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DE102021211902A1 - Befestigungsvorrichtung für einen Fensterheber sowie Fensterheber - Google Patents

Befestigungsvorrichtung für einen Fensterheber sowie Fensterheber Download PDF

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DE102021211902A1
DE102021211902A1 DE102021211902.6A DE102021211902A DE102021211902A1 DE 102021211902 A1 DE102021211902 A1 DE 102021211902A1 DE 102021211902 A DE102021211902 A DE 102021211902A DE 102021211902 A1 DE102021211902 A1 DE 102021211902A1
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DE
Germany
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joint
fastening device
joint piece
pivot pin
pivot
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102021211902.6A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael BLASCHKE
Matthias Fischer
Dominik Kiefer
Michael Trautmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Brose Fahrzeugteile SE and Co KG filed Critical Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Priority to EP22803263.7A priority patent/EP4402330A1/de
Priority to CN202280069660.8A priority patent/CN118202129A/zh
Priority to PCT/EP2022/079095 priority patent/WO2023066997A1/de
Publication of DE102021211902A1 publication Critical patent/DE102021211902A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung (9) für einen Fahrzeugfensterheber (1) mit mindestens einer Führungsschiene (2) zur verschiebebeweglichen Führung eines Mitnehmers (3) für eine Fensterscheibe (4), aufweisend ein Gelenkstück (13) mit einem Grundkörper (14) und mit zwei an diesen entlang einer Drehachse (15) angeformten Gelenkzapfen (16) mit zwei parallelen Planflächen (16a) aufweist, wobei der oder jeder Gelenkzapfen (16) einen axialen Einschnitt (23) aufweist, und wobei die Führungsschiene (2) einen Anbindungsabschnitt (116) mit miteinander fluchtenden Gelenknuten (22) zur Aufnahme und schwenkbeweglichen Lagerung der Gelenkzapfen (16) des Gelenkstücks (13) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine, insbesondere gelenkige, Befestigungsvorrichtung für einen Fensterheber (Fahrzeugfensterheber) mit mindestens einer Führungsschiene zur verschiebebeweglichen Führung eines Mitnehmers für eine Fensterscheibe und mit einem Gelenkstück. Die Erfindung betrifft weiterhin einen Fensterheber (Fahrzeugfensterheber) zum Verstellen einer Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs, mit einer solchen Befestigungsvorrichtung.
  • Bewegbare Fahrzeugfensterscheiben werden üblicherweise durch elektromotorisch betriebene Stellvorrichtungen als (Fahrzeug-)Fensterheber zwischen einer Schließstellung und einer Öffnungsstellung verfahren. Ein solcher Fensterheber umfasst in der Regel einen elektromotorischen Stellantrieb sowie eine den Stellantrieb mit der Fensterscheibe koppelnde oder verbindende Stellmechanik, welche einer Kraftfahrzeugtür oder einer Kraftfahrzeugkarosserie zugeordnet sind.
  • Die Stellmechanik ist beispielsweise mittels mindestens eines auch als Schienengleiter bezeichneten Mitnehmers an die zu bewegende Fensterscheibe mechanisch angebunden. Der Mitnehmer oder Schienengleiter ist als Scheibenführungselement typischerweise im Bereich einer Unterkante der Fensterscheibe mit dieser verbunden und über einen flexiblen Seilzug (Zugseil) mit dem elektromotorischen Stellantrieb verbunden sowie entlang der Führungsschiene verstellbar, um die Fensterscheibe entlang des Verstellweges zwischen der Schließstellung und der Öffnungsstellung zu bewegen.
  • Eine aus der DE 10 2019 215 093 B3 bekannte Befestigungsvorrichtung für einen Fensterheber (Fahrzeugfensterheber) mit mindestens einer Führungsschiene zur verschiebebeweglichen Führung eines Mitnehmers für eine Fensterscheibe weist ein Gelenkstück mit zwei an einen Grundkörper des Gegenstücks angeformte und entlang einer Drehachse einander axial gegenüberliegende Gelenkzapfen sowie einen Befestigungsbolzen auf. Ein Anbindungsabschnitt der Führungsschiene weist miteinander fluchtende Gelenknuten zur Aufnahme der Gelenkzapfen und zur schwenkbeweglichen Lagerung des Gelenkstücks sowie eine Durchgangsöffnung für den Befestigungsbolzen auf. Die miteinander fluchtenden Gelenknuten sind oben offen, so dass die Gelenkzapfen des Gelenkstücks am oberen Schienenende in deren dortigen Anbindungsabschnitt einsetzbar sind und die Gelenkzapfen des Gelenkstücks sowie die schienenseitigen Gelenknuten ein Schwenkgelenk bilden.
