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DE10209973A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Absicherung eines eine individuelle Berechtigung voraussetzenden Vorgangs - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Absicherung eines eine individuelle Berechtigung voraussetzenden Vorgangs

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DE10209973A1
DE10209973A1 DE10209973A DE10209973A DE10209973A1 DE 10209973 A1 DE10209973 A1 DE 10209973A1 DE 10209973 A DE10209973 A DE 10209973A DE 10209973 A DE10209973 A DE 10209973A DE 10209973 A1 DE10209973 A1 DE 10209973A1
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Abstract

Zur Absicherung von Vorgängen, die eine individuelle Berechtigung voraussetzen, werden die Teilnehmerstationen (Handys) eines Mobilfunknetzes mit einer Lese/Schreibeinheit (5) ausgestattet, mit der berührungsfrei Scheckdaten gelesen werden können, die in einem in das Trägerpapier (3) des Schecks (1) eingebetteten Schaltkreischip (2) abgespeichert sind. Gleichzeitig tritt die mobile Teilnehmerstation mit der bezogenen Bank in Kommunikationsverbindung und wickelt die zur Überprüfung und Sicherung der Deckung erforderlichen Vorgänge sowie ggf. auch eine sofortige Scheckgutschrift ab.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Absicherung eines eine individuelle Berechtigung voraussetzenden Vorgangs, bei dem das Individuum ein Berechtigungsdokument verwendet, auf dem mit der Durchführung des Vorgangs verbundene Daten aufgezeichnet sind, sowie auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
  • Das tägliche Leben kennt zahlreiche Vorgänge, deren Durchführung eine individuelle Berechtigung voraussetzt. Ein wichtiges Beispiel ist der bargeldlose Zahlungsverkehr, bei dem ein Zahlungspflichtiger durch Ausfüllen eines Scheckformulars seine Verfügungsberechtigung über den zu leistenden Zahlungsbetrag bekundet. Ein weiteres Beispiel sind von Banken oder Kreditkartenunternehmen ausgegebene Chipkarten, die ebenfalls für den bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet werden können. Ein anderes wichtiges Beispiel besteht im Zusammenhang mit der Fluggastabfertigung, bei der der abgefertigte Fluggast eine Bordkarte erhält, mit der er seine Berechtigung zum Besteigen des Flugzeugs nachweist. Die mit diesen Beispielen verbundene Alltagserfahrung lehrt jedoch, daß der bloße Besitz des Berechtigungsdokuments die tatsächliche Berechtigung des damit ausgestatteten Individuums nicht sicherstellen kann. Scheckvordrucke oder Chipkarten könnten gestohlen oder gefälscht sein, für den ausgestellten Geldbetrag könnte die Deckung fehlen, Bordkarten könnten gefälscht oder vor dem Einsteigen zwischen Personen ausgetauscht werden.
  • In Anbetracht dieser Probleme liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, das eine erhöhte Absicherung gegen ein Unterlaufen oder eine Überschreitung der individuellen Berechtigung ermöglicht, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens anzugeben.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die aufgezeichneten Daten mit einem mobilen Handgerät ausgelesen und an eine Zentrale übertragen werden, von der sie mit dort abgespeicherten, dem Individuum zugeordneten Daten in Beziehung gesetzt und dadurch bestimmte Antwortdaten an das mobile Handgerät zurückübertragen werden.
