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DE10215616B4 - Flüssigklebstoff, Selbstklebemasse und Verfahren zur Herstellung derselben - Google Patents

Flüssigklebstoff, Selbstklebemasse und Verfahren zur Herstellung derselben Download PDF

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DE10215616B4 DE2002115616 DE10215616A DE10215616B4 DE 10215616 B4 DE10215616 B4 DE 10215616B4 DE 2002115616 DE2002115616 DE 2002115616 DE 10215616 A DE10215616 A DE 10215616A DE 10215616 B4 DE10215616 B4 DE 10215616B4
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    • C09J199/00Adhesives based on natural macromolecular compounds or on derivatives thereof, not provided for in groups C09J101/00 -C09J107/00 or C09J189/00 - C09J197/00

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Abstract

Flüssigklebstoff aus natürlichen Rohstoffen, dadurch gekennzeichnet, dass er den ausgequetschten Saft (= Extrakt) von Schwarzwurzeln enthält.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Flüssigklebstoff nach Anspruch 1, eine Selbstklebemasse nach Anspruch 10 und ein Verfahren zur Herstellung eines Flüssigklebstoftes oder einer Selbstklebemasse nach Anspruch 19. Gattungsgemäß besteht sowohl der vorgeschlagene Flüssigklebstoff als auch die vorgeschlagene Selbstklebemasse aus natürlichen Rohstoffen, insbesondere vegetarischen Rohstoffen.
  • Soweit uns bekannt, kochten bereits etwa 4.000 vor Christus die Sumerer aus Tierhäuten einen Leim. Weitere Zeugnisse frühgeschichtlicher Leimherstellung finden sich bei den Ägyptern um 1.500 vor Christus. Auch sie benutzten offenbar Tierhäute.
  • Die Römer haben Klebstoffe aus den tierischen Rohstoffen Casein, Blutalbumin und Fischeiweiß hergestellt.
  • Etwa seit dem 14. Jahrhundert nach Christus ist es bekannt, aus zerriebenen Knochen oder Insektenpanzern einen sehr dauerhaften Holzleim oder – bei entsprechend dünnem Auftrag – Holzlack herzustellen. Die ältesten noch vorhandenen Zeugnisse dieser Technik finden sich an einigen alten Orgelpfeifen aus Holz.
  • Mit der Entdeckung Südamerikas und des von dort verfügbaren Naturkautschukes erhielt die Klebstoftentwicklung weiteren Auftrieb, insbesondere die Entwicklung selbstklebender Massen. Die Verwendung von Baumharzen, etwa aus Kiefer, Fichte oder Birke, zur Herstellung selbstklebender Massen war hingegen lange Zeit deshalb fast unmöglich, weil deren hohe Zähigkeit – die für die Verklebungsqualität eigentlich günstig ist – eine gute Verarbeitung, das heißt das Ausstreichen zu einer hauchdünnen Schicht, nahezu unmöglich machte. Dies änderte sich erst mit dem Bekanntwerden organischer Lösungsmittel, insbesondere Benzin.
  • Etwa seit 1700 sind auch Stärke und Dextrin als Klebstoffe bekannt. 1864 wurde der erste Celluloidleim bekannt und hiermit begann die Entwicklung, Herstellung und Verwendung synthetischer Klebstoffe, die die bis dahin bekannten natürlichen Klebstoffe mehr und mehr verdrängten.
  • Die meisten synthetischen Klebstoffe haben jedoch den Nachteil, dass sie organischer Lösungsmittel bedürfen, deren Anwendung zu gesundheitlichen Schäden führen kann. In der Zeitschrift der „Stiftung Warentest" vom November 2001 ist zu lesen: „Klebstoffe mit Lösungsmitteln sind für den Hausgebrauch nicht ungefährlich. Im Extremfall kann das Benutzen von solchen Klebstoffen Kopfschmerzen oder auch Gleichgewichtsstörungen verursachen und sogar bis zur Bewusstlosigkeit führen. Außerdem können die Lösungsmitteldämpfe süchtig machen. Genug Gründe, solche Produkte aus dem Kinderzimmer, Kindergarten, Schule, Haushalt und Büro zu verdammen." Die seit etwa 1975 erhältlichen Dispersionsklebstoffe, die mit Hilfe eines Emulgators die Klebstoffteilchen in Wasser in der Schwebe halten, vermeiden zwar den vorgenannten Nachteil, belasten aber bei ihrer synthetischen Herstellung immer noch die Umwelt.
