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DE10207212A1 - Einrichtung zum Verschließen eines Wand- oder Deckendurchbruchs - Google Patents

Einrichtung zum Verschließen eines Wand- oder Deckendurchbruchs

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DE10207212A1
DE10207212A1 DE2002107212 DE10207212A DE10207212A1 DE 10207212 A1 DE10207212 A1 DE 10207212A1 DE 2002107212 DE2002107212 DE 2002107212 DE 10207212 A DE10207212 A DE 10207212A DE 10207212 A1 DE10207212 A1 DE 10207212A1
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Abstract

Einrichtung zum rauch- und feuerbeständigen Verschließen eines Wand- oder Deckendurchbruchs (12), umfassend wenigstens einen in den Wand- oder Deckendurchbruch eingesetzten Lüftungsbaustein (15), bestehend aus einem bei erhöhter Temperatur aufschäumenden Material (Intumeszenzschaumstoff), wobei zusätzlich zu wenigstens einem Lüftungsbaustein im Bereich des Wand- oder Deckendurchbruchs wenigstens eine beweglich gelagerte, in einer Richtung den Luftweg durch den Wand- oder Deckendurchbruch sperrende Absperrklappe (10) angeordnet ist, wobei die Absperrklappe eine mittig gelagerte Membran ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum rauch- und feuerbeständigen Verschließen eines Wand- oder Deckendurchbruchs umfassend wenigstens einen in den Wand- oder Deckendurchbruch eingesetzten Lüftungsbaustein bestehend aus einem bei erhöhter Temperatur aufschäumenden Material (Intumeszenzschaumstoff), wobei zusätzlich zu wenigstens einem Lüftungsbaustein im Bereich des Wand- oder Deckendurchbruchs wenigstens eine beweglich gelagerte in einer Richtung den Luftweg durch den Wand- oder Deckendurchbruch sperrende Absperrklappe angeordnet ist.
  • Eine Einrichtung zum rauch- und feuerbeständigen Verschließen eines Wand- oder Deckendurchbruchs der vorgenannten Art ist in der nicht vorveröffentlichten DE 101 34 839.8 beschrieben. Bei dieser Einrichtung wird zum Verschließen des Wand- oder Deckendurchbruchs eine Kombination aus einem Lüftungsbaustein und einer den Luftweg in einer Richtung versperrenden Absperrklappe verwendet. Die Absperrklappe ist in dem Durchbruch schwenkbar gelagert und sorgt im Gefahrenfall, insbesondere bei einem beginnenden Brand dafür, dass aus einem belasteten Brandabschnitt keine heiße Luft oder Rauchgase, die auch wenn sie kalt sind als giftige Rauchgase gefährlich sind, entgegen einer gewünschten Strömungsrichtung in einen unbelasteten Brandabschnitt strömen. Die bekannte Absperrklappe ist zweiflügelig und umfasst zwei Klappenblätter aus einem starren Material, wie z. B. Metall, die beim Öffnen um eine mittige Achse schwenken. Die starren Klappenblätter können hinsichtlich eines maximalen Öffnungswinkels eingestellt werden, um eine Volumenstrombegrenzung zu erreichen.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik betrifft die vorliegende Erfindung eine Weiterentwicklung, die die Aufgabe hat, eine Absperrklappe mit einem anderen flexibleren Öffnungsverhalten zur Verfügung zu steilen. Dabei sollen die Vorteile der vorbekannten Einrichtung, die sich aus der Kombination eines Lüftungsbausteins mit einer Absperrklappe ergeben, beibehalten werden.
  • Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Einrichtung zum rauch- und feuerbeständigen Verschließen eines Wand- oder Deckendurchbruchs der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Absperrklappe, die mit dem Lüftungsbaustein kombiniert wird, eine mittig gelagerte Membran ist. Eine solche Membran besteht aus einem nicht starren Material, beispielsweise aus einem gummiartigen flexiblen Material. Eine solche Membran zeigt folglich bei Auftreten eines Gasdrucks in Öffnungsrichtung ein anderes Öffnungsverhalten. Im gewöhnlichen Betrieb einer solchen Einrichtung dient die Absperrklappe in einer Strömungsrichtung als Durchlass für Luft zur Belüftung eines Gebäudeabschnitts. Dabei strömt die Lüftungsluft in der vorgesehenen Richtung aus dem einen Gebäudeabschnitt in einen anderen Gebäudeabschnitt, wobei es sich um getrennte Brandabschnitte handeln kann. Bei leichtem Luftdruck in Strömungsrichtung öffnet sich eine solche membranartige Absperrklappe relativ rasch und mit einem relativ großen Öffnungsquerschnitt, da die Membran aus einem recht leichten flexiblen Material besteht. Herrscht kein Überdruck in Strömungsrichtung liegt die membranartige Absperrklappe flach an einem Widerlager an, während sie bei Auftreten eines Überdrucks quasi wie ein umklappender Schirm aufklappt, wohingegen die Membran mittig an einem Widerlager gelagert und festgehalten wird. Durch diese Art der Ausbildung der Befestigung und auch die Flexibilität ergibt sich aber, dass der Öffnungsquerschnitt auch bei geringeren Überdrucken bei einer solchen Membran größer ist verglichen mit einer starren Klappe, die entlang einer Achse gelagert ist. Außerdem ist günstig, dass die leichte Membran aus dem flexiblen weichen Material dem Luftstrom in der gewünschten Strömungsrichtung nur einen relativ geringen Strömungswiderstand entgegensetzt. Dagegen legt sie sich bei einem Überdruck entgegen der gewünschten Strömungsrichtung flach an das Widerlager an und verhindert in dieser Richtung effektiv einen Gasdurchtritt. Damit wirkt die membranartige Absperrklappe einseitig sperrend und verhindert einen Durchtritt von beispielsweise sogenanntem Kaltrauch oder heißen oder giftigen Gasen aus einem belasteten Brandabschnitt in unbelastete Bereiche.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung, deren Vorteile sich gerade aus der Kombination der erfindungsgemäß ausgebildeten Absperrklappe mit dem Lüftungsbaustein ergeben, ist vorgesehen, dass der Lüftungsbaustein an der in den Wand- oder Deckendurchbruch hineinragenden Seite eine Gegendruckplatte aufweist, deren Abmessungen etwa dem Querschnitt des Wand- oder Deckendurchbruchs entsprechen. Diese Gegendruckplatte bewegt sich vorzugsweise bei Erwärmung mit dem sich ausdehnenden Intumeszenzschaumstoff des Lüftungsbausteins in den Wand- oder Deckendurchbruch hinein. Eine solche Ausbildung des Lüftungsbausteins bringt weitere Vorteile mit sich. Die Gegendruckplatte verhindert zunächst, dass das bei erhöhten Temperaturen aufschäumende weich werdende Material des Lüftungsbausteins unkontrolliert in den Wand- oder Deckendurchbruch hineinströmt und sich zu weit ausbreitet. Vorzugsweise bewegt sich die Gegendruckplatte mit dem sich ausdehnenden Intumeszenzschaumstoff in den Wand- oder Deckendurchbruch hinein und wird in einer maximalen Entfernungsposition vom Eingang des Wand- oder Deckendurchbruchs arretiert. In der Regel ist dabei die Gegendruckplatte an einem plattenartigen Element, welches sich im Eingangsbereich des Wand- oder Deckendurchbruchs befindet, so arretiert, dass der Weg, den die Gegendruckplatte in den Wand- oder Deckendurchbruch hineinwandert auf eine maximale Entfernungsposition begrenzt ist. Das plattenartige Element im Eingangsbereich des Wand- oder Deckendurchbruchs kann beispielsweise ein an dessen Außenseite befestigtes Lüftungsgitter, ein Lochblech, Gitterblech, Streckmetallgitter oder dergleichen sein.
