DE19925146A1 - Steckkarte für elektronische Geräte - Google Patents
Steckkarte für elektronische GeräteInfo
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Abstract
Eine Steckkarte (10) für elektronische Geräte in etwa länglich rechteckförmiger flacher Form ist mit einem ein oberes und ein unteres im wesentlichen halbschalenartig ausgebildetes Gehäuseteil (12, 13) aufweisenden Gehäuse (11) mit einer im Gehäuse aufgenommenen Leiterplatte (16), auf der eine Kontaktiereinrichtung (23) für eine Chipkarte (20), wie beispielsweise SIM-Karte, elektrisch und mechanisch gehalten ist, und mit einer Aufnahme für die Chipkarte (20) versehen. Damit die Chipkartenaufnahme (21) weder die Bauhöhe noch die Stabilität der Steckkarte (10) beeinträchtigt und darüber hinaus zu einer Reduzierung des Platzbedarfs und des Bauteileaufwands führt, ist vorgesehen, daß die Chipkartenaufnahme (21) eine Öffnungseinheit (23) in der flächigen Seite eines der beiden Gehäuseteile (13) und in Einschubrichtung der Chipkarte (20) seitliche Führungselemente (36, 37) aufweist, die innenseitig am selben Gehäuseteil (13) angeordnet sind.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Steckkarte für
elektronische Geräte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Steckkarten werden beispielsweise als PC-Karten nach
den Standards der "Personal Computer Memory Card Industry
Association" (PCMCIA) in tragbaren Computern (Laptop,
Notebook) eingesetzt, bei denen durch eine Chipkarte, wie
beispielsweise durch eine SIM-Karte, die Identifizierung des
Benutzers für die Verwendung bzw. den Zugriff auf einen Dienst
erforderlich ist. Bei solchen Diensten kann es sich
beispielsweise um Kreditkarten, Online-Dienste oder das
Mobiltelefonnetz handeln.
Für derartige Steckkarten, die mit einer Aufnahme für eine
Chipkarte versehen sind, muß die notwendige geringe Bauhöhe
der beispielsweise PC-Karte von etwa 5 mm berücksichtigt
werden; ferner soll die PC-Karte für den Austausch der Chip-
Karte (SIM-Karte) geschlossen bleiben und die Schirmung muß
nach wie vor erhalten bleiben. Außerdem sollte die Stabilität
der PC-Karte nicht beeinträchtigt und das Einlegen und
Herausnehmen der Chipkarte möglichst einfach zu
bewerkstelligen sein. Schließlich soll dies mit dem
geringstmöglichen Bauteileaufwand verbunden sein.
Bekannt ist beispielsweise eine Steckkarte, bei der die
Aufnahme für die Chipkarte ein separates, in die Steckkarte
einsetzbares Bauteil ist, in dessen schwenkbaren Deckel die
Chipkarte eingesteckt wird (Broschüre "CCM Steckverbinder für
Chipkarten" der ITT Corporation, 1995). Bei dieser bekannten
Aufnahme ist einerseits die Bauhöhe problematisch und
andererseits ergeben sich hinsichtlich des Kunststoffdeckels
Probleme bei der Abschirmung.
Bei einer weiteren bekannten Steckkarte ist die Aufnahme
derart gestaltet, daß die Chipkarte von der Schmalseite der
Steckkarte her eingeschoben wird. Diese Art der schmalseitigen
Aufnahme für die Chipkarte in der Steckkarte beeinflußt die
Stabilität der Steckkarte, da an der Schmalseite, die
wesentlich für die Steifigkeit verantwortlich ist, ein
Ausschnitt vorzusehen ist. Eine derartige Aufnahme erfordert
deshalb in den meisten Fällen eine rahmenlose Steckkarte, da
sonst der tragende Rahmen unterbrochen werden muß.
In den älteren deutschen Patentanmeldungen 198 15 549.2 und
198 46 366.9 ist eine Zugangsöffnung für die Chipkarte in
einem der beiden Gehäuseteile des Metallgehäuses der
Steckkarte vorgeschlagen worden, wobei zur Führung der
Chipkarte relativ zur Kontaktiereinrichtung ein auf der
Leiterplatte gehaltener Rahmen, der ein separates Bauteil oder
Bestandteil der Kontaktiereinrichtung ist, vorgesehen ist.
