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DE10209603A1 - Schließsystem - Google Patents

Schließsystem

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DE10209603A1
DE10209603A1 DE2002109603 DE10209603A DE10209603A1 DE 10209603 A1 DE10209603 A1 DE 10209603A1 DE 2002109603 DE2002109603 DE 2002109603 DE 10209603 A DE10209603 A DE 10209603A DE 10209603 A1 DE10209603 A1 DE 10209603A1
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DE
Germany
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locking system
locking
opening
switching
handle
Prior art date
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DE2002109603
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English (en)
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Inventor
Helmut Laufer
Jacques Wolff
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SE WO SY., BRUMATH, FR
Original Assignee
SWS SECURITY WORLD SYSTEM BRUM
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Publication date
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Priority to DE2002109603 priority Critical patent/DE10209603B4/de
Publication of DE10209603A1 publication Critical patent/DE10209603A1/de
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
    • E05B47/06Controlling mechanically-operated bolts by electro-magnetically-operated detents
    • E05B47/0676Controlling mechanically-operated bolts by electro-magnetically-operated detents by disconnecting the handle
    • E05B47/0684Controlling mechanically-operated bolts by electro-magnetically-operated detents by disconnecting the handle radially
    • E05B47/0688Controlling mechanically-operated bolts by electro-magnetically-operated detents by disconnecting the handle radially with a pivotally moveable coupling element
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B47/0002Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means with electric actuators; Constructional features thereof with electromagnets
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B47/0001Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means with electric actuators; Constructional features thereof
    • E05B47/0002Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means with electric actuators; Constructional features thereof with electromagnets
    • E05B47/0003Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means with electric actuators; Constructional features thereof with electromagnets having a movable core
    • E05B47/0004Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means with electric actuators; Constructional features thereof with electromagnets having a movable core said core being linearly movable
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/0065Operating modes; Transformable to different operating modes
    • E05B63/0069Override systems, e.g. allowing opening from inside without the key, even when locked from outside

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Abstract

Bei dem erfindungsgemäßen Schließsystem für Türen, Fenster, Behältnisse oder dgl. erfolgt der Öffnungs- oder Schließvorgang durch drehende Betätigung eines Griffes. Der Griff steht über ein Gesperre in Wirkverbindung mit einer Schließnase. Es sind vorzugsweise erste Mittel (A) vorgesehen, die ein Öffnen des Schließsystems nach einer vorgegebenen Berechtigungsfeststellung freigegeben. Darüber hinaus sind zweite Mittel (B) vorgesehen, die in einer Notfallsituation das Öffnen oder Schließen des Schließsystems ermöglichen, selbst wenn die ersten Mittel (A) augenblicklich eine Freigabe zum Öffnen nicht vorsehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schließsystem für Türen, Fenster, Behältnisse oder dgl., bei welchem ein Öffnungs- oder Schließvorgang durch drehende Betätigung eines Gegenstandes, wie z. B. eines Griffes, Druckers, Drehknopfes oder dgl. erfolgt, gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruchs 1.
  • Solche Schließsystem sind z. B. aus DE 199 60 791 C1 (vgl. dort Fig. 9 bis 14 und zugehörende Beschreibung) bekannt. Diese weisen Mittel, z. B. elektromechanische Mittel auf, welche von einer Zutrittsberechtigungseinrichtung Steuersignale erhalten. Wir eine Berechtigung zum Zutritt festgestellt erfolgt eine Freigabe des Schließsystems und es kann die Tür, das Fenster oder das Behältnis mittels Drehen des Griffes geöffnet werden. Stellt die Zutrittsberechtigung fest, dass keine Zutrittsberechtigung gegeben ist, unterbleibt eine Freigabe und es kann die Tür oder dgl. nicht geöffnet werden. Die Zutrittsverweigerung ist dabei unabhängig, ob der Griff verdreht wird aktiv.
  • Bei diesen bekannten Schließsystemen ist folgendes problematisch. Die Schließsysteme (z. B. Türöffnungssysteme) sind einem Rahmen untergebracht und erfordern für die Nachrüstung einen erheblichen Aufwand. Diese Systeme benötigen in aller Regel eine Stromversorgung mittels zu verlegender Leitung. Die nachträgliche Verriegelung nach einer Freigabe zum Öffnen, die Tür aber nicht geöffnet wurde, ist bei diesen Systemen nicht gegeben, d. h. die Tür kann weiterhin geöffnet werden. Eine Daueröffnung ist nur über manuellen Eingriff oder durch einen hohen Systemaufwand möglich. Bei der Verwendung einer Mehrpunktverriegelung in Verbindung mit gängigen Öffnern (z. B. Türöffner) ist eine aufwendige Mehrfachinstallation erforderlich.