  • Dadurch ermöglicht das erfindungsgemäße Verfahren eine über den durch das bloße Vorlegen des Berechtigungsdokuments erweckten Anschein hinausgehende, objektive Überprüfung und Absicherung der tatsächlichen Berechtigung. Das erfindungsgemäße Verfahren trägt insbesondere auch dem Umstand Rechnung, daß seit der Ausstellung des Berechtigungsdokuments notwendige Voraussetzungen für die Berechtigung des Individuums entfallen sein können. So könnte beispielsweise im Falle des Zahlungsverkehrs in der vom Rechenzentrum der bezogenen Bank oder eines Kreditkartenunternehmens gebildeten Zentrale die Feststellung getroffen worden sein, daß der Besitzer der Scheckformulare oder der Chipkarte in seinen Verfügungsmöglichkeiten beschränkt worden ist oder diese insgesamt verloren hat. Im Falle der Fluggastabfertigung könnten in dem zentralen Abfertigungscomputer nach der Ausstellung der Bordkarte Nachrichten eingegangen sein, die auf ein neu bekannt gewordenes Sicherheitsrisiko hinweisen. In allen diesen Fällen kann Kontrollpersonal mittels des mobilen Handgeräts jederzeit und sofort mit dem aktuellen Datenbestand der dem Individuum zugeordneten Daten in der Zentrale in Verbindung treten und erhält in Abhängigkeit davon Antwortdaten, welche die Fortdauer der Berechtigung bestätigen oder widerrufen und sofort eine angemessene Reaktion des Kontrollpersonals ermöglichen.
  • Vorzugsweise erfolgt die Datenübertragung zwischen dem mobilen Handgerät und der Zentrale drahtlos. Hierfür sind zum einen die von Sicherheitsdiensten betriebenen speziellen Funknetze geeignet. Für die generelle Anwendung eignen sich jedoch vor allem auch die öffentlichen Mobilfunknetze, für die das allgemein verbreitete GSM-System ein Beispiel ist. In diesem Fall arbeitet das mobile Handgerät als Teilnehmerstation dieses öffentlichen Mobilfunknetzes.
  • Weiter vorzugsweise ist vorgesehen, daß die auf dem Berechtigungsdokument aufgezeichneten Daten von dem mobilen Handgerät kontaktlos ausgelesen werden. In diesem Fall wird das mobile Handgerät lediglich auf einen zum Auslesen der aufgezeichneten Daten vorgesehenen Bereich des Berechtigungsdokuments aufgelegt und dadurch die Übernahme der aufgezeichneten Daten in das mobile Handgerät herbeigeführt. In diesem Zusammenhang ist das Verfahren zweckmäßig derart ausgestaltet, daß das Berechtigungsdokument ein Trägermaterial aus Papier aufweist, das mit einem einen Speicher zur Speicherung der Daten und eine Datenübertragungseinheit für die gespeicherten Daten aufweisenden elektronischen Schaltkreischip und einer damit gekoppelten Antennenstruktur zum drahtlosen Datenaustausch mit dem mobilen Handgerät versehen ist. Als Berechtigungsdokument geeignete Informationsträger dieser Art und zugehörige Lese/Schreibverfahren sind prinzipiell in den offengelegten früheren Patentanmeldungen DE 198 33 746, DE 198 49 762, DE 199 08 172 und PCT/EP 99/05390 des Erfinders der vorliegenden Anmeldung beschrieben worden, woraus der Fachmann ihre Anwendbarkeit für das vorliegende Verfahren erkennt. Alternativ kann das Berechtigungsdokument auch in der Form einer bekannten Chipkarte, die berührungsfrei lesbar und ggf. schreibbar ist, ausgebildet sein.
  • Eine im Rahmen der Erfindung liegende wichtige Verfahrensvariante besteht darin, daß der Vorgang eine Schecktransaktion ist, bei der das Berechtigungsdokument ein Scheckvordruck ist und die dort aufgezeichneten Daten den Scheck, die bezogene Bank und das Konto des Individuums identifizieren, daß das mobile Handgerät aufgrund der ausgelesenen Daten die Datenübertragungsverbindung zu der bezogenen Bank als Zentrale herstellt, daß über die Datenübertragungsverbindung an die bezogene Bank zusätzlich ein Geldbetrag, auf den der Scheck ausgestellt ist, übertragen wird, und daß in der bezogenen Bank dieser Geldbetrag auf Verfügbarkeit geprüft, gegebenenfalls gesperrt und in Abhängigkeit davon in den Antwortdaten eine die Deckung des Schecks garantierende oder ablehnende Nachricht zurückübertragen wird.
