DE10206613A1 - Beleuchtungsvorrichtung mit Lichtleitern - Google Patents
Beleuchtungsvorrichtung mit LichtleiternInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung mit einem oder mehreren Lichtleitern zum Führen von Licht entlang des Lichtleiters. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist Lichtleiter auf, die mit Auskoppelmitteln und/oder Reflektoren versehen sind und daher ganz oder teilweise durch ihre Seitenfläche leuchten. Sie dienen als Leuchtfläche, da über die Länge des Lichtleiters aus dessen Seitenflächen Licht austreten kann. Es ist ein wesentlicher Gedanke der Erfindung, einen Lichtleiter nicht ausschließlich zum Transport von Licht zu nutzen, sondern Licht auf dem Weg durch den Lichtleiter kontinuierlich seitlich austreten zu lassen. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen einer Beleuchtungsvorrichtung mit einer Leuchtfläche aus Lichtleitern umfasst in einem ersten Schritt das Vorsehen von Auskuppelmitteln, beispielsweise durch Sandstrahlen oder Ätzen der Oberfläche des Lichtleiters und in einem zweiten Schritt das Verbinden der derartig behandelten Lichtleiter zu einer Leuchtfläche. Alternativ ist vorgesehen, zunächst die Leuchtfläche herzustellen und dann die Leuchtfläche als Ganzes, beispielsweise durch Sandstrahlen, Ätzen oder durch einfaches Behandeln der Oberfläche des Glasfasergewebes mit Schmirgelpapier aufzurauhen, das heißt mit Auskoppelmitteln zu versehen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung mit einem oder mehreren Lichtleitern zum Führen von Licht entlang des Lichtleiters.
- Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist z. B. die Glasfaserbüschellampe. Diese umfasst in ihrem Fuß ein Leuchtmittel, z. B. eine durch eine rotierende verschiedenfarbige Filterscheibe abgedeckte Glühlampe und einen Büschel von Glasfasern, die im Bereich der Lampe zusammengefasst sind und deren Stirnfläche so in Bezug auf die Lampe ausgerichtet sind, dass das von der Lampe ausgesendete Licht in die Glasfasern eingekoppelt werden kann. Die glatte Oberfläche der Glasfaser verhindert durch mehrmalige Totalreflektion das Auskoppeln von Licht aus der Glasfaser und führt das Licht zur am entgegengesetzten Ende der Glasfaser liegenden Stirnfläche, wo das Licht austreten kann. Die Summe der Stirnflächen bildet daher eine Beleuchtungsfläche. Derartige Glasfaserlampen eignen sich zu dekorativen Zwecken und sind nicht zur Beleuchtung von Räumen geeignet.
- Sogenannte Großflächenleuchten, das heißt Leuchten, bei denen zu Beleuchtungs- oder Dekorationszwecken große gleichmäßige Leuchtflächen bereitgestellt werden, bestehen in der Regel aus einer Vielzahl von Lichtquellen, die einen in einem gewissen Abstand vorgesehen Diffusor durchleuchten. Je weniger, d. h. weiter voneinander entfernte, Leuchtmittel vorgesehen werden, umso größer muss der Abstand zwischen Lichtquelle und Diffusor sein, um eine gleichmäßige Ausleuchtung des Diffusors zu erreichen. Dies wirkt sich u. a. nachteilig auf die Einbautiefe, den Montageaufwand und die mechanische Dimensionierung der Leuchte aus. Eine sehr große Anzahl von dicht beieinander angeordneten Leuchtmitteln dagegen ermöglicht eine geringere Bautiefe, erhöht aber die Kosten.
- Aufgabe der Erfindung ist daher die Schaffung einer verbesserten Beleuchtungsvorrichtung der eingangs genannten Art, die insbesondere flachere, größere und preiswertere Leuchtflächen ermöglicht.
- Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des ersten Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die Aufgabe der Erfindung wird ferner durch ein Verfahren nach den nebengeordneten Verfahrensansprüchen gelöst.
- Die Vorrichtung der eingangs genannten Art weist Lichtleiter auf, die mit Auskoppelmitteln und/oder Reflektoren versehen sind und daher ganz oder teilweise durch ihre Seitenfläche leuchten. Sie dienen Teil der Leuchtfläche, da über die Länge des Lichtleiters aus dessen Seitenflächen Licht austreten kann. Es ist ein wesentlicher Gedanke der Erfindung, einen Lichtleiter nicht ausschließlich zum Transport von Licht zu nutzen, sondern Licht auf dem Weg durch den Lichtleiter kontinuierlich seitlich austreten zu lassen. Lichtleiter sind üblicherweise so ausgelegt, dass das Licht durch mehrfache Totalreflektion im Inneren desselben gehalten wird. Im Fall einer Glasfaser, als Beispiel für einen Lichtleiter, wird das Licht an der einen Stirnseite eingestrahlt, das heißt eingekoppelt, und verlässt die Faser an der anderen Stirnfläche. Die Faser leuchtet also nur an den Stirnseiten, während im Faserverlauf kein Licht austritt, sofern in deren Verlauf keine Auskoppelmittel vorgesehen sind. Es wurde erkannt, insbesondere Glasfaser nicht als reines Transportmittel für Licht, sondern als seitlich zur Transportrichtung des Lichts strahlende Leuchtfläche zu nutzen. Leuchtfläche im Sinne der Erfindung bedeutet nicht zwingend, dass diese über eine zwei- bzw. dreidimensionale Fläche gleichmäßig leuchtet. Vielmehr fallen auch Flächen darunter, die abschnittsweise, beispielsweise mittels Punkten oder Linien, leuchten. Eine "Beleuchtungsvorrichtung" dient hier sowohl dem Beleuchten im Sinne von Ausleuchten, als auch dekorativen Effekten ohne besondere ausleuchtende Wirkung auf die Umgebung. Bei Unterbringung der Leuchtmittel außerhalb des Raumes, in dem sich die Vorrichtung befindet, entsteht durch die Beleuchtung keine Wärme, wodurch die Kosten für Raumkühlung sinken. Es ist ferner kein elektrischer Anschluss an die Leuchtfläche nötig, weshalb ein Betrieb in feuchter oder nasser Umgebung gefahr- und problemlos möglich ist.
