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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum rauch- und feuerbeständigen Verschließen eines
Wand- oder Deckendurchbruchs umfassend wenigstens einen in den Wand-
oder Deckendurchbruch eingesetzten Lüftungsbaustein bestehend aus
einem bei erhöhter
Temperatur aufschäumenden
Material (Intumeszenzschaumstoff), wobei zusätzlich zu wenigstens einem
Lüftungsbaustein
im Bereich des Wand- oder Deckendurchbruchs wenigstens eine beweglich
gelagerte in einer Richtung den Luftweg durch den Wand- oder Deckendurchbruch
sperrende Absperrklappe angeordnet ist.
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Eine
Einrichtung zum rauch- und feuerbeständigen Verschließen eines
Wand- oder Deckendurchbruchs der vorgenannten Art ist in der nicht
vorveröffentlichten
DE 101 34 839 A1 beschrieben.
Bei dieser Einrichtung wird zum Verschließen des Wand- oder Deckendurchbruchs
eine Kombination aus einem Lüftungsbaustein
und einer den Luftweg in einer Richtung versperrenden Absperrklappe
verwendet. Die Absperrklappe ist in dem Durchbruch schwenkbar gelagert
und sorgt im Gefahrenfall, insbesondere bei einem beginnenden Brand
dafür,
dass aus einem belasteten Brandabschnitt keine heiße Luft
oder Rauchgase, die auch wenn sie kalt sind als giftige Rauchgase
gefährlich
sind, entgegen einer gewünschten
Strömungsrichtung
in einen unbelasteten Brandabschnitt strömen. Die bekannte Absperrklappe
ist zweiflügelig
und umfasst zwei Klappenblätter aus
einem starren Material, wie z. B. Metall, die beim Öffnen um
eine mittige Achse schwenken. Die starren Klappenblätter können hinsichtlich
eines maximalen Öffnungswinkels
eingestellt werden, um eine Volumenstrombegrenzung zu erreichen.
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Die
nicht vorveröffentlichte
DE 101 13 372 A1 beschreibt
eine Vorrichtung zum Verschließen
einer Lüftungsrohrleitung
mit einem Verschlussorgan, welches einen Gasstrom durch die Lüftungsrohrleitung
in einer Strömungsrichtung
durchlässt
und welches den Durchgang für
einen Gasstrom in der Gegenrichtung sperrt. Als Verschlussorgan
wird eine einseitig öffnende
Membran aus Gummi beziehungsweise Silikon verwendet, die bei einem
Druck aus der Gegenrichtung an ein Widerlager angedrückt wird und
dadurch den Durchgang verschließt.
Die Membran kann etwa im mittigen Bereich durch Befestigungselemente
an einem Lagerteil festgelegt sein und im übrigen freiliegen.
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Ausgehend
von dem eingangs genannten Stand der Technik betrifft die vorliegende
Erfindung eine Weiterentwicklung, die die Aufgabe hat, eine Absperrklappe
mit einem anderen flexibleren Öffnungsverhalten
zur Verfügung
zu stellen. Dabei sollen die Vorteile der vorbekannten Einrichtung,
die sich aus der Kombination eines Lüftungsbausteins mit einer Absperrklappe
ergeben, beibehalten werden.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Einrichtung zum rauch- und
feuerbeständigen
Verschließen
eines Wand- oder Deckendurchbruchs der eingangs genannten Art mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass die Absperrklappe, die mit dem Lüftungsbaustein kombiniert wird,
eine mittig gelagerte Membran ist. Eine solche Membran besteht aus
einem nicht starren Material, beispielsweise aus einem gummiartigen
flexiblen Material. Eine solche Membran zeigt folglich bei Auftreten
eines Gasdrucks in Öffnungsrichtung
ein anderes Öffnungsverhalten.
Im gewöhnlichen
Betrieb einer solchen Einrichtung dient die Absperrklappe in einer
Strömungsrichtung
als Durchlass für
Luft zur Belüftung
eines Gebäudeabschnitts.
Dabei strömt
die Lüftungsluft
in der vorgesehenen Richtung aus dem einen Gebäudeabschnitt in einen anderen
Gebäudeabschnitt,
wobei es sich um getrennte Brandabschnitte handeln kann. Bei leichtem
Luftdruck in Strömungsrichtung öffnet sich
eine solche membranartige Absperrklappe relativ rasch und mit einem
relativ großen Öffnungsquerschnitt,
da die Membran aus einem recht leichten flexiblen Material besteht.
