-
Die Erfindung betrifft ein Element für eine Dentaleinheit nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
-
Die Ausrüstungen von Zahnarztpraxen und die zum Einsatz kommenden Arbeitseinheiten
für einen Zahnarzt sind heute durch die Aufgaben einer modernen Zahnheilkunde geprägt.
Diese betreffen die konservierende, die prothetische und die chirurgische Zahnbehandlung,
aus denen sich auch die Arbeits- und Funktionseinheiten eines Zahnarztes ergeben,
bestehend aus Geräteeinheiten in Form von Behandlungsstühlen, Arztteilen,
Assistententeilen, Schwebe- und Ablagetischen, Entsorgungs- und Speibecken, Hocker und
Dentalschränken, welche in ihrer Gesamtheit als Dentaleinheit bezeichnet werden.
-
Mit dem Problem der Verbesserung der Sterilisierbarkeit der einzelnen Geräteteile und der
zahnärztlichen Instrumente befasst sich die DE 34 40 078 A1, die eine Dentaleinheit mit
sterilisierbarem Geräteteil beschreibt, welches im wesentlichen aus einem Geräteträger mit
Halterungen und/oder Ablagen für die an Versorgungsleitungen angeschlossenen Geräte,
für Handgeräte mit Spiegel oder dergleichen und/oder Werkzeuge wie Bohrer oder
dergleichen besteht. Ferner besteht die Dentaleinheit aus einer dem Geräteträger
zugeordneten Sterilisierungskammer, wobei der Innenraum der Sterilisierungskammer mit
einem Sterilisierungsmedium beaufschlagbar ist, sowie einer Führungseinheit, die ein
relatives Verfahren von Geräteträgern und Sterilisierungskammer zueinander ermöglicht.
-
Mit dieser Dentaleinheit wurde ein Geräteteil entwickelt, in bzw. zu dem die bisher
üblichen Arbeitseinheiten integriert sind und deren Anordnung so erfolgt, dass diese
Arbeitseinheiten in eine Sterilisierungskammer verbracht und in dieser entsprechend
behandelt werden können.
-
Die so bekannt gewordene Dentaleinheit mit einem sterilisierbaren Geräteteil stellt eine
Weiterentwicklung von gerätetechnischen Ausrüstungen für Zahnarztpraxen dar, welche
allerdings nur für den unmittelbaren Sterilisierungsprozess genutzt werden kann.
-
Der medizinische Fortschritt ist eng mit der Weiterentwicklung von Methoden,
Materialien und Geräten verknüpft, was uneingeschränkt auch für die Zahnmedizin gilt.
Diese Methoden sind insbesondere auf eine schonende und erhaltende Behandlung der
Zähne ausgerichtet.
-
Dies betrifft auch die Methoden und Verfahren der Replantation von extrahierten Zähnen.
So sind bereits Instrumente, vorrangig Dentalzangen, bekannt geworden, mit denen die zu
behandelnden Zähne erfasst und extrahiert werden, welche dann entsprechend therapiert
und dann wieder in das Zahnfach eingesetzt werden.
-
Die bekannten Einrichtungen und Instrumente sind allerdings für eine extraorale Therapie
nicht geeignet.
-
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Element für eine Dentaleinheit als Arbeitseinheit
für den Zahnarzt zu schaffen, mit der der behandelnde Zahnarzt in die Lage versetzt wird,
extraorale Behandlungen an therapierbaren und erhaltbaren Zähnen vornehmen zu können.
Ferner soll das Element so ausgebildet sein, dass auch in Zahnarztpraxen vorhandene
Arbeitseinheiten nachgerüstet werden können.
-
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
-
Vorteilhafte Lösungen und besondere Ausgestaltungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
-
So wurde ein Element für eine Dentaleinheit geschaffen, welche als ein Modul ausgeführt
und jeder vorhandenen Dentaleinheit in einer Zahnarztpraxis zuordbar ist oder aber bereits
Bestandteil einer Dentaleinheit von neu zu errichtenden Arbeitsplätzen in Zahnarztpraxen
ist.