  • Besonders nachteilig ist bei den bekannten Schließsystemen, dass diese nicht für Notfallsituationen ausgerüstet sind. So können Personen im Notfall bei fehlender Zutrittsberechtigung die Tür im Notfall nicht öffnen. Die fehlende Zutrittsberechtigung kann sich dabei aus der Tatsache ergeben, dass tatsächlich keine Zutrittsberechtigung vorliegt oder aber daraus, dass z. B. die Zutrittsberechtigungskarte (Chipkarte oder dgl.) vergessen wurde oder einfach in der Hektik einer Paniksituation, wie z. B. Brand, nicht gefunden wird.
  • Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
  • Die Erfindung hat das Ziel, die bisherigen Schließsysteme so weiterzuentwickeln, dass nicht nur eine Zutrittskontrolle erfolgt, sondern auch in einer Notfallsituation gewährleistet ist, das jeder das Schließsystem sicher öffnen kann oder das Schließsystem sicher sperrt, je nach dem, ob im Notfall das Schließsystem gezielt öffnen oder schließen muß.
  • Dieses Ziel wird durch ein Schließsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Weiterentwicklungen des Schließsystems sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung beruht im wesentlichen darauf, dass neben den vorzugsweise vorgesehenen ersten Mitteln zur Zugangskontrolle zweite Mittel vorgesehen sind, die in einer vorgegebenen Notfallsituation das Öffnen oder Schließen des Schließsystems ermöglichen, selbst wenn die ersten Mittel augenblicklich eine Freigabe zum Öffnen nicht vorsehen. Im Rahmen der Erfindung liegt es jedoch auch, dass nur die zweiten Mittel vorgesehen sind ohne dass erste Mittel verwendet werden.
  • Die ersten und zweiten Mittel können bevorzugt jeweils durch elektromechanische Kupplungen, Elektromotoren oder Piezoelemente realisiert sein, wobei diese Anker oder Bolzen bewegen, welche auf Schalt- oder Rastklinken des Schließsystems einwirken und diese sperren oder freigeben. Neben diesen Mitteln können auch hydraulische oder pneumatische Mittel eingesetzt werden. Letztere sind besonders dort vorteilhaft, wo sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden müssen und keine Funkenbildung auftreten dürfen, sog. Ex-Zone-Vorschriften.
  • Das erfindungsgemäße Schließsystem ist vorzugsweise nachrüstbar in vorhandene marktübliche Standardschliesseinrichtungen. Die Bedienung der Schliesseinrichtung erfolgt über eine standardmässigen Mechanismus, also über einen Griff, Drucker, Drehknopf oder dgl.. Dabei steht eine gesteuerte Kupplung in einer Wirkverbindung mit einer Vierkantachse des Schließsystems. Das System ist einsetzbar bei Türschlössern, Einpunkt-, Mehrpunktverriegelungen, panikverriegelnden oder selbstverriegelnden Schlösser Fenstern oder dgl. und bei Behältnissen beliebiger Art, die eine Schließeinrichtung mit einem manuellen Mechanismus, wie z. B. einen Drehgriff benötigen. Das System ist für Ruhe- und Arbeitsstrom ausgelegt.
  • Das Schließsystem ist ein- als auch beidseitig unter den Rosetten bzw. Türschildern montierbar, so daß eine Zugangsberechtigung nach auch von beiden Türseiten möglich ist.
  • Durch die Lösung von zwei getrennt ansteuerbaren Mitteln ist im Gegensatz zu den bekannten Lösungen eine Verwendung für den gesteuerten Sperrvorgang und zusätzlich eine getrennte Notöffnung oder Notschliessung realisierbar. Durch die Verwendung von Standardschliesseinrichtungen (z. B. Standardtürschlössern) ist eine universelle Anwendung gegeben.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Schließsystem wird ein Öffnersystem geschaffen, welches es nach einer Aufforderung durch den Eintrittwilligen ermöglicht, das verriegelte Objekt (z. B. Tür, Fenster, Behältnis) zu öffnen. Der Eingriff erfolgt direkt in den Vierkant des Schlosses und damit auf die Schließnase des Schlosses.