Dies setzt Platz auf der Leiterplatte voraus, was dem Wunsch
nach dichter Bepackung der Leiterplatte entgegensteht.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine
Steckkarte für elektronische Geräte der eingangs genannten Art
zu schaffen, dessen Chipkartenaufnahme weder die Bauhöhe noch
die Stabilität der Steckkarte beeinträchtigt und darüberhinaus
zu einer Reduzierung des Platzbedarfs und des
Bauteileaufwandes führt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Steckkarte für
elektronische Geräte der eingangs genannten Art die im
Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, daß die
Chipkartenaufnahme nicht nur für rahmenlose Steckkarten,
sondern auch für Steckkarten mit Versteifungsrahmen verwendet
werden kann, ohne daß die Stabilität der Steckkarte leidet und
ohne daß die Schirmung wesentlich verschlechtert wird. Des
weiteren ist der ansonsten auf der Leiterplatte benötigte
Platz reduziert, da seitliche Führungselemente nicht durch
Bauteile auf der Leiterplatte, die ansonsten keine Funktion
besitzen, gebildet sind. Das Vorsehen von Führungselementen
als Bestandteil des entsprechenden Gehäuseteils beeinflußt die
dichte Packung auf der Leiterplatte in keiner Weise, was auch
dann gilt, wenn auf der Leiterplatte ohnehin benötigte
Bauteile zur Führung der Chipkarte verwendet werden.
Die Öffnung im betreffenden Gehäuseteil kann gemäß den
Merkmalen des Anspruchs 2 muldenförmig mit einem
Zugangsschlitz gebildet sein. Eine die Bepackungsanordnung auf
der Leiterplatte weniger vorbestimmende und daher
vorteilhaftere Ausgestaltung ergibt sich durch die Merkmale
gemäß Anspruch 3, nach der der Zugang für die Chipkarte
weniger Platz in der Höhe benötigt.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 4 und den Merkmalen gemäß
Anspruch 5 ist eine einfache Herstellung der Vertiefung
beziehungsweise der Rampe gewährleistet. Zum Erreichen des
Zugangsschlitzes sind die Merkmale gemäß Anspruch 6
vorgesehen. In weiterer Ausgestaltung der seitlichen
Führungselemente sind die Merkmale gemäß dem Anspruch 7 oder 8
und in Verbindung damit gegebenenfalls diejenigen des
Anspruchs 9 und/oder 10 oder die Merkmale gemäß Anspruch 11
und/oder 12 vorgesehen. Dadurch ist jeglicher unnützer
Platzbedarf auf der Leiterplatte für die Chipkartenführung
vermieden.
Die Chipkarte kann je nach den zu treffenden Maßnahmen für das
Ausschieben teilweise oder ganz zwischen das betreffende
Gehäuseteil und die Leiterplatte beziehungsweise deren
Kontaktiereinrichtung gebracht werden. Um diesen Einschub
entsprechend zu begrenzen, ist gemäß den Merkmalen des
Anspruchs 13 ein Anschlag vorgesehen. Dieser
Einschubbegrenzungsanschlag kann, wie dies für die
Chipkartenführungselemente der Fall ist, gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 14, 15 bzw. 16 entweder durch entsprechende
Maßnahmen am betreffenden Gehäuseteil oder durch ein ohnehin
verwendetes Leiterplattenbauteil gebildet sein. Der Ausschub
ist entweder durch reibschlüssiges Erfassen des einseitig
offenliegenden Bereichs der Chipkarte durch einen Finger des
Benutzers oder durch das Einführen eines spitzen Gegenstandes
in einen Ausschubschlitz gemäß dem Merkmal des Anspruchs 17 zu
erreichen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher
beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine Steckkarte
für elektronische Geräte gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung,
Fig. 2 in vergrößerter, abgebrochener Darstellung die
Steckkarte nach Fig. 1 ohne oberem
Gehäuseteil,
Fig. 3 in vergrößerter, abgebrochener Darstellung das
obere Gehäuseteil der Steckkarte nach Fig. 1
von oben gesehen,
Fig. 4 das obere Gehäuseteil nach Fig. 3, jedoch von
unten gesehen,
Fig. 5 in abgebrochener Darstellung und von oben
gesehen das obere Gehäuseteil einer Steckkarte
für elektronische Geräte gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung
Fig. 6 die Darstellung der Steckkarte gemäß dem
zweiten Ausführungsbeispiel bei abgenommenem
oberem Gehäuseteil und
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechenden Darstellung mit
durch das obere Gehäuseteil in Position
gebrachter Chipkarte.
