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DE10214004A1 - Dekoration für Kugelkopfkupplungen - Google Patents

Dekoration für Kugelkopfkupplungen

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Publication number
DE10214004A1
DE10214004A1 DE10214004A DE10214004A DE10214004A1 DE 10214004 A1 DE10214004 A1 DE 10214004A1 DE 10214004 A DE10214004 A DE 10214004A DE 10214004 A DE10214004 A DE 10214004A DE 10214004 A1 DE10214004 A1 DE 10214004A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
motor vehicle
arrangement
coupling ball
protection
coupling
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10214004A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Dingler
Cornelia Schmid
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10214004A priority Critical patent/DE10214004A1/de
Publication of DE10214004A1 publication Critical patent/DE10214004A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D1/58Auxiliary devices
    • B60D1/60Covers, caps or guards, e.g. comprising anti-theft devices
    • B60D1/605Protection caps
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
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    • B60D1/60Covers, caps or guards, e.g. comprising anti-theft devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/30Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating rear of vehicle, e.g. by means of reflecting surfaces
    • B60Q1/305Indicating devices for towed vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/005Manufacturers' emblems, name plates, bonnet ornaments, mascots or the like; Mounting means therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung (1a) oder ein Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ) zur Dekoration oder mit der Funktion als Werbeträger oder als elektronisches oder elektrotechnisches Gerät (1b) zur Abstandsmessung zu einem nachfolgenden KFZ oder als Einparkhilfe für den Fahrer oder als Zusatz-Rückfahrscheinwerfer oder Rücklicht oder Warnleuchte oder Zusatz-Bremslicht. DOLLAR A Die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) besteht aus einem becherartigen Grundkörper (3), welcher über die Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines KFZ stülpbar ist. Es wird vorgeschlagen, dass zumindest an einem Abschnitt des Grundkörpers (3), zum Beispiel um und/oder über dem Grundkörper (3), eine Figur (4) oder ein anderer Gegenstand (5) mit mindestens einer der oben beschriebenen Funktionen angeordnet ist.

Description

  • Viele Kraftfahrzeuge sind heute mit einer Anhängerkupplung ausgestattet, jedoch wird meist nur in seltenen Fällen ein Anhänger mitgeführt. In diesem Fall wird üblicherweise eine Schutzkappe (3a) über die Kupplungskugel (2) gestülpt und dadurch die Kupplungskugel (2) vor Korrosion und Verunreinigungen geschützt. Es sind auch diebstahlsichere abschließbare Schutzkappen bekannt, eine solche Ausführungsform ist in DE 30 08 625 vorgestellt.
  • Weiterhin sind Grundkörper (3) bekannt, die durch Klemmen und Verschrauben auf eine Kupplungskugel montiert werden können und dazu dienen, Heckträgersysteme, beispielsweise Fahrradständer zu fixieren. Eine solche Ausführungsform ist in G 9415050.8 beschrieben.
  • Der Erfindung liegt grundsätzlich die Idee zugrunde, bei nicht Mitführen eines Hängers den Bauraum um die Kupplungskugel (2) für andere Zwecke nutzbar zu machen.
  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung (1a) oder ein Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ) zur Dekoration oder mit der Funktion als Werbeträger oder als elektronisches oder elektrotechnisches Gerät (1b) zur Abstandsmessung zu einem nachfolgenden KFZ oder als Einparkhilfe für den Fahrer oder als Zusatz-Rückfahrscheinwerfer oder Warnleuchte oder Zusatz-Bremslicht.
  • Die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) besteht aus einem becherartigen Grundkörper (3), welcher über die Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines KFZ stülpbar ist. Es wird vorgeschlagen, dass zumindest an einem Abschnitt des Grundkörpers (3), zum Beispiel um und/oder über dem Grundkörper (3), eine Figur (4) oder ein anderer Gegenstand (5) mit mindestens einer der oben beschriebenen Funktionen angeordnet ist.
  • Der Grundkörper (3) ist üblicherweise als Schutzkappe (3a) ausgebildet, welche die Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung vor Korrosion und Verunreinigungen schützt (Fig. 1). Bekannt sind auch Schutzkappen (3a), die über ein Gelenk mit einer Haltevorrichtung an der Anhängerkupplung unterhalb der Kupplungskugel angebracht sind, und dadurch nicht ohne Hilfsmittel abzunehmen sind. Dadurch wird die Schutzkappe (3a) vor Diebstahl geschützt. Diese Ausführungsform einer Schutzkappe (3a) ist ebenso sehr gut als Grundkörper (3) verwendbar.