  • In dem uns beschäftigenden Problemumfeld haben wir die folgenden Literaturquellen gefunden:
    „Naturpflanzen-Nutzbare Gewächse der gemäßigten Breiten, Subtropen und Tropen" von Wolfgang Franke,
    Georg Thieme Verlag Stuttgart/New Yorck, 1989,
    „Farbatlas: Nutzpflanzen in Mitteleuropa" von Klaus Becker und Stefan John,
    Verlag Emden Ulmer, Stuttgart, 2000,
    Zeitschrift: „Praxis der naturwissenschaftlichen Chemie – Spezialthema: Klebstoffe", Seiten 2 bis 27,
    Audis Verlag, Oktober 1989, und
    Zeitschrift: „Der Konstrukteur 12/1984", dort der Aufsatz von Seiten 152 bis 160 des Titels
    „Aufbau und Eigenschaften der Haftklebstoffe"
  • Wir haben uns die Aufgabe gestellt, in unserer natürlichen Umwelt pflanzliche Rohstoffe zu finden, von denen ausgehend gute Klebstoffe mittels solcher Verfahren erzeugt werden können, die die Umwelt nahezu nicht belasten, insbesondere nichts von den bekannten Lösungsmitteln Nitroverdünnung, Aceton, aromatische Verbindungen (wie Toluol) und Alkanen (wozu auch Benzin gehört) verwenden oder gar freisetzen. Dabei interessierten uns insbesondere „alltägliche" Anwendungen, also die Bedarfsdeckung für Haushalt, Schule, Kindergarten, Kinderzimmer, Bastelzwecke und Büro. Darum umfasst die uns von uns selbst gestellte Aufgabe sowohl den Vorschlag von Flüssigklebstoffen als auch von Selbstklebemassen. Dementsprechend haben wir die Klebeeigenschaften untersucht gegenüber den Substraten Papier, Holz, Gummi, PVC und Aluminium und zusätzlich für die Selbstklebemassen – die meistens auf einen Träger aufgebracht werden, um ein Klebeband herzustellen – gegenüber Polyesterfolie und einem Gewebe aus Zellwolle.
  • Der Aufgabenteil zur Entwicklung eines Flüssigklebstoffs aus natürlichen Rohstoffen wird erfindungsgemäß durch die Lehre des Anspruches 1 gelöst, nämlich dadurch, dass der Flüssigklebstoff den ausgequetschten Saft (= Extrakt) von Schwarzwurzeln enthält.
  • Der Aufgabenteil zur Entwicklung einer selbstklebenden Masse aus natürlichen Rohstoffen wird erfindungsgemäß durch die Lehre des Anspruches 10 gelöst, nämlich dadurch, dass auch die selbstklebende Masse den ausgequetschten Saft (= Extrakt) von Schwarzwurzeln enthält.
  • Bevorzugte Ausführungen des Flüssigklebstoffes sind Gegenstand der Unteransprüche 2 bis 9 und bevorzugte Ausführungen der Selbstklebemasse sind Gegenstand der Unteransprüche 11 bis 18. Der Begriff „Klebstoff" wird im Folgenden als Oberbegriff für „Flüssigklebstoff" und „Selbstklebemasse" benutzt.