  • Die Begrenzung des Wegs, den die Gegendruckplatte beim Aufschäumen des Intumeszenzschaumstoffs wandert, kann man beispielsweise über eine Hülse erreichen, die sich in axialer Richtung erstreckt und in dem Lüftungsbaustein liegt und etwa endseitig befestigt ist. Beispielsweise kann man ein Befestigungselement vorsehen, das an einem Ende im Bereich des plattenartigen Elements festgelegt ist. Vorzugsweise ragt dieses Befestigungselement am anderen Ende in die vorgenannte Hülse hinein und die Hülse ist gegenüber diesem Befestigungselement bis in eine Anschlagposition axial verschiebbar. Ein solches Befestigungsmittel kann beispielsweise eine Schraube oder ein Bolzen sein, beispielsweise mit einem Kopf, der in die Hülse hineinragt und dann für diese als Anschlagelement dient. Beispielsweise kann ein Fixierelement, insbesondere eine Mutter oder dergleichen vorgesehen sein, welches sich außerhalb der Hülse befindet und an dem plattenartigen Element befestigt ist. Die Hülse kann beispielsweise eine endseitige Abwinklung aufweisen, die zusammen mit einem Kopf eines Befestigungselements ein Anschlagmittel bildet. Auf diese Weise wandert die Gegendruckplatte bei aufschäumendem Intumeszenzschaumstoff zwar in den Wand- oder Deckendurchbruch hinein aber nur solange, bis die Anschlagposition durch das Anschlagmittel erreicht ist. Dort wird die Gegendruckplatte festgehalten, wodurch man erreicht, dass sich der Intumeszenzschaumstoff zwischen dieser und einem plattenartigen Element am Eingang des Wand- oder Deckendurchbruchs kompaktiert. Zwischen den beiden Platten bildet sich also bei Erhitzung eine Masse, die Tendenz zum Aufschäumen und zur weiteren Ausdehnung hat, aber durch die Gegendruckplatte an einer zu starken Volumenausdehnung und einem unkontrollierten Ausfließen oder gar Heraustropfen aus dem Wand- oder Deckendurchbruch gehindert wird.
  • Weiterhin ist vorzugsweise an der Seite, an der sich die membranartige Absperrklappe befindet ebenfalls ein Lüftungsgitter, Lochblech, Gitterblech, Streckmetallgitter oder dergleichen befestigt, welches den Wand- oder Deckendurchbruch abdeckt und vorzugsweise dessen Öffnung überragt und im Bereich des diesen umgebenden Mauerwerks befestigt werden kann.
  • Gemäß einer möglichen bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der Lüftungsbaustein nicht direkt an dem Lüftungsgitter oder Abdeckgitter, sondern innerhalb des Wand- oder Deckendurchbruchs mit Abstand von diesem angeordnet ist und über geeignete Befestigungsmittel mit dem Lüftungs- oder Absperrgitter verbunden ist. In diesem Fall befindet sich das Material des Lüftungsbausteins, welcher aus einem Intumeszenzschaumstoff besteht, im Inneren des Wand- oder Deckendurchbruchs und bei erhöhter Temperatur erfolgt das Aufschäumen des Schaumstoffs in Richtung auf das Lüftungsgitter oder Abdeckgitter und somit diesem entgegen. Diese Variante der Erfindung hat auch den Vorteil, dass eine einfachere und kostengünstigere Fertigung der Einrichtung möglich ist.
  • Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
  • Fig. 1 eine erfindungsgemäße Einrichtung im Bereich eines Wanddurchbruchs im Vertikalschnitt im gewöhnlichen Zustand
  • Fig. 2 eine ähnliche Ansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung im Brandfall
  • Fig. 3 eine weitere Ansicht eines Details aus Fig. 2 in vergrößerter Darstellung
  • Fig. 4 eine Detailansicht eines Lüftungsgitters für eine erfindungsgemäße Einrichtung;
  • Fig. 5 eine weitere vergrößerte Detailansicht eines Ausschnitts aus dem Lüftungsbaustein ähnlich Fig. 3 gemäß einer alternativen Variante der Erfindung;
  • Fig. 6 eine Einrichtung gemäß einer alternativen Variante der Erfindung im Bereich eines Wanddurchbruchs im Vertikalschnitt.
  • Nachfolgend wird zunächst auf Fig. 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt einen Vertikalschnitt durch eine Wand mit einem Wanddurchbruch 12, in den eine erfindungsgemäße Einrichtung eingebaut ist, um diese in einem Brandfall so abzuschotten, dass ein Durchschlagen des Brandherds vom belasteten Brandabschnitt zu einem unbelasteten Abschnitt eines Gebäudes vermieden wird. Weiterhin dient die erfindungsgemäße Einrichtung im gewöhnlichen Zustand, das heißt wenn es nicht brennt, zur Lüftung. Außerdem ist eine sogenannte Kaltrauchsperre vorhanden, die im Brandfall bereits bei niedrigeren Temperaturen einen Durchtritt von heißer Luft oder von Rauchgasen, die belastet sind, entgegen einer gewünschten Luftströmung in einen unbelasteten Brandabschnitt verhindert.
