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Die Erfindung betrifft einen elektromotorischen Doppelantrieb der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zum Verstellen von relativ zueinander schwenkbeweglichen Stützteilen einer Stützeinrichtung zum Abstützen einer Polsterung eines Sitz- und/oder Liegemöbels, insbesondere einer Matratze eines Boxspring-Bettes, relativ zueinander.
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Ein elektromotorischer Doppelantrieb der betreffenden Art ist durch
DE 10 2016 116 256 A1 als Möbelantrieb bekannt und weist einen Grundkörper auf, an dem zwei Antriebseinheiten angeordnet ist, die jeweils ein Abtriebsorgan aufweisen. Der Doppelantrieb weist ferner zwei in Längsrichtung des Grundkörpers zueinander bebstandete, jeweils um eine Schwenkachse schwenkbar an dem Grundkörper gelagerte Schwenkhebel auf, wobei jeder der Schwenkhebel jeweils mit dem Abtriebsorgan einer zugeordneten Antriebseinheit in Wirkungsverbindung steht zum Verschwenken des Schwenkhebels relativ zu dem Grundkörper. Zur Montage des Doppelantriebs an beispielsweise einem Bettunterbau weist der Grundkörper zwei in seiner Längsrichtung zueinander beabstandete Auflage- und Befestigungsstrukturen zur Auflage und Befestigung des Grundkörpers an Quertraversen auf, wobei jede Auflage- und Befestigungsstruktur eine Auflagefläche zur Auflage auf einer Quertraverse aufweist.
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Bei dem bekannten Doppelantrieb weist der Grundkörper eine Längstraverse aus Metall auf, die ein Antriebsgehäuse trägt, in dem die Antriebseinheiten aufgenommen sind und an dem die Schwenkhebel schwenkverstellbar gelagert sind. Dabei sind die Auflage- und Befestigungsstrukturen an den Enden der Längstraverse angeordnet. Zur Montage des Doppelantriebs wird der Grundkörper mit den Auflage- und Befestigungsstrukturen auf Quertraversen aufgelegt, die an den Enden eines Bettunterbaus, beispielsweise Bettgestells oder Bettrahmens, angeordnet sind. Daran anschließend wird der Grundkörper mittels der Auflage- und Befestigungsstrukturen an den Quertraversen befestigt, beispielsweise durch Verschrauben.
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Der aus der Druckschrift bekannte Doppelantrieb ist einfach und robust aufgebaut und zeichnet sich darüber hinaus durch eine einfache Montage aus.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Doppelantrieb der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art weiter zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst.
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Die Erfindung sieht vor, dass die Auflageflächen in Längsrichtung des Grundkörpers auf der Höhe der Schwenkachsen angeordnet sind, derart, dass in Montageposition des Doppelantriebs die Schwenkachsen in Vertikalrichtung über der jeweils zugeordneten Auflagefläche liegen.
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Die Erfindung löst sich von dem Gedanken, den Grundkörper an den Enden eines Bettunterbaus oder Bettrahmens zu befestigen. Ihr liegt vielmehr der Gedanke zugrunde, den Grundkörper in Längsrichtung des Doppelantriebs und damit in Längsrichtung des Bettes zu verkürzen und den Aufbau so zu gestalten, dass in Montageposition des Doppelantriebs die Quertraversen jeweils unterhalb der jeweiligen Schwenkachse angeordnet sind. Bei einer entsprechenden Anordnung ist der Doppelantrieb also an Quertraversen befestigt, die zu den in Längsrichtung gelegenen Enden des Bettunterbaus beabstandet angeordnet sind.
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Durch eine entsprechende Anordnung ist in der Montageposition der Abstand der Befestigungspunkte, an denen der Grundkörper befestigt ist, in Längsrichtung des Bettunterbaus verkürzt. Dementsprechend kann der Grundkörper des Doppelantriebs im Vergleich zu dem bekannten Doppelantrieb kürzer ausgebildet sein. Dies gestaltet den konstruktiven Aufbau eines erfindungsgemäßen Doppelantriebs einfacher und kostengünstiger.
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Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Doppelantriebs besteht darin, dass er aufgrund der Verkürzung des Grundkörpers gegenüber insbesondere Biegebelastungen eine erhöhte Stabilität aufweist.
