DE10202124A1 - Durchlaufreinigungseinrichtung - Google Patents
DurchlaufreinigungseinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Durchlaufreinigungseinrichtung zum Waschen, Spülen oder Trocknen von Reinigungsgut, mit einer Förderstrecke (1) zum Transport des Waschgutes und einer Eingabe- und Entnahmestation (2, 3), mit längs oder quer zur Förderstrecke angeordneten Wasch-, Spül- oder Trocknungszonen (5, 6, 7), einem Boden (14) unterhalb der Förderstrecke (1) und einer Abdeckhaube (20, 21), welche die Wasch-, Spül- bzw. Trocknungszonen umgibt. Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Durchlaufreinigungseinrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei der die Zugänglichkeit der Reinigungsstationen und ggf. der Trocknungsstationen einschließlich der Förderstrecke (1) verbessert ist. Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, dass die Abdeckhaube (20, 21) beweglich, vorzugsweise schwenkbar, an der Reinigungseinrichtung gelagert ist und von einer die Wasch-, Spül- bzw. Trocknungsstation (5, 6, 7) umgebenden Schließlage in eine von der Wasch-, Spül- bzw. Trocknungsstation (5, 6, 7) entfernten Offenlage bringbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Durchlaufreinigungseinrichtung zum Waschen, Spülen oder Trocknen von Reinigungsgut, mit einer Förderstrecke zum Transport des Waschgutes und einer Eingabe und Entnahmestation, mit längs oder quer zur Förderstrecke angeordneten Wasch-, Spül- oder Trocknungszonen, ggf. einem Boden unterhalb der Förderstrecke und einer Abdeckhaube, welche die Wasch-, Spül- bzw. Trocknungszonen umgibt.
- Derartige Durchlaufreinigungseinrichtungen sind allgemein bekannt und bestehen aus einer meist geraden Förderstrecke wie Rollenbahn oder Förderband zum Transport des Waschgutes von einer Eingabestation zur Entnahmestation. Zwischen der Eingabestation und der Entnahmestation sind im Abstand unter und/oder über der Förderstrecke Reinigungs- oder Trocknungszonen in Form von Druck-, Spritz-, Sprüh- oder Luftdüsen angebracht, mit denen das Reinigungsmedium oder Trocknungsmedium, beispielsweise eine wässrige Wasch- oder Spülflüssigkeit oder Trocknungsluft mit Druck an das Waschgut gebracht wird.
- Die bekannten Reinigungseinrichtungen sind meist getragen von einem Gestell, welches auch die Wasch- und Spülmittelbehälter und ein Luftgebläse zum Trocknen trägt. Das Reinigungsgut wird während des Durchlaufs gewaschen, gespült und ggf. getrocknet. Derartige bekannte Einrichtungen können als Komplettgerät mit einer Waschzone, einer nachfolgenden Spülzone und einer anschließenden Trocknungszone ausgebildet sein. Wahlweise gibt es solche Geräte, mit denen nur gewaschen und gespült werden kann und alternativ dann zum Trocknen ein separates Gerät benutzt wird.
- Damit während des Reinigungsvorganges die Umgebung nicht mit Wasch- oder Spülflüssigkeit belastet bzw. die Trocknungsluft optimal genutzt wird, sind die Wasch- und Spül- bzw. die Trocknungszonen mit einem Boden, meist wannenartig ausgebildet versehen, von dem die Wasch- und Spülflüssigkeit aufgefangen wird und in einem Behälter gesammelt werden kann. Ferner ist die Förderstrecke im Bereich der Reinigungszonen bzw. Trocknungszone mit einer haubenartigen Abdeckhaube versehen, die an den Stirnseiten Durchlassöffnungen hat und mit Seitenteilen bis zum Boden reicht, so dass umfänglich eine Abschirmung des Reinigungs- und Trocknungsmediums erfolgt.
- Ein Problem bei derartigen Durchlaufreinigungseinrichtungen besteht darin, dass der Zugang zu den Wasch-, Spül- und Trocknungszonen für Wartungs- und Reparaturarbeiten schwierig ist. Die Zugänglichkeit wird um so schwieriger, je mehr Reinigungs- und Trocknungszonen vorhanden sind. Bekannt sind Wartungsklappen in der Abdeckhaube. Diese Lösung ist jedoch verhältnismäßig aufwendig und schränkt die Zugänglichkeit dennoch ein.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Durchlaufreinigungseinrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei der die Zugänglichkeit der Reinigungsstationen und ggf. der Trocknungszonen einschließlich der Förderstrecke verbessert ist.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 aufgeführten Maßnahmen gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass eine Betriebsstörung besser erkannt und eine Inspektion, Wartung und Reparatur schneller durchgeführt werden kann, da die sonst schwer zugänglichen abgedeckten Zonen mit den Wasch-, Spül- und Trocknungselementen im Bereich der Förderstrecke und die Förderstrecke selbst durch einfaches Aufklappen der Abdeckhaube von bis zu drei Seiten zugänglich sind, ohne dass die Abdeckhaube selbst entfernt zu werden braucht.