  • Der Scheckempfänger, der beispielsweise über ein mit der erforderlichen Lesefähigkeit und Banksoftware ausgestattetes Mobiltelefon (Handy) verfügt, kann durch diese Verfahrensführung die Deckung des Schecks sofort sicherstellen. Durch Einlesen der auf dem Scheckvordruck aufgezeichneten Daten stellt er die Verbindung mit der bezogenen Bank her und gibt mittels der Tastatur seines mobilen Handgeräts den Geldbetrag ein. Die weitere Bearbeitung durch die Zentrale kann in bekannter Weise davon abhängig gemacht werden, daß der Scheckaussteller über das mobile Handgerät seine persönliche Geheimzahl (PIN) eingibt und anschließend den eingegebenen Betrag bestätigt. Sofern der Geldbetrag auf dem Konto verfügbar ist, wird er für die Einlösung des Schecks gesperrt und eine entsprechende Garantienachricht an den Zahlungsempfänger zurückübertragen. Andernfalls wird eine die Deckung des Schecks ablehnende Nachricht zurückübertragen.
  • Bei der vorstehend beschriebenen Verfahrensvariante wird also die Deckung des Schecks gesichert. Die Zahlung des Scheckbetrags erfolgt dagegen erst durch dessen Vorlage bei der Bank. Der Scheck bleibt dadurch transferierbar, d. h. er kann sowohl von dem Erstempfänger des Schecks als auch von Dritten eingelöst werden, an die der Erstempfänger den Scheck als Zahlungsmittel weitergibt. Zumeist wird jedoch der Erstempfänger des Schecks den Zahlungsbetrag möglichst rasch einem seiner Konten gutbringen wollen. Zu diesem Zweck ist in einer weiteren vorteilhaften Verfahrensvariante vorgesehen, daß mit dem mobilen Handgerät zusätzlich eine Bank und ein Konto des Scheckempfängers identifizierende Daten an die bezogene Bank übertragen werden, die darauf ansprechend ein Scheckentwertungskennzeichen an das mobile Handgerät zur Aufzeichnung auf dem Scheck überträgt und nach Empfang des von dem Handgerät aus dem Scheck rückgelesenen Scheckentwertungskennzeichens den Geldbetrag auf das identifizierte Konto des Scheckempfängers überweist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist die Flugsicherheit. Zu diesem Problem hat der Erfinder der vorliegenden Anmeldung am 15.11.2001 die deutsche Patentanmeldung 101 56 038.9 hinterlegt, die als Anlage zur vorliegenden Anmeldung beigefügt ist und auf deren Offenbarungsgehalt Bezug genommen wird. In dieser früheren Anmeldung ist insbesondere die Ausgestaltung der Bordkarte mit einem zur Aufzeichnung von Abfertigungsdaten dienenden und berührungsfrei auslesbaren Chip sowie die Nutzung dieser aufgezeichneten Daten für Kontrollzwecke beim Ein- und Aussteigen sowie während des gesamten Fluges beschrieben. Im Hinblick darauf ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens derart gestaltet, daß der Vorgang ein Personenflug ist, bei dem das Berechtigungsdokument eine Bordkarte ist und die dort aufgezeichneten Daten das Individuum identifizieren, daß das mobile Handgerät aufgrund der ausgelesenen Daten die Datenübertragungsverbindung zu einer Abfertigungsdaten des Individuums enthaltenden zentralen Datenbank des Abfertigungsflughafens herstellt und in Abhängigkeit davon die Antwortdaten zurücküberträgt.
