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DE102022100819A1 - Rüttelvorrichtung sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Rüttelvorrichtung - Google Patents

Rüttelvorrichtung sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Rüttelvorrichtung Download PDF

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DE102022100819A1
DE102022100819A1 DE102022100819.3A DE102022100819A DE102022100819A1 DE 102022100819 A1 DE102022100819 A1 DE 102022100819A1 DE 102022100819 A DE102022100819 A DE 102022100819A DE 102022100819 A1 DE102022100819 A1 DE 102022100819A1
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jogging
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gas ejection
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English (en)
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Philipp Geringer
Martin Luther
Martin Palme
Jann Neumann
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Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2022/087198 priority patent/WO2023134988A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Rüttelvorrichtung, die eine schwenkbar angeordnete Stapelauflageeinrichtung aufweist, durch die eine Auflageebene festgelegt ist, die einen oberen Halbraum von einem unteren Halbraum trennt, wobei die Rüttelvorrichtung einen Vorderanschlag, einen Seitenanschlag und eine Stapelbelüftungseinrichtung mit einer Gasausstoßeinrichtung aufweist, die in unterschiedlichen Lagen relativ zu der Stapelauflageeinrichtung anordenbar ist und die zwischen einer Absenklage und einer Belüftungslage transferierbar ist und/oder zumindest eine Ausstoßöffnung aufweist die sich insgesamt über zumindest 15 mm in der vertikalen Richtung erstrecken, sowie ein Verfahren zum Betreiben der Rüttelvorrichtung, wobei ein Bogenstapel auf einer Stapelauflageeinrichtung angeordnet wird und wobei in einem Rüttelvorgang der Bogenstapel mittels eines Rüttelantriebs in Bewegung versetzt wird und während des Rüttelvorgangs mittels einer Stapelbelüftungseinrichtung Gas zwischen Bogen dieses Bogenstapels eingeblasen wird und wobei während des Rüttelvorgangs ein oberer Stapelbegrenzer auf und ab bewegt wird und dadurch wiederholt eine Kraft auf Bogen des Bogenstapels ausgeübt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Rüttelvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 und dem Oberbegriff des Anspruches 2 sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Rüttelvorrichtung.
  • Durch die DE 20 2011 050 170 U1 ist eine Rüttelvorrichtung bekannt, die eine Stapelauflageeinrichtung, einen Vorderanschlag, einen Seitenanschlag und eine Stapelbelüftungseinrichtung aufweist, wobei die Stapelbelüftungseinrichtung zumindest eine Gasausstoßeinrichtung aufweist, die in unterschiedlichen Lagen relativ zu der Stapelauflageeinrichtung anordenbar ist.
  • Durch die DE 10 2008 020 484 B3 ist eine Rüttelvorrichtung mit Anschlägen bekannt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rüttelvorrichtung sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Rüttelvorrichtung zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 und die Merkmale des Anspruches 2 und die Merkmale des Anspruches 17 gelöst.
  • Eine Rüttelvorrichtung ist beispielsweise zum Anordnen von Bogen in einem Bogenstapel, und/oder zum Durchführen eines Rüttelvorgangs zum Überführen eines grob gestapelten Bogenstapels in einen glatt gestapelten Bogenstapel ausgebildet. Die Rüttelvorrichtung weist zumindest eine schwenkbar angeordnete Stapelauflageeinrichtung auf, durch die eine Auflageebene festgelegt ist, deren Lage relativ zu der Stapelauflageeinrichtung ortsfest ist. Die Auflageebene trennt bevorzugt einen oberen Halbraum von einem unteren Halbraum. Die Rüttelvorrichtung weist zumindest einen ersten Vorderanschlag auf, durch den ein Stapelformbereich in einer ersten Transportrichtung begrenzt und/oder begrenzbar ist. Die Rüttelvorrichtung weist zumindest einen ersten Seitenanschlag auf, durch den der Stapelformbereich in einer insbesondere zu der Transportrichtung orthogonalen Querrichtung begrenzt und/oder begrenzbar ist. Die Auflageebene bildet bevorzugt eine untere Begrenzung des Stapelformbereichs. Die Rüttelvorrichtung weist eine insbesondere als hintere Blasvorrichtung ausgebildete Stapelbelüftungseinrichtung auf. Die Stapelbelüftungseinrichtung weist zumindest eine Gasausstoßeinrichtung auf, die in unterschiedlichen Lagen relativ zu der Stapelauflageeinrichtung oder einer Stapelstützfläche anordenbar ist. In einer bevorzugten Weiterbildung ist die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung zwischen zumindest einer jeweiligen Absenklage und zumindest einer jeweiligen Belüftungslage transferierbar angeordnet, insbesondere in vertikaler Richtung transferierbar. Bevorzugt ist die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung in ihrer jeweiligen zumindest einen Belüftungslage zumindest teilweise in dem ersten Halbraum angeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung in ihrer jeweiligen zumindest einen Absenklage vollständig in dem zweiten Halbraum angeordnet, also insbesondere nicht in dem ersten Halbraum angeordnet.
  • Dies bietet den Vorteil, dass sämtliche Bogen eines Bogenstapels mittels der Blasvorrichtung beeinflussbar sind und dennoch keine Kollision der Blasvorrichtung mit der Stapelauflageeinrichtung stattfinden kann. Dies ist bevorzugt auch dann möglich, wenn Bogen in ihren Abmessungen kürzer sind als ein Maximalformat, insbesondere wenn entsprechende Aufnahmeöffnungen vorgesehen sind. Dabei wird dennoch eine maximale Bewegbarkeit der Bogen während ihres Transports gewährleistet.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung jeweils eine Ausstoßöffnung oder Gasausstoßöffnung oder mehrere Ausstoßöffnungen Gasausstoßöffnungen aufweist und diese eine oder mehrere Ausstoßöffnungen sich insgesamt über zumindest 15 mm, bevorzugt zumindest 20 mm, weiter bevorzugt zumindest 25 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 35 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 50 mm in der vertikalen Richtung erstrecken. Dadurch kann ein besonders großer Teil des Bogenstapels gleichzeitig aufgelockert werden. Bevorzugt beträgt eine maximale Höhen eines ruhenden Bogenstapels höchstens 55 mm, weiter bevorzugt höchstens 30 mm.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die Rüttelvorrichtung zumindest einen oberen Stapelbegrenzer aufweist, der zumindest zeitweise oberhalb des Stapelformbereichs angeordnet und/oder anordenbar ist und den Stapelformbereich nach oben begrenzt. Dann können besonders große Gasvolumina in den Bogenstapel eingeblasen werden, ohne dass dieser zerstört wird. Dies lockert den Bogenstapel in besonderem Maße auf und erlaubt eine besonders effiziente Glättung es Bogenstapels. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass der zumindest eine obere Stapelbegrenzer zwischen zumindest einer oberen Begrenzungslage und zumindest einer unteren Begrenzungslage bewegbar ist. Insbesondere ist der zumindest obere Stapelbegrenzer in seiner zumindest einen oberen Begrenzungslage auf die vertikale Richtung bezogen weiter oben angeordnet als in der zumindest einen unteren Begrenzungslage.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die Rüttelvorrichtung zumindest einen inneren oberen Stapelbegrenzer aufweist, der den Stapelformbereich in zumindest einem inneren Bereich nach oben begrenzt, der auf jede horizontale Richtung bezogen zumindest 10 mm, bevorzugt zumindest 20 mm, weiter bevorzugt zumindest 50 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 100 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 200 mm von jedem Rand des Stapelformbereichs beabstandet ist. Dann kann ein mittlerer Bereich unabhängig von Randbereichen nach oben begrenzt werden, was eine optimierte Betriebsweise der oberen Stapelbegrenzer erlaubt. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die Rüttelvorrichtung zumindest einen als Randbegrenzer ausgebildeten oberen Stapelbegrenzer aufweist, der den Stapelformbereich in zumindest einem Randbereich nach oben begrenzt, die auf zumindest eine horizontale Richtung bezogen höchstens 50 mm, bevorzugt höchstens 20 mm, weiter bevorzugt höchstens 10 mm und noch weiter bevorzugt höchstens 5 mm von einem Rand des Stapelformbereichs beabstandet ist.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass auf die erste Transportrichtung bezogen der Stapelformbereich zwischen der zumindest einen Gasausstoßeinrichtung und dem zumindest einen Vorderanschlag angeordnet ist. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass eine durch die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung festgelegte Ausstoßrichtung zumindest eine Komponente aufweist, die parallel zu der ersten Transportrichtung orientiert ist. Die Ausstoßrichtung ist bevorzugt parallel zu der ersten Transportrichtung. Dann kann unabhängig von einer Breite der Bogen die Gasausstoßeinrichtung immer verwendet werden. Auch ist es vorteilhaft, Gas bzw. Luft von hinten in den Bogenstapel einzublasen, weil dann wahlweise einer von zwei gegenüberliegenden Seitenanschlägen genutzt werden kann.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine, bevorzugt mehrere und weiter bevorzugt jede, Gasausstoßeinrichtung jeweils zumindest zwei oder zumindest drei Ausstoßöffnungen aufweist, die bezüglich der vertikalen Richtung übereinander angeordnet sind. Dann können auf vertikale Richtung bezogen unterschiedliche Bereiche des Bogenstapels mit unterschiedlichen, insbesondere angepassten Drücken bzw. Volumenströmen beaufschlagt werden. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass eine engste Stelle einer untersten Gaszufuhrleitung, die zu einer untersten der mehreren Ausstoßöffnungen einer jeweiligen Gasausstoßeinrichtung führt, eine größere durchströmbare Querschnittsfläche aufweist, als eine engste Stelle einer obersten Gaszufuhrleitung, die zu einer obersten der mehreren Ausstoßöffnungen dieser jeweiligen Gasausstoßeinrichtung führt.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung von einem bewegbaren Teil eines Rüttelantriebs entkoppelt angeordnet ist und/oder dass die Stapelauflageeinrichtung unabhängig von der zumindest einen Gasausstoßeinrichtung schwenkbar angeordnet ist. Dadurch ist die Rüttelvorrichtung hinsichtlich der zumindest einen Gasausstoßeinrichtung besonders robust ausgeführt. Bevorzugt ist die Stapelauflageeinrichtung mit einem bewegbaren Teil eines Rüttelantriebs verbunden. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die Stapelauflageeinrichtung zumindest eine Aufnahmeöffnung und insbesondere mehrere Aufnahmeöffnungen aufweist und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung zumindest teilweise durch eine jeweilige Aufnahmeöffnung hindurch bewegbar angeordnet ist, um zwischen der zumindest einen jeweiligen Absenklage und der zumindest einen jeweiligen Belüftungslage transferiert zu werden. Dies ermöglicht eine optimierte, beispielsweise formatangepasste Anordnung und Ausrichtung der zumindest einen Gasausstoßeinrichtung bei gleichzeitig optimierter Rüttelbewegung. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass sich die zumindest eine Aufnahmeöffnung in einer Verschieberichtung erstreckt, die bevorzugt parallel zu der Ausstoßrichtung und/oder der ersten Transportrichtung orientiert ist und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung in der Verschieberichtung bewegbar ist, während sie durch die jeweilige Aufnahmeöffnung in den oberen Halbraum ragt und/oder auf die Verschieberichtung bezogen an unterschiedlichen Längspositionen zwischen zumindest einer jeweiligen Absenklage und zumindest einer jeweiligen Belüftungslage transferierbar angeordnet ist. Beispielsweise erstreckt sich die zumindest eine Aufnahmeöffnung in einer Verschieberichtung über eine Länge von zumindest 20 mm, bevorzugt zumindest 50 mm, weiter bevorzugt zumindest 100 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 200 mm.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Aufnahmeöffnung an ihrem in der Verschieberichtung und/oder der Ausstoßrichtung und/oder der ersten Transportrichtung der jeweiligen Ausstoßöffnung gegenüberliegenden Ende eine jeweilige Gasleitfläche aufweist, deren oberer Abschluss weiter von der jeweiligen Ausstoßöffnung entfernt angeordnet ist, als ihr unterer Abschluss. Dies bewirkt einen Transport von Gas unter einen untersten Bogen und verbessert dessen Beweglichkeit. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass eine obere Oberfläche der Stapelauflageeinrichtung zumindest einen Auflagebereich und zumindest einen Gasleitbereich aufweist und dass der zumindest eine Auflagebereich und die Auflageebene einander tangential berühren und dass der zumindest eine Gasleitbereich von der Auflageebene auf die vertikale Richtung bezogen beabstandet, insbesondere niedriger bzw. auf eine Flächennormale bezogen von der Auflageebene entfernt, im zweiten Halbraum angeordnet ist. Beispielsweise ist dies durch Anordnung zumindest eines Riffelblechs realisiert.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung zumindest eine Umlenkfläche aufweist, die gemeinsam mit der jeweiligen zumindest einen Gasausstoßeinrichtung bewegbar angeordnet ist und die unabhängig von der Lage der jeweiligen zumindest einen Gasausstoßeinrichtung immer in dem zweiten Halbraum angeordnet ist und deren oberes Ende weiter von der jeweiligen zumindest einen Ausstoßöffnung der zumindest einen jeweiligen Gasausstoßeinrichtung entfernt angeordnet ist, als ihr unteres Ende und die weiter bevorzugt in Ausstoßrichtung gesehen nach der zumindest einen Ausstoßöffnung der jeweiligen Gasausstoßeinrichtung angeordnet ist. Dies verbessert den Gasstrom, indem ein Teil umgelenkt und dann mit einer Komponente in vertikaler Richtung transportiert wird.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbeildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung bevorzugt dadurch aus, dass die Stapelbelüftungseinrichtung zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest drei, noch weiter bevorzugt zumindest vier und noch weiter bevorzugt zumindest fünf Gasausstoßeinrichtungen aufweist, die in der Querrichtung beabstandet voneinander angeordnet sind. Bevorzugt weisen diese Gasausstoßeinrichtungen jeweils eine Ausstoßöffnung oder mehrere Ausstoßöffnungen auf. Weiter bevorzugt sind diese ebenfalls derart ausgebildet, dass sie sich insgesamt über zumindest 15 mm, bevorzugt zumindest 20 mm, weiter bevorzugt zumindest 25 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 35 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 50 mm in der vertikalen Richtung erstrecken. Diese zumindest zwei oder zumindest drei oder zumindest vier oder zumindest fünf Gasausstoßeinrichtungen sind bevorzugt jeweils in unterschiedlichen Lagen relativ zu der Stapelstützfläche anordenbar. Dadurch wird der Gasstrom in der Querrichtung optimiert in den Bogenstapel eingebracht und kann beispielsweise durch gezieltes ansteuern oder teilweises Abschalten eine Anpassung an unterschiedlich breite Bogen erfolgen.