-
Dabei liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, dass vorbeugend orientierte
Behandlungen immer mehr im Vordergrund bei der zahnmedizinischen Behandlung stehen,
welche im Wesentlichen durch zwei Komplexe gekennzeichnet sind:
-
So der Extraktion von Zähnen und der Replantation therapierter Zähne.
-
Obwohl präventiv orientierte Behandlungen immer mehr zunehmen, muss aber dennoch
die Indikation zur Extraktion von Zähnen oft gestellt werden.
-
Die Zahnextraktion ist der häufigste zahnärztlich-chirurgische Eingriff und damit
weitestgehend Routine in der zahnärztlichen Praxis. Die erfolgreiche Zahnextraktion wird neben
den anatomischen Bedingungen wie Anzahl, Krümmung, Divergenz, Hyperzementose,
Grazilität und unterschiedliche Elastizität der Zahnwurzeln sowie dem parodontalen
Zustand der Alveole vom persönlichen Geschick und von der Erfahrung des behandelnden
Zahnarztes bestimmt.
-
Es ist allgemeine Erkenntnis, dass in etwa 10% der Fälle intra- und postextraktive
Komplikationen auftreten. Frakturen von Kronen oder Wurzeln, Nachblutungen und
Heilungsstörungen stehen dabei in der Häufigkeit an der Spitze. In Anbetracht der vielen
Zahnextraktionen und ihrer Komplikationen wurden bereits ein System und entsprechende
Hebeinstrumente für die Zahnextraktion geschaffen, mit denen unter Beachtung einer
minimal-traumatischen Belastung Zähne extrahiert werden ohne Zerstörung der Alveole,
als Voraussetzung für eine extraorale Therapie mit anschließender Replantation der
behandelten Zähne.
-
Eine weitere notwendige Voraussetzung für eine erfolgversprechende Replantation von
Zähnen wird mit der vorgestellten Lösung geschaffen, die sich auf ein Element für eine
Dentaleinheit in Form eines Moduls bezieht, welches unter Beachtung der
zahnmedizinischen und hygienischen Bestimmungen die Bedingungen für erfolgreiche
extraorale Therapien erhaltbarer Zähne schafft. Die einzelnen Funktionseinheiten des
Moduls sind eine Zahnspann-, Zahnmanipulations- und Ablageeinheit sowie entsprechende
Beleuchtungs- und optische Verstärkungseinheiten, und ferner umfasst dieses modulare
Element eine Befeuchtungs- und Absaugeinheit sowie eine Auflageeinheit.
-
Das geschaffene Element für eine Dentaleinheit ist so gestaltet, dass die extraorale
Zahnbehandlung unter sterilen Bedingungen erfolgen kann und gleichfalls der funktionelle
Zusammenhang mit den bereits vorhandenen und für die Therapie notwendigen
Geräteeinheiten gesichert ist. Damit ist es möglich, das Modul an vorhandene
Arbeitseinheiten zu koppeln oder als Beistelleinheit zu nutzen, woraus sich auch die
Vorteile der vorgestellten Erfindung ergeben.
-
So besteht die Möglichkeit, das neu geschaffene Element so mit den vorhandenen
Funktionselementen in einer Dentaleinheit zu koppeln und zu verbinden, dass
Versorgungseinrichtungen der vorhandenen Dentaleinheit auch für das Element gemäß der
Erfindung genutzt werden können.
-
Die modulare Ausbildung des Elementes ist auch so ausführbar, dass es mit eigenen
Versorgungseinrichtungen ausgebildet ist, was die Flexibilität hinsichtlich der Anwendung
und des Einsatzgebietes wesentlich erweitert.
-
Erfindungsgemäß erfolgen die extraoralen Behandlungen von therapierbaren und
erhaltbaren Zähnen in dem geschaffenen Element unter sterilen Bedingungen, wodurch eine
Arbeitsweise gesichert wird, die den geforderten medizinischen und hygienischen
Bedingungen entspricht.
-
Dabei ist es jedoch sinnvoll, nur die für die extraorale Zahnbehandlung erforderlichen
Funktionseinheiten zu einer sterilen Baugruppe zu fügen.