Herrscht kein Überdruck
in Strömungsrichtung
liegt die membranartige Absperrklappe flach an einem Widerlager
an, während
sie bei Auftreten eines Überdrucks
quasi wie ein umklappender Schirm aufklappt, wohingegen die Membran
mittig an einem Widerlager gelagert und festgehalten wird. Durch diese
Art der Ausbildung der Befestigung und auch die Flexibilität ergibt
sich aber, dass der Öffnungsquerschnitt
auch bei geringeren Überdrucken
bei einer solchen Membran größer ist
verglichen mit einer starren Klappe, die entlang einer Achse gelagert
ist. Außerdem
ist günstig,
dass die leichte Membran aus dem flexiblen weichen Material dem
Luftstrom in der gewünschten
Strömungsrichtung
nur einen relativ geringen Strömungswiderstand entgegensetzt.
Dagegen legt sie sich bei einem Überdruck
entgegen der gewünschten
Strömungsrichtung
flach an das Widerlager an und verhindert in dieser Richtung effektiv
einen Gasdurchtritt. Damit wirkt die membranartige Absperrklappe
einseitig sperrend und verhindert einen Durchtritt von beispielsweise
sogenanntem Kaltrauch oder heißen
oder giftigen Gasen aus einem belasteten Brandabschnitt in unbelastete
Bereiche.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung, deren Vorteile sich gerade
aus der Kombination der erfindungsgemäß ausgebildeten Absperrklappe
mit dem Lüftungsbaustein
ergeben, ist vorgesehen, dass der Lüftungsbaustein an der in den Wand-
oder Deckendurchbruch hineinragenden Seite eine Gegendruckplatte
aufweist, deren Abmessungen etwa dem Querschnitt des Wand- oder
Deckendurchbruchs entsprechen. Diese Gegendruckplatte bewegt sich
vorzugsweise bei Erwärmung
mit dem sich ausdehnenden Intumeszenzschaumstoff des Lüftungsbausteins
in den Wand- oder Deckendurchbruch hinein. Eine solche Ausbildung
des Lüftungsbausteins
bringt weitere Vorteile mit sich. Die Gegendruckplatte verhindert
zunächst,
dass das bei erhöhten
Temperaturen aufschäumende
weich werdende Material des Lüftungsbausteins
unkontrolliert in den Wand- oder Deckendurchbruch hineinströmt und sich zu
weit ausbreitet. Vorzugsweise bewegt sich die Gegendruckplatte mit
dem sich ausdehnenden Intumeszenzschaumstoff in den Wand- oder Deckendurchbruch
hinein und wird in einer maximalen Entfernungsposition vom Eingang
des Wand- oder Deckendurchbruchs arretiert. In der Regel ist dabei
die Gegendruckplatte an einem plattenartigen Element, welches sich
im Eingangsbereich des Wand- oder Deckendurchbruchs
befindet, so arretiert, dass der Weg, den die Gegendruckplatte in
den Wand- oder Deckendurchbruch hineinwandert auf eine maximale Entfernungsposition
begrenzt ist. Das plattenartige Element im Eingangsbereich des Wand-
oder Deckendurchbruchs kann beispielsweise ein an dessen Außenseite
befestigtes Lüftungsgitter,
ein Lochblech, Gitterblech, Streckmetallgitter oder dergleichen
sein.
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Die
Begrenzung des Wegs, den die Gegendruckplatte beim Aufschäumen des
Intumeszenzschaumstoffs wandert, kann man beispielsweise über eine
Hülse erreichen,
die sich in axialer Richtung erstreckt und in dem Lüftungsbaustein
liegt und etwa endseitig befestigt ist. Beispielsweise kann man ein
Befestigungselement vorsehen, das an einem Ende im Bereich des plattenartigen
Elements festgelegt ist. Vorzugsweise ragt dieses Befestigungselement
am anderen Ende in die vorgenannte Hülse hinein und die Hülse ist
gegenüber
diesem Befestigungselement bis in eine Anschlagposition axial verschiebbar.
