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DE10208270A1 - Lackiereinrichtung - Google Patents

Lackiereinrichtung

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Publication number
DE10208270A1
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DE
Germany
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printing
cylinder
cylinders
painting
painting device
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10208270A
Other languages
English (en)
Inventor
Rainer Stamme
Godber Petersen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Manroland Web Systems GmbH
Original Assignee
MAN Roland Druckmaschinen AG
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Publication date
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Priority to FR0350006A priority patent/FR2836414B1/fr
Priority to US10/365,320 priority patent/US6848362B2/en
Priority to GB0304162A priority patent/GB2385558B/en
Publication of DE10208270A1 publication Critical patent/DE10208270A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F23/00Devices for treating the surfaces of sheets, webs, or other articles in connection with printing
    • B41F23/08Print finishing devices, e.g. for glossing prints

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rotary Presses (AREA)
  • Printing Methods (AREA)

Abstract

Um eine Lackiereinrichtung für indirekten Druck mit möglichst geringem baulichen Aufwand zu schaffen, besteht das jeweilige Lackierwerk (21, 22) der Lackiereinrichtung zum Lackieren von Bahnen (28) aus einem Formzylinder (1, 2) und einem Übertragungszylinder (3, 4), mit denen die Bahn (28) ein und/oder beidseitig lackierbar ist, wobei die Bahn (28) zwischen den Übertragungszylindern (3, 4) hindurchläuft und mindestens einer der Formzylinder (1, 2) eine Tiefdruckform (25) trägt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lackiereinrichtung mit mindestens einem Lackierwerk, das einen Formzylinder und einen Übertragungszylinder enthält.
  • Die DE 199 35 173 A1 zeigt eine Lackiereinrichtung zum einseitigen Lackieren von Bogen. Die Lackiereinrichtung ist mit einem Auftragzylinder ausgeführt, dem ein Dosiersystem bestehend aus Rasterwalze und Kammerrakel zugeordnet ist. Nachteil ist, dass für zweiseitiges Lackieren zwei derartig ausgestaltete Lackiereinrichtungen erforderlich sind.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Lackiereinrichtung für beidseitiges Lackieren für indirekten Druck zu schaffen, welche mit möglichst geringem baulichen Aufwand ausgeführt ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Dank der Lagerung der Lackierwerkzylinder auf den Wandungen der Öffnungen der Seitenwände erfolgt eine direkte, senkrechte Einleitung der Stützkräfte für die Lackierwerkzylinder in die Seitenwände in deren Längsrichtung. Die Abstützung ist daher sehr steif und schwingungsarm, was eine Voraussetzung für eine gute Druckqualität bzw. die Qualität des Lackauftrages ist. Es können große Kräfte aufgebracht werden. Die Vorrichtung ist konstruktiv einfach und dadurch kostengünstig erstellbar. So sind beispielsweise die Führungselemente mit handelsüblichen Geradführungen realisierbar. Auch zeichnen sich die Lackiereinheiten durch eine kompakte und platzsparende Bauweise aus.
  • Von Vorteil ist, dass das einseitige oder beidseitige Lackieren im indirekten Tiefdruckverfahren erfolgt, wobei vollflächiges Lackieren oder partielles Lackieren bewerkstelligbar ist. Das beidseitige Lackieren geschieht in vorteilhafter Weise in dem als Doppellackierwerk aus- bzw. umgestalteten Doppeldruckwerk. Diese Möglichkeit ist beispielsweise im Flexodruck nicht gegeben, da nicht gleichzeitig zwei Hochdruckformen gegeneinander laufen können. Da die Tiefdruckform tiefenvariabel ist, können in einer Druckform unterschiedliche Lackschichten übertragen werden. Statt Lacke können auch Farben oder Sonderfarben übertragen werden.
  • Die Vorteile ergeben sich durch Einsatz des indirekten Tiefdruckverfahrens, einseitiges Lackieren erfolgt mit einem Gegendruckzylinder, zweiseitiges Lackieren erfolgt in einem Doppeldruckwerk. So können in einem Druckdurchgang Schön- und Widerdruck lackiert werden.