  • Diese Verfahrensvariante ermöglicht jederzeitige Kontrollen auch außerhalb der festen Kontrollen am Abfertigungsschalter, am Flugsteig und bei der Gepäckabholung. Insbesondere kann dadurch Kontroll- oder Sicherheitspersonal Passagiere in allen Bereichen des Flughafens, sei es in den Abflughallen, Gängen, Aufenthaltsräumen der Fluggesellschaften oder sonstwo, überprüfen. Insbesondere kann geprüft werden, ob die abgespeicherte Personalausweisnummer und/oder eine abgespeicherte Handgepäckidentifikation mit dem vom Träger der Bordkarte tatsächlich mitgeführten Personalausweis und Handgepäck übereinstimmt. Ferner erfährt das Kontrollpersonal sofort zwischenzeitliche Änderungen in der zentralen Datenbank des Flughafens, Änderungen, die beispielsweise durch extern eingegangene Sicherheitshinweise veranlaßt worden sind. Verdächtige Personen können damit sehr schnell aufgespürt werden.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens sind in den Ansprüchen 10 bis 13 angegeben. Insbesondere zeichnet sich danach eine allgemein verwendbare Ausführungsform dadurch aus, daß die mobile Sende/Empfangseinheit Bestandteil eines Mobiltelefons ist, in dessen Gehäuse die Lese- und ggf. Schreibeinrichtung integriert ist. Dabei wird also ein gewöhnliches Mobiltelefon (Handy) mit einer zusätzlichen Lese/Schreibeinrichtung sowie der erforderlichen Betriebssoftware ausgerüstet.
  • In der folgenden Beschreibung wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung beispielhaft erläutert. Hierin zeigen:
  • Fig. 1(a) und 1(b) eine Vorder- bzw. Rückansicht eines zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeigneten mobilen Handgeräts,
  • Fig. 2 einen zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet ausgebildeten Scheck, und
  • Fig. 3 eine schematische Darstellung der Handhabung des mobilen Handgeräts beim Auslesen von in dem Scheck elektronisch aufgezeichneten Daten.
  • Ein Berechtigungsdokument zur Durchführung einer Geldtransaktion in Form eines in Fig. 2 dargestellten Schecks 1 weist einen elektronischen Schaltkreischip 2 auf, der an einem Trägerpapier 3 angeordnet oder in dessen Papiermasse eingebettet ist. An den Schaltkreischip 2 ist eine an dem Trägerpapier 3 angeordnete oder in dessen Papiermasse eingebettete Antennenstruktur 4 angeschlossen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Dipol ausgebildet ist, dessen Dipolarme sich geradlinig beidseits des Schaltkreischips 2 über das Trägerpapier 3 hinweg erstrecken.
  • Ein in Fig. 1(a) und 1(b) in Vorder- und Rückansicht dargestelltes mobiles Handgerät besteht aus einem herkömmlichen Mobiltelefon (Handy), an dessen Rückseite zusätzlich eine Lese/Schreibeinheit 5 vorgesehen ist, die durch Kopplung mit der Antennenstruktur 4 kontaktfrei Lese- und Schreibvorgänge in dem Schaltkreischip 2 des Schecks 1 durchführt. Dies ist in Fig. 3 veranschaulicht, in der das Mobiltelefon mit seiner Rückseite derart auf den Scheck 1 aufgelegt ist, daß zwischen der Antennenstruktur 4 und der Lese/Schreibeinheit 5 eine kapazitive Kopplung stattfindet, die eine Datenübertragung zum Zwecke des Lesens bzw. Schreibens ermöglicht. Weitere Einzelheiten dieser Technik sind in den offengelegten früheren Patentanmeldungen DE 198 33 746, DE 198 49 762, DE 199 08 172 und PCT/EP 99/05390 des Erfinders der vorliegenden Anmeldung beschrieben. Bei der alternativen Verwendung einer herkömmlichen Chipkarte anstelle des Schecks 1 kann beispielsweise in bekannter Weise die Kopplung zwischen der Lese/Schreibeinheit 5 und der Chipkarte induktiv erfolgen, sofern nicht die Chipkarte mit einer kapazitiv koppelnden Antennenstruktur ausgestattet wird.
