DE10010986A1 - Polster für einen Fahrzeugsitz - Google Patents
Polster für einen FahrzeugsitzInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Polster für einen Fahrzeugsitz mit mindestens einer luftdurchflutbaren Ventilationsschicht sowie mit im Polster integrierten Miniaturlüftern zum Einblasen von Luft in die Ventilationsschicht, die in Hülsen aufgenommen sind, die ihrerseits in im Polster quer zu dessen Oberfläche verlaufenden, zur Polsteroberseite offenen Kanälen eingesetzt sind. Zur Erzielung einer weitgehenden Geräuschlosigkeit der Miniaturlüfter, die auch bei Sitzbelastung keine störenden Geräusche verursachen, weisen die die Miniaturlüfter aufnehmenden Hülsen einen gegenüber dem lichten Durchmesser der Belüftungskanäle kleineren Außendurchmesser auf und sind in Achs- und Radialrichtung federelastisch ausgebildet.
Description
Die Erfindung betrifft ein Polster für einen Fahrzeugsitz gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einem bekannten Polster dieser Art (DE 197 45 521 A1) ist
die luftdurchflutbare Ventilationsschicht aus einem
Abstandsgewirk hergestellt, und die Miniaturlüfter sind jeweils
in eine zylindrische Hülse eingesetzt, die an ihrem der
Ventilationsschicht zugekehrten Stirnende zu einer Tülle
ausgeformt ist, die eine solche Form aufweist, daß ein Teil des
zur Ventilationsschicht geführten Luftstroms in die offene
Querschnittsfläche der Ventilationsschicht eintritt. Jede Hülse
ist in einen Belüftungskanal eingesetzt, der eine von einem
Polsterträger aufgenommene Schaumstoffauflage durchzieht und
einerseits an der Ventilationsschicht und andererseits an der
von der Ventilationsschicht abgekehrten Unterseite der
Schaumstoffauflage mündet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Polster mit
aktiver Belüftung der eingangs genannten Art die Unterbringung
der Miniaturlüfter im Polster so zu verbessern, daß sie
weitgehend geräuschlos arbeiten und auch bei Sitzbelastung
keine störenden Geräusche verursachen.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Polster hat den Vorteil, daß die
Miniaturlüfter über die Hülsen kräftefrei im Polster sitzen,
wobei die Hülsen im eingesessenen Zustand des Polsters in
diesem gleiten können, ohne daß Scherkräfte auf Hülse und
Lüftergehäuse wirken. Polster und Hülsen können sich bei
Sitzbelastung relativ zueinander bewegen, so daß keine
Rattergeräusche bei Sitzbeanspruchung entstehen. Durch die
Elastizität der Hülse in Längs- und Querrichtung können die
Hülsen sowohl bei einer Axialbelastung als auch bei einer
Querbelastung des Polsters nachgeben.
Vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Polsters
mit zweckmäßigen Weiterbildungen und Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den weiteren Patentansprüchen angegeben.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen
die Hülsen einen als Falten- oder Federbalg ausgebildeten
mittleren Hülsenabschnitt auf. Die Hülsen sind an ihrem einen
Stirnende mit einem Ringflansch zur Festlegung im Polster
versehen, und der Miniaturlüfter ist an dem vom Ringflansch aus
gesehen jenseits des Federbalgs liegenden Hülsenabschnitt
vibrationsgedämpft befestigt. Durch diese konstruktive
Ausbildung der Hülsen sitzen die Miniaturlüfter
vibrationsgedämpft in den Hülsen, und es werden keine
Schwingungen oder störende Schwebungen auf das Polster
übertragen, wozu neben der vibrationsgedämpften Aufhängung des
Lüftergehäuses, wie sie beispielsweise in der DE 196 43 760 C1
beschrieben ist, auch der Federbalg einen - wenn auch
geringeren - Beitrag leistet. Durch die Anordnung der Lüfter im
unteren Hülsenabschnitt wird eine ausreichende Luftsäule
zwischen Lüfter und Ventilationsschicht hergestellt, die eine
homogene Durchlüftung des Polsters gewährleistet.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die
mindestens eine Ventilationsschicht als luftdurchlässige
Gummihaarmatte ausgebildet. Durch die Verwendung von Gummihaar
für die Ventilationsschicht werden die Herstellkosten des
Polsters gegenüber einer Ventilationsschicht aus einem teueren
Abstandsgewirk wesentlich verringert. Durch die
