DE10205213A1 - Ausleger für eine flächige Bedruckstoffe verarbeitende Maschine - Google Patents
Ausleger für eine flächige Bedruckstoffe verarbeitende MaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen für eine flächige Bedruckstoffe verarbeitende Maschine vorgesehene Ausleger, der zur bedarfsweisen Ausschleusung von Makulatur oder Probebogen diese entlang einer Transportbahn (28) über einen ansonsten aufgebauten Stapel (14) hinaus transportiert und an eine Anlagefläche (27.4) übergibt, die von Fördertrumen (27.1) eines Saugbandförderers (26) gebildet ist. Die räumliche Lage der Anlagefläche (27.4) ist unter Beibehaltung von deren Erzeugenden veränderbar. Die Anlagefläche (27.4) ist damit bei jedem Druckauftrag auf eine Arbeitsstellung einstellbar, in der eine sichere Übergabe ausgeschleuster Bedruckstoffe an den Saugbandförderer (26) gewährleistet ist. In besonderer Ausgestaltung sind Rastmittel (Rastbolzen 26.4., Rastvertiefung 33.12) vorgesehen, die im Falle eines Staues ein Ausweichen der Fördertrume (27.1) aus deren Arbeitsstellung ermöglichen.
Description
Die Erfindung betrifft einen Ausleger für eine flächige Bedruckstoffe
verarbeitende Maschine, insbesondere eine Bogen verarbeitende
Rotationsdruckmaschine mit betriebsmäßig umlaufenden Greifersystemen, die
einen jeweiligen der verarbeiteten Bogen in einer Transportrichtung entlang
einer Transportbahn schleppen und wahlweise an einem ersten Ort auf der
Transportbahn zur Bildung eines Stapels oder einem gegenüber dem ersten
Ort stromabwärts bezüglich der Transportrichtung gelegenen zweiten Ort auf
der Transportbahn freigeben, und einem Saugbandförderer mit
Saugbandmodulen, die Fördertrume umfassen, welche betriebsmäßig von
einer jeweils ersten Rolle ablaufen und auf eine jeweils zweite Rolle auflaufen,
die bezüglich der Transportrichtung stromabwärts gegenüber der ersten Rolle
angeordnet ist, einer von den Fördertrumen gebildeten Anlagefläche für einen
am zweiten Ort freigegebenen der Bogen, und zueinander parallelen
Erzeugenden der Transportbahn und der Anlagefläche.
Ein derartiger zur Ausschleusung von Makulatur und Probebogen geeigneter
Ausleger ist aus der Druckschrift DE 195 19 374 C2 bekannt. Als Folge des
Bestrebens, die Erstreckung des Auslegers in der Transportrichtung über den
Stapel hinaus möglichst klein zu halten, gehen die oberhalb des Stapels
üblicherweise horizontal laufenden Greifersysteme gegebenenfalls bereits vor,
zumindest aber unmittelbar nach der Freigabe der Bogen am genannten
zweiten Ort auf der Transportbahn in einen Umlenkbereich über, in welchem
sie sich von dem Saugbandförderer entfernen. Eine sichere Übernahme der
Bogen seitens des Saugbandförderers erfordert aber, dass bereits ein
vorauseilendes Ende des jeweiligen am zweiten Ort freigegebenen Bogens
unter der Sogwirkung des Saugbandförderers von diesem erfasst wird. Zur
Gewährleistung der Prozess-Sicherheit, das heißt einer sicheren Übernahme
der verarbeiteten Bedruckstoffe - ist eine strenge Einhaltung einer bestimmten
gegenseitigen Zuordnung der Transportbahn und der Anlagefläche notwendig.
Eine fehlerhafte gegenseitige Zuordnung unter Ausbildung eines zu großen
Spaltes zwischen den am zweiten Ort freigegebenen Bogen und der mittels der
Fördertrume des Saugbandförderers gebildeten Anlagefläche hat zur Folge,
dass die Bogen nicht von den Fördertrumen übernommen werden können, da
sich eine ausreichende an einem jeweiligen Bogen wirksame Sogwirkung
seitens des Saugbandförderers nur in unmittelbarer Nähe der Anlagefläche
ausbildet und auch nur dann, wenn sich der jeweilige Bogen in unmittelbarer
Nähre der Anlagefläche befindet.
Der Prozess der Übergabe der vorauseilenden Enden der Bogen von einem
Greifersystem an den Saugbandförderer ist äußerst empfindliche gegen
Abweichungen von einer bestimmten gegenseitigen Zuordnung von
Saugbandförderer und Greifersystemen, so dass bereits ein ungünstiges
Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen zu Störungen dieses Prozesses
führen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den eingangs genannten Ausleger
so auszugestalten, dass die Sicherheit des genannten Prozesses
gewährleistbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass die räumliche Lage der
Anlagefläche unter Beibehaltung der Orientierung von deren Erzeugenden
veränderbar ist.
