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Gattung
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Die Erfindung betrifft eine Matratzentransportvorrichtung, insbesondere zur Verwendung in Krankenhäusern und Pflegeheimen, ein Verfahren zum Transportieren und Desinfizieren von Matratzen, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sowie die Verwendung einer Matratzentransportvorrichtung.
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Stand der Technik
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Vor der Neubelegung eines Kranken- oder Pflegebettes werden nicht nur Bettgestelle und Kranken- sowie Pflegebetten, sondern turnusgemäß auch Matratzen gereinigt und desinfiziert. Hierzu werden diese Gegenstände in der Regel in eine Bettenzentrale gebracht, wo die Reinigung und Desinfizierung erfolgt. Dafür sind auch gesetzliche Vorschriften maßgebend. Das Aufheben von Matratzen aus einem Kranken- oder Pflegebett, selbst das Hochstellen von Matratzen, um ggf. die Unterseite abzuwaschen und die Matratze aufrecht zu stellen oder zu drehen oder gar zu transportieren ist, mit einer erheblichen Kraftanstrengung verbunden, was bei den damit beauftragten Personen gesundheitliche Schäden zur Folge haben kann.
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Deshalb wurden bereits zahlreiche Vorschläge gemacht, wie man das Transportieren von Matratzen erleichtern kann.
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Die
DE 298 14 005 U1 betrifft einen Schwenkbeschlag mit an Gelenken befestigten Hebeln.
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Gegenstand der
DE 20 2021 102 699 U1 ist eine Art Lochblech, das aus zwei unterschiedlich langen Schenkeln besteht, wobei der eine Schenkel sich gegen den Matratzenrahmen abstützt und der andere, längere Schenkel die Matratze untergreifen und anheben kann.
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Die
EP 1 396 214 A1 zeigt einen Matratzenheber, wobei der Lattenrost und die Matratze durch jeweils eine kopf- oder fußendseitig zwischen Lattenrost und Bettgestell angeordnete Hubschiene mit drehbar befestigter Gasfeder aufgeklappt (hochgehoben) werden kann.
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Bei der
DE 103 42 140 A1 handelt es sich um einen elektrisch angetriebenen Hebel- und Kippbeschlag, der zwischen dem Bettseitenteil unterhalb der Matratze angeordnet ist und über mehrere Hebel und einen elektrisch angeordneten Verstellzylinder ausfahrbar ist, um eine Matratze anzuheben und zu kippen.
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Bei der
DE 20 2014 003 984 U1 handelt es sich um einen elektrisch angetriebenen „Beschlag“, der dem Bettseitenteil unterhalt der Matratze zugeordnet ist und der über einen Elektrozylinder zwecks Kippen der Matratze ausfahrbar ist (
3).
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Bei der
DE 41 08 536 C2 handelt es sich um eine Einrichtung zum Waschen und/oder Sterilisieren von Matratzen, insbesondere Krankenhausmatratzen. Das Krankenbett soll mit der unreinen Matratze zu einer Matratzenübernahmeeinrichtung gefahren werden. Die Matratze wird vom Bett auf eine Übernahmeeinrichtung gebracht und von dort mit Hilfe einer Schwenkvorrichtung mit der Längskante hochkant stehend auf einem Förderband abgestellt.
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Dargestellt ist bei der
DE 37 29 608 C1 eine Durchlauf- sowie Wasch- und Trockeneinrichtung für Matratzen in Krankenhäusern mit Wasch-, Spül- und Desinfektionszonen. Es wird ein stehender Transport der Matratzen vorgeschlagen. Unter Hochdruck wird eine Flüssigkeit auf beide Seiten der Matratzen aufgesprüht. Die Matratzen werden aus einer Stapeleinrichtung der Durchlaufanlage zugeführt.
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Dargestellt ist bei der
DE 10 2004 045 301 A1 ein Waschgestell zur Aufnahme des Waschgutes, zum Beispiel Wechseldruckmatratzen/Dekubitus-Matratzen.
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Bei der
DE 20 2005 007 406 U1 handelt es sich um eine Vorrichtung zum Reinigen und Entkeimen von Matratzen.
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In der
DE 20 2020 104 858 U1 ist eine Vorrichtung zum Desinfizieren von Einrichtungsgegenständen in Krankenhäusern, insbesondere Matratzen, beschrieben. Gezeigt wird eine Desinfektionskammer in Krankenhäusern, in der eine Matratze hochkant angeordnet ist. Es sollen mehrere Vernebelungsköpfe für Flüssigkeiten angeordnet sein, die das Sprühgut auf die Matratze von mehreren Seiten aufbringen.
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Aus der
DE 20 2015 104 844 U1 ist eine Hubvorrichtung vorbekannt, umfassend eine Masteinheit, die einen sich in Hochrichtung der Hubvorrichtung erstreckenden Mast aufweist, mit einem höhenverstellbaren Anschlussmittel zum Anschluss eines Hebelzeugs, mit einem Handhabungsmittel mit einem Griffbügel, der an einer Seite des Mastes angebracht ist und für eine Handhabung der Hubvorrichtung eingerichtet ist, wobei das Handhabungsmittel ein Griffteil aufweist, welches an dem Griffbügel angebracht ist, und einen Griffabschnitt, an dem ein Benutzer das Griffteil greifen kann, mit einem äußeren, geschlossen ausgebildeten Bügelabschnitt. An dem Fahrgestell sind Rollen angebracht, so dass sich die Vorrichtung fahren lässt. An der Vorderseite des Mastes ist ein Anschlussmittel zum Anschluss des hier nicht explizit dargestellten Hebezeugs vorgesehen. An der Rückseite des Mastes ist oberhalb des Mastfußes ein Gehäuse angebracht, innerhalb dessen eine Steuereinrichtung für den Hubmotor untergebracht ist, die an die Antriebseinheit angeschlossen ist und zur Steuerung der Funktionen des Hubmotors vorgesehen ist. Innerhalb des Gehäuses ist ferner zumindest ein aufladbarer Akkumulator untergebracht, mittels dessen unter anderem die Steuereinrichtung für den Hubmotor sowie die Antriebseinheit gespeist werden können. Es ist auch eine leitungsgebundene Stromversorgung der Steuereinrichtung sowie der Antriebseinheit möglich. Ein Griffbügel weist ferner zwei Seitenabschnitte auf, die sich im wesentlichen parallel zueinander und orthogonal von dem Basisabschnitt weg erstrecken.
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Die
DE 203 14 474 U1 beschreibt L-förmige Hubglieder, wobei jeweils an beiden Enden des Bettes ein solches Hubglied angeordnet sein kann. Die Hubglieder an den Enden sollen miteinander verbunden werden können. Die Hubglieder bestehen aus L-förmigen, den Matratzen zugeordneten Mitnehmern 3, die mit einem Schenkel 4 die Unterseite des Matratzenendes untergreifen.
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Bei der
DE 103 26 465 A1 handelt es sich um eine Transportvorrichtung für Matratzen.
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Die
EP 1 672 115 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Reinigen einer Matratze mit einem Transportelement, durch welches die Matratze in vertikaler Stellung transportierbar sein soll.
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Bei der
US 2010/0064434 A1 handelt es sich um eine Hebevorrichtung für Matratzen mit einem aufblasbaren Hubelement.
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Die
DE 102 41 544 A1 beschreibt einen sogenannten Matratzenheber, mit Gelenken, die unterhalb der Matratze selbst angeordnet und am Matratzenrahmen befestigt sind, um die Matratze kippend anzuheben.
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Die
CH 653 872 A5 beschreibt ein Liegemöbel.
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Die
AT 518395 A4 beschreibt eine Vorrichtung zum Reinigen und Transportieren von Matratzen.
