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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bilderrahmen zum Rahmen eines Bildes, insbesondere eine Puzzles, wobei der Bilderrahmen mehrere zusammensetzbare Einzelteile umfasst, wobei jedes Einzelteil in seiner maximalen Dimension kleiner ist als die maximale Dimension des zusammengesetzten Bilderrahmens und wobei die Einzelteile mehrere das zu rahmende Bild einfassende Rahmenleisten sowie mindestens eine, das zu rahmende Bild stützende Rückwand umfassen, wobei beim zusammengesetzten Bilderrahmen die Rahmenleisten untereinander verbunden sind und die Rückwand sich parallel zum zu rahmenden Bild zwischen mindestens zwei Rahmenleisten erstreckt. Außerdem betrifft die Erfindung eine Verkaufseinheit für einen zusammensetzbaren Bilderrahmen mit entsprechenden Einzelteilen.
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STAND DER TECHNIK
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Der Versandhandel oder sogenannte Onlinehandel erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit, da die Kunden die Ware einfach über das Internet bestellen können und die Ware direkt zu Ihnen geliefert wird. Allerdings besteht bei großvolumigen Produkten, wie sie beispielsweise auch Bilderrahmen darstellen, das Problem, dass die Versandkosten durch das große Volumen des Produkts erheblich steigen können, sodass die Produkte für den Onlinehandel zu teuer werden.
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Für den Versandhandel oder Onlinehandel sind Puzzles interessante Produkte, da die Puzzles nicht nur beim Zusammensetzen Spielfreude garantieren, sondern ein zusammengesetztes Bild entsteht, welches zur Dekoration in Räumen aufgehängt werden kann, wobei der Versand im zerlegten Zustand einfach erfolgen kann. Zudem lassen sich Puzzles mit persönlichen Bildern und Darstellungen erzeugen, sodass der Käufer ein individuelles Produkt erhält.
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Um Puzzles als zusammengesetztes Bild als Dekorationsgegenstand zu verwenden, ist es vorteilhaft, einen Bilderrahmen zu verwenden, in dem das Puzzle sicher aufgenommen und einfach an einer Wand angeordnet werden kann. Allerdings besteht hierbei das Problem, dass entsprechende Bilderrahmen insbesondere bei großen Dimensionen für den Versandhandel und Onlinehandel aufgrund des sperrigen Packmaßes ungünstig sind. Gleiches gilt, wenn der Bilderrahmen verschenkt werden soll.
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Eine weitere Anforderung bei Puzzles besteht darin, dass für das Zusammensetzen des Puzzles Platz und Zeit benötigt wird, sodass der verwendete Platz für längere Zeit belegt ist. So kann zum Puzzeln einfach nur ein Tisch benutzt werden, auf dem die Puzzleteile entsprechend gelegt werden. Dies ist aber unpraktisch, wenn man den Tisch zwischenzeitlich anderweitig nutzen möchte. Zur Abhilfe gibt es rollbare Puzzlematten oder feste Puzzletische. Diese sind manchmal auch mit einem Rand ausgestattet, so dass das Puzzle anliegen kann bzw. nicht über die Unterlage rutscht. Alternativ kann auch nur eine Papp - oder Holzplatte als temporäre Unterlage für das Puzzle verwendet werden. Es gibt auch Puzzle-Unterlagen, welche aus kleinen Platten bestehen, die man zusammenbauen kann.
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Nachteilig bei den bekannten Puzzleunterlagen ist, dass Puzzlematten keine stabile Unterlage bilden und es daher beim Puzzeln Probleme mit dem Legen der Puzzleteile geben kann und die bereits gelegten Puzzleteile nicht stabil gelagert sind, während Platten und Tische viel Platz brauchen. Sie sind sperrige Produkte, die ungünstig zu transportieren und zu lagern sind. Gerade deshalb haben sich die Puzzlematten etabliert, weil diese faltbar und rollbar sind, wobei die Rolle, um welche die Puzzlematte mit dem teilweisen oder ganz fertigen Puzzle gerollt werden kann, entweder aufblasbar ist oder aus kleineren Rollen zusammensteckbar ist.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen Bilderrahmen zu schaffen, der mit einem kleinen Packmaß gelagert und / oder versendet werden kann und insbesondere für die Aufnahme von zusammengesetzten Puzzles geeignet ist, wobei als zusätzliche Funktion der Bilderrahmen auch beim Zusammensetzen des Puzzles als Unterlage Verwendung finden können soll. Der entsprechende Bilderrahmen, der neben dem Rahmen von Puzzles auch für das Rahmen von anderen Bildern, wie Kunstdrucken oder dergleichen, oder von Spiegeln geeignet sein soll, soll weiterhin ein ansprechendes ästhetisches Erscheinungsbild aufweisen und einfach herstellbar und zusammenbaubar sein.
