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Die Erfindung betrifft einen Transport- und Umladewagen, welcher einen Laderaum zur Aufnahme von Ladegütern, eine Entladevorrichtung zum Entladen des Ladeguts aus dem Laderaum und eine Kopplungsvorrichtung zur Kopplung mit einer Zugmaschine aufweist.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Austragen eines Ladeguts aus einem Transport- und Umladewagen, wobei das Ladegut mittels einer Entladevorrichtung aus einem Laderaum des Transport- und Umladewagens entladen wird.
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Allgemein sollen derartige Transport- und Umladewagen landwirtschaftliche Ladegüter beispielsweise zum Transport auch über längere Strecken aufnehmen können. Außerdem sollen derartige Transport- und Umladewagen eine Möglichkeit eines Umladens oder Überladens des landwirtschaftlichen Ladeguts zur Weiterverarbeitung oder auf ein anderes Fahrzeug bieten.
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Als landwirtschaftliches Ladegut wird beispielsweise Korn beziehungsweise Getreide oder ein Korn-Stroh-Spreu-Gemisch angesehen, wie es bei einem sogenannten Kompakternteverfahren erzeugt wird. Zu derartigen landwirtschaftlichen Ladegütern zählen weiterhin auch feuchter Maishäcksel, trockener Kurzhäcksel wie Stroh, Heu, Energiepflanzen und dergleichen, pelletierte Materialien aller Art bis zu Mischformen wie beispielsweise Corn-Cob-Mix bei der Maisernte. Außerdem stellen Komposte oder Düngemittel wie Trockenkot auch ein derartiges Ladegut dar.
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Aus dem Stand der Technik sind sogenannte Kompakternteverfahren bekannt, bei welchen mit entsprechenden Kompakterntemaschinen ein Gemisch aus Korn, Spreu und Kurzstroh vom Feld geerntet wird. Dieses Gemisch aus Korn, Spreu und Kurzstroh stellt spezielle Anforderungen sowohl beim Ernten als auch beim Transport und einer Weitergabe an verschiedene Transportmittel, ein Silo oder eine das Gemisch weiterverarbeitende landwirtschaftliche Maschine. Insbesondere das Ausbringen dieses Gemischs aus einem Transport- und Umladewagen ist mit den aus dem Stand der Technik bekannten Mitteln zum Ausbringen von Ladegütern aus Transport- und Umladewagen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
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Aus dem Stand der Technik sind landwirtschaftliche Transport- und Umladewagen auch als Anhänger bekannt, welche zum Transport von beispielsweise schüttfähigen Gütern wie Korn beziehungsweise Getreide oder Silage benutzt werden. Zum Entladen dieser schüttfähigen Güter aus dem Anhänger wird eine Ladebordwand des Anhängers geöffnet und das zu entladende Gut entweder durch ein hydraulisches Aufkippen des Anhängers oder durch Betätigen eines Abschiebeschildes von der Ladefläche befördert.
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Derartige landwirtschaftliche Anhänger sind in Fällen, in denen Ladegut wie beispielsweise Gras- oder Maissilage auf dem Feld unmittelbar nach dem Häckseln auf den Anhänger übergeladen werden soll, auf welchem es nachfolgend beispielsweise über eine längere Strecke transportiert werden soll, ungeeignet.
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Aus dem Stand der Technik sind auch Transport- und Umladewagen für eine Aufnahme und ein Entladen von kornartigem Erntegut wie beispielsweise Getreide oder Mais bekannt. Derartige Transport- und Umladewagen fördern das umzuladende Gut mittels eines Schneckenförderers. Die Einsatzmöglichkeiten derartiger Transport- und Umladewagen sind begrenzt.
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Aus der
BE 1024752 A1 ist ein Muldenkipper, insbesondere ein Überladewagen oder selbstfahrender Überladewagen für landwirtschaftliche Nutzpflanzen, bekannt, umfassend ein Fahrgestell mit mindestens einem Paar Antriebselementen, einem Ladebehälter, der bezüglich einer Rückseite des Fahrgestells schwenkbar ist, wobei eine Kupplungsvorrichtung an der Vorderseite des Containers zum lösbaren Koppeln eines Erweiterungsmoduls vorgesehen ist, wobei das Erweiterungsmodul angepasst ist, um mit einer Kupplungsvorrichtung des Muldenkippers zusammenzuwirken.
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Vorgesehen ist es, dass die Anhängeaufbauten vorn oder hinten auf größtmögliche Höhe gehoben werden und dass das Gut über meist eine Kratzerkette zum oberen Übergang auf ein Seitenförderband gegeben wird. Von diesem aus erfolgt ein Weitertransport in einen weiteren Bunker, beispielsweise bei der Verwendung von Transportfahrzeugen für lange Strecken. Für das Umladen von Schüttgut ist das eine sehr aufwendige Lösung, die für den Bunker einen zweiten Kipprahmen erfordert und für das Überladeband eine schwere und schwierig klappbare Konstruktion. Weiterhin ist mittels dieser Lösung kein dynamisches Überladen während eines Ernteprozesses möglich. Die zum statischen Überladen notwendigen Mittel reduzieren die Nettolast und erhöhen die notwendige Zugleistung sowie den entstehenden Bodendruck des Überladewagens. Für Erntegemische mit Korn ist die Beschädigungsgefahr groß und die Korndichtheit nur aufwendig und teuer zu realisieren. Für Güter mit hoher Dichte wie Kartoffeln und Rüben oder für Maishäcksel ist der Einsatz nicht vorgesehen.
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Die
DE 10 2010 043 344 A1 betrifft ein Ablademodul für einen landwirtschaftlichen Anhänger sowie einen mit dem beschriebenen Ablademodul ausgestatteten Anhänger.
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Die zu lösende Aufgabe der
DE 10 2010 043 344 A1 besteht darin, einen Überladewagen mit erweiterten Einsatzmöglichkeiten zu schaffen.
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Das beschriebene Ablademodul für einen landwirtschaftlichen Anhänger weist eine steile Übergabeschnecke auf und ist für das Umladen von Korn geeignet. Für halmartige Schüttgüter und Mischungen, wie sie bei einer Kompakternte aus Korn, Stroh und Spreu entstehen, ist das mittels Schnecken arbeitende Ablademodul ungeeignet. Der bei einer Kompakternte auftretende Strohanteil neigt zum Quetschen und Verstopfen im beschriebenen Ablademodul, wodurch ein hoher Reinigungsaufwand und Leistungsbedarf verursacht wird. Hinzu kommt eine mögliche Brandgefahr. Wenn bei großen Überladeweiten, wie im Bedarfsfall, Schnecken noch mit Knickgelenken ausgeführt werden müssen, potenziert sich die Gefahr. Das haben auch eigene Praxisversuche bestätigt.
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Aus der
EP 2 191 712 A1 ist ein Silagewagen bekannt. Die zu lösende Aufgabe der
EP 2 191 712 A1 besteht in der Schaffung eines Silagewagens mit der Möglichkeit des Umladens oder Überladens der Silage zur Weiterverarbeitung oder auf ein anderes Fahrzeug. Dieses Umladen soll möglichst schnell und zielgerichtet durchführbar sein.
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Zur Lösung ist ein Silagewagen in Form eines Übergabehäckslers mit einem Auswurfrotorgebläse mit Auswurfturm angegeben. Die Lösung stellt eine sehr energieintensive Konstruktion dar, welche mit sehr hohen Drehzahlen für das Häckseln arbeitet. Es sind kleinere Rotoren wegen der Drehmomente am Häcksler erforderlich. Ein praktisch durch die Fa. HAWE Wester ausgeführter derartiger Silagewagen benötigt allein für das Überladen von Maishäcksel in eine Biogasanlage 170 PS bis 200 PS, was in etwa 150 kW entspricht, so dass beispielsweise ein entsprechender, den Silagewagen antreibender Traktor den Vorgang nur im Stand ausführen kann.