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Die
DE 299 11 501 U1 betrifft eine Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen. Beschrieben wird eine verfahrbare Auflagefläche für die Matratzen.
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Bei der
DE 299 09 145 U1 handelt es sich um eine Vorrichtung zum Abstützen von Matratzen, eine Art Gitterrost.
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Die
DE 102 15 675 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Reinigen von Matratzen. Die Matratze soll auf Raststäben aufgelegt werden. An Stabrosten wird ein Bürstenwagen mit rotierenden Walzenbürsten entlang geführt.
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Die
DE 80 19 147 U1 betrifft eine Vorrichtung zum Sterilisieren von Matratzen und großflächigen Bett-Textilien.
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Die
DE 43 23 963 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Waschen von Matratzen, insbesondere von Schaumstoffmatratzen. Die Matratze liegt flach und wird in einen mit Flüssigkeit gefüllten Behälter eingebracht.
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Die
DE 28 56 600 A1 betrifft ebenfalls eine Vorrichtung zum Aufnehmen und Zuführen von Matratzen.
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Aufgabe
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Der Erfinder hat sich die Aufgabe gestellt, den bislang vorhandenen umfangreichen Stand der Technik erfinderisch erheblich zu verbessern. Deshalb liegt dieser Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Matratzentransportvorrichtung, insbesondere zur Verwendung in Krankenhäusern und Pflegeheimen, zu schaffen, die das Anheben, Reinigen, Desinfizieren und Transportieren von Matratzen erheblich erleichtert.
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Des Weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Transportieren und Desinfizieren von Matratzen, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeheimen, vorzuschlagen, das sich erfinderisch vom Stand der Technik unterscheidet.
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Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine besondere Verwendung einer derartigen Matratzentransportvorrichtung vorzuschlagen.
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Lösung der Aufgabe betreffend eine Matratzentransportvorrichtung
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Diese Aufgabe wird gemäß Patentanspruch 1 durch eine Matratzentransportvorrichtung, insbesondere zur Verwendung in Krankenhäusern und Pflegeheimen, gelöst, mit einem Fahrgestell, einem dem Fahrgestell zugeordneten und sich von diesem nach oben erstreckenden Tragteil, dem ein Matratzenaufnahme- und -tragelement stufenlos höhenverstellbar und an dem Tragteil um eine diesem zugeordneten Drehachse in entgegengesetzten Richtungen schwenkbeweglich zugeordnet ist.
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Einige Vorteile
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Mit einer erfindungsgemäßen Matratzentransportvorrichtung lassen sich Matratzen beliebiger Ausgestaltung ohne körperliche Kraftanstrengung von einem Bett anheben, schwenken und transportieren und auch wieder auf das Bett auflegen. Die Matratzentransportvorrichtung kann ohne große Kraftanstrengung an das betreffende Kranken- oder Pflegebett herangefahren, das Matratzenaufnahme- und -tragelement stufenlos so eingestellt werden, dass es auf der Matratze aufliegt und dann die betreffende Matratze vom Kranken- oder Pflegebett anhebt und in die jeweils gewünschte Richtung, entweder um einen spitzen Winkel oder um 90 Grad, schwenkt. In einer Schwenkstellung um 90 Grad befindet sich die Matratze orthogonal zum Boden, auf dem die Matratzentransportvorrichtung fahrbar angeordnet ist und lässt sich in dieser Stellung auch durch enge Korridore und besonders Türen fahren, um die Matratze ggf. zu einer zentralen Stelle, insbesondere in Krankenhäusern zu einer Bettenzentrale, zu fahren. Es ist aber auch möglich, im Bedarfsfalle die Matratze vor Ort durch geeignete Schwenkbewegungen in eine Lage zu bringen, so dass die damit beauftragte Person alle Seiten bequem erreichen kann, um sie mit Desinfektionsflüssigkeit zu behandeln und zu reinigen bzw. sie zu desinfizieren. Große körperliche Anstrengungen sowohl beim Aufnehmen der Matratze aus einem Kranken- oder Pflegebett oder beim Transportieren solcher Matratzen entfallen somit.
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Besonders vorteilhaft ist es, dass das Matratzenaufnahme- und -tragelement in entgegengesetzten Richtungen in an sich beliebigen Schwenkstellungen geschwenkt/ gedreht und in der jeweiligen Schwenkstellung auch angehalten bzw. arretiert werden kann, so dass ein sicheres Arbeiten an der Matratze möglich ist. Das sich nach oben erstreckende Tragteil nimmt keinen nennenswerten Raum ein, so dass es das Arbeiten an der aufgenommenen Matratze nicht behindert. Im Übrigen ermöglicht das sich nach oben erstreckende Tragteil einen an sich beliebigen Hubraum, vorteilhafterweise von ca. 2 Metern, so dass auch Matratzen unterschiedlicher Abmessungen in die jeweils gewünschte Lage von dem Kranken- oder Pflegebett angehoben, geschwenkt/gedreht und transportiert und/oder vor Ort auch, falls dies not- oder zweckmäßig sein könnte, desinfiziert werden können.
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Weitere erfinderische Ausgestaltungen
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Weitere erfinderische Ausgestaltungen sind in den Patentansprüchen 2 bis 17 sowie in den Patentansprüchen 21 bis 31 beschrieben.
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Patentanspruch 2 ist dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil eine sich orthogonal zum Fahrgestell erstreckende Tragsäule ist, an der das Matratzenaufnahme- und -tragelement geführt motorisch stufenlos höhenverstellbar angeordnet ist.
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Das säulenartige Tragteil kann als Schiene oder Rohr gestaltet sein, an der das Matratzenaufnahme- und -tragelement stufenlos höhenverstellbar angeordnet ist. Dadurch ergibt sich eine kippstabile Konstruktion.
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Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ist gemäß Patentanspruch 3 dadurch gekennzeichnet, dass das Matratzenaufnahme- und -tragelement rahmenartig gestaltet ist und ein in seiner Längsachsrichtung verstellbares Klemmelement aufweist, das eine von einem Liegemöbel, zum Beispiel von einem Kranken- oder Pflegebett oder von anderen Objekten, zum Beispiel einer Waschvorrichtung, aufzunehmende und zu transportierende Matratze randseitig mit einem vorsprungartigen Klemmelement umgreift und nach axialer Verstellung die Matratze gegen ein auf der gegenüberliegenden Seite der Matratze angeordnetes, den dortigen Randbereich der Matratze abstützendes als Widerlagerteil ausgebildetes Klemmelement kraftschlüssig klemmt.
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Dadurch, dass das Matratzenaufnahme- und -tragelement rahmenartig gestaltet ist, kann das Gewicht reduziert werden, so dass sich eine kippstabile Konstruktion ergibt. Durch die rahmenartige Gestaltung wird eine aufzunehmende Matratze großflächig unterstützt, wobei der Rahmen so gestaltet werden kann, dass auch an der Unterseite große Flächen der Matratzen freigegeben sind und damit für das Pflegepersonal zugänglich ist, um dort eine Augenscheinnahme oder sonstige Arbeiten durchzuführen, zum Beispiel diese Fläche vor Ort zu desinfizieren, falls keine Möglichkeit besteht, eine kontaminierte Matratze in eine Bettenzentrale oder sonstige Reinigungseinrichtung zu befördern.
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Vorteilhafterweise ist gemäß Patentanspruch 4 dem Matratzenaufnahme- und -tragelement eine motorisch oder manuell zu betätigende Arretiervorrichtung zugeordnet, die das Matratzenaufnahme- und -tragelement in der jeweiligen Klemmstellung arretiert. Dadurch ergibt sich ein sicherer Halt für anzuhebende Matratzen.
