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DE102023004259A1 - Belüftungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz und Fahrzeugsitz mit einer solchen Belüftungsvorrichtung - Google Patents

Belüftungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz und Fahrzeugsitz mit einer solchen Belüftungsvorrichtung Download PDF

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DE102023004259A1
DE102023004259A1 DE102023004259.5A DE102023004259A DE102023004259A1 DE 102023004259 A1 DE102023004259 A1 DE 102023004259A1 DE 102023004259 A DE102023004259 A DE 102023004259A DE 102023004259 A1 DE102023004259 A1 DE 102023004259A1
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DE
Germany
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ventilation device
air
air guiding
seat
fan unit
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102023004259.5A
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English (en)
Inventor
Gábor Szegedi
Soma Vámi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gentherm GmbH
Original Assignee
Gentherm GmbH
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Publication date
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Priority to PCT/DE2024/000081 priority patent/WO2025087473A1/de
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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Belüftungsvorrichtung (8) für einen Fahrzeugsitz (10) sowie einen Fahrzeugsitz (10) mit einer solchen Belüftungsvorrichtung (8).
Die Belüftungsvorrichtung (8) umfasst eine Luftführungseinrichtung (28), die in einem Sitzpolster (12) angeordnet ist, sowie eine mit der Luftführungseinrichtung (28) verbundene Ventilatoreinheit (16), die einen Luftstrom durch einen Luftführungskanal (32) der Luftführungseinrichtung (28) bewegen kann.
Die Luftführungseinrichtung (28) und/oder die Ventilatoreinheit (16) weist Befestigungsmittel zu deren Verankerung an Verstrebungen (20) einer Trag- und/oder Unterbaustruktur (22) des Sitzpolsters (12) auf. Es ist zudem vorgesehen, dass sowohl die Luftführungseinrichtung (28) als auch die Ventilatoreinheit (16) jeweils zueinander weisende korrespondierende Flanschelemente (34, 36) umfassen, die den Luftführungskanal (32) umschließen, wobei die Verstrebungen (20) der Trag- und/oder Unterbaustruktur (22) des Sitzpolsters (12), an denen die Befestigungsmittel der Luftführungseinrichtung (28) und/oder der Ventilatoreinheit (16) verankert sind, innerhalb einer Trennebene (38) der zueinander weisenden und sich berührenden korrespondierenden Flanschelemente (34, 36) liegen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Belüftungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz sowie einen Fahrzeugsitz mit einer derartigen Belüftungsvorrichtung.
  • Kraftfahrzeuge sind oftmals mit Klimatisierungseinrichtungen ausgestattet, um die die Passagierabteile klimatisieren zu können, was nicht nur dem Insassenkomfort zugutekommt, sondern auch der Fahrsicherheit dienlich ist, da insbesondere bei heißen Umgebungsbedingungen die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer nachlässt, wenn diese über längere Zeiträume hohen Temperaturen ausgesetzt sind.
  • Da es sich erwiesen hat, dass sich der Sitzkomfort für die Fahrzeuginsassen durch Verwendung klimatisierter Fahrzeugsitze auf effektive Weise steigern lässt, werden häufig Belüftungs- und/oder Klimatisierungseinrichtungen in die Sitzpolster integriert, um zumindest einige der relevanten benutzerberührten oder von einem Fahrzeuginsassen kontaktierten Oberflächen belüften und/oder klimatisieren zu können. Mit benutzerberührten Oberflächen sind normalerweise die Sitzpolster oder Rückenlehnen von Sitzpolstern gemeint. Eine gebräuchliche Variante solcher Belüftungseinrichtungen besteht darin, elektrisch betriebene Ventilationsmodule in den Schaumstoff von Polstern der Fahrzeugsitze oder in Hohlräumen unter den Fahrzeugsitzen anzuordnen. Da dort jedoch der Bauraum in aller Regel sehr knapp und die Polster vieler Fahrzeuge vergleichsweise dünn ausgeführt sind, ist der für die Ventilationsmodule verfügbare Einbauraum sehr begrenzt.
  • Zudem sind in vielen Fällen keine als Luftführungskanäle dienende Aussparungen in den Sitz- oder Lehnenpolstern erwünscht, da solche Kanäle die elastischen Eigenschaften der Polster zumindest in der Umgebung des Luftführungskanals nachteilig beeinflussen können. Ein derartiges Polster für einen Fahrzeugsitz mit im Polster integriertem Kanal zur Luftführung ist mit der DE 100 10 986 A1 offenbart.
  • Für begrenzte Einbauräume unterhalb von benutzerberührten Oberflächen, wie sie beispielsweise in Fahrzeugsitzen gegeben sein können, schlägt die DE 10 2020 107 329 A1 ein kompakt und flach bauendes Lüftermodul vor, das mitsamt einem Verteilerkanal für die Luftverteilung als einbaufertiges Modul zur Verfügung gestellt wird. Das hier vorgeschlagene Lüftermodul ist zwar vergleichsweise kompakt, benötigt aber dennoch einen definierten Montageraum, da es aufgrund seiner Gehäusegestaltung keine beliebige Positionierung im oder am Sitzpolster erlaubt.