Wie in Fig. 1 dargestellt ist, besitzt die für die Verwendung
bei elektronischen Geräten geeignete Steckkarte 10 gemäß den
Ausführungsbeispielen der Fig. 1 bis 4 und 5 bis 7 ein
länglich rechteckiges und sehr flaches rahmenloses Gehäuse 11,
das aus einem unteren metallischen Gehäuseteil 12 und einem
damit längsrandseitig verrastend verbindbaren beziehungsweise
verbundenen oberen metallischen Gehäuseteil 13 bzw. 113
zusammengesetzt ist. Zwischen den beiden Gehäuseteilen 12 und
13 bzw. 113 ist eine Einheit 14 bzw. 114 angeordnet und
fixiert gehalten, die eine mit elektronischen Bauteilen
bestückte Leiterplatte 16 bzw. 116 und an mindestens einem
Querende der Leiterplatte 16, 116 angeordnet einen mit dieser
verbundenen Steckverbinder 17, 117 umfaßt. Des weiteren
besitzt die Steckkarte 10 eine Vorrichtung 21 bzw. 121 zum
Aufnehmen und Halten einer Chipkarte 20, beispielsweise in
Form einer SIM-Karte, wie sie bei als PC-Karten nach den
Standards der "Personal Computer Memory Card Industry
Association (PCMCIA)" ausgebildeten Steckkarten in tragbaren
Computern (Laptop, Notebook) verwendet wird.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 4, besitzt die
Chipkartenaufnahmevorrichtung 21 eine Öffnungseinheit 23, im
oberen Gehäuseteil 13 und eine Führungseinheit 24, die
ebenfalls am oberen Gehäuseteil 13 vorgesehen ist. Im Bereich
der am oberen Gehäuseteil 13 vorgesehenen Öffnungseinheit 23
und Führungseinheit 24 ist eine Kontaktiereinrichtung 22 an
der Leiterplatte 16 vorgesehen und an dieser befestigt. Fig.
2 zeigt die Lage der Kontaktiereinrichtung 22 an der
Leiterplatte 16, wobei die weiteren elektrischen bzw.
elektronischen Bauteile, mit denen die Leiterplatte 16 direkt
bepackt bzw. bestückt ist, nicht dargestellt sind. Die
Kontaktiereinrichtung 22 besitzt unter anderem Kontakte 25, an
denen die Chipkarte 20 in nicht dargestellter Weise mit ihren
Kontaktflächen in eingeschobener Position elektrisch
kontaktierend anliegt.
Die Öffnungseinheit 23 besitzt eine Rampe 30, die in das obere
Gehäuseteil 13 von dessen Oberseite 26 her durch
beispielsweise Tiefziehen eingeprägt ist. Die sich nach innen
zur Leiterplatte 16 hin neigende Rampe 30 mündet in einen
Schlitz 31, der von ihr und dem benachbarten Bereich des
oberen Gehäuseteils 13 begrenzt ist. Durch das Tiefziehen der
Rampe 30 sind die zur Chipkarteneinschubrichtung A parallelen
Seitenränder geschlossen. Der Schlitz 31 entspricht in seinen
Abmessungen etwa den Querschnittsabmessungen einer Chipkarte
20, wobei auch der Abstand der geschlossenen Seitenränder 32
und 33 etwa der Breitenabmessung der Chipkarte 20 entspricht.