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Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform beschreibt Patentanspruch 5, der dadurch gekennzeichnet ist, dass das Matratzenaufnahme- und -tragelement zwei parallel und mit Abstand zueinander angeordnete Längselemente aufweist, denen orthogonal diese verbindenden Querelemente zugeordnet sind, wobei den Längselementen Schienen zugeordnet sind, an denen das Klemmelement mit dem Schlitten geführt und gelagert ist, wobei dem Schlitten ein endseitig zugeordnetes, orthogonal zur Schlittenlängsachse verlaufendes blechförmiges Klemmelement zugeordnet ist, das auf einen Randbereich einer aufzunehmenden und transportierenden Matratze klemmend einwirkt. Durch die Schlittenführung ergibt sich eine sichere und ruckfreie Längsführung des Klemmelements.
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Patentanspruch 6 ist dadurch gekennzeichnet, dass dem säulenartigen Tragteil auf seiner dem Matratzenaufnahme- und -tragelement abgekehrten Seite ein dem Fahrgestell zugeordnetes Motorgehäuse zugeordnet ist, in dem eine Energiequelle, zum Beispiel ein wiederaufladbarer elektrischer Akku, und/oder ein motorischer Antrieb zur Höhenverstellung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes angeordnet ist.
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Diese Ausführungsform besitzt den Vorteil, dass die Höhenverstellung des Matratzenaufnahme und -tragelementes motorisch erfolgen kann. Es genügt die Betätigung eines Schalters, um das Matratzenaufnahme- und -tragelement an dem säulenartigen Tragteil in der Höhe zu verstellen.
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Patentanspruch 7 beschreibt eine Matratzentransportvorrichtung, bei welcher der motorische Antrieb in dem Motorgehäuse gegen Staub und Flüssigkeit geschützt angeordnet ist und das Matratzenaufnahme- und -tragelement über einen Zahnstangenantrieb, oder einen Kettenantrieb, oder bevorzugt einen Zahnriemenantrieb, oder einen Linearantrieb antreibbar ist.
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Das Gehäuse dämpft die etwaig vom motorischen Antrieb ausgehenden Geräusche und vermeidet gleichzeitig eine Verschmutzung der Umgebung, während der Zahnstangenantrieb, Kettenantrieb, Zahnriemenantrieb oder Linearantrieb einen gleichförmig, ruckfreien Antrieb in entgegengesetzten Hubrichtungen an dem Tragteil ermöglicht. Als Linearantrieb kann zum Beispiel eine beidseitig zu beaufschlagende Kolben-Zylinder-Einheit zur Anwendung kommen, der eine Pumpe mit motorischem Antrieb für ein hydraulisches Medium zugeordnet ist.
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Vorteilhafterweise sind gemäß Patentanspruch 8 dem säulenartigen Tragteil Betätigungselemente und Schalter für den motorischen Antrieb und Handgriffe zugeordnet, denen Fernsteuerungseinrichtungen, zum Beispiel die Schalter, für den motorischen Antrieb des Matratzenaufnahme- und -tragelementes zugeordnet sind. Dadurch lassen sich alle Schaltfunktionen für den motorischen Antrieb des Matratzenaufnahme- und -tragelementes bequem durch Schalter betätigen, ohne dass hierzu eine besondere Kraftanstrengung erforderlich wäre.
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Vorteilhafterweise ist gemäß Patentanspruch 9 das rahmenartige Matratzenaufnahme- und -tragelement in entgegengesetzten Richtungen motorisch oder manuell in vorbestimmten Winkellagen zusammen mit der Matratze schwenkbeweglich. Hierdurch lässt sich das rahmenartige Matratzenaufnahme- und tragelement in jeweils günstige Winkellagen schwenken, um die Matratze entweder zu transportieren oder auch zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
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In Patentanspruch 10 ist eine besonders vorteilhafte Ausführungsform beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das rahmenartige Matratzenaufnahme- und -tragelement in entgegengesetzten Drehrichtungen um 90 Grad mechanisch oder motorisch, zum Beispiel durch einen Elektromotor, schwenkbeweglich ist.
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Vorteilhafterweise ist gemäß Patentanspruch 11 das Matratzenaufnahme- und -tragelement in vorbestimmten Schwenkstellungen durch eine entriegelbare mechanische Vorrichtung, zum Beispiel durch einen Schnäpper, arretierbar. Dadurch lässt sich in der jeweiligen Winkelstellung das Matratzenaufnahme- und -tragelement sicher arretieren.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform gemäß Patentanspruch 12 ist dem Matratzenaufnahme- und -tragelement ein kreisrunder als Handgriff ausgebildeter Handantrieb zugeordnet, dessen Drehachse koaxial zur Drehachse für das Matratzenaufnahme- und -tragelement angeordnet ist. Dadurch ist eine griffgünstige Verstellung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes bei manueller Verstellung gegeben.
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Eine kippsichere Ausführungsform beschreibt Patentanspruch 13, bei der das Fahrgestell in der Draufsicht etwa U-förmig gestaltet ist und zwei im Abstand zueinander verlaufende U-Schenkel aufweist, die an ihren freien Endabschnitten Räder oder Rollen aufweisen und dem Motorgehäuse ebenfalls zwei beabstandete Räder oder Rollen am entgegengesetzten Endabschnitt des Fahrgestells zugeordnet sind.
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In Patentanspruch 14 ist eine weitere vorteilhafte Ausführungsform beschrieben, bei welcher die Handgriffe in der Seitenansicht trapezförmig gestaltet sind.
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Patentanspruch 15 ist dadurch gekennzeichnet, dass der motorische Antrieb für das Matratzenaufnahme- und -tragelement einen Freilauf aufweist, der auf einen vorbestimmten Auflagedruck der Matratze spezifisch oder auf einen vorbestimmten Wert oder fabrikseitig auf einen Wert einstellbar ist. Es sind auch Ausführungsformen möglich, bei denen sich der Anpressdruck auf einen vorbestimmbaren Wert einstellen lässt.
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Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform ist in Patentanspruch 16 beschrieben. Diese zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass ein flaches Matratzenaufnahme- und -tragelement unter die Matratze geschoben werden kann, um diese anzuheben. Eine solche Vorrichtung lässt sich konstruktiv einfach gestalten.
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Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 17 ist das flache Aufnahmeelement als blechförmiger Streifen ausgebildet, der sich besonders leicht reibungsarm unter eine auf einem Matratzenrahmen aufruhende Matratze eines Kranken- oder Pflegebettes schieben lässt, um die Matratze insgesamt anheben, schwenken und transportieren zu können. Das Winkelprofil stützt beim Hochschwenken die Matratze.
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Eine weitere besonders vorteilhafte Ausführungsform ist in Patentanspruch 21 beschrieben, die dadurch gekennzeichnet ist, dass dem Matratzenaufnahme- und tragelement eine ein- und ausschaltbare, motorisch versorgbare oder angetriebene Ansaugvorrichtung oder mehrere Ansaugvorrichtungen zugeordnet ist bzw. sind, die die Matratze hub- und/oder schwenkbeweglich durch Unterdruck kraftschlüssig mit der Matratzentransportvorrichtung verbindet/verbinden. Eine derartige Matratzentransportvorrichtung kommt mit relativ wenigen mechanischen Bauteilen aus, baut somit einfach und lässt sich demgemäß leicht vom Pflegepersonal in Krankenhäusern oder Pflegeheimen handhaben.
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Eine weitere Ausführungsform ist gemäß Patentanspruch 22 dadurch gekennzeichnet, dass das Matratzenaufnahme- und -tragelement mehrere mit örtlichem Abstand zueinander angeordnete Ansaugvorrichtungen aufweist. Auf diese Weise ist ein großflächiges Aufnehmen auch schwerer Matratzen gegeben.