  • Bevorzugt wird ein Verfahren zum Betreiben einer Rüttelvorrichtung, wobei ein insbesondere grob gestapelter Bogenstapel auf einer Stapelauflageeinrichtung angeordnet wird und wobei bevorzugt die Stapelauflageeinrichtung um zumindest eine Schwenkachse, weiter bevorzugt zwei Schwenkachsen geschwenkt wird und wobei in einem Rüttelvorgang der Bogenstapel mittels zumindest eines Rüttelantriebs in Bewegung versetzt wird und wobei während des Rüttelvorgangs mittels einer Stapelbelüftungseinrichtung zumindest ein Gas oder Gasgemisch, insbesondere Luft, zwischen Bogen dieses Bogenstapels eingeblasen wird und wobei während des Rüttelvorgangs zumindest ein oberer Stapelbegrenzer abwechselnd auf und ab bewegt wird und dadurch wiederholt eine Kraft zumindest auf einen obersten Bogen des Bogenstapels ausgeübt wird. Dies beschränkt eine Höhe des Bogenstapels und erlaubt es, besonders viel Luft in den Bogenstapel einzubringen, wodurch die Bogen in besonderer Weise mobilisiert und dann ausgerichtet werden können. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass während des Rüttelvorgangs mittels der Stapelbelüftungseinrichtung 112 zusätzlich zumindest ein Gas oder Gasgemisch, insbesondere Luft, zwischen einen untersten Bogen 103 dieses Bogenstapels 104 und die Stapelauflageeinrichtung 106 eingeblasen wird. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass vor dem Rüttelvorgang oder während des Rüttelvorgangs zumindest eine Gasausstoßeinrichtung aus einer Absenklage in eine Belüftungslage transferiert wird und dass während des Rüttelvorgangs oder nach dem Rüttelvorgang diese zumindest eine Gasausstoßeinrichtung aus ihrer Belüftungslage in die Absenklage transferiert wird. Dadurch wird die Handhabung des Bogenstapels außerhalb des Rüttelvorgangs erleichtert und die Vorrichtung kann dennoch platzsparend ausgeführt bzw. betrieben werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung einer Rüttelvorrichtung in einer Ansicht von schräg oben, wobei ein innerer oberer Stapelbegrenzer in einer Parkposition angeordnet ist und Randbegrenzer sowie Seitenanschläge in deaktivierten Lagen angeordnet sind und Gasausstoßeinrichtungen in ihrer Absenklage angeordnet sind;
    • 2 eine schematische Darstellung einer Rüttelvorrichtung gemäß 1, wobei der innere obere Stapelbegrenzer in einer Einsatzposition angeordnet ist und ein Randbegrenzer in einer aktivierten Lage angeordnet ist und ein Seitenanschlag in einer Anschlaglage angeordnet ist und Gasausstoßeinrichtungen in ihrer Belüftungslage angeordnet sind;
    • 3 eine schematische Darstellung einer Rüttelvorrichtung gemäß 1, wobei ein Bogenstapel auf einer Stapelauflageeinrichtung angeordnet ist;
    • 4 eine schematische Darstellung einer Rüttelvorrichtung gemäß 1, wobei Randbegrenzer in einer jeweiligen aktivierten Lage angeordnet sind und Seitenanschläge in einer jeweiligen Anschlaglage angeordnet sind und Gasausstoßeinrichtungen in ihrer Belüftungslage angeordnet sind;
    • 5 eine schematische Darstellung einer Rüttelvorrichtung gemäß 2, wobei ein Bogenstapel auf einer Stapelauflageeinrichtung angeordnet ist;
    • 6 eine schematische Darstellung eines Bereichs der Rüttelvorrichtung, in dem Ausnahmeöffnungen und Gasausstoßeinrichtungen einer Stapelbelüftungseinrichtung dargestellt sind;
    • 7 eine schematische Darstellung gemäß 6 mit aufgelegtem Bogenstapel;
    • 8 eine schematische Darstellung eines Stapelformbereichs mit Einrichtungen zu dessen Begrenzung;
    • 9 eine schematische Darstellung gemäß 8 aus einer dazu orthogonalen Richtung;
    • 10 eine schematische Darstellung eines Stapelformbereichs mit einem grob gestapelten Bogenstapel;
    • 11 eine schematische Darstellung eines Stapelformbereichs mit einem glatt gestapelten Bogenstapel;
    • 12 eine schematische Darstellung einer Oberfläche einer Stapelauflageeinrichtung;
    • 13 eine schematische Darstellung einer Oberfläche einer Stapelauflageeinrichtung und eines Bogenstapels;
    • 14 eine schematische Darstellung eines inneren Bereichs und von Randbereichen.
  • Eine Rüttelvorrichtung 101 ist bevorzugt als Rüttelvorrichtung 101 zum Anordnen von Bogen 103 in einem Bogenstapel 104 ausgebildet, insbesondere als Rüttelvorrichtung 101 zum Durchführen eines Rüttelvorgangs zum Überführen eines grob gestapelten Bogenstapels 104 in einen glatt gestapelten Bogenstapel 104. Die Rüttelvorrichtung 101 weist zumindest eine schwenkbar angeordnete Stapelauflageeinrichtung 106 auf. Beispielsweise ist diese Stapelauflageeinrichtung 106 um zumindest zwei Schwenkachsen schenkbar, die bevorzugt orthogonal zueinander orientiert sind. Eine erste solche Schwenkachse erstreckt sich beispielsweise in einer ersten horizontalen Richtung T, die auch als insbesondere erste Transportrichtung T bezeichnet wird. Eine zweite solche Schwenkachse erstreckt sich beispielsweise in einer zweiten horizontalen Richtung A, die auch als Querrichtung bezeichnet wird. Ein jeweiliger Schwenkwinkel ist bevorzugt einstellbar und beträgt beispielsweise zwischen 1° und 30°, bevorzugt zwischen 5° und 20°.
  • Durch die Stapelauflageeinrichtung 106 ist eine Auflageebene 111 festgelegt. Unter einer Auflageebene 111 ist dabei insbesondere eine Ebene 111 zu verstehen die einen unteren Abschluss eines ideal quaderförmigen Bogenstapels 104 festlegt, der sich auf der Stapelauflageeinrichtung 106 befindet. Die Lage der Auflageebene 111 relativ zu der Stapelauflageeinrichtung 106 ist ortsfest. Das bedeutet, dass bei einem Schwenken der Stapelauflageeinrichtung 106 die Auflageebene 111 entsprechend mit geschenkt wird. Die Stapelauflageeinrichtung 106 weist beispielsweise im Wesentlichen eine Stapelstützfläche 107 auf, die jedoch nicht eben sein muss, sondern beispielsweise Mittel aufweist, die ein Verschieben von Bogen 103 auf der Stapelstützfläche 107 erleichtern. Solche Mittel sind beispielsweise Öffnungen zum Ausstoßen von Luft und/oder eine Oberflächenstruktur mit unterschiedlichen Höhenlagen.
  • Die Auflageebene 111 trennt einen oberen Halbraum H1 von einem unteren Halbraum H2. Unter einem jeweiligen Halbraum H1; H2 ist dabei ein Halbraum H1; H2 im mathematischen Sinn zu verstehen. Unabhängig von einer Schwenklage der Stapelauflageeinrichtung 106 und damit der Lage der Auflageebene 111 im Raum lässt sich der Auflageebene 111 ein Normalenvektor zuordnen, der eine Komponente aufweist, die in der vertikalen Richtung V nach oben orientiert ist. Dieser Normalenvektor weist ausgehend von der Auflageebene 111 in den oberen Halbraum H1.