  • Zur Herstellung des Schwenkgelenks wird das Gelenkstück mit dem Anbindungsabschnitt der Führungsschiene gefügt, indem die Gelenkzapfen zwei parallele Planflächen und die Gelenknuten eine Engstelle sowie einen sich daran anschließenden gelenkpfannenartigen Nutabschnitt oder Nutboden zur Aufnahme des jeweiligen Gelenkzapfens des Gelenkstücks aufweisen. Auf diese Weise lassen sich die gelenkstückseitigen Gelenkzapfen, die zwei einander gegenüberliegende gerundete Gelenkseiten aufweisen, in entsprechender Orientierung in die gelenkpfannenartigen Nutabschnitte bzw. Nutböden der Gelenknuten einführen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Befestigungsvorrichtung der genannten Art einen sicheren Festsitz des Gleitstücks an der bestimmungsgemä-ßen Schienenschnittstelle zu ermöglichen. Vorzugsweise soll zusätzlich oder alternativ ein möglichst weitgehender Toleranzausgleich bei Schwankungen der Schienenschnittstelle, insbesondere der lichten Weite der Engstelle der schienenseitigen Gelenknuten und/oder deren gelenkpfannenartigen Nutabschnitte (Nutböden), ermöglicht werden. Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, einen zum Verstellen einer Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs besonders geeigneten Fensterheber (Fahrzeugfensterheber) mit einer solchen Befestigungsvorrichtung anzugeben.
  • Hinsichtlich der Befestigungsvorrichtung wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und hinsichtlich des Fahrzeugfensterhebers mit den Merkmalen des Anspruchs 10 erfindungsgemäß gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Die im Hinblick auf die Befestigungsvorrichtung angeführten Vorteile und bevorzugten Ausgestaltungen sind sinngemäß auch auf den Fahrzeugfensterheber übertragbar und umgekehrt.
  • Die Befestigungsvorrichtung ist für einen Fahrzeugfensterheber mit mindestens einer Führungsschiene zur schiebebeweglichen Führung eines Mitnehmers für eine Fensterscheibe vorgesehen und eingerichtet. Die Befestigungsvorrichtung weist ein, vorzugsweise aus Kunststoff gefertigtes oder bestehendes, Gelenkstück mit einem Grundkörper und mit zwei an diesen entlang einer Drehachse einander axial gegenüberliegend angeformten Gelenkzapfen auf.
  • Der jeweilige Gelenkzapfen des Gelenkstücks weist zwei parallele Planflächen auf. Mit anderen Worten weisen die Gelenkzapfen zwei einander beabstandet gegenüberliegende Flachseiten auf. Zudem weist der oder jeder Gelenkzapfen einen axialen Einschnitt auf. Mit anderen Worten weist der jeweilige Gelenkzapfen - bezogen auf die Drehachse - eine in Längsrichtung verlaufende Ausnehmung oder Axialnut auf, die sich von der einen Plan- oder Flachseite in die andere Plan- oder Flachseite des Gelenkzapfens erstreckt. Zweckmäßigerweise weisen die Gelenkzapfen des Gelenkstücks zwei einander gegenüberliegende, insbesondere gerundete, vorzugsweise kreisbogenförmige, Gelenkseiten als Gelenkflächen auf.
  • Die Führungsschiene weist einen Anbindungsabschnitt mit miteinander fluchtenden Gelenknuten zur Aufnahme und schwenkbeweglichen Lagerung jeweils eines der Gelenkzapfen des Gelenkstücks auf. Vorzugsweise bilden diese Gelenknuten die schienenseitige Schnittstelle (Schienenschnittstelle) für das Gelenkstück bzw. für dessen Gelenkzapfen. Besonders zweckmäßig weisen die Gelenknuten einen Einführabschnitt und eine sich in Nutlängsrichtung bzw. bezogen auf die Drehachse des Gelenkstücks in Axialrichtung anschließende Engstelle auf, an die sich wiederum ein gelenkpfannenartiger, insbesondere lochförmiger, nachfolgend auch als Nutboden bezeichneter Nutabschnitt anschließt.