- Auskoppelmittel im Sinne der Erfindung ist alles, was ein Austreten von Licht aus dem Lichtleiter außerhalb der normalerweise dafür vorgesehenen Stirnflächen (Kopfende) ermöglicht. Darunter fallen insbesondere Partikel oder Einschlüsse im Inneren der Lichtleiter, die zur Streuung führen, auch Risse, Ermüdungserscheinungen, Verunreinigungen und Veränderungen an der normalerweise zur Totalreflektion bestimmten Oberfläche des Lichtleiters. Das Austreten, also Auskoppeln von Licht, aus der Oberfläche des Lichtleiters wird beispielsweise durch eine gesandstrahlte, laserbehandelte, geätzte oder durch vergleichbare Verfahren aufgeraute Oberfläche erreicht. Auskoppelmittel können, bezogen auf die Leuchtfläche, großflächig oder lokal begrenzt, sogar punktförmig, beispielsweise durch "Anritzen einer Glasfaser" sein.
- Entscheidend ist, dass die Auskoppelmittel ein Austreten des Lichtes im wesentlichen seitlich zur Ausbreitungsrichtung ermöglichen, also "nicht entlang der Ausbreitungsrichtung des Lichts im Inneren des Lichtleiters".
- Erfindungsgemäß sind grundsätzlich hohle (röhrenartige) und massive Lichtleiter möglich, wobei letztere u. a. wegen ihrer besseren Verarbeitbarkeit und Kompaktheit bevorzugt werden.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die Lichtleiter an einer Seite kompakt gebündelt, z. B. um das Einkoppeln von Licht mittels eines Halogenspots entsprechenden Querschnitts mit hohem Wirkungsgrad zu ermöglichen. Die Fasern verlaufen gebündelt bis zur eigentlichen Leuchtfläche, fächern sich dort zu einer Ebene oder zwei- bzw. dreidimensionalen Fläche auf und sind im Bereich der Leuchtfläche mit Auskoppelmitteln versehen, so dass die Fasern im Bereich der Leuchtfläche Licht abstrahlen. Es kommt darauf an, dass Lichtleiter flächig aufgefächert werden und in diesem Bereich Auskoppelmittel vorgesehen sind.
- Vorteilhaft ist es ferner, wenn die Bündel in Form einer gut lös- und verbindbaren Steckverbindung zum Verbinden mit einer entsprechend ausgestatteten Lichtquelle ausgebildet sind. Die Beleuchtung kann einfacher transportiert und flexibler eingesetzt werden. Zum Verbinden der Lichtquelle mit der Vorrichtung wird ferner vorgeschlagen, einen Lichtleiter vorzusehen, der fest installiert ist, beispielsweise in einem Gebäude in einem Kabelschacht hinter Putz, und der eine Steckverbindung, wie von der Steckdose für Strom bekannt, zum Anschluss an eine beliebige Leuchtfläche ermöglicht. Das freie Ende der Steckverbindung ist über ein verspiegeltes Abschlussstück verschlossen, solange keine Leuchtfläche angeschlossen ist. Analog zur Stromversorgung ist der derart ein busartiges Verteilersystem für Licht aufbaubar, da nicht benötigte Lichtmengen durch den Spiegel zurückgekoppelt werden. Diese Erfindung ist unabhängig von der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung. Zur Einsparung von Energie wird ferner vorgeschlagen, dass an der Steckverbindung Mittel zum Einschalten und Ausschalten der Lichtquelle vorgesehen sind, so dass diese nur dann leuchtet, wenn in einer der Steckdosen eine Leuchtfläche eingesteckt ist.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die Auskoppelmittel entlang des Lichtleiters nicht gleichmäßig verteilt, damit über die Länge des lichtabstrahlenden Lichtleiters eine gleichmäßige Menge an ausgekoppeltem Licht ermöglicht wird. Dadurch wird die im Verlauf des Leiters nachlassende Lichtmenge in einem Lichtleiter, der zur Seite hin Licht abstrahlt, kompensiert. Ohne diese Maßnahme würde die zur Seite abgestrahlte Lichtmenge über die Länge des Lichtleiters abnehmen. Dies kann beispielsweise durch verschieden langes Sandstrahlen der normalerweise glatten Oberfläche des Lichtleiters geschehen, wobei mit zunehmender Sandstrahldauer die Oberflächenrauhigkeit und damit die ausgekoppelte Lichtmenge zunimmt.
- Wenn das Licht in einer weiteren Ausgestaltung zumindest an einem Ende aller Lichtleiter einkoppelbar ist, kann jeder Lichtleiter mit Licht versorgt werden und als Teil der Beleuchtungsfläche dienen. Dadurch unterscheidet sich die Beleuchtungsvorrichtung beispielsweise von einer normalen Glasfasertapete, die in Faserrichtung eine Vielzahl miteinander verbundener Glasfaserfragmente aufweist, so dass das Licht nicht über eine größere Strecke von den Glasfasern geleitet werden kann.
- In einer weiteren Ausgestaltung erhöht sich die Leuchtkraft der Leuchtfläche dadurch, dass die Lichtleiter sich im wesentlichen senkrecht zueinander erstrecken, das heißt, dass Lichtleiter vorgesehen sind, die nicht parallel zueinander verlaufen und einander kreuzen.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, die Lichtleiter zu einem Gewebe zu weben oder zu stricken. Dieses kann beispielsweise flächig z. B. als Tapete, Markise, Decke oder Boden, oder in beliebiger anderer Form, z. B. als gestrickter, d. h. nahtloser Schlauch oder als Ball, ausgebildet sein. Zu einem Gewebe verarbeitete Lichtleiter ermöglichen eine erhöhte Leuchtdichte und hohe Eigenstabilität der aus Lichtleitern bestehenden Beleuchtungsvorrichtung. Lichtleiter, insbesondere Glasfasern und dergleichen können von normalen Textilmaschinen zu Geweben verarbeitet werden, so dass die Erfindung ohne Spezialmaschinen umsetzbar ist. Eine Beleuchtungsvorrichtung mit mehrlagigem Gewebe bedeutet erhöhte Flexibilität bei der Planung, da je nach Einsatzzweck mehrere einfache Gewebe miteinander kombiniert, d. h. übereinander geschichtet, werden können. Die Stabilität der Leuchtfläche kann dadurch gesteigert werden, dass die Lichtleiter, beispielsweise Glasfasern, in ein textiles Gewebe als Gewebebestandteil eingearbeitet werden. Das textile Gewebe kann dabei sowohl mechanische, als auch optische Funktionen, beispielsweise als Reflektor oder Diffusor, übernehmen.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung beinhaltet flexible Lichtleiter, beispielsweise Glasfasern. Große zusammenhängende leuchtende Flächen können dadurch leichter gefertigt, transportiert und installiert werden. Die Handhabung ist erleichtert. Dennoch kann die Erfindung grundsätzlich auch mit starren Lichtleitern ausgeführt werden. In jedem Fall sind große ununterbrochene Leuchtflächen ohne Fugen realisierbar. Die Verwendung von Glasfasern als Lichtleiter ist bevorzugt, da es sich bei Glasfasern um ein erprobtes, verfügbares und in unterschiedlichen Spezifikationen zur Verfügung stehendes Material handelt. Glasfasern werden nicht zwingend aus Glas hergestellt, weshalb Glasfasern im Sinne der Erfindung aus beliebigen anderen lichtdurchlässigen und zum Leiten von Licht geeigneten Materialen, beispielsweise Nylon, bestehen können.