  • Die Rüttelvorrichtung 101 weist zumindest einen ersten Vorderanschlag 108 auf, durch den ein Stapelformbereich 102 in der ersten Transportrichtung T begrenzt und/oder begrenzbar ist. Der Stapelformbereich 102 ist bevorzugt derjenige Raumbereich 102, der dafür vorgesehen ist, dass er durch die Bogen 103 eines Bogenstapels 104 vom Beginn eines Rüttelvorgangs bis zum Ende dieses Rüttelvorgangs zumindest zeitweise ausgefüllt wird. Der Stapelformbereich 102 ist also derjenige Raumbereich 102, den die Bogen während des Rüttelvorgangs zumindest zeitweise einnehmen dürfen, unabhängig von ihrer gewünschten Lage am Ende des Rüttelvorgangs. In diesem Rüttelvorgang wird bevorzugt der Bogenstapel 104 von einem grob gestapelten Bogenstapel 104 in einen glatt gestapelten Bogenstapel 104 überführt. Insbesondere bedeutet das, dass der Bogenstapel 104 sich zu Beginn des Rüttelvorgangs in einem grob gestapelten Zustand befindet und sich am Ende des Rüttelvorgangs in einem glatt gestapelten Zustand befindet. Der Stapelformbereich 102 wird bevorzugt zumindest teilweise durch Bestandteile 106; 108; 109; 116; 117; 118; 141 der Rüttelvorrichtung 101 begrenzt. Insbesondere bewirken diese Bestandteile 106; 108; 109; 116; 117; 118; 141 der Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt, dass die Bogen 103 des Bogenstapels 104 vom Beginn des Rüttelvorgangs bis zum Ende des Rüttelvorgangs in dem Stapelformbereich 102 verbleiben. Diese Bestandteile 106; 108; 109; 116; 117; 118; 141 sind beispielsweise die Stapelauflageeinrichtung 106 und/oder der zumindest eine erste Vorderanschlag 107 und/oder zumindest ein Seitenanschlag 109; 141 und/oder zumindest ein oberer Stapelbegrenzer 116; 117; 118. Die Auflageebene 111 bildet bevorzugt eine untere Begrenzung des Stapelformbereichs 102. Der Stapelformbereich 102 kann beispielsweise vom Format der Bogen 103 abhängig sein, beispielsweise wenn zwei Seitenanschläge 109; 141 zum Einsatz kommen oder obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 formatabhängig positioniert werden. Bevorzugt ist der Stapelformbereich 106 im ersten Halbraum H1 angeordnet. Durch die Schwenkbarkeit der Stapelauflageeinrichtung 106 kann der jeweilige Bogenstapel 104 gegen den zumindest einen Vorderanschlag 107 und/oder den zumindest einen Seitenanschlag 109; 141 gelehnt werden. Dann ist der Stapelformbereich auf Grund der Schwerkraft in der jeweils entgegengesetzten Richtung ebenfalls beschränkt und seine entsprechende Grenze beispielsweise durch die Form des jeweiligen grob gestapelten Bogenstapels 104 bestimmt.
  • Der zumindest eine Vorderanschlag 108 ist bevorzugt bezüglich der vertikalen Richtung V und/oder bezüglich einer Richtung des Normalenvektors der Auflageebene 111 bewegbar angeordnet und insbesondere zwischen einer Transferlage und einer Rückhaltelage wechselbar angeordnet. Bei in der Rückhaltelage angeordnetem Vorderanschlag 108 ragt dieser bevorzugt weiter in den ersten Halbraum H1 als bei in der Transferlage angeordnetem Vorderanschlag 108. Weiter bevorzugt befindet sich der zumindest eine Vorderanschlag 108 vollständig außerhalb des ersten Halbraums H1, wenn er in seiner Transferlage angeordnet ist. Dann kann beispielsweise ein insbesondere glatt gestapelter Bogenstapel 104 über den zumindest einen in seiner Transferlage angeordneten Vorderanschlag hinweg abtransportiert werden.
  • Die Rüttelvorrichtung 101 weist zumindest einen ersten Seitenanschlag 109 auf. Bevorzugt ist der Stapelformbereich 102 durch den zumindest einen ersten Seitenanschlag 109 in der Querrichtung A begrenzt und/oder begrenzbar. Die Querrichtung A ist bevorzugt orthogonal zu der Transportrichtung T orientiert. Bevorzugt weist die Rüttelvorrichtung 101 zumindest einen zweiten Seitenanschlag 141 auf. Bevorzugt ist der Stapelformbereich 102 durch den zumindest einen zweiten Seitenanschlag 141 in bzw. entgegen der Querrichtung A begrenzt und/oder begrenzbar. Bevorzugt ist der Stapelformbereich 102 auf die Querrichtung A bezogen zwischen dem zumindest einen ersten Seitenanschlag 109 und dem zumindest einen zweiten Seitenanschlag 141 angeordnet. Der zumindest eine Seitenanschlag 109; 141 ist bevorzugt bezüglich der vertikalen Richtung V und/oder bezüglich einer Richtung des Normalenvektors der Auflageebene 111 bewegbar angeordnet und insbesondere zwischen einer Anschlaglage und einer Passierlage wechselbar angeordnet. Bei in der Anschlaglage angeordnetem Seitenanschlag 109; 141 ragt dieser bevorzugt weiter in den ersten Halbraum H1 als bei in der Passierlage angeordnetem Seitenanschlag 109; 141. Weiter bevorzugt befindet sich der jeweilige Seitenanschlag 109; 141 vollständig außerhalb des ersten Halbraums H1, wenn er in seiner Passierlage angeordnet ist. Dann kann beispielsweise ein grob gestapelter Bogenstapel 104 über den zumindest einen in seiner Passierlage angeordneten Seitenanschlag hinweg in den Stapelformbereich hinein bewegt werden. Der zumindest eine Seitenanschlag 109; 141 ist bevorzugt schwenkbar angeordnet, insbesondere um eine Achse, die parallel zu der vertikalen Richtung V und/oder parallel zu dem Normalenvektor der Auflageebene 111 orientiert ist. Dadurch kann eine Anpassung an trapezförmige Bogen 103 erfolgen, beispielsweise bei relativ langen Seitenanschlägen.
  • Die Rüttelvorrichtung 111 weist bevorzugt zumindest einen Rüttelantrieb 122 auf. Dieser Rüttelantrieb 122 weist beispielsweise einen ortsfesten Teil auf, der beispielsweise als Stator ausgebildet ist oder einen Stator aufweist. Dieser Rüttelantrieb 122 weist beispielsweise einen bewegbaren Teil auf, der beispielsweise als Rotor ausgebildet ist oder einen Rotor aufweist. Bevorzugt sind der zumindest eine Vorderanschlag 108 und/oder der zumindest eine erste Seitenanschlag 109 und/oder soweit vorhanden der zumindest eine zweite Seitenanschlag 141 mit dem bewegbaren Teil des Rüttelantriebs 122 verbunden angeordnet. Bevorzugt ist die Stapelauflageeinrichtung 106 mit dem bewegbaren Teil des Rüttelantriebs 122 verbunden angeordnet.
  • Die Rüttelvorrichtung 101 weist eine Stapelbelüftungseinrichtung 112 auf. Diese Stapelbelüftungseinrichtung 112 ist bevorzugt als hintere Blasvorrichtung 112 ausgebildet. Die Stapelbelüftungseinrichtung 112 weist zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 auf, die in unterschiedlichen Lagen relativ zu der Stapelauflageeinrichtung 106 und/oder der Stapelstützfläche 107 anordenbar ist. Bevorzugt ist der Stapelformbereich 102 auf die erste Transportrichtung T bezogen zwischen der zumindest einen Gasausstoßeinrichtung 113 und dem zumindest einen Vorderanschlag 108 angeordnet.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 zwischen zumindest einer jeweiligen Absenklage und zumindest einer jeweiligen Belüftungslage transferierbar angeordnet ist, insbesondere in der vertikalen Richtung V. Bevorzugt ist die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 in ihrer jeweiligen zumindest einen Belüftungslage zumindest teilweise in dem ersten Halbraum H1 angeordnet und ist die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 in ihrer jeweiligen zumindest einen Absenklage vollständig in dem zweiten Halbraum H2 angeordnet.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 jeweils eine Ausstoßöffnung 114 oder mehrere Ausstoßöffnungen 114 aufweist. Diese zumindest eine Ausstoßöffnung 114 ist insbesondere als Gasausstoßöffnung 114 ausgebildet und beispielsweise mit einer Druckluftquelle verbunden. Diese eine oder mehrere Ausstoßöffnungen 114 erstreckt bzw. erstrecken sich insgesamt über zumindest 15 mm in der vertikalen Richtung V, weiter bevorzugt über zumindest 20 mm, noch weiter bevorzugt über zumindest 25 mm, noch weiter bevorzugt über zumindest 35 mm und noch weiter bevorzugt über zumindest 50 mm. Bevorzugt erstreckt sich die jeweilige zumindest eine Ausstoßöffnung 114 in der jeweiligen Belüftungslage über zumindest 15 mm in den ersten Halbraum H1 hinein und/oder über die Auflageebene 111 hinaus, weiter bevorzugt über zumindest 20 mm, noch weiter bevorzugt über zumindest 25 mm, noch weiter bevorzugt über zumindest 35 mm und noch weiter bevorzugt über zumindest 50 mm.