  • Bei einem gesteuerten Stromausfall ist dank der Verwendung der zweiten Mittel das Offnen oder Schliessen sicher gewährleistet (Notöffnung, Notschliessung).
  • Die Stromversorgung der Betätigungskomponenten kann über Batterien oder über das Stromnetz mit entsprechender Kabelführung erfolgen. Die Freigabe zum Öffnen kann über Funk, Transponder als auch über konventionelle Drahtübertragung erfolgen.
  • Das Schließsystem nach der Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit Figuren erläutert. Es zeigen
  • Fig. 1 einen prinzipiellen Aufbau eines Ausführungsbeispiel eines Schließsystems nach der Erfindung in Draufsicht auf das geöffnete Gehäuse des Schließsystems mit ersten und zweiten Mitteln, die auf ein Gesperre des Schließsystems einwirken,
  • Fig. 2 das Schließsystem von Fig. 1 in seitlicher Schnittansicht,
  • Fig. 3 eine ähnliche Ansicht des Schließsystem wie in Fig. 1, jedoch mit gesteuerten Elektromagneten als erste und zweite Mittel, im normalen Zustand bei Freigabe der Schließsystems,
  • Fig. 4 eine ähnliche Ansicht des Schließsystem wie in Fig. 3, jedoch in Notfallöffnungszustand, und
  • Fig. 5 einen Griff in seinen möglichen Verschwenkstellungen gemäß vorliegender Erfindung,
  • Fig. 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in Form einer Für mit Mehrpunktverriegelung, und
  • Fig. 7 verschiedene Anwendungsvarianten des erfindungsgemäßen Schließsystems
  • In den nachfolgenden Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher Bedeutung, es sei denn es ist etwas anderes ausgeführt.
  • Die Fig. 1 und 2 zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Schließsystems nach der Erfindung in Draufsicht und seitlicher Schnittdarstellung. Das Schließsystem weist eine in Längsachse zweigeteilte Vierkantwelle auf. Auf dem ersten Teil 18 der Vierkantwelle sitzt endseitig ein Türgriff I drehfest auf. Auf dem anderen Ende des Teils 18 ist ein zweite Teil 19 der Vierkantwelle verdrehbar angeordnet. Hierfür weist der erste Teil eine zentrische Bohrung auf, in welcher ein Bolzen 19a des zweiten Teils 19 verdrehbar sitzt. Auf dem äußeren Ende des zweiten Teils 19 der Vierkantwelle sitzt ein weiterer Griff II drehfest auf.
  • Die erfindungsgemäße Schaltmechanik ist zwischen einer innenseitigen Platine 1 und einer außenseitigen Platine 16 vorgesehen, zwischen denen gemäß der Schnittdarstellung von Fig. 2 - ausgehend von der innenseitigen Platine 1 - folgende Komponenten nacheinander aufbauen: Lager 21 für Vierkantwelle 18 des Türgriffes, Abstandsscheibe 22, innenseitige Schaltscheibe 2, außenseitige Schaltschiebe 6, Rückholscheibe 12 für außenseitige Schaltscheibe 6, Abstandsscheibe 23 und Lager 20 für Vierkant 19 der Schaltseite. Das zuletzt genannte Lager 20 sitz in der außenseitigen Platine 16.
  • Auf der Schaltscheibe aussen (6) ist eine Schaltklinke (3) drehbar gelagert angebracht, die in Abhängigkeit der Stellung einen Formschluss zwischen der Schaltscheibe innen (2) und der Schaltscheibe aussen (6) herstellt. Durch die Steuerung von Mittel A und der Feder für Schaltklinke (4) kann diese Schaltklinke über einen Andrückhebel (5) in zwei definierte Stellungen gebracht werden. Die Schaltscheibe innen (2) ist mit der schlossseitigen Vierkantwelle (18) verbunden; die Schaltscheibe aussen (6) ist mit der Vierkantwelle der Schaltseite (19) verbunden. Die Endstellung der Drehbewegung der Vierkantwelle der Schaltseite (19) wird durch eine Rastklinke (8) oder einen Endanschlag (11) und der Schaltscheibe aussen (6) bestimmt. Durch die Steuerung mit Mittel B und der Feder für Rastklinke (9) kann diese Rastklinke (8) in zwei definierte Stellungen gebracht werden. Die Wirkrichtung von Mittel B und der Feder für Rastklinke (9) können anwendungsspezifisch vertauscht werden. Auf der Schaltscheibe aussen ist ein Mitnehmerbolzen (7) fest angebracht. Dieser Mitnehmerbolzen greift in eine Aussparung der Schaltscheibe innen (2) ein. Die Rückholkraft für den Türgriff auf der "gesteuerten Seite" wird durch die Rückholscheibe (12) und die Rückholfeder (13) erzeugt. Die Rückholscheibe (12) ist mit der Vierkantwelle der Schaltseite (19) verbunden. Das Schließsystem wird über eine Platine innen (1) und Platine aussen (16) als tragende Elemente aufgebaut.