Durch diese Maßnahme, das heißt insbesondere durch eine entsprechende
Justage der Anlagefläche ist eine prozesssichere Zuordnung der Anlagefläche
an die Transportbahn und somit eine sichere Übergabe herbeiführbar, ohne
dass gesteigerte Anforderungen an eine Minimierung von Fertigungstoleranzen
erfüllt werden müssen. Überdies ermöglicht die erfindungsgemäße
Ausgestaltung auch eine Anpassung der räumlichen Lage der Anlagefläche an
unterschiedliche Dicken von Bedruckstoffen.
Die Merkmale des Erfindungsgegenstandes und von dessen Ausgestaltungen
und Weiterbildungen sind den beigefügten Zeichnungen und den darauf Bezug
nehmenden nachfolgenden näheren Erläuterungen entnehmbar.
In den Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung einen einen Ausleger umfassenden
Abschnitt einer Bogen verarbeitenden Rotationsdruckmaschine,
Fig. 2 einen bezüglich der Transportrichtung stromabwärts gelegenen
Endabschnitt des Auslegers nach Fig. 1 in vereinfachter und
gegenüber dieser vergrößerter Darstellung,
Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeils III in Fig. 2,
Fig. 4 ein zur Justierung der Anlagefläche vorgesehenes, als
Schraubgetriebe ausgebildetes, manuell betätigbares Getriebe in
einer Darstellung als Schnitt entlang der Linie IV in Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V in Fig. 2.
Mit einem Ausleger der eingangs genannten Art kann insbesondere eine Bogen
verarbeitende Druckmaschine in einem ersten Betriebszustand betrieben
werden, in welchem die verarbeiteten Bogen - hier bedruckte Bogen - vor einer
Weiterverarbeitung gestapelt werden, und - in der Regel kurzzeitig - in einem
zweiten Betriebszustand, in dem - beispielsweise für Dokumentations- oder
sonstige Zwecke - Bogen über eine entsprechende Stapelstation hinaus
ausgeschleust werden.
Gemäß Fig. 1 folgt ein derartiger Ausleger 1 auf eine letzte
Verarbeitungsstation der Druckmaschine. Eine solche Verarbeitungsstation
kann ein Druckwerk oder ein Nachbehandlungswerk sein, wie beispielsweise
ein Lackwerk. Im vorliegenden Beispiel handelt es sich bei der letzten
Verarbeitungsstation um ein im Offsetverfahren arbeitendes Druckwerk 2 mit
einem Druckzylinder 2.1. Dieser führt einen jeweiligen Bogen 3 in einer mittels
des Drehrichtungspfeiles 5 angedeuteten Verarbeitungsrichtung durch einen
Druckspalt zwischen dem Druckzylinder 2.1 und einem damit
zusammenarbeitenden Gummituchzylinder 2.2 und übergibt ihn anschließend
an einen Kettenförderer 4 unter Öffnen von am Druckzylinder 2.1
angeordneten, zum Erfassen des Bogens 3 an einem Greiferrand am
vorauseilenden Ende des Bogens vorgesehenen Greifern. Der Kettenförderer 4
umfasst zwei Förderketten 6, von welchen eine jeweilige entlang einer
Innenseite einer jeweiligen einem Gestell des Auslegers 1 zugehörigen
Seitenwand des Auslegers 1 betriebsmäßig umläuft. Eine jeweilige
Förderkette 6 umschlingt je eines von zwei synchron angetriebenen
Antriebskettenrädern 7, deren Drehachsen miteinander fluchten, und ist über je
ein gegenüber den Antriebskettenrädern 7 stromabwärts bezüglich der
Verarbeitungsrichtung befindliches Umlenkkettenrad 8 geführt. Zwischen den
beiden Förderketten 6 erstrecken sich von diesen getragene Greifersysteme 9
mit selbsttätig schließenden Greifern 9.1, welche somit betriebsmäßig eine
geschlossene Greiferbahn und Lücken zwischen den am Druckzylinder 2.1
angeordneten Greifern durchfahren und dabei einen jeweiligen Bogen 3 unter
Erfassen des genannten Greiferrandes am vorauseilenden Ende des Bogens 3
unmittelbar vor dem Öffnen der am Druckzylinder 2.1 angeordneten Greifer
übernehmen, ihn entlang einer Transportbahn in einer Transportrichtung 5'
über eine Bogenleitvorrichtung 10 hinweg zu einer Bogenbremse 11 schleppen
und sich dort in einer Schaltstellung eines im weiteren Verlauf erläuterten
Schaltelementes 24 zur Übergabe des Bogens 3 an die Bogenbremse 11
öffnen. Letztere vermittelt den Bogen eine gegenüber der
Verarbeitungsgeschwindigkeit verringerte Ablagegeschwindigkeit und gibt sie
nach Erreichen derselben ihrerseits frei, so dass ein jeweiliger nunmehr
verlangsamter Bogen 3 schließlich auf Vorderkantenanschläge 12 auftrifft und
unter Ausrichtung an diesen und an diesen gegenüberliegenden
Hinterkantenanschlägen 13 gemeinsam mit vorausgegangenen und/oder
nachfolgenden Bogen 3 einen Stapel 14 bildet, der mittels eines Hubwerkes in
dem Maße absenkbar ist, wie der Stapel 14 anwächst. Von dem Hubwerk sind
in Fig. 1 lediglich eine den Stapel 14 tragende Plattform 15 und diese tragende,
strichpunktiert angedeutete Hubketten 16 wiedergegeben.