  • Beispielsweise sind die jeweiligen Ausstoßöffnungen auf die Querrichtung A bezogen zumindest 0,5 mm breit, weiter bevorzugt zumindest 1 mm. Beispielsweise sind die jeweiligen Ausstoßöffnungen auf die Querrichtung A bezogen höchstens 10 mm breit, weiter bevorzugt höchstens 5 mm und noch weiter bevorzugt höchstens 2 mm.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass eine durch die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 festgelegte Ausstoßrichtung B zumindest eine Komponente aufweist, die parallel zu der ersten Transportrichtung T orientiert ist und weiter bevorzugt dass diese Ausstoßrichtung parallel zu der ersten Transportrichtung T orientiert ist.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 jeweils zumindest zwei oder zumindest drei Ausstoßöffnungen 114 aufweist, die bezüglich der vertikalen Richtung V übereinander angeordnet sind. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass mehrere Gasausstoßeinrichtung 113 jeweils zumindest zwei oder zumindest drei Ausstoßöffnungen 114 aufweisen, die bezüglich der vertikalen Richtung V übereinander angeordnet sind. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass sämtliche Gasausstoßeinrichtungen 113 jeweils zumindest zwei oder zumindest drei Ausstoßöffnungen 114 aufweisen, die bezüglich der vertikalen Richtung V übereinander angeordnet sind.
  • Bevorzugt sind sämtliche Ausstoßöffnungen 114 einer jeweiligen Gasausstoßeinrichtung 113 und weiter bevorzugt sämtliche Ausstoßöffnungen 114 sämtlicher Gasausstoßeinrichtungen 113 mit einer gemeinsamen Gasversorgungsleitung 142 leitungstechnisch verbunden angeordnet. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass eine engste Stelle einer untersten Gaszufuhrleitung 119, die zu einer untersten der mehreren Ausstoßöffnungen 114 einer jeweiligen Gasausstoßeinrichtung 113 führt, eine größere durchströmbare Querschnittsfläche aufweist, als eine engste Stelle einer obersten Gaszufuhrleitung 121, die zu einer obersten der mehreren Ausstoßöffnungen 114 dieser jeweiligen Gasausstoßeinrichtung 113 führt. Dadurch kann trotz der Verbindung mit der gemeinsamen Gasversorgungsleitung 142 sichergestellt werden, dass aus der untersten Ausstoßöffnung 114 Gas oder Gasgemisch mit einem höheren Druck ausgestoßen wird, als aus der obersten Ausstoßöffnung 114. Somit kann die in den Bogenstapel 104 eingebrachte Gasmenge je nach Höhenlage beeinflusst werden. Beispielsweise lassen sich die entsprechenden Querschnittsflächen anpassen, insbesondere durch Einsetzen eines entsprechenden Bauteils mit entsprechend großer Öffnung, insbesondere einer jeweiligen Blende.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 von einem bewegbaren Teil eines Rüttelantriebs 122 entkoppelt angeordnet ist und/oder dass die Stapelauflageeinrichtung 106 unabhängig von der zumindest einen Gasausstoßeinrichtung 113 schwenkbar angeordnet ist.
  • Bevorzugt weist die Stapelauflageeinrichtung 106 zumindest eine Aufnahmeöffnung 123 auf, weiter bevorzugt mehrere Aufnahmeöffnungen 123, die noch weiter bevorzugt in der Querrichtung A nebeneinander sowie voneinander beabstandet angeordnet sind. Die jeweilige zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 ist bevorzugt zumindest teilweise durch eine jeweilige Aufnahmeöffnung 123 hindurch bewegbar angeordnet, insbesondere um zwischen der zumindest einen jeweiligen Absenklage und der zumindest einen jeweiligen Belüftungslage transferiert zu werden. Die zumindest eine Aufnahmeöffnung 123 erstreckt sich bevorzugt in einer Verschieberichtung S. Diese Verschieberichtung S ist bevorzugt parallel zu der Ausstoßrichtung B und/oder der ersten Transportrichtung T orientiert.
  • Bevorzugt ist die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 in der Verschieberichtung S bewegbar, während sie durch die jeweilige Aufnahmeöffnung 123 in den oberen Halbraum H1 ragt. Bevorzugt ist die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 auf die Verschieberichtung S bezogen an unterschiedlichen, insbesondere formatangepassten Längspositionen zwischen zumindest einer jeweiligen Absenklage und zumindest einer jeweiligen Belüftungslage transferierbar angeordnet ist. Die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 ist demnach bevorzugt sowohl hinsichtlich der vertikalen Richtung V als auch bezüglich der Verschieberichtung S frei innerhalb der jeweiligen Aufnahmeöffnung 123 bewegbar angeordnet. Auf diese Weise lassen sich an ein jeweiliges Format der Bogen 103 und/oder an eine jeweilige Stapelhöhe angepasst entsprechende Bogenstapel 104 optimiert mittels der Rüttelvorrichtung 101 bearbeiten.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Aufnahmeöffnung 123 an ihrem in der Verschieberichtung S und/oder der Ausstoßrichtung B und/oder der ersten Transportrichtung T der jeweiligen Ausstoßöffnung 114 gegenüberliegenden Ende 128 eine jeweilige Gasleitfläche 124 aufweist, deren oberer Abschluss 126 weiter von der jeweiligen Ausstoßöffnung 114 entfernt angeordnet ist, als ihr unterer Abschluss 127. Ein Beispiel für eine solche Gasleitfläche 124 ist eine in sich ebene, schräg orientierte Fläche. Dadurch kann Gas, das sich parallel zu der Auflageebene 111 bewegt, nach oben umgeleitet werden, um einen untersten Bogen 103 eines entsprechenden Bogenstapels 104 anzuheben.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass eine obere Oberfläche 129 der Stapelauflageeinrichtung 106 zumindest einen Auflagebereich 131 und zumindest einen Gasleitbereich 132 aufweist. Bevorzugt berühren der zumindest eine Auflagebereich 131 und die Auflageebene 111 einander tangential bzw. legt der zumindest eine Auflagebereich 131 die Auflageebene 111 fest. Bevorzugt ist der zumindest eine Gasleitbereich 132 von der Auflageebene 111 auf die vertikale Richtung V bezogen beabstandet angeordnet, insbesondere niedriger und/oder auf die Richtung des Normelenvektors der Auflageebene 111 bezogen von der Auflageebene 111 entfernt und/oder im zweiten Halbraum H2. Beispielsweise ist die Stapelauflageeinrichtung 106 an ihrer Oberfläche als Riffelblech ausgebildet oder weist eine ebene Fläche mit Luftlöchern auf, denen beispielsweise absenkbare und/oder kugelförmige Verschlüsse zugeordnet sind.