DE10206232A1 - Adapterkarte - Google Patents
AdapterkarteInfo
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- DE10206232A1 DE10206232A1 DE2002106232 DE10206232A DE10206232A1 DE 10206232 A1 DE10206232 A1 DE 10206232A1 DE 2002106232 DE2002106232 DE 2002106232 DE 10206232 A DE10206232 A DE 10206232A DE 10206232 A1 DE10206232 A1 DE 10206232A1
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- G06K19/077—Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier
- G06K19/07737—Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier consisting of two or more mechanically separable parts
- G06K19/07741—Constructional details, e.g. mounting of circuits in the carrier the record carrier consisting of two or more mechanically separable parts comprising a first part operating as a regular record carrier and a second attachable part that changes the functional appearance of said record carrier, e.g. a contact-based smart card with an adapter part which, when attached to the contact card makes the contact card function as a non-contact card
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Abstract
Vorgeschlagen wird eine Adapterkarte (8) zur Verbindung eines über eine Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung (4) verfügenden Geräts (1) oder einzelnen Baugruppen oder Funktionseinheiten des elektrischen Geräts (1) mit einer Auswerteeinrichtung (10), DOLLAR A wobei die Adapterkarte (8) an ihrer Oberfläche (8-11) angeordnete erste Kontakte (8-5) zur Kontaktierung erster Gegenkontakte (5) der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung (4) aufweist, DOLLAR A dadurch gekennzeichnet, DOLLAR A daß die Adapterkarte (8) an ihrer Oberfläche weitere Kontakte (8-6) zur Kontaktierung weiterer Gegenkontakte (6) der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung (4) aufweist, und daß erste und weitere Kontakte (8-5, 8-6) einander benachbart und in im wesentlichen der gleichen Ebene angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung geht von einer Adapter(chip)karte nach der Gattung der unabhängigen Patentansprüche aus.
- Aus DE 196 33 785 A1 ist ein Diagnosverfahren für elektrische Geräte, die über eine Leseeinheit für Chipkarten verfügen, bekannt, bei dem nach Kontaktierung der Chipkarte durch den Chipkartenleser des Geräts eine auf einer Chipkarte gespeicherte Testroutine in das Gerät eingelesen und dort abgearbeitet wird.
- Aus DE 196 32 197 A1 ist ein Verfahren zur Durchführung eines Softwareupdate bei einem über eine Leseeinheit für Chipkarten verfügenden Gerät bekannt, bei dem auf einer Chipkarte gespeicherte oder der Chipkarte über eine Datenverbindung von einer externen Speichereinrichtung, beispielsweise einem PC, zugeführte Programmdaten über die Leseeinrichtung des Geräts von der Chipkarte in einen Programmspeicher des Geräts gelesen werden.
- Den Verfahren beider genannter Druckschriften ist gemeinsam, daß während der Durchführung der beschriebenen Diagnose- bzw. Updateverfahren die Kartenleseeinheit des Geräts zur Aufnahme einer für den gewöhnlichen Betrieb des Geräts vorgesehenen Chipkarte nicht zur Verfügung steht. Damit stehen auch die für den gewöhnlichen Betrieb des Geräts auf der entsprechenden Chipkarte abgelegten Daten während der beschriebenen Verfahren nicht zur Verfügung.
- DE 196 24 079 C1 offenbart eine Leseeinrichtung für Chipkarten, in deren Kartenschacht gleichzeitig zwei Chipkarten mit voneinander abgewandten Vorderseiten, also Rückseite an Rückseite, einbringbar sind. Um beide Chipkarten, die Daten für voneinander unabhängige Anwendungen, wie beispielsweise TMC-Decodierung und Mobiltelefonie, aufweisen können, gleichzeitig und unabhängig voneinander kontaktieren zu können, sind innerhalb des Kartenschachts sowohl an dessen Oberseite, als auch an der Unterseite Gegenkontakte zur Kontaktierung der auf den Vorderseiten der Chipkarten angeordneten Kontaktflächen angeordnet. Um auch einen sicheren Zugriff auf eine alleinige in den Kartenschacht eingebrachte Chipkarte zu ermöglichen, ist eine federnd gelagerte Andruckplatte zum Anpressen der Chipkarte an die im Kartenschacht angeordneten Gegenkontakte vorgesehen.
- Die Forderung nach einer gleichzeitigen Einbringbarkeit zweier Chipkarten in dieselbe Chipkartenleseeinrichtung bedingt ein erhöhtes Bauvolumen der Leseeinrichtung, da bereits der Kartenschacht mindestens die Höhe zweier übereinander gestapelter Chipkarten aufweisen muß. Hinzu kommen weitere Anforderungen an das benötigte Bauvolumen und zusätzlicher konstruktiver Aufwand infolge des Erfordernisses zur Halterung zweier Gegenkontaktgruppen ober- und unterhalb des Kartenschachts sowie für die Andruckplatte.
- DE 199 43 060 C1 offenbart ein Gegenkontaktmodul zur Verwendung in einer Leseeinrichtung für Chipkarten, wobei das Gegenkontaktmodul zur Kontaktierung von über ein ISO- Kontaktfeld verfügenden Chipkarten ebenso geeignet ist, wie zur alternativen Kontaktierung von über ein MMC-Kontaktfeld verfügenden Chipkarten. Dazu verfügt das Gegenkontaktmodul über erste Gegenkontakte zur Kontaktierung von ISO- Chipkarten und darüber hinaus über weitere, den ersten Kontakten benachbarte Gegenkontakte, die eine zusätzliche Kontaktierung der über das ISO-Kontaktfeld hinausragenden Kontakte von MMC-Karten ermöglichen.
- Die Vorteile der erfindungsgemäßen Adapterkarte mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs ergeben sich im Zusammenhang mit deren Zusammenwirken mit einem über eine Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung für Chipkarten verfügenden elektrischen Gerät.
- Die Erfindung hat den Vorteil, daß mit geringem konstruktivem und produktionstechnischem Aufwand sowie unveränderten Anforderungen an das für eine Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung benötigte Bauvolumen eine zusätzliche Schnittstelle zum Zugriff auf weitere Baugruppen oder Funktionseinheiten eines Geräts oder Geräteverbunds geschaffen wird.