Ein solches Befestigungsmittel kann beispielsweise eine Schraube
oder ein Bolzen sein, beispielsweise mit einem Kopf, der in die
Hülse hineinragt
und dann für
diese als Anschlagelement dient. Beispielsweise kann ein Fixierelement,
insbesondere eine Mutter oder dergleichen vorgesehen sein, welches
sich außerhalb
der Hülse
befindet und an dem plattenartigen Element befestigt ist. Die Hülse kann beispielsweise
eine endseitige Abwinklung aufweisen, die zusammen mit einem Kopf
eines Befestigungselements ein Anschlagmittel bildet. Auf diese Weise
wandert die Gegendruckplatte bei aufschäumendem Intumeszenzschaumstoff
zwar in den Wand- oder Deckendurchbruch hinein aber nur solange,
bis die Anschlagposition durch das Anschlagmittel erreicht ist.
Dort wird die Gegendruckplatte festgehalten, wodurch man erreicht,
dass sich der Intumeszenzschaumstoff zwischen dieser und einem plattenartigen
Element am Eingang des Wand- oder Deckendurchbruchs kompaktiert.
Zwischen den beiden Platten bildet sich also bei Erhitzung eine
Masse, die Tendenz zum Aufschäumen
und zur weiteren Ausdehnung hat, aber durch die Gegendruckplatte an
einer zu starken Volumenausdehnung und einem unkontrollierten Ausfließen oder
gar Heraustropfen aus dem Wand- oder Deckendurchbruch gehindert wird.
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Weiterhin
ist vorzugsweise an der Seite, an der sich die membranartige Absperrklappe
befindet ebenfalls ein Lüftungsgitter,
Lochblech, Gitterblech, Streckmetallgitter oder dergleichen befestigt,
welches den Wand- oder Deckendurchbruch abdeckt und vorzugsweise
dessen Öffnung überragt
und im Bereich des diesen umgebenden Mauerwerks befestigt werden
kann.
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Gemäß einer
möglichen
bevorzugten Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der Lüftungsbaustein
nicht direkt an dem Lüftungsgitter
oder Abdeckgitter, sondern innerhalb des Wand- oder Deckendurchbruchs
mit Abstand von diesem angeordnet ist und über geeignete Befestigungsmittel
mit dem Lüftungs-
oder Absperrgitter verbunden ist. In diesem Fall befindet sich das
Material des Lüftungsbausteins,
welcher aus einem Intumeszenzschaumstoff besteht, im Inneren des
Wand- oder Deckendurchbruchs und bei erhöhter Temperatur erfolgt das Aufschäumen des
Schaumstoffs in Richtung auf das Lüftungsgitter oder Abdeckgitter
und somit diesem entgegen. Diese Variante der Erfindung hat auch
den Vorteil, dass eine einfachere und kostengünstigere Fertigung der Einrichtung
möglich
ist.
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Die
in den Unteransprüchen
genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
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1 eine
erfindungsgemäße Einrichtung im
Bereich eines Wanddurchbruchs im Vertikalschnitt im gewöhnlichen
Zustand
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2 eine ähnliche
Ansicht einer erfindungsgemäßen Einrichtung
im Brandfall
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3 eine
weitere Ansicht eines Details aus 2 in vergrößerter Darstellung
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4 eine
Detailansicht eines Lüftungsgitters
für eine
erfindungsgemäße Einrichtung;
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5 eine
weitere vergrößerte Detailansicht eines
Ausschnitts aus dem Lüftungsbaustein ähnlich 3 gemäß einer
alternativen Variante der Erfindung;
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6 eine
Einrichtung gemäß einer
alternativen Variante der Erfindung im Bereich eines Wanddurchbruchs
im Vertikalschnitt.
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Nachfolgend
wird zunächst
auf 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt einen
Vertikalschnitt durch eine Wand mit einem Wanddurchbruch 12,
in den eine erfindungsgemäße Einrichtung
eingebaut ist, um diese in einem Brandfall so abzuschotten, dass
ein Durchschlagen des Brandherds vom belasteten Brandabschnitt zu
einem unbelasteten Abschnitt eines Gebäudes vermieden wird. Weiterhin dient
die erfindungsgemäße Einrichtung
im gewöhnlichen
Zustand, das heißt
wenn es nicht brennt, zur Lüftung.
Außerdem
ist eine sogenannte Kaltrauchsperre vorhanden, die im Brandfall
bereits bei niedrigeren Temperaturen einen Durchtritt von heißer Luft oder
von Rauchgasen, die belastet sind, entgegen einer gewünschten
Luftströmung
in einen unbelasteten Brandabschnitt verhindert.