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Die
DE 35 39 514 A1 offenbart eine Hänger-Entladevorrichtung. Die zu lösende Aufgabe der
DE 35 39 514 A1 besteht darin, eine Hänger-Entladevorrichtung anzugeben, die das Abladen und Verteilen von Futtermasse oder dergleichen Ladegut in einer ausreichend gleichmäßigen Schicht über eine relativ große Fläche ermöglicht, derart, dass das Ladegut nicht noch zusätzlich von Hand verteilt bzw. eingeebnet werden muss.
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Zur Lösung wird das Zusammenwirken eines größeren Fräsrotors und eines kleineren Verteilrotors beschrieben, welche über die volle Breite des Hängers im Guthaufwerk wirken. Das ist wegen der hohen Drehmomente für den großen Fräsrotor ungünstig. Auch der kleinere Verteilrotor benötigt bereits im Leerlauf bei der beschriebenen Arbeitsbreite eine große Rotationsleistung. Die dahinterstehende Einfachheit der Lösung wird wegen der Anordnung über die Anhängerbreite in einen gegenteiligen Wirkeffekt verkehrt.
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Aus der
DE 102 31 522 A1 sind ein Verfahren zur Förderung von Schüttgut, insbesondere in der Landwirtschaft, und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens bekannt. Die zu lösende Aufgabe besteht darin, ein gattungsgemäßes Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zu entwickeln, bei dem unter Verwendung einer leichten und zugleich robusten, gleichermaßen einfachen wie energiesparenden Vorrichtung eine hohe Förderleistung des Schüttgutes gewährleistet ist. Zur Lösung ist es angegeben, dass das Schüttgut innerhalb der Abführeinrichtung in Rotation versetzt und auf eine solche Geschwindigkeit beschleunigt wird, die dem Schüttgut über eine vorbestimmte Entfernung eine freie Flugbahn ermöglicht. Derartige Verfahren und die entsprechenden Vorrichtungen werden in der Landwirtschaft zur Förderung hochwertiger Schüttgüter, insbesondere in der Getreidewirtschaft, verwendet.
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Die
FR 2 740 941 A1 betrifft eine Futterverteilmaschine zum Verteilen von Futter. Dieser Maschinentyp ist sehr weit verbreitet und wird in der Fachsprache allgemein als Einstreu-/Silagefutterautomat bezeichnet und ermöglicht die Verteilung von Futtermitteln wie Stroh oder Heu insbesondere an Orten, an denen Tiere gehalten werden, beispielsweise in eine Futterkrippe oder sogar auf den Boden, um sie als Einstreu zu verwenden. Allerdings ist es mit diesem Maschinentyp nach dem Stand der Technik praktisch unmöglich, Futter beispielsweise in eine Futterkrippe, die sich in der Nähe der Futterverteilmaschine befindet, einzubringen, da das Verteilerrohr nicht entsprechend angeordnet ist, um eine Futterverteilung in unmittelbarer Nähe der Futterverteilmaschine zu ermöglichen. Die Aufgabe besteht darin, eine Lösung für diese Probleme bereitzustellen. Zur Lösung dieser Aufgabe ist das Verteilerrohr mit einer Hülse versehen, die entlang eines kreisbogenförmigen Teils des Verteilerrohrs gleiten kann, so dass dem Verteilerrohr eine variable Länge und Ausrichtung seines stromabwärtigen Endes verliehen werden kann. Auf diese Weise ragt, wenn die Hülse ihre äußerste Einsatzposition einnimmt, ihr stromabwärtiges Ende im Wesentlichen über eine Seite der Futterverteilmaschine hinaus, so dass es möglich ist, Futter beispielsweise in eine Futterkrippe einzubringen.
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Die beschriebenen Lösungen bieten keine Möglichkeit eines universellen Einsatzes wie beispielsweise einer Aufnahme und einem Entladen von Erntegut, bestehend aus Korn, Stroh und Spreu, wie es bei einem Kompakternteverfahren entsteht. Darüber hinaus ist auch kein universeller Einsatz für Ladegüter wie feuchter Maishäcksel, trockener Kurzhäcksel wie Stroh, Heu, Energiepflanzen und dergleichen, pelletierte Materialien aller Art bis zu Mischformen wie beispielsweise Corn-Cob-Mix bei der Maisernte, Komposte oder Düngemittel wie Trockenkot möglich.
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Somit besteht ein Bedarf nach einem verbesserten Transport- und Umladewagen, welcher nicht nur zum Transport ausgewählter landwirtschaftlicher Ladegüter, sondern universell einsetzbar ist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Transport- und Umladewagen bereitzustellen, welcher für eine große Anzahl landwirtschaftlicher Ladegüter einsetzbar ist, welcher robust und welcher einfach und preiswert herstellbar ist.
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Zur Lösung ist es vorgesehen, dass ein Transport- und Umladewagen einen Laderaum zur Aufnahme von Ladegütern beziehungsweise landwirtschaftlichen Ladegütern aufweist und dass an einer Stirnseite des Transport- und Umladewagens, bevorzugt an der Rückseite des Transport- und Umladewagens, ein Austragsmittel angeordnet ist. Als Stirnseiten des Transport- und Umladewagens werden die in einer Fahrtrichtung des Transport- und Umladewagens ausgerichtete Vorderwand sowie die dieser Vorderwand am Transport- und Umladewagen entgegengesetzt angeordnete Rückwand des Transport- und Umladewagens bezeichnet.
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Dieses Austragsmittel weist in einem ersten Bereich einen Austragsrotor auf, dessen Rotationsachse in der Längserstreckung beziehungsweise in Längsachse des Transport- und Umladewagens oder in einem Bereich zwischen 5 und 45 Grad vertikal geneigt zur Längserstreckung beziehungsweise in der Bewegungsrichtung des Transport- und Umladewagens ausgerichtet ist.
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Der Austragsrotor des Austragsmittels weist einen Durchmesser auf, welcher im Bereich von beispielsweise 1,4 m bis 2,5 m liegt und insbesondere 1,8 m beträgt. Der Austragsrotor wird mit einer Drehzahl im Bereich zwischen 30 Umdrehungen pro Minute bis 200 Umdrehungen pro Minute betrieben. In einem Beispiel mit einem Durchmesser des Austragsrotors von 2,5 m und einer gewählten Drehzahl des Austragsrotors von 30 Umdrehungen pro Minute würde das Ladegut eine Abwurfgeschwindigkeit aus dem Austragsrotor von etwa 4 Meter pro Sekunde erreichen.
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Der erfindungsgemäße Austragsrotor weist zwischen 3 und 8 Rotorschaufeln auf, welche auch als Fräs- und Wurfflügel bezeichnet werden.
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Das Austragsmittel weist im ersten Bereich eine Verkleidung auf, welche den Austragsrotor zumindest teilweise umhüllend verkleidet, um den Transport des Ladeguts durch den Austragsrotor aus dem Laderaum des Transport- und Umladewagens zu ermöglichen. Zur Übergabe des zu entladenden Ladeguts in den Austragsrotor ist die Verkleidung des Austragsmittels in einem ersten Ladungsübernahmebereich zwischen dem Laderaum des Transport- und Umladewagens und dem Austragsrotor zumindest teilweise offen. Außerdem ist die Verkleidung des Austragsmittels in einem ersten Ladungsübergabebereich, in welchem das Ladegut vom Austragsrotor aus dem ersten Bereich wegtransportiert beziehungsweise aus dem Bereich des Austragsrotors abgegeben wird, zumindest teilweise offen.