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Die Quertraversen, an denen der erfindungsgemäße Doppelantrieb mittels der Auflage- und Befestigungsstrukturen befestigt wird, können Bestandteil eines Bettunterbaus sein. Zur Montage des Doppelantriebs wird dieser dann mit seinen Auflage- und Befestigungsstrukturen auf die in Längsrichtung des Bettunterbaus zueinander beabstandeten Quertraversen aufgelegt und an diesen befestigt. Es ist jedoch auch möglich, dass die Quertraversen Bestandteil des Doppelantriebs oder an diesem vormontiert sind. Bei einer entsprechenden Ausführungsform werden dann zur Montage des Doppelantriebs die an dem Doppelantrieb vorgesehenen bzw. vormontierten Quertraversen in den Bettunterbau eingebaut bzw. an diesem befestigt.
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Der konstruktive Aufbau des Grundkörpers kann entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten auf unterschiedliche Weise gestaltet sein. Im Sinne eines besonders einfachen und robusten sowie kostengünstigen Aufbaus sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass der Grundkörper eine vorzugsweise aus Metall bestehende Längstraverse aufweist, an der wenigstens ein Antriebsgehäuse zur Aufnahme wenigstens einer Antriebseinheit befestigt ist und an der die Schwenkhebel schwenkbar gelagert sind. Bei dieser Ausführungsform werden die Reaktionskräfte der Antriebseinheiten über das Antriebsgehäuse und die Längstraverse abgeleitet.
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Der Grundkörper des erfindungsgemäßen Doppelantriebs kann in Längsrichtung in einzelne Grundkörperteile unterteilt sein, die bei der Montage des Doppelantriebs miteinander verbunden werden und dann in Längsrichtung des Doppelantriebs bzw. einer mit dem Doppelantrieb versehenen Stützeinrichtung aufeinanderfolgend den Grundkörper bilden. Bei einer entsprechenden Ausführungsform können die Antriebseinheiten des Doppelantriebs in separaten Antriebsgehäusen aufgenommen sein. Im Sinne eines einfachen Aufbaus, insbesondere bei einem in Längsrichtung durchlaufenden, also nicht unterteilten Grundkörper, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, dass die Antriebseinheiten in einem gemeinsamen Antriebsgehäuse aufgenommen sind.
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Die Auflage- und Befestigungsstrukturen des erfindungsgemäßen Doppelantriebs können entsprechend den jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein, insbesondere in Bezug auf ihr Material und ihre Form. Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht insoweit vor, dass wenigstens eine Auflage- und Befestigungsstruktur als Winkel ausgebildet ist, dessen einer Schenkel die Auflagefläche bildet und dessen anderer Schenkel eine Befestigungslasche zur Befestigung an der zugeordneten Quertraverse bildet oder trägt. Bei dieser Ausführungsform bildet der eine Schenkel des Winkels die Auflagefläche zur Auflage auf der zugeordneten Quertraverse, während der andere Schenkel zur Befestigung dient, beispielsweise zum Verschrauben mit der Quertraverse.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, dass der Winkel als Metallteil ausgebildet ist. Entsprechende Winkel, beispielsweise aus Blech, sind einfach und kostengünstig herstellbar und robust.
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Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht im Sinne einer weiteren Reduzierung der Anzahl der Bauteile des Doppelantriebs vor, dass wenigstens eine Auflage- und Befestigungsstruktur an den Grundkörper angeformt ist. Eine entsprechende Ausführungsform bietet sich insbesondere dann an, wenn das Antriebsgehäuse aus Kunststoff besteht, wie dies eine andere vorteilhafte Weiterbildung vorsieht.
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Eine erfindungsgemäße elektromotorisch verstellbare Stützeinrichtung zum Abstützen einer Polsterung eines Sitz- und/oder Liegemöbels, insbesondere einer Matratze eines Boxspring-Bettes, die relativ zueinander schwenkverstellbare Stützteile zum Abstützen der Polsterung aufweist, ist im Anspruch 8 angegeben. Die erfindungsgemäße Stützeinrichtung ist mit wenigstens einem erfindungsgemäßen Doppelantrieb versehen.