  • Im Zuge der Montage des Gelenkstücks werden die Gelenkzapfen mit deren Planseiten an der Engstelle der schienenseitigen Gelenknut vorbei in den gelenkpfannenartigen Nutboden eingeführt. Daraufhin kann das Gelenkstück um ca. 90° geschwenkt werden, so dass die Gelenkzapfen in den Gelenknuten nach Art eines Festsitzes einliegen und das Gelenkstück unverlierbar und schwenkbeweglich in den schienenseitigen Gelenknuten einsitzt.
  • Die infolge des Einschnitts bewirkte Materialschwächung der Gelenkzapfen führt zu einem federnden Effekt des jeweiligen Gelenkzapfens. Dieser Effekt wirkt sich insbesondere in der Montageposition des Gelenks aus, indem auf Schwankungen der Schienenschnittstelle, insbesondere im Hinblick auf den Loch- oder Öffnungsdurchmesser und/oder eine Loch- oder Öffnungsunrundheit der schienenseitigen Gelenknuten, reagieren kann. Aber auch beim Einführen der Gelenkzapfen des Gelenkstücks in die schienenseitigen Gelenknuten ermöglicht der federnde Effekt des jeweiligen Gelenkzapfens toleranzbedingte Schwankungen der lichten Weite im Bereich der schienenseitigen Engstellen auszugleichen. Zudem ermöglichen die Einschnitte bzw. Axialnuten in den Gelenkzapfen eine Trennung der Aufgabe des Festsitzes und/oder des Toleranzausgleich.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung ist zumindest einer der Gelenkzapfen des Gelenkstücks als Exzenter ausgebildet. Geeigneter Weise sind beide Gelenkzapfen als Exzenter ausgeführt. Dieser kann als Materialauftragung der oder auf den Gelenkzapfen ausgeführt sein. Diese Exzentrizität der Gelenkzapfen ermöglicht eine spielfreie Lagerung des Gelenkstücks an der Führungsschiene bzw. an deren Anbindungsabschnitt oder Schienenschnittstelle. Zudem führen die Exzenter zu einer Geräuschminimierung an bzw. in der Lagerstelle.
  • In zweckmäßiger Weiterbildung ist an zumindest einen der Gelenkzapfen, vorzugsweise an beide Gelenkzapfen, ein Anschlagrand angeformt. Dieser dient der Anlage des Gelenkstücks an zumindest einem der Nutschenkel der korrespondierenden Gelenknut. Geeigneter Weise weist der oder jeder Gelenkzapfen freiendseitig eine Abstufung oder einen, vorzugsweise abgestuften, Zapfenabschnitt mit verringerter Querschnittsfläche auf. Insbesondere dient diese Abstufung des Gelenkzapfens (nachfolgend auch als Rippe auf der Außenseite bezeichnet) als repräsentatives Indikatormaß zur Qualitätskontrolle, beispielsweise in der laufenden Serie. Auf der planen Zapfenfläche ist von der Innenkante zur Außenkante eine Schräge mit einem Winkel von beispielsweise 2.2° aufgebracht. Dies resultiert aus der Stanzschräge im Serienprozess, wonach der Lochdurchmesser an der Schenkelinnenseite der (Führungs-)Schiene kleiner ist als an der Schienen- oder Schenkelaußenseite. Diesem Aspekt oder Effekt wird mit der durch die Rippe auf der Außenseite bzw. durch die Abstufung oder Verjüngung realisierten Schräge entgegenwirkt, insbesondere um messtechnisch zu erfassen, dass diese Schräge vorhanden ist bzw. hinsichtlich deren Abmessung oder Ausmaß im tolerierbaren Bereich liegt.
  • In zweckmäßiger Weiterbildung beträgt die axiale Einschnitttiefe (Nuttiefe) des Einschnitts (der Axialnut) des oder jedes Gelenkzapfens mindestens 50% der axialen Länge des jeweiligen Gelenkzapfens. Vorzugsweise beträgt die Einschnitttiefe 60% bis 80%, besonders bevorzugt (65 ± 5) %. Mit zunehmender Einschnitttiefe (Nuttiefe) des Einschnitts (der Axialnut) des oder jedes Gelenkzapfens nimmt auch der Federeffekt zu. Hiermit kann beispielsweise auf verschiedene Materialstärken bzw. Ausführungen der Führungsschienen reagiert werden. Geeigneter Weise beträgt die Einschnittbreite (Nutbreite) des Einschnitts (der Axialnut) des oder jedes Gelenkzapfens mindestens 15%, vorzugsweise 20% bis 40%, besonders bevorzugt (25 ± 5) %, der (Zapfen-)Breite des jeweiligen Gelenkzapfens.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist die Öffnung des Gelenkstücks als Durchgangsöffnung mit Innengewinde ausgeführt. Mit anderen Worten weist der Grundkörper des Gelenkstücks eine Innengewindeöffnung auf. Diese dient zur Aufnahme eines Befestigungsbolzens, der einen Schaftabschnitt mit einem korrespondierenden Außengewinde aufweist. Eine stirnseitige Werkzeugöffnung im Befestigungsbolzen ermöglicht ein Eindrehen des Befestigungsbolzens in die Öffnung des Gelenkstücks bzw. dessen Grundkörpers. Auch kann der Befestigungsbolzen mit einem gewindelosen Schaftabschnitt ausgeführt und die Halterung des Befestigungsbolzens in der Öffnung des Gelenkstücks durch Presspassung oder durch Stoffschluss hergestellt sein.
