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Elektrischer Spannungsprüfer Die Erfindung bezieht sich auf einen
Spannungsprüfer, bei dem zum Anzeigen von Spannungen in der Größenordnung einiger
Volt der Leuchtdraht einer Glühlampe und zum Anzeigen höherer Spannungen eine gas-
und/oder dampfgefüllte Entladungsröhre dient und dessen Gehäuse zum Anschluß an
die zu prüfende Spannung mit zwei Kontaktorganen versehen ist, die mit dem Leuchtdraht
der Glühlampe verbunden sind.
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Bei den bekannten Spannungsprüfern dieser Art erfolgt die Anzeige
kleiner Spannungen mit Hilfe einer Glühlampe und die Anzeige höherer Spannungen
mittels einer Glimmlampe. Beide Lampen müssen je nach Verwendungszweck ausgewechselt
werden, da der Spannungsprüfer nur jeweils eine von ihnen aufnehmen kann. Das Auswechseln
der Lampen bzw. die Vorrathaltung mehrerer Glüh- und Glimmlampen ist umständlich
und teuer.
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Es ist ferner ein Spannungsprüfer bekannt, bei dem imKolben einerGlühlampe
eine in sich abgeschlossene Glimmlampe untergebracht ist. Diese Ausführung ist aber
äußerst kompliziert und kostspielig und bedingt einen großen Raumbedarf, der bei
den modernen Spannungsprüfern, die etwa die Größe eines kleinen Schraubenziehers
aufweisen, nicht zur Verfügung steht.
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Die Erfindung beseitigt diese Nachteile und schafft einen Spannungsprüfer
eingangs erwähnter Art, der nur wenig Raum beansprucht und ohne Auswechseln voll
Lampen die Anzeige sowohl niedriger als auch Spannungen ermöglicht, dadurch, daß
der Leuchtdraht im Inneren der gas- und/oder dampfgefüllten Ent ladungsröhre angebracht
ist und als Entladungsröhrenelektrode für die Anzeige der höheren Spannungen dient.
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Vorzugsweise ist eines der beiden Kontaktorgane aus dem Gehäuse herausnehmbar
angeordnet. Hierdurch wird vermieden, daß bei der Prüfung vonHochspannung beide
Kontaktorgane mit den Polen der Spannungsquelle in Berührung kommen können, da sonst
die Gefahr eines Durchbrennens des Leuchtdrahtes besteht.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist in der gleichzeitig als
Entladungsröhre verwendbaren Glühlampe eine weitere mit einem weiteren Kontaktorgan
verbundene Entladungsröhrenelektrode vorhanden.
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Mit einer solchen Lampe ist die Anzeige mittlerer Spannungen, etwa
in der Größenordnung der üblichen Stadtnetze, möglich.
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Die Erfindung wird an Hand zweier in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
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Fig. t zeigt schematisch eine gas- und/oder dampfgefüllte Entladungsröhre
1 mit zwei Innenelektroden 2 und 3.
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Die Elektrode 2 besteht aus einem Leuchtdraht, wie er bei Glühlampen
zur Anwendung kommt; die Leuchtdrahtenden sind mit zwei Kontaktorganen 4 und 5 verbunden.
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Die Elektrode 3 besteht aus stab- oder plattenförmigem Metall, und
die Oberfläche dieser Elektrode kann mit elektronenemittierenden Stoffen. z. B.
Erdalkalimetallverbindungen, überzogen sein. Die Elektrode 3 ist über eine Impedanz,
z. B. einen Widerstand 6 von einigen tausend Ohm, mit einem Kontaktorgan 7 verbunden.
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Illit ist ein sich in der Nähe derEntladungsröhrel befindender Leiter
bezeichnet. Wenn die Entladungsröhre z. B. in einem zylindrischen Behälter untergebracht
ist, stellen die Finger der Hand des den Behälter festhaltenden Bedienenden den
Leiter 8 dar.
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Dieser Leiter wirkt als Außenelektrode der Entladungsröhre.
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Zwischen den Elektroden 2 und 3 tritt eine Entladung auf, wenn diese
Elektroden über die Kontaktorgane 4 oder 5 bzw. 7 mit den Polen einer Spannungsquelle,
z. B. von 220 Volt, verbunden werden.
