzierte elektromotorische Kraft schrittweise zu erhöhen, eine
Hochspannung der Elektrodenvorrichtung zuzuführen und die
Hochspannung an das Werkstück W anzulegen. Des weiteren dient
der Hochwiderstandskreis 11 dazu, statische elektrische
Ladungen, die auf dem Werkstück W und der Elektrodenanordnung 2
verbleiben, nachdem die Leiste 3 die
Hochspannungsanlegungszone H passiert hat und die Anlegung der Hochspannung an das
Werkstück W vervollständigt wurde, zu entfernen. Der
Widerstandswert des Kreises 11 ist beispielsweise von einigen 1.000
bis 10.000 MOhm zur Verhinderung eines Kurzschlusses während
der Anlegung der Hochspannung ausgewählt. Anstelle des
Hochwiderstandskreises 11 kann ein Erdungsschalter zur Verbindung
der Elektrodenvorrichtung 2 mit der Erde vorgesehen sein, wenn
ein gewisses Alarmsignal eingegeben wird.
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Im folgenden wird der Betrieb der Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung mit der oben beschriebenen Konstitution
beschrieben werden.
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Als erstes wird ein Wechselstrom bei einer niedrigen Spannung
(beispielsweise ungefähr 300 bis 500 V) der Induktionsschiene
6 zugeleitet und die Bewegung des
Fördervorrichtungshauptkörpers 1 wird gestartet. Das Werkstück W wird auf der Leiste 3
durch eine Ladevorrichtung C, die vor der Beschichtungskabine
4 angeordnet ist, plaziert und anschließend in die
Beschichtungskabine 4 transportiert.
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Anschließend werden, wenn die das Werkstück W transportierende
Leiste 3 zu der Hochspannungsanwendungszone H kommt, die an
der Leiste 3 angebrachten Prüfspulen 8 durch den Schlitz 8a in
die Abdeckung 7 eingeführt und bewegt, während diese der
Induktionsschiene 6 in einer kontaktlosen Weise gegenüber
liegen.
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Da der Wechselstrom bei einer vorbestimmten Spannung der
Induktionsschiene 6 zugeführt wird, wird eine elektromotorische
Kraft in den Prüfspulen 8 durch elektromagnetische Induktion
induziert und dem auf der Leiste 3 befestigten
Hochspannungsgenerator 10 zugeführt.
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Da der Hochspannungsgenerator 10 angepaßt ist, um die
induzierte elektromotorische Kraft als eine primäre
Leistungsquelle schrittweise zu erhöhen und letztendlich eine hohe
Gleichspannung der Elektrodenanordnung 2 zuzuführen, wird die
Hochspannung mittels der Elektrodenanordnung 2 an das Werkstück W
angelegt und die elektrostatische Beschichtung kann lediglich
durch eine Zerstäubung der Farbe aus der mit der Erde
geerdeten Beschichtungsmaschine T ausgeführt werden.
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Anschließend, nachdem die Leiste 3 die
Hochspannungsanlegungszone H passiert hat, wird, da die den Prüfspulen 8 in
kontaktloser Weise gegenüberliegende Induktionsschiene 6 nicht mehr
anwesend ist, die elektromotorische Kraft nicht mehr induziert
und dementsprechend die Anlegung der Hochspannung an das
Werkstück W automatisch gestoppt. Anschließend wird das Werkstück
von der Leiste 3 durch die Relaisvorrichtung R entladen und
anschließend zu einem nachfolgenden
Einbrenn-/Trocknungsschritt transferiert.
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Da auf dem Werkstück W und der Elektrodenvorrichtung 2
verbleibende statische Ladungen über den
Hochspannungswiderstandskreis 11 zu der Erde hin entfernt werden, werden keine
statischen Ladungen auf der Leiste 3 akkumuliert.
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Namentlich wird die Hochspannung an das Werkstück W nur
angelegt, während das Werkstück W durch die
Hochspannungsanlegungszone läuft und die statischen Ladungen wurden bereits bei
dem Transfer des Werkstückes W zu dem nächsten Förderer durch
die Relaisvorrichtung R entfernt, um die Betriebssicherheit
sicherzustellen.
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Der Hochspannungswiderstandskreis 11 ist auch während des
Laufes der Leisten 3 in der Hochspannungsanlegungszone H und
während der Anlegung der Hochspannung an das Werkstück mit der
Erde geerdet, so daß die unter Hochspannung dem Werkstück
zugeführten Ladungen leicht zur Erde hin abfließen, aber der
hohe Widerstandswert des Kreises 11 kann einen Fluß von
Überströmen oder Kurzschlüssen verhindern.