- Es ist denkbar, dass die Abdeckhaube in Führungen der Einrichtung gelagert und Längsrichtung der Förderstrecke verschiebbar ist, so dass eine Verschiebung in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Dabei kann die Verschiebbarkeit so begrenzt sein, dass in der einen Richtung ein Teil der Behandlungszonen und in der anderen Richtung der andere Teil der Behandlungszonen zugänglich ist. Die Abdeckhaube kann derart ausgeführt sein, dass die Förderstrecke nach oben und an beiden längsseiten abgedeckt werden kann. Bei derartigen Einrichtungen ist unterhalb der Förderstrecke meist ein Boden oder eine Wanne eingebaut, um die Reinigungsflüssigkeit aufzufangen.
- Vorteilhaft ist die Abdeckhaube quer zur Längsrichtung oder in Längsrichtung der Förderstrecke schwenkbar gelagert. Hierfür ist die Abdeckhaube an einer Längsseite bzw. an einer Stirnseite mit einem Gelenk an feststehenden Teilen der Einrichtung befestigt. Im ersten Fall kann die Abdeckhaube in Bezug zur Längsrichtung der Förderstrecke zur Seite weggeklappt werden und im zweiten Fall in Längsrichtung in die Höhe hochgeklappt werden.
- Die Abdeckhaube kann aus mehreren Segmenten bestehen, so dass bei größeren Abdeckhauben eine leichtere Handhabung möglich und eine bereichsweise Öffnung der Behandlungszonen möglich ist. Für die Anlenkung der Abdeckhaube ist vorteilhaft zwischen der Eingabestation und der Entnahmestation eine die Förderstrecke quer übergreifende brückenartige Traverse an der Einrichtung vorhanden, wobei die Abdeckhaube mit einem Ende mit der Traverse gelenkig verbunden ist. Bei dieser Lösung kann die Abdeckhaube mit breiten seitlichen Wänden versehen werden.
- Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung besteht darin, dass die Traverse zwischen zwei Behandlungszonen oder etwa in der Mitte zwischen den Behandlungszonen angebracht ist, so dass an beiden gegenüberliegenden Seiten der Traverse je eine Abdeckhaube angelenkt werden kann. Dadurch sind verhältnismäßig kurze Abdeckhauben möglich, von denen jede für sich geöffnet werden kann, um eine Behandlungszone zugänglich zu machen, beispielsweise, die Wasch- oder Spülzone. Es können auch beide Abdeckhauben geöffnet werden, deren Öffnungsrichtungen auf einander zu gerichtet sind.
- An der Abdeckhaube einerseits und der Traverse andererseits, können mechanisch, hydraulisch oder pneumatisch wirkende Stütz- oder Dämpfungselemente angebracht sein, die das Öffnen erleichtern bzw. das Eigengewicht der Abdeckhaube beim Schließen abfangen.
- Um die seitliche Abdichtung zum Boden hin zu verbessern, kann die Abdeckhaube mit Seitenteilen am Boden anliegen oder abgestützt sein.
- Die Eingabestation und die Entnahmestation sind normalerweise nicht mit der Abdeckhaube abgedeckt, um die Beladung und Entladung nicht zu behindern. In der Regel sind diese Stationen als Vorbau aufgebaut, so dass die Förderstrecke sich auch auf diesen Vorbau erstreckt. Bei einer Ausbildung als Förderband oder Rollenbahn kann das Behandlungsgut, beispielsweise Waschgutbehälter mit Waschgut direkt auf das Förderband oder die Rollenbahn abgelegt werden, so dass der Behälter in die Waschzone hineintransportiert und aus der Spül- oder Trocknungszone hinaustransportiert wird. Allerdings kann die Förderstrecke auch bewegliche Teile aufweisen die aus sicherheitstechnischen Gründen im Betrieb nicht zugänglich sein sollten, sehr wohl aber zur Inspektion, Wartung und Reparatur. Deshalb kann an den Stirnseiten der Abdeckhaube eine plattenartige Auflage angebracht sein, die im Betrieb der Einrichtung die Förderstrecke im Bereich der Eingabestation und Entnahmestation abdeckt und beim Öffnen der Abdeckhaube diesen Bereich freigibt.
- Nachfolgend ist an Hand der Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben.