- In einer weiteren Ausgestaltung sind Lichtleiter mit einem runden, insbesondere kreisrundem, Querschnitt vorgesehen, so dass bei der Montage bzw. Verarbeitung die Orientierung nicht zu beachten ist. Lichtleiter mit einem länglichen, insbesondere ovalen oder rechteckigen Querschnitt ermöglichen eine gerichtete Abstrahlung des Lichtes, sind aber schwerer zu verarbeiten.
- Eine weitere Ausgestaltung sieht am Lichtleiter einen ersten "lichtleitenden" Abschnitt zum Zuführen des Lichts zu einem zweiten "leuchtenden" Abschnitt vor. Dadurch kann das Licht an einer von der Leuchtfläche entfernten liegenden Stelle erzeugt werden und über den ersten Abschnitt der Leuchtfläche verlustarm zugeführt werden. Dadurch wird eine optisch schlanke Konstruktion ermöglicht und die Beleuchtungstechnik kann versteckt werden.
- Bevorzugt ist es, den "leuchtenden" Abschnitt von zwei Seiten mit Licht durch die "lichtleitenden" Abschnitte zu versorgen. Dies wirkt sich leuchtkraftsteigernd aus. Die Unterteilung eines Leuchtmittels in leuchtende und lichtleitende Abschnitte macht teure, installationsbedürftige und lichtleistungsverlustbringende Kupplungsstücke überflüssig.
- In einer weiteren Ausgestaltung ist der Lichtleiter an einem Ende verspiegelt oder mit Farbe verschlossen, um das ungenutzte Austreten von Restlicht am Lichtleiterende zu verhindern und das Restlicht im Lichtleiter zu halten und damit nutzbar zu machen.
- Ein weiteres Ausführungsbeispiel sieht das Verbinden der die Leuchtfläche bildenden Lichtleiter mit einem transparenten, flexiblen und/oder witterungsfesten Material vor, das dadurch ebenfalls zu Leuchtfläche wird. Unter Verbinden wird hier jede Form des Kontaktes, beispielsweise Aufliegen, Anliegen, Andrücken, Verkleben, Einbetten und dergleichen, verstanden. Die Lichtleiter werden dadurch vor mechanischer Belastung, Verschmutzung oder sonstigen Umwelteinflüssen (z. B. UV-Licht) geschützt. Das zuvor genannte Material kann auch als Diffusor dienen, also Licht streuen und dadurch selber zur Leuchtfläche werden. Dadurch wird eine weitere Homogenisierung der Leuchtfläche erreicht, so dass die einzelnen Lichtleiter nicht erkennbar sind. Aus gestalterischen Gesichtspunkten kann es aber auch gewünscht sein, die Lichtleiterstruktur erkennbar zu lassen.
- Wenn das Material nicht flexibel sondern steif ist, lassen sich selbstleuchtende Gegenstände aber auch belastbare Fußböden und Wände, die ganz oder teilweise aus einer erfindungsgemäßen Leuchtfläche bestehen, bilden. Als Material zum Einbetten der Lichtleiter eignet sich insbesondere Gießharz. Beim Einbetten kann es wichtig sein, dass das Einbettmaterial die Oberflächenrauheit der Lichtleiter nicht beeinflusst, damit die lichtleitende Eigenschaft des Leiters unverändert bleibt.
- Gießharz steht hier als Vertreter einer Gruppe von Materialien, die wegen einer Reihe von Eigenschaften besonders geeignet für die Verarbeitung zu Leuchtflächen unter Verwendung von Lichtleitern steht, da die Aushärtzeitpunkt, Viskosität, Farbe und die Brechzahl n in weiten Grenzen unabhängig voneinander variabel einstellbar sind. Gießharz ist schnell und sicher verarbeitbar, da zunächst flüssig, aber schnell härtend, beispielsweise durch UV-Licht oder Additive. Die Brechzahl n kann so eingestellt sein, dass sie sich von der der Lichtleiter unterscheidet, so dass sich eine geringe Auskoppelung und gute Lichtleitung in den Lichtleitern ergibt. Dabei sollte der Harz gegebenenfalls nicht die Oberflächenrauheit des Lichtleiters verändern. Die Brechzahl n kann auch so eingestellt sein, dass sie sich von der der Lichtleiter nur wenig unterscheidet, so dass Licht in den Gegenstand aus Harz eingekoppelt wird zur Erzielung besonderer optische Effekte.
- Auch können Gegenstände aus Gießharz und dergleichen eingegossene Lichtleiter, die in diesem enden, also dort eine Auskoppelfläche besitzen, aufweisen. Dadurch vereinfacht sich die Herstellung derartiger Objekte und Anschlussstücke werden überflüssig.
- Eine weitere Ausgestaltung sieht das teilweise Färben oder Reflektierendmachen der seitlichen Oberfläche des Lichtleiter vor. So kann beispielsweise die vom Betrachter abgewendete Seite (Unterseite) des Lichtleiters einen Reflektor aufweisen, der das vom Lichtleiter in diesem Bereich ausgesandte Licht durch den Lichtleiter hindurch in Richtung Betrachter reflektiert. Der Reflektor kann beispielsweise durch Bedampfen der Oberfläche des Lichtleiters gebildet sein, ebenso wie durch das Vorsehen eines separaten Reflektors. Reflektoren im Sinne dieser Erfindung sind in der Lage, Licht zu reflektieren oder zu streuen, beispielsweise Spiegel oder helle Flächen. Wenn auf den Querschnitt des Lichtleiters bezogen, nur ein Teil seiner Oberfläche reflektierend gestaltet ist, kann es zweckmäßig sein die entgegengesetzte Seite des Lichtleiters (Oberseite) linsenförmig auszugestalten, um das vom Reflektor ausgesendete Licht aufzuweiten und zu richten. Der Linsenquerschnitt ist vorteilhafterweise über die Länge des Lichtleiters konstant.