  • Es wird vorgeschlagen, den Bauraum um den Grundkörper (3) herum dazu zu nutzen, um diesen zur Dekoration beispielsweise dadurch zu verwenden, dass die Figur (4) eine handelsübliche Handpuppe (6), beispielsweise eine Kasperpuppe (6a) ist, wie sie aus dem Kinder-Puppenkaspertheater bekannt ist, die auf eine handelsübliche Schutzkappe (3a), die den Grundkörper (3) bildet, montiert ist.
  • Eine solche Handpuppe (6) besteht üblicherweise aus einem Puppenkopf aus Kunststoff, welcher im Inneren einen Hohlraum aufweist, der über eine Öffnung am unteren Ende zugänglich ist, um den Zeigefinger hineinzustecken und die Handpuppe (6) dadurch festgehalten wird. Weiterhin weist eine solche Handpuppe (6) üblicherweise einen Umhang, beispielsweise aus Stoff- oder Kunststoffgewebe auf, welcher am Umfang der unteren Öffnung angebracht ist, und so ausgestaltet ist, dass der Umhang die Hand, deren Zeigefinger die Handpuppe (6) hält, verdeckt.
  • Die untere Öffnung ist üblicherweise nicht groß genug, um eine handelsübliche Schutzkappe (3a) für eine Kugelkupplung (2) aufzunehmen. Daher wird vorgeschlagen, die Handpuppe (6) mit Hilfe eines Adapterteiles (9) auf den Grundkörper (3) zu montieren. Der Umhang der Handpuppe (6) verdeckt somit fast vollständig den von Hinten sichtbaren Teil der Anhängerkupplung.
  • Eine einfache Ausführungsform ist in Fig. 2 dargestellt und besteht darin, dass für den Grundkörper (3) eine handelsübliche Schutzkappe (3a) verwendet ist, auf die ein massiver Trägerbolzen (10), vorzugsweise aus Holz oder Kunststoff oder Metall, welcher als Adapterteit (9) fungiert, aufgesetzt ist und der von unten mit der Schutzkappe (3a) mit Hilfe einer Schraube (12) montiert ist, und über den Trägerbolzen (10) eine oben beschriebene handelsübliche Handpuppe (6), beispielsweise eine Kasperpuppe (6a), gestülpt ist, welche mit einer Querschraube (13) beispielsweise im Nacken oder seitlich des Kopfes der Handpuppe (6) fixiert ist.
  • Anstatt mit einer Querschraube (13) oder zusätzlich kann die Handpuppe (6) auch auf den Trägerbolzen (10) aufgepresst, verstiftet oder mit diesem verklebt sein.
  • Anstelle eines massiv ausgeführten Trägerbolzens (10) kann als Adapterteil (9) auch ein Adapterrohr (11) aus Kunststoff oder Metall Verwendung finden, welches so ausgestaltet ist, dass der Innendurchmesser am unteren Ende so bemaßt ist, dass das Adapterrohr (11) form- oder kraftschlüssig auf die Kupplungskugel (2) gesteckt werden kann, und der Außendurchmesser des oberen Endes so bemaßt ist, dass die Handpuppe (6) fom- oder kraftschlüssig aufgesteckt und beispielsweise mit den selben Verfahren wie oben beschrieben fixiert ist. Diese Ausführungsform hat den Vorzug, dass der Grundkörper (3) entfällt und dessen Funktion vom Adapterrohr (10) übernommen wird. Das Adapterteil kann weiterhin auch so ausgestaltet sein, dass der obere Teil, der die Handpuppe (6) trägt, massiv ausgeführt ist und der untere Teil, der auf die Kupplungskugel (2) aufgebracht wird, hohl ausgeführt ist.
  • Anstelle der Handpuppe (6) können auch beliebige Figuren (4) aus unterschiedlichen Werkstoffen mit unterschiedlichen Verfahren verwendet sein.