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Wie oben beschrieben, kann gemäß diesem Ausführungsbeispiel,
da die primäre Quelle für den Hochspannungsgenerator in der
kontaktlosen Weise während des Laufes der Leiste 3 in der
Hochspannungsanlegungszone H zugeführt wird, die im Werkstück
W angelegte Hochspannung automatisch ohne jegliche Betätigung
eines EIN-/AUS-Kreises zugeführt/gestoppt werden.
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Des weiteren wird, da es ausreichend ist, der
Induktionsschie
ne 6 eine derart niedrige Leistung zuzuführen, wie diese
befähigt ist, eine notwendige elektromotorische Kraft in den
Prüfspulen 8 durch elektromagnetische Induktion als primäre
Quelle für den Hochspannungsgenerator 10 zu induzieren, kein
intensives statisches Feld zwischen der Beschichtungsmaschine
T und der Induktionsschiene 6 gebildet, so daß die Farbe sich
nicht elektrostatisch auf der Induktionsschiene 6
niederschlägt.
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Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht, die eine andere
erfindungsgemäße Fördervorrichtung darstellt, und Fig. 4 ist eine
Draufsicht derselben. Teile und Komponenten in Fig. 4, die
mit den in den Fig. 1 und 2 gezeigten identisch sind, sind
mit den gleichen Bezugsziffern versehen, für welche auf eine
ausführliche Beschreibung verzichtet wird.
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In diesem Ausführungsbeispiel ist ein
Mikrowellentransmissionssystem eingeführt, anstelle der Zuführung der primären
Leistungsquelle zu dem Hochspannungsgenerator 10 durch das
elektromagnetische Induktionssystem wie in dem vorhergehenden
Ausführungsbeispiel.
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Eine Mikrowellentransmissionsantenne (Transmissionsmittel für
elektromagnetische Wellen) 21 ist in einer Beschichtungskabine
4 zur Transmission von Mikrowellen auf eine in der
Hochspannungsanlegungszone H laufenden Leiste 3 vorgesehen.
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Die Leiste 3 ist mit einer mikrowellenempfangenden Antenne 22
versehen, welche der Mikrowellentransmissionsantenne 21
gegenüberliegt, und ist derart ausgelegt, daß eine von der
Empfangsantenne (Niedrigspannungserzeugungsmittel) 22
ausgegebene Spannung einem Hochspannungsgenerator 10 zugeführt
wird.
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Die Mikrowellentransmissionsantenne 21 ist beispielsweise in
Fig. 4 gezeigt und derart angepaßt, daß diese Mikrowellen für
einen vorbestimmten Bereich eines Bestrahlungswinkels
transmittieren, welcher ausreicht, um einen sich bewegenden Abstand
der Mikrowellenempfangsantenne 22 von dem Eingang bis zu dem
Ausgang der Leiste 3 für die Hochspannungsanlegungszone H
abzudecken, so daß die mikrowellenempfangende Antenne 22 die
Mikrowellen über diese Entfernung empfangen kann.
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Des weiteren wird eine von der mikrowellenempfangenden Antenne
22 ausgegebene Spannung bei einer vorbestimmten Spannung in
einen Gleich- oder Wechselstrom konvertiert und ein
Hochspannungsgenerator 10 erhöht so wie eine primäre Leistungsquelle
stufenweise und führt eine hohe Gleichspannung der
Elektrodenvorrichtung 2 zu und legt eine Hochspannung an das an der
Vorrichtung 2 angeordnete Werkstück W an.
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Wenn die Bewegung des Fördervorrichtungshauptkörpers 1 unter
Transmission von Mikrowellen für den vorbestimmten Bereich des
Bestrahlungswinkels von der Mikrowellentransmissionsantenne 21
gestartet wird, werden die von der
Mikrowellentransmissionsantenne 21 ausgesandten Mikrowellen durch die
Mikrowellenempfangsantenne 22 empfangen, welche an der Leiste 3 angeordnet
ist, welche das Werkstück W von dem Eingang bis zu dem Ausgang
der Leiste 3 aus der Hochspannungsanlegungszone H
transportiert.
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Während des Empfangs der Mikrowellen werden die empfangenen
Mikrowellen in einen Gleich- oder Wechselstrom bei einer
vorgegebenen Spannung konvertiert und dem Hochspannungsgenerator
10 zugeführt.