  • Das indirekte Tiefdruckverfahren läßt sich in jeder Drucklinie vor - beispielsweise zur Papierveredelung - oder hinter den Druckwerken einsetzen. Die Drucklinien können konventionelle oder digitale Drucklinien, beispielsweise elektrostatische Drucksysteme sein.
  • Die erfindungsgemäße Lackiereinrichtung kann in einer Drucklinie in-line angeordnet sein, so dass das Drucken und das Lackieren in einem Arbeitsgang erfolgen kann. Die erfindungsgemäße Lackiereinrichtung kann aber auch off-line von einer Drucklinie, beispielsweise als separate Spezialmaschine, angeordnet sein, so dass das Lackieren in einem getrennten Arbeitsgang mit der Lackiereinrichtung erfolgt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen in Verbindung mit der Beschreibung. So ist mit ein und derselben Lackiereinrichtung wahlweise im Tiefdruck- oder Offsetdruckverfahren lackier- oder druckbar, wobei die Maschine einfach von dem einen auf das andere Verfahren umstellbar ist. Auch können beide Druckverfahren gleichzeitig zur Anwendung kommen. Darüber hinaus kann beispielsweise das eine Druckverfahren für den Schöndruck und das andere Druckverfahren für den Widerdruck angewandt werden. Der Druckmaschinenhersteller kann die Maschinen für beide Verfahren gleichartig aus gleichen Bauteilen erstellen, was eine kostengünstige Fertigung ermöglicht. Auch sind die Lackiereinrichtungen im Format variabel ausführbar, d. h. sie können einfach auf andere Formate, also andere Durchmesser der Lackierwerkzylinder bzw. Druckwerkzylinder und Abschnittlängen, umgerüstet werden. Weiterhin ist die Lackiereinrichtung schnell auf verschiedene Produktionsvarianten umstellbar. Darüber hinaus kann die Lackiereinrichtung auch in eine Druckmaschine oder zumindest entweder für den Schöndruck oder für den Widerdruck als Druckwerk umgerüstet werden.
  • Die Erfindung soll nachfolgend an einigen Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. In den Zeichnungen zeigt schematisch:
  • Fig. 1 eine Lackiereinrichtung in der Seitenansicht
  • Fig. 2 den Schnitt II-II gemäß Fig. 1
  • Fig. 3 eine Druckmaschine mit vier Druckeinheiten mit jeweils einem Doppeldruckwerk, einem den Druckeinheiten nachfolgenden Trockner, einer Kühlvorrichtung und einer Lackiereinrichtung
  • Fig. 1 zeigt eine Lackiereinrichtung zur Verwendung bei einer Rollenrotationsdruckmaschine mit zwei Formzylindern 1, 2 und zwei Übertragungszylindern 3, 4 die allesamt beidseitig in jeweils einer Seitenwand 5, 6 gelagert sind. Jede Seitenwand 5, 6 hat eine Öffnung 7, die von gegenüberliegenden Wandungen 8, 9 begrenzt ist. Die Öffnungen 7 können beispielsweise auch als offener Schlitz ausgeführt sein. An den Wandungen 8, 9 sind geradlinige Führungselemente 10, 11 angeordnet.
  • Jeder Formzylinder 1, 2 ist beidseitig mit seinem Zapfen in jeweils einem Schlitten 12 bis 15 gelagert. Die Übertragungszylinder 3, 4 sind ebenfalls beidseitig in jeweils einem Schlitten 16 bis 19 gelagert. Die Schlitten 12 bis 19 sind auf den Führungselementen 10, 11 verfahrbar gelagert (Fig. 2). Zur Schaffung einer formschlüssigen Schlittenführung weisen die Führungselemente 10, 11 einen T- förmigen Querschnitt auf, dessen Querhaupt in eine entsprechend ausgebildete hinterschnittene Nut 20 an jedem Schlitten 12 bis 19 eingreift. Zwecks Verfahrbarkeit besitzt jeder Schlitten 12 bis 19 eine Gewindemutter, die mit einer antreibbaren, in der jeweiligen Seitenwand 5, 6 gelagerten Gewindespindel zusammenarbeitet. Diese Elemente sind in der vorliegenden Anmeldung nicht dargestellt. Sie sind in der Anmeldung DE 100 08 225.4 beschrieben, weshalb diese als zur vorliegenden Anmeldung zugehörig anzusehen ist.