Auf diese Weise wird die Chipkarte 20 in Einschubrichtung A im
Bereich der Rampe 30 von den Seitenrändern 32 und 33 geführt.
Gemäß einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung ist die Rampe 30 durch einen im oberen
Gehäuseteil 13 längs eines U-förmigen Randes eingeschnittenen
und nach innen zur Leiterplatte 16 hin gebogenen
Blechabschnitts gebildet. Dadurch sind die Seitenränder offen.
Der Schlitz zum Durchtritt der Chipkarte 20 in den Innenraum
zwischen oberem Gehäuseteil 13 und Leiterplatte 16 ist in
derselben Weise gegeben.
Gemäß einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung besitzt die Öffnungseinheit 23 eine zur
Oberseite 26 des oberen Gehäuseteils 13 parallele Vertiefung,
deren Flächen etwa der Fläche der Chipkarte 20 entspricht.
Auch diese Vertiefung besitzt an ihrem in Einschubrichtung A
vorderen Ende einen entsprechenden Zugangsschlitz für die
Chipkarte.
Die Führungseinheit 24 besitzt in Verlängerung der
Seitenränder 32, 33 jeweils mindestens ein, beim
Ausführungsbeispiel jeweils zwei Führungselemente in Form von
ausgeklinkten und nach innen extra rechtwinklig gebogenen
Lappen 36, 37. Die Lappen 36, 37 sind durch Einschneiden des
oberen Gehäuseteils 13 ausgeklinkt und zwar derart, daß sie,
wie dies auch aus Fig. 4 ersichtlich ist, voneinander weg
gerichtet umgebogen sind. Dadurch bilden die bisherigen Außen-
und nunmehr Innenflächen der Lappen 36, 37 Begrenzungen, längs
deren die Längskanten der Chipkarte 20 in Einschubrichtung A
geführt sind. Die durch Ausklinken der Lappen 36, 37
gebildeten Löcher 38, 39 werden von der eingeschobenen
Chipkarte 20 überdeckt.
Es ist erforderlich, in Einschubrichtung A die Bewegung der
Chipkarte 20 zu begrenzen, damit diese in definierte Weise auf
der Kontaktiereinrichtung 22 liegt. Beispielsweise kann dies
durch einen Bereich des umlaufenden Randes 41 des oberen
Gehäuseteils 13 erfolgen. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel ist ein Endbegrenzungsanschlag 42
vorgesehen, der zwar ebenfalls Teil des oberen Gehäuseteils 13
ist, der jedoch als Lappen 43 aus dem oberen Gehäuseteil 13
ausgeklinkt beziehungsweise eingeschnitten und nach innen
gebogen ist. Beim Ausführungsbeispiel ist der Lappen 43 in
Richtung des Pfeiles A aus dem oberen Gehäuseteil 13 nach
innen etwa rechtwinklig umgebogen.
Je nach der Anordnung der Öffnungseinheit 23 und dem
Endanschlag 42 am oberen Gehäuseteil 13 ist vorgesehen, daß
die Chipkarte 20 mehr oder weniger weit in die Steckkarte 10,
das heißt unter das obere Gehäuseteil 13 in seine
kontaktierende Funktionsposition eingeschoben wird. Dies
bedeutet, daß, wie beispielsweise nach Fig. 1, die Chipkarte
20 noch soweit innerhalb der Öffnungseinheit 23 liegt, daß sie
entgegen dem Pfeil A über eine Reibschlußverbindung zwischen
einem Finger des Benutzers und der Oberseite der Chipkarte 20
ausgeschoben werden kann. Ist die Chipkarte 20 wesentlich
weiter in die Steckkarte 10 eingeschoben, so ist es
beispielsweise möglich, eines der Löcher 38, 39 wie in Fig. 1
strichpunktiert und mit 38' angedeutet, zu verlängern, so daß
mithilfe eines Stiftes oder dergleichen durch Eingriff in das
Loch 38 die Chipkarte 20 entgegen Pfeil A soweit ausgeschoben
werden kann, daß sie in vorgenannter Weise zu ergreifen und
vollständig herauszuziehen ist.