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Da der Hochspannungsgenerator 10 dazu geeignet ist, die derart
induzierte elektromotorische Kraft als primäre Leistungsquelle
stufenweise zu erhöhen und eine Hochspannung der
Elektrodenvorrichtung 2 zuzuführen, wird eine Hochspannung mittels der
Elektrodenvorrichtung 2 an das Werkstück W angelegt und die
elektrostatische Beschichtung kann lediglich durch Zerstäuben
einer Farbe aus der mit der Erde geerdeten
Beschichtungsmaschine T durchgeführt werden.
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Anschließend wird, nachdem die Leiste 3 die
Hochspannungsanle
gungszone H passiert hat, da die Mikrowellen nicht mehr zu der
Mikrowellenempfangsantenne 22 emittiert werden, die Anlegung
der Hochspannung an das Werkstück W gestoppt.
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Wie oben beschrieben wurde, kann auch in dieser
Ausführungsform, da die primäre Leistungsquelle für den
Hochspannungsgenerator in einer kontaktlosen Weise nur während des Laufs
der Leiste 3 in der Hochspannungsanlegungszone H zugeführt
wird, die an das Werkstück W angelegte Hochspannung
automatisch ohne jegliche Erzeugung eines EIN-AUS-Kreises
automatisch zugeführt/gestoppt werden.
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Fig. 5 ist eine Frontansicht, die eine weitere
erfindungsgemäße Fördervorrichtung darstellt, und Fig. 6 ist eine
Seitenansicht derselben. Teile oder Komponenten in Fig. 5, die
identisch mit denen in den Fig. 1 und 2 sind, tragen die
gleichen Bezugsziffern, für welche keine detaillierten
Erläuterungen gemacht werden.
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In dieser Ausführungsform werden Mikrowellen zu einem
Wellenleitungsrohr zur Zuführung einer primären Leistungsquelle
geleitet.
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In einer Hochspannungsanlegungszone H in einer
Beschichtungskammer 4 ist ein Wellenleitungsrohr (Transmissionsmittel
für elektromagnetische Wellen) 31 einer vorbestimmten Länge
entlang der Transportrichtung eines Werkstückes W angeordnet.
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Das Wellenleitungsrohr 31 ist beispielsweise unterhalb einer
in der Beschichtungskammer 4 laufenden Leiste 3 positioniert
und weist ein an einem Ende angebrachtes Magnetron 32 zur
Oszillation von Mikrowellen auf.
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Des weiteren weist das Wellenleitungsrohr 31 einen Querschnitt
mit einer großen Weite auf, in welcher ein Schlitz 33 mit
einer Weite von weniger als einer halben Wellenlänge in der
longitudialen Richtung entlang der Mittellinie des Bodens
geöffnet ist, und einen Phasentransducer 34 mit einer Tiefe von
¼
wellenlänge ist an der Öffnung des Spaltes 33 zur
Verhinderung des Austretens von Mikrowellen angeordnet.
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Auf der anderen Seite ist eine Mikrowellenempfangsantenne 35
vorgesehen, die vertikal bewegbar zu dem oberen Ende einer
Klammer 36 auf der Leiste 3 ist, so daß die Antenne innerhalb
des Schlitzes 33 des Wellenleitungsrohres 31 in einer
kontaktlosen Weise eingeführt ist.
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Die Mikrowellenempfangsantenne 35 ist derart angepaßt, daß
diese durch eine Feder 37 federnd abwärts beaufschlagt wird
und um ¼ der Wellenlänge in den Schlitz 33 eingeführt ist,
wobei sie an das untere Ende der Antenne durch eine
Führungsschiene 38, die unterhalb des Wellenleitungsrohres 31
angeordnet ist, gedrängt wird.
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Anschließend werden die von der Mikrowellenempfangsantenne 35
empfangenen Mikrowellen in einen Gleich- oder Wechselstrom bei
einer vorbestimmten Spannung konvertiert und zugeführt zu und
schrittweise erhöht durch einen Hochspannungsgenerator 10.
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Da der Hochspannungsgenerator 10 dazu ausgelegt ist, eine hohe
Gleichspannung schließlich zu einer Elektrodenvorrichtung 2
zuzuführen, wird die Hochspannung mittels der
Elektrodenvorrichtung 2 an das Werkstück W angelegt und die
elektrostatische Beschichtung kann lediglich durch Zerstäubung einer Farbe
aus einer Beschichtungsmaschine T, die mit der Erde geerdet
ist, durchgeführt werden.