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Das in den Austragsrotor über den ersten Ladungsübernahmebereich eingebrachte Ladegut wird durch die Drehbewegung der Rotorschaufeln des Austragsrotors beschleunigt. Durch die auf das Ladegut wirkende Zentrifugalkraft, auch als Fliehkraft bezeichnet, welche bei einer Dreh- beziehungsweise Kreisbewegung auftritt und radial von der Rotationsachse nach außen gerichtet ist, wird das Ladegut über den ersten Ladungsübergabereich mit einer entsprechenden Geschwindigkeit abgegeben. Das derart beschleunigte Ladegut ist somit in der Lage, einige Meter weit transportiert zu werden oder zu fliegen, ohne dass ein weiteres Transportmittel eingesetzt werden muss.
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Über diesen ersten Ladungsübergabebereich kann das Ladegut aus dem Austragsmittel des Transport- und Umladewagens abgegeben werden. Diese Methode eignet sich beispielsweise zum Breitstreuen von Komposten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen oder für ein breites Austragen auf einem Silo.
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Weiterhin vorgesehen ist es, dass das Austragsmittel in einem zweiten Bereich ein mit dem ersten Bereich koppelbares Übergangsmittel aufweist. Dieses Übergangsmittel ist mit seinem zweiten Ladungsübernahmebereich am ersten Ladungsübergabebereich des Austragsrotors angeordnet.
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Dieses Übergangsmittel wird durch einen Kanal gebildet, welcher zylinderförmig geformt sein kann. Alternativ kann dieser Kanal auch einen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Dieses Übergangsmittel weist den eingangsseitigen zweiten Ladungsübernahmebereich auf, über welchen das vom Austragsrotor über den ersten Ladungsübergabebereich ausgegebene Ladegut in das Übergangsmittel gelangt. Das Übergangsmittel weist einen ausgangsseitigen zweiten Ladungsübergabebereich auf, über welchen das Ladegut aus dem Übergangsmittel ausgegeben wird. Der Transport des Ladeguts durch das Übergangsmittel wird dadurch ermöglicht, dass der Austragsrotor das Ladegut derart beschleunigt hat, dass es sich ohne zusätzliche Transportmittel durch den Übergangsbereich bewegen und diesen im zweiten Ladungsübergabebereich verlassen kann.
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Vorgesehen sein kann es, dass das Ladegut aus dem Laderaum des Transport- und Umladewagens zum Austragsrotor und von diesem beschleunigt durch das Übergabemittel transportiert und über den zweiten Ladungsübergabebereich aus dem Austragsmittel ausgetragen beziehungsweise abgegeben wird. Diese etwas ungenaue Methode des Austrags kann für einen schnellen, wenig Präzision erfordernden Austrag von bestimmten Ladegütern vorteilhaft sein.
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Für einen präziseren Austrag von Ladegütern ist dem Übergangsmittel nachgeordnet, in der Bewegungsrichtung des zu entladenden beziehungsweise umzuladenden Ladeguts betrachtet, in einem dritten Bereich des Austragsmittels ein mit dem Übergangsmittel koppelbarer Abgaberotor angeordnet. Der Abgaberotor weist einen dritten Ladungsübernahmebereich auf, welcher am zweiten Ladungsübergabebereich des Übergangsmittels angeordnet ist.
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Dieser Abgaberotor nimmt das vom Austragsrotor über das Übergangsmittel transportierte beziehungsweise geworfene Ladegut entgegen und transportiert dieses Ladegut weiter zum dritten Ladungsübergabebereich, über welchen das Ladegut aus dem Austragsmittel abgegeben wird.
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Der Abgaberotor nimmt das Ladegut auf und transportiert es gleichmäßig weiter. Hierbei kommt es zu einer Beruhigung des Stromes des Ladeguts durch den Abgaberotor. Insbesondere bei trockenem Erntegut beziehungsweise Ladegut wird hierbei eine Reduzierung der Staubentwicklung erreicht.
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Vorgesehen ist es, dass der Abgaberotor das Ladegut auf eine am dritten Ladungsübergabebereich angeordnete geneigte Ebene transportiert, über welche das Ladegut den dritten Bereich des Austragsmittels verlässt und beispielsweise in ein anderes Transportmittel, ein Silo oder eine Maschine zur Weiterverarbeitung des Ladeguts umgeladen wird.
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Die Rotationsachse des Abgaberotors kann beispielsweise senkrecht ausgerichtet sein. In diesem Fall kann das Ladegut dem Abgaberotor in der Richtung seiner Längsachse beziehungsweise axial zugeführt werden und vom Abgaberotor in einem Winkel von 90 Grad zur Rotationsachse des Abgaberotors beziehungsweise radial abgegeben werden. Insbesondere ist es vorgesehen, dass das Ladegut dem derart ausgeführten Abgaberotor von oben zugeführt wird beziehungsweise in diesen hineinfällt. Das vom Abgaberotor über dessen dritten Ladungsübergabebereich abgegebene Ladegut kann das Austragsmittel über eine geneigte Ebene verlassen.
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Alternativ ist es vorgesehen, dass die Rotationsachse des Abgaberotors quer zur Transportrichtung des Ladeguts ausgerichtet ist. In diesem Fall ist die Rotationsachse des Abgaberotors parallel oder annähernd parallel zur Rotationsachse des Austragsrotors angeordnet.
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Das durch den Austragsrotor zu transportierende Ladegut kann beispielsweise mittels geeigneter Führungsbleche für das Ladegut über den Austragsrotor transportiert werden. In einer bevorzugten Ausführung wird das Ladegut unter dem Austragsrotor hindurch transportiert. Der dritte Bereich des Austragsrotors weist einen gegenüber dem Durchmesser des Übergabemittels reduzierten Querschnitt auf, wodurch der Ladungsgüterstrom zusammengefasst und gleichmäßiger weitertransportiert wird.
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Der Abgaberotor des Austragsmittels weist einen Durchmesser auf, welcher im Bereich von 0,5 m bis 1,2 m liegt. Der Abgaberotor wird je nach gewählter Betriebsart des Austragsmittels mit einer Drehzahl kleiner als 130 Umdrehungen pro Minute oder größer als 250 Umdrehungen pro Minute betrieben. Der erfindungsgemäße Abgaberotor weist zwischen 3 und 8 Rotorschaufeln beziehungsweise Flügel auf. Derartige Rotorschaufeln beziehungsweise Flügel können mehrere jeweils in einer gedachten Fläche angeordnete Zinken je Rotorschaufel aufweisen. Durch eine Anordnung dieser radial von der Rotationsachse des Abgaberotors abstehender Zinken statt flächiger Rotorschaufeln wird der Transport des Ladeguts verbessert und ein Verstopfen oder Verklemmen des Ladeguts vermieden.
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Der Abgaberotor des Austragsmittels ist zumindest teilweise von einer Verkleidung umgeben. Diese Verkleidung weist je eine Öffnung im Bereich des dritten Ladungsübernahmebereichs für den Übergang des Ladeguts vom Übergangsmittel in den Abgaberotor sowie des dritten Ladungsübergabebereichs für die Abgabe beziehungsweise den Austrag des Ladeguts aus dem Abgaberotor und somit aus dem Austragsmittel auf.
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Beispielsweise trockenes Ladegut wie ein Korn-Stroh-Spreu-Gemisch wird vom Abgaberotor mit einer geringen Geschwindigkeit und gleichmäßig abgegeben, wobei es beispielsweise über eine geneigte Ebene am dritten Ladungsübergabebereich in einem fast gleichmäßigen Ladungsstrom über eine Entfernung von 0,2 m bis 3 m weit abgeworfen beziehungsweise durch die Luft transportiert werden kann. Mittels einer entsprechend einstellbaren geneigten Ebene und/oder entsprechenden Leitblechen kann die Entfernung, über welche das Ladegut nach dem Verlassen des Austragsmittels durch die Luft transportiert wird, beeinflusst werden. Eine derartige Entfernung kann beispielsweise in einem Bereich zwischen 0 m und 3 m eingestellt werden.