-
Zweckmäßigerweise wird im Rahmen der Erfindung das System der Zahnlängsextraktion
genutzt, welches unter der Bezeichnung ZALEX bekannt geworden ist, bei dem es sich
um ein wissenschaftlich begründetes, auf den jeweils zu extrahierenden Zahn und sein
Parodont abgestimmtes, belastungsoptimiertes System der Zahnlängsextraktion mit
minimaler Traumatisierung handelt. Die entwickelte Methode der Zahnlängsextraktion ist
in der manuellen Ausführung eine Extraktion mit zwei gekoppelten Instrumenten. Eine
solche Kombination ermöglicht es, die extraktiven Kräfte richtungs-, zeit- und
größenabhängig getrennt zu dosieren und anatomisch angepasst im Parodontalligament
des betreffenden Zahnes wirken zu lassen. Das erste Instrument, die Zahnzange, hat die
Funktion, den Zahn kraft- und formschlüssig zu fassen, die Querkräfte durch geringe
luxierende bzw. rotierende Bewegungen zu erzeugen, die Axialkraft aufzunehmen und alle
Kraftgrößen auf den zu extrahierenden Zahn und sein Parodontalligament zu übertragen.
Des Weiteren dient dieses Instrument zur Prüfung der dentoalveolären Beweglichkeit des
Zahnes sowie zur Zahnführung während der Extraktion.
-
Das zweite Instrument sind Hebezangen, welche in verschiedenen Ausführungen zum
Einsatz kommen. Diese haben die Aufgabe, durch Öffnung ihrer Branchen die notwendige
Axialkraft zu erzeugen, diese in die Zahnzange zu übertragen und während des
Extraktionsvorganges wirken zu lassen. Ihr Aufbau ist funktionell bedingt, nutzt die
gegebenen dentalen Bedingungen und gestattet es, durch eine unterschiedliche
Branchengestaltung sich einerseits flächig auf den Nachbarzähnen gedämpft abzustützen
und andererseits mit der verjüngten Spitze der Hebebranche in die Zahnzange
einzukoppeln, um somit das effiziente axiale Belastungssystem zu schließen. Vorhandene
Rastensysteme an den Instrumenten dienen zur Weg- und Kraftfixierung. Die
kraftschlüssige Kopplung beider Instrumente erfolgt über eine lose mechanische
Verbindung. Beide zahnärztlichen Zangen können entsprechend ihrer Funktion durch den
Behandler voneinander unabhängig aktiviert und abgestimmt auf den Extraktionsprozess
durch den behandelnden Arzt betätigt werden.
-
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden. Die
dazugehörige Zeichnung zeigt in
-
Fig. 1 eine schematische Darstellung der Zuordnung des geschaffenen Elementes
für eine Dentaleinheit einer Zahnarztpraxis,
-
Fig. 2 eine schematische Darstellung der An- und Zuordnung der einzelnen
Funktionselemente des entwickelten Elementes einer Dentaleinheit.
-
In der Fig. 1 sind die einzelnen funktionsbestimmenden Elemente einer Dentaleinheit für
eine Zahnarztpraxis dargestellt, und es wird gezeigt, wie das geschaffene Element 1, als
modulare Einheit für die extraorale Therapie zu den einzelnen Funktionseinrichtungen der
Dentaleinheit, insbesondere zum Zahnarztbereich 2 und dem Arztelement 11, der
Arbeitseinheit für den Zahnarzt, eingeordnet ist.
-
In modern eingerichteten Zahnarztpraxen verrichtet der Zahnarzt seine Arbeiten
vorwiegend aus der sitzenden Position, da die einzelnen Einrichtungsgegenstände, so auch
der Patientenstuhl 10, so zum Zahnarztbereich 2 und somit zu dessen Arbeitsbereich
positioniert werden kann, dass dieser in sitzender Position die zahnmedizinische
Behandlung am Patienten vornehmen kann.
