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DE10211178A1 - Stoffauflauf einer Paper- oder Kartonmaschine - Google Patents

Stoffauflauf einer Paper- oder Kartonmaschine

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Publication number
DE10211178A1
DE10211178A1 DE2002111178 DE10211178A DE10211178A1 DE 10211178 A1 DE10211178 A1 DE 10211178A1 DE 2002111178 DE2002111178 DE 2002111178 DE 10211178 A DE10211178 A DE 10211178A DE 10211178 A1 DE10211178 A1 DE 10211178A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
headbox
nozzle
lamella
bend
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2002111178
Other languages
English (en)
Inventor
Alfred Bubik
Juergen Proessl
Robert Hutterer
Wolfgang Ruf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Paper Patent GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Voith Paper Patent GmbH filed Critical Voith Paper Patent GmbH
Priority to DE2002111178 priority Critical patent/DE10211178A1/de
Publication of DE10211178A1 publication Critical patent/DE10211178A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/02Head boxes of Fourdrinier machines
    • D21F1/028Details of the nozzle section
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F1/00Wet end of machines for making continuous webs of paper
    • D21F1/02Head boxes of Fourdrinier machines

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  • Paper (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Stoffauflauf (1, 1.1) einer Papier- oder Kartonmaschine mit einer mindestens einseitig geknickten Stoffauflaufdüse (2), die zwei Seitenwände und zwei sich quer über die Maschinenbreite erstreckende Breitenwände (obere Düsenwand (3), untere Düsenwand (4)) umfasst, wobei mindestens eine Breitenwand (3, 4) zur Erzeugung des Düsenknicks (5, 5.1) geknickt ist, und in welcher mindestens eine Lamelle (6) angebracht ist. DOLLAR A Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Lamelle (6) aus mindestens zwei aufeinander folgenden Lamellenbereichen (6.1, 6.2) besteht und dass die Lamellenbereiche (6.1, 6.2) im Bereich des Düsenknicks (5, 5.1) derart in einem biegeweichen Bereich (7) aneinandergefügt sind, dass ein Lamellenknick (8) entsteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Stoffauflauf einer Papier- oder Kartonmaschine mit einer mindestens einseitig geknickten Stoffauflaufdüse, die zwei Seitenwände und zwei sich quer über die Maschinenbreite erstreckende Breitenwände (obere Düsenwand, untere Düsenwand) umfasst, wobei mindestens eine Breitenwand zur Erzeugung des Düsenknicks geknickt ist, und in welcher mindestens eine Lamelle angebracht ist.
  • Ein derartiger Stoffauflauf ist bereits aus der deutschen Offenlegungsschrift DE-OS 26 23 648 bekannt. Dieser Stoffauflauf weist einen Düsenkanal auf, welcher durch in Strömungsrichtung konvergierende Seitenwände begrenzt ist und mit einem Ausgangsspalt für die Stoffflüssigkeit endet. Im Düsenkanal sind starre Teile (Lamellen) angebracht, die jeweils einen konvergierenden und starren Knick aufweisen.
  • Nachteilhaft an dieser Ausgestaltung ist, dass das jeweilige starre Teil mit seinem jeweiligen starren Knick für bestimmte Betriebsverhältnisse ausgelegt ist und nicht ohne größeren Aufwand an veränderte Bedingungen angepasst werden kann. Weiterhin kann ein höheres Reißlängenverhältnis L/Q (L = längs in Maschinenrichtung; Q = quer zur Maschinenrichtung), welches insbesondere bei der Herstellung von Gipskarton, Wellenpapier und dergleichen von Wichtigkeit ist, nicht erreicht werden, obgleich die Teile zwar bis in den Endbereich der Stoffauflaufdüse hineinragen und somit eine streifige Struktur ("Tiger-Stripes") in der herzustellenden Materialbahn weitestgehend vermieden.