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Anschließend wird in dieser Ausführungsform die Bewegung der
Fördervorrichtung 1 in einem Zustand gestartet, in welchem das
Magnetron 32 beeinflußt wird, die Mikrowellen in das
Wellenführungsrohr 31 zu führen.
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In dieser Ausführungsform ist, da der Spalt 32 des
Wellenführungsrohres 31 auf der Mittellinie bei einem weiten Boden
ausgeformt ist, die Weite des Spaltes mit weniger als einer
halben Wellenlänge ausgewählt und, da der Phasentransducer 34
vorgesehen ist, die Mikrowellen nicht aus dem Spalt 32
abgeleitet.
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Anschließend, wenn die Leiste 3 die Hochspannungsanlegungszone
H erreicht, wird das untere Ende der
Mikrowellenempfangsantenne 35 durch die Führungsschiene 38 gegen die Federkraft
einer Feder 37 angehoben und das obere Ende wird in das
Wellenleitungsrohr 31 eingeführt.
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Somit werden die in das Wellenleitungsrohr 31
transmittierenden Mikrowellen empfangen, in einen Wechsel- oder Gleichstrom
bei einer vorbestimmten Spannung konvertiert und als eine
primäre Leistungsquelle für den Hochspannungsgenerator 10
zugeführt.
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Anschließend wird eine Hochspannung von dem
Hochspannungsgenerator 10 der Elektrodenvorrichtung 2 zugeführt, und die
Hochspannung wird an das Werkstück W angelegt, und die
elektrostatische Beschichtung kann durch lediglich eine Zerstäubung
einer Farbe aus der mit der Erde geerdeten
Beschichtungsvorrichtung (nicht dargestellt) durchgeführt werden.
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Anschließend wird, nachdem die Leiste 3 die
Hochspannungsanlegungszone H passiert hat, die Mikrowellenempfangsantenne 35
aus dem Wellenleitungsrohr 31 durch die Federkraft der Feder
37 zurückgezogen und die Mikrowellen können nicht mehr
empfangen werden, so daß die Anlegung der Hochspannung an das
Werkstück W gestoppt ist.
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Wie zuvor beschrieben, kann, da die primäre Leistungsquelle
für den Hochspannungsgenerator auch in diesem
Ausführungsbeispiel in kontaktloser Weise nur während des Laufs der Leiste
3 in der Hochspannungsanlegungszone H zugeführt wird, die an
das Werkstück W angelegte Hochspannung automatisch und ohne
jegliche EIN-AUS-Bedienung eines Stromkreises
zugeführt/gestoppt werden.
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Des weiteren treten, da die Mikrowellen mittels des
Wellen
leitungsrohres 31 transmittiert werden, diese nicht zu der
Außenseite des Wellenleitungsrohres 31 aus, um eine hohe
Sicherheit zu gewährleisten, und auch die Hochspannung kann mit
einem genauen Timing durch die Einführung und Zurückziehung
der Antenne 35 ein- und ausgeschaltet werden.
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Obwohl die Mikrowellenempfangsantenne 35 in diesem
Ausführungsbeispiel durch deren Einführung und Zurückziehung in und
aus dem Schlitz 33 eingeführt und entfernt wird, ist die
Erfindung nicht nur auf eine derartige Ausgestaltung beschränkt,
sondern die Mikrowellenempfangsantenne 35 kann fixiert sein
und die Antenne 35 kann von beiden Endseiten des
Wellenleitungsrohres 31 durch an beiden Endseiten des
Wellenleitungsrohres 31 benachbart zu dem Schlitz 33 eingeformte Schlitze
eingeführt werden.
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Des weiteren wurden jede der vorgenannten Ausführungsformen
bezüglich des beispielhaften Leistenförderers beschrieben, in
welchem die Leiste 3 an der endlosen Kette 5 für den
Fördervorrichtungshauptkörper 1 angebracht ist, aber die Erfindung
ist nicht auf derartige Ausführungsformen beschränkt, sondern
kann beispielsweise derart ausgeführt sein, daß ein derartiger
Wagen veranlaßt wird, auf einer Schiene zu laufen, die in
einer vorbestimmten Anordnung schleifenförmig auf dem Boden
angeordnet ist oder ein Wagen kann entlang einer linearen
Schiene pendeln.
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Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht, die eine weitere
Fördervorrichtung darstellt und jede der Fig. 8 und 9 stellt einen
Hauptteil derselben dar. Die Teile oder Komponenten in Fig.
7, die identisch mit denen in Fig. 1 und Fig. 2 sind, tragen
die gleichen Bezugsziffern, für welche auf detaillierte
Erklärungen verzichtet wird.