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 zumindest eine Umlenkfläche 133 aufweist, die gemeinsam mit der jeweiligen zumindest einen Gasausstoßeinrichtung 113 bewegbar angeordnet ist und die unabhängig von der Lage der jeweiligen zumindest einen Gasausstoßeinrichtung 113 immer in dem zweiten Halbraum H2 angeordnet ist und deren oberes Ende 134 zumindest auf die Ausstoßrichtung B bezogen weiter von der jeweiligen zumindest einen Ausstoßöffnung 114 der zumindest einen jeweiligen Gasausstoßeinrichtung 113 entfernt angeordnet ist, als ihr unteres Ende 136. Insbesondere ist diese zumindest eine Umlenkfläche 133 in Ausstoßrichtung B gesehen nach der zumindest einen Ausstoßöffnung 114 der jeweiligen Gasausstoßeinrichtung 113 angeordnet. Eine solche Umlenkfläche 133 ermöglicht es, einen nach oben gerichteten Gasstrom im Bereich eines Anfangs eines Bogenstapels 104 zu erzeugen, der das Gas vorteilhaft in Zwischenräume zwischen einzelnen Bogen 103 und/oder zwischen einen untersten Bogen 103 dieses Bogenstapels 104 und die Stapelauflageeinrichtung 106 leitet.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die Stapelbelüftungseinrichtung 112 zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest drei, noch weiter bevorzugt zumindest vier und noch weiter bevorzugt zumindest fünf Gasausstoßeinrichtungen 113 aufweist, die in der Querrichtung A beabstandet voneinander angeordnet sind. Diese zumindest zwei und/oder zumindest drei und/oder zumindest vier und/oder zumindest fünf Gasausstoßeinrichtungen 113 weisen bevorzugt jeweils eine Ausstoßöffnung 114 oder mehrere Ausstoßöffnungen 114 auf. Weiter bevorzugt erstrecken sich diese eine oder mehrere Ausstoßöffnungen 114 insgesamt über zumindest 15 mm, weiter bevorzugt zumindest 20 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 25 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 35 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 50 mm in der vertikalen Richtung V. Bevorzugt sind diese zumindest zwei und/oder zumindest drei und/oder zumindest vier und/oder zumindest fünf Gasausstoßeinrichtungen 113 jeweils in unterschiedlichen Lagen relativ zu der Stapelauflageeinrichtung 106 und/oder der Stapelstützfläche 107 anordenbar.
  • In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung weist die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt zumindest einen oberen Stapelbegrenzer 116; 117; 118 auf. Der zumindest eine obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 ist bevorzugt zumindest zeitweise oberhalb des Stapelformbereichs 102 angeordnet und/oder anordenbar. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die zumindest eine Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass der zumindest eine obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 den Stapelformbereich 102 nach oben begrenzt. Der zumindest eine obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 dient bevorzugt dazu, zu verhindern, dass Bogen 103 des Bogenstapels 104 zu weit nach oben abheben. Dadurch wird gewährleistet, dass ein glatt gestapelter Bogenstapel 104 erzeugt werden kann und Bogen 103 nicht zu weit abdriften, auch wenn der Bogenstapel 104 durch eingeblasene Luft stark aufgelockert ist.
  • Bevorzugt ist der zumindest eine obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 zwischen zumindest einer oberen Begrenzungslage und zumindest einer unteren Begrenzungslage bewegbar. Dadurch kann der Bogenstapel 104 dynamisch bearbeitet werden. In den durch einen Gasstrom aufgelockerten Bogenstapel 104 werden durch den zumindest einen bewegbaren oberen Stapelbegrenzer 116; 117; 118 Bewegungen eingebracht, insbesondere zusätzlich zu den Rüttelbewegungen, die der zumindest eine Rüttelantrieb 122 erzeugt. Dadurch wird einerseits das Gas oder Gasgemisch, insbesondere die Luft aus dem Bogenstapel 104 ausgetrieben und andererseits die Beweglichkeit der Bogen 103 erhöht, so dass diese gegen den zumindest einen Vorderanschlag 108 und den zumindest einen Seitenanschlag 109; 141 gleiten können und somit ein glatt gestapelter Bogenstapel 104 erzeugt werden kann.
  • Der zumindest eine obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 begrenzt bevorzugt sowohl in seiner oberen Begrenzungslage als auch in seiner unteren Begrenzungslage den Stapelformbereich 102. Der Stapelformbereich 102 ist also in seiner Ausdehnung bevorzugt dynamisch. Bevorzugt ist der zumindest eine obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 unabhängig von dem zumindest einen ersten Vorderanschlag 108 und unabhängig von dem zumindest einen ersten Seitenanschlag 109 zwischen der jeweiligen zumindest einen oberen Begrenzungslage und der jeweiligen zumindest einen unteren Begrenzungslage bewegbar angeordnet.
  • Die Rüttelvorrichtung 101 weist bevorzugt mehrere obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 auf. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die Rüttelvorrichtung 101 zumindest einen inneren oberen Stapelbegrenzer 116 aufweist, der den Stapelformbereich 102 in zumindest einem inneren Bereich 137 nach oben begrenzt. Dieser zumindest eine innere Bereich 137 ist auf jede horizontale Richtung A; B; S; T bezogen zumindest 10 mm, weiter bevorzugt zumindest 20 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 50 mm, noch weiter bevorzugt zumindest 100 mm und noch weiter bevorzugt zumindest 200 mm von jedem Rand 138 des Stapelformbereichs 102 beabstandet. Dabei können auch innere Bereiche 137 vorhanden sein, in denen kein innerer oberer Stapelbegrenzer 116 den Stapelformbereich 102 direkt nach oben begrenzt. Bevorzugt ist der zumindest eine innere obere Stapelbegrenzer 116 bezüglich einer horizontalen Richtung B, S, T bewegbar angeordnet. Beispielsweise ist der zumindest eine innere obere Stapelbegrenzer 116 zwischen zumindest einer Parkposition und zumindest einer Einsatzposition bewegbar angeordnet, insbesondere bezüglich der Transportrichtung T. Bevorzugt ist der zumindest eine innere obere Stapelbegrenzer 116 in unterschiedlichen, auf die zumindest eine horizontale Richtung B, S, T bezogen angepassten Einsatzpositionen anordenbar. Dies ermöglicht eine Anpassung an Bogen 103 unterschiedlicher Formate. Beispielsweise ist der zumindest eine innere obere Stapelbegrenzer 116 als Ausstreichelement 116 ausgebildet, insbesondere als Ausstreichwalze 116. Diese kann neben der Funktion als oberer Stapelbegrenzer 116 dazu dienen, am Ende des Rüttelvorgangs eine Kraft von oben auf den Bogenstapel 104 aufzubringen und dabei linear bewegt werden. Dadurch kann noch im Bogenstapel 104 zwischen den Bogen 103 enthaltene Luft aus dem Bogenstapel 104 ausgetrieben werden und der Bogenstapel 104 dadurch stabilisiert werden. Alternativ zu einer Ausstreichwalze 116 kann auch ein gleitendes, nicht rollendes Bauelement verwendet werden.