- Von Vorteil ist dabei, daß gleichzeitig sowohl die Informationen einer für den gewöhnlichen Betrieb des Geräts verwandten Chipkarte über die Chipkarten-Schnittstelle zur Verfügung, als auch eine Auswertevorrichtung über denselben Chipkartenleser oder Schreib-/Lesevorrichtung für Chipkarten des Geräts mit diesem kommunizieren kann. Somit stehen beispielweise im Falle einer Gerätediagnose mittels eines von der Auswertevorrichtung aufgespielten und überwachten Diagnoseprogramms auch die Daten der für den gewöhnlichen Betrieb des Geräts benötigten Chipkarte zur Verfügung.
- Ein geringes Bauvolumen, vor allem geringe Bauhöhe oder Breite, ist insbesondere bei zum Einbau und Betrieb in Kraftfahrzeugen vorgesehenen elektrischen Geräten oder Geräteverbünden, also beispielsweise vernetzten Komponenten eines Fahrerinformationssystems im weiteren Sinne, von Vorteil, da diese gewöhnlich, im Falle eines Geräteverbunds zumindest teilweise, in einer Mittelkonsole oder im Armaturenbrett des Fahrzeugs eingebaut werden, wo aufgrund weiterer, im Einsicht- und Zugriffsbereich des Fahrzeugführers anzuordnender Bedienelemente für zum Beispiel Klimaanlagensteuerung, Monitor für ein Fahrzeugnavigationsgerät, üblicherweise wenig Platz zur Verfügung steht und demzufolge eine Vielzahl von Bedien- und Anzeigelementen auf engstem Raum untergebracht werden müssen.
- Werden die ersten Gegenkontakte im Sinne geringer Produktionskosten unmittelbar auf eine Haupt- oder Nebenleiterplatte des elektrischen Geräts oder eines Geräts des Geräteverbunds angeordnet, steht die Fläche der Leiterplatte im Bereich der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung regelmäßig für die Bestückung mit weiteren elektrischen Bauteilen nicht zur Verfügung, da diese mit einer in die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung eingeschobenen Chipkarte kollidieren würden. Die Erfindung ermöglicht in vorteilhafter Weise eine Nutzung zumindest eines Teils der für die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung freizuhaltenden Leiterplattenfläche durch die weiteren Gegenkontakte.
- Dazu ist es bei einem elektrischen Gerät oder Geräteverbund mit einer Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung für Chipkarten mit ersten Kontakten, zu deren Kontaktierung die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung korrespondierende erste Gegenkontakte aufweist, die eine erste Schnittstelle zur Kontaktierung einer ersten Baugruppe oder Funktionseinheit des Geräts oder Geräteverbunds bilden, wobei die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung weitere Gegenkontakte aufweist, die von den ersten Gegenkontakten räumlich und elektrisch getrennt angeordnet sind, vorgesehen, daß die weiteren Gegenkontakte den ersten Gegenkontakten benachbart in, zumindest im wesentlichen, derselben Ebene wie die ersten Gegenkontakte angeordnet sind, und daß die weiteren Gegenkontakte eine weitere Schnittstelle zur Kontaktierung einer weiteren Baugruppe oder Funktionseinheit des Geräts oder Geräteverbunds darstellen.
- Weiterhin ist es von Vorteil, daß ein Zugriff auf eine weitere Baugruppe nur mittels einer speziell ausgebildeten Adapterkarte möglich ist, deren entsprechende weitere Kontakte so angeordnet sind, daß sie mit den weiteren Gegenkontakten der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung kontaktieren können. Eine zusätzliche Sicherung vor unberechtigtem Zugriff auf die weitere Baugruppe oder Funktionseinheit wird somit bereits dadurch erzielt, daß die hierfür zusätzlich auf der Chipkarte vorzusehenden weiteren Kontakte außerhalb des Bereichs liegen müssen, der für die Kontakte einer für den gewöhnlichen Betrieb vorgesehenen Standard-Chipkarte vorgesehen ist. Die mögliche geringe Bauhöhe des Kartenschachts der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung des erfindungsgemäßen Geräts oder Geräteverbunds erschwert dabei ein Ausspähen der Lage der weiteren Gegenkontakte innerhalb der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung, so daß das Anfertigen einer gefälschten Adapterkarte zum Zugriff auf die weitere Baugruppe oder Funktionseinheit erschwert wird.
- Eine zusätzliche Erschwernis zur Anfertigung einer Adapterkartenfälschung ist dadurch erreichbar, daß die Lage der weiteren Gegenkontakte innerhalb des Kartenschachts der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichung beispielsweise von Gerätetyp zu Gerätetyp variiert wird. Dies erfordert zwar eine Mehrzahl von Adapterkarten, andererseits ist daran gedacht, diese ohnehin nur einem begrenzten Personenkreis, etwa autorisierten Fachhändlern oder -werkstätten zur Verfügung zu stellen, die zum Zugriff auf die weitere Baugruppe oder Funktionseinheit des Geräts oder Geräteverbunds berechtigt sind.
- Weiterhin ist es von Vorteil, wenn bei der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung des elektrischen Geräts oder Geräteverbunds die ersten Gegenkontakte über eine Leiterplattenoberfläche erhaben, insbesondere senkrecht zur Leiterplattenoberfläche federnd, ausgebildet sind, und daß die weiteren Gegenkontakte als Leiterbahnabschnitte oder Pads auf einer Leiterplattenoberfläche ausgebildet sind.
- Somit kann der Aufwand zum Vorsehen der weiteren Gegenkontakte auf Produktionsschritte verlagert werden, in denen sie abgesehen von einer einmaligen Änderung des Layouts keine oder nur geringste Mehrkosten verusachen, nämlich das Leiterplattenlayout und die Umsetzung des Layouts in noch unbestückte Leiterplatten.