  • Der erfindungsgemäße Fahrzeugfensterheber zum Verstellen einer Fensterscheibe eines Kraftfahrzeugs weist mindestens eine Führungsschiene, vorzugsweise zwei zueinander parallel Führungsschienen, und die Befestigungsvorrichtung mit schienenendseitigem Anbindungsabschnitt auf. Geeigneter Weise ist am dem Anbindungsabschnitt gegenüberliegenden Schienenende eine Ver- oder Einstelleinrichtung vorgesehen, beispielsweise in Form eines Schraubbolzens. Hiermit kann - wie in der eingangs genannten DE 10 2019 215 093 B3 beschrieben ist - die jeweilige Führungsschiene in Fahrzeugquerrichtung (Y-Richtung) eingestellt und hierzu um das obere Schenkgelenk der Befestigungsvorrichtung geschwenkt werden. Der maximale Verstellhub ist dabei vorzugsweise durch den Schwenkhub des Gelenkstücks begrenzt, der seinerseits durch den Abstand oder Schwenkbogen eines Anschlagrings des Befestigungsbolzens zum Anbindungsabschnitt der Führungsschiene bestimmt sein kann oder bestimmbar ist.
  • Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
    • 1 in perspektivischer Darstellung einen Fahrzeugfensterheber mit einem elektromotorischen Seilantreib und mit einer Stellmechanik sowie mit zwei Führungsschienen mit jeweils einer gelenkigen Befestigungsvorrichtung,
    • 2 in perspektivischer Darstellung einen Ausschnitt II aus 1 mit einem Rahmen- oder Modulteil und mit einer Befestigungsvorrichtung mit einem (oberen) Anbindungsabschnitt einer der Führungsschienen sowie daran schwenkbeweglich gelagertem Gelenkstück mit eingesetztem Befestigungsbolzen,
    • 3 in einer perspektivischen Darstellung das Gelenkstück mit einem Grundkörper und daran angeformten Gelenkzapfen mit axialen Einschnitten (Axialnuten),
    • 4 das Gelenkstück in einer Draufsicht auf einen an den Grundkörper angeformten Gelenksteg zwischen den endseitigen Gelenkzapfen, und
    • 5a bis 5c perspektivisch in unterschiedlichen Fügestellungen das in Gelenknuten der Führungsschiene bzw. deren Anbindungsabschnitt als (mechanische) Schienenschnittstelle eingesetzte und eingeschwenkte Gelenkstück.
  • Einander entsprechende Teile und Größen sind in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt einen (Seil-)Fensterheber 1 für ein Kraftfahrzeug (Fahrzeugfensterheber). Im Ausführungsbeispiel ist ein zweitrangiger Seilfensterheber mit zwei parallelen Führungsschienen 2 gezeigt, an denen Mitnehmer oder Schienengleiter 3 schiebebeweglich geführt sind. An den Mitnehmern 3 ist eine Fensterscheibe 4 gehalten, beispielsweise klemmfixiert. Die Mitnehmer 3 sind mit einem Seilzug 5 verbunden, der über obere und untere Umlenkelemente 6 bzw. 7, insbesondere Umlenkrollen, geführt und an einen elektromotorischen Stell- oder Seilantrieb 8 gekoppelt sind. Eine Drehbewegung des elektromotorischen Seilantriebs 8 führt zu einem Verfahren der Fensterscheibe 4 in eine Offenstellung oder in Gegenrichtung in eine Schließstellung der Fensterscheibe 4.