  • Wie man in Fig. 1 erkennt, ist ein sogenannter Lüftungsbaustein 15 vorhanden, der an der einen Seite des Wanddurchbruchs 12, die dem belasteten Brandabschnitt zugewandt ist, mittels eines Lüftungsgitters 14 befestigt wird. Das Lüftungsgitter 14 überlappt den Wanddurchbruch und wird zum Beispiel über Befestigungsschrauben 21 an der Wand befestigt.
  • Eine beispielhafte Ansicht eines solchen Lüftungsgitters 14 zeigt die Draufsicht gemäß Fig. 4. In diesem Fall ist das Lüftungsgitter mit parallelen Lüftungsschlitzen 22 ausgestattet. Auf die genaue Ausführungsform des Lüftungsgitters kommt es aber im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht an und dieses könnte auch beispielsweise eine gitternetzförmige Struktur haben oder mit Löchern oder Durchbrüchen ausgestattet sein, die beispielweise rund sind. Wichtig ist dabei aber im Rahmen der Erfindung, dass das Lüftungsgitter 14, wie man aus Fig. 1 erkennt, für den Lüftungsbaustein 15 an der Seite zum belasteten Brandabschnitt hin quasi als Gegendruckplatte dient, so dass im Falle eines Aufschäumens des Materials, aus dem der Lüftungsbaustein 15 besteht (Intumeszenzschaumstoff), das aufschäumende Material nicht an der Seite des Lüftungsgitters 14 austreten kann.
  • Die erfindungsgemäße Einrichtung wird weiterhin unter Bezugnahme auf Fig. 1 näher beschrieben. Man erkennt, dass auf der in den Wanddurchbruch 12 hineinragenden Seite des Lüftungsbausteins 15 eine Gegendruckplatte 11 vorgesehen ist, die den Querschnitt des Wanddurchbruchs und den Lüftungsbaustein an seiner Stirnfläche im Wesentlichen abdeckt. Beim Aufschäumen des Intumeszenzschaumstoffs wird diese Gegendruckplatte 11 durch das sich ausdehnende Material in den Wanddurchbruch 12 hineingetrieben, wie man in Fig. 2 recht gut erkennen kann. Der aufgeschäumte Intumeszenzschaumstoff ist dort mit dem Bezugszeichen 13 bezeichnet und dehnt sich in den Wanddurchbruch 12 hinein aus. Dabei bewegt sich die stirnseitige Gegendruckplatte 11 mit dem aufschäumenden Material. An der anderen Seite wird dagegen durch das Lüftungsgitter 14 ein Austreten des aufschäumenden Materials 13 aus dem Wanddurchbruch und ein Hinunterlaufen an der Wand vermieden. Dadurch ist die Ausdehnungsrichtung des aufschäumenden Materials 13 in den Wanddurchbruch 12 hinein vorgegeben, so dass man ein effektives Verschließen des Wanddurchbruchs 12 erreicht, wobei sich außerdem das Material 13 mit der Gegendruckplatte 11 entgegen der Luftströmungsrichtung zum unbelasteten Brandabschnitt hin bewegt. Dies kann man aus Fig. 1 erkennen. Dort ist auf der rechten Seite des Wanddurchbruchs 12 durch einen Pfeil die gewöhnliche Luftrichtung eingezeichnet. Die aus einer gummiartigen flexiblen Membran 10 bestehende Kaltrauchsperre ist in Fig. 1 im geöffneten Zustand dargestellt. Wenn keine Luft strömt, liegt diese Kaltrauchsperre 10 an einem Widerlager 19, welches beispielsweise ein zweites Lüftungsgitter sein kann oder einem zweiten Lüftungsgitter 20 vorgeschaltet ist, wie in Fig. 1 dargestellt, an. Nur wenn Luft in Strömungsrichtung entsprechend dem Pfeil in Fig. 1 von rechts nach links strömt, öffnet sich die membranartige Kaltrauchsperre 10. Entsteht dagegen im Brandfall ein Luftstrom in entgegengesetzter Richtung von links nach rechts in der Zeichnung, wird die membranartige Kaltrauchsperre 10 an ihr Widerlager 19 angedrückt und mit kalten Rauchgasen belastete Luft, die von einem Brandherd kommt, oder heiße Luft kann dann nicht durch den Wanddurchbruch 12 von links nach rechts strömen, da sich die Membran 10 verschließt. Dies ist insbesondere bei Temperaturen wichtig, die zwar erhöht sind, aber unterhalb der Ansprechtemperatur des aufschäumenden Materials des Lüftungsbausteins 15 liegen. Bei noch höheren Temperaturen schäumt der Intumeszenzschaumstoff 13 auf, wie man aus Fig. 2 erkennen kann, wodurch der Wanddurchbruch 12 auch gegen den Durchtritt von Feuer oder Hitze brandsicher verschlossen wird.