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Vorgesehen ist es, die drei Bereiche des Austragsmittels miteinander verbindbar auszuführen. Mittels entsprechender Mittel zum Schwenken und Arretieren der drei Bereiche zueinander können diese in einem zueinander geschwenkten nicht in einer Betriebslage miteinander arretierten Zustand in einem Bauraum angeordnet werden, welcher für eine Montage an einer Stirnseite eines Transport- und Umladewagens, bevorzugt an der Rückseite des Transport- und Umladewagens, geeignet ist. Dieser Zustand beziehungsweise diese Lage der drei Bereiche des Austragsmittels zueinander wird als Transportlage bezeichnet.
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Zur Inbetriebnahme des Austragsmittels wird beispielsweise das erste Mittel zum Schwenken und Arretieren, welches zwischen dem ersten Bereich des Austragsrotors und dem zweiten Bereich des Übergabemittels angeordnet ist, genutzt, um beide Bereiche in eine Betriebslage zueinander zu bringen. In dieser Betriebslage des zweiten Bereichs mit dem ersten Bereich erfolgt eine Arretierung der Bereiche zueinander mittels geeigneter Arretierungsmittel.
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Nachfolgend oder zeitgleich wird das zweite Mittel zum Schwenken und Arretieren, welches zwischen dem zweiten Bereich des Übergangsmittels und dem dritten Bereich des Ausgaberotors angeordnet ist, genutzt, um den dritten Bereich mit dem zweiten Bereich in der Betriebslage zu verbinden und zu arretieren.
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Ist das gesamte Austragsmittel in seine Betriebslage gebracht und arretiert worden, vergrößern sich die Abmessungen des Transport- und Umladewagens wesentlich, was beispielsweise keinen Transport über eine öffentliche Straße mehr zulässt. Vor einem derartigen Transport müssen die drei Bereiche voneinander entkoppelt und in die Transportlage gebracht werden. Auch in dieser Transportlage erfolgt ein Arretieren der drei Bereiche, um ihre sichere Lage bei der Fahrt des Transport- und Umladewagens zu gewährleisten.
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Als mit einem derartigen Transport- und Umladewagen transportierbares und mit dem erfindungsgemäßen Austragsmittel austragbares Ladegut wird insbesondere ein Korn-Stroh-Spreu-Gemisch, feuchter Maishäcksel, trockener Kurzhäcksel wie Stroh, Heu, Energiepflanzen und dergleichen, pelletierte Materialien aller Art bis zu Mischformen wie beispielsweise Corn-Cob-Mix bei der Maisernte, Komposte oder Düngemittel wie Trockenkot betrachtet.
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Vorgesehen ist es auch, dass am Boden des Laderaums des Transport- und Umladewagens ein Transportmittel für das Ladegut angeordnet ist. Ein derartiges Transportmittel kann eine reversierbare Bodenschnecke oder eine Kratzerkette sein, welche das Ladegut in zwei entgegengesetzte Richtungen entlang der Längsersteckung beziehungsweise der Längsachse des Transport- und Umladewagens transportieren kann. Zum Austragen des Ladeguts mittels des erfindungsgemäßen Austragsmittels am Heck des Transport- und Umladewagens transportiert die Bodenschnecke oder die Kratzerkette das Ladegut in Richtung des ersten Ladungsübernahmebereichs, um das Ladegut dem Austragsrotor zuzuführen.
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Vorgesehen ist es, dass die erste Schwenkachse des ersten Mittels zum Schwenken und Arretieren orthogonal zur zweiten Schwenkachse des zweiten Mittels zum Schwenken und Arretieren und parallel zur Rückwand des Transport- und Umladewagens angeordnet ist. Derart kann eine einfache und platzsparende Anordnung der drei Bereiche in ihrer Transportlage erreicht werden. In einer beispielhaften Ausführung ist die zweite Schwenkachse des zweiten Mittels zum Schwenken und Arretieren parallel oder nahezu parallel zur Rotationsachse des Austragsrotors ausgerichtet.
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Vorgesehen ist es, dass der Austragsrotor und der Abgaberotor über eine entsprechende Hydraulik beziehungsweise Hydraulikanlage angetrieben werden. Eine derartige Hydraulikanlage kann beispielsweise durch eine mit dem Transport- und Umladewagen gekoppelte Zugmaschine gespeist werden. Eine derartige Zugmaschine kann beispielsweise ein Traktor, ein entsprechender LKW oder eine Erntemaschine wie eine Kompakterntemaschine sein. In einer alternativen Ausführung ist es möglich, den Austragsrotor und/oder den Abgaberotor mittels eines Elektromotors zu betreiben. Zu diesem Zweck ist es auch möglich, einen beispielsweise in einem Silo bereitgestellten Elektroanschluss zu nutzen.
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Vorgesehen ist es, dass der Leistungsbedarf des Austragsrotors in einem Bereich zwischen 40 kW und 60 kW und somit im sogenannten Boostbereich, also einer kurzzeitigen Leistungsreserve moderner Motoren von Zugmaschinen, liegt. Der Leistungsbedarf des Austragsrotors ist somit wesentlich geringer als nach dem Stand der Technik übliche Antriebsleistungen zum Austragen des Ladeguts aus einem Transport- und Umladewagen.
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Vorgesehen ist es, den erfindungsgemäßen Transport- und Umladewagen mit seinem Austragsmittel mit einer für eine Kompakternte vorgesehenen Erntemaschine wie einer entsprechenden Kompakterntemaschine gekoppelt zu nutzen. Das Kompakt-Ernte-Ladegut, welches Korn, Stroh und Spreu beinhaltet, wird von der Erntemaschine im laufenden Erntevorgang auf den Transport- und Umladewagen verbracht. Während der Weiterfahrt der Erntemaschine mit ihrem Transport- und Umladewagen kann ein Austragen des Ladeguts beispielsweise in einen Bunker eines für einen Weitertransport des Ladeguts vorgesehenen Lastkraftwagens beispielsweise alle 15 Minuten erfolgen. Ein derartiger Austragsvorgang, zum einen auch als Parallelfahrzeug bezeichneter Lastkraftwagen, beziehungsweise ein Umladen des Kompakt-Ernte-Ladeguts kann je nach Fassungsvermögen des Transport- und Umladewagens in einer Zeit zwischen beispielsweise 2 Minuten und 5 Minuten durchgeführt werden.
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Weiterhin vorgesehen ist es, dass der Leistungsbedarf des Abgaberotors in einem Bereich kleiner gleich 30 kW liegt.
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Der erfindungsgemäße Transport- und Umladewagen ist derart gestaltet, dass seine Rückwand gemeinsam mit dem an der Rückwand angeordnetem Austragsmittel nach oben schwenkbar ist. Diese aus dem Stand der Technik bekannte Eigenschaft, die Rückwand öffnen und nach oben schwenken zu können, ermöglicht es, das Ladegut schnell aus dem Transport- und Umladewagen zu entladen. Zu diesem Zweck kann auch das am Boden des Laderaums des Transport- und Umladewagens angeordnete Transportmittel für das Ladegut eingesetzt werden, um das Ladegut aus dem Transport- und Umladewagen zu entladen.
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Vorgesehen ist es weiterhin auch, dass der Laderaum des Transport- und Umladewagens kippbar beziehungsweise neigbar ist, um das Ladegut noch besser und schneller aus dem Transport- und Umladewagen bei geöffneter Rückwand zu entladen.