  • Mit den altbekannten Lochwalzenstoffaufläufen, wie beispielsweise einer aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 41 36 531 A1 (PA 06528 DE) des Anmelders bekannt ist, kann zwar ein höheres Reißlängenverhältnis L/Q erreicht werden, sie weisen jedoch erhebliche Nachteile auf: sie erlauben lediglich eine Maschinengeschwindigkeit im Bereich von 40 m/min bis 1.000 m/min. sie sind teuer, sie bauen hoch und sie erzeugen keine zufriedenstellenden hydraulischen Strahlstabilitäten.
  • Es ist also Aufgabe der Erfindung, einen Stoffauflauf darzustellen, welcher die 7 Erreichung eines höheren Reißlängenverhältnisses L/Q insbesondere bei der Herstellung von Gipskarton, Wellenpapier und dergleichen wesentlich begünstigt, wobei die anderen wichtigen Eigenschaften der herzustellenden Materialbahn jedoch nicht vernachlässigt werden.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Stoffauflauf der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Lamelle aus mindestens zwei aufeinanderfolgenden Lamellenbereichen besteht und dass die Lamellenbereiche im Bereich des Düsenknicks derart in einem biegeweichen Bereich aneinandergefügt sind, dass ein Lamellenknick entsteht.
  • Diese Ausgestaltung der Lamelle erlaubt eine starke Krümmung der Stromlinien im Endbereich der Stoffauflaufdüse, wodurch wiederum eine starke Beschleunigung der Faserstoffsuspension ermöglicht wird. Eine derartig starke Beschleunigung unterdrückt eine mögliche Wirbelbildung und resultiert in einem höheren Reißlängenverhältnis L/Q bei weitestgehender Vermeidung einer streifigen Struktur ("Tiger-Stripes") in der Papier- oder Kartonbahn. Aufgrund der biegeweichen Ausgestaltung des Bereichs wird auch eine gute Anpassung des Stoffauflaufs an veränderte Betriebsverhältnisse ermöglicht.
  • In erster erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der biegeweiche Bereich mindestens ein Gelenk, welches in vorteilhafter Weise große Bewegungsräume und -möglichkeiten erbringt, aufweist. Ein derartiges Gelenk besteht üblicherweise aus einem Gelenkkörper und einem Gelenkkopf, wobei das Gelenk bei großzügiger Dimensionierung des Gelenkkörpers eine selbsttätige Längsverschiebung des stromabwärtigen Lamellenbereichs im einem Bereich von +100 mm bis -100 mm zulässt. Ein großzügig dimensionierter Gelenkkörper erbringt zudem noch die Möglichkeit, dass das Gelenk mit mindestens einer vorzugsweise maschinenbreiten Spülkammer versehen ist, um dadurch eventuell vorkommende Ablagerungen entfernen, das heißt wegspülen, zu können.
  • In zweiter erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der biegeweiche Bereich mindestens eine mindestens einstufige Schwächung aufweist. Eine Schwächung zeichnet sich im Regelfall durch niedrige Herstellungskosten bei guter Reliability und hoher Runnability aus. Die Schwächung weist vorzugsweise annähernd gleiche Schwächungsgeometrien und/oder eine vorzugsweise konstante Teilung auf.
  • Weiterhin ist in weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung vorgesehen, dass der biegeweiche Bereich mindestens zwei verbindende und abdeckende Gummibänder umfasst. Auch diese Gummibänder erlauben große Bewegungsräume und - möglichkeiten und beeinträchtigen aufgrund ihrer Dimensionierung den Strömungsverlauf in seinen Eigenschaften nicht oder nicht unmerklich.
  • Ferner ist in weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung vorgesehen, dass der biegeweiche Bereich einen geringeren E-Modul im Vergleich zu den Lamellenbereichen aufweist. Der geringere E-Modul umfasst vorzugsweise die Verwendung mindestens eines anderen Werkstoffs.