  • Ein erfindungsgemäßer Klebstoff ist erhältlich durch ein Verfahren nach Anspruch 19. Für das Ausquetschen bedarf es nicht der Zugabe bedenklicher organischer Lösungsmittel; nicht einmal die Zugabe von Alkohol oder Estern ist erforderlich. So ist nicht nur das Endprodukt entsprechend den Ansprüchen 2 bzw. 13, sondern auch dessen Herstellung besonders umweltfreundlich. Zwar empfiehlt sich gemäß Anspruch 22 eine kleine Zugabe eines Lösungsmittels um die Pflanzenausbeute zu steigern, aber an dieser Stelle reicht Wasser als Lösungsmittel völlig aus.
  • Der von uns vorgeschlagene Klebstoff ist also
    • a) ein eingedickter Pflanzensaft oder
    • b) ein Gemisch aus eingedickten Pflanzensäften oder
    • c) – was in der Regel leichter herstellbar ist bei ähnlicher Verklebungsqualität – ein eingedicktes Gemisch aus Pflanzensäften,
    wobei zumindest eine der entsafteten Pflanzen die Schwarzwurzel ist.
  • Der Begriff „Entsaften" im vorangehenden Satze ist nicht ganz wörtlich zu nehmen, weil wir nicht ausschließen können, dass in dem „Saft" auch kleine Mengen von dünnen Pflanzenfasern enthalten sind, die möglicherweise nicht nur nicht stören, sondern sogar vorteilhaft sind. Darum benennen wir diesen „Saft" – abgesehen von diesem und dem vorhergehenden Absatze – in Anspielung auf seine Herstellung als „Extrakt" und sprechen dementsprechend anstatt von „Entsaften" von „Ausquetschen". Das Ausquetschen haben wir durch ein Hindurchpressen der zuvor gehäckselten Pflanzenteile durch ein Passiersieb erreicht, wie es für den Küchengebrauch üblich ist. Die lichte Maschenweite beträgt etwa 1 mm. Eine feinere Qualität des Extraktes wird erzielt, wenn auf der Druckseite des Passiersiebes ein Baumwolltuch aufgelegt wird. Im industriellen Maßstab stellen wir uns vor, dass eine Stempelpresse die gehäckselten und mit Natronlauge versetzten Schwarzwurzeln bzw. Schwarzwurzelgemische durch eine Kaskade von Stahldrahtsieben hindurchquetscht, wobei das erste Sieb eine lichte Maschenweite von 0,2 mm. haben könnte, das in Quetschrichtung nächste eine von 1 mm, das nächste eine von 4 mm, wobei sich dieses dritte Sieb schließlich gegen eine Strainerplatte mit im Durchmesser etwa 12 mm messenden Löchern abstützt.
  • Das Eindicken oder Hochkonzentrieren erfolgt durch Wasserentzug. Zwar ist ein Wasserentzug bei Bereitstellung einer ausreichend großen Verdunstungsfläche und einem ausreichend hohen Durchsatz trockener Luft auch ohne Erwärmung möglich, jedoch steigt dabei enorm die Gefahr des biologischen Verderbens, insbesondere durch Schimmelbefall. Darum empfehlen wir eine Erwärmung des frischen Extraktes auf eine Temperatur zwischen 50°C und 80°C, vorzugsweise 70°C, was die Wasserverdunstung stark beschleunigt. Natürlich verläuft die Trocknung bei 90°C noch schneller, jedoch bedürfte es dann einer sehr flinken und genauen Regeltechnik, um angesichts der angestrebten sehr geringen Wassergehalte sicher ein Anbrennen zu vermeiden. Wir vermuten, dass bei Temperaturen ab 70°C die meisten enthaltenen Keime und Pilzsporen abgetötet werden.
  • Um Sicherheit auch gegen späteren Pilzsporenangriff für lange Zeit zu gewährleisten, hat es sich als wirkungsvoll und ökologisch unbedenklich erwiesen, gemäß den Ansprüchen 3, 15 und 30 den pH-Wert des hochkonzentrierten Extraktes leicht basisch einzustellen, vorzugsweise durch eine geringe Zugabe von Natronlauge; am zweckmäßigsten wird die Natronlauge (empfohlene Konzentration: 5% bis 10%) bereits vor dem Häckseln zugegeben, damit der Schimmelschutz von Anfang an besteht. Außerdem ist bei dieser Reihenfolge der Basenangriff auf alle Moleküle des Extraktes am gleichmäßigsten und dadurch der für diese Konservierungsmaßnahme hinzunehmende Abfall der mechanischen Verklebungsfestigkeit am geringsten.