- Zwar wird dadurch der Aufwand zur Herstellung und auch zur sachgerechten Lagerung einer entsprechend ausgebildeten Adapterchipkarte aufgrund der über die Oberfläche der Adapterchipkarte erhabenen weiteren Kontakte erhöht, jedoch kann vorteilhaft vorgesehen sein, solchermaßen ausgestaltete Adapterkarten nur einem begrenzten Personenkreis, etwa autorisierten Händlern oder Vertragswerkstätten, zugänglich zu machen, so daß die Zahl der Adapterkarten gegenüber der der über einen entsprechenden Chipkartenleser verfügenden Geräte vernachlässigbar ist. Die Gesamtkosten für diese Lösung sind also geringer als für den Fall, daß die weiteren Gegenkontakte der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung ebenso wie deren erste Gegenkontakte ausgebildet sind.
- Darüber hinaus ist die Lage von Leiterbahnabschnitten oder Pads innerhalb des Kartenschachts der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung schwerer auszuspähen als diejenige von erhabenen Gegenkontakten. Die Anfertigung eines Adapters zur Kontaktierung der weiteren Gegenkontakte für Unberechtigte ist dadurch zusätzlich erschwert.
- Das Problem der Lagerung der Adapterkarte kann vorteilhaft durch einfache Maßnahmen zum Schutz der als Federkontakte ausgebildeten weiteren Kontakte der Adapterkarte entschärft werden, wobei ein solcher Schutz durch eine zusätzliche Schicht mit die Federkontakte umgebenden Durchbrüchen ausgelegt werden kann, wobei die Federkontakte nur noch geringfügig über die Oberfläche der Schutzplatte hinausragen.
- Der Aufwand zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Adapterkarte kann vorteihafterweise dadurch reduziert werden, daß diese durch Überereinanderstapeln mehrerer Leitplattenschichten zusammengesetzt wird. Jede der Leiterplattenschichten wird dabei vorteilhaft auf ihrer Oberfläche mit Lötpads und diese verbindendenden Leiterbahnen versehen, wobei die Lötpads oder Leiterbahnendabschnitte auf der einen Seite als Kontakte der Adapterkarte, oder im Falle von Federkontakten als Lötpads zur Anbringung der Federkontakte dienen, am anderen Ende der Leiterplatte respektive Adapterkarte dem Ein- oder Auflöten jeweils eines Steckverbinders dienen. Werden dazu noch die mehreren Schichten der Adapterkarte miteinander verlötet, kann die gesamte Adapterkarte in im wesentlichen einem einzigen Bestückungs- und nachfolgenden Lötprozeß hergestellt werden. Jedenfalls läßt sich aber die Zahl der erforderlichen Arbeitsschritte vorteilhaft minimieren.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden nachfolgend näher erläutert. Gleiche Bezugszeichen in den Figuren bezeichnen dabei gleiche Teile oder Baugruppen.
- Es zeigen
- Fig. 1 ein Kommuniktionssystem zur Herstellung und Abwicklung eines Informationsaustauschs zwischen einem über eine Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung für Chipkarten verfügendenen elektrischen Gerät oder Geräteverbund und einer Auswerteeinrichtung über eine Adapterkarte, die durch die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung einerseits und die Auswerteeinrichtung kontaktiert ist,
- Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Schreib- /Lesevorrichtung und eine in die Schreib-/Lesevorrichtung eingelegte und durch diese kontaktierte Adapterkarte,
- Fig. 3 die Leiterplatte deß elektrischen Geräts mit darauf angeordneter Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung,
- Fig. 4 die Leiterplatte des elektrischen Geräts mit darauf angeordneter Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung und in die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung eingebrachter Chipkarte in Auswertestellung,
- Fig. 5 die Leiterplatte des elektrischen Geräts mit darauf angeordneter Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung und in die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung eingebrachter Adapterkarte in Auswertestellung,
- Fig. 6 eine vorteilhafte Ausbildungsform einer Adapterkarte in Schräg-Aufsicht,
- Fig. 7 dieselben vorteilhafte Ausführungsform der Adapterkarte in Schräg-Untersicht.
- In Fig. 1 stellt der mit dem Bezugszeichen "1" bezeichnete Block ein elektrisches Gerät oder einen Geräteverbund dar. Bei dem elektrischen Gerät handelt es sich beispielsweise um ein Fahrerinformationssystem im weiteren Sinne zur Installation und zum Betrieb in einem Kraftfahrzeug. Der Begriff Fahrerinformationssystem umfaßt im vorliegenden Fall beispielsweise die Funktionalität eines Fahrzeugnavigationssystems zur Leitung eines Fahrzeugführers entlang einer aufgrund Karteninformationen und gegebenenfalls zusätzlicher, wie beispielsweise Informationen über Verkehrsstörungen, berechneten Fahrtroute mittels optisch und/oder akustisch ausgegebener Fahrtanweisungen von einem aktuellen Stand- zu einem Zielort. Der Begriff Fahrerinformationssystem umfaßt weiterhin beispielsweise die Funktionalität einer Audio- und/oder Videoanlage zum Empfang und zur Wiedergabe von Rundfunksignalen und/oder zur Wiedergabe von auf Informationsträgern, wie Compact Cassetten (CC), Compact Discs (CD), Digital Versatile Discs (DVD) oder vergleichbaren Medien gespeicherten Audio- und/oder Videosignalen. Der Begriff Fahrerinformationssystem umfaßt weiterhin die Funktionalität einer Kommunikationsschnittstelle, insbesondere in Form eines Mobiltelefons mit Freisprecheinrichtung, wobei die empfangenen Signale über Lautsprecher einer Audio- und/oder Videoanlage wiedergebbar sind. Diese Aufzählung von durch den Begriff Fahrerinformationsystem abgedeckten Funktionalitäten ist beispielhaft und keinesfalls einschränkend zu verstehen.