  • Dabei ist, wie man aus Fig. 2 erkennen kann, der Lüftungsbaustein 15 mit einem Dehnausgleich versehen, durch den man erreicht, dass die Gegendruckplatte 11 sich nur bis in eine Maximalposition in den Wanddurchbruch 12 hineinbewegt, die beispielsweise der in Fig. 2 dargestellten Position entspricht. Dadurch kann man erreichen, dass sich der Intumeszenzschaumstoff 13 nicht zu sehr ausdehnt und durch eine zu geringe Dichte seine Wirkung verliert, beziehungsweise dass der Intumeszenzschaumstoff an der in der Zeichnung rechten Seite durch das rechte Lüftungsgitter 20 herausquillt.
  • Diese Befestigungsart der Gegendruckplatte 11 mit dem Dehnausgleich wird nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 2 sowie die Detailansicht Fig. 3 näher beschrieben. Diese Einrichtung umfasst eine in den Lüftungsbaustein 15 eingebettete Hülse 16, die sich in etwa axialer Richtung erstreckt und an ihrem einen Ende an der Gegendruckplatte 11 befestigt ist. An dem anderen Ende hat die Hülse 16 eine endseitige Abwinklung 16a, die zusammen mit dem Kopf 18 einer Schraube 17, die in die Hülse 16 hineinragt ein Anschlagelement in der gewünschten maximalen Entfernungsposition bildet, die in Fig. 2 dargestellt ist. Die Schraube 17 ragt mit ihrem Kopf 18 konzentrisch in die Hülse 16 hinein, wobei in Fig. 3 etwa die Ausgangsposition vor der Ausdehnung des Intumeszenzschaumstoffs 13 dargestellt ist. Die Schraube 17 ist beispielsweise über eine Mutter 23 an einer Platte 14 des Lüftungsgitters befestigt. Dadurch wird die Schraube 17 festgehalten und wenn der Intumeszenzschaumstoff 13 aufschäumt, bewegt sich die Hülse 16 mit der Gegendruckplatte 11 in axialer Richtung in den Wanddurchbruch 12 hinein, so lange bis die in Fig. 2 dargestellte Anschlagposition erreicht ist, in der der Kopf 18 der Schraube 17 an der Abwinklung 16a anschlägt. Die Gegendruckplatte 11 kann dann nicht weiter in den Wanddurchbruch 12 in axialer Richtung hineingetrieben werden, wodurch erreicht wird, dass das Material des Intumeszenzschaumstoffs 13 sich zwischen der Platte des Lüftungsgitters 14 und der Gegendruckplatte 11 verdichtet.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf Fig. 5 eine etwas abgewandelte alternative Variante eines erfindungsgemäßen Lüftungsbausteins beschrieben, bei dem ebenfalls eine Vorrichtung zur Arretierung der Gegendruckplatte 11 in einer maximalen Entfernungsposition von dem Lüftungsgitter 14 vorgesehen ist. Diese alternative Variante hat jedoch gegenüber der anhand von Fig. 3 beschriebenen Variante einen zusätzlichen Vorteil. Die Hülse 16 weist in ihrem der Platte 14 des Lüftungsgitters zugewandten Endabschnitt ein Außengewinde auf, welches in ein Innengewinde der Mutter 23 eingeschraubt ist. Die Mutter 23 ist wiederum mit der Platte 14 des Lüftungsgitters fest verbunden, z. B. dort angepunktet. Der Kopf der Schraube 17 ist bei dieser Variante über eine Unterlegscheibe 24 aus Kunststoff gesichert. Die Bohrung im Inneren der Hülse 16 hat einen Durchmesser, der größer ist als der Kopf der Schraube 17. Jedoch durch die Sicherung über die Unterlegscheibe 24 ist im Normalzustand der Kopf der Schraube 17 durch die Unterlegscheibe 24 festgelegt. Am anderen Ende ist der Gewindeschaft der Schraube 17 über eine Mutter an der Gegendruckplatte 11 verschraubt. Dies bedeutet, dass bei dieser Variante eine axiale Beweglichkeit der Gegendruckplatte 11 bei Normaltemperatur und auch im Transportzustand der Vorrichtung nicht möglich ist, da die Unterlegscheibe 24 dies verhindert. Diese Einrichtung sorgt auch für eine Art Transportsicherung, da bei der oben beschriebenen Variante nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Gegendruckplatte 11 beim Transport ungewollt bewegt.