  • Die Rückholscheibe 12 weist zwei entgegengesetzt nach links und rechts hervorspringende Haken 12a, 12b, an denen jeweils eine Rückholfeder 13 mit ihrem einen Ende festgelegt ist. Das jeweils andere Ende der Rückholfedern 13 ist auf der inneren Platine 1 festgelegt. Die Schaltklinke 3 ist ebenfalls mit der Kraft einer Feder 4 beaufschlagt und hat aufgrund der Feder 4 die Neigung, nach oben auszuschwenken, was jedoch in noch näher zu erläuternder Art und Weise gezielt gesteuert werden kann. In der in Fig. 1 dargestellten Situation, drückt jedoch ein Andrückhebel auf die Schaltklinke 3. Diese steht in Eingriff mit der Schaltscheibe 2.
  • Die außenliegende Schaltscheibe 6 verfügt über einen Anschlag 7. Zusätzlich verfügt die Schaltscheibe 6 über eine Nase, welche an einem Endanschlag 11, der auf der inneren Platine 1 sitzt zum anschlagen kommt, sofern nicht zuvor diese Nase gegen einen Anschlag einer Rastklinke 8 anschlägt. In der in Figur dargestellten Situation schlägt die Nase 6a bereits auf halben Weg zum Endanschlag 11 hin an der Rastklinke 8 an, weil letztere der Nase 6a den Weg versperrt.
  • Die beiden erwähnten Hebel, nämlich der Andrückhebel 5 und die Rastklinke 8 sind von Bolzen 24, 25 beaufschlagt, welche wiederum durch erste Mittel A und zweite Mittel B bewegbar sind. Die ersten Mittel A dienen dazu, den oberen Bolzen 24 auf den Andrückhebel 5 derart zu drücken, dass das Schließsystem bei Verdrehung des Griffes nach unten um einen vorgegebenen Winkel von z. B. 30° geöffnet werden kann, wenn eine nicht in den Figuren dargestellte Zutrittsberechtigungs-Prüfeinrichtung das öffnen der Tür erlaubt. Wird eine solche Berechtigung verweigert, sorgen die Mittel dafür, dass der Bolzen 24 nicht nach unten gedrückt wird. Das Schloß bleibt dann verriegelt.
  • Die zweiten Mittel B sorgen dafür, dass im Notfall ein sicheres Öffnen (oder auch Schließen) möglich ist, unabhängig was die ersten Mittel bewirken. Fig. 1 zeigt die "normale" Situation, in der die Rastklinke 8 in den Weg der Nase 6a der außenliegenden Schaltklinke 6 ragt. Ein Notfallöffnen der Tür ist nicht möglich. Der von den zweiten Mitteln B auf die Rastklinke drückende Bolzen 25 verhindert die Notfallöffnung. Bei einer Notfallsituation sorgen dagegen die zweiten Mittel dafür, dass der Bolzen 25 nach unten fährt und die Rastklinke dank der Kraft der Rückholfeder 9 nach unten wegschwenkt, so das die Nase 6a der Schaltklinke 6 bis zum Endanschlag 11 fahren kann. Die Folge ist, dass die Tür geöffnet werden kann.
  • In den Fig. 1 und 2 ist ganz allgemein von ersten und zweiten Mitteln A und B die Rede. Die Mittel können auf unterschiedliche Weise realisiert sein. Es bieten sich hierfür z. B. Elektromagneten an. Es sind jedoch auch hydraulische, pneumatische oder ähnliche Mittel zum Einsatz geeignet. Auch Piezoelemente können eingesetzt werden. Wesentlich ist lediglich, dass ein gezieltes Bewegen der Bolzen 24 und 25 und damit ein gezieltes Einwirken auf den Andrückhebel 5 und die Rastklinke 8 möglich ist.