  • An zumindest einer der Führungsschienen 2 ist an deren oberen Schienenende eine schwenkbewegliche Befestigungsvorrichtung 9 vorgesehen. Hierdurch ist es ermöglicht, insbesondere bei einer rahmenlosen Fahrzeugtür, einen oberen Scheibenabschnitt oder eine obere Scheibenkante der Fahrzeugscheibe 4 an eine (fahrzeugdachseitigen) Dichtung mit einem vorgegebenen oder bestimmten Anpressdruck anzulegen oder anzudrücken.
  • 2 zeigt in perspektivischer Darstellung ausschnittsweise die Befestigungsvorrichtung 9 an einem Rahmen- oder Modulteil 10, insbesondere an einem plattenförmigen Modul- oder Aggregateträger oder Trägermodul einer Fahrzeugtür, in einer Vorderansicht auf eine Schraubbefestigung der Führungsschiene 2 bzw. dessen Anbindungsabschnitt 11 am Modulteil 10 mittels einer Schraubenmutter 20. Der Anbindungsabschnitt 11 ist vorzugsweise einteiliger (einstückiger) Bestandteil der Führungsschiene 2.
  • Wie in Verbindung mit den 3 und 5c vergleichsweise deutlich ersichtlich ist, weist die Befestigungsvorrichtung 9 ein Gelenkstück 13 mit einem Grundkörper 14 auf, an den zwei entlang einer Drehachse 15 (3) einander axial gegenüberliegende Gelenkzapfen 16 angeformt sind. Das Gelenkstück 13 bzw. dessen Grundkörper 14 weist im Ausführungsbeispiel eine Durchgangsöffnung 17 mit einem Innengewinde (Innengewindeöffnung) 18 auf.
  • Des Weiteren weist die Befestigungsvorrichtung 9 im Ausführungsbeispiel einen Befestigungsbolzen 19 auf bzw. ist für die Aufnahme eines solchen vorgesehen und/oder eingerichtet. Die Befestigungsbolzen 19 weist ein zum gelenkstückseitigen Innengewinde 18 korrespondierendes (hier nicht sichtbares) Außengewinde auf. Auf der dem Gelenkstück 13 bzw. dessen Grundkörper 14 abgewandten, dem Modulteil (Trägermodul) 10 zugewandten Seite der Führungsschiene 2 bzw. des Anbindungsabschnitts 11 trägt der Befestigungsbolzen 19 die Schraubenmutter 20 zur Schraubbefestigung der Führungsschiene 2 bzw. dessen Anbindungsabschnitts 11 am Modulteil 10.
  • Der Anbindungsabschnitt 11 ist im Querschnitt U-förmig und umfasst einen Verbindungsschenkel 11a und zwei seitliche Schenkel 11 b (5c). In den Verbindungsschenkel 11a ist eine Durchgangsöffnung 21 eingebracht, welche mit der (Innengewinde-)Öffnung 17 des Gelenkstücks 13 in dessen in 5c dargestellter eingeschwenkter Position fluchtet. Die seitlichen Schenkel 11b weisen miteinander fluchtende Gelenknuten 22 zur Aufnahme der Gelenkzapfen 16 des Gelenkstücks 13 auf. Die schienen- oder anbindungsseitigen Gelenknuten 22 bilden eine (mechanische) Schnittstelle als Teil der Befestigungsvorrichtung 9. Der Grundkörper 14 des Gelenkstücks 13 ist zwischen die seitlichen Schenkel 11b und in Richtung des Verbindungsschenkels 11a verschwenkbar, sowie im eingeschwenkten Zustand im Anbindungsabschnitt 11 um die Drehachse 15 schwenkbeweglich gelagert.
  • Die miteinander fluchtenden Gelenknuten 22 der beiden seitlichen Schenkel 11b sind im Montagezustand des Fensterhebers 1 oben offen, so dass die Gelenkzapfen 16 des Gelenkstücks 13 am oberen Schienenende der Führungsschiene 2 in deren dortigen Anbindungsabschnitt 11 einsetzbar sind, wie dies nachfolgend anhand der 5a bis 5c näher beschrieben wird. Die Gelenkzapfen 16 des Gelenkstücks 13 und die Gelenknuten 22 des Anbindungsabschnitts 11 bilden ein Schwenkgelenk. Der schienenseitige Anbindungsabschnitt 11 und/oder dessen Gelenknuten 22 bilden die Schnittstelle für das Gelenkstück 13 der Befestigungsvorrichtung 9.
  • Wie aus den 3, 4 und 5c vergleichsweise deutlich ersichtlich ist, weisen die Gelenkzapfen 16 einen nachfolgend auch als Axialnut bezeichneten (axialen) Einschnitt 23 auf.