  • In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der biegereiche Bereich einen verringerten E-Modul im Vergleich zu den Lamellenbereichen aufweist. Vorteilhaft ist hierbei die unveränderte Außenkontur im Bereich zwischen den beiden Lamellenbereichen. Der verringerte E-Modul umfasst vorzugsweise die Verwendung eines inhomogenen Materialbereichs und/oder die Verwendung eines Faserverbundwerkstoffs mit verschiedener Faserrichtung und/oder Faseranzahl.
  • Im Hinblick auf eine starke und möglichst ortsoptimale Krümmung der Stromlinien ist vorgesehen, dass der biegeweiche Bereich innerhalb der durch den Düsenknick verlaufenden Äquipotentialkreise liegt.
  • Zum Zwecke der Einstellung des Düsenquerprofils ist die Stoffauflaufdüse in vorteilhafter Weise mit einer vorzugsweise einstellbaren Blende versehen.
  • Erfindungsgemäß weist die Stoffauflaufdüse eine Anfangshöhe im Bereich von 30 mm bis 500 mm, vorzugsweise von 50 mm bis 400 mm, auf und der Düsenknick umfasst einen Winkel im Bereich von 10° bis 90°, vorzugsweise von 25° bis 75°. Weiterhin weist der stromaufwärtige Lamellenbereich eine Länge im Bereich von 50 mm bis 600 mm, vorzugsweise von 100 mm bis 500 mm, und der stromabwärtige Lamellenbereich eine Länge im Bereich von 10 mm bis 300 mm, vorzugsweise von 20 mm bis 250 mm, auf.
  • Diese Wertebereiche begünstigen die Erreichung eines höheren Reißlängenverhältnisses L/Q insbesondere bei der Herstellung von Gipskarton, Wellenpapier und dergleichen.
  • Der Stoffauflauf kann erfindungsgemäß auch als Mehrschichtenstoffauflauf, vorzugsweise als Zweischichtenstoffauflauf, ausgebildet sein, wobei vorzugsweise beide Breitenwände je einen Düsenknick aufweisen.
  • Ferner kann der Stoffauflauf auch mit einer sektionierten Stoffdichteregelung (Verdünnungswasser-Technologie) versehen sein. Bei dieser Ausgestaltung des Stoffauflaufs wird die Möglichkeit geschaffen, den Durchsatz, die Stoffdichte und somit das Flächengewicht und die Faserorientierung sektional regeln zu können.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
  • Es zeigen
  • Fig. 1 einen schematischen Längsschnitt einer Stoffauflaufdüse eines erfindungsgemäßen Stoffauflaufs;
  • Fig. 2 einen schematischen Längsschnitt einer Stoffauflaufdüse eines erfindungsgemäßen Zweischichtenstoffauflaufs;
  • Fig. 3A bis 3G schematische Seitenansichten von Lamellen eines erfindungsgemäßen Stoffauflaufs;
  • Fig. 4A bis 4C weitere schematische Seitenansichten von Lamellen eines erfindungsgemäßen Stoffauflaufs; und
  • Fig. 5 einen schematischen Längsschnitt durch den Endbereich einer Stoffauflaufdüse eines erfindungsgemäßen Stoffauflaufs;
  • Die Fig. 1 zeigt einen schematischen Längsschnitt einer Stoffauflaufdüse 2 eines Stoffauflaufs 1 einer Papier- oder Kartonmaschine. Der Stoffauflauf 1 besitzt eine einseitig geknickte Stoffauflaufdüse 2, die zwei nicht dargestellte Seitenwände und zwei sich quer über die Maschinenbreite erstreckende Breitenwände (obere geknickte Düsenwand 3, untere gerade Düsenwand 4) umfasst, wobei mindestens eine Breitenwand 3 zur Erzeugung des Düsenknicks 5 geknickt ist, und in welcher mindestens eine Lamelle 6 angebracht ist.
  • Erfindungsgemäß besteht die Lamelle 6 aus mindestens zwei aufeinanderfolgenden Lamellenbereichen 6.1, 6.2 und die Lamellenbereiche 6.1, 6.2 sind im Bereich des Düsenknicks 5 derart in einem biegeweichen Bereich 7 aneinandergefügt, dass ein Lamellenknick 8 entsteht.