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Vorgesehen ist es auch, dass an der Stirnseite des Transport- und Umladewagens, welche dem Austragsmittel entgegengesetzt ist, eine aus dem Stand der Technik bekannte Kornüberladeschnecke angeordnet ist. Diese Kornüberladeschnecke wird insbesondere für das Austragen von Korn als Ladegut des Transport- und Umladewagens eingesetzt. Zu diesem Zweck kann das am Boden des Laderaums des Transport- und Umladewagens angeordnete Transportmittel für das Ladegut derart betrieben werden, dass das Korn in die Richtung der Kornüberladeschnecke transportiert wird. Für den Fall, dass das Ladegut des Transport- und Umladewagens kein Korn ist, erfolgt das Austragen des Ladeguts über das erfindungsgemäße Austragsmittel.
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Somit ist der erfindungsgemäße Transport- und Umladewagen universell zum Transport und zum Austragen von einer Vielzahl von Ladegütern einsetzbar. Der Einsatz kann sowohl gekoppelt mit einer Erntemaschine wie auch mit jeder beliebigen Zugmaschine erfolgen, welche eine Übertragung eines von ihrem Antriebsmotor erzeugten Drehmoments zum Transport- und Umladewagen ermöglicht.
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Vorgesehen ist es beispielsweise auch, dass ein Transport- und Umladewagen ein Häckseltransportwagen oder ein Abschiebeanhänger ist, an welchen das erfindungsgemäße Austragsmittel an einer Stirnseite angeordnet wird. An bereits vorhandene Transport- und Umladewagen kann das Austragsmittel auch nachträglich angeordnet werden. Zur Anordnung des Austragsmittels kann ein anpassbarer Zwischenrahmen vorgesehen werden, welcher eine Verbindung einer Stirnseite eines Transport- und Umladewagens mit dem Austragsmittel ermöglicht.
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Vorgesehen ist es, dass das Nutzvolumen eines Transport- und Umladewagens mit einem erfindungsgemäßen Austragsmittel beispielsweise im Bereich von 25 m3 bis 35 m3 liegt.
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Verfahrensgemäß wird das Austragsmittel in verschiedenen Betriebsarten betrieben. Diese Betriebsarten richten sich nach den Eigenschaften des auszutragenden Ladeguts.
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Eine erste Betriebsart des Austragsmittels ist für relativ trockene Ladegüter wie beispielsweise ein frisch geerntetes Korn-Stroh-Spreu-Gemisch, Heu, Düngemittel wie Trockenkot, Strohhäcksel oder Pellets vorgesehen.
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Die zweite Betriebsart des Austragsmittels ist für feuchtere Ladegüter vorgesehen, welche eine größere Dichte als trockene Ladegüter aufweisen. Derartige Ladegüter sind beispielsweise Maishäcksel, Corn-Cob-Mix, Energiepflanzen oder Kompost.
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In der ersten Betriebsart wird ein einen Durchmesser zwischen 1,6 m und 2,0 m, insbesondere von 1,8 m, aufweisender Austragsrotor mit einer energetisch günstigen Drehzahl in einem Bereich zwischen 30 Umdrehungen pro Minute und 90 Umdrehungen pro Minute, insbesondere von 60 Umdrehungen pro Minute, betrieben. Das auszutragende Ladegut wie ein Korn-Stroh-Spreu-Gemisch wird dem Austragsrotor über den ersten Ladungsübernahmebereich zugeführt.
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Das Ladegut wird vom rotierenden Austragsrotor über den ersten Ladungsübergabebereich, den zweiten Ladungsübernahmebereich und den zweiten Ladungsübergabebereich des zweiten Bereichs, über den dritten Ladungsübernahmebereich zum Abgaberotor im dritten Bereich geworfen beziehungsweise transportiert.
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Der einen Durchmesser im Bereich zwischen 0,5 m und 1,2 m, insbesondere von 0,8 m, aufweisende Abgaberotor wird in der ersten Betriebsart des Austragsmittels für relativ trockene Ladegüter mit einer Drehzahl kleiner als 130 Umdrehungen pro Minute, insbesondere mit einer Drehzahl im Bereich zwischen 100 Umdrehungen pro Minute bis 130 Umdrehungen pro Minute, weiter insbesondere mit einer Drehzahl von 115 Umdrehungen pro Minute betrieben. Hierdurch kommt es zu einem leicht anstauenden und staubhemmenden Weitertransport des Ladeguts durch den Abgaberotor, welcher das Ladegut über den dritten Ladungsübergabebereich transportiert beziehungsweise abschiebt.
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Diese erste Betriebsart kommt bevorzugt bei einer Kopplung des Transport- und Umladewagens mit einem Erntefahrzeug für Getreide oder ein Korn-Stroh-Spreu-Gemisch zum Einsatz.
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In der zweiten Betriebsart, in welcher der Transport- und Umladewagen beispielsweise mit einem leistungsstarken Traktor gekoppelt ist und das feuchtere Ladegut wie ein Maishäcksel möglichst schnell ausgetragen werden soll, wird ein einen Durchmesser zwischen 1,6 m und 2,0 m, insbesondere von 1,8 m, aufweisender Austragsrotor mit einer Drehzahl in einem Bereich zwischen 100 Umdrehungen pro Minute und 140 Umdrehungen pro Minute, insbesondere von 120 Umdrehungen pro Minute, betrieben. Das auszutragende Ladegut wie ein Maishäcksel wird dem Austragsrotor über den ersten Ladungsübernahmebereich zugeführt.
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Das Ladegut wird vom schneller rotierenden Austragsrotor über den ersten Ladungsübergabebereich, den zweiten Ladungsübernahmebereich und den zweiten Ladungsübergabebereich des zweiten Bereichs, über den dritten Ladungsübernahmebereich zum Abgaberotor im dritten Bereich geworfen beziehungsweise transportiert.
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Der einen Durchmesser im Bereich zwischen 0,5 m und 1,2 m, insbesondere von 0,8 m, aufweisende Abgaberotor wird in der zweiten Betriebsart des Austragsmittels mit einer Drehzahl größer als 250 Umdrehungen pro Minute, insbesondere mit einer Drehzahl in einem Bereich zwischen 250 Umdrehungen pro Minute bis 300 Umdrehungen pro Minute, weiter insbesondere mit einer Drehzahl von 270 Umdrehungen pro Minute, betrieben. Hierdurch kommt es zu einer Nachbeschleunigung des Ladeguts durch den Abgaberotor, welcher das Ladegut über den dritten Ladungsübergabebereich transportiert beziehungsweise abwirft.
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Die zuvor erläuterten Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sind nach sorgfältigem Studium der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung der hier bevorzugten, nicht einschränkenden Beispielausgestaltungen der Erfindung mit den zugehörigen Zeichnungen besser zu verstehen und zu bewerten, welche zeigen:
- 1: eine Darstellung des erfindungsgemäßen Austragsmittels in einer Betriebslage an einer Rückseite eines Transport- und Umladewagens,
- 2: das Austragsmittel in einer Transportlage am Transport- und Umladewagen,
- 3: einen Transport- und Umladewagen in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben,
- 4: eine am Transport- und Umladewagen angeordnete Kornüberladeschnecke in einer Transportlage,
- 5: eine am Transport- und Umladewagen angeordnete Kornüberladeschnecke in einer Betriebslage,
- 6: eine Seitenansicht des Transport- und Umladewagens mit dem erfindungsgemäßen Austragsmittel,
- 7: eine Seitenansicht des Transport- und Umladewagens mit dem erfindungsgemäßen Austragsmittel und geöffneter Rückwand und
- 8: einen Transport- und Umladewagen in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben mit einem eine senkrechte Rotationsachsachse aufweisenden Abgaberotor.