- Die zuvor genannten Maßnahmen beschränken sich nicht auf den Lichtleiter. Vielmehr können die Linsen oder Reflektoren auch in der Leuchtfläche, beispielsweise aus Gießharz, ausgeformt bzw. mit dieser verbunden sein.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht eine graphische Gestaltung der Leuchtfläche vor. Dabei ist es grundsätzlich möglich, die Lichtfasern selber oder das sie umgebende Material zu behandeln. Eine geätzte, das heißt raue, Oberfläche der Lichtleiter ist ein Auskoppelmittel im Sinne der Erfindung. Die optische Gestaltung der Leuchtfläche ermöglicht einen Einsatz der Vorrichtung als Lichtquelle und Informationsträger.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind Leuchtmittel wie LEDs, Laser und Halogenlampen als beispielhafte Leuchtmittel mit hoher Energiedichte und/oder hohem Wirkungsgrad vorgesehen. Da durch kann das Licht in längeren Lichtleitern transportiert werden und eine übermäßige Erwärmung der Lichtleiter wird vermieden. LEDs, insbesondere SMD-LEDs sind wegen ihrer hohen Energiedichte und Kompaktheit besonders geeignet, das Licht unmittelbar in die Stirnfläche (Kante) der Leuchtfläche einzuspeisen. Es entfällt die Notwendigkeit eines als Lichtzuführung dienenden weiteren Lichtleiters.
- Mit verschiedenfarbigen Lichtleitern und/oder Beleuchtungsmitteln können besondere optische Effekte in der Leuchtfläche, sowohl flächenmäßig als auch zeitmäßig, realisiert werden. Insbesondere werden Effekte durch Farbmischung verschiedenfarbigen Lichtes erreicht. Farbmischung wird z. B. erreicht durch eine sich wiederholende Serie von parallel zueinander verlaufenden Lichtleitern, die von verschiedenfarbigen Leuchtmitteln gespeist werden. Farbmischung kann auch erreicht werden an den Kreuzungspunkten von unabhängig voneinander mit Licht gespeisten horizontalen und vertikalen Lichtleitern. Wesentlich ist dabei, dass die Lichtleiter sich kreuzen.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht eine spezielle Steuerung zum Ansteuern der Leuchtmittel vor. In Verbindung mit einer Vielzahl farblich unterschiedlich ansteuerbarer Lichtleiter kann durch Farbmischung die Leuchtfläche sowohl räumlich als auch zeitlich verschiedenfarbiges oder - helles Licht erzeugt werden. Derartige farblich regelbare Großflächenleuchten sind insbesondere in der Werbung, im Repräsentationsbereich und zur Beeinflussung der menschlichen Stimmung im Einsatz und bestehen üblicherweise aus einer Vielzahl von Leuchtmitteln mit einem davor liegenden Diffusor. Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung hat den Vorteil einer wesentlich geringeren Einbautiefe, so dass diese sogar als Tapete oder Wandverkleidung Verwendung finden kann, ohne Raum zu beanspruchen. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung ist daher die Verwendung einer erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung als besonders flache Großflächenleuchte.
- Bei der Verwendung der Leuchtfläche im Freien, beispielsweise als Markise, ist es wichtig, zumindest das Material der Oberseite mit einem UV-Schutz zu beschichten, um den Alterungsprozess der Leuchtfläche durch eingestrahltes Sonnenlicht zu hemmen.
- Vorteilhafterweise verlaufen die Lichtleiter entlang der Prägung einer Tapete. Dabei kann die Tapete als Diffusor dienen. Je nach seitlichem Abstand der Lichtleiter zueinander in der Tapete und Diffusorwirkung des Tapetenmaterials, können besondere optische Effekte erzielt werden, beispielsweise ein streifen- oder wellenförmiger Lichtverlauf oder gleichmäßiges Leuchten der Tapete.
- Eine weitere Ausgestaltung mit Durchleuchtungsmitteln zum Durchleuchten der Leuchtfläche ermöglicht weitere gestalterische Elemente. Unter Durchleuchtungsmittel wird hier jede Maßnahme verstanden, die das seitliche Anstrahlen (Durchleuchten, aber auch Beleuchten) der Leuchtfläche ermöglicht. Das Durchleuchtungsmittel kann sowohl eine weitere Lampe, oder ein aus dem Beleuchtungsmittel für die Lichtleiter stammender, abgezweigter Lichtstrahl sein.
- In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wurde erkannt, dass Flächen aus Lichtleitern grundsätzlich neue Formen der Beleuchtung ermöglichen. Es ist grundsätzlich möglich, eine dünne, gewebe-, tapeten- oder folienartige Beleuchtung zu installieren, wodurch feuchtende Fenster, Wände, Wandverkleidungen und Tapeten, Vorhänge oder Markisen ermöglicht werden. Aus dem Stand der Technik ist es dagegen nur bekannt, derartige Gegenstände zu durchleuchten oder anzustrahlen. Der Stand der Technik ist geprägt durch eine hohe Bautiefe, inhomogen ausgeleuchtete Flächen und einen geringen Wirkungsgrad, da ein Teil des Lichts vom Diffusor, beispielsweise eine Markise, reflektiert wird und daher nicht zur Ausleuchtung des Raumes zur Verfügung steht. Eine Verwendung der Erfindung als zuvor genannte Gegenstände hat darüber hinaus den Vorteil, dass beispielsweise das Fenster oder der Vorhang bei Tageslicht dieses hindurchlässt und die derartige Beleuchtungsvorrichtung nur bei Bedarf (Nacht, dunkle Witterung) einen variablen Beitrag zur Beleuchtung leistet.
- In einer weiteren Ausgestaltung sind Mittel zum Leiten von Strom, beispielsweise die kaum sichtbaren Fädeldrähte, in oder an der Leuchtfläche vorgesehen, die auch zusammen mit den Lichtleitern ein Gewebe bilden können. Wenn diese zur Stromversorgung von weiteren Leuchtmitteln, insbesondere LEDs oder SMD-LEDs, elektrisch mit diesen verbunden sind, werden weitere lichttechnische Akzente gesetzt, insbesondere, wenn die Mittel zum Leiten von Strom nicht sichtbar sind.
- Vergleichbar ist der Effekt bei einer weiteren Ausgestaltung, bei der die Akzente durch weitere Lichtleiter erzielt werden, bei denen Licht im Bereich der Leuchtfläche durch ihre Stirnfläche auskoppelbar ist. Diese werden also wie normale Glasfasern betrieben, die nur an den Faserenden leuchten.