  • Durch die Verschraubung mit der Mutter 23 ist bei der Variante nach Fig. 5 die Hülse 16 in jedem Fall an der Platte 14 des Lüftungsgitters festgelegt. Wenn nun eine erhöhte Temperatur auftritt, dann schmilzt die Unterlegscheibe 24 durch. Da der Kopf der Schraube 17 in seinem Durchmesser geringer ist als der Innendurchmesser der Hülse, ist es dann möglich, dass bei Aufschäumen des Materials 13 des Lüftungsbausteins sich die Schraube 17, die an der Gegendruckplatte 11 angeschraubt ist, mit der Gegendruckplatte bewegt, so dass die Schraube 17 in axialer Richtung durch die Innenbohrung der Hülse 16 gezogen wird, soweit, bis die maximal gewünschte Entfernungsposition erreicht ist (in Fig. 5 gestrichelt dargestellt). In der maximalen Entfernungsposition schlägt der Kopf der Schraube 17 im Endbereich der Bohrung der Hülse 16 an.
  • Es handelt sich hier aber nur beispielhaft um einen Wanddurchbruch. Generell ist dies auch für Deckendurchbrüche gedacht.
  • Fig. 6 zeigt ein weiteres etwas abgewandeltes Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung in einem ähnlichen Vertikalschnitt durch einen Wanddurchbruch wie in Fig. 1. In diesem Fall ist, wie man sieht, der Lüftungsbaustein 15 mit Abstand zu dem Lüftungsgitter 14 und somit im Inneren des Wanddurchbruchs 12 angeordnet. Der Lüftungsbaustein 15 und die hier ebenfalls vorhandene Gegendruckplatte 11 sind durch Befestigungsmittel wie z. B. Bolzen 30 fest mit dem Lüftungsgitter (äußeren Abdeckgitter) 14 (links in der Zeichnung) verbunden. Im Brandfall schäumt der Intumeszenzbaustoff des Lüftungsbausteins 15 anders als bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 nicht von dem Lüftungsgitter 14 aus in den Wand- oder Deckendurchbruch 12 hinein, sondern das Aufschäumen erfolgt bereits aus einer gewissen vorher festgelegten Distanz zum Lüftungsgitter (Abdeckgitter) 14 aus und somit dem Lüftungsgitter entgegen. Diese Variante hat den Vorteil, dass sie kostengünstiger in der Herstellung sein kann. In diesem Fall können die Lüftungsgitter 14, 20 auch mit handelsüblichen Kunststoffdübeln oder dergleichen befestigt werden anstelle der sonst in der Regel erforderlichen Stahldübel. Auch bei dieser Variante der Erfindung ist, wie man aus der Zeichnung erkennt, die als Kaltrauchsperre 10 dienende flexible Membran vorhanden, die in der normalen Funktion der Einrichtung, also wenn keine erhöhte Temperatur aufgrund eines Brandfalls gegeben ist, in nur einer Strömungsrichtung einen Luftstrom durch den Wand- oder Deckendurchbruch 12 zulässt.
  • Wichtig ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung, dass im Normalbetrieb immer nur eine Luftrichtung durch den Wand- oder Deckendurchbruch möglich ist und im Brandfall ebenfalls eine Luftströmung in Gegenrichtung ausgeschlossen ist. Dadurch wird in jedem Fall verhindert, dass kalte oder heiße Gase in der ungewünschten Gegenrichtung strömen. Auch gegebenenfalls durch den Intumeszenzbaustoff selbst erzeugter Qualm oder Rauch wird zurückgehalten. Die Einrichtung ist ohne Einwirkung von Fremdenergie jederzeit funktionsbereit und funktioniert auch unabhängig von der Einbaulage.