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Vorteilhafterweise sind die betreffenden Ansaugvorrichtungen jeweils paarweise und mit örtlichem Abstand zueinander gegenüberliegend angeordnet und an dem Matratzenaufnahme- und -tragelement ggf. örtlich verstellbar und in der jeweiligen Stellung arretierbar - Patentanspruch 23. Durch mehrere nach Art von Saugnäpfen ausgebildeten Ansaugvorrichtungen ist über eine große Fläche ein sicheres Aufnehmen von auch schweren Matratzen, deren Schwenken und Transportieren, gegeben.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist gemäß Patentanspruch 24 das Matratzenaufnahme- und -tragelement in der Draufsicht durch zwei symmetrisch zueinander angeordnete Kreuze darstellt. Diese Konstruktion ermöglich eine gewichtsgünstige Ausgestaltung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes.
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Eine bevorzugte Ausführungsform beschreibt Patentanspruch 25, der dadurch gekennzeichnet ist, das das Matratzenaufnahme- und -tragelement einen langgestreckten Körper, insbesondere ein Rohr, Stab oder Träger, aufweist und an dem langgestreckten Körper mit Abstand zueinander angeordnete, orthogonal zur Längsachse des langgestreckten Körpers Querelemente aufweist und dass an den Enden des langgestreckten Körpers sowie in den Endbereichen der Querelemente jeweils Ansaugvorrichtungen sowie im mittleren Längenbereich des langgestreckten Körpers ebenfalls Ansaugvorrichtungen (55, 56) angeordnet sind und allen Ansaugvorrichtungen ein gesteuertes Unterdrucksystem zugeordnet ist.. Auch die Querelemente können gegebenenfalls teleskopierbar sein. Auf diese Art und Weise ist eine vielfältige Anpassung an die jeweilige körperlichen Gegebenheiten von zu transportierenden Matratzen möglich.
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Vorteilhafterweise ist gemäß Patentanspruch 26 das Matratzenaufnahme- und -tragelement über einen Verbindungskörper mit einem Schwenkelement gekuppelt, das mit dem Tragteil in entgegengesetzten Richtungen drehbeweglich und in gewünschten Zwischenstellen arretierbar ist. Auf diese Art und Weise lassen sich aufzunehmende Matratzen schwenken, um sie zum Beispiel in verschiedenen Winkelstellungen, zum Beispiel in vertikaler und annähernd vertikaler Richtung, zu transportieren, so dass ein leichtes Durchfahren von Türöffnungen möglich ist.
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Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 27 ist über ein Verbindungselement elektrische Energie zu mindestens einer Unterdruckpumpe zuführbar, die die Ansaugvorrichtungen mit Unterdruck besteuert versorgt.
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Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 28 ist die Unterdruckpumpe dem Matratzenaufnahme- und -tragelement zugeordnet und mit diesem hub- und schwenkbeweglich verbunden.
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Patentanspruch 29 beschreibt eine Ausführungsform, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die betreffende Unterdruckpumpe oder die Unterdruckpumpen in einem dem Matratzenaufnahme- und -tragelement zugeordneten Behälter angeordnet ist/ sind, in dem sich eine Batterie befindet, die die betreffende(n) Unterdruckpumpe(n) mit elektrischer Energie ein- und ausschaltbar versorgt/versorgen.
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Gemäß Patentanspruch 30 ist die Matratzentransportvorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass die die Ansaugvorrichtungen des Matratzenaufnahme- und -tragelementes versorgende Vakuumeinheit außerhalb der Matratzentransportvorrichtung angeordnet ist und dass die Zuführung des Unterdrucks zu den Ansaugvorrichtungen über eine die Dreh- und Schwenkbewegung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes zulassende Kupplung über ein oder mehrere Unterdruckschlauchleitungen erfolgt. Zum Beispiel könnte dann die Versorgung mit Unterdruck durch eine Kupplung erfolgen, die mit in einem Raum vorhandene Anschlussleitung kuppelbar ist, die zu einer Unterdruckversorgungseinrichtung, zum Beispiel zu einer Vakuumpumpeneinheit, führen.
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Gemäß Patentanspruch 31 sind die Ansaugvorrichtungen über an- und abkuppelbare Unterdruckschläuche mit einer bauseitig angeordneten Versorgungseinrichtung kuppelbar.
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Bei der dargestellten Ausführungsform werden vier Pumpen mit einer Leistung von je 42 Liter/Minute eingesetzt. Die Gesamtleistung der Pumpen ist also 168 Liter/Minute.
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Lösung der Aufgabe betreffend das Verfahren
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Diese Aufgabe wird durch Patentanspruch 18 gelöst, der dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Matratzentransportvorrichtung mit einem Kranken- oder Pflegebett zusammengebracht wird, dergestalt, dass die Matratzentransportvorrichtung mit ihrem Fahrgestell seitwärts unter das Untergestell eines Krankenbettes oder eines Pflegebettes gefahren und das Matratzenaufnahme- und -tragelement über die kontaminierte Matratze durch den motorischen Antrieb gebracht wird, wobei anschließend der motorische Antrieb im Sinne eines Herabsenkens des Matratzenaufnahme- und -tragelementes auf die Matratze fährt und das Klemmelement die Matratze längsseitig gegen ein auf der gegenüberliegenden Seite der Matratze ortsunbewegliches Klemmelement andrückt und klemmt, woraufhin über den motorischen Antrieb die Matratze durch das Matratzenaufnahme- und -tragelement angehoben und die Matratzentransportvorrichtung manuell oder motorisch von dem betreffenden Liegemöbel zusammen mit der Matratze weggefahren wird und anschließend das Matratzenaufnahme- und -tragelement mit der Matratze um 90 Grad geschwenkt und in dieser Stellung die Matratzentransportvorrichtung mit der vertikal an dem Matratzenaufnahme- und -tragelement angeordneten Matratze transportiert wird.
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Diese Verfahrensweise eignet sich besonders für das Transportieren und Desinfizieren von Matratzen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen.
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Weitere erfinderische Ausgestaltungen
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Patentanspruch 19 ist dadurch gekennzeichnet, dass das Matratzenaufnahme- und -tragelement unter eine aufzunehmende Matratze geschoben und anschließend das Matratzenaufnahme- und -tragelement angehoben und gegebenenfalls winkelverstellt wird und die Matratze, gegebenenfalls unter dem Einfluss der Schwerkraft, gegen ein Widerlagerelement des Matratzenaufnahme- und -tragelementes zur Anlage gebracht wird.
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Lösung der Aufgabe betreffend die Verwendung
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Diese Aufgabe wird durch Patentanspruch 20 gelöst. Eine erfindungsgemäße Matratzentransportvorrichtung lässt sich mit besonderem Vorteil und großer Sicherheit in Krankenhäusern und Pflegeheimen anwenden und erleichtert den Transport und das Desinfizieren von Matratzen außerordentlich und schont das Krankenhaus- und Pflegepersonal.
