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Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder, aufweisend zumindest zwei Bauteile, mit einem Erkennungsmerkmal, insbesondere einem maschinenlesbaren Code.
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Aus der
EP 3 381 091 B1 ist ein Steckverbinder, aufweisend zumindest zwei Bauteile (wie insbesondere ein Gehäuse und ein relativ dazu bewegbares Teil, wie ein Hebel oder ein Kontaktsicherungselement oder dergleichen), bekannt, der ein Erkennungsmerkmal, insbesondere einen maschinenlesbaren Code, aufweist. In Bezug darauf sind Mittel vorgesehen, die bewirken, dass in einer Funktionsposition des Steckverbinders (wie zum Beispiel noch nicht mit einem Gegensteckverbinder zusammengesteckt oder noch nicht vollständig betätigten Hebel oder Kontaktsicherungselement) das Erkennungsmerkmal nicht erkennbar (verdeckt) ist, wohingegen das Erkennungsmerkmal in einer weiteren Funktionsposition des Steckverbinders (wie zum Beispiel zusammengesteckt mit Gegensteckverbinder oder dem vollständig betätigten Hebel oder Kontaktsicherungselement) sichtbar ist und optional ausgewertet werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, gegenüber diesem Stand der Technik einen verbesserten Steckverbinder bereitzustellen, der insbesondere hinsichtlich seines konstruktiven Aufwandes reduziert ist bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass das Erkennungsmerkmal die zumindest beiden Funktionspositionen sicher darstellt.
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Diese Aufgabe ist dadurch gelöst, dass das Erkennungsmerkmal in zumindest zwei, vorzugsweise genau zwei Teile aufgeteilt ist, wobei das eine Teil an dem einen Bauteil des Steckverbinders und das zumindest eine weitere Teil an dem weiteren Bauteil (und gegebenenfalls ein drittes Teil des Erkennungsmerkmales an einem dritten Bauteil des Steckverbinders und so weiter) des Steckverbinders angeordnet ist, wobei diese vorzugsweise beiden Bauteile relativ zueinander bewegbar sind zwischen einer ersten und zumindest einer weiteren, insbesondere einer zweiten Funktionsposition, wobei die vorzugsweise beiden Teile des Erkennungsmerkmales in der ersten Funktionsposition versetzt oder auf Abstand zueinander und in der zweiten Funktionsposition in einer Ebene ohne Versatz oder ohne Abstand zusammengesetzt sind. In vorteilhafter Weise sind somit keine zusätzlichen Mittel erforderlich, die das Erkennungsmerkmal verdecken oder freigeben. Es werden nur diejenigen Bauteile des Steckverbinders, die so oder so relativ zu einander bewegt werden, genutzt, um das Erkennungsmerkmal unauswertbar, insbesondere unlesbar (in der ersten Funktionsposition) beziehungsweise auswertbar, insbesondere lesbar (in der zweiten Funktionsposition) zu realisieren.
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Das erste Bauteil des Steckverbinders ist vorzugsweise sein Gehäuse, innerhalb dessen zumindest ein Kontakt, gegebenenfalls angeordnet in einem Kontaktträger, gelagert ist. Das zweite Bauteil des Steckverbinders kann beispielsweise ein Hebel einer Einzugshilfe, ein Kontaktsicherungselement (auch CPA genannt) oder ein weiteres Bauteil sein, welches zwischen einer ersten und einer zweiten Position relativ zu dem ersten Bauteil, insbesondere dem Gehäuse, des Steckverbinders bewegbar ist.
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Eine Steckverbindung besteht zum Beispiel aus einem Steckverbinder, der mit einem Gegensteckverbinder zusammengesteckt wird. Nach der Erfindung wird das Erkennungsmerkmal nur an den Steckverbinder oder nur an dem Gegensteckverbinder oder jeweils ein eigenes Erkennungsmerkmal sowohl an dem Steckverbinder als auch an dem Gegensteckverbinder angeordnet. Alternativ dazu ist es denkbar, zumindest ein Teil, vorzugsweise eine erste Hälfte, des Erkennungsmerkmales an dem Steckverbinder und zumindest ein weiteres Teil, vorzugsweise die zweite Hälfte, des Erkennungsmerkmales an dem Gegensteckverbinder anzuordnen. Ist die Steckverbindung noch nicht zusammengesteckt, befinden sich die jeweiligen Teile des Erkennungsmerkmales auf Abstand zueinander, so dass dieses nicht lesbar beziehungsweise nicht auswertbar ist. Erst wenn Steckverbinder und Gegensteckverbinder zu der Steckverbindung zusammengesteckt sind, kann das dann vollständig zusammengesetzte Erkennungsmerkmal ausgelesen beziehungsweise ausgewertet werden. Gleiches gilt alternativ auch für die Anordnung Steckverbinder/Kabel (ein Teil des Erkennungsmerkmales am Steckverbinder und das andere Teil am Kabel).