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In dieser Ausführungsform ist eine vorbeheizte Zone zur
Erwärmung eines Werkstückes auf eine vorbestimmte Temperatur
vorgesehen, so daß ein überschüssiger Wassergehalt in den
Beschichtungsmembranen so schnell wie möglich nach der
Ver
vollständigung der Beschichtung und vor dem Eintritt in einen
Einbrenn-/Trockungsofen eliminiert wird. Wenn ein vollständig
beschichtetes Werkstück direkt eingeführt und schnell in dem
Einbrenn-/Trocknungsofen bei einer hohen Temperatur erwärmt
wird (beispielsweise ungefähr 140ºC), wird der überschüssige
Wassergehalt in den Beschichtungsmembranen verdampft und
Blasen werden auf der Oberfläche der Beschichtungsmembranen
gebildet, um eine fehlerhafte Beschichtung hervorzurufen und die
Bereitstellung der Vorheizzone kann derartige Nachteile
verhindern.
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Der Fördervorrichtungshauptkörper 1 weist einen
Leistenförderer auf, in welchem eine Elektrodenvorrichtung 2 zum Transport
des Werkstückes W und Anlegen einer Hochspannung an dieses
jeweils in einem vorbestimmten Abstand mittels eines
Isolationspfostens 9 an der Leiste 3, welche durch eine endlose Kette 5
bewirkt werden zu laufen, angebracht ist.
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Die endlose Kette 5 ist dafür angepaßt, oberhalb des Bodens
einer Beschichtungszone T fortzuschreiten, durch die
Beschichtungszone T und eine Vorheizzone P zu laufen und anschließend
sich vor einem Einbrenn-/Trocknungsofen F benachbart der
Vorheizzone P auf ein Niveau unterhalb des Bodens zurückzuziehen.
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Des weiteren weist die Leiste 3 auf dieser angeordnete
Prüfspulen 8 auf, um in einer kontaktlosen Weise einer
Induktionsschiene 6 gegenüberzuliegen, die in der Beschichtungszone T
angeordnet ist, und weist einen auf dieser befestigten
Hochspannungsgenerator 10 zur schrittweisen Erhöhung einer durch
die Prüfspulen 8 induzierten elektromotorischen Kraft auf eine
vorbestimmte Hochspannung auf, so daß eine Hochspannung durch
den Hochspannungsgenerator 10 an die Elektrodenvorrichtung 2
angelegt wird.
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In dieser Ausführungsform sind die Prüfspulen 8 und der
Hochspannungsgenerator 10 an der Rückseite der Leiste 3 zum Zwecke
der Reinigungsmöglichkeit des Leistenförderers 2 angeordnet.
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In der Vorheizzone P sind Strahlungspaneele
(Strahlungsheizquellen) 40R, 40L, 40U mit einer auf diesen angeordneten
Vielzahl von Infrarotlampen entlang drei Seiten, d. h. der rechten
und linken Seitenwand und der Deckenwand, angeordnet, so daß
diese den rechten und linken Seiten und der oberen Seite des
durch den Fördervorrichtungshauptkörper 1 transportierten
Werkstückes W gegenüberliegen. Des weiteren sind
Hitzeschutzplatten 41R, 41L zwischen dem Fördervorrichtungshauptkörper 1
und den Strahlungspaneelen 40R, 40L, die sowohl auf der
rechten als auch auf der linken Seite des Hauptkörpers 1 zur
Abschirmung der von jeden der Paneele 40R, 40L auf den
Fördervorrichtungshauptkörper 1 abgestrahlten Hitze abschirmen,
angeordnet.
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Wie in Fig. 8 gezeigt, besteht jede der Hitzeschutzplatten
41R, 41L aus einer derart geformten Metallplatte, daß der Teil
des Fördervorrichtungshauptkörpers 1, der oberhalb des Bodens
ausgesetzt ist, abgedeckt wird, und im speziellen ist die
Platte in vertikaler Richtung von sowohl der rechten als auch
der linken Seite der über den Boden laufenden Leiste 3 bis zu
einer Höhe von ungefähr dem oberen Ende der
Elektrodenvorrichtung 2 angeordnet, und die oberen Ende der Platten sind in
horizontaler Richtung einwärts gebogen, um so sowohl dem
rechten als auch dem linken Ende am oberen Ende der
Elektrodenvorrichtung 2 gegenüberzuliegen.