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In der Zeichnung ist die Erfindung - teils schematisch - an zwei Ausführungsbeispielen veranschaulicht. Es zeigen:
- 1 Eine Matratzentransportvorrichtung in der Seitenansicht;
- 2 eine Draufsicht auf 1;
- 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeils A in 1;
- 4 die aus 1 ersichtliche Darstellung mit angehobenem Matratzenaufnahme- und -tragelement in einer um 180 Grad gegenüber 1 gedrehten Stellung;
- 5 eine perspektivische Darstellung der aus den 1 bis 4 ersichtlichen Matratzenaufnahmevorrichtung mit einer angehobenen Matratze;
- 6 eine Einzelheit des Matratzenaufnahme- und -tragelementes in der Seitenansicht mit Spannhebel in größerem Maßstab;
- 7 eine Draufsicht zu 6;
- 8 eine perspektivische Darstellung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes;
- 9 eine Ansicht in Richtung des Pfeils B der 8;
- 10 eine perspektivische Darstellung mit einer auf einem Bettgestell aufruhenden Matratze, die ein Mitarbeiter gerade an den Seitenflächen und an der Oberseite reinigt;
- 11 der Mitarbeiter hat die Matratzentransportvorrichtung an das aus 10 ersichtliche Krankenbett herangefahren, wobei das Fahrgestell mit einem Teil des Untergestells das Bett untergreift und das Matratzenaufnahme- und -tragelement über die Matratze gefahren ist;
- 12 das Matratzenaufnahme- und -tragelement ist auf die Matratze heruntergefahren und zwar so weit, dass es auf der Oberfläche der Matratze aufliegt, wobei keine Gefahr einer Beschädigung der Matratze besteht, da dem motorische Antrieb des Matratzenaufnahme- und -tragelementes eine Freilauffunktion zugeordnet ist;
- 13 das Matratzenaufnahme- und -tragelement hat die Matratze an den Seitenflächen geklemmt, wobei die Klemmstellung arretiert wurde;
- 14 der Mitarbeiter hat die Matratze angehoben und zum Beispiel auf eine Höhe von ca. 1.200 Millimeter vom Boden nach oben gefahren und die Matratzentransportvorrichtung vom Bett weggefahren, damit die Matratze anschießend gedreht werden kann;
- 15 der Mitarbeiter hat einen Rastbolzen gezogen und das Matratzenaufnahme- und -tragelement um 90 Grad geschwenkt, so dass die aufgenommene Matratze orthogonal zum Boden angeordnet ist;
- 16 zeigt eine Darstellung, bei der der Rastbolzen eingerastet ist, so dass in dieser Stellung die Matratze an den Seitenflächen oder von oben und unten bedarfsweise gereinigt und desinfiziert werden kann;
- 17 nachdem die Matratze komplett gereinigt wurde, wird der Rastbolzen wieder entriegelt und die Matratze in das Bett eingesetzt oder die Matratze wird zum Beispiel um 90 Grad geschwenkt und in einem weiteren Rastpunkt der Handhebel arretiert, um die Matratze aufrecht irgendwo zu lagern;
- 18 eine weitere Ausführungsform in perspektivischer Darstellung;
- 19 die aus 18 ersichtliche Ausführungsform, gleichfalls in perspektivischer Darstellung;
- 20 eine Matratzentransportvorrichtung in der Seitenansicht;
- 21 eine Draufsicht zu 20;
- 22 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeiles A in 20;
- 23 die aus 20 ersichtliche Darstellung mit angehobenem Matratzenaufnahme- und -tragelement in einer um 180 Grad gegenüber 20 gedrehten Stellung;
- 24 eine perspektivische Darstellung der aus den 20 bis 23 ersichtlichen Matratzenaufnahmevorrichtung in angehobener Stellung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes, ohne Matratze;
- 25 eine Teilansicht von der Seite des Matratzenaufnahme- und -tragelementes;
- 26 eine Draufsicht zu 25;
- 27 eine Ansicht in Richtung des Pfeils B auf das Matratzenaufnahme- und -tragelement und
- 28 eine perspektivische Darstellung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes.
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Mit dem Bezugszeichen 1 ist ein Fahrgestell bezeichnet, dem ein sich orthogonal dazu erstreckendes säulenartiges Tragteil 2 funktionell einstückig zugeordnet ist. Das Tragteil 2 kann mit dem Fahrgestell 1 funktionell einstückig, zum Beispiel durch Schrauben oder Schweißen, verbunden sein. Das säulenartige Tragteil 2 ist bei der dargestellten Ausführungsform als langgestreckte Hohlschiene ausgebildet (5), die im Querschnitt etwa rechteckförmig oder quadratisch ausgebildet ist. Es kann für das Tragteil 2 aber auch ein T-Träger, ein U-Träger oder ein anderes langgestrecktes Bauteil von polygonförmigem Querschnitt, zum Beispiel ein Polygonrohr, in Betracht kommen. Vorteilhafterweise besteht das säulenartige Tragteil 2 aus einem metallischen Werkstoff, zum Beispiel aus Stahl oder einer Aluminiumlegierung, kann im Bedarfsfalle aber auch aus Kunststoffrohren bestehen.
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Wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist, ist das Fahrgestell 1 in der Draufsicht etwa U-förmig gestaltet und weist zwei mit Abstand zueinander sowie parallel zueinander verlaufende U-Schenkel 3 und 4 auf, die durch einen Steg 5 (2) funktionell oder materialmäßig einstückig miteinander verbunden sind. Die U-Schenkel 3 und 4 sowie der Steg 5 können ebenfalls aus einem metallischen Werkstoff, zum Beispiel aus Stahl oder Aluminiumlegierung, oder im Bedarfsfalle aus Kunststoff bestehen und aus im Querschnitt rohrförmigen Teilen (nicht dargestellt) von beliebiger Querschnittsform, vorzugsweise als Polygonrohr, ausgebildet sein.
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An ihren freien Enden weisen die U-Schenkel 3 und 4 jeweils eine Rolle oder ein Rad 6 bzw. 7 auf und am entgegengesetzten Ende ist dem Fahrgestell 1 über ein Motorgehäuse 8 ebenfalls vorzugsweise in der Spurweite der Rollen 6 und 7 ein Rollenpaar 9 und 10 zugeordnet. Die Rollen 6 und 7, 8 und 10 können im Bedarfsfalle um vertikale Achsen frei schwenkbar ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, nur ein Rollenpaar um teilweise eine vertikale Achse (nicht dargestellt) schwenkbeweglich auszugestalten. Des Weiteren kann mindestens einem Rollenpaar, zum Beispiel 9 und 10, jeweils eine durch Fußdruck zu betätigende Bremse zugeordnet sein, um die Matratzentransportvorrichtung 11 bedarfsweise an einem vorbestimmten Ort, zum Beispiel an einem Krankenbett, lösbar fest zu bremsen.
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Am säulenartigen Tragteil 2 ist auf gegenüberliegenden Seiten jeweils ein Handgriff 12, 13 zugeordnet, der zum Schieben der Matratzentransportvorrichtung 11 dient. Im Bedarfsfalle kann ein Rollenpaar zum Beispiel 6, 7 mit einem geeigneten motorischen Fahrantrieb ausgerüstet sein (nicht dargestellt).
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An dem säulenartigen Tragteil 2 ist in Richtung X bzw. Y ein Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 stufenlos höhenverstellbar und in der jeweiligen Hubhöhe auch arretierbar angeordnet. Der Antrieb erfolgt bei der dargestellten Ausführungsform über einen Elektromotor 15. Zu diesem Zweck ist in dem Motorgehäuse 8 auch ein wiederaufladbarer Akku angeordnet (nicht dargestellt). Der Motor treibt über eine Kette, die in dem säulenartigen Tragteil 2 geführt verläuft, das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 in Richtung X bzw. Y stufenlos an. Statt einer Kette, zum Beispiel einer gallschen Kette, kann auch ein Spindeltrieb, Zahnriemenantrieb oder die Kolbenstange einer abwechselnd beidseitig mit Hydraulikflüssigkeit zu beaufschlagenden Kolben-Zylinder-Einheit in Betracht kommen, die über eine motorisch angetriebene Pumpe in Richtung X bzw. Y das Matratzenaufnahme- und - tragelement 14 stufenlos verstellt (allesamt nicht dargestellt).