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Wie
man in 1 erkennt, ist ein sogenannter Lüftungsbaustein 15 vorhanden,
der an der einen Seite des Wanddurchbruchs 12, die dem
belasteten Brandabschnitt zugewandt ist, mittels eines Lüftungsgitters 14 befestigt
wird. Das Lüftungsgitter 14 überlappt
den Wanddurchbruch und wird zum Beispiel über Befestigungsschrauben 21 an
der Wand befestigt.
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Eine
beispielhafte Ansicht eines solchen Lüftungsgitters 14 zeigt
die Draufsicht gemäß 4.
In diesem Fall ist das Lüftungsgitter
mit parallelen Lüftungsschlitzen 22 ausgestattet.
Auf die genaue Ausführungsform
des Lüftungsgitters
kommt es aber im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht an und
dieses könnte
auch beispielsweise eine gitternetzförmige Struktur haben oder mit
Löchern
oder Durchbrüchen
ausgestattet sein, die beispielweise rund sind. Wichtig ist dabei
aber im Rahmen der Erfindung, dass das Lüftungsgitter 14, wie
man aus 1 erkennt, für den Lüftungsbaustein 15 an
der Seite zum belasteten Brandabschnitt hin quasi als Gegendruckplatte
dient, so dass im Falle eines Aufschäumens des Materials, aus dem
der Lüftungsbaustein 15 besteht
(Intumeszenzschaumstoff), das aufschäumende Material nicht an der
Seite des Lüftungsgitters 14 austreten
kann.
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Die
erfindungsgemäße Einrichtung
wird weiterhin unter Bezugnahme auf 1 näher beschrieben.
Man erkennt, dass auf der in den Wanddurchbruch 12 hineinragenden
Seite des Lüftungsbausteins 15 eine
Gegendruckplatte 11 vorgesehen ist, die den Querschnitt
des Wanddurchbruchs und den Lüftungsbaustein
an seiner Stirnfläche
im Wesentlichen abdeckt. Beim Aufschäumen des Intumeszenzschaumstoffs
wird diese Gegendruckplatte 11 durch das sich ausdehnende
Material in den Wanddurchbruch 12 hineingetrieben, wie
man in 2 recht gut erkennen kann. Der aufgeschäumte Intumeszenzschaumstoff
ist dort mit dem Bezugszeichen 13 bezeichnet und dehnt
sich in den Wanddurchbruch 12 hinein aus. Dabei bewegt
sich die stirnseitige Gegendruckplatte 11 mit dem aufschäumenden
Material. An der anderen Seite wird dagegen durch das Lüftungsgitter 14 ein
Austreten des aufschäumenden
Materials 13 aus dem Wanddurchbruch und ein Hinunterlaufen
an der Wand vermieden. Dadurch ist die Ausdehnungsrichtung des aufschäumenden
Materials 13 in den Wanddurchbruch 12 hinein vorgegeben,
so dass man ein effektives Verschließen des Wanddurchbruchs 12 erreicht,
wobei sich außerdem
das Material 13 mit der Gegendruckplatte 11 entgegen der
Luftströmungsrichtung
zum unbelasteten Brandabschnitt hin bewegt. Dies kann man aus 1 erkennen.
Dort ist auf der rechten Seite des Wanddurchbruchs 12 durch
einen Pfeil die gewöhnliche
Luftrichtung eingezeichnet. Die aus einer gummiartigen flexiblen
Membran 10 bestehende Kaltrauchsperre ist in 1 im
geöffneten
Zustand dargestellt. Wenn keine Luft strömt, liegt diese Kaltrauchsperre 10 an
einem Widerlager 19, welches beispielsweise ein zweites
Lüftungsgitter
sein kann oder einem zweiten Lüftungsgitter 20 vorgeschaltet
ist, wie in 1 dargestellt, an. Nur wenn
Luft in Strömungsrichtung entsprechend
dem Pfeil in 1 von rechts nach links strömt, öffnet sich
die membranartige Kaltrauchsperre 10. Entsteht dagegen
im Brandfall ein Luftstrom in entgegengesetzter Richtung von links
nach rechts in der Zeichnung, wird die membranartige Kaltrauchsperre 10 an
ihr Widerlager 19 angedrückt und mit kalten Rauchgasen
belastete Luft, die von einem Brandherd kommt, oder heiße Luft
kann dann nicht durch den Wanddurchbruch 12 von links nach
rechts strömen,
da sich die Membran 10 verschließt. Dies ist insbesondere bei
Temperaturen wichtig, die zwar erhöht sind, aber unterhalb der
Ansprechtemperatur des aufschäumenden
Materials des Lüftungsbausteins 15 liegen.