- Reizvolle Effekte werden durch eine weiter Ausgestaltung erzielt, bei der Gegenstände oder Partikel in die Leuchtfläche eingearbeitet sind. Dies können beispielsweise einzelne Faser und dergleichen sein, die ebenfalls zum Leuchten angeregt werden oder großflächig verteilte Glitter, Quarze, etc. In Frage kommen alle Materialien, die irgendeine lichttechnische Wirkung haben.
- Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen einer Beleuchtungsvorrichtung mit einer Leuchtfläche aus Lichtleitern umfasst in einem ersten Schritt das Vorsehen von Auskuppelmitteln, beispielsweise durch Sandstrahlen oder Ätzen der Oberfläche des Lichtleiters und in einem zweiten Schritt das Verbinden der derartig behandelten Lichtleiter zu einer Leuchtfläche. Ein erfindungsgemäß leuchtendes Gewebe könnte also durch das Sandstrahlen von Glasfasern, die anschließend zu einem Gewebe verwebt werden, hergestellt werden.
- Alternativ ist vorgesehen, zunächst die Leuchtfläche herzustellen und dann die Leuchtfläche als Ganzes, beispielsweise durch Sandstrahlen, Ätzen oder durch einfaches Behandeln der Oberfläche des Glasfasergewebes mit Schmirgelpapier aufzurauhen, das heißt mit Auskoppelmitteln zu versehen. Letztere Variante bietet den Vorteil, dass nur ein kleiner Teil der seitlichen Oberfläche der Glasfaser aufgerauht wird, der z. B. in die gewünschte Lichtabstrahlrichtung weist. Licht kann daher über längere Strecken in der Faser gehalten werden.
- Die beschriebenen Verfahren gelten nicht nur für die Auskoppelmittel, sondern ebenso für die Reflektoren.
- Vorteilhafterweise werden bei den zuvor genannten Verfahren die Auskoppelmittel bzw. Reflektoren derart vorgesehen, dass die Leuchtfläche gleichmäßig leuchtet. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Oberfläche der zu einer Leuchtfläche verwobenen Lichtleiter am Leuchtflächenrand kurz und in Richtung zur Mitte der Leuchtfläche zunehmend lang mit Sand gestrahlt werden. Dies gilt für die Ausführungsform mit Lichtleitern, in die von beiden Seiten Licht eingekoppelt wird.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen erläutert, und zwar zeigt
- Fig. 1 ein erfindungsgemäß hergestelltes Gewebe aus Glasfasern in der Aufsicht,
- Fig. 2 einen Schnitt durch das Gewebe aus Fig. 1,
- Fig. 3 den Verlauf des Streuvermögens, des ausgekoppelten Lichts und des geleiteten Lichts über die Länge eines Lichtleiters und
- Fig. 4A-D erfindungsgemäße vorteilhafte Ausgestaltungen der Querschnitte der Lichtleiter.
- Die in Fig. 1 gezeigte Beleuchtungsvorrichtung 1 besteht aus einer Struktur von Horizontalfasern 3 und Vertikalfasern 4 aus Glasfasern, die beispielhaft für Lichtleiter stehen und die eine Leuchtfläche 2 bilden. Im Bereich der Leuchtfläche 2 sind die Glasfasern 3 und 4 mit Auskoppelmitteln, beispielsweise in Gestalt einer aufgerauten Oberfläche, sowie den in Fig. 2 erläuterten Reflektoren 20 versehen. Die Lichtleiter 3 und 4 sind also innerhalb der Leuchtfläche 2 aufgeraut, wodurch Licht ausgekoppelt, dass die Leuchtfläche zum Leuchten bringt. Außerhalb der Leuchtfläche 2 sind die Lichtleiter 3 und 4 nicht aufgeraut, das heißt weisen die für Lichtleiter übliche glatte Oberflächenstruktur zum verlustarmen Leiten von Licht auf.
- Eine Vielzahl von Lichtleitern 3 werden zusammengefasst zu Bündeln 5G, 5R, 5B, 5W, deren Stirnfläche mit üblichen Mitteln zum Einkoppeln von Licht versehen sind und mit Leuchtmitteln 40R, 40G, 40B, 40W verbunden sind. Um eine homogene Leuchtfläche zu erhalten, wäre es ausreichend, alle Fasern 3 und 4 zu einem einzigen Bündel zusammenzufassen und mit Licht zu versorgen. Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel ist jedoch zur Erzielung besonderer Lichteffekte durch Farbmischung konzipiert. Daher wird nur jede vierte Faser 4 zu einem Bündel, z. B. 5R, zusammengefasst. In die sich dabei ergebenen vier Bündel 5R, G, B, W wird Licht aus vier unterschiedlich farbigen Leuchtmitteln 40R, G, B, W eingespeist, beispielsweise in den Farben R = rot, G = gelb, B = blau, W = weiß. Je nach Abstand zwischen je zwei gleichfarbigen Fasern 4 und dem Abstand des Betrachters von der Leuchtfläche, sind die einzelnen Fasern für den Betrachter erkennbar oder es ergibt sich der Eindruck einer Mischfarbe, wobei die einzelnen Fasern nicht mehr wahrgenommen werden.
- Fig. 1 zeigt ferner, dass die Leuchtfläche 2 zur Steigerung der Leuchtdichte in analoger Weise ausgestaltete Vertikalfasern 3 enthält, wobei auf die Darstellung der einzelnen Leuchtmittel 40 in Fig. 1 verzichtet wurde. Zur gleichmäßigen Ausleuchtung größerer Flächen oder zur weiteren Steigerung der Leuchtdichte, ist es zweckmäßig, die von den skizzierten Beleuchtungsmitteln 40 abgewandten Enden der Glasfasern 3 und 4 zu versiegeln, zu verspiegeln oder in der zuvor beschriebenen Weise ebenfalls mit Licht zu versorgen. Die nicht näher dargestellten Enden der Fasern 3 und 4 können also entweder verspiegelt sein und im Rahmen der Leuchtfläche 2 enden oder ebenfalls gebündelt und mit Leuchtmitteln versehen sein.
- Die zur Lichtleitung vorgesehenen freien Enden der Glasfasern 3 und 4 können zur Bereitstellung von hohen Lichtleistungen so lang sein, dass die aufwendigen, gegebenenfalls zu kühlenden und geräuscherzeugenden Leuchtmittel 40 nicht wahrnehmbar sind.