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Wie insbesondere aus den 7 und 8 zu erkennen ist, ist das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 rahmenartig gestaltet und weist zwei parallel und mit Abstand zueinander angeordnete Längselemente 16, 17 auf, die ebenfalls als Polygonrohre oder im Querschnitt kreisrunde Rohre ausgebildet sein können und ebenso wie das Tragteil 2 aus einem metallischen Werkstoff, zum Beispiel aus einer Aluminiumlegierung oder einer Stahllegierung, oder im Bedarfsfalle aus Kunststoff bestehen können. Die Längselemente 16 und 17 sind bei der dargestellten Ausführungsform durch Querelemente 18 und 19 funktionell einstückig verbunden und können aus dem gleichen oder unterschiedlichen Werkstoff wie die Längselemente 16 und 17 bestehen. Die Querelemente 18 und 19 sind mit den Längselementen 16 und 17 funktionell einstückig verbunden, beispielsweise durch Schrauben (im Einzelnen nicht dargestellt).
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Den Längselementen 16 und 17 ist ein in Richtung T bzw. V stufenlos verstellbares Klemmelement 20 um ein begrenztes Hubmaß stufenlos verstellbar und in der jeweils gewünschten Stellung arretierbar über eine Arretiervorrichtung 21 zugeordnet. Vorliegend handelt es sich bei der Arretiervorrichtung 21 um eine manuell über einen Handhebel ein- und ausrastbare Vorrichtung, die das Klemmelement 20 in der gewünschten Hubstellung in Richtung T bzw. V lösbar arretiert. Optional kann das Klemmelement 20 auch elektromotorisch verstellbar und an der betreffenden Stelle auch arretierbar, zum Beispiel ebenfalls durch eine Klemmvorrichtung, sein.
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Dem Klemmelement 20 ist ein Schlitten 22 zugeordnet, der auf zwei den Längselementen 16 und 17 zugeordneten Schienen 23 und 24 translatorisch geführt ist. An seinem stirnseitigen Endabschnitt weist der Schlitten 22 ein blechförmiges Klemmelement 25 auf, das mit dem Schlitten 22 funktionell einstückig verbunden ist und orthogonal zur Oberfläche des Schlittens 22 verläuft und in Richtung auf eine Matratze hervorragt. Das blechförmige Klemmelement 25 kann aus Kunststoff, einem Aluminiumblech oder aus einem Stahlblech bestehen und ist mit dem Schlitten 22 funktionell lösbar, zum Beispiel durch Schrauben, verbunden.
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Auf der dem blechförmigen Klemmelement 25 diametral gegenüberliegenden Seite ist den Längselementen 16 und 17 ein ortsunbewegliches, ebenfalls blechförmiges Klemmelement 26 (8) zugeordnet, so dass eine Matratze 27 zwischen den Klemmelementen 25 und 26 durch entsprechende Hubbewegungen des Schlittens 22 einklemmbar und über das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 in Richtung X bzw. Y hubbeweglich ist und durch die Matratzentransportvorrichtung 11 transportiert werden kann.
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Mit 28 (8) ist ein ebenfalls blechförmiges Anlageelement bezeichnet, das orthogonal zu den Längselementen 16 und 17 verläuft und diesen funktionell einstückig zugeordnet ist und sich auf die Oberseite einer zu transportierenden Matratze 27 auflegen kann. Erreicht die Anpresskraft eine bestimmte Größe, tritt ein Freilauf des motorischen Antriebs für das Matratzenaufnahme- und -tragelementes in Funktion, so dass die Matratze 27 nicht beschädigt werden kann.
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Mit 29 (9) ist ein Kugelknauf zum Freigeben der Rotation eines ringförmigen Handantriebs 30 bezeichnet, der dem rahmenförmigen Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 zugeordnet ist. Über den als Handhebel ausgebildeten Handantrieb 30 lässt sich das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 zusammen mit einer Matratze 27 in entgegengesetzten Richtungen, mindestens um 90 Grad, drehbewegen und in der jeweils gewünschten Drehstellung auch über den Kugelknauf 29 arretieren. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Anordnung so getroffen, dass über den Kugelknauf 29 um 90 Grad zueinander versetzte Schwenkstellungen durch ein Rastgesperre arretiert werden können. Im Bedarfsfalle kann aber auch eine Arretiervorrichtung dem Handhebel 30 zugeordnet sein, die nicht nur eine stufenlose Drehbewegung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14 in entgegengesetzten Richtungen, sondern in beliebigen Schwenkstellungen auch eine Arretierung gewährleistet. Auf diese Weise kann die bedienende Person die Matratze 27 in beliebigen Schwenkstellungen bewegen, um sie von verschiedenen Seiten zu reinigen und zu desinfizieren. Hierzu zeigen die 10 bis 17 anschaulich, wie das Aufnehmen und Schwenken einer Matratze 27 in der Praxis geschehen kann. Mit dem Bezugszeichen 32 ist die Drehachse für das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 bezeichnet, die koaxial mit dem Rastgesperre, das durch den Kugelknauf 29 zu betätigen ist, zusammenfällt. Wird ein motorischer Drehantrieb für das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 gewählt, kann das Rastgesperre entfallen, da in diesem Fall die Schwenkstellung über den motorischen Antrieb arretiert wird und ggf. eine intermittierende Blockierung der Schwenk- oder Drehbewegung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14 im Bedarfsfall stufenlos möglich ist, beispielsweise durch Kraftschluss/Reibschluss. In allen Fällen erleichtert die Matratzentransportvorrichtung 11 die Handhabung von Matratzen in Kranken- und Pflegebetten 33 im bedeutenden Maße, wobei das Pflegepersonal körperlich bemerkenswert geschont wird.
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Mit 31 sind Schalter an den Handgriffen 12 und 13 bezeichnet. Derartige Schalter 31 können an beiden Handgriffen 12 und 13 angeordnet sein. Damit lässt sich die Hubverstellbewegung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14 in Richtung X oder Y steuern und auch im Bedarfsfalle motorisch die Dreh- oder Schwenkbewegung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14 in Richtung B bzw. C steuern und in der jeweils gewünschten Schwenkstellung manuell oder auch motorisch arretieren.
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In den 18 und 19 ist eine weitere Ausführungsform dargestellt, bei welcher für Teile gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen wie bei der vorbeschriebenen Ausführungsform verwendet wurden.
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Bei der aus den 18 und 19 ersichtlichen Ausführungsform ist das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 im Wesentlichen flach, bevorzugt etwa tafelförmig oder blechartig, ausgebildet und besteht wie bei der Ausführungsform nach den 1 bis 17 aus zwei mit Abstand und parallel zueinander verlaufenden Längselementen 16 und 17, die aus einem metallischen Werkstoff, zum Beispiel als aus Aluminium oder Stahl bestehende Schienenelemente, ausgebildet sind, zum Beispiel als Polygonrohre, im Bedarfsfalle auch als Kunststoffrohre, ausgebildet sein können. Am freien Ende sind die beiden gleichlangen Längselemente 16 und 17 durch ein orthogonal zu den Längsachsen der Längselemente 16 und 17 verlaufendes flaches Aufnahmeelement 34 verbunden, das bei der dargestellten Ausführungsform aus einem flachen Blech oder einer Tafel oder aus einem blechförmigen Kunststoffteil besteht, das die beiden Längselemente 16 und 17 auf gegenüberliegenden Seiten gleichweit seitlich überragt und mit den Längselementen 16, 17 funktional oder materialmäßig einstückig verbunden ist.