  • Der pH-Wert des fertigen Klebstoffes (egal ob Flüssigkleber oder Selbstklebemasse), also des eingedickten Extraktes oder eingedickten Extraktgemisches oder Gemisches von eingedickten Extrakten (Letzteres hat dann Vorteile, wenn gezielt anisotrope Eigenschaften erzeugt werden sollen), sollte zwischen 7,5 und 9,5 liegen, vorzugsweise zwischen 8 und 8,5.
  • Der Wasserentzug ist generell so weit zu treiben, dass der Restwassergehalt noch hoch genug ist, um den Klebstoff zu verarbeiten und die Rautiefen der zu verklebenden Oberflächen weitgehend zu benetzen, andererseits aber niedrig genug ist, um in der zur Verfügung stehenden Abbindezeit den Restwassergehalt so weit verdunsten zu lassen, dass eine ausreichende Festigkeit erreicht wird. Ein optimaler Restwassergehalt lässt sich durch eine kleine Versuchsreihe für fast jeden individuellen Anwendungsfall angeben. Für die Verklebung wasserabweisender oder diffusionsgeschlossener Materialien, wie etwa Gummi auf Gummi oder PVC auf PVC oder Aluminium auf Aluminium eignen sich die von uns vorgeschlagenen Klebstoffe weniger gut, weil durch die Substrate kaum Wasserdiffusion möglich ist und der Restwassergehalt nicht tiefer als 2% eingestellt werden kann; immerhin aber ist der Flüssigkleber aus Schwarzwurzeln in der Verklebung von Alu auf Alu immer noch um 50% besser als unser Referenzkleber und in der Verklebung von PVC auf PVC sogar um 150% besser.
  • Sowohl für den gemäß Anspruch 5 vorgeschlagenen Flüssigklebstoff als auch für die gemäß Anspruch 17 vorgeschlagene Selbstklebemasse soll der Wassergehalt entsprechend der vorgesehenen Verwendung wie folgt eingestellt sein:
    • a) auf hoch wasseraufnehmenden Substraten wie Weichholz, poröse Fliesen und Gips ein Wassergehalt von 5% bis 8%,
    • b) auf mittelhoch wasseraufnehmenden Substraten wie Hartholz, frostsichere Fliesen und Klinker ein Wassergehalt von 4% bis 7% und
    • c) auf schwach oder gar nicht wasseraufnehmenden Substraten wie PVC bzw. Metallen ein Wassergehalt unter 4%, vorzugsweise 2 bis 3%.
  • Gemäß Anspruch 6 soll der Flüssigklebstoff für seine Verwendung als Universalkleber im Haushalt, in der Schule, im Kindergarten und im Kinderzimmer sowie für Bastelzwecke und für das Büro einen Wassergehalt zwischen 4% und 7% aufweisen. Analog soll auch die universell einsetzbare Selbstklebemasse gemäß Anspruch 17 einen restlichen Wassergehalt in diesem Intervall aufweisen. Mit diesem Restwassergehalt weisen beide Klebstoffe einerseits ausreichende Plastizität auf für eine ausreichende Benetzung nahezu aller denkbaren Untergründe auf, trocknen aber auch genügend schnell und binden dadurch ab.
  • Zur Veranschaulichung der Verklebungsfestigkeit des Flüssigklebstoffes allein aus Schwarzwurzelextrakt (und geringer Natronlaugendotierung) im sogenannten Zwicktest stellen wir in nachfolgender Tabelle die entsprechenden Testergebnisse des handelsüblichen, synthetischen tesa®-Vielzweckklebers daneben:
    Figure 00060001
  • Die Klebefestigkeit war so hoch, dass mit unseren Prüfmaschinen nicht mehr das Versagen der Holz-Verklebung herbeigeführt werden konnte.