  • Um diese Einschränkungen zu vermeiden, wurden Montagesysteme entwickelt, die an vorhandene Tragestrukturen einer häufig eingesetzten Bauform von Fahrzeugsitzen angepasst sind und sich dort mit wenigen Einschränkungen an unterschiedlichen Positionen montieren lassen. Die Montagesysteme nutzen elastische Netz- oder Drahtstrukturen, die in einem stabilen Sitzrahmen verankert sind und die ein darauf aufliegendes Schaumstoffpolster abstützen, wobei meist Luftführungskanäle genutzt werden, denen eine Zusatzaufgabe als verschraubbarer oder verrastbarer Halterahmen zugewiesen wird, um das gesamte Ventilationsmodul an der Tragestruktur zu positionieren und zu fixieren. Ein Beispiel für eine solche Befestigungsvariante findet sich in der CN 2126 04 699 U .
  • Derartige Befestigungsvarianten sind zwar als universell einsetzbar zu betrachten, erfordern aber einerseits eine Anpassung an unterschiedliche Netzweiten oder Drahtabstände der jeweiligen Tragestruktur eines Fahrzeugsitzes. Hinzu kommen die Einschränkungen der Öffnungsweite des normalerweise den Halterahmen durchdringenden Luftführungskanals, denn diese ist wiederum durch die Netzweite oder den Drahtabstand der Tragestruktur begrenzt.
  • Es kann angesichts der bekannten Befestigungsvarianten für Belüftungsmodule in Fahrzeugsitzen als vorrangiges Ziel der vorliegenden Erfindung betrachtet werden, eine für unterschiedlich dimensionierte Tragestrukturen oder Unterbaustrukturen von Sitzpolstern einsetzbare und universell verwendbare Belüftungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz zur Verfügung zu stellen, die sich zudem mit wenig Aufwand an unterschiedlichen Einbaupositionen im Fahrzeugsitz montieren lässt.
  • Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
  • So schlägt die Erfindung zur Erreichung des genannten Ziels eine Belüftungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs vor. Diese erfindungsgemäße Belüftungsvorrichtung umfasst eine Luftführungseinrichtung, die in einem Sitzpolster angeordnet ist und/oder die unterhalb eines Sitzbezugs angeordnet sein kann. Weiterhin umfasst die Belüftungsvorrichtung eine mit der Luftführungseinrichtung verbundene Ventilatoreinheit, die einen Luftstrom durch einen Luftführungskanal der Luftführungseinrichtung bewegen kann, wobei die Luftführungseinrichtung insbesondere hierfür vorgesehene Kanäle oder luftführende Bereiche im Sitzpolster versorgt, um das Sitzpolster und/oder den Sitzbezug mit Luft zu versorgen. Die Ventilatoreinheit kann zumindest teilweise innerhalb des belüfteten Sitzpolsters oder wahlweise auch unterhalb des belüfteten Sitzpolsters angeordnet sein.
  • Die Luftführungseinrichtung und/oder die Ventilatoreinheit weist bzw. weisen Befestigungsmittel zu deren Verankerung an Verstrebungen einer Trag- und/oder Unterbaustruktur des Sitzpolsters auf. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass sowohl die Luftführungseinrichtung als auch die Ventilatoreinheit jeweils zueinander weisende korrespondierende Flanschelemente aufweisen, die den Luftführungskanal umschließen, wobei die Verstrebungen der Trag- und/oder Unterbaustruktur des Sitzpolsters, an denen die Befestigungsmittel der Luftführungseinrichtung und/oder der Ventilatoreinheit verankert sind, innerhalb einer Trennebene der zueinander weisenden und sich berührenden korrespondierenden Flanschelemente liegen. Mit dem Begriff der Trennebene ist im Wesentlichen die Berührebene der zueinander weisenden und insbesondere aneinander anliegenden Flanschelemente gemeint, wobei die Flanschelemente im Wesentlichen einen Teil der Befestigungsmittel bilden und gleichzeitig für die Luftführung sorgen, indem sie ein Entweichen von geförderter Luft weitgehend verhindern.
  • Bei der Belüftungsvorrichtung können die Flanschelemente insbesondere jeweils durch elastische Ringe aus verformbarem Kunststoff, aus Schaumstoff o. dgl. gebildet sein, wodurch sie unter leichtem Anpressdruck, mit dem sie gegeneinander gedrückt werden, nachgeben und einerseits für die Abdichtung gegen Luftverlust sorgen und andererseits einen Teil der Befestigungsmittel bilden können, da sie an den Verstrebungen der Trag- und/oder Unterbaustruktur des Sitzpolsters anliegen und sich an diese anschmiegen können.
  • Wahlweise können die Flanschelemente der erfindungsgemäßen Belüftungsvorrichtung jeweils rechteckförmige, runde, ovale oder anders geformte Querschnitte aufweisen. Außerdem sind die Flanschelemente vorzugsweise jeweils durch geschlossene Ringe gebildet.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Flanschelemente jeweils Gegenflächen aufweisen, die im montierten Zustand der Belüftungsvorrichtung gegeneinandergedrückt sind, wodurch die universelle Montierbarkeit bei gleichzeitig günstiger Luftführung zu gewährleisten ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Belüftungsvorrichtung kann ein erster Teil oder eine erste Unterbaugruppe insbesondere durch die Ventilatoreinheit gebildet sein, welche mit dem ersten Flanschelement ausgestattet ist. Außerdem kann ein zweiter Teil oder eine zweite Unterbaugruppe der Belüftungsvorrichtung durch die Luftführungseinrichtung gebildet sein, welche mit dem zweiten Flanschelement ausgestattet ist.