- Es zeigen:
- Fig. 1 die Seitenansicht der Durchlaufreinigungseinrichtung,
- Fig. 2 die Seitenansicht nach Fig. 1 mit aufgeklappter Abdeckhaube,
- Fig. 3 die Draufsicht auf die Durchlaufreinigungseinrichtung bei aufgeklappter Abdeckhaube.
- Dem Ausführungsbeispiel der Durchlaufreinigungseinrichtung liegt ein baueinheitliches Aggregat in kompakter Bauweise zu Grunde, dass eine Förderstrecke 1 zum Transport des Waschgutes aufweist. Diese Förderstrecke 1 kann ein langgestrecktes Förderband, eine Rollenbahn oder ein anderes geeignetes Transportmedium wie Kettenförderer sein, mit der das Waschgut von einer Eingabestation 2 zu einer Entnahmestation 3 befördert wird. Die Förderstrecke 1 wird durch einen Elektromotor 4 angetrieben.
- Zwischen der Eingabestation 2 und der Entnahmestation 3 sind verschiedene Behandlungszonen 5, 6, 7 entlang der Förderstrecke 1 angebracht. Das Waschgut wird von der Eingabestation 2 in die Behandlungszone 5 gefördert. Bei der Behandlungszone 5 handelt es sich um eine Waschzone 5, die mit mehreren über und unter der Förderstrecke angebrachten Strahl- oder Spritzdüsen 8 ausgerüstet ist. In Förderrichtung hinter der Behandlungszone 5 folgt die Behandlungszone 6, bei der es sich um eine Spülzone handelt, die mit mehreren über und unter der Förderstrecke angebrachten Sprühdüsen 9 ausgerüstet ist. Die Trocknungszone 7 ist in die Spülzone 6 integriert, d. h. es sind von der Seite oder von unten auf die Förderstrecke gerichtete nicht dargestellte Luftdüsen vorhanden, die nach Beendigung des Spülvorganges aktiviert werden.
- Die Förderstrecke 1 besitzt einen Unterbau 10, der beispielsweise als Gestell ausgeführt ist. Dieser Unterbau 10 weist die Betriebsmittel der Einrichtung auf, die aus dem Waschmittelbehälter 11, dem Spülmittelbehälter 12, Filter, Pumpen und die nicht dargestellte Verrohrung der Einrichtung vom Waschmittelbehälter 11 zu den Strahl- oder Spritzdüsen 8 und vom Spülmittelbehälter 11 zu den Sprühdüsen 9 enthält. Es ist ferner im Unterbau ein Saug- oder Druckgebläse 13 vorhanden, das die Luftdüsen speist.
- Die Reinigung erfolgt im Durchlauf, wobei in der Waschzone 5 das Waschgut mit den Druckstrahlen einer Reinigungsflüssigkeit abgespritzt wird. Dabei kann es sich um eine wässrige Flüssigkeit handeln. In der nachfolgenden Spülzone 6 wird die am Waschgut anhaftende Waschflüssigkeit mit einer klaren Spülflüssigkeit abgesprüht und wie bereits erwähnt nach Beendigung des Spülvorganges getrocknet.
- Zwischen der Förderstrecke 1 und dem Unterbau 10 befindet sich ein Boden 14, der dazu dient, die gebrauchte Waschflüssigkeit und die gebrauchte Spülflüssigkeit aufzufangen und in den jeweiligen Behälter 11, 12 zurückzuleiten oder abzuleiten zu einer Aufbereitungsanlage für gebrauchte Wasch- oder Spülflüssigkeit.
- Zwischen der Waschzone 5 und der Spülzone 6 ist quer über der Förderstrecke 1 eine brückenartige Traverse 15 angebracht, die mit gegenüberliegenden trapezförmigen Seitenteilen 16 am Boden 14 oder dem Unterbau 10 befestigt ist. Der rechteckige Quersteg 17 der Traverse 15 überspannt die Förderstrecke 1 etwa in Höhe der Strahl- und Sprühdüsen 8, 9, so dass das auf der Förderstrecke transportierte Waschgut durch die Traverse 15 hindurchpasst. An den Quersteg 17 sind an den gegenüberliegenden Längsseiten 18, 19 je eine Abdeckhaube 20, 21 mit einem Gelenk 22 befestigt, so dass jede Abdeckhaube 20, 21 beweglich gelagert ist und von einer die Waschzone 5 und die Spülzone 6 umgebenden Schließlage in eine diese Zonen 5, 6 freigebenden geöffneten Lage gebracht werden kann. Wie die Fig. 2 zeigt, sind die Abdeckhauben 20, 21 in Längsrichtung der Förderstrecke hochschwenkbar. Die Strahl- und Sprühdüsen 8, 9 und deren Mechanik sind in dieser Stellung der Abdeckhauben gut zugänglich. In Förderrichtung haben die Abdeckhauben 20, 21 einen offen Durchlaß für das Waschgut.