- Diese und weitere Funktionaltitäten können in einer einzigen Geräteeinheit integriert sein. Im Falle eines Geräteverbunds können sie aber auch auf eine Mehrzahl von Geräten, Baugruppen oder Funktionseinheiten verteilt sein, die miteinander durch Leitungen oder Datenbusse verbunden sind. Ein Beispiel für einen solchen Geräteverbund stellt beispielsweise eine Audioanlage für ein Kraftfahrzeug dar, bei der eine Anzeige- und Bedieneinheit im Armaturenbrett oder der Mittelkonsole des Kraftfahrzeugs angeordnet ist, in der ein Rundfunkempfänger in einem Antennenfuß einer auf dem Fahrzeugdach befestigten Fahrzeugantenne und beispielsweise eine Abspieleinheit für CDs oder DVDs, ein Klangprozessor zur Klangbeeinfussung und zur Erzeugung von Raumklangeefekten sowie eine NF-Endstufe, an die in der Fahrgastzelle angeordnete Lautsprecher über Kabel angeschlossen sind, im Kofferraum des Fahrzeugs angeordnet sind, wobei die genannten Komponenten über einen Bus miteinander verbunden sind und beispielsweise die Audiosignale von Rundfunkempfänger und Abspieleinheit dem Klangprozessor in digitaler Form über den Bus zugeführt werden, während Steuersignale, beispielsweise zur Auswahl eines zu empfangenden Rundfunksenders oder zur. Auswahl einer CD und eines Musikstücks auf einer CD von der Bedieneinheit dem Rundfunkempfänger bzw. der Abspieleinheit über den Bus übermittelt werden.
- Alternativ kann der Geräteverbund beispielsweise auch aus einem Fahrerinformationssystem, umfassend Anzeige- und Bedienelemente und einer Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 für Chipkarten, die im Armaturenbrett oder der Mittelkonsole des Fahrzeugs angeordnet sind, einer im Motorraum angeordneten Motorsteuerung, einer im oder am Getriebegehäuse angeordneten Getriebesteuerung sowie über das Fahrzeug verteilten Sensoren, zum Beispiel ABS-Sensoren, bestehen, wobei die genannten Komponenten untereinander über einen Bus, etwa einen CAN-Bus, miteinander verbunden sind.
- Die bevorzugten Ausführungsbeispiele werden nachfolgend vereinfachend vorwiegend anhand des elektrischen Geräts 1 beschrieben, gelten aber in analoger Form auch für den Geräteverbund.
- Das elektrische Gerät 1 verfügt über eine Leiterplatte 2, auf der in Fig. 1 nicht dargestellte elektrische Bauelemente und diese verbindende Leiterbahnen angeordnet sind. Weiter sind auf der Leiterplatte 2 des elektrischen Geräts erste Gegenkontakte 5 angeordnet, die zur Kontaktierung von korrespondierenden ersten Kontakten 9-5 einer Chipkarte 9 vorgesehen sind. Diese Gegenkontakte 5 und ein durch Begrenzungswände und nicht dargestellte Führungselemente gebildeter Kartenschacht 4-1 bilden eine Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 des Geräts 1. Begrenzungswände und Führungselemente dienen dem Positionieren und Halten einer durch die Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung auszuwertenden Chipkarte in eine bzw. in einer definierten Position, in der die ersten Kontakte 9-5 der Chipkarte 9 durch die ersten Gegenkontakte 5 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung kontaktiert sind.
- Die ersten Kontakte 9-5 der Chipkarte 9 sind in Form einfacher auf der in Fig. 1 unteren Oberfläche der Chipkarte 9 angeordneten Kontaktflächen ausgeführt. Zur Kontaktierung dieser ersten Kontaktflächen 9-5 der Chipkarte 9 sind die ersten Gegenkontakte der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung 4 erhaben ausgeführt, das heißt, diese ragen in zur Leiterplattenoberfläche senkrechter Richtung über die auf der Leiterplattenoberfläche verlaufenden Leiterbahnen hinaus. Vorzugsweise sind die ersten Gegenkontakte in Form senkrecht zur Leiterplattenoberfläche federnder Gegenkontakte 5 ausgeführt. Dies stellt sicher, daß auch bei schwankenden Dicken der auszuwertenden Chipkarten oder bei Spiel in der Führung durch die erwähnten Führungselemente eine sichere Kontaktierung der ersten Kontakte 9-5 der Chipkarte 9 gewährleistet ist.
- Die ersten Gegenkontakte 5 des Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung 4 sind über in Fig. 1 angedeutete, auf der Leiterplatte angeordnete Leiterbahnen 7-1 mit einer ersten Baugruppe 3-1 des elektrischen Geräts 1 verbunden. Bei der ersten Baugruppe 3-1 des elektrischen Geräts handelt es sich bei vorliegendem Ausführungsbeispiel um einen Prozessor, der beispielsweise über die ersten Gegenkontakte 5 von der für den gewöhnlichen Betrieb des Geräts 1 vorgesehenen Chipkarte 9 gelesene Zugangsberechtigungsdaten mit im Gerät 1 gespeicherten Daten abgleicht und eine Inbetriebnahme des Geräts 1 nur dann freischaltet, wenn der Benutzer aufgrund der von der Chipkarte 9 gelesenen Zugangsberechtigungsdaten als benutzungsberechtigt identifiziert worden ist.
- Unter dem gewöhnlichen Betrieb beispielsweise einer in einem Kraftfahrzeug betriebenen Audioanlage wird dabei beispielsweise der Empfang und die Wiedergabe eines Rundfunkprogramms, die Wiedergabe von auf einer CD oder DVD gespeicherten Audiosignalen o. ä. verstanden.
- Der Chipkartenleser 4 des elektrischen Geräts 1 umfaßt weiterhin weitere Gegenkontakte 6, die wie die ersten Gegenkontakte 5 auf der Leiterplatte 2 des elektrischen Geräts im Bereich des Kartenschachts 4-1, den Gegenkontakten 5 benachbart, angeordnet sind. Diese weiteren Gegenkontakte 6 können ebenso wie die ersten Gegenkontakte 5, also über die Leiterplattenoberfläche erhaben, insbesondere senkrecht zu dieser federnd, ausgeführt sein. Bei dem hier beschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind demgegenüber die weiteren Gegenkontakte 6 als Endabschnitte von auf der Leiterplattenoberfläche verlaufenden weiteren Leiterbahnen 7, die in der Figur nur angedeutet sind, oder als mit weiteren Leiterbahnen 7 verbundene Pads ausgeführt.