erfindungsgemäße Anordnung der Hülsen werden auch bei
Verwendung des preiswerten Gummihaars als Luftführungsschicht
die Miniaturlüfter vibrationsgedämpft und scherkraftfrei
gelagert, so daß keine Schwingungen auf das Polster übertragen
werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
die Luftdurchtrittsöffnungen in dem vom federnden Falten- oder
Federbalg gebildeten mittleren Hülsenabschnitt, der nach
Plazierung der Hülse in dem Sitz in der Gummihaarmatte
einliegt, großflächig ausgebildet, so daß von dem Federbalg nur
mehr oder weniger breite gewellte Federstege verbleiben. Diese
Federstege liegen auf ihrer dem Hülseninnern zugekehrten Seite
an parallel zur Hülsenachse verlaufenden axialen Stützstegen
an, die sich von einem Ende der Federstege über eine Teillänge
der Federstege erstrecken. Diese Stützstege verhindern, daß
beim Einfedern der gewellten Federstege infolge Sitzbelastung
die Federstege nach innen in die Hülse einknicken und hier den
Luftführungskanal versperren oder einschränken. Die Länge der
Stützstege ist dabei kleiner bemessen als der maximale
Einfederweg der Federstege, die ihrerseits so ausgelegt sind,
daß bei maximaler Einfederung zwischen dem am oberen Rand der
Hülse angeordneten Ringflansch und dem am unteren Ende
aufgenommenen Miniaturlüfter eine zur homogenen Durchlüftung
der Gummimatte ausreichende Luftsäule verbleibt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
die Stützstege an einem Haltering vorzugsweise einstückig
angeformt und der Miniaturlüfter im Haltering vibrationsarm
aufgehängt. Durch diese konstruktive Maßnahme können die
Stützstege in einfacher Weise an dem für die Aufhängung des
Miniaturlüfters erforderlichen Haltering mitangespritzt werden
und sind nach Einsetzen des Miniaturlüfters in die Hülse
lagerichtig plaziert. Der Fertigungs- und Montageaufwand wird
dadurch vorteilhaft reduziert.
Die Erfindung ist anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
in prinzipieller Darstellung:
Fig. 1 und 2 jeweils einen Längsschnitt eines Sitzteils eines
Fahrzeugsitzes gemäß einem ersten und zweiten
Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer
im Polster des Sitzteils gemäß Fig. 1 verwendeten
Hülse zur Unterbringung von Miniaturlüftern,
Fig. 4 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer
im Polster des Sitzteils gemäß Fig. 2 verwendeten
Hülse zur Unterbringung von Miniaturlüftern,
Fig. 5 ausschnittweise einen Längsschnitt eines Sitzteil-
Polsters eines Fahrzeugsitzes gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel.
Fig. 6 eine vergrößerte perspektivische Darstellung einer im
Polster des Sitzteils gemäß Fig. 2 verwendeten Hülse
mit eingesetztem Miniaturlüfter gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel,
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung eines in der Hülse
gemäß Fig. 6 eingesetzten Halterings mit darin
vibrationsarm aufgenommenem Miniaturlüfter.
Ein Fahrzeugsitz weist in bekannter Weise ein am Fahrzeugboden
verstellbar gehaltenes Sitzteil und eine Rückenlehne auf, die
zur Neigungseinstellung über eine Schwenkrasterung mit dem
Sitzteil verbunden ist. Sitzteil und Rückenlehne sind jeweils
mit einem Polster ausgestattet.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Sitzteil des Fahrzeugsitzes ist
das Polster auf einem Polsterträger 11 befestigt, der hier als
Sitzschale 12 ausgebildet ist. Das Polster umfaßt eine auf dem
Polsterträger 11 aufliegende Schaumstoffauflage 13, eine die
Schaumstoffauflage 13 ganzflächig überziehende luftdurchlässige
Gummihaarmatte 14, die als Luftführungsschicht der aktiven
Belüftung des Sitzkissens dient, und einen die Gummihaarmatte
14 kaschierenden, luftdurchlässigen Polsterbezug 15, der das
Polster auf dessen Oberfläche vollständig überdeckt und am
Polsterträger 11 verspannt ist. Zwischen dem Polsterbezug 15
und der Gummihaarmatte 14 ist noch eine Bezugsfüllung 16
vorgesehen, in welcher im Bedarfsfall auch die elektrische
Sitzheizung für das Polster z. B. in Form einer perforierten
elektrischen Heizmatte, untergebracht wird.