  • Ein Teil der Luftführungseinrichtung kann zudem durch einen Anschlussbereich am Luftauslass bzw. Gehäuse des Ventilators gebildet sein, an den sich das erste Flanschelement anschließt, vorzugsweise in luftdichter Montage.
  • Ein weiterer Abschnitt der Luftführungseinrichtung der das zweite Flanschelement trägt, kann durch ein Anschlussteil zur Luftverteilung oder Luftlenkung im Sitzpolster gebildet sein. Dieser weitere oder zweite Teil der Luftführungseinrichtung kann bspw. zwischen den Drähten oder Verstrebungen der Tragstruktur und der darüber liegenden Polsterschicht des Sitzpolsters geklemmt und gegen den ersten Teil mit der Ventilatoreinheit gedrückt werden, welcher vorzugsweise an den Drähten der Tragstruktur verankert ist.
  • Im montierten Zustand der Belüftungsvorrichtung können die elastisch verformbaren Flanschelemente die Verstrebungen, an denen die zwei Teile oder Unterbaugruppen der Belüftungsvorrichtung montiert sind, vorzugsweise annähernd luftdicht umschließen, wodurch eine hohe Flexibilität der Montage geschaffen ist, ohne dass die Verstrebungen eine bauliche Einschränkung für die Positionierung der Belüftungsvorrichtung und/oder für die Dimensionierung der luftführenden Kanäle bilden.
  • Bei dem Fahrzeugsitz, in dem die Belüftungsvorrichtung montiert ist, können die Verstrebungen bspw. durch Drähte gebildet sein, insbesondere durch jeweils parallel verlaufende, mehrfach gekrümmte, mäanderförmig etc. verlaufende Drähte, deren Konturierungen und/oder Krümmungen jeweils in einer Ebene liegen, die in etwa parallel zu einer Sitzoberfläche des Sitzbezuges angeordnet ist.
  • Weiterhin umfasst die Erfindung einen belüfteten und/oder klimatisierbaren Fahrzeugsitz, der mit wenigstens einer Belüftungsvorrichtung gemäß einer der zuvor beschriebenen Ausführungsvarianten ausgestattet ist.
  • Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Belüftungsvorrichtung kann unter anderem darin gesehen werden, dass der maximal mögliche Querschnitt und damit die Förderkapazität eines Luftführungskanals nicht von den Abständen benachbarter Verstrebungen begrenzt ist, denn die Verstrebungen können sich wahlweise innerhalb des Luftführungskanals befinden und diesen wahlweise auch quer durchdringen, ohne dass die Luftführung dadurch nennenswert beeinträchtigt oder auch nur beeinflusst wird.
  • Hinzu kommt der Vorteil der unkomplizierten und lageveränderlichen Montagemöglichkeit, denn die Positionierung der Luftführungseinrichtung kann in gewissen Grenzen verändert und gemäß den Luftverteilungsstrukturen des jeweils gegebenen Polsterelements unterhalb eines Sitzbezugs in weiten Grenzen gewählt werden. Die Ventilatoreinheit kann in der Folge mittels geeigneter Klammern oder Befestigungselementen an geeigneter Stelle an den Verstrebungen verankert werden, wobei lediglich darauf zu achten ist, dass die in der Trennebene aneinander gefügten Flanschelemente zumindest soweit miteinander fluchten, dass zwischen ihnen keine oder nur eine geringe Menge an geförderter Luft austritt.
  • Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind.
    • 1 zeigt eine Ausführungsvariante eines Fahrzeugsitzes mit einer Belüftungseinrichtung gemäß vorliegender Erfindung.
    • 2A zeigt einen schematischen Längsschnitt durch die zusammenzufügenden Unterbaugruppen der erfindungsgemäßen Belüftungsvorrichtung.
    • 2B zeigt eine perspektivische Darstellung einer im Sitzpolster montierten Belüftungsvorrichtung mit einigen ihrer Komponenten und Montageelementen.
    • 2C zeigt einen schematischen Längsschnitt durch die zusammengefügten Unterbaugruppen der erfindungsgemäßen Belüftungsvorrichtung.
    • 3A zeigt eine perspektivische Detailansicht der im Sitzpolster montierten Belüftungsvorrichtung mit einigen ihrer Komponenten und Montageelementen.
    • 3B zeigt eine weitere perspektivische Ansicht der im Sitzpolster montierten Belüftungsvorrichtung.
  • Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie die Erfindung ausgestaltet sein kann und stellen keine abschließende Begrenzung dar. Auch sind die nachfolgend beschriebenen Merkmale jeweils nicht in engem Zusammenhang mit weiteren Merkmalen des jeweiligen Ausführungsbeispiels zu verstehen, sondern können jeweils im allgemeinen Zusammenhang vorgesehen sein bzw. hierfür Verwendung finden.