- Die beschriebenen weiteren Gegenkontakte 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 sind über die weiteren in der Figur nur angedeuteten Leiterbahnen 7 über eine Sperrvorrichtung 3-2 mit einer weiteren Baugruppe oder Funktionseinheit 3 des elektrischen Geräts 1 verbunden. Bei der weiteren Baugruppe 3 des elektrischen Geräts 1 kann es sich beispielsweise um einen Programmspeicher eines softwaregesteuerten Geräts 1 handeln, wobei die im Programmspeicher 3 abgelegte Betriebssoftware durch den Prozessor 3-1 zur Steuerung der Funktionen des Geräts abgearbeitet wird. Die erste Baugruppe 3-1 des Geräts 1, hier also der Prozessor, ist über eine Freigabeleitung 7-2 mit der Sperrvorrichtung 3-2 verbunden.
- Die genannten Baugruppen oder Funktionseinheiten 3, 3-1 und 3-2 können jeweils als einzelne Baugruppen, alternativ aber auch in Form von in einer einzigen Baugruppe realisierten Funktionseinheiten, insbesondere als Softwaremodule in einem gemeinsamen Prozessor, realisiert sein. Die in Fig. 1 vorgenommene physische Trennung der Baugruppen dient nur der Übersichtlichkeit der Darstellung, ist aber keinerwegs zwingend.
- Die Sperrvorrichtung 3-2 hat die Aufgabe, unberechtigte Zugriffe auf die weitere Baugruppe 3 des Geräts 1 zu verhindern. Dazu ist es vorgesehen, daß die Verbindung 7 zwischen den weiteren Gegenkontakten 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 und der weiteren Baugruppe 3 oder Funktionseinheit 3 nur dann freigegeben wird, wenn eine Überprüfung der über die ersten Gegenkontakte 5 von einer Adapaterkarte 8 über deren korrespondierende erste Kontakte 8-5 gelesenen Zugangsberechtigungsdaten, die anstelle der für den gewöhnlichen Betrieb vorgesehenen Chipkarte 9 in die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 eingebracht wird, durch die erste Baugruppe oder Funktionseinheit 3-1 positiv ausfällt, also der Benutzer aufgrund der gelesenen Daten als berechtigt erkannt wird.
- Die Adapterkarte 8 weist an ihrer in der Figur unteren Oberfläche weitere Kontakte 8-6 auf, die so angeordnet und ausgebildet sind, daß sie bei in den Kartenschacht 4-1 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 des elektrischen Geräts 1 eingeführter Adapterkarte 8 mit den weiteren Gegenkontakten 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 kontaktieren. Dazu ist die Lage der weiteren Kontakte 8-6 der Adapterkarte an die Lage der weiteren Gegenkontakte 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 angepaßt. Darüber hinaus ist die Ausführung dir weiteren Kontakte 8-6 der Adapterkarte 8 an die der weiteren Gegenkontakte 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 angepaßt. Sind also die weiteren Gegenkontakte 6 der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung 4 als Leiterbahnendabschnitte oder Pads ausgeführt, so sind die weiteren Kontakte 8-6 der Adapterkarte 8 in der Form der ersten Gegenkontakte 5 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 ausgebildet, also als über die Adapterkartenoberfläche erhabene, insbesondere senkrecht zur Adapterkartenoberfläche federnd ausgebildete Kontakte 8-6.
- Die Adapterkarte 8 weist eine weitere Schnittstelle auf, über die ihre ersten und weiteren Kontakte 8-5 und 8-6 mit einer Auswerteeinrichtung 10 verbindbar sind. Bei dem in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiel ist diese weitere Schnittstelle in Form einer Zuleitung 11 ausgeführt, die an eine entsprechende Steckverbindung der Auswerteeinrichtung 10 anschließbar ist.
- Fig. 2 zeigt nochmals einen Schnitt durch die Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 mit darin eingelegter Adapterkarte 8. Die ersten Gegenkontakte 5 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung sind zur Kontaktierung korrespondierender, auf der in der Figur unteren Oberfläche angeordneten Kontaktflächen 8-5 als senkrecht zur Oberfläche der Leiterplatte 2 nach federnde Gegenkontakte ausgebildet. Diese werden zusammen mit den übrigen auf die Leiterplatte zu bestückenden Bauelementen in demselben Bestückungsprozeß auf entsprechende Lötpads der Leiterplatte bestückt und anschließend verlötet. Die zweiten Gegenkontakte 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 sind in Form von Leiterbahnabschnitten auf der Leiterplatte 2 realisiert und stehen mit korrespondierenden Federkontakten 8-6, die die weiteren Kontakte 8-6 der Adapterkarte 8 bilden, in Verbindung. Erste und zweite Kontakte 8-5 und 8-6 sind über im Körper der Adapterkarte verlegte Leiterbahnen mit dem Verbindungskabel 11 verbunden.
- Fig. 3 zeigt eine weitere Ansicht der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung, in der neben den genannten ersten und weiteren Gegenkontakten 5 und 6 Führungsschienen 4-2 an den Seitenwänden des Karteschachts 4-1 zu erkennen sind. Die Führungsschienen. 4-2 dienen zusammen mit der in der Figur oberen Begrenzungswand 4-3, also dem Deckel des Kartenschachts Führung einer auszuwertenden Chip- oder Adapterkarte 9, 8 bei deren Verbringung in die Auswertestellung und zur Halterung der Karte in dieser Auswertestellung. Da erste Gegenkontakte 5 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung sowie zweite Kontakte der Adapterkarte als Federkontakte ausgeführt sind, also mit einer Federkraft auf die entsprechenden Kontaktflächen 8-5, 9-5 der Karte bzw. der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 6 aufgepreßt werden, dient die Führung 4-2 zusätzlich zur Halterung der Chip- oder Adapterkarte 8, 9 entgegen dieser Federkraft.
