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DE10213050A1 - Element für eine Dentaleinheit - Google Patents

Element für eine Dentaleinheit

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Publication number
DE10213050A1
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DE
Germany
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unit
tooth
dental
designed
units
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Withdrawn
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DE10213050A
Other languages
English (en)
Inventor
Udo Franz
Bernd Helke
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE10213050A1 publication Critical patent/DE10213050A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/26Accessories or devices or components used for biocidal treatment
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C19/00Dental auxiliary appliances
    • A61C19/002Cleaning devices specially adapted for dental instruments
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G15/00Operating chairs; Dental chairs; Accessories specially adapted therefor, e.g. work stands
    • A61G15/14Dental work stands; Accessories therefor

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Abstract

Das Element für eine Dentaleinheit zum Einsatz in Zahnarztpraxen ist modulartig aufgebaut und als kompaktes Bauelement zur extraoralen Therapie ausgebildet und besteht aus einer Zahnspann- und Zahnmanipulationseinheit (3), einer optischen Verstärkungseinheit (4), einer Befeuchtungseinheit (5) sowie Absaugeinheit (6), einer Beleuchtungseinheit (7), einer Ablageeinheit (8) und einer Auflageeinheit (9), welches Dentaleinheiten zuordbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Element für eine Dentaleinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Die Ausrüstungen von Zahnarztpraxen und die zum Einsatz kommenden Arbeitseinheiten für einen Zahnarzt sind heute durch die Aufgaben einer modernen Zahnheilkunde geprägt. Diese betreffen die konservierende, die prothetische und die chirurgische Zahnbehandlung, aus denen sich auch die Arbeits- und Funktionseinheiten eines Zahnarztes ergeben, bestehend aus Geräteeinheiten in Form von Behandlungsstühlen, Arztteilen, Assistententeilen, Schwebe- und Ablagetischen, Entsorgungs- und Speibecken, Hocker und Dentalschränken, welche in ihrer Gesamtheit als Dentaleinheit bezeichnet werden.
  • Mit dem Problem der Verbesserung der Sterilisierbarkeit der einzelnen Geräteteile und der zahnärztlichen Instrumente befasst sich die DE 34 40 078 A1, die eine Dentaleinheit mit sterilisierbarem Geräteteil beschreibt, welches im wesentlichen aus einem Geräteträger mit Halterungen und/oder Ablagen für die an Versorgungsleitungen angeschlossenen Geräte, für Handgeräte mit Spiegel oder dergleichen und/oder Werkzeuge wie Bohrer oder dergleichen besteht. Ferner besteht die Dentaleinheit aus einer dem Geräteträger zugeordneten Sterilisierungskammer, wobei der Innenraum der Sterilisierungskammer mit einem Sterilisierungsmedium beaufschlagbar ist, sowie einer Führungseinheit, die ein relatives Verfahren von Geräteträgern und Sterilisierungskammer zueinander ermöglicht.
  • Mit dieser Dentaleinheit wurde ein Geräteteil entwickelt, in bzw. zu dem die bisher üblichen Arbeitseinheiten integriert sind und deren Anordnung so erfolgt, dass diese Arbeitseinheiten in eine Sterilisierungskammer verbracht und in dieser entsprechend behandelt werden können.
  • Die so bekannt gewordene Dentaleinheit mit einem sterilisierbaren Geräteteil stellt eine Weiterentwicklung von gerätetechnischen Ausrüstungen für Zahnarztpraxen dar, welche allerdings nur für den unmittelbaren Sterilisierungsprozess genutzt werden kann.
  • Der medizinische Fortschritt ist eng mit der Weiterentwicklung von Methoden, Materialien und Geräten verknüpft, was uneingeschränkt auch für die Zahnmedizin gilt. Diese Methoden sind insbesondere auf eine schonende und erhaltende Behandlung der Zähne ausgerichtet.
  • Dies betrifft auch die Methoden und Verfahren der Replantation von extrahierten Zähnen. So sind bereits Instrumente, vorrangig Dentalzangen, bekannt geworden, mit denen die zu behandelnden Zähne erfasst und extrahiert werden, welche dann entsprechend therapiert und dann wieder in das Zahnfach eingesetzt werden.
  • Die bekannten Einrichtungen und Instrumente sind allerdings für eine extraorale Therapie nicht geeignet.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Element für eine Dentaleinheit als Arbeitseinheit für den Zahnarzt zu schaffen, mit der der behandelnde Zahnarzt in die Lage versetzt wird, extraorale Behandlungen an therapierbaren und erhaltbaren Zähnen vornehmen zu können. Ferner soll das Element so ausgebildet sein, dass auch in Zahnarztpraxen vorhandene Arbeitseinheiten nachgerüstet werden können.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Lösungen und besondere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • So wurde ein Element für eine Dentaleinheit geschaffen, welche als ein Modul ausgeführt und jeder vorhandenen Dentaleinheit in einer Zahnarztpraxis zuordbar ist oder aber bereits Bestandteil einer Dentaleinheit von neu zu errichtenden Arbeitsplätzen in Zahnarztpraxen ist.