  • Die schematische und perspektivische Darstellung der 1 zeigt eine Ausführungsvariante eines gepolsterten Fahrzeugsitzes 10 in teilweise freigeschnittener Darstellung. Ein flaches Sitzpolster 12 dient als Unterlage für einen dort sitzenden Fahrzeuginsassen (hier nicht dargestellt), der sich an einer Rückenlehne 14 anlehnen kann. Die Rückenlehne 14 ist üblicherweise gelenkig mit dem Sitzpolster 12 verbunden, so dass sie in ihrer Neigung verstellt werden kann.
  • Innerhalb des Sitzpolsters 12 befindet sich eine hier lediglich schematisch dargestellte Ventilatoreinheit 16, die einen wesentlichen Bestandteil einer anhand der folgenden 2A ff. näher erläuterten Belüftungsvorrichtung 8 bildet. Eine weitere solche Ventilatoreinheit 16 kann sich innerhalb der Rückenlehne 14 befinden. Der innere Aufbau des Sitzpolsters 12 kann dem inneren Aufbau der gepolsterten Rückenlehne 14 entsprechen, so dass es an dieser Stelle zunächst genügt, die zusammenwirkenden Komponenten des Sitzpolsters 12 zu betrachten.
  • An einem stabilisierenden Rahmenteil 18 des Sitzpolsters 12 sind mehrere Verstrebungen 20 einer Trag- und/oder Unterbaustruktur 22 in einer Weise verankert, dass sie ein darüber angeordnetes Polsterelement 24 (vgl. 2A und 2C) abstützen, das sich zwischen den Verstrebungen 20 und einem das Sitzpolster 12 zumindest oberseitig umhüllenden Sitzbezug 26 befindet. Auf diese Weise können die Verstrebungen 20 nicht nur das Polsterelement 24 tragen, sondern mitsamt diesem elastisch komprimierbaren Polsterelement 24 um einen definierten Federweg nach unten (Sitzpolster 12) bzw. nach hinten, zur Rückseite der Rückenlehne 14, ausweichen, wenn sich ein Fahrzeuginsasse auf dem Sitzpolster 12 des Fahrzeugsitzes 10 befindet und dort sitzt.
  • Die mindestens eine Ventilatoreinheit 16, die sich in der oder unterhalt der Polsterschicht oder dem Polsterelement 24 des Sitzpolsters 12 befinden kann, leitet in einer nachfolgend noch näher beschriebenen Art und Weise angesaugte und geförderte Luft in die Polsterschicht oder das Polsterelement 24 ein, wobei die dort hineingeförderte Luft vorzugsweise auf geeignete Weise zumindest teilweise im Polsterelement 24 verteilt werden kann, um aus dafür vorgesehenen Perforierungen oder Durchbrüchen (nicht dargestellt) im Sitzbezug 26 auszutreten.
  • Gleiches gilt sinngemäß für die Rückenlehne 14 des Fahrzeugsitzes 10, sofern dort auch mindestens eine Ventilatoreinheit 16 in der in 1 angedeuteten Weise angeordnet ist.
  • Die von der mindestens einen Ventilatoreinheit 16 im Sitzpolster 12 und/oder in der Rückenlehne 14 des Fahrzeugsitzes 10 angesaugte und geförderte Luft kann insbesondere klimatisierte Luft sein, die von einer zentralen Klimatisierungseinrichtung des Fahrzeuges über Luftleitungen zu der mindestens einen Ventilatoreinheit 16 gefördert wird, um von dieser im Fahrzeugsitz 10 verteilt und zu den Perforierungen des Sitzbezugs 26 weitergeleitet zu werden.
  • Auch wenn im vorliegenden Zusammenhang meist von einer Belüftungsvorrichtung für den Fahrzeugsitz 10 gesprochen wird, so sei an dieser Stelle betont, dass die Ventilatoreinheiten 16 wahlweise auch Luft aus dem Sitzpolster 12 und/oder aus der Rückenlehne 14 absaugen und vom Fahrzeugsitz 10 wegfördern können, so dass es sich bei der gezeigten Anordnung wahlweise auch um eine Entlüftungsvorrichtung handeln kann. So kann es insbesondere in heißem und/oder sehr feuchtem Klima sinnvoll sein, über Perforierungen im Sitzbezug 26 die Luft abzusaugen und abzufördern, die sich in der Grenzschicht zwischen dem Sitzbezug 26 und dem auf dem Fahrzeugsitz 10 befindlichen Fahrzeuginsassen bildet. Die vorliegende Erfindung bezieht sich somit gleichermaßen auf eine Entlüftungsvorrichtung für einen Fahrzeugsitz 10, denn der Aufbau der Ventilatoreinheiten 16 und deren Verankerung innerhalb des Sitzpolsters 12 und/oder der Rückenlehne 14 ändert sich hierdurch nicht.