Die Förderketten 6 sind entlang ihrer Wege zwischen den
Antriebskettenrädern 7 einerseits und den Umlenkkettenrädern 8 andererseits
mittels hier nicht dargestellter Kettenführungsschienen geführt, welche somit
die Kettenbahnen der Kettentrume und somit den Verlauf der Greiferbahn
bestimmen. Im vorliegenden Beispiel werden die Bogen 3 von dem in Fig. 1
unteren Kettentrum transportiert. Dem von diesem durchlaufenen Abschnitt der
Kettenbahn folgt eine diesem zugewandte, an der Bogenleitvorrichtung 10
ausgebildete Bogenleitfläche 17. Zwischen dieser und dem jeweils darüber
hinweggeführten Bogen 3 ist bevorzugt betriebsmäßig ein Tragluftpolster
ausgebildet. Hierzu ist die Bogenleitvorrichtung 10 mit in die Bogenleitfläche 17
mündenden Blasluftdüsen ausgestattet, von welchen in Fig. 1 lediglich eine
repräsentativ für deren Gesamtheit und in symbolischer Darstellung in Form
des Stutzens 18 wiedergegeben ist.
Um ein gegenseitiges Verkleben der bedruckten Bogen 3 im Stapel 14 zu
verhindern, sind auf dem Weg der Bogen 3 von den Antriebskettenrädern 7 zur
Bogenbremse 11 ein Trockner 19 und eine Bestäubungsvorrichtung 20
vorgesehen.
Zur Vermeidung einer übermäßigen Erwärmung der Bogenleitfläche 17 durch
den Trockner 19 ist in die Bogenleitvorrichtung 10 ein Kühlmittelkreislauf
integriert, der in Fig. 1 symbolisch durch einen Einlass-Stutzen 21 und einen
Auslass-Stutzen 22 an einer der Bogenleitfläche 17 zugeordneten
Kühlmittelwanne 23 angedeutet ist.
Die Greifer 9.1 eines jeweiligen Greifersystems 9 durchlaufen betriebsmäßig
eine durch die Kettenbahnen der Kettentrume bestimmte Greiferbahn und sind
unter der Wirkung einer hier nicht dargestellten Federanordnung in eine
geschlossene Stellung der Greifer 9.1 vorgespannt. Zum Öffnen der Greifer 9.1
ist ein jeweiliges Greifersystem 9 mit einer Rollenhebelanordnung 9.2
ausgestattet, die mittels des Schaltelementes 4 in der Weise betätigbar ist,
dass sie die normal geschlossenen Greifer 9.1 vorübergehend öffnet, wenn sie
mit dem Schaltelement 24 in Kontakt gelangt. In beispielhafter Ausgestaltung
ist das Schaltelement 24 wie in der Patentanmeldung DE 100 37 257.0
offenbart zwischen einer insbesondere justierbaren Grundstellung und einer
Extremstellung verstellbar. In einer jeweiligen justierbaren Grundstellung des
Schaltelementes 24 öffnen die Greifer 9.1 an einem durch die Grundstellung
bestimmten ersten Ort der Greiferbahn und damit der Transportbahn 28 und
geben einen jeweiligen der Bogen 3 zur Bildung des Stapels 14 frei, während in
der genannten Extremstellung eine Freigabe der Bogen 3 an einem bezüglich
der Transportrichtung stromabwärts gegenüber dem ersten Ort gelegenen
zweiten Ort der Greiferbahn und damit der Transportbahn 28 erfolgt, so dass
die freigegebenen Bogen 3 nicht mehr auf die Vorderkantenanschläge 12
auftreffen sondern sich über diese hinaus bewegen und letztlich zu einer
geeigneten Auffangvorrichtung 25 gelangen, welche der Aufnahme von
Probebogen oder von Makulatur dient.
In DE 195 19 374 C2 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung einer solchen
Auffangvorrichtung offenbart, auf die hier bevorzugt zurückgegriffen wird.