Bei noch höheren
Temperaturen schäumt
der Intumeszenzschaumstoff 13 auf, wie man aus 2 erkennen
kann, wodurch der Wanddurchbruch 12 auch gegen den Durchtritt
von Feuer oder Hitze brandsicher verschlossen wird.
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Dabei
ist, wie man aus 2 erkennen kann, der Lüftungsbaustein 15 mit
einem Dehnausgleich versehen, durch den man erreicht, dass die Gegendruckplatte 11 sich
nur bis in eine Maximalposition in den Wanddurchbruch 12 hineinbewegt,
die beispielsweise der in 2 dargestellten
Position entspricht. Dadurch kann man erreichen, dass sich der Intumeszenzschaumstoff 13 nicht
zu sehr ausdehnt und durch eine zu geringe Dichte seine Wirkung
verliert, beziehungsweise dass der Intumeszenzschaumstoff an der
in der Zeichnung rechten Seite durch das rechte Lüftungsgitter 20 herausquillt.
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Diese
Befestigungsart der Gegendruckplatte 11 mit dem Dehnausgleich
wird nachfolgend unter Bezugnahme auf 2 sowie
die Detailansicht 3 näher beschrieben. Diese Einrichtung
umfasst eine in den Lüftungsbaustein 15 eingebettete
Hülse 16,
die sich in etwa axialer Richtung erstreckt und an ihrem einen Ende
an der Gegendruckplatte 11 befestigt ist. An dem anderen
Ende hat die Hülse 16 eine endseitige
Abwinklung 16a, die zusammen mit dem Kopf 18 einer
Schraube 17, die in die Hülse 16 hineinragt
ein Anschlagelement in der gewünschten
maximalen Entfernungsposition bildet, die in 2 dargestellt
ist. Die Schraube 17 ragt mit ihrem Kopf 18 konzentrisch
in die Hülse 16 hinein,
wobei in 3 etwa die Ausgangsposition
vor der Ausdehnung des Intumeszenzschaumstoffs 13 dargestellt
ist. Die Schraube 17 ist beispielsweise über eine
Mutter 23 an einer Platte 14 des Lüftungsgitters
befestigt. Dadurch wird die Schraube 17 festgehalten und
wenn der Intumeszenzschaumstoff 13 aufschäumt, bewegt sich
die Hülse 16 mit
der Gegendruckplatte 11 in axialer Richtung in den Wanddurchbruch 12 hinein,
so lange bis die in
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2 dargestellte
Anschlagposition erreicht ist, in der der Kopf 18 der Schraube 17 an
der Abwinklung 16a anschlägt. Die Gegendruckplatte 11 kann
dann nicht weiter in den Wanddurchbruch 12 in axialer Richtung
hineingetrieben werden, wodurch erreicht wird, dass das Material
des Intumeszenzschaumstoffs 13 sich zwischen der Platte
des Lüftungsgitters 14 und
der Gegendruckplatte 11 verdichtet.
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Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf 5 eine etwas
abgewandelte alternative Variante eines erfindungsgemäßen Lüftungsbausteins
beschrieben, bei dem ebenfalls eine Vorrichtung zur Arretierung
der Gegendruckplatte 11 in einer maximalen Entfernungsposition
von dem Lüftungsgitter 14 vorgesehen
ist. Diese alternative Variante hat jedoch gegenüber der anhand von 3 beschriebenen
Variante einen zusätzlichen
Vorteil. Die Hülse 16 weist in
ihrem der Platte 14 des Lüftungsgitters zugewandten Endabschnitt
ein Außengewinde
auf, welches in ein Innengewinde der Mutter 23 eingeschraubt
ist. Die Mutter 23 ist wiederum mit der Platte 14 des
Lüftungsgitters
fest verbunden, z. B. dort angepunktet. Der Kopf der Schraube 17 ist
bei dieser Variante über eine
Unterlegscheibe 24 aus Kunststoff gesichert. Die Bohrung
im Inneren der Hülse 16 hat
einen Durchmesser, der größer ist
als der Kopf der Schraube 17. Jedoch durch die Sicherung über die
Unterlegscheibe 24 ist im Normalzustand der Kopf der Schraube 17 durch
die Unterlegscheibe 24 festgelegt. Am anderen Ende ist
der Gewindeschaft der Schraube 17 über eine Mutter an der Gegendruckplatte 11 verschraubt.