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Die 1 zeigt eine Darstellung des erfindungsgemäßen Austragsmittels 1 in einer Betriebslage an einer Rückseite eines Transport- und Umladewagens 2.
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Der Transport- und Umladewagen 2 weist einen Laderaum 3 zur Aufnahme von Ladegütern und eine Kopplungsvorrichtung 4 zur Kopplung mit einer Zugmaschine 5 auf. In der 1 sind die Kopplungsvorrichtung 4 sowie die Zugmaschine 5 nicht dargestellt. Der Transport- und Umladewagen 2 weist ein aus dem Stand der Technik bekanntes Untergestell mit beispielsweise zwei Achsen auf. Ein derartiger Transport- und Umladewagen 2 kann beispielsweise ein Nutzvolumen von 25 m3 oder 35 m3 aufweisen.
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Das erfindungsgemäße Austragsmittels 1 wird an einer Stirnseite des Transport- und Umladewagens 2 angeordnet. Im Beispiel der 1 ist das Austragsmittels 1 an der Rückseite des Transport- und Umladewagens 2 angeordnet.
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Das Austragsmittel 1 weist einen ersten Bereich 5 auf, in welchem der Austragsrotor 6 mit seinen Rotorschaufeln 7 angeordnet ist. Der Austragsrotor 6 mit seinen Rotorschaufeln 7 ist in der 1 mittels Strich-Strich-Linien dargestellt. Die Rotationsachse 38 des Austragsrotors 6 ist in einer Richtung einer Längsachse des Transport- und Umladewagens 2 ausgerichtet. Diese Längsachse ist in der Fahrtbeziehungsweise Bewegungsrichtung des Transport- und Umladewagens 2 ausgerichtet.
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Alternativ kann die Rotationsachse 38 des Austragsrotors 6 mit einer vertikalen Neigung 37 von 5 Grad bis 45 Grad zur Richtung der Längsachse des Transport- und Umladewagens 2 ausgerichtet angeordnet sein, was in der 1 nicht dargestellt ist.
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Das Austragsmittel 1 weist einen zweiten Bereich 8 auf, in welchem das einen Kanal ausbildende Übergangsmittel 9 angeordnet ist. Das Übergangsmittel 9 weist in der 1 einen rechteckigen Querschnitt auf, welcher sich in der Transportrichtung 10 des Ladeguts verringert.
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Das Austragsmittel 1 weist auch einen dritten Bereich 10 auf, in welchem der Abgaberotor 11 mit seinen zweiten Rotorschaufeln 12 angeordnet ist. Eine Rotationsachse 39 des Abgaberotors 11 ist im Beispiel der 1 horizontal ausgeführt. Die zweiten Rotorschaufeln 12 des Abgaberotors 11 sind in der 1 wieder mittels Strich-Strich-Linien dargestellt. Am Ausgang des Austragsmittel 1 und somit am dritten Bereich 10 kann optional eine geneigte Ebene 13 angeordnet sein.
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Beim Austragen des Ladeguts aus dem Laderaum 3 des Transport- und Umladewagens 2 wird das Ladegut dem im ersten Bereich 5 angeordneten Austragsrotor 6 über einen ersten Ladungsübernahmebereich 14 zugeführt. Dieser erste Ladungsübernahmebereich 14 ist in der 1 mittels einer Punkt-Punkt-Linie dargestellt und befindet sich im unteren Bereich des Austragsrotors 6. Das über diesen ersten Ladungsübernahmebereich 14 zum Austragsrotor 6 gelangende Ladegut wird von den sich in der ersten Rotationsrichtung 15 drehenden ersten Rotorschaufeln 7 erfasst, beschleunigt und in der mit mehreren kurzen Pfeilen dargestellten Transportrichtung 16 des Ladeguts bewegt. Das Ladegut verlässt den ersten Bereich 5 des Austragsmittels 1 über einen ersten Ladungsübergabebereich 17, welcher am Ausgang des ersten Bereichs angeordnet und mittels einer Strich-Strich-Linie gekennzeichnet ist.
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Das sich in der Transportrichtung 12 im Austragsmittel 1 bewegende Ladegut erreicht den zweiten Bereich 8 über den zweiten Ladungsübernahmebereich 18, wird durch die vom Austragsrotor 6 bewirkte Beschleunigung weitertransportiert und verlässt den zweiten Bereich 8 und somit das kanalartige Übergangsmittel 9 über den zweiten Ladungsübergabebereich 19. Die Bereiche 18 und 19 sind im zweiten Bereich 8 wieder mittels Strich-Strich-Linien dargestellt.
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Das Ladegut wird in der Transportrichtung 16 weiterbewegt und gelangt über den dritten Ladungsübernahmebereich 20 in den dritten Bereich 10 des Austragsmittels 1. Dort erfasst der Abgaberotor 11 mit seinen zweiten Rotorschaufeln 12 das Ladegut. Der Abgaberotor 11 bewegt sich mit seinen Rotorschaufeln 12 in der zweiten Rotationsrichtung 21 und befördert das Ladegut gleichmäßig weiter in der Transportrichtung 16 zu einer geneigten Ebene 13. Das Ladegut verlässt das Austragsmittels 1 im dritten Ladungsübergabebereich 22 über die geneigte Ebene 13 und kann derart in ein Silo, in einen Bunker eines Transportfahrzeugs oder auf eine Aufschüttung des Ladeguts verbracht werden.
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Ein derartiger Austragsvorgang kann durch das Austragsmittel 1, beispielsweise während einer Fahrt über ein Feld, erfolgen, wobei der Transport- und Umladewagen 2 von einer Kompakterntemaschine gezogen wird, welche die Kompakternte in den Laderaum 3 des Transport- und Umladewagens 2 einbringt. Hierbei kann der Austragsvorgang durch das Austragsmittel 1 während der Fahrt in einen Bunker eines Transportfahrzeugs erfolgen, welches sich parallel zum Transport- und Umladewagen 2 bewegt.
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Das Austragsmittel 1 weist zwischen dem ersten Bereich 5 und dem zweiten Bereich 8 ein erstes Mittel 23 zum Schwenken und Arretieren auf. Durch das erste Mittel 23 kann der zweite Bereich 8 um eine erste Schwenkachse 24 bewegt werden. Beispielsweise für einen Transport des Transport- und Umladewagens 2 über eine öffentliche Straße wird der zweite Bereich 8 nach einem Lösen seiner für die Positionierung in der Betriebslage vorgesehenen, in der 1 nicht dargestellten Arretierungen, um die Schwenkachse 24 um etwa 180 Grad geschwenkt und in eine für eine zum Transport vorgesehene Transportlage gebracht, wie es nachfolgend in der 2 dargestellt ist. In dieser Transportlage wird der zweite Bereich 8 mit entsprechenden für diese Transportlage vorgesehenen Arretierungsmitteln befestigt, welche in der 1 nicht dargestellt sind.
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Zur automatisierten Durchführung dieses Schwenkvorgangs des zweiten Bereichs 8 aus der Betriebslage in die Transportlage und umgekehrt ist ein erster Schwenkantrieb 25 angeordnet. Ein derartiger erster Schwenkantrieb 25 kann beispielsweise hydraulisch betrieben werden.
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Das Austragsmittel 1 weist zwischen dem zweiten Bereich 8 und dem dritten Bereich 10 ein zweites Mittel 26 zum Schwenken und Arretieren auf. Mithilfe des zweiten Mittels 26 kann der dritte Bereich 10 um eine zweite Schwenkachse 27 bewegt werden. Beispielsweise für den Transport des Transport- und Umladewagens 2 über eine öffentliche Straße wird der dritte Bereich 10 nach einem Lösen seiner für die Positionierung in der Betriebslage vorgesehenen, in der 1 nicht dargestellten Arretierungen, um die Schwenkachse 27 um etwa 180 Grad geschwenkt und in eine für eine zum Transport vorgesehene Transportlage gebracht, wie es nachfolgend in der 2 dargestellt ist. In dieser Transportlage wird der dritte Bereich 10 mit entsprechenden für diese Transportlage vorgesehenen Arretierungsmitteln befestigt, welche in der 1 nicht dargestellt sind.