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Des weiteren ist, wenn die Rückseiten der Hitzeschutzplatten
41R, 41L auf eine hohe Temperatur erhitzt sind, der
Fördervorrichtungshauptkörper 1 durch die von den Hitzeschutzplatten
41R, 41L ausgestrahlte Hitze erwärmt. Daher sind die
Hitzeschutzplatten 41R, 41L beispielsweise aus Metallplatten
gefertigt, die eine sandwichartig zwischen diesen angeordnete
Hitzeisolierung aufweisen, oder Kühlungsrohre 42 sind entlang
diesen zur kreislaufförmigen Zuführung von Kühlwasser, je nach
Bedarf, angebracht.
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Des weiteren sind unterhalb des Bodens der Beschichtungszone
T und der Vorheizzone P eine Reinigungszone S zur Reinigung
vorgesehen, um eine in der Beschichtungszone T
niedergeschlagene Farbe zu entfernen, und eine Trocknungszone T zum
Trocknen.
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In der Reinigungszone S sind Duschdüsen 43 zum Blasen einer
Reinigungsflüssigkeit (beispielsweise Waschwasser) auf den
Isolierungspfosten 9 und eine Drehbürste 44 zum Bürsten des
Isolierungspfostens 9 zur gleichen Zeit mit den Blasen der
Reinigungsflüssigkeit von den Duschdüsen 43 zur Entfernung
niedergeschlagener Farben vorgesehen.
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Zusätzlich zu dem Blasen der Reinigungsflüssigkeit auf den
Isolierungspfosten 9 können andere Duschdüsen (nicht gezeigt)
zum Blasen von Reinigungsflüssigkeit auf die
Elektrodenvorrichtung 2 angeordnet sein, und des weiteren kann eine
Drehbürste (nicht gezeigt) zum Bürsten von sowohl der rechten als
auch der linken Seite und der Rückseite der
Elektrodenvorrichtung 2 bei Bedarf angeordnet sein.
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Die Trocknungszone D ist zum Trocknen des befeuchteten
Isolierungspfosten 9 vorgesehen, so daß eine an die
Elektrodenvorrichtung 2 angelegte Hochspannung nicht über den
befeuchteten Isolierungspfosten 9 abfließt, wenn die
Elektrodenvorrichtung 2 bei beendeter Reinigung in die Beschichtungszone T
eintritt, in welcher Luftgebläse 45 zum Blasen von Luft auf
sowohl die Elektrodenvorrichtung 2 als auch den
Isolierungspfosten 9 angeordnet sind.
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Zur Verkürzung der Trocknungszeit kann ein Warmstrom geblasen
werden und ein Luftstrom zum Blasen eines kalten Windes kann
nachfolgend zu dem Luftgebläse zum Blasen des Warmstroms
angeordnet werden, um die durch den Luftstrom aufgeheizte
Elektrodenvorrichtung 2 und den Isolierungspfosten abzukühlen.
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Wenn die elektrostatische Beschichtung unter Verwendung einer
wäßrigen Farbe durch die Beschichtungsvorrichtung ausgeführt
wird, wird das Werkstück W zuerst auf der
Elektrodenvorrichtung 2 des Fördervorrichtungshauptkörpers 1 vor die
Beschich
tungszone T befördert und in die Beschichtungszone T
transportiert.
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In diesem Falle liegen die an der Leiste 3 angebrachten
Aufnahmespulen 8 der Induktionsschiene 6 gegenüber und erzeugen
eine induzierte elektromotorische Kraft, welche stufenweise
durch den Hochspannungsgenerator 7 schrittweise erhöht wird,
und eine Hochspannung wird mittels der Elektrodenvorrichtung
2 an das Werkstück W angelegt.
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Dementsprechend kann die elektrostatische Beschichtung unter
Verwendung einer wäßrigen Farbe ohne Anlegen einer
Hochspannung an die Beschichtungsmaschinen (nicht gezeigt)
durchgeführt werden.
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In diesem Falle schlägt sich die wäßrige Farbe, die von den
sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite des
Fördervorrichtungshauptkörpers 1 angeordneten
Beschichtungsmaschinen versprüht wird, nicht nur auf dem Werkstück W sondern
ebenso auf der Elektrodenvorrichtung 2, welche das Werkstück
W fördert, und auf dem Isolierungspfosten 9, der die
Vorrichtung 2 unterstützt, nieder.