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TECHNISCHE LÖSUNG
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Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Bilderrahmen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie einer Verkaufseinheit für einen Bilderrahmen mit den Merkmalen des Anspruchs 11. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Zur Lösung der Aufgabenstellung wird ein Bilderrahmen zum Rahmen eines Bildes, insbesondere eines Puzzles, vorgeschlagen, der aus mehreren Einzelteilen einfach zusammensetzbar und insbesondere auch wieder zerlegbar ist. Jedes Einzelteil ist in seiner maximalen Dimension kleiner ist als die maximale Dimension des zusammengesetzten Bilderrahmens, sodass ein kleines Packmaß erreicht werden kann. Die Einzelteile umfassen mehrere das zu rahmende Bild einfassende Rahmenleisten sowie mindestens eine, das zu rahmende Bild stützende Rückwand, die beim zusammengesetzten Bilderrahmen zwischen den Rahmenleisten angeordnet ist und sich parallel zum zu rahmenden Bild erstreckt. Die Rahmenleisten sind beim zusammengesetzten Bilderrahmen miteinander verbunden und umgeben das zu rahmende Bild. Die Rahmenleisten können aus jedem geeigneten Werkstoff gebildet sein, wie beispielsweise Holz, Pressholz, Kunststoff oder Metall. Um ein kleines Packmaß zu erreichen, weist die Rückwand mindestens ein Festkörpergelenk auf, sodass mindestens zwei Segmente der Rückwand um das Festkörpergelenk zueinander falt - oder klappbar sind.
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Insbesondere kann die Rückwand mindestens zwei sich kreuzende, vorzugsweise drei oder mehr insbesondere senkrecht zueinander verlaufende Festkörpergelenke aufweisen, sodass die Rückwand insbesondere durch zweimaliges Falten mit senkrecht zueinander angeordneten Faltachsen auf ein Viertel der Gesamtgröße zusammenlegbar ist. Auch eine andere Anzahl von Faltungen mit entsprechender Reduzierung der größten Dimension der Rückwand sind vorstellbar.
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Das mindestens eine Festkörpergelenk kann durch einen Falz oder eine Rille oder Fuge oder eine Einprägung oder ein Filmscharnier gebildet sein.
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Die Rückwand kann aus jedem geeigneten Material gebildet sein, wie beispielsweise Pappe, Karton, Kunststoff oder Metallblechen, wobei die Festkörpergelenke bzw. Filmscharniere durch Einprägungen oder durch Materialreduzierungen, wie Nuten oder dergleichen, gebildet sein können. Entsprechende Festkörpergelenke können auch durch teilweises Stanzen des Materials erzeugt werden, bei welchem das Material in Form einer Platte, beispielsweise eines Kartons, nicht komplett durch die gesamte Dicke durchgestanzt wird, sondern nur in eine bestimmte Tiefe, sodass zusammenhängendes Restmaterial verbleibt, welches als Scharnier fungiert.
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Um ein geeignetes Falten erzielen zu können, können zumindest teilweise Segmente der Rückwand durch Schnitte auch voneinander getrennt sein.
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Im Bereich des Festkörpergelenks kann insbesondere das Festkörpergelenk übergreifend zwischen den durch das Festkörpergelenk klappbar verbundenen Segmenten der Rückwand mindestens eine stabilisierende Verbindung, insbesondere ein Formschlussverbindung, vorzugsweise eine Schwalbenschwanzverbindung angeordnet sein, wobei insbesondere das eine Segment der Rückwand einen über das Festkörpergelenk überstehenden, schwalbenschwanzförmigen Vorsprung und das klappbar verbundene Segment der Rückwand eine komplementäre Aussparung aufweisen können. Gleiches gilt für getrennte, aber benachbarte Segmente.
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Die Rückwand oder jedes Segment der Rückwand kann mindestens einen Klebeabschnitt zum Verkleben mit dem zu rahmenden Bild aufweisen, wobei der Klebeabschnitt vor der Rahmung mit dem Bild eine abziehbare Abdeckung aufweisen kann. Der Klebeabschnitt kann durch Streichen, Spritzen oder sonstiges geeignetes Auftragen von Klebstoff aufgebracht werden oder vorzugsweise durch einen oder mehrere doppelseitige Klebestreifen gebildet sein.