  • In dem Schaltkreischip 2 sind den Scheck, die bezogene Bank und das Konto eines Scheckausstellers identifizierende Daten aufgezeichnet, beispielsweise eine Schecknummer, eine Bankleitzahl und eine Kontonummer des Scheckausstellers. Zusätzlich kann auch unmittelbar die Telefonanwahlnummer der bezogenen Bank abgespeichert sein. Letzteres ist aber nicht unbedingt erforderlich, da alternativ der Zusammenhang zwischen der in dem Scheck gespeicherten Bankleitzahl und der entsprechenden Telefonanwahlnummer softwaremäßig durch eine in dem mobilen Handgerät abgespeicherte Tabelle hergestellt werden kann.
  • Zur Durchführung eines Zahlungsvorgangs füllt der Scheckaussteller in der für Schecks bisher üblichen Weise den Scheck vollständig aus, indem er insbesondere schriftlich den Zahlungsbetrag einträgt und den Scheck mit seiner Unterschrift versieht. Der Zahlungsempfänger legt sein gemäß Fig. 1(a) und 1(b) ausgestaltetes Mobiltelefon mit der rückseitigen Lese/Schreibeinheit 5, wie in Fig. 3 dargestellt, auf den die Antennenstruktur 4 tragenden Bereich des Schecks auf, liest dadurch die in dem Schaltkreischip 2 gespeicherten Daten ein, worauf das Mobiltelefon die Telefonverbindung zu der bezogenen Bank herstellt. Letztere fordert darauf ansprechend die Eingabe eines Geheimkodes des Scheckausstellers an. Diese Anforderung wird auf der üblichen Sichtanzeige 7 des Mobiltelefons angezeigt. Daraufhin gibt der Scheckaussteller auf der üblichen Tastatur 7 des Mobiltelefons seinen Geheimkode (PIN) und auch den Scheckbetrag ein.
  • Aufgrund der eingegebenen Daten überprüft die bezogene Bank die Verfügbarkeit des Scheckbetrags und sperrt diesen Betrag als Deckung für den Scheck.
  • Die Schecktransaktion kann im weiteren derart ausgeführt werden, daß der Deckungsbetrag gegen Vorlage des Schecks ausgezahlt oder gutgeschrieben wird. Dies kann nicht nur zugunsten des ersten Scheckempfängers, sondern auch zugunsten eines Dritten geschehen, der den Scheck vorlegt. Alternativ kann jedoch vorgesehen sein, daß der Scheckempfänger während des mit der Entgegennahme des Schecks verbundenen Datenkontakts mit der bezogenen Bank auch weitere Daten übermittelt, die eine Bank und ein Konto des Scheckempfängers identifizieren, wo der Scheckbetrag sofort gutgeschrieben werden soll. In diesem Fall entwertet die bezogene Bank den Scheck und führt die Gutschrift aus. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme kann vorgesehen sein, daß die bezogene Bank vor der Ausführung der Gutschrift ein entsprechendes Scheckentwertungskennzeichen an das mobile Handgerät überträgt, welches das Scheckentwertungskennzeichen in dem Schaltkreischip 2 des Schecks aufzeichnet und zur Bestätigung der erfolgten Aufzeichnung an die bezogene Bank zurückliest. Damit ist auch die Entwertung des Schecks auf diesem selbst aufgezeichnet, wodurch eine zusätzliche Sicherheit gegen eine erneute Benutzung geschaffen wird. Verzeichnis der Bezugszeichen 1 Scheck
    2 Schaltkreischip
    3 Trägerpapier
    4 Antennenstruktur
    5 Lese/Schreibeinheit
    6 Eingabetastatur
    7 Sichtanzeigeeinheit

Claims (14)

1. Verfahren zur Absicherung eines eine individuelle Berechtigung voraussetzenden Vorgangs, bei dem das Individuum ein Berechtigungsdokument verwendet, auf dem mit der Durchführung des Vorgangs verbundene Daten aufgezeichnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgezeichneten Daten mit einem mobilen Handgerät ausgelesen und an eine Zentrale übertragen werden, von der sie mit dort abgespeicherten, dem Individuum zugeordneten Daten in Beziehung gesetzt und dadurch bestimmte Antwortdaten an das mobile Handgerät zurückübertragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die auf dem Berechtigungsdokument aufgezeichneten Daten von dem mobilen Handgerät kontaktlos ausgelesen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenübertragung zwischen dem mobilen Handgerät und der Zentrale drahtlos erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die drahtlose Datenübertragung mittels eines Mobilfunknetzes erfolgt, in dem das mobile Handgerät als Teilnehmerstation dient.