Claims (16)

1. Einrichtung zum rauch- und feuerbeständigen Verschließen eines Wand- oder Deckendurchbruchs umfassend wenigstens einen in den Wand- oder Deckendurchbruch eingesetzten Lüftungsbaustein bestehend aus einem bei erhöhter Temperatur aufschäumenden Material (Intumeszenzschaumstoff), wobei zusätzlich zu wenigstens einem Lüftungsbaustein im Bereich des Wand- oder Deckendurchbruchs wenigstens eine beweglich gelagerte in einer Richtung den Luftweg durch den Wand- oder Deckendurchbruch sperrende Absperrklappe angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrklappe eine mittig gelagerte Membran ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran (10) aus einem gummiartigen flexiblen Material besteht.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüftungsbaustein an der in den Wand- oder Deckendurchbruch hineinragenden Seite eine Gegendruckplatte (11) aufweist, deren Abmessungen etwa dem Querschnitt des Wand- oder Deckendurchbruchs (12) entsprechen und die sich bei Erwärmung mit dem sich ausdehnenden Intumeszenzschaumstoff (13) in den Wand- oder Deckendurchbruch hinein bewegt.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegendruckplatte (11) an der gegenüberliegenden Seite des Lüftungsbausteins an einem plattenartigen Element (14) derart befestigt ist, dass sie bei temperaturbedingtem Aufschäumen des Intumeszenzschaumstoffs in einer maximalen Entfernungsposition von dem plattenartigen Element (14) arretiert wird.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das plattenartige Element (14) ein an der Außenseite des Wand- oder Deckendurchbruchs befestigtes Lüftungsgitter, Lochblech, Gitterblech, Streckmetallgitter oder dergleichen ist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegendruckplatte (11) an einer sich in axialer Richtung in Bezug auf den Wand- oder Deckendurchbruch in dem Lüftungsbaustein (15) erstreckenden Hülse (16) etwa endseitig befestigt ist.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein an einem Ende im Bereich des plattenartigen Elements (14) festgelegtes Befestigungselement (17) vorgesehen ist, das am anderen Ende in die Hülse (16) hineinragt und gegenüber dem die Hülse bis in eine Anschlagposition axial verschiebbar ist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (17) eine Schraube oder ein Bolzen ist, dessen Kopf (18) in die Hülse (16) hineinragt und als Anschlagelement dient.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (17) über ein Fixierelement, insbesondere eine Mutter (23) oder dergleichen, welches sich außerhalb der Hülse (16) befindet an dem plattenartigen Element (14) befestigt ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (16) eine endseitige Abwinklung (16a) aufweist, die zusammen mit dem Kopf (18) des Befestigungselements (17) ein Anschlagmittel bildet.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die an der dem Lüftungsbaustein (15) gegenüberliegenden Seite des Wand- oder Deckendurchbruchs angeordnete Membran (10) an einem Widerlager (19) befestigt ist, an dem sie, wenn kein Luftdurchtritt erfolgt, flächig anliegt.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Seite der Membran (10) der Wand- oder Deckendurchbruch ebenfalls außenseitig durch ein Lüftungsgitter (20) abgedeckt ist.
13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (17) bei Normaltemperatur durch ein Sicherungselement (24) axial unverschiebbar festgelegt ist, wobei das Sicherungselement (24) bei erhöhter Temperatur unwirksam wird und das Befestigungselement (17) für eine axiale Bewegung innerhalb der Hülse (16) freigibt.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüftungsbaustein (15) innerhalb des Wand- oder Deckendurchbruchs (12) mit Abstand vom Eingang des Wand- oder Deckendurchbruchs und mit Abstand von einem dort befestigten Lüftungsgitter oder Abdeckgitter (14) angeordnet ist.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Lüftungsbaustein (15) über Befestigungselemente, vorzugsweise über Bolzen (30) oder dergleichen mit einem Lüftungsgitter (14) oder Abdeckgitter verbunden ist.
16. Einrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass bei erhöhter Temperatur der Intumeszenzschaumstoff, aus dem der Lüftungsbaustein (15) besteht, sich in Richtung auf das Lüftungsgitter oder Abdeckgitter (14) hin ausdehnt.
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