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Benachbarte Rahmenleisten können durch Formschlussverbindung miteinander verbunden sein, insbesondere durch eine Nut - Feder - Verbindung oder eine Schwalbenschwanzverbindung.
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Die benachbarte Rahmenleisten können auch durch zusätzliche Verbindungselemente miteinander verbunden sein, insbesondere durch einen eingesetzten Schwalbenschwanz.
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Die Nut oder Aussparung für einen Schwalbenschwanz kann an der Rückseite des Bilderrahmens an den Rahmenleisten angeordnet sein und insbesondere keine durchgehende Öffnung darstellen, sodass die Nut oder Aussparung bzw. die Verbindung der Rahmenleiste an der Vorderseite des Bilderrahmens nicht zu sehen ist und ein ansprechendes Erscheinungsbild gegeben ist.
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Die Rahmenleisten können eine Auflageschulter aufweisen, durch die an den Rahmenleisten im Querschnitt eine rechteckförmige oder quadratische Aussparung definiert ist, die zur Aufnahme der Rückwand dienen kann.
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Die Rückwand kann mit Halteelementen, insbesondere Klebestreifen an den Rahmenleisten fixiert sein.
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Die Erfindung betrifft weiterhin eine Verkaufseinheit für einen zusammensetzbaren Bilderrahmen, insbesondere für einen Bilderrahmen, wie er hier vorstehend beschrieben worden ist. Die Verkaufseinheit umfasst einen Behälter und mindestens einer falt - oder klappbaren Rückwand und mehreren Rahmenleisten, die in dem Behälter aufgenommen sind, wobei die maximale Dimension des Behälters kleiner als die maximale Dimension des zusammengesetzten Bilderrahmens ist.
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Die Verkaufseinheit kann weiterhin mindestens eine Komponente aus der Gruppe aufweisen, die Verbindungselemente, Federelemente von Nut - Feder - Verbindungen, Schwalbenschwänze, Halteelemente, Klebestreifen und Puzzlekleber umfasst
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Die beigefügten Zeichnungen zeigen in rein schematischer Weise in
- 1 eine Draufsicht auf einen zusammengesetzten, erfindungsgemäßen Bilderrahmen mit einem darin aufgenommenen Bild,
- 2 eine Rückansicht des Bilderrahmens aus 1,
- 3 eine Draufsicht auf zwei teilweise dargestellte Rahmenleisten vor der gegenseitigen Verbindung mit einem Schwalbenschwanzelement,
- 4 die teilweise dargestellten Rahmenleisten aus 3 nach der Verbindung mit dem Schwalbenschwanzelement,
- 5 eine Draufsicht auf die zusammengefaltete Rückwand eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens,
- 6 eine Draufsicht auf die teilweise aufgefaltete Rückwand eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens,
- 7 eine Draufsicht auf die komplett aufgefaltete Rückwand eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens,
- 8 eine teilweise Schnittansicht durch einen erfindungsgemäßen Bilderrahmen mit aufgenommenem Bild und in
- 9 eine Darstellung einer erfindungsgemäßen Verkaufseinheit.
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AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Weitere Vorteile, Kennzeichen und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden bei der nachfolgenden detaillierten Beschreibung der Ausführungsbeispiele ersichtlich. Allerdings ist die Erfindung nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt.
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Die 1 zeigt eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Bilderrahmen 1, in dem ein Bild 2, wie beispielsweise ein Puzzle aufgenommen ist. Das mit dem Bilderrahmen 1 gerahmte Puzzle kann beispielsweise an der Vorderseite des Puzzles, also der Seite, an der eine Darstellung zu sehen ist, mit einem Puzzlekleber bestrichen sein, um eine dünne Kleberschicht zu erzeugen, die insbesondere in die Fugen zwischen die Puzzleteile eindringt, um dadurch die einzelnen Teile des Puzzles miteinander zu verbinden und den Zusammenhalt zu festigen.
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Der Bilderrahmen 1 umfasst mehrere Rahmenleisten 3, die gegenseitig miteinander verbunden sind, um einen rechteckigen Rahmen zu bilden. Die Rahmenleisten 3 können aus jedem geeigneten Werkstoff gebildet sein, wie beispielsweise Holz, Pressholz, Kunststoff oder Metall.
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Die 2 zeigt das mit dem Bilderrahmen 1 gerahmte Bild 2 von der Rückseite, wobei zu erkennen ist, dass zwischen den zusammengesetzten Rahmenleisten 3, also in dem von den Rahmenleisten 3 umgebenen Raum eine Rückwand 5 angeordnet ist. Die Rückwand 5 ist über mehrere Halteelemente in Form von einseitig mit Klebstoff versehenen Klebebändern 4 an den zusammengesetzten Rahmenleisten 3 fixiert.