- Fig. 4 zeigt die Leiterplatte 2 mit Lese- oder Schreib- /Lesevorrichung 4, in die eine Chipkarte 9, die für den gewöhnlichen Betrieb vorgesehen ist, eingeschoben ist. Die Chipkarte 9 wird durch die Führungen 4-2 und die obere Begrenzungswand 4-3 des Kartenschachts 4-1 in der Auswertestellung gehalten, in der die ersten Kontakte 9-5 der Chipkarte durch die als Federkontakte ausgeführten ersten Gegenkontakte 5 der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung kontaktiert sind.
- Fig. 5 zeigt die Leiterplatte 2 des elektrischen Geräts mit Lese- oder Schreib-/Lesevorrichung 4, in die eine Adapterkarte 8 eingeschoben ist. Die Adapterkarte wird durch die Führungen 4-2 und die obere Begrenzungswand 4-3 des Kartenschachts 4-1 in der Auswertestellung gehalten, in der die ersten Kontakte 8-5 der Adapterkarte durch die als Federkontakte ausgeführten ersten Gegenkontakte 5 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung, des weiteren die als Federkontakte ausgeführten weiteren Kontakte 8-6 der Adapterkarte 8 durch die weiteren, als Leiterbahnendabschnitte ausgeführten weiteren Gegenkontakte 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 kontaktiert sind. Die ersten 8-5 und die weiteren Kontakte 8-6 der Adapterkarte 8 sind über eine Leitung 11, hier in Form eines Flachbandkabels, mit in der Figur nur angedeuteten Steckkontakten 11-2 eines Steckverbinders 11-1 verbunden. Der Steckverbinder 11-1 ist zur Verbindung mit einer entsprechenden Steckbuchse der Auswertevorrichtung 10 vorgesehen.
- Fig. 6 zeigt eine Schräg-Draufsicht, Fig. 7 eine Schräg- Druntersicht einer vorteilhaften Ausgestaltung einer Adapterkarte 8. Die dargestellte Weiterbildung der Adapterkarte zeichnet sich dadurch aus, daß sie aus mehreren Schichten 8-1, 8-2 und 8-3, im folgenden als Module bezeichnet, zusammengesetzt ist.
- Das erste plattenförmige Adapterkartenmodul 8-1 trägt an seiner in Fig. 7 erkennbaren Unterseite 8-11 erste Kontakte 8-5, wie diese in identischer Form auch an der Unterseite einer für den gewöhnlichen Betrieb vorgesehenen Chipkarte 9 vorhanden sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den ersten Kontakten 8-5 um ein MMC-Kontaktfeld, also um das Kontaktfeld einer Chipkarte nach dem Multi Media Chipcard- (MMC-)Standard. Die ersten Kontakte 8-5 sind dabei in Form elektrisch leitender Kontaktflächen ausgebildet. Die ersten Kontakte 8-5 des ersten Moduls 8-1 sind mit einem auf seiner Oberseite 8-10 angeordneten, ersten Steckverbinder 8-7 verbunden. Das erste Adapterkartenmodul 8-1 kann in einfacher Weise in Form einer auf die passenden äußeren Maße zugeschnittenen Leiterplatte ausgeführt sein, an deren Unterseite 8-11 in der Figur nur angedeutete Leiterbahnen 8- 51 angeordnet sind, deren erste Endabschnitte die ersten Kontakte 8-5 bilden oder mit diesen verbunden sind. Die zweiten Enden der auf der Unterseite des ersten Adapterkartenmoduls verlaufenden Leiterbahnen bilden Lötpads für den ersten Steckverbinder 8-7 oder sind mit Lötpads für den ersten Steckverbinder verbunden. Durch Einlöten der Lötpins des ersten Steckverbinders 8-7 in die dafür vorgesehenen Lötpads sind somit die ersten Kontakte 8-5 des ersten Adapterkartenmoduls 8-1 mit entsprechenden Kontakten des ersten Steckverbinders 8-7 verbunden. Die Breite des ersten Moduls ist zumindest für den Bereich, der sich in Auswertestellung der Karte 8 innerhalb des Kartenschachts 4- 1 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 befindet, durch die Breite des Kartenschachts 4-1, also hier durch den Abstand der seitlichen Führungsschienen 4-2 vorgegeben.
- Das zweite Modul 8-2 trägt an seiner in Fig. 7 erkennbaren Unterseite 8-11 zweite Kontakte 8-6. Diese sind in Form von senkrecht zur Unterseite des zweiten Moduls 8-2 federnden Federkontakten ausgebildet und mit einem auf seiner Oberseite angeordneten zweiten Steckverbinder 8-8 verbunden. Das zweite Adapterkartenmodul 8-2 kann wie das erste in einfacher Weise in Form einer auf die passenden äußeren Maße zugeschnittenen Leiterplatte ausgeführt sein, an deren Unterseite Leiterbahnen angeordnet sind, deren erste Endabschnitte Lötpads für die Federkontakte 8-6 bilden. Die zweiten Enden der auf der Unterseite des zweiten Adapterkartenmoduls 8-2 verlaufenden, in der Figur nur angedeuteten Leiterbahnen 8-61 bilden Lötpads 8-62 für den zweiten Steckverbinder 8-8 oder sind mit Lötpads für den zweiten Steckverbinder verbunden. Durch Einlöten der Lötpins 8-81 des zweiten Steckverbinders 8-8 in die dafür vorgesehenen Lötpads 8-62 sind somit die zweiten Kontakte 8- 6 des zweiten Adapterkartenmoduls 8-2 mit entsprechenden Kontakten des zweiten Steckverbinders 8-8 verbunden. Die Breite des zweiten Moduls ist zumindest für den Bereich, der sich in Auswertestellung der Karte 8 innerhalb des Kartenschachts 4-1 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 befindet, durch die Breite des Kartenschachts 4-1, also hier durch den Abstand der seitlichen Führungsschienen 4-2 vorgegeben.
- Optional kann ein drittes Modul 8-3 vorgesehen sein, dessen Funktion darin besteht, die als Federkontakte ausgebildeten zweiten Kontakte 8-6 der Adapterkarte vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Dazu weist das dritte Modul Durchbrüche 8-9 auf, die zueinander so angeordnet sind, wie die zweiten Kontakte des zweiten Moduls 8-2.