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Anschließend wird, nachdem das Werkstück W die
Beschichtungszone T passiert hat, da die Prüfspulen 8 nicht mehr der
Induktionsschiene 6 gegenüberliegen, die Zuführung der bis dahin an
der Elektrodenvorrichtung 2 angelegten Hochspannung gestoppt
und die Leiste 3 läuft in der Vorheizzone P in einem Zustand,
während die Farbe auf der Elektrodenvorrichtung 2, welche das
Werkstück W fördert, und auf dem Isolierungspfosten 9
niedergeschlagen wird.
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In der Vorheizzone T wird Hitze von den auf den
Strahlungspaneelen 40R, 40L, 40U angeordneten IR-Lampen zu der
Oberfläche des Werkstücks emittiert, um die Oberfläche in einem
derartigen Ausmaß zu trocknen, daß ein in den
Beschichtungsmembranen enthaltener überschüssiger Wassergehalt entfernt
wird.
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In diesem Falle wird, da die Elektrodenvorrichtung 2 und der
Isolierungspfosten 9 des Fördervorrichtungshauptkörpers 1 mit
den Hitzeschutzplatten 41R, 41L bedeckt sind, die auf der
Oberfläche niedergeschlagene Farbe nicht durch die Hitze von
den Strahlungspaneelen 40R, 40L, 40U getrocknet.
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Dementsprechend passiert die auf der Elektrodenvorrichtung 2
und auf dem Isolierungspfosten 9 niedergeschlagene Farbe die
Vorheizzone in einem noch nicht getrockneten Zustand, wie sie
ist.
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Anschließend wird das Werkstück W bei Freigabe aus der
Vorheizzone durch die Relaisvorrichtung R zu dem nachfolgenden
Förderer, welcher in den Einbrenn/Trocknungsofen F läuft,
transferiert.
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Die von dem Werkstück W entladene Leiste 3 wird von der
endlosen Kette 5 auf ein Niveau unterhalb des Bodens zurückgezogen
und läuft unterhalb des Bodens, soweit die Beschichtungszone
T reicht. Da die auf dem Isolierungspfosten 9
niedergeschlagene Farbe noch befeuchtet ist wenn das Werkstück W zu der
Beschichtungszone T transportiert wird, wie dieses ist, und eine
Hochspannung an die Elektrodenvorrichtung 2 angelegt wird,
kann sich eine Hochspannung möglicherweise über die auf dem
Isolierungspfosten 9 niedergeschlagene Farbe zu der Leiste 3
als ein geerdeter Körper abbauen.
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Angesichts des oben gesagten wird die auf der Oberfläche des
Pfostens 9 niedergeschlagene Farbe durch Reinigung entfernt
und in der Reinigungszone S und in der unterhalb des Bodens
ausgebildeten Trocknungszone D getrocknet.
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Zuerst wird in der Reinigungszone F Reinigungswasser aus einer
Duschdüse 43 auf den Isolierungspfosten 9 gesprüht und
gleichzeitig wird der Isolierungspfosten 9 durch die Drehbürste 44
gebürstet, um die auf dem Isolierungspfosten 9
niedergeschlagene Farbe zu entfernen.
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In diesem Falle kann, da die auf der Elektrodenvorrichtung 2
und auf dem Isolierungspfosten 9 niedergeschlagene Farbe noch
nicht in der Vorheizzone getrocknet wurde, diese durch
Reinigung relativ einfach entfernt werden.
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Desweiteren kann, falls eine Duschdüse zum Blasen von
Reinigungswasser auf die Rückseite der Elektrodenvorrichtung 2 und
eine Drehbürste zum Bürsten der Rückseite der
Elektrodenvorrichtung 2 in der Reinigungszone S vorgesehen sind, die auf
der Rückseite der Elektrodenvorrichtung 2 niedergeschlagene
Farbe ebenfalls zu deren Entfernung durch diese gereinigt
werden.
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Anschließend wird die Leiste nach deren Passierung durch die
Reinigungszone S zu der Trocknungszone D transportiert und mit
einem Warmstrom von den sowohl auf der rechten als auch auf
der linken Seite des an den unterhalb des Bodens laufenden
Fördervorrichtungshauptkörpers angeordneten Luftgebläsen 45
angeblasen, so daß die Elektrodenvorrichtung 2 und die
Isolierungspfosten 9, die durch das Reinigungswasser befeuchtet
sind, getrocknet werden.
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Dementsprechend wird, wenn die Elektrodenvorrichtung 2
oberhalb des Bodens fortschreitet und die Beschichtungszone T
erreicht, da die Elektrodenvorrichtung 2 und der
Isolierungspfosten 9 zur Befestigung und zur Unterstützung der
Vorrichtung an der Leiste 3 bereits getrocknet sind, falls eine
Hochspannung an die Elektrodenvorrichtung 2 angelegt wird, diese
nicht zu der Leiste 3 als ein zu der Erde hin geerdeter Körper
abgebaut.