  • Der Formzylinder 1 bildet mit dem Übertragungszylinder 3 ein Lackierwerk 21, der Formzylinder 2 mit dem Übertragungszylinder 4 ein Lackierwerk 22. Beide Lackierwerke 21, 22 sind für indirekten Tiefdruck ausgelegt. Jeder Formzylinder 1, 2 wird von einem eigenen Antriebsmotor 23, 24 angetrieben, vorteilhaft von einem lagegeregelten Elektromotor. Auch an den Übertragungszylindern 3, 4 sind vorteilhaft Antriebsmotoren 32, 33 vorgesehen. Die Übertragungszylinder 3, 4 oder die Formzylinder 1, 2 können alternativ auch durch Friktion angetrieben werden.
  • Die Formzylinder 1, 2 tragen jeweils eine hülsenförmige Tiefdruckform 25, an die ein Tiefdruckfarbwerk 26 anstellbar ist. Jeder Übertragungszylinder 3, 4 trägt eine Hülse 27, beispielsweise eine Gummizylinderhülse. Im angestellten Zustand von Form- und Übertragungszylinder 1, 3 bzw. 2, 4 bedrucken die Lackierwerke 21, 22 eine Bahn 28 beidseitig.
  • Alternativ kann der Übertragungszylinder 3 oder der Übertragungszylinder 4 als Gegendruckzylinder 50 ausgestaltet sein, wobei der jeweilige Formzylinder 1, 2 zum nun als Gegendruckzylinder 50 ausgeführten Übertragungszylinder 3, 4 entfällt. Somit wird die Bahn 28 einseitig bedruckt.
  • Die hülsenförmige Tiefdruckform 25 kann beispielsweise direkt graviert sein. Sie könnte aber ebenso mit einem Substrat, wie Epoxidharz oder einer anderen Duroplaste, beschichtet und dann graviert sein. Zum Gravieren kommen beispielsweise eine Laserstrahl- oder eine Elektronenstrahlgravur zur Anwendung. Weiterhin kann die das Druckbild tragende Oberfläche der Tiefdruckform 25 auch aus regelmäßig angeordneten gleichen Näpfchen bestehen, deren Volumen entsprechend dem zu bedruckenden Sujet mittels einer eingebrachten Substanz verkleinert ist. Dies kann einmal dadurch erfolgen, dass in die Näpfchen die Substanz in zur zu übertragenden Farb- oder Lackmenge umgekehrt proportionaler Menge eingebracht wird. Hierfür eignet sich beispielsweise ein Schmelzspritzverfahren oder die Eintragung mittels einer Thermotransferfolie. Die Verfahren sind in der Anmeldung DE 38 37 941 C2 beschrieben. Es können aber auch die Näpfchen zunächst mit der Substanz gefüllt werden, beispielsweise mittels einer unbebilderten Thermotransferfolie oder eines Schmelzfarbwerkes mit Rakel, und anschließend wird das Druckbild eingeschrieben, indem Substanz in der Menge der zu übertragenden Farbmenge entnommen wird. Letzteres kann beispielsweise mittels eines Lasers erfolgen. Die Tiefdruckformen 25 können eben liegend oder auf einem Zylinder montiert bebildert werden. Dies kann in letzterem Falle auch in der Druckmaschine oder Lackiereinrichtung erfolgen. Eine derartiges Verfahren zur Herstellung einer löschbaren Tiefdruckform ist in der Anmeldung DE 196 24 441 C1 beschrieben.