  • So können zum Beispiel Puppen, Comic- und Zeichentrickfiguren, Abbilder von Politikern oder Politiker- Karikaturen, Computerspielfiguren, Figuren bekannt aus der Literatur, Film, Funk und Fernsehen, Abbilder von Prominenten, Sportlern, Musikern, Tieren, Pflanzen, aber auch Abbilder von Gegenständen wie zum Beispiel Musikinstrumenten, Sportartikeln, Gebrauchsgegenständen, Konsumgütern, Symbolen oder erotischen Gegenständen zur Dekoration oder zu Werbezwecken montiert sein.
  • Die Montage der Figuren (4) oder anderen Gegenstände (5) an den Grundkörper (3) oder an ein Adapterteil (9) kann beispielsweise durch Schrauben, Nieten, Schweißen, Kleben, Klemmen, Rasten oder Umspritzen erfolgen.
  • Auch können die Figuren (4) oder die Gegenstände (5) selbst einen Hohlraum aufweisen, der geeignet ist, die Kupplungskugel (2) in sich aufzunehmen und die Figur (4) oder der Gegenstand (5) dadurch durch Überstülpen, Aufstecken oder Klemmen oder Schraubklemmen auf diese montiert werden kann.
  • Diese Ausführungsformen haben den Vorteil, dass der Grundkörper (3) und das Adapterteil (9) dadurch entfällt. Eine solche Ausführungsform ist in Fig. 3 dargestellt.
  • Die Figuren (4) oder Gegenstände (5) sind vorzugsweise aus Kunststoff ausgebildet und können mit anderen Werkstoffen ergänzt werden. Am Beispiel der Kasperpuppe (6a) ist der Kasperkopf aus Kunststoff hergestellt und der am Hals befestigte Umhang mit Armen und Händen aus Stoff oder/und Filz. Diese Anordnung und Auswahl der Werkstoffe sorgt bei Fahrt durch den Einfluss des Fahrtwindes für einen Flattereffekt, so dass der Eindruck ensteht, das die Kasperpuppe (6a) mit den Armen und Händen winkt.
  • Durch die Präsentation im öffentlichen Straßenverkehr können die auf Anhängerkupplungen montierte Figuren (4) oder Gegenstände (5) wesentlich zur Vermarktung jeglicher Produkte beitragen (Mechandising).
  • Des weiteren können die Figuren (4) die Eigenschaft haben, den Verkehrsteilnehmern Freude zu bereiten und können so dazu beitragen, Streß der Verkehrsteilnehmer abbauen.
  • Anstatt einer Figur (4) kann ebenso ein Gegenstand (5) angebracht sein, der die Funktion eines Werbeträgers erfüllt.
  • Der Gegenstand (5) kann zum Beispiel ein Gehäuse (7) sein als Träger einer visuellen Botschaft, beispielsweise ein Text, ein Bild oder ein Firmenlogo, siehe Beispiel Fig. 3.
  • Das Gehäuse (7) kann im Innenraum oder außerhalb mindestens eine elektrische Lichtquelle (8) aufweisen, welche über ein Kabel (14) mit einem Stecker (15) an die Anhänger- Anschlußdose angeschlossen wird und so verdrahtet ist, dass die elektrische Lichtquelle (8) gemeinsam mit dem Rücklicht oder mit dem Rückfahrscheinwerfer oder mit dem Bremslicht oder mit dem Warnblinklicht eingeschaltet wird.
  • Die elektrische Lichtquelle (8) kann auch über einen separaten Schalter beispielsweise am Gehäuse (7) verschaltet sein, um diese unabhängig der oben beschriebenen Lichtzeichenfunktionen in Dauerbetrieb oder beispielsweise in Blinkbetrieb zu versetzen. Ein solche Anordnung kann beispielsweise beim Camping sehr nützlich sein.
  • Die elektrische Lichtquelle (8) mit den oben beschriebenen Eigenschaften kann auch in eine wie oben beschriebene Figur (4) ein- oder angebaut sein, beispielsweise ausgebildet als die Augen einer Kasperpuppe (6a).
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist ein beleuchtetes Warndreieck, welches bei einem Unfall oder bei Liegenbleiben des Fahrzeuges wie oben beschrieben montiert werden kann und dadurch wesentlich zur Verkehrssicherheit beiträgt. Die eingebaute elektrische Lichtquelle (8) ist in diesem Fall mit dem Rücklicht und/oder mit der Warnblinklicht über das Kabel (14) und den Stecker (15) verschaltet.