Zur aktiven Belüftung des Polsters sind in diesem mehrere
Miniaturventilatoren oder Miniaturlüfter 17 integriert. In Fig.
1 ist lediglich ein Miniaturlüfter 17 zu sehen, doch sind
mehrere Miniaturlüfter 17 in Sitzbreite gesehen mit Abstand
nebeneinander angeordnet. Jeder Miniaturlüfter 17 ist mit
seinem Lüftergehäuse in einer zylindrischen Hülse 18
vibrationsgedämpft aufgehängt. Ein Beispiel für eine solche
vibrationsgedämpfte Aufhängung ist in der DE 196 43 760 C1
beschrieben. Die Aufhängung des Lüftergehäuses erfolgt an oder
nahe dem unteren Stirnende der Hülse 18. An ihrem
gegenüberliegenden Stirnende ist die Hülse 18 mit einem
Ringflansch 19 versehen, der der Befestigung der Hülse 18 im
Polster dient. Der mittlere Hülsenabschnitt ist als
federelastischer Faltenbalg, üblicherweise Federbalg 20
genannt, ausgebildet, der der Hülse 18 in Achs- und
Radialrichtung Federelastizität verleiht, so daß sich die Hülse
in Achsrichtung und quer dazu elastisch verformen kann (Fig.
3).
Entsprechend der im Polster einzusetzenden Zahl von
Miniaturlüftern 17 sind im mittleren Bereich der
Schaumstoffauflage 13 mehrere Belüftungskanäle 21 vorgesehen,
die die Schaumstoffauflage 13 vollständig durchziehen und
einerseits an der Unterseite der Gummihaarmatte 14 und
andererseits an der von der Gummihaarmatte 14 abgekehrten
Unterseite der Schaumstoffauflage 13 münden und dort mit
entsprechenden Öffnungen in der Sitzschale 12 kongruent sind.
Ferner sind im vorderen und hinteren Bereich der
Schaumstoffauflage 13 Entlüftungskanäle 22 bzw. 23 vorgesehen,
die in gleicher Weise die Schaumstoffauflage 13 vollständig
durchsetzen und einerseits an der der Schaumstoffauflage 13
zugekehrten Unterseite der Gummihaarmatte 14 und andererseits
an der von der Gummihaarmatte 14 abgekehrten Unterseite der
Schaumstoffauflage 13 münden und mit entsprechenden Öffnungen
in der Sitzschale 12 korrespondieren. Die Belüftungskanäle 21
im mittleren Bereich der Schaumstoffauflage 13 haben einen
lichten Durchmesser, der größer ist als der Durchmesser der
Hülsen 18 aber kleiner als der Außendurchmesser der
Ringflansche 19 an den Hülsen 18. In jedem Belüftungskanal 21
wird nunmehr eine Hülse 18 mit einem darin befestigten
Miniaturlüfter 17 so eingesetzt, daß der Ringflansch 19 auf der
Oberseite der Schaumstoffauflage 13 aufliegt. Durch den
kleineren Durchmesser der Hülsen 18 liegen somit alle Hülsen 18
frei in der Schaumstoffauflage 13, so daß die Hülsen 18 und die
Schaumstoffauflage 13 sich relativ zueinander bewegen können,
ohne daß Scherkräfte oder Schabgeräusche auftreten.
Bei Einschaltung der Miniaturlüfter 17 zwecks aktiver Belüftung
des Polsters saugen die Miniaturlüfter 17 Luft aus dem
Bodenraum unterhalb des Sitzteils an und drücken diese an der
Unterseite der Gummihaarmatte 14 in diese ein. Die Luft
durchströmt die Gummihaarmatte 14 und tritt - vornehmlich bei
Sitzbelastung - über die Entlüftungskanäle 22, 23 wieder aus.
Bei nicht belegtem Sitzteil strömt ein Teil der Luft über den
luftdurchlässigen Polsterbezug 15 ab, so daß die
Polsteroberfläche gekühlt wird.