  • Wie es die 1 in schematischer Weise bereits andeutet, können die Verstrebungen 20 der Trag- und/oder Unterbaustruktur 22, die linksseitig und rechtsseitig in hierfür vorgesehenen Rahmenteilen 18 des Sitzpolsters 12 und/oder der Rückenlehne 14 verankert sind, jeweils durch ausreichend starke Metalldrähte gebildet sein, die jeweils keine gestreckte Form aufweisen, sondern durch sich wiederholende und mäanderartige Krümmungen, die sich allesamt in einer zur Sitzoberfläche parallelen Ebene ausdehnen, die gewünschten elastischen Eigenschaften aufweisen, um unter dem Gewicht eines auf dem Fahrzeugsitz 10 befindlichen Fahrzeuginsassen in gewissem Maße nachzugeben.
  • Die Materialstärke der sinnvollerweise aus Federdraht gefertigten Metalldrähte, welche die Verstrebungen 20 bilden, sowie die Form der mäanderartigen Krümmungen und deren Wiederholungsrate zwischen den gegenüberliegenden Rahmenteilen 18 des Fahrzeugsitzes 10 definieren die elastische Nachgiebigkeit, so dass im Zusammenwirken mit der Kompressibilität des dort abgestützten Polsterelements 24 der Sitzkomfort definiert wird.
  • Die 2A bis 2C verdeutlichen in schematischen Längsschnittdarstellungen (2A und 2C) sowie in einer schematischen Perspektivansicht (2B) zwei zusammenwirkende Unterbaugruppen, die neben der Ventilatoreinheit 16 und nachfolgend erläuterten weiteren Komponenten die erfindungsgemäße Belüftungsvorrichtung 8 bilden.
  • So zeigt der Längsschnitt der 2A die insgesamt vier parallel verlaufende Verstrebungen 20, die in der perspektivischen Darstellung der 2B in ihrem möglichen Verlauf als Teil der Trag- und/oder Unterbaustruktur 22 des Sitzpolsters 12 näher verdeutlicht werden.
  • Die gezeigte Belüftungsvorrichtung 8 für den Fahrzeugsitz 10 (vgl. 1) umfasst eine hier so bezeichnete Luftführungseinrichtung 28, die in der nachfolgend beschriebenen Weise im Sitzpolster 12 und zwar insbesondere unterhalb eines nach oben durch den Sitzbezug 26 abgeschlossenen Polsterelements 24 des Sitzpolsters 12 angeordnet ist. Wahlweise kann die Luftführungseinrichtung 28 auch teilweise innerhalb des Polsterelements 24 angeordnet sein bzw. teilweise von der Unterseite her in dieses hineinreichen, was hier jedoch nicht näher verdeutlicht ist.
  • Die in der 2A lediglich schematisch angedeutete Luftführungseinrichtung 28 kann insbesondere einen mehrschichtigen und mehrteiligen Aufbau aufweisen, wobei ein als Luftverteilungsstruktur fungierendes Abstandsgewirke (hier nicht gezeigt) am Polsterelement 24 angeordnet sein oder teilweise in dieses hineinreichen kann. Das Abstandsgewirke dient im Wesentlichen dazu, die von der Ventilatoreinheit 16 geförderte Luft flächig im Polsterelement 24 zu verteilen, um in der weiteren Folge großflächig durch die im Sitzbezug 26 befindlichen Perforierungen austreten zu können. Die Luftführungseinrichtung 28 bildet in Bezug auf die Belüftungsvorrichtung 8 eine erste Unterbaugruppe.
  • Die Ventilatoreinheit 16 umfasst ein flaches Gehäuse 30, das bspw. eine flachzylindrische Gestalt aufweisen kann. Innerhalb des Gehäuses 30 befindet sich ein elektrisch betriebener Ventilator aufgenommen, der insbesondere als Radialgebläse ausgebildet sein kann, wahlweise auch als Axialgebläse oder als Gebläse in kombinierter Bauform. Die Ventilatoreinheit 16 mit dem im Gehäuse 30 aufgenommenen elektrischen Ventilator bildet in Bezug auf die Belüftungsvorrichtung 8 eine zweite Unterbaugruppe.
  • Die Ventilatoreinheit 16 als zweite Unterbaugruppe kann entsprechend der Pfeilrichtung mit der Luftführungseinrichtung 28 als der ersten Unterbaugruppe verbunden werden, wobei die Ventilatoreinheit 16 im mit der Luftführungseinrichtung 28 verbundenen Zusammenbauzustand einen Luftstrom durch einen Luftführungskanal 32 der Luftführungseinrichtung 28 bewegen kann. Der Luftführungskanal 32 kann insbesondere als kreisrunder Durchbruch durch die flache oder flanschartig geformte Luftführungseinrichtung 28 ausgebildet sein.
  • Die Ventilatoreinheit 16 weist Befestigungsmittel zu ihrer Verankerung an den Verstrebungen 20 der Trag- und/oder Unterbaustruktur 22 des Sitzpolsters 12 auf, wobei diese Befestigungsmittel im Zusammenhang mit dem zweiteiligen Aufbau der zusammengebauten Belüftungsvorrichtung 8 zu sehen sind, wenn die Luftführungseinrichtung 28 mit dem Gehäuse 30 der Ventilatoreinheit 16 verbunden ist.