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In der Reinigungszone S werden die Duschdüse 43 und die
Drehbürste 44 zusammen verwendet, aber die vorliegende Erfindung
ist nicht nur auf diese beschränkt, sondern es kann lediglich
die Duschdüse 43 angeordnet sein und Reinigungswasser kann aus
der Duschdüse 43 mit einem Druck versprüht werden, der
ausreicht, die auf dem Isolierungspfosten 9 niedergeschlagene
Farbe zu entfernen.
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Desweiteren wird in der Trocknungszone D Luft aus den
Luftgebläsen 45 zur Trocknung des Werkstückes W geblasen, aber die
vorliegende Erfindung ist nicht nur hierauf beschränkt,
sondern das Werkstück kann ebenfalls durch die von der
Strahlungsheizung wie beispielsweise Infrarotlampen ausgestrahlte
Wärme getrocknet werden.
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Wie oben beschrieben wurde, ist gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Hochspannungsgenerator zur Zuführung einer
Hochspannung zu einer Elektrodenanordnung an jeder der laufenden Basen
befestigt, und eine primäre Leistungsquelle für den
Hochspannungsgenerator ist an der laufenden Basis in einer
kontaktlosen Weise nur während des Laufs der laufenden Basis in einer
Hochspannungsanwendungszone angelegt, so daß eine
Stromkollektorschiene und Kontakte nicht mehr notwendig sind. Zusätzlich
kann eine an das Werkstück angelegte Hochspannung automatisch
angelegt und zu einem vorgegebenen Zeitpunkt ohne Ein-Aus-
Bedienung des Stromkreises oder ohne besondere
Spannungskontrolle gestoppt werden, so daß dieses einen hervorragenden
Effekt bereitstellen kann, der in der Lage ist, die
Hochspannung an in das durch die Hochspannungsanwendungszone
transportierte Werkstück ohne Gefahr der Funkenerzeugung anzulegen.
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Desweiteren ist ein Fördervorrichtungshauptkörper in
Nachbarschaft zu einer Beschichtungszone und einer Vorheizzone
angeordnet, so daß das vollständig beschichtete Werkstück so wie
es ist zu der Vorheizzone transportiert werden kann, ohne es
auf einen anderen Förderer zu überführen, und der
überschüssige Wassergehalt in den Beschichtungsmembranen kann zur
sofortigen Entfernung getrocknet werden, um den Niederschlag von
Stäuben auf der Oberfläche zu verhindern sowie auch um ein
Herabtropfen der Beschichtungsmembranen zu verhindern.
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Desweiteren wird, da der mit einer Farbe belegte Förderer
nicht in einen Einbrenn-/Trocknungsofen läuft, die Farbe nicht
an dem Förderer einbrennen, und da Hitzeschutzplatten in der
Vorheizzone angeordnet sind, um die Elektrodenvorrichtung und
den Unterstützungsposten zu bedecken, kann in der Vorheizzone
eine Trocknung der Oberfläche der auf der
Elektrodenvorrichtung und dem Unterstützungsposten niedergeschlagenen
Beschichtungsmembranen verhindert werden, ohne daß die Trocknung der
Oberfläche der Beschichtungslagen auf dem Werkstück
unmittelbar nach der Vervollständigung der Beschichtung behindert
wird, um die Reinigungsfähigkeit des Förderers zu verstärken.
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Anschließend kann, da der Fördervorrichtungshauptkörper unter
den Boden zurückgezogen und durch Waschen mit Wasser mit einer
Reinigungsvorrichtung gereinigt wird, bevor die Farbe in einem
auf dem Isolierungspfosten niedergeschlagenen Zustand
eingebrannt wird, die auf dem Isolierungspfosten niedergeschlagene
Farbe zur Entfernung extrem einfach gereinigt werden.
Desweiteren wird, da der auf dem Isolierungspfosten und auf der
durch den Pfosten unterstützten Elektrodenvorrichtung
abgeschiedene Wassergehalt anschließend getrocknet wird, falls
diese durch die endlose Kette wieder in die Beschichtungszone
zurückgeführt und eine Hochspannung an die
Elektrodenvorrichtung angelegt wird, die Hochspannung sich nicht über den
Isolierungspfosten zu der Leiste als ein zur Erde hin geerdeter
Körper abbauen.