Bevor die am zweiten Ort der Transportbahn 28 freigegebenen Bogen letztlich
in die Auffangvorrichtung 25 gelangen, werden sie seitens der jeweiligen
Greifer 9.1 an einen Saugbandförderer 26 übergeben. Der
Saugbandförderer 26 ist in Fig. 2 in einer Seitenansicht und in Fig. 3 teilweise
aufgeschnitten in einer Draufsicht wiedergegeben und umfasst eine Mehrzahl
von Fördermodulen 26.1, die jeweils ein Saugbandmodul 27 umfassen,
welches jeweils ein Fördertrum 27.1 aufweist, das von einer ersten Rolle 27.2
abläuft und auf eine bezüglich der Transportrichtung 5' stromabwärts
gegenüber der ersten Rolle 27.2 angeordnete zweite Rolle 27.3 aufläuft. Die
Fördertrume 27.1 bilden eine Anlagefläche 27.4 aus, die zur Übernahme der
am genannten zweiten Ort freigegebenen Bogen 3 vorgesehen ist, wobei die
Anlagefläche 27.4 und die Transportbahn 28 zueinander parallele Erzeugende
aufweisen.
Die Greifer 9.1 eines jeweiligen Greifersystems 9 bilden jeweils einen
Greiferfinger 9.1' und eine Greiferauflage 9.1" aus, in Richtung auf welche der
jeweilige Greiferfinger 9.1' vorgespannt ist. Ein von den Greifern 9.1
transportierter Bogen 3 ist zwischen den Greiferfingern 9.1' einerseits und
diesen zugewandten Klemmflächen der Greiferauflagen 9.1" andererseits
eingespannt. Insofern kann eine Fläche, die von den genannten Klemmflächen
der Greiferauflagen 9.1" durchfahren wird, während die Greifersysteme 9 einen
Bogen 3 schleppen, als die genannte Transportbahn 28 angesehen werden.
Die Erzeugende dieser Fläche, das heißt der Transportbahn 28, ist im Falle des
erläuterten Auslegers horizontal orientiert und die Erzeugende der genannten
Anlagefläche 27.4 ist zu jener der Transportbahn 28 parallel.
Ein jeweiliges Fördertrum 27.1 eines mit Saugöffnungen 27.1" versehenen, die
erste und zweite Rolle 27.2 und 27.3 umschlingenden endlosen
Saugbandes 27.1' bestreicht einen in Fig. 2 angedeuteten Saugkasten 27.5,
der dem Fördertrum 27.1 zugewandte (hier nicht dargestellte) Saugöffnungen
und - wie in Fig. 3 erkennbar - einen Saugstutzen 27.6 aufweist, welcher an
einen nicht dargestellten Unterdruckerzeuger anschließbar ist. Der Saugkasten
27.5 ist an einem Tragrahmen 27.7 befestigt. Dem Tragrahmen 27.7 ist ein
diesen bezüglich der Rotationsachse der zweiten Rolle 27.3 schwenkbar
aufnehmender Lagerbock 26.2 zugeordnet, gegenüber welchem der
Tragrahmen 27.7 und damit das Saugbandmodul 27 auf später dargelegte
Weise in einer Arbeitsstellung des Saugbandmoduls 27 arretierbar ist. Der
Lagerbock 26.2 ist von einer Traverse 29 getragen, die sich parallel zu den
Erzeugenden der Transportbahn 28 bzw. der Anlagefläche 27.4 erstreckt und
an ihren jeweiligen Enden um eine von der Traverse 29 gebildete, zur
Erzeugenden der Transportbahn 28 bzw. der Anlagefläche 27.4 parallele
geometrische Achse 29.1 schwenkbar in einem Gestell 30 des Auslegers 1
zugehörigen Seitenwänden aufgenommen ist.
Das - wie erwähnt - am seinerseits von der Traverse 29 getragenen
Lagerbock 26.2 arretierte Saugbandmodul 27 ist insoweit auf Schwenklagen
einstellbar, die wie nachfolgend erläutert einstellbar sind.
Mit der Traverse 29 steht ein zu deren Schwenkung um die geometrische
Achse 29.1 ausgebildeter Stellantrieb 31 in Wirkverbindung. Der Stellantrieb 31
umfasst einen mit der Traverse 29 verbundenen Schwenkarm 32 und ein
einerseits am Gestell 30 und andererseits am Schwenkarm 32 angelenktes
Getriebe 33, welches in der vorliegenden Ausgestaltung als Schraubgetriebe
ausgebildet ist.
In Fig. 4 ist das Schraubgetriebe im Schnitt dargestellt. Es umfasst eine
Gewindespindel 33.1 und eine spielfrei mit dieser zusammenarbeitende
Spindelmutteranordnung 33.2. Die Gewindespindel 33.1 ist drehbar und axial
fixiert in einem Spindelgehäuse 33.3 aufgenommen, welches über einen daran
vorgesehenen, insbesondere in Fig. 3 erkennbaren Bolzen 33.4 am Gestell 30
angelenkt ist. Die Spindelmutteranordnung 33.2 ist im vorliegenden
Ausführungsbeispiel gebildet mittels eines Mutterngehäuses 33.5 mit einer
Durchgangsbohrung 33.5', welche einen Gewindeabschnitt 33.1' der
Gewindespindel 33.1 unter Belassung eines Ringspaltes umgibt. An einem
jeweiligen Ende der Durchgangsbohrung 33.5' ist eine Hülse 33.6 und 33.7 in
die Durchgangsbohrung 33.5' eingepasst. Die Hülsen 33.6 und 33.7 weisen
jeweils ein mit der Gewindespindel 33.1 zusammenwirkendes Innengewinde
auf, sie sind auf die Gewindespindel 33.1 unter Beseitigung eines Spieles
zwischen dem jeweiligen Innengewinde der Hülsen 33.6 und 33.7 einerseits
und dem Gewinde der Gewindespindel 33.1 andererseits aufgeschraubt,
stützen sich dabei an einer jeweiligen von der Durchgangsbohrung 33.5'
durchdrungenen Stirnseite des Mutterngehäuses 33.5 ab und sind letztlich
drehfest mit dem Mutterngehäuse 33.5 verbunden. Das Mutterngehäuse 33.5
ist über einen in Fig. 3 erkennbaren Bolzen 33.8 gelenkig mit dem
Schwenkarm 32 verbunden.