  • Die Luftführungseinrichtung 28 kann ihrerseits flächig am Polsterelement 24 verankert sein, was insbesondere durch eine Klemmung zwischen dem Polsterelement 24 und den Verstrebungen 20 der Trag- und/oder Unterbaustruktur 22 des Sitzpolsters 12 gegeben sein kann, so dass auch diese klemmende Befestigung als Teil der Verankerung der zweiteilig aufgebauten Belüftungsvorrichtung 8 betrachtet werden kann.
  • Die Belüftungsvorrichtung 8 ist somit in der gezeigten Weise zweiteilig ausgebildet, wobei der erste Teil oder die erste Unterbaugruppe durch die Luftführungseinrichtung 28 mit einem in 2A links befindlichen Verbindungsabschnitt zum Polsterelement 24 mitsamt dem ggf. dort verankerten Abstandsgewirke gebildet ist. Der zweite Teil oder die zweite Unterbaugruppe der Belüftungsvorrichtung 8 ist durch die in 2A rechts befindliche Ventilatoreinheit 16 gebildet, die entsprechend 2C mit der Luftführungseinrichtung 28 zusammengefügt und an den Verstrebungen 20 verankert werden kann.
  • Die beiden Teile der Belüftungsvorrichtung 8, nämlich die Luftführungseinrichtung 28 als auch die Ventilatoreinheit 16, umfassen jeweils zueinander weisende korrespondierende ringförmige Flanschelemente 34 und 36, die vom Luftführungskanal 32 durchdrungen werden. Die jeweils als geschlossene Ringe ausgebildeten Flanschelemente 34 und 36 umschließen somit den Luftführungskanal 32. Außerdem kommen die Verstrebungen 20 der Trag- und/oder Unterbaustruktur 22 des Sitzpolsters 12, an denen die Befestigungsmittel der Luftführungseinrichtung 28 bzw. der Ventilatoreinheit 16 verankert sind, innerhalb einer Trennebene 38 der zueinander weisenden und sich berührenden korrespondierenden Flanschelemente 34 und 36 zu liegen, was in der schematischen Zusammenbaudarstellung der 2C verdeutlicht ist.
  • Dort sind zudem die als mit den Verstrebungen 20 verrastbare Klammern 40 ausgebildeten Befestigungsmittel erkennbar, die im hier gezeigten Ausführungsbeispiel der Ventilatoreinheit 16 bzw. deren Gehäuse 30 zugeordnet sind.
  • Die perspektivische Ansicht der 2B verdeutlicht das mithilfe der Klammern 40 (vgl. 2C) an den Verstrebungen 20 der Trag- und/oder Unterbaustruktur 22 verankerte Gehäuse 30 der Ventilatoreinheit 16, deren Ausströmöffnung 42 zum Betrachter weist. Das an der flachen Frontseite des Gehäuses 30 befindliche erste Flanschelement 34 weist die schon beschriebene kreisrunde Kontur auf, wobei der Querschnitt des Flanschelements 34 wahlweise rechteckförmig, rund, oval oder anders geformt sein kann. Die 2B zeigt zudem das am ersten Flanschelement 34 anliegende zweite Flanschelement 36, jedoch ohne den sich daran anschließenden Anschlussbereich der Luftführungseinrichtung 28, denn diese ist hier der besseren Übersichtlichkeit halber weggelassen.
  • Die im montierten Zustand der Belüftungsvorrichtung 8 aneinandergedrückten Flanschelemente 34 und 36 umschließen die in der Trennebene 38 und Kontaktebene zwischen den beiden Flanschelementen 34 und 36 liegenden Verstrebungen 20, wie dies in 2B verdeutlicht ist. Im gezeigten Ausführungsbeispiel betrifft dies zwei benachbarte Verstrebungen 20, die an insgesamt vier Kontaktstellen 44 jeweils beidseitig von den sich dichtend um die Verstrebungen 20 schmiegenden Flanschelementen 34 und 36 kontaktiert und umschlossen werden.
  • Die insgesamt vier Kontaktstellen 44 sind in der Darstellung der 2B jeweils durch Kreise mit unterbrochener Linierung gekennzeichnet.
  • Die beiden elastischen Flanschelemente 34 und 36 können insbesondere die schon erwähnten rechteckförmigen, runden, ovalen oder anders geformten Querschnitte aufweisen. Wahlweise können die Flanschelemente 34 und 36 jeweils durch elastisch verformbare Kunststoffelemente, Kunststoffringe, durch Schaumstoffringe o. dgl. gebildet sein, wobei die Flanschelemente 34 und 36 jeweils die in 2B verdeutlichte Kontur eines geschlossenen Ringes aufweisen. Die flächigen Gegenflächen der Flanschelemente 34 und 36, die sich in der Trennebene 38 berühren, sorgen für eine zuverlässige Abdichtung gegen ungewolltes Ausströmen von geförderter Luft, so dass die von der Ventilatoreinheit 16 geförderte Luft weitestgehend in das Abstandsgewirke und von dieser in das Polterelement 24 hineingefördert werden kann.