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Ein erfindungsgemäßes Sitz- und/oder Liegemöbel, insbesondere Boxspring-Bett, ist im Anspruch 9 angegeben und weist eine erfindungsgemäße elektromotorisch verstellbare Stützeinrichtung auf.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügte, stark schematisierte Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es ist für den Fachmann ersichtlich, dass die einzelnen Merkmale eines Ausführungsbeispiels das Ausführungsbeispiel jeweils für sich genommen, also unabhängig von den weiteren Merkmalen, weiterbilden. Damit ist für den Fachmann auch ersichtlich, dass alle beschriebenen, in der Zeichnung dargestellten und in den Patentansprüchen beanspruchten Merkmale für sich genommen sowie in beliebiger technisch sinnvoller Kombination miteinander den Gegenstand der Erfindung bilden, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen und deren Rückbezügen sowie unabhängig von ihrer konkreten Beschreibung bzw. Darstellung in der Zeichnung. Zum Gegenstand und Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung gehören auch Kombinationen von Merkmalen eines Ausführungsbeispiels mit Merkmalen wenigstens eines anderen Ausführungsbeispiels. Zum Gegenstand und Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung gehören ferner Unterkombinationen der Patentansprüche, bei denen wenigstens ein Merkmal eines Patentanspruchs weggelassen oder durch ein anderes Merkmal ersetzt ist.
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Es zeigt:
- 1A in einer schematischen Perspektivansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Doppelantriebs in einer Ausgangsposition der Verstellbewegung,
- 1B in gleicher Darstellung wie 1A das Ausführungsbeispiel gemäß 1A in einer Endposition der Verstellbewegung,
- 2 in gleicher Darstellung wie 1B das Ausführungsbeispiel gemäß 1B, wobei zur Verdeutlichung des Aufbaus von Antriebseinheiten des Doppelantriebs eine Halbschale eines Antriebsgehäuses weggelassen ist,
- 3 in gleicher Darstellung wie 2, jedoch in gegenüber 2 vergrößertem Maßstab eine Einzelheit aus 2, wobei aus Gründen der Veranschaulichung ein Schwenkhebel weggelassen ist,
- 4 in gleicher Darstellung wie 3, jedoch aus einer anderen Perspektive die Einzelheit gemäß 3,
- 5 in gleicher Darstellung wie 1B ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Doppelantriebs in einer Ausgangsposition der Verstellbewegung,
- 6 in gleicher Darstellung wie 5, jedoch in gegenüber 5 vergrößertem Maßstab eine Einzelheit aus 5,
- 7 in gleicher Darstellung wie 1A ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Doppelantriebs in einer Ausgangsposition der Verstellbewegung,
- 8 in gleicher Darstellung wie 7 das Ausführungsbeispiel gemäß 7 in einer Endposition der Verstellbewegung,
- 9 in gleicher Darstellung wie 8 das Ausführungsbeispiel gemäß 8, wobei aus Gründen der Veranschaulichung plattenförmige Stützteile und eine Halbschale eines Antriebsgehäuses weggelassen sind, und
- 10 in gleicher Darstellung wie 9, jedoch in gegenüber 9 vergrößertem Maßstab eine Einzelheit aus 9.
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Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf 1 bis 10 Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Doppelantriebs als Möbelantrieb näher erläutert. Dabei sind aus Gründen der Veranschaulichung in einzelnen Figuren der Zeichnung Bestandteile des erfindungsgemäßen Doppelantriebs weggelassen. Die weggelassenen Bestandteile sind in den betreffenden Figuren gedanklich sinnentsprechend zu ergänzen.
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In den Figuren der Zeichnung sind gleiche oder sich entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In
1A ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen elektromotorischen Doppelantriebs 2 als Möbelantrieb dargestellt, der bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zur Verstellung von relativ zueinander schwenkverstellbaren Stützteilen einer Stützeinrichtung zum Abstützen einer Boxspring-Matratze dient. Der grundsätzliche Aufbau eines entsprechenden Doppelantriebs ist durch
DE 10 2016 116 256 A1 bekannt und wird daher hier nur insoweit näher erläutert, wie es für das Verständnis der Erfindung erforderlich ist.
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Der Aufbau einer entsprechenden Stützeinrichtung ist ebenfalls durch
DE 10 2016 116 256 A1 und wird daher hier nicht näher erläutert.
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Der Doppelantrieb 2 weist einen Grundkörper 4 auf, an dem zwei Antriebseinheiten 6, 8 (vgl. 2) angeordnet ist, die jeweils ein Abtriebsorgan 10 bzw. 12 aufweisen.