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Zwischen einer der Innenelektroden 2 oder 3 und der Außenelektrode
8 tritt innerhalb der Entladungsröhre eine sichtbare Entladung auf, wenn diese Elektroden
mit den Polen einer Hochspannungsquelle, z. B. der Zündvorrichtung eines Benzimnotors,
verbunden werden.
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Es sei bemerkt, daß in den vorgenannten Fällen die Kontaktorgane
4 und 5 der Elektrode 2 miteinander
verbunden werden können, weil
hierbei nur ein einziges Stromzuführungsorgan für diese Elektrode benötigt wird.
Aus den gleichen Gründen kann das überschüssige Kontaktorgan gegebenenfalls auch
entfernt werden.
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Schließlich wird der Leuchtdraht der Elektrode 2 auch aufleuchten,
wenn die Kontaktorgane 4 und 5 mit den Polen einer geeigneten Spannungsquelle, z.
B. einer Akkumulatorbatterie, verbunden werden. Da die meist vorkommenden Batteriespannungen
6, 12 oder 24 Volt betragen, kann derLeuchtdraht für eine dieser Spannungen bemessen
werden. Es ist aber auch möglich, den Leuchtdraht für eine dazwischenliegende Spannung,
z. B. 15 Volt, zu bemessen; in diesem Fall wird der Leuchtdraht bei 6 Volt noch
sichtbar aufleuchten und bei kurzzeitiger Verwendung bei 24 Volt noch nicht durchbrennen.
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Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem nur der
Leuchtdraht und die Außenelektrnde verwendet werden.
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In diesem Fall ist die Entladungsröhre 11 zylindrisch; sie hat einen
Durchmesser von etwa 5 mm und eine Gesamtlänge von etwa 35 mm. Die Röhre ist mit
Neon von ungefähr 25 mm Quecksilbersäule Druck bei Zimmertemperatur gefüllt. Der
Leuchtdraht 12 besteht aus Wolframdraht mit einem Durchmesser von etwa 30 Mikron
und einer Länge von etwa 100 mm, der inn Form einer einzigen Schraubenlinie von
etwa 0,2 mm Außendurchmesser und etwa 15 mm Länge gewunden ist. Die Leuchtdrahtenden
sind in üblicher Weise mit Endkappen 13 und 14 verbunden.
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Die Röhre 11 ist im Hohlhandgriff 15 eines Schraubenziehers 16 untergebracht,
indem sie zwischen einer losen Schraubenfeder 17 und einem Stecker 18 festgeklemmt
ist. Der durch einen Deckel 19 des Handgriffes hindurchgeführte Stecker ist mit
einer Klemme 20 verbunden; die Feder 17 liegt an dem inneren Ende des Schraubenziehers
16 an. Gegebenenfalls kann der Schraubenzieher 16 teilweise mit einer Isolierschicht
21 versehen sein.
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Der Leuchtdraht 12 entspricht einem solchen für 15 Volt, 0,2 Ampere.
Mittels der Kontaktorgane 16 und 20 können Batteriespannungen von etwa 6, 12 oder
24 Volt angezeigt werden. Wenn das Kontakt-
organ 16 an der Hochspannungselektrode
einer Zündkerze liegt und die Finger des Bedienenden den zylindrischen Teil des
Handgriffes 15 umfassen. kann die Kerzenspannung angezeigt werden. Hierbei empfiehlt
es sich, den Stecker 18 aus dem Handgriff zu entfernen, um zu verhüten, daß man
bei unvorsichtiger Handhabung mit Hochspannung in Berühruiig kommt.
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Der Handgriff kann aus durchsichtigem Kunstharz von etwa 15 mm Außendurchmesser
hergestellt sein.
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Bei Verwendung eines undurdsichtigen Handgriffs ist ein Schauloch
für die Entladungsröhre anzubringen.
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Es sei erwähnt, daß Spannungsprüfer mit durchsichtigem Gehäuse aus
Kunststoff, die gleichzeitig als Schraubenzieher ausgebildet sind, an sich bekannt
sind.