- Die Abdeckhauben 20, 21 bestehen aus etwa u-förmigen Blechkörpern mit je einer Deckseite 23, 24 und rechtwinklig dazu verlaufenden Seitenwänden 25, 26. Die Deckseiten 23, 24 sind jeweils mit der Traverse 15 verbunden, so dass ein Öffnungswinkel von ca. 90° gegeben ist. In der Offenstellung der Hauben 20, 21 sind somit die Zonen 5 und 6 von beiden Längsseiten der Wascheinrichtung her zugänglich, da die in der Schließlage an den trapezartigen Seitenteilen 16 der Traverse 15 bündig anliegenden Ränder der Seitenwände 25, 26 in der Offenlage etwa in Höhe des rechteckigen Quersteges 17 der Traverse 15 verläuft. In der Schließlage der Abdeckhauben 20, 21 ist deren Außenumfang mit der Traverse 15 deckungsgleich und die Seitenwände 25, 26 liegen vorzugsweise dichtend am Boden 14 auf.
- Um die Handhabung der Abdeckhauben 20, 21 zu erleichtern, sind Griffe 27 vorgesehen. Die einerseits an der Abdeckhaube 20, 21 und andererseits an der Traverse 15 befestigten mechanischen, pneumatischen oder hydraulischen Dämpfungs- oder Hubelemente 28 unterstützen das Öffnen und Schließen.
- An den Stirnseiten der Abdeckhauben 20, 21, im Bereich der Eingabestation 2 und der Entnahmestation 3sind plattenartige Auflagen 29 angebracht, die in der Schließlage die Umlenkung 30 der Förderstrecke 1 abdecken und wie Fig. 2 zeigt in der Offenlage die Umlenkung 30 freigeben. Im Betrieb kann das Waschgut auf die Auflage 29 gelegt und von Hand in die Waschzone 5 geschoben werden.
Claims (9)
1. Durchlaufreinigungseinrichtung zum Waschen,
Spülen oder Trocknen von Reinigungsgut, mit
einer Förderstrecke (1) zum Transport des
Waschgutes und einer Aufgabe- und Entnahmestation,
(2, 3) mit längs oder quer zur Förderstrecke
angeordneten Wasch-, Spül- oder Trocknungszonen
(5, 6, 7) und einer Abdeckhaube (20, 21),
welche die Wasch-, Spül- bzw. Trocknungszonen (5,
6, 7) umgibt,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckhaube (20, 21) beweglich an der
Reinigungseinrichtung gelagert ist und von
einer die Wasch-, Spül- bzw. Trocknungszone (5,
6, 7) umgebenden Schließlage in eine von der
Wasch-, Spül- bzw. Trocknungszone (5, 6, 7)
entfernten Offenlage bringbar ist.
2. Durchlaufreinigungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckhaube
(20, 21) quer zur Längsrichtung oder in
Längsrichtung der Förderstrecke (1) schwenkbar ist.
3. Durchlaufreinigungseinrichtung nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Abdeckhaube (20, 21) in Querrichtung geteilt und
jedes Teil (20, 21) dreh-, schwenk- oder
kippbar gelagert ist.
4. Durchlaufreinigungseinrichtung nach Anspruch 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
der Eingabestation (2) und der Entnahmestation
(3) eine die Förderstrecke (1) übergreifende
brückenartige Traverse (15) angebracht ist.
5. Durchlaufreinigungseinrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Abdeckhaube (20, 21) mit einem Gelenk (22)
an der Traverse (15) befestigt ist.
6. Durchlaufreinigungseinrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
an den gegenüberliegenden Seiten (18, 19) der
Traverse (15) je eine Abdeckhaube (20), (21)
angelenkt ist.
7. Durchlaufreinigungseinrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass
an der Abdeckhaube (20, 21) eine Deckelstütze
oder ein Hubelement (28) angebracht ist.
8. Durchlaufreinigungseinrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, das
die Abdeckhaube (20, 21) in der Schließlage mit
Seitenteilen (25, 26) am Boden (14) anliegt.
9. Durchlaufreinigungseinrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass
im Bereich der Eingabe- oder Entnahmestation
(2, 3) an der Stirnseite der Abdeckhaube (20,
21) eine plattenartige Auflage (29) für das
Waschgut angebracht ist.
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Publications (2)
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| DE10202124B4 DE10202124B4 (de) | 2011-03-17 |
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