  • Die in der Trennebene 38 liegenden Gegenflächen der Flanschelemente 34 und 36 werden aneinandergedrückt, wenn die beiden Teile der Luftführungseinrichtung 28 in der in 2C gezeigten Weise montiert sind. Da die Flanschelemente 34 und 36 jeweils elastisch verformbar sind, umschließen sie die Verstrebungen 20 annähernd luftdicht.
  • Die Verstrebungen 20 können die in 2B gezeigte Struktur aufweisen und können insbesondere durch Drähte gebildet sein, insbesondere durch jeweils parallel verlaufende, mehrfach gekrümmte, mäanderförmig etc. verlaufende Metalldrähte, deren Konturierungen und/oder Krümmungen jeweils in einer Ebene liegen, die in etwa parallel zu einer Sitzoberfläche des Sitzbezuges 26 angeordnet ist.
  • Die perspektivische Detailansicht der 3A und die perspektivische Übersichtsdarstellung der 3B verdeutlichen die bereits in 2B veranschaulichte typische Einbausituation der Belüftungsvorrichtung 8, die im Sitzpolster 12 an den Verstrebungen 20 montiert ist. Das Gehäuse 30 ist über eine Anschlussplatte 46 mit den daran randseitig befindlichen Klammern 40 an den Verstrebungen 20 der Tragstruktur 22 verankert, wobei die Positionierung des Gehäuses 30 der Ventilatoreinheit 16 dergestalt ist, dass das erste Flanschelement 34 leicht gegen die Verstrebungen 20 gedrückt wird. Das zweite Flanschelement 36 setzt sich fort in ein hier nicht erkennbares Anschlusselement der Luftführungseinrichtung 28, wobei dieses Anschlusselement wahlweise durch ein flaches, verformbares Verbindungsteil zum Polsterelement 24 gebildet sein kann.
  • Vorzugsweise sorgt dieses (hier nicht gezeigte) Anschlusselement für die Klemmung des zweiten Flanschelements 36 zwischen den Verstrebungen 20 und dem Polsterelement 24, so dass bei der Montage der Ventilatoreinheit 16 die Flanschelemente 34 und 36 an der Trennebene 38 fest aneinandergedrückt werden können. Besonders die 3B verdeutlicht die in der Trennebene 38 aneinander gedrückten ringförmigen Flanschelemente 34 und 36, die somit den Luftführungskanal 32 (vgl. 2A und 2C) weitgehend luftdicht umschließen.
  • Die 3B und 2B lassen deutlich den besonderen Vorteil der erfindungsgemäßen Belüftungsvorrichtung 8 erkennen, bei welcher der maximal mögliche Querschnitt und damit die Förderkapazität des Luftführungskanals 32 nicht von den Abständen benachbarter Verstrebungen 20 begrenzt ist, denn die Verstrebungen 20 können sich wahlweise innerhalb des Luftführungskanals 32 befinden und diesen quer durchdringen, ohne dass die Luftführung dadurch nennenswert beeinträchtigt oder auch nur beeinflusst wird.
  • Hinzu kommt der Vorteil der unkomplizierten und lageveränderlichen Montagemöglichkeit, denn die Positionierung der Luftführungseinrichtung 28 kann in gewissen Grenzen verändert und gemäß den Luftverteilungsstrukturen des jeweils gegebenen Polsterelements 24 in weiten Grenzen gewählt werden. Die Ventilatoreinheit 16 kann in der Folge mittels ihrer Klammern 40 an geeigneter Stelle an den Verstrebungen 20 verankert werden, wobei lediglich darauf zu achten ist, dass die in der Trennebene 38 aneinander gefügten Flanschelemente 34 und 36 zumindest soweit miteinander fluchten, dass zwischen ihnen keine oder nur eine geringe Menge an geförderter Luft austritt.
  • Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Belüftungsvorrichtung (8) für einen Fahrzeugsitz (10), aufweisend
    • - eine Luftführungseinrichtung (28), die in einem Sitzpolster (12) und/oder unterhalb eines Sitzbezugs (26) angeordnet ist, und
    • - eine mit der Luftführungseinrichtung (28) verbundene Ventilatoreinheit (16), die einen Luftstrom durch einen Luftführungskanal (32) der Luftführungseinrichtung (28) bewegen kann, welche Ventilatoreinheit (16) zumindest teilweise innerhalb des belüfteten Sitzpolsters (12) oder die unterhalb des belüfteten Sitzpolsters (12) angeordnet ist,
    • - wobei die Luftführungseinrichtung (28) und/oder die Ventilatoreinheit (16) Befestigungsmittel zu deren Verankerung an Verstrebungen (20) einer Trag- und/oder Unterbaustruktur (22) des Sitzpolsters (12) aufweist/aufweisen,
    bei der sowohl die Luftführungseinrichtung (28) als auch die Ventilatoreinheit (16) jeweils zueinander weisende korrespondierende Flanschelemente (34, 36) umfassen, die den Luftführungskanal (32) umschließen, wobei die Verstrebungen (20) der Trag- und/oder Unterbaustruktur (22) des Sitzpolsters (12), an denen die Befestigungsmittel der Luftführungseinrichtung (28) und/oder der Ventilatoreinheit (16) verankert sind, innerhalb einer Trennebene (38) der zueinander weisenden und sich berührenden korrespondierenden Flanschelemente (34, 36) liegen.