  • Beim Zwicktest werden zwei verklebte Proben durch eine Normalkraft, also durch eine Kraft, die rechtwinkelig zur Klebefläche steht, und die durch den Flächenschwerpunkt der Klebefläche läuft, auseinander gezogen. Die Größe der für das Auseinanderziehen erforderlichen Normalkraft wird angegeben. Die verwendete Klebefläche ist rechteckförmig mit den Kantenlängen 1 cm × 3 cm.
  • Die Tabelle zeigt, dass unser Kleber aus Schwarzwurzelextrakt in der Verklebung von Holz, PVC, Papier und Aluminium überzeugt, jedoch Schwächen auf Zellstoff-Gewebe und Gummi zeigt. Darum haben wir nach weiteren Pflanzensäften gesucht und haben schließlich Weizenextrakt gefunden, der in der Verklebung von Zellstoff-Gewebe eine Maximalfestigkeit von 434,0 N erreicht, während der Extrakt vom biologisch sehr ähnlichen Dinkel, der bisweilen auch als Wildweizen bezeichnet wird, hier 389,1 N erbringt. In der Verklebung von Gummi auf Gummi bringt Weizenextrakt die Festigkeit 35,1N und Dinkel 56,8N. Aus dieser Erkenntnis heraus schlagen wir mit dem Anspruch 7 einen Flüssigklebstoff vor, der zu zumindest 60% aus Schwarzwurzelextrakt besteht.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, das sich als Universalkleber eignen soll und von Anspruch 8 umfasst wird, besteht der Flüssigklebstoff in seinem Pflanzenextraktanteil zu 66% aus Schwarzwurzelextrakt, zu 24% aus Dinkelextrakt und zu 10% aus Weizenextrakt. Alle in dieser Anmeldung angegebenen Mischungsverhältnisse sind Volumenverhältnisse (also nicht Massenverhältnisse) der rohen – also noch nicht eingedickten – Extrakte. Dieser Bezugspunkt ist schon deshalb sinnvoll, weil – abgesehen vom Sonderfall erwünschter Anisotropie – die Mischung der verschiedenen Extrakte vor der Eindickung erfolgt und nicht danach. Das mit dem Verhältnis 66:24:10 erzielte Klebstoffgemisch übertrifft den synthetischen Referenzkleber in allen oben angegebenen Disziplinen. Gegenüber dem reinen Schwarzwurzelextrakt verläuft bei diesem Gemisch eigentümlicherweise auch die Trocknung schneller. Gemäß Anspruch 9 weist das Klebstoffgemisch – abgesehen vom bereits diskutierten Wasser und dem Schuss Natronlauge – vorzugsweise keine weiteren Komponenten auf.
  • Aufgrund des vielfältigeren Anforderungsspektrums an eine Selbstklebemasse – neben hoher Kohäsion und Elastizität, für die Schwarzwurzelextrakt überraschend gut zu sein scheint, ist für eine ausreichende Griffklebrigkeit (Tack) auch eine Plastizität erforderlich – ist die Legierung des Schwarzwurzelextraktes hierfür noch wichtiger als für die Herstellung eines Flüssigklebers. Als außerordentlich wirkungsvoll hat sich das Mischen mit Rote Bete herausgestellt, wie es der Anspruch 11 anspricht. Die Komponente Rote Bete sorgt dabei anscheinend insbesondere für die nötige Plastizität.
  • Zumindest in der Widerstandsfähigkeit der Klebefuge gegen Aufspaltung ist aber auch die Kombination aus Schwarzwurzel und Quitte gemäß Anspruch 12 fast ähnlich gut. Sie erscheint allerdings im Scherversuch als deutlich schlechter.