Gemäß einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind die
Führungselemente der Führungseinheit 24 und/oder der
Endbegrenzungsanschlag 42 durch an der Innenseite des
betreffenden Gehäuseteils 13 befestigte, bzw. angeklebte
Elemente aus Metall oder Kunststoff gebildet.
Beim in den Fig. 5 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung ist das obere Gehäuseteil 113 in
derselben Weise wie das obere Gehäuseteil 13 nach den Fig.
1 bis 4 mit einer Öffnungseinheit 123 versehen.
Unterschiedlich zum vorgenannten Ausführungsbeispiel ist bei
diesem Ausführungsbeispiel die Ausgestaltung und Lage der
Führungseinheit 124, die bei diesem Ausführungsbeispiel durch
eines oder mehrere Bauteile 46 bis 49 gebildet ist, die als
inaktive oder aktive elektronische Bauteile ohnehin auf der
Leiterplatte 116 vorgesehen sind. Es versteht sich, daß beim
dargestellten Ausführungsbeispiel der Übersichtlichkeit wegen
nur diese Bauteile 46 bis 49 auf der Leiterplatte 116
zeichnerisch dargestellt sind, während die weiteren Bauteile
der dicht bepackten Leiterplatte 116 der Übersichtlichkeit
wegen nicht dargestellt sind. Die Bauteile 46 bis 49 sind
gemäß Fig. 6 um die mit der Leiterplatte 116 fest verbundene
Kontaktiereinrichtung 122 angeordnet. Wie sich aus Fig. 7
ergibt, wird die Chipkarte 20, nachdem sie durch den Schlitz
31 der Öffnungseinheit 123 hindurch geführt ist, zwischen den
Bauteilen 46 bis 49 geführt. Dabei spielt die äußere Form der
Bauteile 46 bis 49 eine untergeordnete Rolle, es ist lediglich
wesentlich, daß sie einen zur Längsführung der Chipkarte
ausgebildeten Randbereich besitzen. Diese Bauteile 46 bis 49
können beispielsweise durch Transistoren, Dioden,
Kondensatoren, Widerstände und dergleichen gebildet sein,
wobei sie eine ausreichende Höhe für die ihnen zugedachte
Längsführungsfunktion besitzen. Als ein derartiges Bauteil
kann auch ein auf der Leiterplatte 116 vorgesehenes
Abschirmungsgehäuse fungieren.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ebenfalls ein
Endbegrenzungsanschlag 142 vorgesehen, der ebenfalls durch ein
auf der Leiterplatte 116 ohnehin vorhandenes aktives oder
inaktives elektronisches Bauteil 51 gebildet ist.
Es versteht sich, daß die bei diesem Ausführungsbeispiel nach
den Fig. 5 bis 7 vorgesehene Öffnungseinheit 123 auch durch
die zum ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen nicht
dargestellten Öffnungseinheiten ersetzt sein kann.
Gemäß einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
vorliegender Erfindung ist die Führungseinheit durch die
Kombination eines Teils der Führungseinheit 24 nach dem ersten
Ausführungsbeispiel oder nach dem dort beschriebenen nicht
dargestellten Ausführungsbeispiel und eines Teils der
Führungseinheit 124 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel
gebildet. So ist beispielsweise die Chipkartenführung an der
einen Längsseite durch aus dem oberen Gehäuseteil 13
ausgeklinkte Lappen oder durch an der Gehäuseteilinnenseite
angeklebte Elemente gebildet, während die Chipkartenführung an
der anderen Längsseite durch ein aktives oder inaktives
elektronisches Bauteil, wie beispielsweise ein Abschirmgehäuse
auf der Leiterplatte 116 gebildet ist. Es versteht sich, daß
hier unterschiedliche Kombinationen bei unterschiedlicher
Anzahl von ausgeklinkten Lappen, angeklebten Elementen,
beziehungsweise eingesetzten Bauteilen gewählt werden können.