  • Ferner weist die Stoffauflaufdüse 2 eine Anfangshöhe H im Bereich von 30 mm bis 500 mm, vorzugsweise von 50 mm bis 400 mm, auf und der Düsenknick 5 umfasst einen Winkel αK im Bereich von 10° bis 90°, vorzugsweise von 25° bis 75°.
  • Weiterhin weist der stromaufwärtige Lamellenbereich 6.1 der Lamelle 6 eine Länge L1 im Bereich von 50 mm bis 600 mm, vorzugsweise von 100 mm bis 500 mm, und der stromabwärtige Lamellenbereich 6.2 der Lamelle 6 eine Länge L2 im Bereich von 10 mm bis 300 mm, vorzugsweise von 20 mm bis 250 mm, auf. Der Lamellenbereich 6.2 endet vorzugsweise im Endbereich der Stoffauflaufdüse 2. Überdies ist die Stoffauflaufdüse 2 mit einer vorzugsweise einstellbaren Blende 9 (Verschiebungspfeil) versehen.
  • Der erfindungsgemäße Stoffauflauf 1 kann in weiterer, jedoch nicht dargestellter Ausgestaltung auch mit einer sektionierten Stoffdichteregelung (Verdünnungswasser-Technologie) versehen sein, wie er in der deutschen Offenlegungsschrift DE 40 19 593 A1 (PA 04598 DE) des Anmelders offenbart ist. Der Inhalt dieser Offenlegungsschrift wird hiermit zum Gegenstand dieser Beschreibung gemacht.
  • Die Fig. 2 zeigt einen schematischen Längsschnitt einer Stoffauflaufdüse 2 eines erfindungsgemäßen Zweischichtenstoffauflaufs 1.1 mit einer Trennlamelle 6.3, wobei im oberen Teil eine Lamelle 6 und im unteren Teil zwei Lamellen 6angebracht sind. Der Aufbau und die Funktionsweise eines derartigen Zweischichtenstoffauflaufs 1.1 bzw. Mehrschichtenstoffauflaufs sind prinzipiell aus dem bekannten Stand der Technik, beispielsweise aus der europäischen Patentschrift EP 0 581 051 B1, ausreichend bekannt. Der Inhalt dieser Patentschrift wird hiermit zum Gegenstand dieser Beschreibung gemacht.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass vorzugsweise beide Breitenwände 3, 4 je einen Düsenknick 5, 5.1 aufweisen und dass vorzugsweise alle in der Stoffauflaufdüse 2 angebrachten Lamellen 6 jeweils aus mindestens zwei aufeinanderfolgenden Lamellenbereichen 6.1, 6.2 bestehen und die jeweiligen Lamellenbereiche 6.1, 6.2 im Bereich der entsprechenden Düsenknicke 5, 5.1 derart in einem jeweiligen biegeweichen Bereich 7 aneinandergefügt sind, dass ein jeweiliger Lamellenknick 8 entsteht.
  • Die stromabwärtigen Lamellenbereiche 6.2 können in weiterer, jedoch nicht dargestellter Ausgestaltung auch über das Ende der Stoffauflaufdüse 2 einzeln, gruppenweise oder allesamt hinausragen.
  • Die Fig. 3A bis 3G zeigen schematische Seitenansichten von Lamellen 6 eines erfindungsgemäßen Stoffauflaufs.
  • In Fig. 3A weist der biegeweiche Bereich 7 der Lamelle 6 mindestens ein Gelenk 10 auf, wohingegen der jeweilige biegeweiche Bereich 7 der Lamellen 6 der Fig. 3B, 3C und 3D mindestens eine mindestens einstufige Schwächung 11 aufweist. Die Schwächung 11 weist vorzugsweise annähernd gleiche Schwächungsgeometrien (Fig. 3B, 3C und 3D) auf und/oder ist in vorzugsweise konstanter Teilung 12 (Fig. 3D) ausgebildet.