-
Zum Arztelement 11 gehört eine Dokumentationseinheit 12, mittels der
Röntgenaufnahmen direkt über die Dokumentationseinheit 12 wiedergegeben werden
können. So auch bildliche Wiedergaben von Aufnahmen innerhalb des Mundbereiches des
Patienten. Damit ist der Zahnarzt jederzeit über die jeweilige Sachlage unterrichtet und
kann seine gesamten Tätigkeiten auf eine erfolgreiche Behandlung konzentrieren und diese
Tätigkeiten unmittelbar im und vom Arztbereich 2 ausüben. Gegenüber des
Zahnarztbereiches 2 befindet sich der Greifbereich 13 der Helferin, auch als
Assistenzbereich zu bezeichnen, dem eine Arbeitseinheit, das Helferinnenelement 14 sowie
die Ent- und Versorgungseinheit 15, zugeordnet sind.
-
Durch die unmittelbare Zuordnung des Elementes 1 zum Zahnarztbereich 2 und zum
Arztelement 11 ist die Möglichkeit gegeben, eine extraorale Behandlung von extrahierten
Zähnen unmittelbar nach deren Extraktion in dem vorgesehenen Element 1
durchzuführen.
-
Sie erfolgt am jeweils extrahierten Zahn außerhalb des Mundbereiches, unter Wahrung der
hygienischen und medizinischen Voraussetzungen, insbesondere unter Beachtung der
Sterilität. Somit sind Bedingungen geschaffen worden, dass bei der nachfolgenden
Replantation des behandelten Zahnes negative Auswirkungen vermieden werden und der
Heilungsprozess problemlos abläuft.
-
Das Element 1 ist als kompakte Baueinheit modulartig ausgebildet, so dass dieses
Element 1 in vorhandenen Zahnarztpraxen und zu dessen Gerätschaften angeordnet
werden kann, aber selbstverständlich auch bei der Konzipierung und Ausgestaltung neu zu
errichtender Zahnarztpraxen berücksichtigt werden kann bzw. bereits bei der Planung
sowie Ausführung/Errichtung von Zahnarztpraxen Berücksichtigung findet.
-
Die einzelnen funktionsbestimmenden Teile des Elementes 1 sind in einer schematischen
Darstellung in der Fig. 2 gezeigt. So besteht das Element 1 aus einer Zahnspann- und
Zahnmanipulationseinheit 3, einer zugeordneten optischen Verstärkungseinheit 4 sowie
einer Befeuchtungseinheit 5 und einer Absaugeinheit 6. Komplettiert wird das Element 1
durch eine Beleuchtungseinheit 7, eine Ablageeinheit 8 und eine Auflageeinheit 9, welche
im weitesten Sinne als Arbeitspodest bzw. als Stützeinheit für den Zahnarzt dient, wenn
dieser den extrahierten Zahn in das Element 1 verbringt, dort entsprechend fixiert,
positioniert und behandelt.
-
Die Zahnspann- und Zahnmanipulationseinheit 3 ist so ausgebildet, dass diese die
Zahnzange mit gespanntem Zahn aufnehmen, aber auch den zu therapierenden Zahn
spannen und positionieren kann. Ersteres ist insbesondere dahingehend von Vorteil, dass
es keines Umspannens des Zahnes bedarf, sondern der extrahierte Zahn verbleibt in der
Zahnzange, hält dabei seine Fassposition bei, so dass bei der Replantation dieser ohne
Probleme wieder in die Alveole verbracht werden kann.
-
Das Element 1 ist ferner so ausgebildet, dass es weitestgehend als eine
Sterilisierungskammer wirkt, in der alle für die extraorale Behandlung gehörenden
Funktionseinrichtungen untergebracht sind. Dies betrifft insbesondere die Zahnspann- und
Zahnmanipulationseinheit 3, die Absaugeinheit 6 sowie die Befeuchtungseinheit 5 und
auch die Ablageeinheit 8.
-
Die Beleuchtungseinheit 7 als auch die optische Verstärkungseinheit 4 und die
Auflageeinheit 9 können außerhalb der Sterilisierungskammer angeordnet sein.
-
Die Sterilisierungskammer des Elementes 1 ist mit Durchtrittsöffnungen ausgeführt,
welche mit selbstschließenden Dichtungen bestückt sind, die zum einen die
Sterilisierungskammer abdichten sowie verschließen und zum anderen ein Durchgreifen
der Hände des behandelnden Zahnarztes gestatten, damit dieser im sterilen Bereich des
Elementes 1 die erforderlichen Arbeiten ausführen kann.