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrale mit einer die Durchführung des Vorgangs unterstützenden Datenfernverarbeitungseinheit in Verbindung tritt und die Antwortdaten in Abhängigkeit von von der Datenfernverarbeitungseinheit erhaltenen Vorgangsdaten zurücküberträgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Berechtigungsdokument ein Trägermaterial aus Papier aufweist, das mit einem einen Speicher zur Speicherung der Daten und eine Datenübertragungseinheit für die gespeicherten Daten aufweisenden elektronischen Schaltkreischip und einer damit gekoppelten Antennenstruktur zum drahtlosen Datenaustausch mit dem mobilen Handgerät versehen ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorgang eine Schecktransaktion ist, bei der das Berechtigungsdokument ein Scheckvordruck ist und die dort aufgezeichneten Daten den Scheck, die bezogene Bank und das Konto des Individuums identifizieren, daß das mobile Handgerät aufgrund der ausgelesenen Daten die Datenübertragungsverbindung zu der bezogenen Bank als Zentrale herstellt, daß über die Datenübertragungsverbindung an die bezogene Bank zusätzlich ein Geldbetrag, auf den der Scheck ausgestellt ist, übertragen wird, und daß in der bezogenen Bank dieser Geldbetrag auf Verfügbarkeit geprüft, gegebenenfalls gesperrt und in Abhängigkeit davon in den Antwortdaten eine die Deckung des Schecks garantierende oder ablehnende Nachricht zurückübertragen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem mobilen Handgerät zusätzlich eine Bank und ein Konto des Scheckempfängers identifizierende Daten an die bezogene Bank übertragen werden, die darauf ansprechend ein Scheckentwertungskennzeichen an das mobile Handgerät zur Aufzeichnung auf dem Scheck überträgt und nach Empfang des von dem Handgerät aus dem Scheck rückgelesenen Scheckentwertungskennzeichens den Geldbetrag auf das identifizierte Konto des Scheckempfängers überweist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorgang ein Personenflug ist, bei dem das Berechtigungsdokument eine Bordkarte ist und die dort aufgezeichneten Daten das Individuum identifizieren, daß das mobile Handgerät aufgrund der ausgelesenen Daten die Datenübertragungsverbindung zu einer Abfertigungsdaten des Individuums enthaltenden zentralen Datenbank des Abfertigungsflughafens herstellt und in Abhängigkeit davon die Antwortdaten zurücküberträgt.
10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit einer mobilen Sende/Empfangseinheit, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine mit der Sende/Empfangseinheit gekoppelte Leseeinrichtung (5) für die auf dem Berechtigungsdokument (1) aufgezeichneten Daten aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine mit der Sende/Empfangseinheit gekoppelte Einrichtung (5) zum Aufzeichnen von Daten auf dem Berechtigungsdokument (1) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine manuelle Eingabetastatur (6) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die mobile Sende/Empfangseinheit Bestandteil eines Mobiltelefons ist, in dessen Gehäuse die Lese- und ggf. Schreibeinrichtung (5) integriert ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Leseeinrichtung ein Chipkartenleser ist.
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