  • Der biegeweiche Bereich 7 der Lamelle 6 der Fig. 3E weist einen geringeren E- Modul im Vergleich zu den Lamellenbereichen 6.1, 6.2 auf, wobei der geringere E- Modul vorzugsweise die Verwendung mindestens eines anderen Werkstoffs umfasst.
  • Gemäß Fig. 3F umfasst der biegeweiche Bereich 7 der Lamelle 6 auch mindestens zwei verbindende und abdeckende Gummibänder 13.1, 13.2, die vorzugsweise in die beiden Lamellenbereiche 6.1, 6.2 derart konstruktiv eingelassen sind, damit ein Überstehen derselben gänzlich vermieden wird.
  • Weiterhin weist der biegeweiche Bereich 7 der Lamelle 6 einen verringerten E- Modul im Vergleich zu den Lamellenbereichen 6.1, 6.2 auf. Der verringerte E-Modul umfasst vorzugsweise die Verwendung eines inhomogenen Materialbereichs und/oder die Verwendung eines Faserverbundwerkstoffs mit verschiedener Faserrichtung und/oder Faseranzahl.
  • Es ist selbstverständlich, dass die Lamellen 6 verschiedene Geometrien, wie beispielsweise stumpfe oder spitze Lamellenenden, und konstruktive Eigenschaften aufweisen können.
  • Weiterhin zeigen die Fig. 4A bis 4C weitere schematische Seitenansichten von Lamellen 6 eines erfindungsgemäßen Stoffauflaufs 1.
  • Erfindungsgemäß lässt das Gelenk 10 der Lamelle 6 der Fig. 4A eine selbsttätige Längsverschiebung L (Pfeile) des stromabwärtigen Lamellenbereichs 6.2 im einem Bereich von +100 mm bis -100 mm zu.
  • Die Lamelle 6 der Fig. 4B hingegen ist derart mit einem Gelenk 10 versehen, dass das stromabwärtige Lamellenbereich 6.2 frei drehbar um das Gelenk 10 angebracht ist.
  • Die Fig. 4C zeigt, dass das Gelenk 10 erfindungsgemäß mit mindestens einer vorzugsweise maschinenbreiten Spülkammer 14 versehen ist.
  • Abschließend zeigt die Fig. 5 einen schematischen Längsschnitt durch den Endbereich einer Stoffauflaufdüse 2 eines erfindungsgemäßen Stoffauflaufs 1. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die biegeweichen Bereiche 7 der Lamellen 6 innerhalb der durch den Düsenknick 5 verlaufenden Äquipotentialkreise 15.1, 15.2 liegt.
  • Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung ein Stoffauflauf der eingangs genannten Art geschaffen wird, welcher die Erreichung eines höheren Reißlängenverhältnisses L/Q insbesondere bei der Herstellung von Gipskarton, Wellenpapier und dergleichen wesentlich begünstigt, wobei die anderen wichtigen Eigenschaften der herzustellenden Materialbahn jedoch nicht vernachlässigt werden. Bezugszeichenliste 1 Stoffauflauf
    1.1 Zweischichtenstoffauflauf
    2 Stoffauflaufdüse
    3 Obere Düsenwand
    4 Untere Düsenwand
    5, 5.1 Düsenknick
    6 Lamelle
    6.1, 6.2 Lamellenbereich
    6.3 Trennlamelle
    7 Biegeweicher Bereich
    8 Lamellenknick
    9 Blende
    10 Gelenk
    11 Schwächung
    12 Teilung
    13.1, 13.2 Gummiband
    14 Spülkammer
    15.1, 15.2 Äquipotentialkreis
    H Anfangshöhe
    L Längsverschiebung (Pfeile)
    L1 Länge
    L2 Länge
    αK Winkel

Claims (21)

1. Stoffauflauf (1, 1.1) einer Papier- oder Kartonmaschine mit einer mindestens einseitig geknickten Stoffauflaufdüse (2), die zwei Seitenwände und zwei sich quer über die Maschinenbreite erstreckende Breitenwände (obere Düsenwand (3), untere Düsenwand(4)) umfasst, wobei mindestens eine Breitenwand (3, 4) zur Erzeugung des Düsenknicks (5, 5.1) geknickt ist, und in welcher mindestens eine Lamelle (6) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Lamelle (6) aus mindestens zwei aufeinanderfolgenden Lamellenbereichen (6.1, 6.2) besteht und
dass die Lamellenbereiche (6.1, 6.2) im Bereich des Düsenknicks (5, 5.1) derart in einem biegeweichen Bereich (7) aneinandergefügt sind, dass ein Lamellenknick (8) entsteht.
2. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der biegeweiche Bereich (7) mindestens ein Gelenk (10) aufweist.
3. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (10) eine selbsttätige Längsverschiebung (L) des stromabwärtigen Lamellenbereichs (6.2) im einem Bereich von +100 mm bis -100 mm zulässt.
4. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk (10) mit mindestens einer vorzugsweise maschinenbreiten Spülkammer (14) versehen ist.
5. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der biegeweiche Bereich (7) mindestens eine mindestens einstufige Schwächung (11) aufweist.
6. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächung (11) vorzugsweise annähernd gleiche Schwächungsgeometrien aufweist.
7. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächung (11) in vorzugsweise konstanter Teilung (12) ausgebildet ist.
8. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der biegeweiche Bereich (7) mindestens zwei verbindende und abdeckende Gummibänder (13.1, 13.2) umfasst.
9. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der biegeweiche Bereich (7) einen geringeren E-Modul im Vergleich zu den Lamellenbereichen (6.1, 6.2) aufweist.
10. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der geringere E-Modul die Verwendung mindestens eines anderen Werkstoffs umfasst.
11. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der biegeweiche Bereich (7) einen verringerten E-Modul im Vergleich zu den Lamellenbereichen (6.1, 6.2) aufweist.
12. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der verringerte E-Modul die Verwendung eines inhomogenen Materialbereichs umfasst.
13. Stoffauflauf (1, 1.1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der verringerte E-Modul die Verwendung eines Faserverbundwerkstoffs mit verschiedener Faserrichtung und/oder Faseranzahl umfasst.
14. Stoffauflauf (1, 1.1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der biegeweiche Bereich (7) innerhalb der durch den Düsenknick (5, 5.1) verlaufenden Äquipotentialkreise (15.1, 15.2) liegt.
15. Stoffauflauf (1, 1.1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffauflaufdüse (2) eine Anfangshöhe (H) im Bereich von 30 mm bis 500 mm, vorzugsweise von 50 mm bis 400 mm, aufweist.
16. Stoffauflauf (1, 1.1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenknick (5, 5.1) einen Winkel (αK) im Bereich von 10° bis 90°, vorzugsweise von 25° bis 75°, umfasst.
17. Stoffauflauf (1, 1.1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffauflaufdüse (2) mit einer vorzugsweise einstellbaren Blende (9) versehen ist.
18. Stoffauflauf (1, 1.1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der stromaufwärtige Lamellenbereich (6.1) eine Länge (L1) im Bereich von 50 mm bis 600 mm, vorzugsweise von 100 mm bis 500 mm, aufweist.
19. Stoffauflauf (1, 1.1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der stromabwärtige Lamellenbereich (6.2) eine Länge (L2) im Bereich von 10 mm bis 300 mm, vorzugsweise von 20 mm bis 250 mm, aufweist.
20. Stoffauflauf (1, 1.1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffauflauf (1, 1.1) als Mehrschichtenstoffauflauf, vorzugsweise als Zweischichtenstoffauflauf (1.1), ausgebildet ist und vorzugsweise beide Breitenwände (3, 4) je einen Düsenknick (5, 5.1) aufweisen.
21. Stoffauflauf (1, 1.1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stoffauflauf (1, 1.1) mit einer sektionierten Stoffdichteregelung (Verdünnungswasser-Technologie) versehen ist.
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