  • Die Rüttelvorrichtung 101 weist bevorzugt mehrere obere Stapelbegrenzer 116; 117; 118 auf. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich die Rüttelvorrichtung 101 bevorzugt dadurch aus, dass die Rüttelvorrichtung 101 zumindest einen als Randbegrenzer 117; 118 ausgebildeten oberen Stapelbegrenzer 117; 118 aufweist, der den Stapelformbereich 102 in zumindest einem Randbereich 139 nach oben begrenzt. Der zumindest eine als Randbegrenzer 117; 118 ausgebildete obere Stapelbegrenzer 117; 118 begrenzt den Stapelformbereich 102 in zumindest einem Randbereich 139 nach oben, der auf zumindest eine horizontale Richtung A; B; S; T bezogen höchstens 50 mm, weiter bevorzugt höchstens 20 mm, noch weiter bevorzugt höchstens 10 mm und noch weiter bevorzugt höchstens 5 mm von einem Rand 138 des Stapelformbereichs 102 beabstandet ist. Dieser Abstand von einem Rand ist dabei beispielsweise in einer horizontalen Richtung A; B zu messen. Dabei können auch Randbereiche 139 vorhanden sein, in denen kein Randbegrenzer 116 den Stapelformbereich 102 direkt nach oben begrenzt.
  • Beispielsweise lassen sich die oberen Stapelbegrenzer 116; 117; 118 zumindest teilweise so weit absenken, dass sie nur innerhalb des zweiten Halbraums H2 angeordnet sind. Dann kann ein Bogenstapel 104 ungehindert darüber hinweg transportiert werden. Alternativ können die oberen Stapelbegrenzer 116; 117; 118 nach oben aus einem vorgesehenen Transportweg eines Bogenstapels 104 entfernt werden. Beispielsweise ist zumindest ein vorderer Randbegrenzer 118 angeordnet, insbesondere im Beriech des Vorderanschlags 108, und/oder ist zumindest ein seitlicher Randbegrenzer 117 angeordnet, insbesondere im Bereich eines Seitenanschlags 109; 141 und/oder sind zumindest zwei seitliche Randbegrenzer 117 angeordnet, insbesondere zu beiden Seiten des Stapelformbereichs 102 auf die Querrichtung A bezogen, insbesondere im Bereich zumindest eines oder bevorzugt jeweils eines Seitenanschlags 109; 141.
  • Diese Rüttelvorrichtung 101 eignet sich für ein bevorzugtes Verfahren zum Betreiben einer Rüttelvorrichtung 101. In einem solchen Verfahren wird ein beispielsweise grob gestapelter Bogenstapel 104 auf einer Stapelauflageeinrichtung 106 angeordnet. In einer Ausführungsform wird die Stapelauflageeinrichtung 106 um zumindest eine Schwenkachse, weiter bevorzugt um zwei Schwenkachsen geschwenkt. Bevorzugt wird in einem Rüttelvorgang der Bogenstapel 104 mittels zumindest eines Rüttelantriebs 122 in Bewegung versetzt. Während des Rüttelvorgangs wird mittels einer Stapelbelüftungseinrichtung 112 zumindest ein Gas oder Gasgemisch, insbesondere Luft, zwischen Bogen 103 dieses Bogenstapels 104 eingeblasen. Bevorzugt wird während des Rüttelvorgangs mittels der Stapelbelüftungseinrichtung 112 zusätzlich zumindest ein Gas oder Gasgemisch, insbesondere Luft, zwischen einen untersten Bogen 103 dieses Bogenstapels 104 und die Stapelauflageeinrichtung 106 eingeblasen. Bevorzugt wird während des Rüttelvorgangs zumindest ein oberer Stapelbegrenzer 116; 117; 118 abwechselnd auf und ab bewegt und wird dadurch wiederholt eine Kraft zumindest auf einen obersten Bogen 103 des Bogenstapels 104 ausgeübt. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung zeichnet sich das Verfahren bevorzugt dadurch aus, dass vor dem Rüttelvorgang oder während des Rüttelvorgangs zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 aus einer Absenklage in eine Belüftungslage transferiert wird und dass während des Rüttelvorgangs oder nach dem Rüttelvorgang diese zumindest eine Gasausstoßeinrichtung 113 aus ihrer Belüftungslage in die Absenklage transferiert wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 101
    Rüttelvorrichtung
    102
    Stapelformbereich, Raumbereich
    103
    Bogen
    104
    Bogenstapel
    105
    -
    106
    Stapelauflageeinrichtung
    107
    Stapelstützfläche
    108
    Vorderanschlag
    109
    Seitenanschlag, erster
    110
    -
    111
    Ebene, Auflageebene
    112
    Stapelbelüftungseinrichtung, Blasvorrichtung, hintere
    113
    Gasausstoßeinrichtung
    114
    Ausstoßöffnung, Gasausstoßöffnung
    115
    -
    116
    Stapelbegrenzer, oberer, innerer, Ausstreichelement, Ausstreichwalze
    117
    Stapelbegrenzer, oberer, Randbegrenzer, seitlicher
    118
    Stapelbegrenzer, oberer, Randbegrenzer, vorderer
    119
    Gaszufuhrleitung, unterste
    120
    -
    121
    Gaszufuhrleitung, oberste
    122
    Rüttelantrieb
    123
    Aufnahmeöffnung
    124
    Gasleitfläche
    125
    -
    126
    Abschluss, oberer (124)
    127
    Abschluss, unterer
    128
    Ende (123)
    129
    Oberfläche, obere (106)
    130
    -
    131
    Auflagebereiche (129)
    132
    Gasleitbereich (129)
    133
    Umlenkfläche
    134
    Ende, oberes (133)
    135
    -
    136
    Ende, unteres (133)
    137
    Bereich, innerer (102)
    138
    Rand (102)
    139
    Randbereich (102)
    140
    -
    141
    Seitenanschlag, zweiter
    142
    Gasversorgungsleitung
    A
    Querrichtung
    B
    Ausstoßrichtung
    H1
    Halbraum, erster
    H2
    Halbraum, zweiter
    S
    Verschieberichtung
    T
    Transportrichtung, erste
    V
    Richtung, vertikal
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202011050170 U1 [0002]
    • DE 102008020484 B3 [0003]

Claims (19)

  1. Rüttelvorrichtung (101), wobei die Rüttelvorrichtung (101) zumindest eine schwenkbar angeordnete Stapelauflageeinrichtung (106) aufweist, durch die eine Auflageebene (111) festgelegt ist, deren Lage relativ zu der Stapelauflageeinrichtung (106) ortsfest ist und wobei die Auflageebene (111) einen oberen Halbraum (H1) von einem unteren Halbraum (H2) trennt und wobei die Rüttelvorrichtung (101) zumindest einen ersten Vorderanschlag (108) aufweist, durch den ein Stapelformbereich (102) in einer ersten Transportrichtung (T) begrenzt und/oder begrenzbar ist und wobei die Rüttelvorrichtung (101) zumindest einen ersten Seitenanschlag (109) aufweist, durch den der Stapelformbereich (102) in einer Querrichtung (A) begrenzt und/oder begrenzbar ist und wobei die Rüttelvorrichtung (101) eine Stapelbelüftungseinrichtung (112) aufweist und wobei die Stapelbelüftungseinrichtung (112) zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) aufweist, die in unterschiedlichen Lagen relativ zu der Stapelauflageeinrichtung (106) anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) zwischen zumindest einer jeweiligen Absenklage und zumindest einer jeweiligen Belüftungslage transferierbar angeordnet ist und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) in ihrer jeweiligen zumindest einen Belüftungslage zumindest teilweise in dem ersten Halbraum (H1) angeordnet ist und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) in ihrer jeweiligen zumindest einen Absenklage vollständig in dem zweiten Halbraum (H2) angeordnet ist.