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Die Rückwand 5 umfasst vier Segmente 8, die durch drei Festkörpergelenke in Form von Falzen 6 und 7 ausgebildet sind. Die Falze 6,7 stellen eine Art Filmscharnier dar, wobei die Materialdicke im Bereich der Falze bzw. der Falzlinien 6 und 7 beispielsweise durch Einprägen oder teilweises, in der Tiefe begrenztes Stanzen reduziert ist, um so ein Verschwenken der Segmente 8 um die Falze 6 und 7 als Schwenkachsen zu ermöglichen und die Möglichkeit zu schaffen, die Rückwand durch Zusammenfalten - oder klappen auf eine kleineres Packmaß zusammenzulegen. Die beiden in 2 unteren Segmente 8 sind durch einen Schnitt 19 komplett voneinander getrennt, um bei einer entsprechenden Materialdicke der Rückwand 5 ein Falten zu ermöglichen. Die Rückwand 5 kann aus jedem geeigneten Material gebildet sein, wie beispielsweise Pappe, Karton, Kunststoff oder Metallblechen. Die Festkörpergelenke bzw. Filmscharniere 6,7 können anstelle von Einprägungen auch durch Materialreduzierungen durch Nuten oder Rillen oder dergleichen gebildet sein.
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Zur Stabilisierung der vollständig aufgefalteten Rückwand 5 sind an den Festkörpergelenken in Form der Falze 7 und an den durch einen Schnitt 19 getrennten Segmenten 8 Schwalbenschwanzverbindungen 9 ausgebildet, wobei eines der benachbarten Segmente 8 einen Schwalbenschwanzvorsprung 12 und das benachbarte Segment 8 eine Schwalbenschwanzöffnung 13 aufweist, in die der Schwalbenschwanzvorsprung 12 eingreifen kann.
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Die 3 zeigt eine Verbindung von zwei benachbarten Rahmenleisten 3, wobei die Rahmenleisten 3 nur teilweise dargestellt sind. In der 3 ist zu erkennen, dass an der Rückseite der Rahmenleisten 3, die der Rückseite des Bilderrahmens 1 entsprechen, an den Enden der Rahmenleisten 3 jeweils schwalbenschwanzförmige Aussparungen 10 ausgebildet sind, die nicht durch die gesamte Dicke der Rahmenleisten 3, die sich senkrecht zur Bildebene erstreckt, verlaufen, sodass an der Vorderseite der Rahmenleisten 3 von den schwalbenschwanzförmigen Aussparungen 10 nichts zu sehen ist. In die schwalbenschwanzförmigen Aussparungen 10 wird ein entsprechend geformtes Schwalbenschwanzelement 11 eingesetzt, um eine formschlüssige Verbindung der benachbarten Rahmenleisten 3 zu bilden, wie dies in der 4 dargestellt ist. Anstelle eines zusätzlichen Schwalbenschwanzelements 11 können die Verbindungselemente für die Schwalbenschwanzverbindung 9 auch direkt an den Rahmenleisten 3 ausgebildet sein.
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Die 5 bis 7 zeigen das Entfalten einer für den Transport oder die Aufbewahrung zusammengefalteten Rückwand 5. In der 5 ist in der Draufsicht auf die zusammengefaltete Rückwand 5 ein oberes Segment 8 der Rückwand 5 zu sehen, wobei von den darunterliegenden Segmenten 8, die über Falze 6,7 gefaltet sind, nur ein Teil durch die Schwalbenschwanzöffnung 13 und die Schwalbenschwanzvorsprünge 12 zu sehen sind. Wenn das oberste Segment 8 mit dem darunter liegenden Segment 8 entsprechend dem dargestellten Pfeil um den ersten Falz 6 gefaltet wird, greift der Schwalbenschwanzvorsprung 12 des untersten Segments 8 in die Schwalbenschwanzöffnung 13 des obersten Segments 8 ein.
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In der Darstellung der 5 sind weiterhin zwei doppelseitige Klebestreifen 14 zu erkennen, die auf das Segment 8 aufgeklebt sind, wobei die zweite Klebeseite, die nach außen zeigt, noch mit einer nicht näher dargestellten abziehbaren Abdeckung abgedeckt ist, die erst beim Herstellen einer Klebeverbindung mit der zweiten Klebeseite abgezogen wird, also wenn die Rückwand 5 mit dem Bild 2 bzw. Puzzle verklebt wird.