  • Um eine ausreichende Kohäsion in der Selbstklebemasse zu erzeugen soll gemäß Anspruch 13 der Anteil des Schwarzwurzelextraktes mindestens 40% betragen und zwecks ausreichender Plastizität maximal 70%. Sowohl im Zusammenspiel mit Rote Bete als auch im Zusammenspiel mit Quitte und auch im Zusammenspiel mit Rote Bete und Quitte erweist sich eine Dosierung des Schwarzwurzelextraktes zwischen 48% und 55%, ganz besonders zwischen 50% und 52%, als die günstigste.
  • Wo die genaue Dosierung der verschiedenen Komponenten, also Pflanzenextrakte, an individuelle Anforderungen anpassbar sein soll, ist es zweckmäßig, zunächst die reinen Extrakte zu gewinnen und diese dann erst zu mischen, wie dies die Ansprüche 21 und 22 vorschlagen. Wo aber auf dieses kleine Optimierungspotential mit Blick auf die Losgrößen verzichtet wird, kann gemäß Anspruch 24 eine Mischung der Pflanzenanteile schon vor dem Extrahieren, ja sogar noch vor dem Häckseln erfolgen. Dann lässt sich mit weniger aber größeren Maschinen arbeiten, was wirtschaftlicher ist. Die dafür erforderlichen Pflanzenmassenverhältnisse errechnet der Fachmann aus den vorgenannten Extraktvolumenverhältnissen und der jeweiligen (ggf. über der Herkunft und der Jahreszeit schwankenden) Pflanzenergiebigkeit.
  • Nachfolgend zeigen wir vier Ausführungsbeispiele zu einer Selbstklebemasse und deren Standzeit in einem Kipp-Scher-Test sowie deren Spaltkraft.
  • Der Schertest wurde mit einem handelsüblichen tesa®-Haken mit einer Hakenbasiplatte der Größe 2 × 4 cm ausgeführt, der auf eine gestrichene Raufasertapete des besonders gängigen Fabrikates „Erfurt 52" mittels der zu testenden Selbstklebemasse aufgeklebt wurde. Neben der Scherbelastung durch Anhängen eines Gewichtes von 400g an den Haken entstand angesichts eines durch die Hakenform bedingten Hebelarmes von 15 mm auch ein Kippmoment.
  • Die Spaltkraftmessung ist eine neue Versuchsanordnung, bei der die Kraft gemessen wird, die erforderlich ist, um – ähnlich der Schneide einer Spaltaxt – einen Keil in eine Klebfuge hereinzutreiben. Die Klebefuge haben wir zwischen ein Holzstück und eine Pappe gelegt. Der von uns verwendete Keil bestand aus Aluminium. Die Spaltkraftmessung liefert in wesentlich kürzerer Zeit ein Ranking zwischen verschiedenen Klebstoffsorten und korreliert gut mit dem Ranking, was sich durch kurze und in der Heftigkeit steigende Belastung in einem Kippscherversuch ergibt. Die Korrelation zum erstgenannten langdauernden Kippscherversuch ist allerdings nicht 100%ig.
  • In der Tabelle steht „RB" für „Rote Bete",
    „SW"für „Schwarzwurzel" und
    „QU" für Quitte.
  • Die dem Kürzel vorangestellte Zahl gibt den Anteil der nachfolgend genannten Volumina in Prozent des Gesamtvolumens der Pflanzenextrakte an.
  • Figure 00090001
  • Die gemäß vorstehender Tabelle besonders interessante Mischung 50RB50SW ergab nach Auftrag auf ein gekrepptes Papier auch im Abschälversuch mit 4,5 N/cm Abschälkraft einen interessanten Wert, der immerhin geringfügig oberhalb der mittleren Abschälfestigkeit von tesa®-Malerkrepp mit etwa 4,2 N/cm liegt.