Der insoweit dargelegte als Schraubgetriebe ausgebildete Stellantrieb 31 ist im
einfachsten Falle manuell verstellbar. Hierzu ist in eine frei zugängliche
Stirnseite der Gewindespindel 33.1 ein Innensechskant 33.9 eingearbeitet, so
dass die Gewindespindel 33.1 mittels eines entsprechenden Steckschlüssels
verdrehbar und damit die Spindelmutteranordnung 33.2 axial verstellbar ist. Der
axiale Verstellweg ist durch in Fig. 4 erkennbare Anschläge 33.10 und 33.11
begrenzt.
Die Verstellung der Spindelmutteranordnung 33.2 und damit eine
Lageänderung der Anlagefläche 27.4 gegenüber der Transportbahn 28 (siehe
Fig. 2) ist bevorzugt durch eine Drehung der Gewindespindel 33.1 um
vorgegebene Drehwinkel möglich, nach deren Durchfahren die
Gewindespindel 33.1 jeweils eine Rastposition einnimmt. Hierzu ist der im
Spindelgehäuse 33.3 aufgenommene Schaft der Gewindespindel 33.1 mit in
Umfangsrichtung des Schaftes bevorzugt gleich beabstandeten, auf einer
Umfangslinie angeordneten Rastvertiefungen 33.12 versehen, in welche ein in
das Spindelgehäuse 33.3 eingesetzter Druckstift 33.13 eingreift. Somit ist eine
Mehrzahl von Raststellungen vorgesehen, zwischen denen das
Schraubgetriebe verstellbar ist, so dass eine Lageänderung der
Anlagefläche 27.4 gegenüber der Transportbahn 28 um definierte Beträge
möglich ist. Durch eine Ausbildung eines Feingewindes an der
Gewindespindel 33.1 und eine Anordnung einer Vielzahl von
Rastvertiefungen 33.12 am Schaft der Gewindespindel 33.1 lässt sich eine
feinfühlige Einstellung der Anlagefläche 27.4 auf bestimmte Arbeitsstellungen
erzielen.
In einer zweckmäßigen Arbeitsstellung ist die Anlagefläche 27.4 zumindest bis
auf die Dicke des Bedruckstoffes an die Transportbahn 28 herangerückt. In
einem eventuellen Störungsfalle, in dem ein am erwähnten zweiten Ort seitens
eines der Greifersysteme 9 freigegebener Bogen 3 nicht ordnungsgemäß von
den Fördertrumen 27.1 übernommen und in Richtung auf die
Auffangvorrichtung 25 weitertransportiert wird, überbrückt dieser Bogen 3 die
Vorderkantenanschläge 12, so dass sich nachfolgende Bogen 3, unabhängig
vom Ort deren Freigabe seitens der Greifersysteme 9 auf den nicht
ordnungsgemäß weitertransportierten Bogen 3 aufschieben und einen Stau
verursachen, der zu einem Schadensfall führen kann.
Dem wird in vorteilhafter Ausgestaltung wiederum durch eine Veränderbarkeit
der räumlichen Lage der Anlagefläche 27.4 unter Beibehaltung der
Orientierung von deren Erzeugenden begegnet. Hierzu ist, wie bereits
angedeutet und nunmehr näher erläutert, ein jeweiliges Saugbandmodul 27
schwenkbar und in einer Arbeitsstellung arretierbar angeordnet und in der
vorliegenden hierfür beispielhaften Ausgestaltung gegenüber dem bereits
genannten, von der Traverse 29 getragenen Lagerbock 26.2 schwenkbar und
arretierbar aufgenommen.
Wie in Fig. 3 erkennbar, nimmt der Lagerbock 26.2 einerseits eine drehfest mit
der zweiten Rolle 27.3 des Saugbandmoduls 27 verbundene Antriebswelle 27.8
drehbar und andererseits den Tragrahmen 27.7 mittels einer zur
Antriebswelle 27.8 konzentrischen Lagerung auf, wobei der Tragrahmen 27.7,
wie bereits dargelegt, den vom Saugband 27.1' bestrichenen Saugkasten 27.5
trägt, der im Übrigen die erste vom Saugband 27.1' umschlungene Rolle 27.2
drehbar aufnimmt.