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Die 6 zeigt eine Draufsicht auf die teilweise aufgefaltete Rückwand 5 nach dem ersten Auffalten um den ersten Falz 6. Nunmehr sind an der Oberseite zwei Segmente 8 zu erkennen, die über die zwei Falze 7 mit den darunterliegenden Segmenten 8 klappbar verbunden sind. Die über die Falze 7 klapp -bzw. faltbar miteinander verbundenen Segmente 8 weisen wiederum Schwalbenschwanzverbindungen mit Schwalbenschwanzvorsprüngen 12 und korrespondierenden Schwalbenschwanzöffnungen 13 auf, die nach dem weiteren Auseinanderfalten gemäß dem in 6 dargestellten Pfeil ineinandergreifen. Auch an den in der 6 an der Oberseite angeordneten Segmenten 8 sind jeweils zwei doppelseitige Klebestreifen 14 aufgeklebt, deren zweite, nach außen liegende Klebeschicht durch eine abziehbare Abdeckung geschützt ist. Entsprechende Klebestreifen sind auch an den darunter liegenden Segmenten 8 angeordnet.
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Nach dem weiteren Aufklappen gemäß dem Pfeil der 6 um die Falze 7, ist die in 7 dargestellte Rückwand 5 vollständig aufgefaltet und die doppelseitigen Klebestreifen 14 jedes Segments 8 sind an der Unterseite der Rückwand 5 die entsprechend der Orientierung des Bilderrahmens 1 die Vorderseite darstellt, angeordnet, um mit dem Bild bzw. Puzzle, das in dem zusammengesetzten Bilderrahmen 1 aufgenommen werden soll, verklebt zu werden.
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Die 8 zeigt eine teilweise Schnittansicht durch den Bilderrahmen 1 mit einem aufgenommenen Bild 2, wobei zu erkennen ist, dass die Rahmenleisten 3 im Querschnitt eine Auflageschulter 15 aufweisen, die eine quadratische oder rechteckförmige Aussparung 16 definiert, sodass die Rückwand 5 mit dem Bild 2 in der Aussparung 16 an der Auflageschulter 15 zu liegen kommt.
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Die 9 zeigt eine erfindungsgemäße Verkaufseinheit 17 mit einem Behälter 18, in dem die Einzelteile eines erfindungsgemäßen Bilderrahmens 1 und zusätzliches Zubehör, wie beispielsweise ein Puzzlekleber aufgenommen sind. Entsprechend befinden sich in dem gezeigten Behälter 18 Rahmenleisten 3, eine zusammengefaltete Rückwand 5, an der bereits doppelseitigen Klebestreifen 14 angeordnet sind, sowie einseitige Klebebänder 4 zum Fixieren der Rückwand 5 an den Rahmenleisten 3 und Schwalbenschwanzelemente 11 zum Verbinden der Rahmenleisten 3.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand der Ausführungsbeispiele detailliert beschrieben worden ist, ist für den Fachmann selbstverständlich, dass die Erfindung nicht auf diese Ausführungsbeispiele beschränkt ist, sondern dass vielmehr Abwandlungen in der Weise möglich sind, dass einzelne Merkmale weggelassen oder andersartige Kombinationen von Merkmalen verwirklicht werden können, ohne dass der SchutzSegment der beigefügten Ansprüche verlassen wird. Insbesondere schließt die vorliegende Offenbarung sämtliche Kombinationen der in den verschiedenen Ausführungsbeispielen gezeigten Einzelmerkmale mit ein, sodass einzelne Merkmale, die nur in Zusammenhang mit einem Ausführungsbeispiel beschrieben sind, auch bei anderen Ausführungsbeispielen oder nicht explizit dargestellten Kombinationen von Einzelmerkmalen eingesetzt werden können.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 1
- Bilderrahmen
- 2
- Bild
- 3
- Rahmenleiste
- 4
- einseitiges Klebband
- 5
- Rückwand
- 6
- erster Falz
- 7
- zweiter Falz
- 8
- Segment
- 9
- Schwalbenschwanzverbindung
- 10
- schwalbenschwanzförmige Aussparung
- 11
- Schwalbenschwanzelement
- 12
- Schwalbenschwanzvorsprung
- 13
- Schwalbenschwanzöffnung
- 14
- doppelseitiges Klebeband
- 15
- Auflageschulter
- 16
- Aussparung
- 17
- Verkaufseinheit
- 18
- Behälter
- 19
- Schnitt