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Der Doppelantrieb 2 weist ferner zwei in Längsrichtung des Grundkörpers 4 zueinander beabstandete, jeweils um eine Schwenkachse 14, 16 schwenkbar an dem Grundkörper 4 gelagerte Schwenkhebel 18, 20 auf, wobei die Schwenkhebel 18, 20 jeweils mit dem Abtriebsorgan 10 bzw. 12 einer zugeordneten Antriebseinheit 6 bzw. 8 in Wirkungsverbindung stehen zum Verschwenken des jeweiligen Schwenkhebels 18, 20 relativ zu dem Grundkörper 4.
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Bei dem in 1A dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Grundkörper 4 eine aus Metall bestehende Längstraverse 22 auf, an der ein gemeinsames Antriebsgehäuse 24 zur Aufnahme der Antriebseinheiten 6, 8 befestigt ist und an der die Schwenkhebel 18, 20 schwenkbar gelagert sind.
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Das Antriebsgehäuse 24 besteht bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus zwei Halbschalen 26, 28 aus Kunststoff.
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Der Grundkörper 4 weist zwei in seiner Längsrichtung zueinander beabstandete Auflage- und Befestigungsstrukturen 30, 32 zur Auflage und Befestigung des Grundkörpers 4 an Quertraversen auf, wobei jede Auflage- und Befestigungsstruktur eine Auflagefläche 34 bzw. 36 zur Auflage auf einer zugeordneten Quertraverse 38 bzw. 40 aufweist. Die Quertraversen 38,40 können insbesondere Bestandteil eines Bettunterbaus oder Bettrahmens bzw. Bettgestells sein.
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Wie insbesondere aus 1 B und 3 ersichtlich, sind erfindungsgemäß die Auflageflächen 34, 36 in Längsrichtung des Grundkörpers 4 auf der Höhe der Schwenkachsen 14,16 angeordnet, derart, dass in der in der Zeichnung dargestellten Montageposition des Doppelantriebs 2 an den Quertraverse 38, 40 die Schwenkachsen 14, 16 jeweils in Vertikalrichtung über der jeweils zugeordneten Auflagefläche 34 bzw. 36 liegen. Unter der Längsrichtung des Grundkörpers wird erfindungsgemäß diejenige Richtung verstanden, in der der Grundkörper die größte Ausdehnung hat.
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1A zeigt den Doppelantrieb 2 in einer Ausgangsposition der Verstellbewegung, in der die Schwenkhebel 18, 20 relativ zu dem Grundkörper 4 nicht verstellt sind und mittels der Schwenkhebel 18, 20 schwenkverstellbare Stützteile einer Stützeinrichtung zum Abstützen einer Polsterung eine im Wesentlichen horizontale Stützebene aufspannen.
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1B zeigt den Doppelantrieb 2 in einer Endposition der Verstellbewegung, in der die Schwenkhebel 18, 20 relativ zu dem Grundkörper 4 maximal verschwenkt sind und damit mittels der Schwenkhebel 18, 20 schwenkverstellbare Stützteile einer Stützeinrichtung relativ zueinander maximal schwenkverstellt sind.
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Aus 2 und insbesondere 3 ist der Aufbau der Antriebseinheiten 6, 8 näher erkennbar. Aus Gründen der Veranschaulichung ist in 3 die Halbschale 28 des Antriebsgehäuses 24 weggelassen. Nachfolgend wird ausschließlich die Antriebseinheit 6 näher erläutert. Die Antriebseinheit 8 ist entsprechend aufgebaut und wird daher hier nicht näher erläutert.
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Die Antriebseinheit 6 weist einen Elektromotor 42 auf, der über ein Schneckengetriebe mit einer ortsfesten Spindelmutter eines Spindeltriebs 44 in Drehantriebsverbindung steht, die auf einer verdrehsicher und in ihrer Axialrichtung beweglich gelagerten Gewindespindel 46 angeordnet ist. Die Gewindespindel 46 bildet mit einem Schieber 48, der auf das der Schwenkachse 14 zugewandte Ende der Gewindespindel 46 aufgesetzt ist, das Abtriebsorgan 10 der Antriebseinheit 6.
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Steuerungs- und Spannungsversorgungsmittel zur Ansteuerung und Spannungsversorgung der Antriebseinheiten 6, 8 sind in der Zeichnung aus Gründen der Vereinfachung weggelassen. Der Aufbau entsprechender Steuerungs- und Spannungsversorgungsmittel ist dem Fachmann jedoch allgemein bekannt und wird daher hier nicht näher erläutert.