Mit der solchermaßen hergestellten Verbindung des Tragrahmens 27.7 mit dem
Lagerbock 26.2 ist der Tragrahmen 27.7 grundsätzlich gegenüber letzteren
schwenkbar. Eine Schwenkung ist jedoch im ungestörten Betrieb des
Saugbandförderers 26 durch eine Arretierung verhindert. Die hierzu
vorgesehen Mittel sind in Fig. 5 erkennbar, die einen Schnitt entlang der Linie V
der Fig. 2 darstellt, bei welchem allerdings auf eine vollständige Wiedergabe
aller Details verzichtet ist. Die zur Arretierung vorgesehenen Mittel umfassen
einen mittels einer Feder 26.3 vorgespannten Rastbolzen 26.4 der achsparallel
zur Antriebswelle 27.8 (siehe Fig. 3) in einer einseitig geschlossenen, in den
Lagerbock 26.2 eingesetzten Hülse 26.5 aufgenommen ist und einen aus dem
offenen Ende der Hülse 26.5 herausragenden Rastkopf aufweist, der in einer
Arbeitsstellung des Saugbandförderers 26 bzw. des Saugbandmoduls 27 in
eine in den Tragrahmen 27.7 eingesetzte Rastpfanne 27.9 eingerastet ist.
Der durch die Feder 26.3 gehaltene Eingriff des Rastbolzens 26.4 in die
Rastpfanne 27.9 hält das Saugbandmodul 27 im ungestörten Betrieb des
Saugbandförderers in einer Arbeitsstellung. Im Falle des genannten Staues
sammelt sich eine Mehrzahl von am zweiten Ort freigegebenen Bogen 3
zwischen der Anlagefläche 27.4 und einem jeweiligen diese passierenden
Greifersystem 9, so dass schließlich eines der Greifersysteme 9 über die
angesammelten Bogen 3 eine Querkraft auf die Fördertrume 27.1 ausübt, die
ausreichend ist, um die mittels der Feder 26.3 erzielte Rastwirkung
aufzuheben. Bei der aus Fig. 2 erkennbaren gegenseitigen Zuordnung der
Anlagefläche 27.4 zur Transportbahn 28 und der Schwenkbarkeit des
Saugbandmoduls 27 um die Rotationsachse der bezüglich der
Transportrichtung 5' stromabwärts gegenüber der ersten Rolle 27.2 gelegenen
zweiten Rolle 27.3 bewirkt die genannte, letztlich auf den Saugkasten 27.5 und
somit auf den Tragrahmen 27.7 wirkende Querkraft eine Schwenkung des
Saugbandmoduls 27 um die Rotationsachse der zweiten Rolle 27.3 in eine von
der Arbeitsstellung abgerückte Stellung nach unten und es ergibt sich mit Blick
auf die seitens der Greifersysteme im Bereich des Saugbandmoduls 27
durchlaufene Bahn - die sich entlang der Anlagefläche 27.4 von dieser
entfernt - ein Freiraum für die angestauten Bogen, wodurch nunmehr eine
Beschädigung der am Prozess der Ausschleusung der am zweiten Ort
freigegebenen Bogen 3 beteiligten Komponenten insbesondere durch ein
mittels der Schwenkung des Saugbandmoduls 27 generierbares und zur
Unterbindung einer Verarbeitung weiterer Bogen 3 nutzbares Signal
verhinderbar ist.
Zur Generierung eines entsprechenden Signals ist beispielhaft ein in Fig. 5
angedeuteter Sensor 34 vorgesehen und eine Anordnung derart getroffen,
dass dieser Sensor 34 das genannte Signal in einer aus der Arbeitsstellung des
Saugbandmoduls 27 abgerückten - hier nach unten geschwenkten - Stellung
des Saugbandmoduls 27 abgibt.
In der nach unten geschwenkten Stellung des Saugbandmoduls 27 stützt sich
im vorliegenden Beispiel ein die Rastpfanne 27.9 aufnehmender Ansatz des
Tragrahmens 27.7 an einem am Lagerbock 26.2 vorgesehenen Anschlag 26.6
ab.