  • Dabei liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, dass vorbeugend orientierte Behandlungen immer mehr im Vordergrund bei der zahnmedizinischen Behandlung stehen, welche im Wesentlichen durch zwei Komplexe gekennzeichnet sind:
  • So der Extraktion von Zähnen und der Replantation therapierter Zähne.
  • Obwohl präventiv orientierte Behandlungen immer mehr zunehmen, muss aber dennoch die Indikation zur Extraktion von Zähnen oft gestellt werden.
  • Die Zahnextraktion ist der häufigste zahnärztlich-chirurgische Eingriff und damit weitestgehend Routine in der zahnärztlichen Praxis. Die erfolgreiche Zahnextraktion wird neben den anatomischen Bedingungen wie Anzahl, Krümmung, Divergenz, Hyperzementose, Grazilität und unterschiedliche Elastizität der Zahnwurzeln sowie dem parodontalen Zustand der Alveole vom persönlichen Geschick und von der Erfahrung des behandelnden Zahnarztes bestimmt.
  • Es ist allgemeine Erkenntnis, dass in etwa 10% der Fälle intra- und postextraktive Komplikationen auftreten. Frakturen von Kronen oder Wurzeln, Nachblutungen und Heilungsstörungen stehen dabei in der Häufigkeit an der Spitze. In Anbetracht der vielen Zahnextraktionen und ihrer Komplikationen wurden bereits ein System und entsprechende Hebeinstrumente für die Zahnextraktion geschaffen, mit denen unter Beachtung einer minimal-traumatischen Belastung Zähne extrahiert werden ohne Zerstörung der Alveole, als Voraussetzung für eine extraorale Therapie mit anschließender Replantation der behandelten Zähne.
  • Eine weitere notwendige Voraussetzung für eine erfolgversprechende Replantation von Zähnen wird mit der vorgestellten Lösung geschaffen, die sich auf ein Element für eine Dentaleinheit in Form eines Moduls bezieht, welches unter Beachtung der zahnmedizinischen und hygienischen Bestimmungen die Bedingungen für erfolgreiche extraorale Therapien erhaltbarer Zähne schafft. Die einzelnen Funktionseinheiten des Moduls sind eine Zahnspann-, Zahnmanipulations- und Ablageeinheit sowie entsprechende Beleuchtungs- und optische Verstärkungseinheiten, und ferner umfasst dieses modulare Element eine Befeuchtungs- und Absaugeinheit sowie eine Auflageeinheit.
  • Das geschaffene Element für eine Dentaleinheit ist so gestaltet, dass die extraorale Zahnbehandlung unter sterilen Bedingungen erfolgen kann und gleichfalls der funktionelle Zusammenhang mit den bereits vorhandenen und für die Therapie notwendigen Geräteeinheiten gesichert ist. Damit ist es möglich, das Modul an vorhandene Arbeitseinheiten zu koppeln oder als Beistelleinheit zu nutzen, woraus sich auch die Vorteile der vorgestellten Erfindung ergeben.
  • So besteht die Möglichkeit, das neu geschaffene Element so mit den vorhandenen Funktionselementen in einer Dentaleinheit zu koppeln und zu verbinden, dass Versorgungseinrichtungen der vorhandenen Dentaleinheit auch für das Element gemäß der Erfindung genutzt werden können.
  • Die modulare Ausbildung des Elementes ist auch so ausführbar, dass es mit eigenen Versorgungseinrichtungen ausgebildet ist, was die Flexibilität hinsichtlich der Anwendung und des Einsatzgebietes wesentlich erweitert.
  • Erfindungsgemäß erfolgen die extraoralen Behandlungen von therapierbaren und erhaltbaren Zähnen in dem geschaffenen Element unter sterilen Bedingungen, wodurch eine Arbeitsweise gesichert wird, die den geforderten medizinischen und hygienischen Bedingungen entspricht.
  • Dabei ist es jedoch sinnvoll, nur die für die extraorale Zahnbehandlung erforderlichen Funktionseinheiten zu einer sterilen Baugruppe zu fügen.