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Zur automatisierten Durchführung dieses Schwenkvorgangs des dritten Bereichs 10 aus der Betriebslage in die Transportlage und umgekehrt ist ein zweiter Schwenkantrieb 28 angeordnet. Ein derartiger zweiter Schwenkantrieb 28 kann beispielsweise hydraulisch betrieben werden.
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Zur automatisierten Durchführung dieses Schwenkvorgangs der geneigten Ebene 13 am Ausgang des Austragsmittels 1 ist ein dritter beispielsweise hydraulisch bewegbarer Schwenkantrieb 29 angeordnet, welcher während eines Austragsvorgangs wie auch während der Fahrt des Transport- und Umladewagens 2 den Winkel der geneigten Ebene 13 durch ein Schwenken der geneigten Ebene 13 um eine dritte Schwenkachse 29 verändern kann.
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Die 2 zeigt das Austragsmittel 1 in einer Transportlage am Transport- und Umladewagen 2. Die 2 zeigt eine Sicht auf das Austragsmittel 1 am Transport- und Umladewagen 2, welche der Sicht in der 1 entspricht.
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Wie bereits aus der 1 bekannt, ist das Austragsmittel 1 an der Rückseite des Transport- und Umladewagens 2 angeordnet. Die Anordnung des ersten Bereichs 5 des Austragsmittel 1 ist zur 1 unverändert. Der zweite Bereich 8 wurde um die erste Schwenkachse 24 in die Transportlage bewegt und gesichert. Der dritte Bereich 10 wurde um seine zweite Schwenkachse 27 in die Transportlage bewegt und ebenfalls gesichert. Optional wurde auch die geneigte Ebene 13 um ihre dritte Schwenkachse 29 in eine Transportposition bewegt.
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Somit ist das Austragsmittel 1 in die platzsparende, kompakte Transportlage gebracht worden, in welcher der Transport- und Umladewagen 2 ohne Gefahr über öffentliche Straßen bewegt werden kann. In der 2 sind die Schwenkbereiche um die zweite Schwenkachse 27 für den dritten Bereich 10 und die dritte Schwenkachse 29 für die geneigte Ebene 13 dargestellt.
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In der 2 zu erkennen sind auch der zweite Schwenkantrieb 28 und der dritte Schwenkantrieb 29. Der erste Schwenkantrieb 25 wird in dieser Darstellung vom zweiten Bereich 8 überdeckt und ist somit nicht zu erkennen. Zu erkennen ist auch, dass die zweite Schwenkachse 27 und die dritte Schwenkachse 29 parallel zueinander und in Richtung der Längserstreckung beziehungsweise der Längsachse des Transport- und Umladewagens 2 ausgerichtet verlaufen. Die erste Schwenkachse 24 verläuft mit einem Winkel von 90 Grad orthogonal zu den Schwenkachsen 27, 29 und der Längsachse des Transport- und Umladewagens 2 und parallel zur Rückwand des Transport- und Umladewagens 2.
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In der 3 ist der Transport- und Umladewagen 2 in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben dargestellt.
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Der in der 3 dargestellte Transport- und Umladewagen 2 weist an seiner Rückseite das erfindungsgemäße Austragsmittel 1 auf, welches sich in der Darstellung der 3 in der Betriebslage befindet. Zu erkennen ist der erste Bereich 5, der zweite Bereich 8 und der dritte Bereich 10 des Austragsmittels 1, welche miteinander verbunden und arretiert sind. Zu erkennen ist auch die horizontal ausgerichtete Rotationsachse 39 des nicht näher dargestellten Abgaberotors 11. In der 3 ist auch die erste Schwenkachse 24 mit ihrem zugehörigen Schwenkbereich für den zweiten Bereich 8 dargestellt.
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Der Transport- und Umladewagen 2 weist ein aus dem Stand der Technik bekanntes Untergestell mit beispielsweise zwei Achsen auf. Im vorderen Bereich des Transport- und Umladewagens 2 ist eine Kopplungsvorrichtung 4 angeordnet, mittels welcher der Transport- und Umladewagen 2 an eine Zugmaschine wie beispielsweise einen Traktor, einen Lastkraftwagen oder eine Erntemaschine wie eine Kompakterntemaschine angekoppelt werden kann.
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Neben der Kopplungsvorrichtung 4 ist ein Kraftübertagungsmittel 31 angeordnet, über welches bei einer entsprechenden Kopplung mit der Zugmaschine und unter dem Einsatz eines Getriebes ein Drehmoment zum Transport- und Umladewagen 2 übertragen werden kann. Hierdurch kann beispielsweise die Kornüberladeschnecke 33 angetrieben werden.
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Der Transport- und Umladewagen 2 weist an seiner in Fahrtrichtung zeigenden Vorderwand eine aus dem Stand der Technik bekannte Kornüberladeschnecke 33 auf. In der Darstellung der 3 ist die Kornüberladeschnecke 33 in einer Transportlage dargestellt. Wie üblich wird diese Kornüberladeschnecke durch ein Schwenken eines Teils der Kornüberladeschnecke 33 in die Betriebslage gebracht, in welcher Korn als Ladegut des Transport- und Umladewagens 2 aus dem Laderaum 3 des Transport- und Umladewagens 2 ausgebracht werden kann. Diese Anordnung einer Kornüberladeschnecke 33 am Transport- und Umladewagen 2 gegenüber dem Austragmittel 1 erhöht die Flexibilität des Einsatzes des beschriebenen Transport- und Umladewagens 2.
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Im Laderaum 3 des Transport- und Umladewagens 2 ist ein im Bodenbereich angeordnetes Transportmittel 32 für das Ladegut zu erkennen, welches als eine reversierbare Bodenschnecke ausgeführt ist. Mittels dieses Transportmittels 32 für das Ladegut kann das Ladegut in die Richtung des erfindungsgemäßen Austragsmittels 1 oder in die Richtung der Kornüberladeschnecke 33 bewegt und entsprechend ausgetragen werden.
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Die 4 zeigt eine am Transport- und Umladewagen 2 angeordnete Kornüberladeschnecke 33 in einer Transportlage der Kornüberladeschnecke 33. Die Kornüberladeschnecke 33 ist im Beispiel der 4 an einer dem nicht dargestellten Austragmittel 1 gegenüberliegenden Wand des Transport- und Umladewagens 2 angeordnet. Eine derartige Kornüberladeschnecke 33 ist aus dem Stand der Technik bekannt. Die Kornüberladeschnecke 33 weist einen um eine vierte Schwenkachse 34 schwenkbaren Teilbereich 35 auf, welcher sich in der 4 in der Transportlage befindet. In der 4 ist auch der Schwenkbereich für den Teilbereich 35 der Kornüberladeschnecke 33 dargestellt.
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In der 4 sind auch die Kopplungsvorrichtung 4 und das Kraftübertragungsmittel 31 dargestellt.
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Die 5 zeigt die am Transport- und Umladewagen 2 angeordnete Kornüberladeschnecke 33 in einer Betriebslage der Kornüberladeschnecke 33. Die Kornüberladeschnecke 33 ist im Beispiel der 5 ebenfalls an einer dem nicht dargestellten Austragmittel 1 gegenüberliegenden Wand des Transport- und Umladewagens 2 angeordnet. Der um die vierte Schwenkachse 34 schwenkbare Teilbereich 35 ist mittels eines entsprechenden Mittels zum Schwenken und Arretieren des Teilbereichs 35 in die Betriebslage gebracht worden. In dieser Betriebslage kann Korn als Ladegut des Transport- und Umladewagens 2 mittels der Kornüberladeschnecke 33 aus dem Transport- und Umladewagen 2 ausgebracht werden.