Der in dem Begriff Saugbandförderer implementierte und in den obigen
Erläuterungen einfach unterstellte Umlauf des Saugbandes 27.1' in der Weise,
das dessen Fördertrum 27.1 einen in der Verarbeitungsrichtung gemäß Pfeil 5'
in Fig. 1 ankommenden und vom Saugbandförderer 26 übernommenen
Bogen 3 wenn auch mit letztlich kleinerer Geschwindigkeit als jener der
Greifersysteme 9 weitertransportiert, ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel
mittels eines im Lagerbock 26.2 aufgenommenen Riementriebes 35 realisiert,
der in Fig. 2 zwar im gespannten Zustand von dessen Riemen 35.1 aber ohne
Riemenspanner angedeutet ist. Ein Abtriebsrad 35.2 dieses Riementriebes 35
ist drehfest mit der Antriebswelle 27.8 des Saugbandmoduls 27 verbunden
(siehe Fig. 3), während ein Antriebsrad 35.3 in einer drehfesten Verbindung mit
einer lediglich in Fig. 2 und dort im Querschnitt angedeuteten, auf nicht näher
dargestellten Weise gelagerten und angetriebenen Welle 35.4 steht. Eine
derartige Anordnung ist für jedes Fördermodul 26.1 vorgesehen, wobei diesen
die Welle 35.4 gemeinsam ist. Im einfachsten Falle rotiert diese Welle
gleichförmig und prägt dem jeweiligen Fördertrum 27.1 eine gegenüber der
Geschwindigkeit der Greifersysteme 9 kleinere Umlaufgeschwindigkeit ein,
aufgrund welcher die unter der Wirkung des genannten Unterdruckerzeugers
an die Anlagefläche 27.4 angesaugten Bogen 3 schließlich auf eine
Ausschleusungsgeschwindigkeit abgebremst werden, mit welcher die Bogen 3
letztlich an Anschlägen 25.1 auftreffen, die bezüglich der Verarbeitungsrichtung
an einem stromabwärts gelegenen Ende der Auffangvorrichtung 25 vorgesehen
sind.
Bei den insoweit dargelegten Ausgestaltungen erfolgt die Veränderung der
räumlichen Lage der jeweiligen Anlagefläche 27.4 zwar jeweils unter einer
Schwenkbewegung des jeweiligen Saugbandmoduls 27; eine dahingehende
Beschränkung besteht jedoch nicht, so dass auch eine translatorische
Verstellung der Saugbandmodule 27 im Rahmen der Erfindung liegt.
1
Ausleger
2
Druckwerk
2.1
Druckzylinder
2.2
Gummituchzylinder
3
Bogen
4
Kettenförderer
5
Drehrichtungspfeil
5
' Transportrichtung
6
Förderkette
7
Antriebskettenrad
8
Umlenkkettenrad
9
Greifersystem
9.1
Greifer
9.1
' Greiferfinger
9.1
" Greiferauflage
9.2
Rollenhebelanordnung
10
Bogenleitvorrichtung
11
Bogenbremse
12
Vorderkantenanschlag
13
Hinterkantenanschlag
14
Stapel
15
Plattform
16
Hubkette
17
Bogenleitfläche
18
Stutzen
19
Trockner
20
Bestäubungsvorrichtung
21
Einlass-Stutzen
22
Auslass-Stutzen
23
Kühlmittelwanne
24
Schaltelement
25
Auffangvorrichtung
25.1
Anschlag
26
Saugbandförderer
26.1
Fördermodul
26.2
Lagerbock
26.3
Feder
26.4
Rastbolzen
26.5
Hülse
26.6
Anschlag
27
Saugbandmodul
27.1
Fördertrum
27.1
' Saugband
27.1
" Saugöffnung
27.2
erste Rolle
27.3
zweite Rolle
27.4
Anlagefläche
27.5
Saugkasten
27.6
Saugstutzen
27.7
Tragrahmen
27.8
Antriebswelle
27.9
Rastpfanne
28
Transportbahn
29
Traverse
29.1
geometrische Achse
30
Gestell
31
Stellantrieb
32
Schwenkarm
33
Getriebe
33.1
Gewindespindel
33.1
' Gewindeabschnitt der Gewindespindel
33.1
33.2
Spindelmutteranordnung
33.3
Spindelgehäuse
33.4
Bolzen
33.5
Mutterngehäuse
33.5
' Durchgangsbohrung
33.6
Hülse
33.7
Hülse
33.8
Bolzen
33.9
Innensechskant
33.10
Anschlag
33.11
Anschlag
33.12
Rastvertiefung
33.13
Druckstift
34
Sensor
35
Riementrieb
35.1
Riemen
35.2
Abtriebsrad
35.3
Antriebsrad
35.4
Welle
Claims (10)
1. Ausleger für eine flächige Bedruckstoffe verarbeitende Maschine,
insbesondere eine Bogen verarbeitende Rotationsdruckmaschine mit
betriebsmäßig umlaufenden Greifersystemen (9), die einen jeweiligen der verarbeiteten Bogen (3) in einer Transportrichtung (5) entlang einer Transportbahn (28) schleppen und wahlweise an einem ersten Ort auf der Transportbahn (28) zur Bildung eines Stapels (14) oder einem gegenüber dem ersten Ort stromabwärts bezüglich der Transportrichtung (5') gelegen zweiten Ort auf der Transportbahn (28) freigeben,
einem Saugbandförderer (26) mit Saugbandmodulen (27), die Fördertrume (27.1) umfassen, welche betriebsmäßig von einer jeweils ersten Rolle (27.2) ablaufen und auf eine jeweils zweite Rolle (27.3) auflaufen, die bezüglich der Transportrichtung (5') stromabwärts gegenüber der ersten Rolle (27.2) angeordnet ist,
einer von den Fördertrumen (27.1) gebildeten Anlagefläche (27.4) für einen am zweiten Ort freigegebenen der Bogen, und
zueinander parallelen Erzeugenden der Transportbahn (28) und der Anlagefläche (27.4),
dadurch gekennzeichnet,
dass die räumliche Lage der Anlagefläche (27.4) unter Beibehaltung der Orientierung von deren Erzeugenden veränderbar ist.