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Mit dem Schieber 48 ist um eine zu der Schwenkachse 14 parallele Gelenkachse gelenkig ein Ende einer Lasche 50 verbunden, deren anderes Ende exzentrisch zu der Schwenkachse 14 mit dem Schwenkhebel 18 verbunden ist.
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Zur Schwenkverstellung des Schwenkhebels 18 aus der in 1A dargestellten Ausgangsposition der Verstellbewegung in die in 1 B dargestellte Endposition der Verstellbewegung treibt der Elektromotor 42 die Spindelmutter des Spindeltriebs 44 so an, dass sich die Gewindespindel 46 als Abtriebsorgan der Antriebseinheit 6 in die in 2 und 3 dargestellte Endposition bewegt. Während dieser Bewegung zieht der Schieber 48 an der Lasche 50, sodass der Schwenkhebel 18 in die in 2 und 3 dargestellte Position schwenkverstellt wird, die der Endposition der Verstellbewegung entspricht.
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Die Rückstellung aus der in 2 und 3 dargestellten Endposition der Verstellbewegung in die in 1A dargestellte Ausgangsposition der Verstellbewegung erfolgt bei eingeschalteter Antriebseinheit 6, jedoch unter der Gewichtskraft des Schwenkhebels 18 sowie der Gewichtskraft eines zugeordneten Stützteiles der Stüzeinrichtung und gegebenenfalls zusätzlich unter der Gewichtskraft des Gewichts einer auf der Stützeinrichtung ruhenden Person.
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Wie aus 3 und 4 ersichtlich ist, ist die Auflage- und Befestigungsstruktur 30 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als an die Längstraverse 22 angeformter Winkel 52 ausgebildet, dessen einer Schenkel 54 die Auflagefläche 34 bildet und dessen anderer Schenkel 56 eine Befestigungslasche 58 (vgl. 4) zur Befestigung an der Quertraverse 38 trägt.
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Wie aus 4 ersichtlich, kann der Grundkörper 4 über die Befestigungslasche 58 mit der Quertraverse 38 verschraubt werden, sodass auf diese Weise der Grundkörper 4 mittels der Auflage- und Befestigungsstruktur 30 an der Quertraverse 38 befestigt ist. Die Auflage- und Befestigungsstruktur 32 ist entsprechend ausgebildet und wird daher hier nicht näher erläutert.
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Insbesondere aus 3 ist ersichtlich, dass die Schwenkachse 14 in der in der Zeichnung dargestellten Montageposition des Doppelantriebs 2 über der Quertraverse 38 liegt. Entsprechendes gilt für die Anordnung der Schwenkachse 16 über der Quertraverse 40. Aufgrund dieser erfindungsgemäß gewählten Anordnung werden während der Verstellung auftretende Reaktionskräfte unmittelbar in die Quertraversen 38, 40 eingeleitet. Auf diese Weise sind Biegebelastungen auf dem Grundkörper 4 reduziert. In Bezug auf die Verringerung von Biegebelastungen wirkt sich auch die erfindungsgemäß ermöglichte Verkürzung des Grundkörpers 4 zwischen den Auflage- und Befestigungsstrukturen 30 und 32 positiv aus.
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Die Erfindung stellt damit auf geschickte Weise einen Doppelantrieb bereit, der einfach und kostengünstig aufgebaut sowie robust ist.
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5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Doppelantriebs 2. Das zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß den 1 bis 4 dadurch, dass die Längstraverse 22 des Grundkörpers 4, an der bei dem ersten Ausführungsbeispiel die Schwenkhebel 18, 20 angeordnet sind, bei dem zweiten Ausführungsbeispiel weggelassen ist. Stattdessen ist das Antriebsgehäuse 24 zur Lagerung der Schwenkhebel 18, 20 verlängert und bildet den Grundkörper 4. Mit den Enden des Antriebsgehäuses 24 sind Winkel 60, 62 aus Metall verbunden, von denen der Winkel 60 in 6 näher erkennbar ist. Der Winkel 62 ist entsprechend aufgebaut und wird nicht näher erläutert.
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In zu dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechender Weise trägt der Winkel 60 an seinem einen Schenkel 64 eine Befestigungslasche 66, mittels derer der Winkel mit der Quertraverse 38 zur Befestigung des Doppelantriebs 2 an derselben verschraubbar ist. Der andere Schenkel 68 ist an dem Antriebsgehäuse 24 befestigt. Wie insbesondere aus 5 ersichtlich ist, liegt die Schwenkachse 14 in der Montageposition des Doppelantriebs 2 erfindungsgemäß über der Quertraverse 38.