  2. Rüttelvorrichtung (101), wobei die Rüttelvorrichtung (101) zumindest eine schwenkbar angeordnete Stapelauflageeinrichtung (106) aufweist, durch die eine Auflageebene (111) festgelegt ist, deren Lage relativ zu der Stapelauflageeinrichtung (106) ortsfest ist und wobei die Rüttelvorrichtung (101) zumindest einen ersten Vorderanschlag (108) aufweist, durch den ein Stapelformbereich (102) in einer ersten Transportrichtung (T) begrenzt und/oder begrenzbar ist und wobei die Rüttelvorrichtung (101) zumindest einen ersten Seitenanschlag (109) aufweist, durch den der Stapelformbereich (102) in einer Querrichtung (A) begrenzt und/oder begrenzbar ist und wobei die Rüttelvorrichtung (101) eine Stapelbelüftungseinrichtung (112) aufweist und wobei die Stapelbelüftungseinrichtung (112) zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) aufweist, die in unterschiedlichen Lagen relativ zu der Stapelauflageeinrichtung (106) anordenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) jeweils eine Ausstoßöffnung (114) oder mehrere Ausstoßöffnungen (114) aufweist und diese eine oder mehrere Ausstoßöffnungen (114) sich insgesamt über zumindest 15 mm in der vertikalen Richtung (V) erstrecken.
  3. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) jeweils eine Ausstoßöffnung (114) oder mehrere Ausstoßöffnungen (114) aufweist und diese eine oder mehrere Ausstoßöffnungen (114) sich insgesamt über zumindest 15 mm in der vertikalen Richtung (V) erstrecken.
  4. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageebene (111) einen oberen Halbraum (H1) von einem unteren Halbraum (H2) trennt und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) zwischen zumindest einer jeweiligen Absenklage und zumindest einer jeweiligen Belüftungslage transferierbar angeordnet ist und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) in ihrer jeweiligen zumindest einen Belüftungslage zumindest teilweise in dem ersten Halbraum (H1) angeordnet ist und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) in ihrer jeweiligen zumindest einen Absenklage vollständig in dem zweiten Halbraum (H2) angeordnet ist.
  5. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rüttelvorrichtung (101) zumindest einen oberen Stapelbegrenzer (116; 117; 118) aufweist, der zumindest zeitweise oberhalb des Stapelformbereichs (102) angeordnet und/oder anordenbar ist und den Stapelformbereich (102) nach oben begrenzt.
  6. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine obere Stapelbegrenzer (116; 117; 118) zwischen zumindest einer oberen Begrenzungslage und zumindest einer unteren Begrenzungslage bewegbar ist und dass der zumindest obere Stapelbegrenzer (116; 117; 118) in seiner zumindest einen oberen Begrenzungslage auf die vertikale Richtung (V) bezogen weiter oben angeordnet ist als in der zumindest einen unteren Begrenzungslage.
  7. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rüttelvorrichtung (101) zumindest einen inneren oberen Stapelbegrenzer (116) aufweist, der den Stapelformbereich (102) in zumindest einem inneren Bereich (137) nach oben begrenzt, der auf jede horizontale Richtung (A; B; S; T) bezogen zumindest 10 mm von jedem Rand (138) des Stapelformbereichs (102) beabstandet ist.
  8. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rüttelvorrichtung (101) zumindest einen als Randbegrenzer (117; 118) ausgebildeten oberen Stapelbegrenzer (117; 118) aufweist, der den Stapelformbereich (102) in zumindest einem Randbereich (139) nach oben begrenzt, der auf zumindest eine horizontale Richtung (A; B; S; T) bezogen höchstens 50 mm von einem Rand (138) des Stapelformbereichs (102) beabstandet ist.
  9. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) jeweils zumindest zwei oder zumindest drei Ausstoßöffnungen (114) aufweist, die bezüglich der vertikalen Richtung (V) übereinander angeordnet sind.
  10. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) jeweils mehrere Ausstoßöffnungen (114) aufweist und dass eine engste Stelle einer untersten Gaszufuhrleitung (119), die zu einer untersten der mehreren Ausstoßöffnungen (114) der jeweiligen Gasausstoßeinrichtung (113) führt, eine größere durchströmbare Querschnittsfläche aufweist, als eine engste Stelle einer obersten Gaszufuhrleitung (121), die zu einer obersten der mehreren Ausstoßöffnungen (114) dieser jeweiligen Gasausstoßeinrichtung (113) führt.
  11. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) von einem bewegbaren Teil eines Rüttelantriebs (122) der Rüttelvorrichtung (101) entkoppelt angeordnet ist und/oder dass die Stapelauflageeinrichtung (106) unabhängig von der zumindest einen Gasausstoßeinrichtung (113) schwenkbar angeordnet ist.
  12. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapelauflageeinrichtung (106) zumindest eine Aufnahmeöffnung (123) aufweist und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) zumindest teilweise durch eine jeweilige Aufnahmeöffnung (123) hindurch bewegbar angeordnet ist, um zwischen der zumindest einen jeweiligen Absenklage und der zumindest einen jeweiligen Belüftungslage transferiert zu werden.
  13. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die zumindest eine Aufnahmeöffnung (123) in einer Verschieberichtung (S) erstreckt und dass die zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) in der Verschieberichtung (S) bewegbar ist, während sie durch die jeweilige Aufnahmeöffnung (123) in den oberen Halbraum (H1) ragt und/oder auf die Verschieberichtung (S) bezogen an unterschiedlichen Längspositionen zwischen zumindest einer jeweiligen Absenklage und zumindest einer jeweiligen Belüftungslage transferierbar angeordnet ist.
  14. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Aufnahmeöffnung (123) an ihrem in der Verschieberichtung (S) der jeweiligen Ausstoßöffnung (114) gegenüberliegenden Ende (128) eine jeweilige Gasleitfläche (124) aufweist, deren oberer Abschluss (126) weiter von der jeweiligen Ausstoßöffnung (114) entfernt angeordnet ist, als ihr unterer Abschluss (127).
  15. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine obere Oberfläche (129) der Stapelauflageeinrichtung (106) zumindest einen Auflagebereich (131) und zumindest einen Gasleitbereich (132) aufweist und dass der zumindest eine Auflagebereich (131) und die Auflageebene (111) einander tangential berühren und dass der zumindest eine Gasleitbereich (132) von der Auflageebene (111) auf die vertikale Richtung (V) bezogen beabstandet angeordnet ist.
  16. Rüttelvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapelbelüftungseinrichtung (112) zumindest zwei Gasausstoßeinrichtungen (113) aufweist, die in der Querrichtung (A) beabstandet voneinander angeordnet sind und dass diese zumindest zwei Gasausstoßeinrichtungen (113) jeweils eine Ausstoßöffnung (114) oder mehrere Ausstoßöffnungen (114) aufweisen.
  17. Verfahren zum Betreiben einer Rüttelvorrichtung (101), wobei ein Bogenstapel (104) auf einer Stapelauflageeinrichtung (106) angeordnet wird und wobei in einem Rüttelvorgang der Bogenstapel (104) mittels zumindest eines Rüttelantriebs (122) in Bewegung versetzt wird und wobei während des Rüttelvorgangs mittels einer Stapelbelüftungseinrichtung (112) zumindest ein Gas zwischen Bogen (103) dieses Bogenstapels (104) eingeblasen wird und wobei während des Rüttelvorgangs zumindest ein oberer Stapelbegrenzer (116; 117; 118) abwechselnd auf und ab bewegt wird und dadurch wiederholt eine Kraft zumindest auf einen obersten Bogen (103) des Bogenstapels (104) ausgeübt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass vor dem Rüttelvorgang oder während des Rüttelvorgangs zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) aus einer Absenklage in eine Belüftungslage transferiert wird und dass während des Rüttelvorgangs oder nach dem Rüttelvorgang diese zumindest eine Gasausstoßeinrichtung (113) aus ihrer Belüftungslage in die Absenklage transferiert wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass während des Rüttelvorgangs mittels der Stapelbelüftungseinrichtung (112) zusätzlich zumindest ein Gas zwischen einen untersten Bogen (103) dieses Bogenstapels (104) und die Stapelauflageeinrichtung (106) eingeblasen wird.
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