  • Zweckmäßigerweise wird im Rahmen der Erfindung das System der Zahnlängsextraktion genutzt, welches unter der Bezeichnung ZALEX bekannt geworden ist, bei dem es sich um ein wissenschaftlich begründetes, auf den jeweils zu extrahierenden Zahn und sein Parodont abgestimmtes, belastungsoptimiertes System der Zahnlängsextraktion mit minimaler Traumatisierung handelt. Die entwickelte Methode der Zahnlängsextraktion ist in der manuellen Ausführung eine Extraktion mit zwei gekoppelten Instrumenten. Eine solche Kombination ermöglicht es, die extraktiven Kräfte richtungs-, zeit- und größenabhängig getrennt zu dosieren und anatomisch angepasst im Parodontalligament des betreffenden Zahnes wirken zu lassen. Das erste Instrument, die Zahnzange, hat die Funktion, den Zahn kraft- und formschlüssig zu fassen, die Querkräfte durch geringe luxierende bzw. rotierende Bewegungen zu erzeugen, die Axialkraft aufzunehmen und alle Kraftgrößen auf den zu extrahierenden Zahn und sein Parodontalligament zu übertragen. Des Weiteren dient dieses Instrument zur Prüfung der dentoalveolären Beweglichkeit des Zahnes sowie zur Zahnführung während der Extraktion.
  • Das zweite Instrument sind Hebezangen, welche in verschiedenen Ausführungen zum Einsatz kommen. Diese haben die Aufgabe, durch Öffnung ihrer Branchen die notwendige Axialkraft zu erzeugen, diese in die Zahnzange zu übertragen und während des Extraktionsvorganges wirken zu lassen. Ihr Aufbau ist funktionell bedingt, nutzt die gegebenen dentalen Bedingungen und gestattet es, durch eine unterschiedliche Branchengestaltung sich einerseits flächig auf den Nachbarzähnen gedämpft abzustützen und andererseits mit der verjüngten Spitze der Hebebranche in die Zahnzange einzukoppeln, um somit das effiziente axiale Belastungssystem zu schließen. Vorhandene Rastensysteme an den Instrumenten dienen zur Weg- und Kraftfixierung. Die kraftschlüssige Kopplung beider Instrumente erfolgt über eine lose mechanische Verbindung. Beide zahnärztlichen Zangen können entsprechend ihrer Funktion durch den Behandler voneinander unabhängig aktiviert und abgestimmt auf den Extraktionsprozess durch den behandelnden Arzt betätigt werden.
  • Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden. Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
  • Fig. 1 eine schematische Darstellung der Zuordnung des geschaffenen Elementes für eine Dentaleinheit einer Zahnarztpraxis,
  • Fig. 2 eine schematische Darstellung der An- und Zuordnung der einzelnen Funktionselemente des entwickelten Elementes einer Dentaleinheit.
  • In der Fig. 1 sind die einzelnen funktionsbestimmenden Elemente einer Dentaleinheit für eine Zahnarztpraxis dargestellt, und es wird gezeigt, wie das geschaffene Element 1, als modulare Einheit für die extraorale Therapie zu den einzelnen Funktionseinrichtungen der Dentaleinheit, insbesondere zum Zahnarztbereich 2 und dem Arztelement 11, der Arbeitseinheit für den Zahnarzt, eingeordnet ist.
  • In modern eingerichteten Zahnarztpraxen verrichtet der Zahnarzt seine Arbeiten vorwiegend aus der sitzenden Position, da die einzelnen Einrichtungsgegenstände, so auch der Patientenstuhl 10, so zum Zahnarztbereich 2 und somit zu dessen Arbeitsbereich positioniert werden kann, dass dieser in sitzender Position die zahnmedizinische Behandlung am Patienten vornehmen kann.
  • Zum Arztelement 11 gehört eine Dokumentationseinheit 12, mittels der Röntgenaufnahmen direkt über die Dokumentationseinheit 12 wiedergegeben werden können. So auch bildliche Wiedergaben von Aufnahmen innerhalb des Mundbereiches des Patienten. Damit ist der Zahnarzt jederzeit über die jeweilige Sachlage unterrichtet und kann seine gesamten Tätigkeiten auf eine erfolgreiche Behandlung konzentrieren und diese Tätigkeiten unmittelbar im und vom Arztbereich 2 ausüben. Gegenüber des Zahnarztbereiches 2 befindet sich der Greifbereich 13 der Helferin, auch als Assistenzbereich zu bezeichnen, dem eine Arbeitseinheit, das Helferinnenelement 14 sowie die Ent- und Versorgungseinheit 15, zugeordnet sind.
  • Durch die unmittelbare Zuordnung des Elementes 1 zum Zahnarztbereich 2 und zum Arztelement 11 ist die Möglichkeit gegeben, eine extraorale Behandlung von extrahierten Zähnen unmittelbar nach deren Extraktion in dem vorgesehenen Element 1 durchzuführen.
  • Sie erfolgt am jeweils extrahierten Zahn außerhalb des Mundbereiches, unter Wahrung der hygienischen und medizinischen Voraussetzungen, insbesondere unter Beachtung der Sterilität. Somit sind Bedingungen geschaffen worden, dass bei der nachfolgenden Replantation des behandelten Zahnes negative Auswirkungen vermieden werden und der Heilungsprozess problemlos abläuft.