Claims (17)
1. Steckkarte (10) für elektronische Geräte in etwa länglich
rechteckförmiger flacher Form, mit einem ein oberes und
ein unteres im wesentlichen halbschalenartig
ausgebildetes Gehäuseteil (12, 13; 113) aufweisenden
Gehäuse (11, 111) mit einer im Gehäuse aufgenommenen
Leiterplatte (16, 116), auf der eine
Kontaktiereinrichtung (23, 123) für eine Chipkarte (20),
wie beispielsweise SIM-Karte, elektrisch und mechanisch
gehalten ist, und mit einer Aufnahme für die Chipkarte
(20), dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkartenaufnahme
(21, 121) eine Öffnungseinheit (23, 123) in der flächigen
Seite eines der beiden Gehäuseteile (13, 113) und in
Einschubrichtung der Chipkarte (20) seitliche
Führungselemente (36, 37; 46-49) aufweist, die
innenseitig am selben Gehäuseteil (13, 113) angeordnet
und/oder durch Bauteile der Leiterplatte (116) gebildet
sind.
2. Steckkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnungseinheit (23) durch eine im betreffenden
Gehäuseteil (13, 113) eingeformte und den Abmessungen der
Chipkarte (20) entsprechende Vertiefung, die an einer
Seite einen Zugangsschlitz (31) aufweist, gebildet ist.
3. Steckkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnungseinheit (23, 123) durch eine zur Leiterplatte
(16, 116) hinweisende Rampe (30), die an ihrem freien
Ende einen Zugangsschlitz (31) begrenzt, gebildet ist.
4. Steckkarte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vertiefung beziehungsweise Rampe
(30) im betreffenden Gehäuseteil (13, 113) durch
Tiefziehen gebildet ist.
5. Steckkarte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rampe (130) im betreffenden Gehäuseteil (113) durch
Einschneiden und nach innen biegen gebildet ist.
6. Steckkarte nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß ein durch die Rampe
begrenzter Öffnungsschlitz (31, 131) in Einschubrichtung
der Chipkarte (20) einen dem Querschnitt der Chipkarte
etwa entsprechenden Querschnitt aufweist.
7. Steckkarte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen
Führungselemente am betreffenden Gehäuseteil (13) durch
eingeschnittene und nach innen gebogene Lappen (36, 37)
gebildet sind.
8. Steckkarte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen
Führungselemente am betreffenden Gehäuseteil (13) durch
an der Gehäuseteilinnenseite befestigte, bspw. geklebte
Metall- oder Kunststoffelemente gebildet sind.
9. Steckkarte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß an einer oder beiden Seiten seitliche
Führungselemente (36, 37) vorgesehen sind.
10. Steckkarte nach Anspruch 7 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lappen (36, 37) in eine von der
Chipkarte (20) wegweisende Richtung umgebogen sind.
11. Steckkarte nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen
Führungselemente an der Leiterplatte (116) durch inaktive
oder aktive elektronische Bauteile (46-49) gebildet sind.
12. Steckkarte nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eines der
seitlichen Führungselemente durch ein Abschirmungsgehäuse
gebildet ist.
13. Steckkarte nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Einschubbegrenzungsanschlag (42, 142) vorgesehen ist.
14. Steckkarte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Einschubbegrenzungsanschlag (142) am betreffenden
Gehäuseteil (13) durch einen eingeschnittenen, nach innen
gebogenen Lappen (43) gebildet ist.
15. Steckkarte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Einschubbegrenzungsanschlag (142) am betreffenden
Gehäuseteil (13) durch ein an der Gehäuseteilinnenseite
befestigtes, bspw. geklebtes Metall- oder
Kunststoffelement gebildet ist.
16. Steckkarte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Einschubbegrenzungsanschlag (142) durch ein inaktives
oder aktives elektrisches Bauteil (51) auf der
Leiterplatte (1 16) gebildet ist.
17. Steckkarte nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das betreffende
Gehäuseteil (13, 113) mit einem in Einschubrichtung
verlaufenden Ausschubschlitz (38, 38') versehen ist.
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