  • Die an die Formzylinder 1, 2 angestellten Tiefdruckfarbwerke 26 färben dabei die jeweilige Tiefdruckform 25 ein. Vorteilhaft kommen Kammerrakeln zur Anwendung. Die gegenseitige An- und Abstellung von Form- und Übertragungszylinder 1, 3 bzw. 2, 4 erfolgt durch Verfahren der sie tragenden Schlitten 12 bis 19 auf den Führungselementen 10, 11, wobei auch das Verfahren nur eines Zylinders, z. B. des Formzylinders 1, 2, ausreicht. Der Wechsel einer Tiefdruckform 25 gegen eine andere Tiefdruckform 25 erfolgt derart, dass der Formzylinder 1, 2 an der bedienseitigen Seite freigelegt, seine hülsenförmige Tiefdruckform 25 abgezogen und eine andere Formhülse aufgeschoben wird. Hierzu wird sein Zapfen vom Zylinderkörper getrennt und im Schlitten 12 verbleibend mit diesem auf den Führungselementen 10 aus dem Umfangsbereich des Formzylinders 1, 2 verfahren. Ein derartiges Trennen von Zapfen und Formzylinder 1, 2 ist in der zur vorliegenden Beschreibung zugehörig anzusehenden DE 198 48 184.5 beschrieben, weshalb auf weitere Erklärungen verzichtet wird. Nach dem Wechsel der Druckform wird der Schlitten 12, 14 wieder in den Bereich des Formzylinders 1, 2 gefahren, bis dessen Zapfen mit dem Formzylinder 1, 2 fluchtet. Anschließend werden die Zapfen wieder mit dem Formzylinder 1, 2 verbunden.
  • Das für Tiefdruck ausgestattete Lackierwerk 21 ist einfach für Offsetdruck umrüstbar. Hierzu wird in der beschriebenen Art die hülsenförmige Tiefdruckform 25 vom Formzylinder 1 abgezogen und eine hülsenförmige Offsetdruckform 29 aufgeschoben. Weiterhin wird an den Formzylinder 1 ein Offsetdruckfarbwerk 30 angestellt. Gleichermaßen ist das Lackwerk 22 mit einer Offsetdruckform 29 bestückbar und an diese ein Offsetdruckfarbwerk 30 anstellbar. Letzteres ist vorteilhaft mit Feucht- und Farbwerkswalzen und zugehörigen Feucht- und Farbkästen ausgeführt. Zusätzlich können von den Übertragungszylindern 3, 4 die Hülsen 27 abgezogen und durch neue Hülsen 31 ausgetauscht werden. Der Wechsel der Hülse auf dem Übertragungszylinder 3, 4 erfolgt in ähnlicher Weise wie der Formwechsel auf dem Formzylinder 1, 2. Es wird also der Übertragungszylinder 3, 4 an der bedienseitigen Lagerung freigelegt, indem dessen Zapfen mitsamt den Schlitten 16, 18 aus dem Bereich des Übertragungszylinders 3, 4 weggefahren wird. Mit den somit beispielsweise als Druckwerke umgestellten Lackierwerken 21, 22 ist nunmehr eine Bahn 28 beidseitig, oder wenn nur eines der Lackierwerke 21, 22 zum Druckwerk umgerüstet wird entsprechend einseitig im Offsetdruckverfahren bedruckbar. In der beschriebenen Weise kann auch ein für Offsetdruck ausgerüstetes Druckwerk auf Tiefdruck umgerüstet werden. Es können auch Hülsen mit anderem Außendurchmesser auf den Formzylinder 1, 2 aufgebracht werden, wodurch also der Formzylinder 1, 2 im Durchmesser und damit das Druckformat geändert wird. Zur Einstellung des sich ergebenden anderen Abstands von Form- und Übertragungszylinder 1, 3, 2, 4 werden die Formzylinder 1, 2 oder Übertragungszylinder 3, 4 oder alle Zylinder 1 bis 4 auf den Führungselementen 10, 11 verfahren.