Das in Fig. 2 dargestellte Sitzteil unterscheidet sich von dem
in Fig. 1 dadurch, daß der Polsterträger 16 als Federkern 24
ausgebildet ist, der in einem Sitzgestell 25 aufgespannt ist.
Bei dem Polster ist die Schaumstoffauflage in Wegfall gekommen,
so daß die luftdurchflutbare Gummihaarmatte 14 unmittelbar auf
dem Polsterträger 11 aufliegt. In gleicher Weise wie in Fig. 1
ist die Gummihaarmatte 14 von dem Polsterbezug 15 überzogen und
zwischen Polsterbezug 15 und Gummihaarmatte 14 eine
Bezugsfüllung 16 eingearbeitet. Um den Luftaustritt an der
Unterseite der Gummihaarmatte 14 zu verhindern, ist die
Gummihaarmatte 14 auf ihrer auf dem Polsterträger 11
aufliegenden Unterseite von einer luftundurchlässigen Folie 26
abgedeckt, die vorzugsweise aufgeklebt wird.
Die der Belüftung des Polsters dienenden Miniaturlüfter 17 sind
jeweils wiederum in einer Hülse 18' (Fig. 4) aufgenommen und in
gleicher Weise an oder nahe dem unteren Stirnende der Hülse 18'
vibrationsgedämpft aufgehängt. Die Hülse 18' gemäß Fig. 4 ist
in gleiche Weise wie die Hülse 18 gemäß Fig. 3 ausgebildet, mit
dem Unterschied, daß sie zusätzlich Luftdurchtrittsöffnungen 27
aufweist, die vorzugsweise gleichmäßig über den Hülsenumfang
verteilt im Abstand voneinander angeordnet sind.
Zur Integration der Miniaturlüfter 17 in das Polster sind in
der Gummihaarmatte 14 Belüftungskanäle 28 vorgesehen, und zwar
im hinteren Bereich des Polsters und wiederum mehrere im
Querabstand voneinander. Die Hülsen 18', deren Außendurchmesser
wiederum kleiner ist als der lichte Durchmesser der
Belüftungskanäle 28, sind jeweils frei hängend in einen
Belüftungskanal 28 so eingesetzt, daß der Ringflansch 19 auf
der Oberfläche der Gummihaarmatte 14 aufliegt und somit die
Hülse 18' nebst Miniaturlüfter 17 in der Gummihaarmatte 14
hält. Das den Ringflansch 19 tragende Stirnende der Hülse 18'
ist luftdicht abgedeckt, wozu eine luftdichte Folie 29 auf den
Ringflansch 19 aufgeklebt ist.
Die eingeschalteten Miniaturlüfter 17 saugen wiederum kühle
Luft aus dem Bodenbereich unterhalb des Sitzteils an und
drücken diese Luft über die Luftdurchtrittsöffnungen 27 in den
Hülsen 18' in die Querschnittsfläche der Gummihaarmatte 14.
Durch die auf der Unterseite aufgeklebte Folie 26 wirkt die
Gummihaarmatte 14 als Luftführungsschicht, so daß die
Belüftungsluft sich in der Gummihaarmatte 14 ausbreitet und im
vorderen und hinteren Ende der Gummihaarmatte 14 aus dieser
ausströmt. Die Folie 26 ist zu diesem Zweck im hinteren und
vorderen Ende der Gummihaarmatte 14 unterbrochen. Bei
unbelastetem Sitzteil strömt die Belüftungsluft auch durch den
luftdurchlässigen Polsterbezug 15 über die Sitzoberfläche ab.