- Für kleinere Flächen oder Leuchtdichten kann es ausreichend sein, im Rahmen der Leuchtfläche 2 LEDs oder SMD-LEDs einzusetzen. Der Rahmen der Leuchtfläche 2 kann dann im im wesentlichen aus einem zweipoligen Stromleiter und damit verbundenen LEDs bestehen, die ihr Licht unmittelbar in die mit Auskoppelmitteln versehenden Glasfasern 3 und 4 einspeisen, wodurch die Zuleitungen aus Glasfasern zu den Leuchtmitteln entfallen. Ein solches Objekt ist besonders kompakt rund einfach zu montieren.
- Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch das Gewebe aus Fig. 1. Die miteinander verwebten Glasfasern 3 und 4 weisen einen leuchtenden Abschnitt 12, der zu diesem Zweck mit Auskoppelmitteln 14 versehen ist, sowie einen leitenden Abschnitt 11 zum Transport des durch die Stirnfläche 13 eingekoppelten Lichts des Leuchtmittels 40 auf. Es ist zu erkennen, dass die Fasern, anders als in Fig. 1 dargestellt, nicht über den Rand der Leuchtfläche 2 hinaus stehen müssen, sondern hinter dieser diskret versteckt werden können. Zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen ist das Gewebe auf der Oberseite mit einem flexiblen transparenten Material 31 beschichtet bzw. in diesem eingebettet. Zum Schutz gegen UV-Strahlung, die zur vorzeitigen Alterung des Gewebes führen kann, kann im oder auf dem Material 31 ein üblicher UV- Schutz vorgesehen sein. Je nach Anwendungsfall kann das Material 31 flexibel sein (Markisen, Tücher, Spanndecken und Wände) oder starr (Gegenstände, Plastiken) sein. Das Material 31 kann darüber hinaus weiterer optische Eigenschaften haben. Insbesondere kann es gefärbt sein, das Gewebe sichtbar lassen, das heißt transparent sein oder das Licht streuen, das heißt das Gewebe nicht zeigen.
- Eine Markise aus dem erfindungsgemäßen Gewebe ermöglicht tagsüber das Durchlassen von Tageslicht und abends das gleichmäßige Ausleuchten des darunterliegenden Bereichs. Wird das Gewebe dagegen als Tapete verwendet, kann es zweckmäßig sein, die Leuchtkraft durch einen Reflektor 20 in eine Richtung zu bündeln. Der Reflektor kann entweder auf der Unterseite der Beschichtung 32 angeordnet sein oder unmittelbar mit dem Lichtleiter (siehe Fig. 4A bis D) verbunden sein. Der Reflektor 20 kann darüber hinaus fest mit dem Material 32 verbunden sein. Es ist aber auch denkbar, das Gewebe ohne Reflektor direkt auf eine als Reflektor wirkende Wand zu montieren.
- Der Einsatz von Reflektoren ist auch bei lichtdurchlässigen Flächen, beispielsweise Markisen, sinnvoll, und zwar als Verteilung von Reflektoren über die ansonsten lichtdurchlässige Fläche.
- Die Erfindung ist nicht auf gewebeartig angeordnete Lichtleiter beschränkt. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass sich kreuzende Glasfasern 3 und 4 als Lichtleiter vorgesehen werden.
- Fig. 3 erläutert die zu gleichmäßigen Lichtstrahlung über die Länge des Lichtleiters erforderlichen Maßnahmen. Der Lichtleiter 3 ist unterteilt in einen lichtleitenden Abschnitt 11 und einen lichtemitierenden Abschnitt 12. Um über die Ausbreitungsrichtung 15 des Lichts im Lichtleiter 3 eine gleichmäßige Auskopplung des Lichts zu erreichen, müssen in der Richtung 15 in zunehmendem Maße Auskoppelmittel 14 vorgesehen sein, um das im Diagramm dargestellte Streuvermögen zu erhöhen. Das Streuvermögen des Lichtleiters beträgt im lichtleitenden Abschnitt 11 idealerweise Null.
- Da durch das Auskoppeln von Licht aus dem Lichtleiter, die im Lichtleiter geführte Menge Licht kontinuierlich abnimmt, ist es erforderlich, das Streuvermögen immer weiter zu steigern. Um eine gleichmäßige Auskopplung des Lichts über die Länge zu erzielen, muss das Streuvermögen des Lichtleiters im selben Maße zunehmen, wie die Menge des geleiteten Lichts abnimmt. Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das gleichmäßige Auskoppeln von Licht. Gewünschte Effekte können auch darin bestehen, dass das Licht ungleichmäßig, als optische Gestaltung, austritt.
- Fig. 4 A zeigt einen Schnitt durch eine Glasfaser mir rundem Querschnitt. Erfindungsgemäß könnte die Glasfaser über die Oberfläche ihres gesamten Querschnitts mit Auskoppelmitteln 14 versehen sein. Zur Verbesserung der Lichtleitung kann es aber auch zweckmäßig sein, die Auskoppelmittel 14 nur über einen kleinen Ausschnitt zu verteilen. Unabhängig oder gemeinsam mit dieser Maßnahme können Reflektionsmittel 20 in einem Abschnitt des Querschnitts vorgesehen sein. Zusammen mit der Kreisform des Faserquerschnitts ergibt sich eine linsenartige Fokussierung des durch die Auskoppelmittel 14 und Reflektoren 20 erzeugten Lichts.
- Die Darstellung in Fig. 4A ist nur schematisch. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Merkmale 14 und 20 nicht unabhängig voneinander sein müssen. Auskoppelmittel 14 und Reflektor 20 können beispielsweise durch eine ätzende Silberpaste gleichzeitig erzeugt werden.
- Fig. 4B erläutert eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des Gedankens aus Fig. 4A. Eine im Verhältnis zum Querschnitt des Lichtleiters 3 kleine Auskoppelfläche 14 und Reflektor 20 wird durch die linsenartige Gestaltung 22 des Lichtleiters aufgeweitet und gerichtet, das heißt, für einen Betrachter vergrößert. Durch die vergleichsweise kleine Störung 14 der glatten Oberfläche des Lichtleiters, kann das Licht über große Längen verlustärmer als bei einer über den gesamten Querschnitt aufgerauhten Oberfläche gefördert werden. Durch diese Maßnahme, sowie das Aufweiten des Lichtstrahls durch die Linse, kann ein besonders breiter und langer Lichtleiter mit geringerer Leuchtintensität günstiger hergestellt werden.