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Ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung ist in den 1 bis 6 dargestellt.
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In den 1 (in der mittleren Darstellung besonders gut erkennbar), 3 (in der unteren Darstellung ebenfalls besonders gut erkennbar) und 5 ist ein Erkennungsmerkmal dargestellt, welches nicht lesbar beziehungsweise nicht auswertbar, insbesondere für einen Sensor nicht lesbar ist. Bei diesem Erkennungsmerkmale handelt es sich vorzugsweise um einen Data Matrix Code (DMC). Das Erkennungsmerkmal ist deshalb nicht lesbar beziehungsweise nicht auswertbar, da die Flächen der beiden Bauteile, auf denen jeweils ein Teil des Erkennungsmerkmales angeordnet ist, versetzt, insbesondere höhenversetzt zueinander angeordnet sind. Bei dem in den 1, 3 und 5 gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem einen Bauteil um ein Gehäuse des Steckverbinders und bei dem zweiten Bauteil um eine Verriegelungselement (auch CPA genannt), die relativ zueinander versetzt, insbesondere höhenversetzt, angeordnet sind. Der Höhenunterschied beträgt beispielsweise 5 mm (bei Betrachtung der 1, untere Darstellung, in X-Richtung). Der Versatz bzw. der Höhenunterschied kann auch größer oder kleiner als die beispielsweise dargestellten 5 mm sein. Außerdem kann der Versatz oder ein Abstand der beiden Bauteile zueinander auch in anderer Richtung, wie zum Beispiel in Y- oder Z-Richtung ausgeführt sein.
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In den 2, 4 und 6 ist das Erkennungsmerkmal dargestellt, welches lesbar beziehungsweise auswertbar, insbesondere für einen Sensor lesbar ist. Dieses Erkennungsmerkmal ist nunmehr lesbar bzw. auswertbar, da die Flächen der beiden Bauteile, auf denen jeweils ein Teil des Erkennungsmerkmales angeordnet ist, nicht mehr höhenversetzt beziehungsweise nicht mehr auf Abstand zueinander angeordnet sind, sondern in direkter Nachbarschaft, vorzugsweise in der gleichen Ebene oder in der nahezu gleichen Ebene ohne einen nennenswerten Höhenversatz, zueinander ausgerichtet sind.
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In 1 sind verschiedene Ansichten eines Steckverbinders 1 dargestellt. In der obersten Ansicht ist der Steckverbinder von oben, in der mittleren Ansicht schräg von der Seite und in der untersten Ansicht von der Seite dargestellt.
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Der Steckverbinder 1 weist als erstes Bauteil ein Gehäuse 2 auf, wobei relativ zu dem Gehäuse 2 als weiteres Bauteil 3 ein Kontaktsicherungselement 3 vorgesehen ist. Das Kontaktsicherungselement 3 ist zwischen zwei Positionen relativ zu dem Gehäuse 2 bewegbar. In der ersten Position (hier eine Vorverraststellung) befindet sich das Kontaktsicherungselement 3, wenn der Steckverbinder 1 noch nicht mit einem (nicht dargestellten) Gegensteckverbinder zusammengesteckt ist. In diesem Fall sind eine Fläche des Gehäuses 2 und eine Fläche des Kontaktsicherungselementes 3 versetzt, insbesondere höhenversetzt, beziehungsweise beabstandet (je nach Betrachtungsweise) zueinander angeordnet, wobei auf jeder der vorzugsweise beiden Flächen ein Teil eines Erkennungsmerkmales 4 aufgebracht ist. Das Erkennungsmerkmal 4 ist in diesem Fall ein Data Matrix Code (DMC, auch als OR-Code bekannt). Es kann sich aber auch um ein anderes geeignetes Erkennungsmerkmal handeln. Das Erkennungsmerkmal 4 ist in diesem Ausführungsbeispiel in zwei Hälften zum einen auf dem Gehäuse 2 und zum anderen auf dem Kontaktsicherungselement 3 angeordnet. Es sind aber auch andere Aufteilungen des Erkennungsmerkmales 4 denkbar.