Das in Fig. 5 ausschnittweise im Längsschnitt dargestellte
Polster für ein Sitzteil weist wie das Polster in Fig. 1 eine
Schaumstoffauflage 13 auf, die von einem hier nicht
dargestellten Polsterträger aufgenommen wird. Die Oberseite der
Schaumstoffauflage 13 ist wie bei dem Polster in Fig. 1 von
einer als Luftführungsschicht dienenden luftdurchlässigen
Gummihaarmatte 14 überzogen, auf deren von der
Schaumstoffauflage 13 abgekehrten Oberseite eine weitere
Luftführungsschicht 30 aus einem Abstandsgewirk aufliegt. Die
Schicht 30 aus Abstandsgewirk ist wiederum von einem
luftdurchlässigen Polsterbezug 15 kaschiert, und zwischen
Polsterbezug und Schicht 30 aus Abstandsgewirk ist eine
Bezugsfüllung 16 mit einer perforierten elektrischen Heizmatte
31 eingelegt. Wie bei dem Polster in Fig. 1 sind in der
Schaumstoffauflage 13 Belüftungskanäle 21 im mittleren Bereich
und Entlüftungskanäle im vorderen und hinteren Bereich
vorgesehen, von denen nur die Entlüftungskanäle 23 im hinteren
Bereich des Polsters in Fig. 5 dargestellt sind. Die Be- und
Entlüftungskanäle 21,23 durchdringen, wie bei dem Polster in
Fig. 1, die Schaumstoffauflage 13 vollständig und münden
einerseits an der Unterseite der Gummihaarmatte 14 und
andererseits an der von der Gummihaarmatte 14 abgekehrten
Unterseite der Schaumstoffauflage 13. Zusätzlich sind in der
Gummihaarmatte 14, wie bei dem Polster in Fig. 2,
Belüftungskanäle 28 vorgesehen, von denen jeweils einer mit
einem Belüftungskanal 21 in der Schaumstoffauflage 13 fluchtet.
Die Durchmesser der Belüftungskanäle 21,28 sind wiederum größer
gewählt als die Außendurchmesser der zur Integration der
Miniaturlüfter 17 in das Polster dienenden Hülsen 18' (Fig. 4).
Jeweils eine Hülse 18' ist in die beiden fluchtenden
Belüftungskanäle 28 und 21 eingesetzt, und zwar so, daß der
Ringflansch 19 auf der Oberfläche der Schicht 30 aus
Abstandsgewirk aufliegt und die Luftdurchtrittsöffnungen 27 in
der Hülse 18' innerhalb des die Gummihaarmatte 14
durchdringenden Belüftungskanals 28 liegen. Die Miniaturlüfter
17 sind wiederum an oder nahe dem unteren Stirnende der Hülse
18' mit ihrem Lüftergehäuse vibrationsgedämpft in der Hülse 18'
aufgehängt. Anders als die Hülse 18' im Polster gemäß Fig. 2
ist das den Ringflansch 19 tragende Stirnende der Hülse 18'
offen, so daß bei eingeschalteten Miniaturlüftern 17 die
angesaugte Luft einerseits an der Unterseite der Schicht 30 aus
Abstandsgewirk in diese und andererseits über die
Luftdurchtrittsöffnungen 27 in den Hülsen 18' in die
Querschnittsfläche der Gummihaarmatte 14 eingeblasen wird. Das
Vorsehen zweier übereinanderliegender luftführender Schichten
14 und 30 im Polster der Fig. 5 hat den Vorteil, daß die
Belüftung des Polsters mit einer reduzierten Lüfterzahl über
üblicherweise im Polster vorhandene Abheftungen hinweg erfolgen
kann. Das Abstandsgewirk setzt sich über die Lebensdauer des
Polsters weit weniger als das Gummihaar, so daß der
Belüftungskomfort langzeitig gesichert ist.
In Fig. 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Hülse
18" dargestellt, die an die Stelle der Hülse 18' in den
Sitzpolstern gemäß Fig. 2 und 5 eingesetzt werden kann. Zur
Erzielung einer guten Durchlüftung der Gummihaarmatte 14 sind
die Luftdurchtrittsöffnungen 27 im Bereich des in der
Gummihaarmatte 14 einliegenden Teils des federnden Falten- oder
Federbalgs 20 großflächig ausgeführt, so daß von dem Federbalg
20 lediglich vier mehr oder weniger breite gewellte Federstege
201 verbleiben. Diese Federstege 201 erstrecken sich von dem am
oberen Ende der Hülse 18" vorhandenen Ringflansch 19 zum
Abstützen der Hülse 18" auf der Oberseite der Gummihaarmatte
14 bis hin zum unteren Endabschnitt 181 der Hülse 18", in dem
der Miniaturlüfter 17 aufgenommen ist.
Wie aus Fig. 7 hervorgeht, ist der Miniaturlüfter 17 in einem
Haltering 32 vibrationsarm aufgehängt, und der Haltering 32 ist
im unteren Endabschnitt 181 der Hülse 18" befestigt. Die
vibrationsarme Aufhängung des Miniaturlüfters 17 im Haltering
32 kann verschieden ausgeführt werden und ist in Fig. 7
symbolisch durch einen Schaumstoffring 34 oder ähnliches
angedeutet.