betriebsmäßig umlaufenden Greifersystemen (9), die einen jeweiligen der verarbeiteten Bogen (3) in einer Transportrichtung (5) entlang einer Transportbahn (28) schleppen und wahlweise an einem ersten Ort auf der Transportbahn (28) zur Bildung eines Stapels (14) oder einem gegenüber dem ersten Ort stromabwärts bezüglich der Transportrichtung (5') gelegen zweiten Ort auf der Transportbahn (28) freigeben,
einem Saugbandförderer (26) mit Saugbandmodulen (27), die Fördertrume (27.1) umfassen, welche betriebsmäßig von einer jeweils ersten Rolle (27.2) ablaufen und auf eine jeweils zweite Rolle (27.3) auflaufen, die bezüglich der Transportrichtung (5') stromabwärts gegenüber der ersten Rolle (27.2) angeordnet ist,
einer von den Fördertrumen (27.1) gebildeten Anlagefläche (27.4) für einen am zweiten Ort freigegebenen der Bogen, und
zueinander parallelen Erzeugenden der Transportbahn (28) und der Anlagefläche (27.4),
dadurch gekennzeichnet,
dass die räumliche Lage der Anlagefläche (27.4) unter Beibehaltung der Orientierung von deren Erzeugenden veränderbar ist.
2. Ausleger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Saugbandförderer (26) unter Schwenkung desselben um eine
zur Erzeugenden der Transportbahn (28) parallele geometrische Achse
(29.1) auf wählbare Arbeitsstellungen einstellbar ist.
3. Ausleger nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch
ein Gestell (30) und eine die geometrische Achse (29.1) ausbildende,
bezüglich dieser schwenkbar im Gestell (30) gelagerte und auf wählbare
Schwenklagen einstellbare Traverse (29), welche den
Saugbandförderer (26) trägt.
4. Ausleger nach Anspruch 3,
gekennzeichnet durch
einen mit der Traverse (29) in Wirkverbindung stehenden, zu deren
Schwenkung um die geometrische Achse (29.1) ausgebildeten
Stellantrieb (31).
5. Ausleger nach Anspruch 3,
gekennzeichnet durch
einen mit der Traverse (29) verbundenen Schwenkarm (32) und ein
einerseits am Gestell (30) und andererseits am Schwenkarm (32)
angelenktes Getriebe (33), mittels welchem die Traverse (29) um die
geometrische Achse (29.1) schwenkbar ist.
6. Ausleger nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Getriebe (33) als Schraubgetriebe ausgebildet ist und eine
Gewindespindel (33.1) und eine spielfrei mit dieser zusammenarbeitende
Spindelmutteranordnung (33.2) umfasst.
7. Ausleger nach Anspruch 6,
gekennzeichnet durch
ein am Gestell (30) angelenktes, die Gewindespindel (33.1) drehbar und
axial fixiert aufnehmendes Spindelgehäuse (33.3) und eine gelenkige
Verbindung der Spindelmutteranordnung (33.2) mit dem
Schwenkarm (32).
8. Ausleger nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Mehrzahl von Raststellungen vorgesehen ist, zwischen denen
das Getriebe (33) verstellbar ist.
9. Ausleger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Saugbandmodule (27) zwischen einer Arbeitsstellung und einer
davon abgerückten Stellung verstellbar sind, und
eine die Arbeitsstellung festlegende Arretierung vorgesehen ist, die unter
einer bestimmten das jeweilige Fördertrum (27.1) belastenden Querkraft
lösbar ist.
10. Ausleger nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein jeweiliges der Saugbandmodule (27) einen Tragrahmen (27.7) umfasst,
dem Tragrahmen (27.7) ein diesen bezüglich der Rotationsachse der zweiten Rolle (27.3) schwenkbar aufnehmender Lagerbock (26.2) zugeordnet ist, und
die Arretierung mittels eines zwischen dem Tragrahmen (27.7) und dem Lagerbock (26.2) wirksamen vorgespannten Rastbolzens (26.4) gebildet ist.
dadurch gekennzeichnet,
dass ein jeweiliges der Saugbandmodule (27) einen Tragrahmen (27.7) umfasst,
dem Tragrahmen (27.7) ein diesen bezüglich der Rotationsachse der zweiten Rolle (27.3) schwenkbar aufnehmender Lagerbock (26.2) zugeordnet ist, und
die Arretierung mittels eines zwischen dem Tragrahmen (27.7) und dem Lagerbock (26.2) wirksamen vorgespannten Rastbolzens (26.4) gebildet ist.
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