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In der 5 sind auch die Kopplungsvorrichtung 4 und das Kraftübertragungsmittel 31 zu erkennen.
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Die 6 zeigt eine Seitenansicht des Transport- und Umladewagens 2 mit dem erfindungsgemäßen Austragsmittel 1. Der Transport- und Umladewagen 2 weist ein aus dem Stand der Technik bekanntes Untergestell mit beispielsweise zwei Achsen und einen Laderaum 3 mit einem Nutzvolumen von beispielsweise 25 m3 oder 35 m3 auf. Über die Kopplungsvorrichtung 4 wird der Transport- und Umladewagen 2 mit einer Zugmaschine gekoppelt, von der ein Drehmoment beispielsweise zum Antreiben der Kornüberladeschnecke 33 über das Kraftübertragungsmittel 31 und ein entsprechendes Getriebe zum Transport- und Umladewagen 2 übertragen werden kann.
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In der 6 ist die Rotationsachse 38 des Austragsrotors 6 des Austragsmittels 1 genau parallel zu einer Längsersteckung beziehungsweise zu einer gedachten Längsachse des Transport- und Umladewagens 2 ausgerichtet. Somit ist das erfindungsgemäße Austragsmittel 1 in seiner vertikalen Erstreckung lotsenkrecht angeordnet. Vorgesehen ist es auch, dass die Rotationsachse 38 des Austragsrotors 6 mit einer vertikalen Neigung 37 in einem Bereich von 5 Grad bis 45 Grad angeordnet ist. Infolgedessen würde sich auch die vertikale Erstreckung des Austragsmittels 1 an diese Neigung anpassen, was in der 6 nicht dargestellt ist.
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Die 7 zeigt eine Seitenansicht des Transport- und Umladewagens 2 mit dem erfindungsgemäßen Austragsmittel 1 und geöffneter Rückwand.
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Im Unterschied zur oben beschriebenen 6 ist die Rückwand des Transport- und Umladewagens 2, an welchem das erfindungsgemäße Austragsmittel 1 angeordnet ist, teilweise geöffnet. Die Rückwand des Transport- und Umladewagens 2 kann um eine fünfte Schwenkachse 36 geschwenkt werden. Im Beispiel der 7 ist die Rückwand durch diesen Schwenkvorgang beispielhaft in einem Winkel von 30 Grad geöffnet dargestellt.
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Durch dieses teilweise Öffnen der Rückwand kann das Ladegut aus dem Laderaum 3 entladen werden. Dieser Entladevorgang kann durch den Einsatz des in der 7 nicht dargestellten Transportmittels 32 für das Ladegut unterstützt werden, indem das Ladegut durch das Transportmittel 32 in die Richtung der geöffneten Rückwand transportiert wird.
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In einer nicht dargestellten optionalen Variante kann der Laderaum 3 des Transport- und Umladewagens 2 im vorderen Bereich des Transport- und Umladewagens 2 einseitig durch ein entsprechendes Mittel angehoben werden, so dass das Ladegut im Laderaum 3 in Richtung der geöffneten Rückwand rutscht. Ein Einsatz des Transportmittels 32 für das Ladegut ist auch bei einem angekippten Transport- und Umladewagen 2 vorgesehen.
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Die 8 zeigt einen Transport- und Umladewagen 2 in einer perspektivischen Ansicht von schräg oben mit einem eine senkrechte Rotationsachse 39 aufweisenden Abgaberotor 11.
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Im Beispiel der 8 ist das Austragsmittel 1 an der Rückseite des Transport- und Umladewagens 2 angeordnet. Das Austragsmittel 1 weist den ersten Bereich 5, den zweiten Bereich 8 und den dritten Bereich 10 auf, in welchem der Abgaberotor 11 angeordnet ist.
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In diesem Fall, in welchem die Rotationsachse 39 des Abgaberotors 11, welcher im dritten Bereich 10 integriert angeordnet ist, senkrecht ausgerichtet ist, wird das Ladegut dem Abgaberotor 11 in der Richtung seiner Rotationsachse 39 beziehungsweise axial zugeführt und vom Abgaberotor 11 in einem Winkel von 90 Grad zur Rotationsachse 29 des Abgaberotors 11 beziehungsweise radial abgegeben werden. Insbesondere ist es vorgesehen, dass das Ladegut dem derart ausgeführten Abgaberotor 11 von oben zugeführt wird beziehungsweise in diesen hineinfällt. Dieser Weg des Ladeguts beziehungsweise die Transportrichtung 16 ist in der 8 mittels mehrerer Pfeile im Bereich des Abgaberotors 11 dargestellt.
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Das vom Abgaberotor 11 über dessen dritten Ladungsübergabebereich 22 abgegebene Ladegut kann das Austragsmittel 1 über eine geneigte Ebene 13 verlassen.
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In der 8 ist der dritte Bereich 10 des Austragsmittels 1 mit dem Abgaberotor 11 auch in einer auszugweise vergrößerten Teildarstellung gezeigt. Die Rotorschaufeln beziehungsweise Flügel des Abgaberotors 11 werden jeweils durch mehrere radial von der Rotationsachse 39 des Abgaberotors 11 abstehende Zinken 40 ausgebildet, welche gruppiert jeweils in einer gedachten Fläche angeordnet sind.
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Im Beispiel der 8 werden drei Rotorschaufeln beziehungsweise Flügel des Abgaberotors 11 durch jeweils drei radial von der Rotationsachse 39 des Abgaberotors 11 abstehende Zinken 40 ausgebildet. Durch derartige Zinken 40 wird der Transport des auszutragenden Ladeguts verbessert und ein Verstopfen oder Verklemmen des Ladeguts vermieden.
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Liste der Bezugszeichen
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- 1
- Austragsmittel
- 2
- Transport- und Umladewagen
- 3
- Laderaum
- 4
- Kopplungsvorrichtung
- 5
- erster Bereich
- 6
- Austragsrotor
- 7
- erste Rotorschaufeln
- 8
- zweiter Bereich
- 9
- Übergangsmittel
- 10
- dritter Bereich
- 11
- Abgaberotor
- 12
- zweite Rotorschaufeln
- 13
- geneigte Ebene
- 14
- erster Ladungsübernahmebereich
- 15
- erste Rotationsrichtung
- 16
- Transportrichtung
- 17
- erster Ladungsübergabebereich
- 18
- zweiter Ladungsübernahmebereich
- 19
- zweiter Ladungsübergabebereich
- 20
- dritter Ladungsübernahmebereich
- 21
- zweite Rotationsrichtung
- 22
- dritter Ladungsübergabebereich
- 23
- erstes Mittel zum Schwenken und Arretieren
- 24
- erste Schwenkachse
- 25
- erster Schwenkantrieb
- 26
- zweites Mittel zum Schwenken und Arretieren
- 27
- zweite Schwenkachse
- 28
- zweiter Schwenkantrieb
- 29
- dritter Schwenkantrieb
- 30
- dritte Schwenkachse
- 31
- Kraftübertagungsmittel
- 32
- Transportmittel für das Ladegut
- 33
- Kornüberladeschnecke
- 34
- vierte Schwenkachse
- 35
- Teilbereich
- 36
- fünfte Schwenkachse
- 37
- Neigung der Rotationsachse des Austragsrotors
- 38
- Rotationsachse des Austragsrotors
- 39
- Rotationsachse des Abgaberotors
- 40
- Zinken