  • Der Funktionsablauf des in den Fig. 1 und 2 gezeigten Schließsystem ist wie folgt.
  • a.) Steuerung mit Mittel A, gesteuerte Freigabe des Schlosses. Wirkung im Drehbereich (Betätigung) Winkel α Mittel A in Stellung "keine Freigabe"
  • Bei Betätigung des gesteuerten Türgriffes und der damit verbundenen Drehung der Vierkantwelle der Schaltseite 19 um den Winkel α bleibt die Rastklinke 8 in der durchdie Feder Schaltklinke 4 bestimmte Lage ohne Eingriff auf die Schaltscheibe innen 2. die schlossseitige Vierkantwelle 18 wird nicht bewegt; es erfolgt keine Betätigung des Schlosses.
  • Mittel A in Stellung "Freigabe"
  • Bei Betätigung des gesteuerten Türgriffes und der damit verbundenen Drehung der Vierkantwelle der Schaltseite (19) um den Winkel α ist die Rastklinke (8) in der durch das Mittel A bestimmte Lage im Eingriff auf die Schaltscheibe innen (2). Die schlossseitige Vierkantwelle (18) wird bewegt; es erfolgt eine Betätigung des Schlosses.
  • b.) Steuerung Mittel B, gesteuerte Freigabe oder Nicht Freigabe des Schlosses unabhängig von Mittel A Mittel B in Stellung " keine Freigabe"
  • Die Rastklinke (8) wird durch Mittel B in die Stellung "Rastposition" gebracht. Bei Betätigung des gesteuerten Türgriffes und der damit verbundenen Drehung der Vierkantwelle der Schaltseite (19) wird die Drehung des Türgriffes durch die Rastklinke (8) auf den Betätigungswinkel α beschränkt. Der Mitnehmerbolzen (7) bewegt sich in der Aussparung der Schaltscheibe innen (2). Die Schaltscheibe innen und damit die Vierkantwelle schlossseitig (2) wird nicht bewegt. Die Betätigung des Türgriffes bleibt ohne eingenständige, von Mittel A unabhängige Wirkung.
  • Mittel B in Stellung "Notöffnung"
  • Die Rastklinke (8) wird durch die Feder für Rastklinke (9) in Stellung "Notöffnung" gebracht. Bei Betätigung des gesteuerten Türgriffes und der damit verbundenen Drehung der Vierkantwelle der Schalseite (19) wird die Drehung des Türgriffes durch den Endanschlag (11) auf den Betätigungswinkel β erweitert. Der Mitnehmerbolzen bewegt sich in der Aussparung und erreicht nach Drehwinkel α das Ende der Aussparung der Schaltscheibe innen (2). Die Schaltscheibe innen und damit die Vierkantwelle schlossseitig (2) wird bewegt. Die Betätigung des Türgriffes führt eigenständig, von Mittel A unabhängig zu einer Betätigung des Schlosses.
  • Die Wirkungsweise des in den Fig. 1 und 2 dargestellten Schließsystems ist wie bei Verwendung von Elektromagneten zum Einwirken auf die Bolzen 24 und 25 folgendermaßen (vgl. Fig. 3).
  • Das Schloß wird entriegelt, indem die Vierkantwelle (18), drehfest verbunden mit dem Griff, durch Niederdrücken desselben um ca. 30° verdreht wird. Durch diese Drehung wird die Schließnase des Schlosses zurückgezogen, es kann geöffnet werden.
  • Wird nach einer Anforderung, eine Freigabe zum Öffnen erteilt, so wird der Magnet 14 bestromt. Durch den Magnetanker, der selbst den Bolzen 24 bilden kann oder mit diesem verbunden ist, wird die Schaltklinke 3 über den Andrückhebel 5 in Eingriff mit der Schaltscheibe innen 2 gebracht. Diese ist drehfest mit der Vierkantwelle 18, welche in der Vierkantbohrung des Schlosses sitzt, verbunden. Durch Niederdrücken des Griffes, welcher drehfest mit der Vierkantwelle 19 und diese wiederum drehfest mit der Schaltscheibe aussen 6 verbunden ist, wird die Schaltklinke 3, drehbar auf einem Bolzen der Schaltscheibe aussen 6 verbunden, soweit im Gegenuhrzeigersinn gedreht, bis die Nase an der Schaltscheibe aussen 6 an der Hakenfläche der Rastklinke 8 anschlägt und so daß die Schließnase des Schlosses zurückgezogen wird. Die Tür kann geöffnet werden.