- Fig. 4C erläutert, dass die Auskoppelmittel auch auf der Oberseite, also der dem Betrachter zugewandte Seite vorgesehen sein können. Auch bei dieser Anordnung kann ein Reflektor 20 an der der Linse gegenüberliegenden Seite angeordnet sein, um eine unerwünschte Abstrahlung nach unten zu verhindern. Durch die kleine Störung 14 der glatten Oberfläche des Lichtleiters, kann das Licht über große Längen verlustärmer als bei einer über den gesamten Querschnitt aufgerauhten Oberfläche gefördert werden. Die Herstellung von Flächen mit derartig ausgebildeten Lichtleitern ist besonders einfach durch Schmirgeln oder Sandstrahlen der gesamten Fläche 2 möglich.
- In Fig. 4D sind die Lichtleiter 3 mit einem Träger 23 aus Gießharz und dergleichen verbunden. Im Träger sind Linsen 22 ausgebildet bzw. mit diesem verbunden. Auf der anderen Seite ist der Reflektor 20 aufgebracht bzw. aufgedampft. Die Auskoppelmittel 14 sind hier nicht dargestellt, da durch die Anordnung nach Fig. 4D im wesentlichen die gleichen Effekte, wie in Fig. 4A bis C erläutert, erzielt werden. Der Vorteil dieser Anordnung liegt jedoch in der einfacheren Herstellung, da die Linsen und Reflektoren nicht an jedem Lichtleiter einzeln vorgesehen sind. Auch spielt die Orientierung der einzelnen Lichtleiter keine Rolle.
- Weitere Beleuchtungseffekte ergeben sich, wenn in die erfindungsgemäße Beleuchtungsfläche UV-Licht eingespeist wird. Beschriftungen und Drucke mit fluoreszierender Farbe treten auf der Leuchtfläche besonders wirksam hervor.
- Das Vorsehen von phosphorisierenden Materialien in den Lichtleitern oder in dessen Nähe ermöglicht ein Nachleuchten der Vorrichtung nach dem Abschalten der Beleuchtungsquelle. Durch die erfindungsgemäß ermöglichte Großflächigkeit der Leuchtfläche wird trotz der geringen Leuchtkraft der üblichen phosphorisierenden Materialien eine ausreichende Raumbeleuchtung im Notfall gewährleistet. Diese nachleuchtenden Materialien werden insbesondere durch UV-Licht zum Abstrahlen eines besonderen und als intensiv empfundenen Lichts angeregt, weshalb auch der Einsatz einer UV-Lichtquelle erfindungsgemäß Betracht kommt, wobei diese zum Aufladen oder permanenten Anregen eingesetzt werden kann.
Claims (49)
1. Beleuchtungsvorrichtung (1) mit einer Leuchtfläche und mit
einem oder mehreren Lichtleitern (3; 4) zum Führen von
Licht, wobei das Licht im Inneren des Lichtleiters in einer
Ausbreitungsrichtung (15) führbar ist und der Lichtleiter in
Richtung der Ausbreitungsrichtung verlaufende
Seitenflächen aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Lichtleiter Auskoppelmittel (14) und/oder Reflektoren
(20) aufweist, die derart ausgestaltet sind, dass zumindest
durch einen Teil (12) der Seitenflächen Licht aus dem
Lichtleiter (3; 4) auskoppelbar ist, so dass sie einen Teil der
Leuchtfläche (2) bilden.
2. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter massiv ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Lichtleitern
vorgesehen sind, die im Bereich der Leuchtfläche im
wesentlichen nebeneinander in einer Ebene oder Fläche
verlaufen und die im Bereich eines zum Einkoppeln von Licht
bestimmten Endes (13) gebündelt verlaufen.
4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Auskoppelmittel
und/oder Reflektoren derart entlang der
Ausbreitungsrichtung vorgesehen sind, dass sich über die
Länge des mit Auskoppelmitteln versehenen Lichtleiters eine
im wesentlichen gleichmäßige Menge an ausgekoppeltem
Licht ergibt.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass Licht an zumindest einem
Ende aller Lichtleiter einkoppelbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter (3; 4) sich im
wesentlichen senkrecht zueinander erstrecken.
7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter (3; 4) als
Gewebe oder Gewebebestandteil, insbesondere als
mehrlagiges Gewebe angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter flexibel sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter einen runden,
insbesondere kreisrunden, Querschnitt aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter einen
länglichen, insbesondere ovalen oder rechteckigen
Querschnitt aufweisen.
11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass Glasfasern und dergleichen
als Lichtleiter vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter einen ersten
Abschnitt (11) ohne Auskoppelmittel (14) und/oder
Reflektoren (20) zum verlustarmen Leiten von Licht und im
Bereich der Leuchtfläche einen zweiten Abschnitt (12) mit
Auskoppelmitteln (14) zum Auskoppeln von Licht umfassen.
13. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter einen ersten
Abschnitt (11) ohne Auskoppelmittel (14) und/oder
Reflektoren (20) zum verlustarmen Leiten von Licht und im
Bereich der Leuchtfläche einen zweiten Abschnitt (12) mit
Auskoppelmitteln (14) und/oder Reflektoren (20) zum
Auskoppeln von Licht, sowie einen dritten Abschnitt ohne
Auskoppelmittel (14) und/oder Reflektoren (20) zum
verlustarmen Leiten von Licht umfassen.
14. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter an ihrem
einen oder an ihren beiden Enden Stirnflächen (13) zum
Einkoppeln von Licht aufweisen.
15. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter an ihren
Enden je eine transparente und eine verspiegelte oder mit
Farbe verschlossene Stirnfläche aufweisen.
16. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtfläche ein
transparentes, flexibles und/oder witterungsfestes Material
(31; 32), insbesondere ein Material, dass Licht zu streuen
vermag, aufweist, weiches zumindest über einen Teil (12)
der Länge des Lichtleiters (3; 4) auf der Oberseite und/oder
Unterseite des Lichtleiters vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Material (31; 32) mit dem
Lichtleiter verbunden ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter ganz oder
teilweise im Material (31; 32) eingebettet sind.
19. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtfläche starr ist,
derart, dass leuchtende Gegenstände, wie z. B. Platten,
Fußböden, Leisten Stangen, Stühle, Tische, Schränke,
Trennwände, Plastiken, Dekorationsobjekte,
Einrichtungsgegenstände und dergleichen, im wesentlichen
von der Leuchtfläche gebildet werden.
20. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Material aus Kunststoff,
Gießharz, Papier und dergleichen besteht.
21. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtfläche
lichtdurchlässig ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die seitliche Oberfläche der
Lichtleiter teilweise gefärbt oder reflektierend ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass auf der Unterseite der
Lichtleiter (3; 4) oder der Leuchtfläche (2) Reflektoren (20)
vorgesehen ist.
24. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite der
Lichtleiter (3; 4) oder der Leuchtfläche (2) eine Linse (22)
vorgesehen ist.
25. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtfläche eine
optische Gestaltung aufweist, insbesondere durch
Bedrucken, Anritzen, Aufrauhen oder Ätzen ihrer
Oberfläche.
26. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Auskoppelmittel (14)
derart an oder in den Lichtleitern (3; 4) angeordnet sind,
dass die Leuchtfläche eine optische Gestaltung aufweist.
27. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass diese Beleuchtungsmittel
(40) zum Einkoppeln von Licht in die Lichtleiter,
insbesondere an deren Stirnflächen (13) umfasst.
28. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass LEDs, SMD-LEDs, Laser,
Halogenlampen, etc. als Leuchtmittel vorgesehen sind.
29. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass verschiedenfarbige
Lichtleiter und/oder Beleuchtungsmittel vorgesehen sind.
30. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Lichtleitern
außerhalb der Leuchtfläche Lichtleiterbündel (5a; 5b; 5c; 5d)
bilden, die mit den Leuchtmitteln verbunden sind.
31. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von
Lichtleiterbündeln (5a; 5b; 5c; 5d) und eine Vielzahl von
Leuchtmitteln (40R; 40G; 40B; 40W) vorgesehen sind.
32. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuerung zum
Ansteuern der Leuchtmittel vorgesehen ist, derart, dass die
Leuchtfläche räumlich und/oder zeitlich in verschiedenen
Farben, Mustern, Farbverläufen oder dergleichen zu
leuchten vermag.
33. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass diese Durchleuchtungsmittel
zum Durchleuchten der Leuchtfläche umfasst.
34. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass diese als Fenster, Wand,
Wandverkleidung, Tapete, Deckenleuchte, Raumdecke,
abgehängte Raumdecke, Vorhang, Spannfolie oder Markise
ausgebildet ist.
35. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum Leiten von Strom,
insbesondere Drähte, in oder an der Leuchtfläche
vorgesehen sind.
36. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Leiten von
Strom zusammen mit den Lichtleitern ein Gewebe bilden.
37. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Leiten von
Strom nicht sichtbar sind.
38. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass an oder in der Leuchtfläche
weitere Leuchtmittel, insbesondere LEDs oder SMD-LEDs
vorgesehen sind, die elektrisch mit den Mitteln zum Leiten
von Strom verbunden sind.
39. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass Gegenstände oder Partikel
in die Leuchtfläche eingearbeitet sind.
40. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass Lichtleiter vorgesehen sind,
bei denen Licht im Bereich der Leuchtfläche durch ihre
Stirnfläche auskoppelbar ist.
41. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass diese Leuchtmittel mit
hohem Anteil an UV-Licht umfasst und dass der Lichtleiter
und/oder die Leuchtfläche fluoreszierende Materialien
umfasst.
42. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass diese Leuchtmittel mit
hohem Anteil an UV-Licht umfasst und dass der Lichtleiter
und/oder die Leuchtfläche phophorisierende Materialien
umfasst.
43. Verwendung der Beleuchtungsvorrichtung nach einer der
vorherigen Ansprüche als Grossflächenleuchte.
44. Beleuchtungssystem mit einer Beleuchtungsvorrichtung,
insbesondere einer solchen nach einem der vorherigen
Ansprüche, und einem über einen Lichtleiter mit der
Beleuchtungsvorrichtung verbundenen Leuchtmittel,
dadurch gekennzeichnet, dass Lichtleiter und
Beleuchtungsvorrichtung je ein Kontaktstück aufweisen, die
lösbar und lichtleitend miteinander verbindbar sind.
45. System nach dem vorherigen Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass am Kontaktstück Mittel zum An- bzw.
Ausschalten des Leuchtmittels vorgesehen sind.
46. System nach dem vorherigen Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mittel zum An- bzw. Ausschalten
des Leuchtmittels durch Verbinden der Kontaktstücke
aktivierbar sind.
47. Verfahren zum Herstellen einer Beleuchtungsvorrichtung,
insbesondere einer solchen nach den vorherigen
Ansprüchen, mit einer Leuchtfläche (2) und mit Lichtleitern
zum Führen von Licht, wobei das Licht im Inneren des
Lichtleiters in einer Ausbreitungsrichtung (15) führbar ist, mit
folgenden Schritten:
- Vorsehen von Auskoppelmitteln (14) und/oder Reflektoren
(20) an oder in den Lichtleitern entlang der
Ausbreitungsrichtung des Lichts, derart, dass über die
Länge (12) des mit Auskoppelmitteln versehenen Lichtleiters
(3; 4) Licht ausgekoppelt werden kann;
- Verbinden einer Vielzahl der nach dem ersten Schritt
behandelten Lichtleitern zu eine Leuchtfläche,
beispielsweise in Form eines Laminats oder Gewebes.
48. Verfahren zum Herstellen einer Beleuchtungsvorrichtung,
insbesondere einer solchen nach den vorherigen
Ansprüchen, mit einer Leuchtfläche (2) und mit Lichtleitern
zum Führen von Licht, wobei das Licht im Inneren des
Lichtleiters in einer Ausbreitungsrichtung (15) führbar ist, mit
folgenden Schritten:
- Verbinden einer Vielzahl von Lichtleitern (3; 4) zu einer
Leuchtfläche, beispielsweise in Form eines Laminats oder
Gewebes;
- Vorsehen von Auskoppelmitteln (14) und/oder Reflektoren
(20) an oder in den Lichtleitern oder der Leuchtfläche
entlang der Ausbreitungsrichtung des Lichts, derart, dass
über die Länge (12) des mit Auskoppelmitteln versehenen
Lichtleiters (3; 4) Licht ausgekoppelt werden kann.
49. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Auskoppelmittel (14) und/oder
Reflektoren (20) derart vorgesehen sind, dass über die
Länge (12) des mit Auskoppelmitteln versehenen Lichtleiters
(3; 4) das Licht im wesentlichen gleichmäßig ausgekoppelt
werden kann.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE2002106613 DE10206613A1 (de) | 2002-02-15 | 2002-02-15 | Beleuchtungsvorrichtung mit Lichtleitern |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE2002106613 DE10206613A1 (de) | 2002-02-15 | 2002-02-15 | Beleuchtungsvorrichtung mit Lichtleitern |
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| Publication Number | Publication Date |
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| DE10206613A1 true DE10206613A1 (de) | 2003-08-28 |
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE2002106613 Withdrawn DE10206613A1 (de) | 2002-02-15 | 2002-02-15 | Beleuchtungsvorrichtung mit Lichtleitern |
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