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In den 7 bis 10 ist ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Doppelantriebs 2 dargestellt, der zur Verstellung einer Stützeinrichtung 70 dient. Die Stützeinrichtung 70 weist ein mit der Oberseite des Antriebsgehäuses 24 verschraubtes, ortsfestes Gesäßstützteil 72 auf, mit dem über ein Scharnier 74 schwenkverstellbar ein Oberkörperstützteil 76 verbunden ist, das mittels des Schwenkhebels 20 schwenkverstellbar ist.
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Mit dem dem Oberkörperstützteil 76 abgewandten Ende des Gesäßstützteils 72 ist über ein weiteres Scharnier 78 schwenkverstellbar ein Beinstützteil 80 verbunden, mit dessen dem Gesäßstützteil 72 abgewandten Ende über ein weiteres Scharnier 82 ein Wadenstützteil 84 schwenkverstellbar verbunden ist. Das Beinstützteil 80 ist zusammen mit dem Wadenstützteil 84 mittels des Schwenkhebels 18 schwenkverstellbar.
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Das dritte Ausführungsbeispiel gemäß 7 bis 10 unterscheidet sich von dem zweiten Ausführungsbeispiel gemäß 6 und 7 zunächst dadurch, dass die Auflage- und Befestigungsstrukturen 30, 32 an das aus Kunststoff bestehende Antriebsgehäuse 24 angeformt sind.
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Ferner unterscheiden sich die Ausführungsbeispiele dadurch, dass bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 5 und 6 (wie auch bei dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 4) die Antriebseinheiten 6, 8 auf Zug arbeiten, während bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 7 bis 10 die Antriebseinheiten 6, 8 auf Druck arbeiten. Während bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 5 und 6 der zu der Schwenkachse 14 exzentrische Kraftangriffspunkt an dem Schwenkhebel 18 oberhalb der Schwenkachse 14 liegt, liegt dieser Kraftangriffspunkt bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 7 bis 10 unterhalb der Schwenkachse 14, wie beispielsweise aus einem Vergleich von 2 mit 9 oder 10 ersichtlich ist.
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Ausgehend von einer Ausgangsposition der Verstellbewegung treibt der Elektromotor 42 den Spindeltrieb 44 derart an, dass sich die Gewindespindel 10 als Abtriebsorgan in Richtung auf die Schwenkachse 14 bewegt. Hierbei drückt der Schieber 48 über die Lasche 50 gegen den Schwenkhebel 18, sodass derselbe um die Schwenkachse 14 in der Zeichnung im Uhrzeigersinn verschwenkt wird, bis die in 10 dargestellte Endposition der Verstellbewegung erreicht ist.
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Bezugszeichenliste:
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- 2
- Doppelantrieb
- 4
- Grundkörper
- 6
- Antriebseinheit
- 8
- Antriebseinheit
- 10
- Abtriebsorgan
- 12
- Abtriebsorgan
- 14
- Schwenkachsen
- 16
- Schwenkachsen
- 18
- Schwenkhebel
- 20
- Schwenkhebel
- 22
- Längstraverse
- 24
- Antriebsgehäuse
- 26
- Halbschale
- 28
- Halbschale
- 30
- Auflage- und Befestigungsstruktur
- 32
- Auflage- und Befestigungsstruktur
- 34
- Auflagefläche
- 36
- Auflagefläche
- 38
- Quertraverse
- 40
- Quertraverse
- 42
- Elektromotor
- 44
- Spindeltrieb
- 46
- Gewindespindel
- 48
- Schieber
- 50
- Lasche
- 52
- Winkel
- 54
- Schenkel
- 56
- Schenkel
- 58
- Befestigungslasche
- 60
- Winkel
- 62
- Winkel
- 64
- Schenkel
- 66
- Befestigungslasche
- 68
- Schenkel
- 70
- Stützeinrichtung
- 72
- Gesäßstützteil
- 74
- Scharnier
- 76
- Oberkörperstützteil
- 78
- weiteres Scharnier
- 80
- Beinstützteil
- 82
- weiteres Scharnier
- 84
- Wadenstützteil
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102016116256 A1 [0002, 0023, 0024]