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Am entgegengesetzten Ende des Aufnahmeelementes 34 ist ein Anlageelement 35 angeordnet und zum Beispiel ebenso wie das Aufnahmeelement 34 funktionell einstückig mit den Längselementen 16 und 17 verbunden und überragt auf gegenüberliegenden Seiten die Längselemente 16 und 17 ebenso wie das Aufnahmeelement 34, bevorzugt um die gleichen Längenabschnitte wie das flache Aufnahmeelement 34.
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Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Anlageelement 35 im Querschnitt als rechteckförmiges Element ausgebildet und besteht entweder aus Blech oder aus einem Kunststoffteil, wobei der eine Schenkel auf den Längselementen 16 und 17 angeordnet ist und der andere Schenkel im rechten Winkel orthogonal zu den Längsachsen der Längselemente 16 und 17 sich nach oben erstreckt.
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Im Zwischenraum zwischen dem Anlageelement 35 und dem säulenartigen Tragteil 2 ist ein um 90 Grad abklappbares Halteelement 36 angeordnet, das zwei parallel und mit Abstand zueinander verlaufende Teile 37 und 38 aufweist, die durch ein Querelement 39 materialmäßig oder funktionell einstückig miteinander verbunden sind. Die beiden Teile 37 und 38 können Rohre oder Träger sein, die im Querschnitt rund oder polygonförmig ausgebildet sind, und die an ihrem dem säulenartigen Tragteil 2 abgekehrten Endabschnitt ein Flachteil 40 aufweisen, das mit den beiden Teilen 37 und 38 funktionell oder materialmäßig einstückig verbunden ist und sich ebenso wie das Aufnahmeelement 34 und das Halteelement 36 an entgegengesetzten Endabschnitten orthogonal zu den Längsachsen der Teile 37 und 38 hinaus erstreckt und auf eine aufzunehmende Matratze aufliegen kann.
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Die Teile 37 und 38 sind über Verbindungselemente 41, 42, zum Beispiel Schrauben, Stifte oder Splinte, mit Halteböcken 43, 44 verbunden, die ihrerseits über nicht dargestellte koaxial zueinander angeordnete Schwenkachsen in Richtung D bzw. E um 90 Grad schwenkbeweglich sind, wie durch einen Vergleich der 18 und 19 deutlich zu erkennen ist. Dadurch lässt sich das Flachteil 40 gegen eine auf einem Liegemöbel (Kranken- oder Pflegebett) angeordnete Matratze schwenken, so dass beim Hochschwenken des mit einer Matratze beladenen Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14 die Matratze auf den Längselementen 16 und 17 im Bedarfsfalle in Richtung auf das säulenartige Tragteil 2 rutschen kann, bis es zur Anlage an das winkelförmige Querelement 19 kommt. Die Matratze wird sicher gehalten, auch beim Transportieren, Reinigen und Schwenken.
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Zum Aufnehmen einer Matratze von einem Bett wird nach Herunterklappen des Bettseitenteils das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 mit dem Aufnahmeelement 34 unter die Matratze geschoben, wobei die Längselemente 16 und 17 die Matratzenunterseite untergreifen, so dass dann das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 in Richtung E, nach oben in Bezug auf den Aufstellboden, manuell oder motorisch geschwenkt werden kann. Danach kann die Matratze entweder an Ort und Stelle desinfiziert und/oder gereinigt oder im Bedarfsfalle zu einer zentralen Desinfektion- und Waschanlage gefahren werden.
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Bei einer abgeänderten Ausführungsform kann im Bedarfsfalle das Flachteil 40 mit den zugeordneten Teilen 37 und 38 entfallen. Zum Schwenken besitzt die Vorrichtung einen Handgriff 45. Die Vorrichtung lässt sich in einer vorbestimmten Winkelstellung lösbar sicher arretieren.
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In den 20 bis 28 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Für Teile gleicher Funktion wurden die gleichen Bezugszeichen wie für die Ausführungsform nach den 1 bis 19 verwendet. Hinsichtlich der grundsätzlichen Funktionsweise kann auf die im Zusammenhang mit den 1 bis 19 gemachten Ausführungen im Interesse einer Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden.
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Die Ausführungsform nach den 20 bis 28 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach den 1 bis 19 im Wesentlichen durch die besondere erfinderische Ausgestaltung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14 und durch den insgesamt einfacheren konstruktiven Aufbau gegenüber der Ausführungsform nach den 1 bis 19.
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Im Gegensatz zu der Ausführungsform nach den 1 bis 19, bei der die Aufnahme und der Transport einer Matratze im Wesentlichen mechanisch durch Hub- und Klemmbewegungen erfolgt, wird bei der Ausführungsform nach den 20 bis 28 eine Matratze durch Unterdruck angehoben, ggf. geschwenkt oder gedreht und auch transportiert. Dadurch können zahlreiche mechanische Teile, die bei der Ausführungsform nach den 1 bis 19 vorhanden sind, bei der Ausführungsform nach den 20 bis 28 entfallen.
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Das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 weist einen langgestreckten Körper 46 auf, der zum Beispiel durch ein Rohr aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff gebildet sein kann und im Querschnitt kreisförmig oder polygonförmig ausgebildet ist.
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Im Längenabstand zum langgestreckten Körper 46 sind mit Abstand zueinander gleichgeformte, gleichgroße und gleichlange Querelemente 47 und 48 angeordnet. Diese Querelemente 47 und 48 können aus im Querschnitt kreisrunden oder polygonförmigen Rohren bestehen und ebenso wie der langgestreckte Körper 46 aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff hergestellt sein. Die Querelemente 47 und 48 sind mit Abstand zu den Endbereichen des langgestreckten Körpers 46 mit ihren Achsen orthogonal zur Längsachse des langgestreckten Körpers 46 verlaufend angeordnet und sind gleichgroß und gleichgeformt und ragen jeweils mit einem gewissen Längenabschnitt über die Seitenflächen des langgestreckten Körpers 46 gleichweit hervor. Ebenso wie der langgestreckte Körper 46 sind die Querelemente 47 und 48 glattwandig ausgebildet und über ihre Länge bevorzugt gleichbleibend gestaltet. Im Gegensatz zu der dargestellten Ausführungsform können die Querelemente 47 und 48 in Längsachsrichtung des langgestreckten Körpers 46 örtlich verstellbar angeordnet sein, beispielsweise durch Klemmverbindungen. Es ist aber auch möglich, dem langgestreckten Körper 46 Durchgangslöcher zuzuordnen, durch die Stifte oder Schrauben hindurchsteckbar sind, die jeweils in Schraublöcher oder Durchgangsbohrungen, die im langgestreckten Körper 46 angeordnet sind, passen, um das betreffende Querelement 47 und 48 in Bezug auf den langgestreckten Körper 46 in der jeweils gewünschten Stellung zu arretieren.
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Wie insbesondere aus 26 zu erkennen ist, sind die Querelemente 47 und 48 jeweils im Längenabstand von den äußeren Enden des langgestreckten Körpers 46 gleichweit entfernt angeordnet, so dass sich in der Draufsicht die Form von zwei Kreuzen ergibt, die mit Abstand zueinander angeordnet sind und die gleiche Form und Ausgestaltung aufweisen.
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An den Endbereichen des langgestreckten Körpers 46 und an den Endbereichen der Querelemente 47 und 48 sind jeweils Ansaugvorrichtungen in Form von Saugnäpfen 49, 50, 51, 52, 53 und 54 angeordnet, die jeweils gleichgroß und gleichgeformt sind und bei der dargestellten Ausführungsform die gleiche technische Wirkung aufweisen.