  • Das Tiefdruckfarbwerk 26 und das Offsetdruckfarbwerk 30 sind an den Schlitten 12, 13 bzw. 14, 15 befestigt. Je nach gewähltem Druckverfahren wird das Tiefdruckfarbwerk 26 oder das Offsetdruckfarbwerk 30 in die Schlitten 12 bis 15 eingehängt oder es sind vorteilhaft gleichzeitig beide Farbwerke 26, 30 in die Schlitten 12 bis 15 eingesetzt. Dank dieser Farbwerkbefestigung sind bei einer Änderung des Durchmessers des Formzylinders 1, 2 mit einhergehender Abstandsänderung zum Übertragungszylinder 3, 4 die Farbwerke 26, 30 bei der Verschiebung des Formzylinders 1, 2 in die neue Position gleich mit in die richtige Position gebracht. Weiterhin sind die Farbwerke 26, 30 für die Durchmesseranpassung und An- und Abstellung mittels Verfahrvorrichtungen 44, 45 in etwa horizontaler Richtung verschiebbar. Im Falle, dass die Formzylinder 1, 2 nicht verfahrbar angeordnet sind, sind die Farbwerke 26, 30 in einer vorgegebenen vertikalen Position angeordnet und lediglich mittels der Verfahrvorrichtungen 44, 45 verschiebbar.
  • Die in Fig. 3 dargestellte Rotationsdruckmaschine enthält vier Druckeinheiten 46 bis 49 mit jeweils einem Doppeldruckwerk 36 bis 39. Den Druckeinheiten 46 bis 49 ist eine Wickelvorrichtung 40 vorgeordnet und ein Trockner 34, eine Kühlvorrichtung 35 und eine Lackiereinrichtung 41 gemäß Fig. 1 nachgeordnet.
  • Von einer im Abwickelbetrieb arbeitenden Rollvorrichtung 42 der Wickelvorrichtung 40 wird von einer Wickelrolle 43 eine Bahn 28 abgewickelt und in einer Ebene E1 nacheinander durch die angeordneten Doppeldruckwerke 36 bis 39 der Druckeinheiten 46 bis 49 geführt. Die dabei beidseitig vierfarbig bedruckte Bahn 28 wird im Trockner 34 getrocknet und anschließend die vom Trockner 34 erwärmte Bahn 28 in der Kühlvorrichtung 35 gekühlt.
  • Nach dem Trockner 34 und/oder der Kühlvorrichtung ist die Lackiereinrichtung 41 angeordnet. Sollen nach der Lackiereinrichtung 41 weitere Farben auf die Bahn 28 gedruckt werden, so ist hinter der Lackiereinrichtung ein Trockner anzuordnen.
  • Bei der Druckmaschinenkonfiguration gemäß Fig. 3 ist in der Lackiereinrichtung 41 zwischen den Druckverfahren Tiefdruck oder Offsetdruck wählbar. Es kann beispielsweise auch das eine Druckverfahren für den Schöndruck und das andere Druckverfahren für den Widerdruck angewandt werden, beispielsweise die beidseitig zu bedruckende Bahn 28 im Schöndruck nach dem Tiefdruckverfahren vollflächig oder partiell lackiert und im Widerdruck nach dem Offsetdruckverfahren mit einer fünften Farbe oder einer Sonderfarbe bedruckt werden. Mit dem Tiefdruckverfahren kann aber alternativ auch eine Sonderfarbe auf die zu bedruckende Bahn 28 aufgetragen werden.