An dem als Kunststoffteil gefertigten Haltering 32 sind vier um
gleiche Umfangswinkel zueinander versetzt angeordnete, sich in
Axialrichtung erstreckende Stützstege 33 einstückig angeformt.
Beim lagerichtigen Einsetzen des Halterings 32 in die Hülse
18" ist jeweils ein Stützsteg 33 hinter einem Federsteg 201 so
plaziert, daß ein unterer Abschnitt des Federstegs 201 mit
seiner dem Hülseninneren zugekehrten Seite an dem Stützsteg 33
anliegt. Die axiale Länge der Stützstege 33 ist dabei so
bemessen, daß der Einfederweg der Hülse 18" nicht behindert
wird, daß also beim maximalen Einfederweg die Stützstege 33
nicht aus der Hülse 18" nach oben über den Ringflasch 19
hinaus vortreten. Durch entsprechende Ausführung der Federstege
201 ist dieser maximale Einfederweg so festgelegt, daß zwischen
dem Ringflasch 19 und dem Miniaturlüfter 17 eine ausreichend
große Luftsäule verbleibt, die zur homogenen Durchlüftung der
Gummihaarmatte 14 unbedingt notwendig ist. Die Stützstege 33
verhindern, daß beim Einfedern der Hülse 18" die gewellten
Federstege 201 ins Hülseninnere einknicken und hier den
Luftführungskanal versperren oder im Querschnitt reduzieren, so
daß auch bei maximaler Sitzpolsterbelastung eine geräuscharme
und wirkungsvolle Belüftung des Fahrzeugsitzes sichergestellt
ist.
Claims (20)
1. Polster für einen Fahrzeugsitz mit mindestens einer
luftdurchflutbaren Ventilationsschicht sowie mit im Polster
integrierten Miniaturlüftern (17) zum Einblasen von Luft in die
Ventilationsschicht, die in Hülsen (18; 18') aufgenommen sind,
die ihrerseits in im Polster quer zu dessen Oberfläche
verlaufenden, zur Polsterunterseite offenen Belüftungskanälen
(21; 28) eingesetzt sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülsen (18; 18') einen gegenüber dem lichten Durchmesser
der Belüftungskanäle (21; 28) kleineren Außendurchmesser
aufweisen und in Achs- und Radialrichtung federelastisch
ausgebildet sind.
2. Polster nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (18; 18') einen als Federbalg (20) ausgebildeten
mittleren Hülsenabschnitt aufweisen.
3. Polster nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülsen (18; 18') an ihrem einen Stirnende einen
Ringflansch (19) tragen und daß der Miniaturlüfter (17) an dem
jenseits des Federbalgs (20) liegenden Hülsenabschnitt
vibrationsgedämpft befestigt ist.
4. Polster nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mindestens eine Ventilationsschicht als
luftdurchlässige Gummihaarmatte (14) ausgebildet ist.
5. Polster nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gummihaarmatte (14) auf einer von einem Polsterträger
(11) aufgenommenen Schaumstoffauflage (13) aufliegt, daß die
Belüftungskanäle (21) die Schaumstoffauflage (13) vollständig
durchsetzen und daß die in die Belüftungskanäle (21)
eingesetzten Hülsen (18) mit ihrem Ringflansch (19) auf der
Oberfläche der Schaumstoffauflage (13) aufliegen und mit ihrem
offenen Stirnende unmittelbar an der der Schaumstoffauflage
(13) zugekehrten Unterseite der Gummihaarmatte (14) anliegen.
6. Polster nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gummihaarmatte (14) unmittelbar auf einem als Federkern
(24) ausgebildeten Polsterträger (11) aufliegt, daß die
Belüftungskanäle (28) die Gummihaarmatte (14) vollständig
durchsetzen und daß die in den Belüftungskanäle (28)
eingesetzten Hülsen (18') mit ihrem Ringflansch (19) auf der
Oberfläche der Gummihaarmatte (14) aufliegen, an ihrem den
Ringflansch (18) tragenden offenen Stirnende luftdicht
abgedeckt sind und in ihrem in der Gummihaarmatte (14)
einliegenden Hülsenabschnitt Luftdurchtrittsöffnungen (27)
aufweisen.