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Im mittleren Längenbereich des langgestreckten Körpers 46 sind symmetrisch zur Längsachse des langgestreckten Körpers 46 ebenfalls Ansaugvorrichtungen 55 und 56 angeordnet, die ebenso wie die Ansaugvorrichtungen 49 - 54 als Saugnäpfe ausgebildet sind und die gleiche technische Ausgestaltung aufweisen wie die Ansaugvorrichtungen 49 - 54. Bei der dargestellten Ausführungsform sind alle Ansaugvorrichtungen 49 - 56 gleichgroß und technisch gleich geformt, können aber auch unterschiedlich ausgebildet sein. Zum Beispiel können je nach den Kraftverhältnissen, die durch das Ansaugen und Aufnehmen einer Matratze auftreten, die Ansaugvorrichtungen unterschiedlich gestaltet sein und damit unterschiedliche Ansaugkraft durch Vakuumbildung entfalten. Beispielsweise ist es möglich, die Ansaugvorrichtungen 49 und 52 technisch stärker auszubilden oder andere Ansaugvorrichtungen stärker oder hinsichtlich ihrer Ansaugkraft kleiner auszugestalten.
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Bei der dargestellten Ausführungsform werden alle Ansaugvorrichtungen 49 - 56 gemeinsam durch eine geeignete vakuumerzeugende Vorrichtung evakuiert, so dass bevorzugt alle die gleiche Ansaugkraft auf eine anzuhebende und zu transportierende und/oder zu schwenkende oder zu drehende Matratze ausüben.
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Dem Matratzenaufnahme- und -tragelement 14, bei der aus den 20 bis 28 ersichtlichen Ausführungsform, ist ein Behälter 57 zugeordnet, der eine oder mehrere Vakuumpumpen enthält, die durch eine ebenfalls dort angeordnete Batterie von zum Beispiel 12 Watt angetrieben wird. Durch das Innere des langgestreckten Körpers 46 und durch die Querelemente 47 und 48 sind Schlauchleitungen zu den einzelnen Ansaugvorrichtungen 49 - 56 geführt, um die saugnapfartigen Ansaugvorrichtungen 49 - 56 mit geeignetem Unterdruck zu beaufschlagen, damit die normalerweise in Pflegeheimen, Krankenhäusern und dergleichen verwendeten Matratzen zuverlässig und sicher angehoben, geschwenkt, gedreht und transportiert werden können, ohne dass hierfür menschliche Kraft zusätzlich einzusetzen wäre. Den im Behälter 57 angeordneten Vorrichtungsteilen, zum Beispiel eine Vakuumpumpe oder mehrere Vakuumpumpen, werden über eine geeignete Steuervorrichtung (nicht dargestellt) mit Energie versorgt, zum Beispiel durch eine Batterie, die ebenfalls in dem Behälter 57 angeordnet ist und demgemäß mit der gesamten Matratzentransportvorrichtung 11 gefahren werden kann. Durch die elektrische Energie wird die Pumpe betrieben, die dann das Vakuum an den einzelnen Ansaugvorrichtungen 49 - 56 bewirkt und durch die Steuervorrichtung ein- und ausschaltbar ist. Auch können sich geeignete Kontrollvorrichtungen im Behälter 57 befinden, um je nach Größe und/oder Gewicht der anzuhebenden, zu drehen oder zu schwenkenden und zu transportierenden Matratze den Unterdruck an den Ansaugvorrichtungen 49 - 56 zu erhöhen oder zu verringern oder im Bedarfsfalle auch getrennt zu steuern (gleichfalls nicht dargestellt).
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Dem Behälter 57 sind dreieckförmig angeordnete Stützstreben 58 und 59 zugeordnet. An den spitzwinklig zueinander verlaufenden Stützstreben 58 und 59 ist ein Drehteller 60 angeordnet, der mit einem Gegenflansch, der dem säulenartigen Tragteil 2 zugeordnet ist, lösbar, zum Beispiel durch Schrauben, verbunden ist. Der Drehteller 60 wird über einen Elektromotor in Richtung F bzw. G stufenlos oder intermittierend angetrieben und kann in der jeweiligen Schwenkstellung in Richtung F oder G arretiert werden, so dass das Matratzenaufnahme- und tragelement 14 mit einer aufgenommenen Matratze lediglich durch Unterdruck der saugnapfartigen Ansaugvorrichtungen 49 - 56 gehalten wird und in der betreffenden Hub- und/oder Schwenkstellung verbleibt. Die Steuerteile und der motorische Antrieb für den Drehteller 60 und den Gegenflansch sind nicht dargestellt.
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Im Gegensatz zu der in den 20 bis 28 ersichtlichen Ausführungsform können die Ansaugvorrichtungen 49 - 56 von einer externen Vakuumquelle aus mit Unterdruck versorgt werden. Dann kann der Behälter 57 entfallen. Das Matratzenaufnahme- und -tragelement 14 kann in diesem Fall über Schlauchleitungen mit einer Vakuumquelle verbunden sein. Zum Beispiel können die Schlauchleitungen mit einer geeigneten Kupplung versehen werden, die mit einer geeigneten Vakuumquelle in einem Raum kuppelbar sind.
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Die elektrischen Leitungen zum Antrieb des Drehtellers 60 werden durch die Stützstreben 58 und 59 hindurchgeführt, so dass sie beim Drehen und Schwenken des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14 nicht abgeschert oder in sonstiger Weise beschädigt werden können.
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Die in den Patentansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrgestell
- 2
- Tragteil, säulenartiges
- 3
- U-Schenkel
- 4
- „
- 5
- Steg
- 6
- Rolle, Rad
- 7
- „ , „
- 8
- Motorgehäuse
- 9
- Rolle
- 10
- „
- 11
- Matratzentransportvorrichtung
- 12
- Handgriff
- 13
- „
- 14
- Matratzenaufnahme- und -tragelement
- 15
- Elektromotor
- 16
- Längselemente
- 17
- „
- 18
- Querelemente
- 19
- „
- 20
- Klemmelement
- 21
- Arretiervorrichtung
- 22
- Schlitten
- 23
- Schiene
- 24
- „
- 25
- Klemmelement, blechförmiges
- 26
- „ , „
- 27
- Matratze
- 28
- Anlageelement, blechförmiges
- 29
- Kugelknauf
- 30
- Handantrieb, ringförmiger, Handhebel
- 31
- Schalter
- 32
- Drehachse
- 33
- Kranken- und Pflegebett
- 34
- Aufnahmeelement
- 35
- Anlageelement
- 36
- Halteelement
- 37
- Teil
- 38
- „
- 39
- Querelement
- 40
- Flachteil
- 41
- Verbindungselement
- 42
- „
- 43
- Haltebock
- 44
- „
- 45
- Handgriff
- 46
- Körper, langgestreckter
- 47
- Querelement
- 48
- „
- 49
- Ansaugvorrichtung, Saugnapf
- 50
- „ , „
- 51
- „ , „
- 52
- „ , „
- 53
- „ , „
- 54
- „ , „
- 55
- „ , „
- 56
- „ , „
- 57
- Behälter
- 58
- Stützstrebe
- 59
- „
- 60
- Drehteller
- A
- Ansichtsrichtung
- T
- Hubrichtung des Schlittens 22
- V
- „ „ „
- X
- Hubbewegung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14
- Y
- „ „ „ „ „
- B
- Drehbewegung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14
- C
- „ „ „ „ „
- D
- Schwenkrichtung
- E
- „
- C
- Schwenk- bzw. Drehrichtung des Matratzenaufnahme- und -tragelementes 14
- D
- „ „ „ „ „ „ „
-
Literaturverzeichnis
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
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- DE 202020104858 U1 [0013, 0106]
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- DE 10326465 A1 [0016, 0106]
- EP 1672115 A1 [0017, 0106]
- US 20100064434 A1 [0018, 0106]
- DE 10241544 A1 [0019, 0106]
- CH 653872 A5 [0020, 0106]
- AT 518395 A4 [0021, 0106]
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