- Die Adapterkarte 8 setzt sich aus einer Übereinanderstapelung mindestens der ersten beiden Module 8- 1 und 8-2, vorteilhafterweise zusätzlich des dritten Moduls 8-3 zusammen. Die oberste Schicht der Adapterkarte bildet dabei das erste Modul 8-1, wobei dessen erste Kontakte 8-5 in Fig. 6 nach unten zeigen. Das zweite Modul 8-2 ist unter dem ersten Modul angeordnet, beipielsweise mit diesem verklebt, wobei auch die weiteren Kontakte 8-6 des zweiten Moduls in Fig. 6 nach unten zeigen. Erstes und zweiten Modul sind relativ zu einander derart angeordnet, daß erste und weitere Kontakte 8-5 und 8-6 der resultierenden Adapterkarte 8 zueinander die gleiche Anordnung aufweisen, wie die ersten und weiteren Gegenkontakte 5 und 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4. Die optionale dritte Schicht in Form des dritten Moduls 8-3 ist in Fig. 6 unter dem zweiten Modul 8-2 angeordnet derart, daß die weiteren, nämlich Federkontakte 8-6 des zweiten Moduls durch die Durchbrüche 8-9 des dritten Moduls hindurchragen.
- Die Dicken der einzelnen Module, insbesondere des ersten und des zweiten Moduls, sind so gewählt, daß die aus ihrer Übereinanderschichtung gebildete Adapterkarte 8 die im wesentlichen gleiche Dicke wie eine herkömmliche Chipkarte 9 aufweist. Im Falle des zusätzlichen dritten Moduls ist dessen Dimensionierung so gewählt, daß es in dem Bereich, in dem die Adapterkarte 8 durch die Führungsschienen 4-2 des Kartenschachts 4-1 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 geführt oder gehalten wird, ausgespart ist. Da im Fall des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Führungsschienen 4-2 einen vorgegebenen Abstand zwischen Kartenunterseite und Leiterplattenoberfläche innerhalb der Lese- oder Schreib- /Lesevorrichtung vorgeben, kann das dritte Modul 8-3 ein Dicke aufweisen, die etwas geringer als dieser vorgegebene Abstand ist.
- Die Auswerteeinrichtung 10 ist in dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel in Form eines PCs 10 realisiert. Der PC 10 weist gegenüber einem herkömmlichen PC zusätzlich eine weitere Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 12 für Chipkarten auf, die Gegenkontakte zur Kontaktierung der ersten Kontakte 9-5 einer in den Kartenschacht der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 12 eingebrachten Chipkarte 9 umfaßt. Auf diese Weise können beispielsweise auf der für den gewöhnlichen Betrieb des Geräts 1 vorgesehenen Chipkarte 9 gespeicherte Zugangsberechtigungsdaten über die weitere Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 12 der Auswerteeinrichtung 10 ausgelesen und dem Prozessor 3-1 des elektrischen Geräts 1 über die Leitungsverbindung 11 zwischen Auswerteeinrichtung 10 und Adapterkarte 8 und weiter die ersten Kontakte 8-5 der Adapterkarte 8, die die ersten Kontakte 8-5 der Adapterkarte kontaktierenden ersten Gegenkontakte 5 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 des Geräts und die ersten Leiterbahnen 7-1 zur Auswertung zugeführt werden.
- Anstelle von Informationen, die aus der für den gewöhnlichen Betrieb des Geräts bestimmten Chipkarte 9 ausgelesen werden, können analoge Informationen, beispielsweise Zugangsberechtigungsinformationen, auch durch die Auswerteeinrichtung 10 selbst generiert werden. Insbesondere kann es vorgesehen sein, daß von der Auswerteeinrichtung 10 generierte Zugangsberechtigungsinformationen etwa in der Art eines Master-Codes weitergehende Zugriffe auf Bestandteile des elektrischen Geräts 1 oder Geräteverbunds ermöglichen, als dies dem Nutzer aufgrund der auf der Chipkarte 9 gespeicherten Zugangsberechtigungsdaten ermöglicht wird. Auch diese durch die Auswerteinrichtung 10 erzeugten Zugangsberechtigungsinformationen werden dem Gerät über dessen erste Schnittstelle 4, 5 zugeführt.
- Schreib- und/oder Lesezugriffe der Auswerteeinrichtung 10 über die Kabelverbindung 11, die weiteren Kontakte 8-6 der Adapterkarte 8, die damit in Verbindung stehenden weiteren Gegenkontakte 6 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 und die weiteren Leiterbahnen 7-2 auf die weitere Baugruppe oder Funktionseinheit 3 des elektrischen Geräts 1, oder im Fall eines Geräteverbunds der weiteren Verbundkomponente 3 werden dabei durch die Sperreinrichtung 3-2 nur dann freigegeben, wenn der Zugriff aufgrund der auf der Chipkarte 9 gespeicherten Zugangsberechtigungsdaten als berechtigt erkannt wird.
- Ein Schreib- und/oder Lesezugriff auf die weitere Baugruppe/Funktionseinheit 3 des elektrischen Geräts 1 kann beispielsweise zum Austausch oder zur Ergänzung einer zum Betrieb des Geräts 1 erforderlichen Betriebssoftware erforderlich sein, die in der weiteren Baugruppe 3 abgelegt ist. Weiterhin kann ein solcher Zugriff beispielsweise auch für eine Fehlerdiagnose im Falle eines Defekts des Geräts genutzt werden, wozu über die beschriebene zusätzliche Schnittstelle 6, 8-6 dem Gerät 1 bzw. dessen weiterer Baugruppe 3 eine Testsoftware oder Testparameter übermittelt werden und die Reaktionen des Geräts 1 auf die Testsoftware oder Testparameter über die zusätzliche Schnittstelle 6, 8-6 der Auswerteeinrichtung 10 zur Analyse zugeführt werden.