Dies bedeutet, dass bei dieser Variante eine axiale Beweglichkeit
der Gegendruckplatte 11 bei Normaltemperatur und auch im
Transportzustand der Vorrichtung nicht möglich ist, da die Unterlegscheibe 24 dies
verhindert. Diese Einrichtung sorgt auch für eine Art Transportsicherung,
da bei der oben beschriebenen Variante nicht ausgeschlossen werden
kann, dass sich die Gegendruckplatte 11 beim Transport
ungewollt bewegt.
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Durch
die Verschraubung mit der Mutter 23 ist bei der Variante
nach 5 die Hülse 16 in
jedem Fall an der Platte 14 des Lüftungsgitters festgelegt. Wenn
nun eine erhöhte
Temperatur auftritt, dann schmilzt die Unterlegscheibe 24 durch.
Da der Kopf der Schraube 17 in seinem Durchmesser geringer
ist als der Innendurchmesser der Hülse, ist es dann möglich, dass
bei Aufschäumen
des Materials 13 des Lüftungsbausteins
sich die Schraube 17, die an der Gegendruckplatte 11 angeschraubt
ist, mit der Gegendruckplatte bewegt, so dass die Schraube 17 in axialer
Richtung durch die Innenbohrung der Hülse 16 gezogen wird,
soweit, bis die maximal gewünschte
Entfernungsposition erreicht ist (in 5 gestrichelt
dargestellt). In der maximalen Entfernungsposition schlägt der Kopf
der Schraube 17 im Endbereich der Bohrung der Hülse 16 an.
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Es
handelt sich hier aber nur beispielhaft um einen Wanddurchbruch.
Generell ist dies auch für Deckendurchbrüche gedacht.
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6 zeigt
ein weiteres etwas abgewandeltes Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung
in einem ähnlichen
Vertikalschnitt durch einen Wanddurchbruch wie in 1.
In diesem Fall ist, wie man sieht, der Lüftungsbaustein 15 mit
Abstand zu dem Lüftungsgitter 14 und
somit im Inneren des Wanddurchbruchs 12 angeordnet. Der
Lüftungsbaustein 15 und
die hier ebenfalls vorhandene Gegendruckplatte 11 sind
durch Befestigungsmittel wie z. B. Bolzen 30 fest mit dem
Lüftungsgitter
(äußeren Abdeckgitter) 14 (links
in der Zeichnung) verbunden. Im Brandfall schäumt der Intumeszenzbaustoff
des Lüftungsbausteins 15 anders
als bei dem Ausführungsbeispiel
nach 1 nicht von dem Lüftungsgitter 14 aus
in den Wand- oder Deckendurchbruch 12 hinein, sondern das
Aufschäumen
erfolgt bereits aus einer gewissen vorher festgelegten Distanz zum
Lüftungsgitter
(Abdeckgitter) 14 aus und somit dem Lüftungsgitter entgegen. Diese
Variante hat den Vorteil, dass sie kostengünstiger in der Herstellung
sein kann. In diesem Fall können
die Lüftungsgitter 14, 20 auch
mit handelsüblichen
Kunststoffdübeln
oder dergleichen befestigt werden anstelle der sonst in der Regel
erforderlichen Stahldübel.
Auch bei dieser Variante der Erfindung ist, wie man aus der Zeichnung
erkennt, die als Kaltrauchsperre 10 dienende flexible Membran
vorhanden, die in der normalen Funktion der Einrichtung, also wenn
keine erhöhte
Temperatur aufgrund eines Brandfalls gegeben ist, in nur einer Strömungsrichtung
einen Luftstrom durch den Wand- oder Deckendurchbruch 12 zulässt.
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Wichtig
ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung, dass im Normalbetrieb
immer nur eine Luftrichtung durch den Wand- oder Deckendurchbruch möglich ist
und im Brandfall ebenfalls eine Luftströmung in Gegenrichtung ausgeschlossen
ist. Dadurch wird in jedem Fall verhindert, dass kalte oder heiße Gase
in der ungewünschten
Gegenrichtung strömen. Auch
gegebenenfalls durch den Intumeszenzbaustoff selbst erzeugter Qualm
oder Rauch wird zurückgehalten.
Die Einrichtung ist ohne Einwirkung von Fremdenergie jederzeit funktionsbereit
und funktioniert auch unabhängig
von der Einbaulage.