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Insbesondere mit Blick auf die mittlere Darstellung der 2 ist erkennbar, dass die beiden Hälften des Erkennungsmerkmales 4 in der ersten Position des Kontaktsicherungselementes 3 in Bezug auf das Gehäuse 2 des Steckverbinders 1 versetzt, insbesondere in X-Richtung, zueinander angeordnet sind. Nicht nur bei diesem Ausführungsbeispiel, sondern auch allgemein kann daran gedacht werden, den Versatz beziehungsweise den Abstand der vorzugsweise beiden Teile des Erkennungsmerkmales 4 nicht oder nicht nur in X-Richtung, sondern auch in Y-Richtung undloder auch in Z-Richtung zu gestalten. Sind beispielsweise die beiden Teile des Erkennungsmerkmales 4 in Y-Richtung zueinander gestaltet, liegt kein Höhenversatz vor, sondern die beiden Teile sind im Abstand zueinander angeordnet.
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In den verschiedenen Darstellungen der 2, die mit den verschiedenen Darstellungen der 1 korrespondieren, ist gezeigt, dass das zweite Bauteil, insbesondere das Kontaktsicherungselement 3, betätigt wurde. Dies ist in diesem Ausführungsbeispiel dann möglich, wenn der Steckverbinder 1 ordnungsgemäß mit einem (nicht dargestellten) Gegensteckverbinder zusammengesteckt worden ist. Diese relative Bewegung des Kontaktsicherungselementes 3 in Bezug auf das Gehäuse 2 (hier ein Herunterdrücken) bewirkt, dass die beiden Teile, insbesondere die beiden Hälften, des Erkennungsmerkmales 4 auf gleicher Höhe, d.h. in einer Ebene, direkt nebeneinander (ohne oder ohne nennenswerten Abstand) zueinander angeordnet sind, so dass das Erkennungsmerkmal 4 lesbar, insbesondere von einem Sensor auswertbar ist. Ist das Erkennungsmerkmal 4 der dargestellte Data Matrix Code kann auch ein geringfügiger Versatz der beiden Teile des Erkennungsmerkmales 4, insbesondere ein dargestellter Höhenunterschied, oder auch eine geringfügige Lücke in Y- und/oder Z-Richtung zugelassen werden, ohne dass die Lesbarkeit beziehungsweise Auswertbarkeit beeinträchtigt wird.
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In den 3 und 5 ist analog zu den verschiedenen Ansichten, wie sie in 1 dargestellt sind, die erste Funktionsposition (Vorverraststellung) des Kontaktsicherungselementes 3 in Bezug auf das Gehäuse 2 des Steckverbinders vor der Betätigung des Kontaktsicherungselementes 3 dargestellt.
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Gleiches gilt für die 4 und 6, bei denen die zweite Funktionsposition (Endverraststellung) des Kontaktsicherungselementes 3 in Bezug auf das Gehäuse 2 des Steckverbinders 1 nach der Betätigung des Kontaktsicherungselementes 3 dargestellt ist.
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Das Erkennungsmerkmal 4 wird in Abhängigkeit seiner Funktion gewählt. Es kann zum Beispiel ein separates Bauteil (wie eine Folie oder dergleichen) sein, dessen Teile zum einen auf das erste Bauteil (insbesondere das Gehäuse 2) und das zweite Bauteil (insbesondere das Kontaktsicherungselement 3) des Steckverbinders 1 aufgebracht werden. Alternativ dazu ist es denkbar, dass die beiden Teile, vorzugsweise die beiden Hälften, des Erkennungsmerkmales 4, insbesondere des Data Matrix Code, auf die beiden Bauteile des Steckverbinders 1 mit einem Laser aufgebracht werden. Es ist denkbar, für jeden einzelnen Steckverbinder ein individuell wiedererkennbares Erkennungsmerkmal 4 zu verwenden. Alternativ dazu kann auch daran gedacht werden, für eine Vielzahl von Steckverbinder 1, insbesondere bauartgleichen Steckverbindern, das gleiche Erkennungsmerkmal 4 zu verwenden.
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Die Maßangaben (wie zum Beispiel 0,5 mm oder 5 mm) sind nur beispielhaft und können je nach Funktion beziehungsweise Größe des Steckverbinders und seiner Bauteile beziehungsweise der Auslese- undloder Auswerteinheit und ihres Auslesebeziehungsweise Auswerteverfahrens nach oben oder unten abweichen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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