  • Zusammenfassend lehrt die Erfindung, zur Verschonung der Umwelt vor gesundheitlich bedenklichen Lösungsmitteln und zur Herstellung von Klebstoffen aus Pflanzen, dass der Extrakt aus Schwarzwurzeln eingesetzt werden soll. Für die Verwendung als Flüssigklebstoff empfiehlt sich eine Legierung mit Dinkel oder mit Dinkel und Weizen, während sich für die Verwendung als Selbstklebemasse eine Legierung mit Rote Bete empfiehlt. Neben den ökologischen Vorteilen werden überlegene Festigkeiten erreicht.

Claims (30)

  1. Flüssigklebstoff aus natürlichen Rohstoffen, dadurch gekennzeichnet, dass er den ausgequetschten Saft (= Extrakt) von Schwarzwurzeln enthält.
  2. Flüssigklebstoff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er weder Nitroverdünnung, noch Aceton, noch aromatische Verbindungen wie Toluol, noch Alkane enthält.
  3. Flüssigklebstoff nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass er zur Verringerung der biologischen Verderblichkeit – vorzugsweise durch eine entsprechende kleine Zugabe von Natronlauge – auf einen pH-Wert zwischen 7,5 und 9,5 eingestellt ist, vorzugsweise zwischen 8 und 8,5.
  4. Flüssigklebstoff nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er als Lösungsmittel Wasser enthält.
  5. Flüssigklebstoff nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sein Wassergehalt für seine jeweilige Verwendung wie folgt eingestellt ist: a) auf hoch wasseraufnehmenden Substraten wie Weichholz, poröse Fliesen und Gips ein Wassergehalt von 5% bis 8%, b) auf mittelhoch wasseraufnehmenden Substraten wie Hartholz, frostsichere Fliesen und Klinker ein Wassergehalt von 4% bis 7% und c) auf schwach oder gar nicht wasseraufnehmenden Substraten wie PVC bzw. Metallen ein Wassergehalt unter 4% eingestellt wird, vorzugsweise 2 bis 3%.
  6. Flüssigklebstoff nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sein Wassergehalt für seine Verwendung als Universalkleber im Haushalt, in der Schule, im Kindergarten und im Kinderzimmer sowie für Bastelzwecke und für das Büro zwischen 4% und 7%, vorzugsweise auf 5% eingestellt ist.
  7. Flüssigklebstoff nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er zu zumindest 60% aus Schwarzwurzelextrakt besteht.
  8. Flüssigklebstoff nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass er zur Trocknungs- beschleunigung und/oder zur Verbesserung der Haftung auf Gummi Weizen- und/oder Dinkelextrakt enthält.
  9. Flüssigklebstoft nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er – abgesehen von unvermeidlichen Verunreinigungen wie etwa Spuren von Kalk oder Salz – nicht mehr als die folgenden Bestandteile enthält: a) Schwarzwurzelextrakt, b) Weizenextrakt, c) Dinkelextrakt, d) Natronlauge und e) einen Wasserrest.
  10. Selbstklebemasse aus natürlichen Rohstoffen, dadurch gekennzeichnet, dass er den ausgequetschten Saft (= Extrakt) von Schwarzwurzeln enthält.
  11. Selbstklebemasse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass er den ausgequetschten Saft (= Extrakt) von Rote Bete enthält.
  12. Selbstklebemasse nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass er den ausgequetschten Saft (= Extrakt) von Quitte enthält.
  13. Selbstklebemasse nach Anspruche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie die zwei oder drei Komponenten in einem solchen Mengenverhältnis zueinander enthält, dass der Anteil des Schwarzwurzelextraktes zwischen 40% und 70% beträgt, vorzugsweise zwischen 48% und 55%, besonders bevorzugt zwischen 50% und 52%.
  14. Selbstklebemasse nach zumindest einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie weder Nitroverdünnung, noch Aceton, noch aromatische Verbindungen wie Toluol, noch Alkane enthält.
  15. Selbstklebemasse nach zumindest einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie auf einen pH-Wert eingestellt ist zwischen 7,5 und 9,5, vorzugsweise zwischen 8 und 8,5.