- Im Falle der als Geräteverbund realisierten, eingangs skizzierten Audioanlage kann beispielsweise über den Datenbus ein Schreibzugriff von der Auswerteeinrichtung 10 auf den Klangprozessor als weiterer Baugruppe/Funktionseinheit 3 erfolgen, um deren Betriebsparameter, wie etwa Frequenzgänge, Signallaufzeiten zu einzelnen Lautsprechern, Hall-Effekte oder ähnliches, zur Anpassung der Audiowiedergabe an die akustischen Gegebenheiten des Fahrzeuginnenraums anzupassen.
- Im Falle der erwähnten, ebenfalls als vernetztes System realisierten Triebstrangsteuerung umfassend Motor- und Getriebesteuerung, Sensoren usw. können beispielsweise beim Betrieb des Fahrzeugs in der Vergangenheit angefallene Betriebszustandsdaten abgefragt werden. Zusätzlich können diese Betriebszustände auch in Abhängigkeit des Nutzers, der durch seine persönliche für den Betrieb des Fahrzeugs benötigte Chipkarte identifizierbar ist, abgefragt werden.
- Neben Zugangsberechtigungsdaten können auf der für den gewöhnlichen Betrieb des Geräts 1 bestimmten Chipkarte 9 auch persönliche Daten oder Geräteeinstellungen des Benutzers gespeichert sein, wie etwa im Falle einer Audioanlage etwa bevorzugt eingestellte Rundfunkprogramme, Klangeinstellungen, Anzeigeparameter für die Anzeige des Geräts 1 oder andere Parameter, wobei für eine vollständige Gerätediagnose diese Parameter während des Diagnosevorgangs benötigt werden. Diese werden dem Gerät 1 dann mittels der weiteren Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung über die ersten Kontakte 8-5 der Adapterkarte 8 und die ersten Gegenkontakte 5 der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung 4 des Geräts in der gleichen Weise, wie im gewöhnlichen Betrieb zugeführt, während gleichzeitig die Auswerteeinrichtung 10 über die beschriebene weitere Schnittstelle 8-6, 6 auf die weitere Baugruppe oder Funktionseinheit 3 des Geräts 1 zugreifen kann.
Claims (9)
1. Adapterkarte (8) zur Verbindung eines über eine Lese-
oder Schreib-/Lesevorrichtung (4) verfügenden Geräts (1)
oder einzelnen Baugruppen oder Funktionseinheiten des
elektrischen Geräts (1) mit einer Auswerteeinrichtung (10),
wobei die Adapterkarte (8) an ihrer Oberfläche (8-11)
angeordnete erste Kontakte (8-5) zur Kontaktierung erster
Gegenkontakte (5) der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung
(4) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Adapterkarte (8) an ihrer Oberfläche weitere Kontakte (8-6) zur Kontaktierung weiterer Gegenkontakte (6) der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung (4) aufweist,
und daß erste und weitere Kontakte (8-5, 8-6) einander benachbart und in im wesentlichen der gleichen Ebene angeordnet sind.
daß die Adapterkarte (8) an ihrer Oberfläche weitere Kontakte (8-6) zur Kontaktierung weiterer Gegenkontakte (6) der Lese- oder Schreib-/Lesevorrichtung (4) aufweist,
und daß erste und weitere Kontakte (8-5, 8-6) einander benachbart und in im wesentlichen der gleichen Ebene angeordnet sind.
2. Adapterkarte (8) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die weiteren Kontakte (8-6) über die Oberfläche (8-11)
der Adapterkarte (8) erhaben, insbesondere senkrecht zu der
Adapterkartenoberfläche (8-11) federnd, ausgeführt sind.
3. Adapterkarte (8) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Kontakte (8-5) als Kontaktflächen und die
weiteren Kontakte (8-6) als Federkontakte ausgebildet sind.
4. Adapterkarte (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Verbindungsleitung (11) zur
Verbindung mit der Adapterkarte (8) mit einer
Auswerteeinrichtung (11), wobei die ersten und weiteren
Kontakte (8-5, 8-6) mit den Leitern der Verbindungsleitung
(11) verbunden sind.
5. Adapterkarte (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch mindestens einen Steckverbinder (8-7,
8-8) zum Anschluß einer Verbindungsleitung (11) zur
Verbindung der Adapterkarte (8) mit einer
Auswerteeinrichtung (10), wobei die Kontakte des mindestens
einen Steckverbinders mit den ersten und den weiteren
Kontakten (8-5, 8-6) der Adapterkarte elektrisch leitend
verbunden sind.
6. Adapterkarte (8) nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch
einen ersten Steckverbinder (8-7) und einen zweiten
Steckverbinder (8-8), wobei die ersten Kontakte (8-5) mit
den Kontakten des ersten Steckverbinders (8-7) und die
weiteren Kontakte (8-6) mit den Kontakten des weiteren
Steckverbinders (8-8) elektrisch leitend verbunden sind.
7. Adapterkarte (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie aus mehreren Schichten
zusammengesetzt ist.
8. Adapterkarte (8) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Kontakte (8-5) auf der Oberfläche einer
ersten Schicht (8-1) und die weiteren Kontakte (8-6) auf der
Oberfläche einer zweiten Schicht (8-2) der Adapterkarte (8)
angeordnet sind.
9. Adapterkarte (8) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß eine dritte Schicht (8-3) vorgesehen ist, die
Durchbrüche (8-9) aufweist und unter der zweiten Schicht (8-
2) derart angeordnet ist, daß die als Federkontakte
ausgebildeten weiteren Kontakte (8-6) von den Durchbrüchen
(8-9) umgeben sind und geringfügig über die Oberfläche der
dritten Schicht (8-9) hinaus durch diese hindurchragen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002106232 DE10206232A1 (de) | 2002-02-15 | 2002-02-15 | Adapterkarte |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2002106232 DE10206232A1 (de) | 2002-02-15 | 2002-02-15 | Adapterkarte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10206232A1 true DE10206232A1 (de) | 2003-09-04 |
Family
ID=27674654
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2002106232 Withdrawn DE10206232A1 (de) | 2002-02-15 | 2002-02-15 | Adapterkarte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10206232A1 (de) |
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