  • Besonders vorteilhaft ist eine Belüftungsvorrichtung (8)
    • - für einen Fahrzeugsitz (10), der mindestens ein Polster und mindestens eine Polster-Tragstruktur aufweist,
    • - mit einer Luftführungseinrichtung (28),
      • • die zum Führen von Luft in einem Sitz angeordnet ist,
      • • die auf einer Seite der Tragstruktur angeordnet ist, die einem Sitz-Benutzer zugewandt ist,
      • • mit einer ersten Luft-Austausch-Öffnung mit einem zumindest teilweise elastischen Rand (34')
    • - mit einer Ventilatoreinheit (16),
      • • die zum Austausch von Luft mit der Luftführungseinrichtung (28) angeordnet ist,
      • • die auf einer Seite der Tragstruktur angeordnet ist, die vom Sitz-Benutzer abgewandt ist,
      • • mit einer zweiten Luft-Austausch-Öffnung mit einem zumindest teilweise elastischen Rand (36')
    • - die beiden Luft-Austausch-Öffnungen (34', 36')
      • • weisen zueinander, um einen Luftstrom miteinander auszutauschen,
      • • liegen dabei zumindest abschnittsweise luftdicht aneinander an,
      • • schließen dabei zumindest Teile der Tragstruktur zwischen sich ein.
  • Bezugszeichenliste
  • 8
    Belüftungsvorrichtung
    10
    Fahrzeugsitz
    12
    Sitzpolster
    14
    Rückenlehne
    16
    Ventilatoreinheit
    18
    Rahmenteil
    20
    Verstrebung
    22
    Tragstruktur, Unterbaustruktur, Trag- und/oder Unterbaustruktur
    24
    Polsterelement
    26
    Sitzbezug
    28
    Luftführungseinrichtung
    30
    Gehäuse, Lüftergehäuse
    32
    Luftführungskanal
    34
    erstes Flanschelement
    34'
    erste Luft-Austausch-Öffnung
    36
    zweites Flanschelement
    36'
    zweite Luft-Austausch-Öffnung
    38
    Trennebene
    40
    Klammer
    42
    Ausströmöffnung
    44
    Kontaktstelle
    46
    Anschlussplatte
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 100 10 986 A1 [0004]
    • DE 10 2020 107 329 A1 [0005]
    • CN 2126 04 699 U [0006]

Claims (8)

  1. Belüftungsvorrichtung (8) - für einen Fahrzeugsitz (10), der mindestens ein Polster und mindestens eine Polster-Tragstruktur aufweist, - mit einer Luftführungseinrichtung (28), • die zum Führen von Luft in einem Sitz angeordnet ist, • die auf einer Seite der Tragstruktur angeordnet ist, die einem Sitz-Benutzer zugewandt ist, • mit einer ersten Luft-Austausch-Öffnung mit einem zumindest teilweise elastischen Rand (34') - mit einer Ventilatoreinheit (16), • die zum Austausch von Luft mit der Luftführungseinrichtung (28) angeordnet ist, • die auf einer Seite der Tragstruktur angeordnet ist, die vom Sitz-Benutzer abgewandt ist, • mit einer zweiten Luft-Austausch-Öffnung mit einem zumindest teilweise elastischen Rand (36') - die beiden Luft-Austausch-Öffnungen (34', 36') • weisen zueinander, um einen Luftstrom miteinander auszutauschen, • liegen dabei zumindest abschnittsweise luftdicht aneinander an, • schließen dabei zumindest Teile der Tragstruktur zwischen sich ein.
  2. Belüftungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Flanschelemente (34, 36) jeweils durch elastische Ringe aus verformbarem Kunststoff, aus Schaumstoff o. dgl. gebildet sind.
  3. Belüftungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Flanschelemente (34, 36) jeweils rechteckförmige, runde, ovale oder anders geformte Querschnitte aufweisen.
  4. Belüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Flanschelemente (34, 36) jeweils durch geschlossene Ringe gebildet sind.
  5. Belüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Flanschelemente (34, 36) jeweils Gegenflächen aufweisen, die im montierten Zustand der Belüftungsvorrichtung (8) gegeneinandergedrückt sind.
  6. Belüftungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem ein erster Teil oder eine erste Unterbaugruppe der Belüftungsvorrichtung (8) durch die Ventilatoreinheit (16) gebildet ist, welche mit dem ersten Flanschelement (34) ausgestattet ist, und wobei ein zweiter Teil oder eine zweite Unterbaugruppe der Belüftungsvorrichtung (8) durch die Luftführungseinrichtung (28) gebildet ist, welche mit dem zweiten Flanschelement (36) ausgestattet ist.
  7. Belüftungsvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, bei der die elastisch verformbaren Flanschelemente (34, 36) die Verstrebungen (20), an denen die zwei Teile oder Unterbaugruppen der Belüftungsvorrichtung (8) montiert sind, annähernd luftdicht umschließen.
  8. Belüfteter und/oder klimatisierbarer Fahrzeugsitz (10), der mit wenigstens einer Belüftungsvorrichtung (8) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7 ausgestattet ist.
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