  16. Selbstklebemasse nach einem der vorangehenden Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Lösungsmittel Wasser enthält.
  17. Selbstklebemasse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass ihr Wassergehalt für ihre jeweilige Verwendung wie folgt eingestellt ist: d) auf hoch wasseraufnehmenden Substraten wie Weichholz, poröse Fliesen und Gips ein Wassergehalt von 5% bis 8%, e) auf mittelhoch wasseraufnehmenden Substraten wie Hartholz, frostsichere Fliesen und Klinker ein Wassergehalt von 4% bis 7% und f) auf schwach oder gar nicht wasseraufnehmenden Substraten wie PVC bzw. Metallen ein Wassergehalt unter 4%, vorzugsweise von 2 bis 3%.
  18. Selbstklebemasse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass ihr Wassergehalt für ihre Verwendung als Universalklebeband für Haushalt, Schule, Kinderzimmer, Heimwerker und Büro zwischen 4% und 7% eingestellt ist.
  19. Verfahren zur Herstellung eines Flüssigklebstoffes oder einer Selbstklebemasse aus natürlichen Rohstoffen, dadurch gekennzeichnet, dass aus Schwarzwurzeln durch Ausquetschen ein Extrakt gewonnen wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwarzwurzelextrakt – vorzugsweise durch eine kleine Zugabe von Natronlauge – vom zunächst vorhandenen schwach sauren pH-Wert auf einen schwach basischen pH-Wert eingestellt wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erhöhung der Ausbeute die Schwarzwurzeln vor dem Ausquetschen zerkleinert werden, vorzugsweise durch Häckseln.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erhöhung der Ausbeute den Schwarzwurzeln – vorzugsweise während des Häckselns – Wasser zugegeben wird.
  23. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, vorzugsweise nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass dem nach dem Ausquetschen vorliegenden Extrakt soviel Wasser entzogen wird, bis ein für die jeweilige Verwendung geeigneter Restwassergehalt vorliegt.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass für die Verwendung des Flüssigklebstoffes g) auf hoch wasseraufnehmenden Substraten wie Weichholz, poröse Fliesen und Gips ein Wassergehalt von 5% bis 8%, h) auf mittelhoch wasseraufnehmenden Substraten wie Hartholz, frostsichere Fliesen und Klinker ein Wassergehalt von 4% bis 7% und i) auf schwach oder gar nicht wasseraufnehmenden Substraten wie PVC bzw. Metallen ein Wassergehalt unter 4%, vorzugsweise 2% bis 3% eingestellt wird.
  25. Verfahren nach Anspruch 19 zur Herstellung einer Selbstklebemasse, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schwarzwurzelextrakt ein Extrakt aus Rote Bete zugesetzt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 19 zur Herstellung einer Selbstklebemasse, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schwarzwurzelextrakt ein Extrakt aus Quitte zugesetzt wird.
  27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei oder drei verschiedenen Extrakte bereits vor der Wassergehaltsminderung miteinander vermischt werden.
  28. Verfahren nach Anspruch 19 zur Herstellung einer Selbstklebemasse, dadurch gekennzeichnet, dass a) Schwarzwurzeln und Rote Bete oder b) Schwarzwurzeln und Quitten oder c) Schwarzwurzeln und Rote Bete und Quitten miteinander gemischt werden und danach aus diesem Früchte- und/oder Wurzelgemisch ein Mischsaft extrahiert wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei oder drei Komponenten in einem solchen Mengenverhältnis zueinander gemischt werden, dass im am Ende vorliegenden Mischextrakt der Anteil des Schwarzwurzelextraktes zwischen 40% und 70% beträgt, vorzugsweise zwischen 48% und 55%, besonders bevorzugt zwischen 50% und 52%.
  30. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 20 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der eingestellte pH-Wert des Schwarzwurzelextraktes bzw. des Gemisches von Extrakten zwischen 7,5 und 9,5 liegt, vorzugsweise zwischen 8 und 8,5.
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