  • Der Elektromagnet 15 ist dauernd bestromt und hält die Rastklinke 8 in der Anschlagposition. Bei einem gesteuertem Stromausfall (= Notöffnung) ist der Elektromagnet 15 unbestromt und somit die Rastklinke 8 in der "Notöffnungsposition".
  • Wird der Griff während dieser "Notöffnungsposition" niedergedrückt, nimmt der fest mit der Schaltscheibe aussen 6 verbundene Anschlag 7 die Schaltscheibe innen 2 in der vorgesehenen Aussparung nach einem Leerweg (= normaler Öffnungshub) mit bis zum Anschlag der Nase 6a der Schaltscheibe aussen 6 an dem Endanschlag 11. Durch diesen Vergrößerten, z. B. "doppelten" Hub wird ebenfalls die Schliessnase des Schlosses zurückgezogen und die Tür kann geöffnet werden.
  • Beim Niederdrücken der Türklinke bei nicht erteilter Freigabe, d. h. die Schaltklinke 3 ist nicht im Eingriff (Fig. 4), und die Rastklinke 8 ist in der Anschlagposition, erfolgt ein Leerhub, d. h. die Türklinke läßt sich niederdrücken, die Schließnase wird aber nicht zurückgezogen, wodurch die Tür geschlossen bleibt.
  • Fig. 5 verdeutlicht die verschiedenen Verschwenkstellungen des Griffes bei dem erfindungsgemäßen Schließsystem. Im nicht durch die ersten Mittel A freigegebenen Zustand kann durch Leerlauf des verriegelungsseitigen Griffes der Türgriff zwar normal betätigt um einen Winkel von z. B. 15° bis 30°. Die Tür bleibt jedoch verschlossen. Erst im freigegebenen Zustand wird durch Formschluss und Weg die Schließnase des Schlosses betätigt und die Tür kann geöffnet werden. Bei einer Notfallsituation, also z. B. bei Wegnahme der Bestromung des die zweiten Mittel B bildenden Elektromagneten 15, wird der Betätigungsweg freigegeben und durch Zwangsmitnahme des Vierkantes das Schloss geöffnet.
  • Zweckmäßigerweise werden bei gesteuertem Stromausfall die Magnete 14 und 15 unbestromt in Ruhestellung und damit die Schaltklinke 3 sowie die Rastklinke 8 ausser Eingriff gebracht.
  • Wenngleich in den obigen Beispielen immer von Notöffnung gesprochen wurde, ist es nach der Erfindung ohne weiteres möglich auch eine Notschließung im Notfall zu realisieren.
  • Fig. 6 zeigt das erfindungsgemäße Schließsystem an einer Tür mit Mehrpunktverriegelung eingebaut. Es ist deutlich zu erkennen, dass eine zentrale Betätigung des Griffes über geeignete Gestänge 40 auch für eine Betätigung oben und unterhalb des Griffes befindlicher Schließnasen 41, 42 sorgt.
  • Zu Fig. 7. sind mehrere unterschiedliche Anwendungsvarianten gezeigt, in welche das erfindungsgemäße Schließsystem eingesetzt werden kann. Bezugszeichenliste A erste Mittel
    B zweite Mittel
    1 Platine innen
    2 Schaltscheibe innen
    3 Schaltklinke
    4 Feder für Schaltklinke
    5 Andrückhebel
    6 Schaltscheibe aussen
    6a Nase
    7 Mitnehmerbolzen
    8 Rastklinke
    9 Feder für Rastklinke
    10 Anschlagbolzen für Rastklinke
    11 Endanschlag
    12 Rückholscheibe
    12a Nase
    12b Nase
    13 Rückholfeder
    14 Elektromagnet für Schaltklinke
    15 Elektromagnet für Rastklinke
    16 Platine aussen
    17 Befestigungsbolzen
    18 Vierkantwelle für Türgriff
    19 Vierkantwelle für Schaltseite
    19a Bohrung
    20 Lager für Vierkant
    24 Bolzen
    25 Bolzen
    a Winkel
    β Winkel
    I Griff
    II Griff

Claims (22)

1. Schließsystem für Türen, Fenster, Behältnisse oder dgl., bei welchem ein Öffnungs- oder Schließvorgang durch drehende Betätigung eines Gegenstandes erfolgt, welcher über ein Gesperre in Wirkverbindung mit einer Schließnase steht, und bei welchem vorzugsweise erste Mittel (A) vorgesehen sind, die ein Öffnen nach einer vorgegebenen Berechtigungsfeststellung freigegeben, dadurch gekennzeichnet, dass zweite Mittel (B) vorgesehen sind, die in einer vorgegebenen Notfallsituation das Öffner oder Schließen des Schließsystems ermöglichen, selbst wenn die ersten Mittel (A) augenblicklich eine Freigabe zum Öffnen nicht vorsehen.
2. Schließsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Mittel (A) so gewählt sind, dass Gegenstand ein Griff ist, dass der Griff aus einer Ruhestellung in eine erste Stellung um einen ersten Winkel (α) verdrehbar ist.
3. Schließsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (α) etwa zwischen 20° und 40°, vorzugsweise mindestens annähernd 20° betragt.
4. Schließsystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Mittel (B) zum zwangsweisen Öffnen oder Schließen des Schließsystem vorgesehen und so gewählt sind, dass der Griff aus der Ruhestellung unabhängig von einer Freigabe der ersten Mittel (B) um einen größeren Winkel (β) in eine zweite Stellung verdrehbar, wobei die Freigabe des Schließsystems während des Verdrehvorganges des Griffes nach Erreichen des ersten Winkels (α) einsetzt, sofern nicht bereits die ersten Mittel (A) das Schließsystem öffnen.
5. Schließsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der größere Winkel (β) etwa zwischen 30° und 50°, vorzugsweise mindestens annähernd 40°, beträgt.
6. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder zweiten Mittel (A, B) verschiebliche Bolzen (24, 25) aufweisen, welche auf Rast- oder Schaltklinken (5, 8) einwirken, über die Schaltscheiben (2, 6) des Schließsystems blockier- oder freigebbar sind.
7. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und oder zweiten Mittel (A, B) elektromechanische Mittel sind.
8. Schließsystem nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass die elektromechanischen Mittel jeweils einen Elektromagneten (14, 15) mit einem Anker aufweisen, welcher auf die Rast- oder Schaltklinken (5, 8) einwirken.
9. Schließsystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die elektromechanischen Mittel Elektromotoren aufweisen, welche zum Bewegend der Bolzen (24, 25) vorgesehen sind.
10. Schließsystem nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die elektromechanischen Mittel der zweiten Mittel (B) bei Stromausfall eine Notöffnung des Schließsystems ermöglichen, indem lediglich bei Bestromung dieser elektromechanischen Mittel eine Blockade des Schließsystems vorgesehen ist.
11. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder zweiten Mittel (A, B) pneumatische Mittel sind.
12. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder zweiten Mittel (A, B) hydraulische Mittel sind.
13. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder zweiten Mittel (A, B) piezoelektrische Mittel sind.
14. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und/oder zweiten Mittel (A, B) mit Stromversorgungsleitungen einer Spannungsquelle in Verbindung stehen.
15. Schließsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle eine Stromnetz oder eine Batterie ist.
16. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Mittel (A) mit einer Zutrittsberechtigungseinrichtung in Verbindung stehen, welche kontaktlos oder kontatbehaftet eine Zutrittskontrolle ausführt und in Abhängigkeit dieser Überprüfung den ersten Mittel (A) Steuersignale zuführt.
17. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte Schließsystem in ein herkömmliches Schließsystem nachrüstbar ausgebildet ist.
18. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließsystem ein- oder beidseitig unter Schloßschilder der montiert ist.
19. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließsystem eine Mehrpunktverriegelung aufweist.
20. Schließsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließsystem direkt auf einem Vierkant (18, 19) eines Schlosses aufsetzbar ausgebildet ist.
21. Schließsystem nach Anspruch 20, d. g. dass der Vierkant (18, 19) entlang seiner Längserstreckung zweiteilig ausgebildet ist, wobei die beiden Teile gegeneinander verdrehbar gelagert sind.
22. Schließsystem nach Anspruch 231, d. g., dass auf einem ersten Teil (18) des Vierkantes (18, 19) die innere Schaltscheibe (2) und auf dem zweiten Teil (19) die äußere Schaltscheibe (6) jeweils feststehend aufsitzt.
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