7. Polster nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß über der Gummihaarmatte (14) eine zweite
Ventilationsschicht (30) aus einem Abstandsgewirk angeordnet
ist, daß die Belüftungskanäle (28) die Gummihaarmatte (14)
vollständig durchsetzen und daß die in den Belüftungskanälen
(28) eingesetzten Hülsen (18) mit ihrem Ringflansch (19) auf
der Oberfläche der Gummihaarmatte (14) aufliegen, mit ihrem
offenen Stirnende unmittelbar an der der Gummihaarmatte (14)
zugekehrten Unterseite der zweiten Ventilationsschicht (30) aus
Abstandsgewirk anliegen und in ihrem in der Gummihaarmatte (14)
einliegenden Hülsenabschnitt Luftdurchtrittsöffnungen (27)
aufweisen.
8. Polster nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gummihaarmatte (14) unmittelbar auf einem als Federkern
(24) ausgebildeten Polsterträger (11) aufgenommen ist.
9. Polster nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gummihaarmatte (14) auf einer von einem Polsterträger
(11) aufgenommenen Schaumstoffauflage (13) aufliegt und daß die
in der Gummihaarmatte (14) angeordneten Belüftungskanäle (28)
durch die Schaumstoffauflage (13) hindurch verlängert sind.
10. Polster nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gummihaarmatte (14) von einem luftdurchlässigen
Polsterbezug (15) überzogen ist und vorzugsweise daß zwischen
Polsterbezug (15) und Gummihaarmatte (14) eine Bezugsfüllung
(16) eingelegt ist.
11. Polster nach einem der Ansprüche 7-9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Ventilationsschicht (30) aus einem
Abstandsgewirk von einem luftdurchlässigem Polsterbezug (15)
überzogen ist und vorzugsweise daß zwischen Polsterbezug (15)
und Schicht (30) aus Abstandsgewirk eine Bezugsfüllung (16)
eingelegt ist.
12. Polster nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Bezugsfüllung (16) eine vorzugsweise als perforierte
Heizmatte (31) ausgebildete elektrische Sitzheizung integriert
ist.
13. Polster nach einem der Ansprüche 1-12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gummihaarmatte (14) auf ihrer dem Polsterträger (11)
zugekehrten Unterseite von einer luftundurchlässigen Folie (26)
abgedeckt ist, die vorzugsweise aufgeklebt ist.
14. Polster nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Folie (26) Austrittsöffnungen für die die
Gummihaarmatte (14) durchströmende Luft vorgesehen sind.
15. Polster nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaumstoffauflage (13) mit sie vollständig
durchsetzenden Entlüftungskanälen (22, 23) versehen ist, die an
der Unterseite der Gummihaarmatte (14) und an der davon
abgekehrten Unterseite der Schaumstoffauflage (13) münden.
16. Polster nach einem der Ansprüche 6-15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bei großflächiger Ausbildung der
Luftdurchtrittsöffnungen (27) von dem Federbalg (20)
verbleibenden gewellten Federstege (201) auf ihrer dem
Hülseninneren zugekehrten Seite an der Hülse (18")
festgelegten axialen Stützstegen (33) anliegen, die sich von
einem Ende der Federstege (201) über eine Teillänge der
Federstege (201) erstrecken.
17. Polster nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützstege (33) an einem in der Hülse (18") fest
aufgenommenem Haltering (32) vorzugsweise einstückig angeformt
sind.
18. Polster nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltering in dem vom Ringflasch (19) abgekehrten
unteren Hülsenabschnitt (181) befestigt ist und daß der
Miniaturlüfter (17) im Haltering (32) vibrationsarm aufgehängt
ist.
19. Polster nach einem der Ansprüche 16-18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der Stützstege (33) gleich oder kleiner bemessen
ist als der maximale Einfederweg der Federstege (201).
20. Polster nach einem der Ansprüche 16-18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Federstege (201) so ausgelegt sind, daß bei maximalem
Einfederweg zwischen Ringflansch (19) und Miniaturlüfter (17)
eine zur homogenen Durchlüftung der Gummihaarmatte (14)
ausreichende Luftsäule verbleibt.
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