  • Das Element 1 ist als kompakte Baueinheit modulartig ausgebildet, so dass dieses Element 1 in vorhandenen Zahnarztpraxen und zu dessen Gerätschaften angeordnet werden kann, aber selbstverständlich auch bei der Konzipierung und Ausgestaltung neu zu errichtender Zahnarztpraxen berücksichtigt werden kann bzw. bereits bei der Planung sowie Ausführung/Errichtung von Zahnarztpraxen Berücksichtigung findet.
  • Die einzelnen funktionsbestimmenden Teile des Elementes 1 sind in einer schematischen Darstellung in der Fig. 2 gezeigt. So besteht das Element 1 aus einer Zahnspann- und Zahnmanipulationseinheit 3, einer zugeordneten optischen Verstärkungseinheit 4 sowie einer Befeuchtungseinheit 5 und einer Absaugeinheit 6. Komplettiert wird das Element 1 durch eine Beleuchtungseinheit 7, eine Ablageeinheit 8 und eine Auflageeinheit 9, welche im weitesten Sinne als Arbeitspodest bzw. als Stützeinheit für den Zahnarzt dient, wenn dieser den extrahierten Zahn in das Element 1 verbringt, dort entsprechend fixiert, positioniert und behandelt.
  • Die Zahnspann- und Zahnmanipulationseinheit 3 ist so ausgebildet, dass diese die Zahnzange mit gespanntem Zahn aufnehmen, aber auch den zu therapierenden Zahn spannen und positionieren kann. Ersteres ist insbesondere dahingehend von Vorteil, dass es keines Umspannens des Zahnes bedarf, sondern der extrahierte Zahn verbleibt in der Zahnzange, hält dabei seine Fassposition bei, so dass bei der Replantation dieser ohne Probleme wieder in die Alveole verbracht werden kann.
  • Das Element 1 ist ferner so ausgebildet, dass es weitestgehend als eine Sterilisierungskammer wirkt, in der alle für die extraorale Behandlung gehörenden Funktionseinrichtungen untergebracht sind. Dies betrifft insbesondere die Zahnspann- und Zahnmanipulationseinheit 3, die Absaugeinheit 6 sowie die Befeuchtungseinheit 5 und auch die Ablageeinheit 8.
  • Die Beleuchtungseinheit 7 als auch die optische Verstärkungseinheit 4 und die Auflageeinheit 9 können außerhalb der Sterilisierungskammer angeordnet sein.
  • Die Sterilisierungskammer des Elementes 1 ist mit Durchtrittsöffnungen ausgeführt, welche mit selbstschließenden Dichtungen bestückt sind, die zum einen die Sterilisierungskammer abdichten sowie verschließen und zum anderen ein Durchgreifen der Hände des behandelnden Zahnarztes gestatten, damit dieser im sterilen Bereich des Elementes 1 die erforderlichen Arbeiten ausführen kann.

Claims (6)

1. Element für eine Dentaleinheit zum Einsatz in Zahnarztpraxen, die mit bekannten Einrichtungen wie Arztelementen, Patientenstühlen und Helferinnenelementen ausgerüstet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (1) modulartig aufgebaut und als ein kompaktes Bauelement zur extraoralen Therapie ausgebildet ist und aus einer Zahnspann- und Zahnmanipulationseinheit (3), einer optischen Verstärkungseinheit (4), einer Befeuchtungseinheit (S) sowie Absaugeinheit (6), einer Beleuchtungseinheit (7), einer Ablageeinheit (8) und einer Auflageeinheit (9) besteht, welches Dentaleinheiten zuordbar ist.
2. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (1) unmittelbar im Flurbereich vorhandener Dentaleinheiten und dem Zahnarztbereich (2) von Zahnarztpraxen zuordbar ist.
3. Element nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspann- und Zahnmanipulationseinheit (3), die Absaugeinheit (6), die Befeuchtungseinheit (5) und Ablageeinheit (8) zu einem Modul in Form einer Sterilisierungskammer herausgebildet sind, die Sterilisierungskammer mittels selbstschließender Dichtungen ausgebildet ist und die optische Verstärkungseinheit (4), die Beleuchtungseinheit (7) und die Auflageeinheit (9) außerhalb der Sterilisierungskammer angeordnet sind.
4. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das modular ausgebildete Element (1) im Decken- oder Wandbereich einer Zahnarztpraxis anordbar ist.
5. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (1) mit separaten Antriebs- und Versorgungseinrichtungen ausgebildet ist.
6. Element nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (1) an Antriebs- und Versorgungseinrichtungen von vorhandenen Dentaleinheiten anschließbar ist.
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