  • In dem Gehäuse (7) oder in der Figur (4) kann auch ein elektronischer Abstandsmesser eingebaut sein, mit dem der Abstand zum nachfolgenden Fahrzeug gemessen wird und das bei unterschreiten eines einstellbaren Grenzwertes beispielsweise eine elektrische Lichtquelle (8) wie oben beschrieben einschaltet, um einen zu geringen Abstand zu signalisieren. Anstatt der elektrische Lichtquelle (8) oder zusätzlich kann auch eine Ziffernanzeige installiert sein, die den Abstand zum Nachfolgefahrzeug vorzugsweise nach unterschreiten eines einstellbaren Grenzwertes anzeigt.
  • Ein eingebauter Abstandsmesser kann auch so ausgebildet sein, dass er als Einparkhilfe für den Fahrer dient, indem beispielsweise ein akustisches Signal eingeschaltet wird, sobald ein eingestellter Grenzwert unterschritten wird.

Claims (17)

1. Anordnung (1a) oder ein Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ), dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) zur Dekoration des Bauraumes um die Kupplungskugel (2) dient, und die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) auf eine handelsübliche Schutzkappe (3a) für eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines KFZ montiert ist.
2. Anordnung (1a) oder ein Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ), dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) als Werbeträger dient und auf eine handelsübliche Schutzkappe (3a) für eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines KFZ montiert ist.
3. Elektronisches oder elektrotechnisches Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ), dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1b) die Funktion der Abstandsmessung zu einem nachfolgenden KFZ erfüllt.
4. Elektronisches oder elektrotechnisches Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ), dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1b) die Funktion der Einparkhilfe für den Fahrer erfüllt.
5. Elektronisches oder elektrotechnisches Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ), dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1b) die Funktion als Zusatz-RÜckfahrscheinwerfer erfüllt.
6. Elektronisches oder elektrotechnisches Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ), dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1b) die Funktion als Warnleuchte erfüllt.
7. Elektronisches oder elektrotechnisches Gerät (1b) zur Montage auf eine Kupplungskugel (2) einer Anhängerkupplung eines Kraftfahrzeuges (KFZ), dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1b) die Funktion als Zusatz-Bremslicht erfüllt.
8. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1a) aus einer beliebigen Figur (4) zur Dekoration besteht.
9. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Figur (4) aus einer handelsüblichen Handpuppe (6), wie sie aus einem Kinder- Puppentheater bekannt ist, besteht.
10. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Handpuppe (6) eine Kasperpuppe (6a) ist.
11. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) mit Hilfe eines Adapterteils (9) auf eine handelsübliche Schutzkappe (3a) montiert ist.
12. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (9) aus einem massiven Trägerbolzen (10) besteht, der auf die Schutzkappe (3a) aufgesetzt und mit einer Schraube (12) von unten fixiert ist.
13. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) mit einer Querschraube (13) am oberen Teil des Adapterteils (9) fixiert ist.
14. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (9) aus einem Adapterrohr (11) besteht, welches so ausgestaltet ist, dass der Innendurchmesser am unteren Ende so bemaßt ist, dass das Adapterrohr (11) form- oder kraftschlüssig auf die Kupplungskugel (2) montiert werden kann und der Außendurchmesser des oberen Endes so bemaßt ist, dass die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) form- oder kraftschlüssig montiert ist.
15. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Adapterteil (9) aus einem Adapterrohr (11) besteht, welches so ausgestaltet ist, dass der Innendurchmesser am unteren Ende so bemaßt ist, dass das Adapterrohr (11) form- oder kraftschlüssig auf die Kupplungskugel (2) montiert werden kann und das obere Teil, an dem die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) montiert ist, massiv ausgeführt ist.
16. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) selbst einen Hohlraum aufweist, der geeignet ist, die Kupplungskugel (2) in sich aufzunehmen und die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) dadurch durch auf die Kupplungskugel (2) montiert werden kann.
17. Schutzansprüche nach einem der vorgehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung (1a) oder das Gerät (1b) aus einem Gehäuse (7) besteht, das im Innenraum oder außerhalb mindestens eine elektrische Lichtquelle (8) aufweist, welche über ein Kabel (14) mit einem Stecker (15) an die Anhänger-Anschlußdose angeschlossen wird und so verdrahtet ist, dass die elektrische Lichtquelle (8) gemeinsam mit dem Rücklicht oder mit dem Rückfahrscheinwerfer oder mit dem Bremslicht oder mit dem Warnblinklicht eingeschaltet wird.
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