  • Die bedruckte Bahn 28 kann nach der Lackiereinrichtung 41 entweder zu Rollen gewickelt, oder auch einem Planoausleger zugeführt und in Bogenform ausgelegt, oder in einem Falzapparat zu Falzprodukten verarbeitet werden. Bezugszeichen 1 Formzylinder
    2 Formzylinder
    3 Übertragungszylinder
    4 Übertragungszylinder
    5 Seitenwand
    6 Seitenwand
    7 Öffnung
    8 Wandung
    9 Wandung
    10 Führungselement
    11 Führungselement
    12 Schlitten
    13 Schlitten
    14 Schlitten
    15 Schlitten
    16 Schlitten
    17 Schlitten
    18 Schlitten
    19 Schlitten
    20 Nut
    21 Lackierwerk
    22 Lackierwerk
    23 Antriebsmotor
    24 Antriebsmotor
    25 Tiefdruckform
    26 Tiefdruckfarbwerk
    27 Hülse mit elastischer Mantelfläche
    28 Bahn
    29 Offsetdruckform
    30 Offsetdruckfarbwerk
    31 Hülse mit nicht elastischer Mantelfläche
    32 Antriebsmotor
    33 Antriebsmotor
    34 Trockner
    35 Kühlvorrichtung
    36 Doppeldruckwerk
    37 Doppeldruckwerk
    38 Doppeldruckwerk
    39 Doppeldruckwerk
    40 Wickelvorrichtung
    41 Lackiereinrichtung
    42 Rollvorrichtung
    43 Wickelrolle
    44 Verfahrvorrichtung
    45 Verfahrvorrichtung
    46 Druckeinheit
    47 Druckeinheit
    48 Druckeinheit
    49 Druckeinheit
    50 Gegendruckzylinder
    E1 Ebene

Claims (10)

1. Lackiereinrichtung zum Lackieren von Bahnen (28) mit Lackierwerken (21, 22), wobei das jeweilige Lackierwerk (21, 22) aus einem Formzylinder (1, 2) und einem Übertragungszylinder (3, 4) besteht, mit denen die Bahn (28) ein und/oder beidseitig lackierbar ist, wobei die Bahn (28) zwischen den Übertragungszylindern (3, 4) hindurchläuft und mindestens einer der Formzylinder (1, 2) eine Tiefdruckform (25) trägt, und vor oder nach der Lackiereinrichtung ein Trockner (34) angeordnet ist.
2. Lackiereinrichtung, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den die Tiefdruckform (25) tragenden Formzylinder (1, 2) ein Tiefdruckfarbwerk (26) anstellbar ist, und der andere Formzylinder (1, 2) eine Offsetdruckform (29) trägt, an die ein Offsetdruckfarbwerk (30) anstellbar ist.
3. Lackiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Übertragungszylinder (3, 4) als Gegendruckzylinder (50) ausgestaltet ist.
4. Lackiereinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Formzylinder (1, 2) eine hülsenförmige Druckform (25, 29) trägt, die gegen eine hülsenförmige Druckform (25, 29) gleichen oder anderen Außendurchmessers wechselbar ist.
5. Lackiereinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Formzylinder (1, 2) gegen einen Formzylinder gleichen oder anderen Außendurchmessers wechselbar ist.
6. Lackiereinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungszylinder (3, 4) eine Hülse (27, 31) trägt.
7. Lackiereinrichtung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Zylinder (1 bis 4) eines Lackierwerks (21, 22) im Abstand zueinander verstellbar in Seitenwänden (5, 6) gelagert sind, wobei mindestens einer der beiden Zylinder (1 bis 4) beidseitig in Schlitten (12 bis 19) gelagert ist, die auf geradlinigen Führungselementen (10, 11) verfahrbar sind, die an mindestens einer von zwei gegenüberliegenden Wandungen (8, 9) jeweils einer Öffnung (7) der Seitenwände (5, 6) angeordnet sind.
8. Lackiereinrichtung, insbesondere nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbwerk (26, 30) entweder in Richtung der Führungselemente (10, 11) verfahrbar ist oder in vorgegebener vertikaler Position angeordnet ist.
9. Lackiereinrichtung, insbesondere nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbwerk (26, 30) in etwa horizontaler Richtung mittels Verfahrvorrichtungen (44, 45) bezüglich des Formzylinders (1, 2) verfahrbar ist.
10. Lackiereinrichtung, insbesondere nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungszylinder (3, 4) mit einem Elektromotor (32, 33) und/oder die Formzylinder (1, 2) mit einem Motor (23, 24) antreibbar sind.
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