  • 3 zeigt perspektivisch das, vorzugsweise aus Kunststoff bestehende, Gelenkstück 13 in einer bevorzugten Ausführungsform. Das Gelenkstück 13 weist den hier zylindrischen Grundkörper 14 auf. Die Gelenkzapfen 16 sind endseitig eines an den Grundkörper 14 mantelseitig angeformten und zu diesem tangential verlaufenden Gelenkstegs 24 vorgesehen. Die Gelenkzapfen 16 des Gelenkstücks 13 weisen zwei einander gegenüberliegende Flachseiten 16a als Führungsflächen auf. Deren Abstand zueinander entspricht der lichten Weite an einer Engstelle 25 (5b) zwischen den Nutflanken der jeweiligen, schienen- oder schnittstellenseitigen Gelenknut 22. Mit anderen Worten korrespondiert die zwischen den Flachseiten oder Planflächen 16a des jeweiligen Gelenkzapfens 16 gemessene Dicke mit der Breite der Gelenknut 22 an deren Engstelle 25 (5b). Auf diese Weise lassen sich die Gelenkzapfen 16 in die Gelenknuten 22 und an der Engstelle 25 vorbei in einen gerundeten oder lochartigen Nutboden oder Nutabschnitt 26 einführen. Die Gelenkzapfen 16 des Gelenkstücks 13 weisen zwei einander gegenüberliegende, insbesondere kreisbogenförmig gerundete, Gelenkseiten 16b als Gelenk- oder Gleitflächen auf. Der jeweilige Gelenkzapfen 16 weist freiendseitig einen abgestuften, von der jeweiligen Axialnut bzw. vom Einschnitt 23 durchsetzten Zapfenabschnitt 28 mit verringerter Querschnittsfläche auf.
  • Die Gelenkzapfen 16 des Gelenkstücks 13 sind als Exzenter ausgeführt. Dieser kann als Materialauftragung der oder auf den Gelenkzapfen 16 ausgeführt sein. Dabei sind geeigneter Weise beide Gelenkzapfen 16 exzentrisch. Die Exzentrizität der Gelenkzapfen 16 ermöglicht eine spielfreie Lagerung des Gelenkstücks 13 an der Führungsschiene 2 bzw. an deren Anbindungsabschnitt 11 und dort in den Gelenknuten 22, also an oder in der schienenseitigen Schnittstelle der Befestigungsvorrichtung 9. Zudem führen die Exzenter zu einer Geräuschminimierung an bzw. in der vom Nutboden bzw. vom gelenkpfannenartigen Nutabschnitt 26 der jeweiligen Gelenknuten 22 gebildeten Lagerstelle.
  • An die Gelenkzapfen 16 ist ein Anschlagrand 27 angeformt. Dieser dient zur Anlage des Gelenkstücks 13 an den Nutschenkel der korrespondierenden Gelenknut 22 der schienen- oder anbindungsseitigen (seitlichen) Schenkel 11 b.
  • Wie in 4 veranschaulicht ist, beträgt die axiale Einschnitt- oder Nuttiefe ET des Einschnitts 23 des Gelenkzapfens 16 bevorzugt (65 ± 5) % der axialen Zapfenlänge ZL des jeweiligen Gelenkzapfens 16. Die Einschnitt- oder Nutbreite EB des Einschnitts bzw. der Axialnut 23 des oder jedes Gelenkzapfens 16 beträgt zweckmäßigerweise (25 ± 5) % der Zapfenbreite ZB des jeweiligen Gelenkzapfens 16.
  • Aus der Abfolge der in 5a bis 5c gezeigten Fügestellungen ist die Herstellung bzw. Bildung des Schwenkgelenks des Gelenkstück 13 im Anbindungsabschnitt 11 der Führungsschiene 2 bzw. in oder an der schienenseitigen Schnittstelle ersichtlich. Gemäß 5a wird das Gelenkstück 10 in einer Orientierung der Gelenkzapfen 16 zu den schienenseitigen Gelenknuten 22 eingesetzt, in welcher die Flachseiten bzw. Planflächen 16a der Gelenkzapfen 16 der nutseitigen Einstelle 25 zugewandt sind und diese passieren, so dass die Gelenkzapfen 16 in den gelenkpfannenartigen Nutboden 26 eingeführt werden können (5b).
  • Anschließend kann das in entsprechender Orientierung in die Gelenknuten 22 bis zum Nutboden 26 eingeführte Gelenkstück 13 durch eine Drehbewegung in den Aufnahmeraum zwischen die seitlichen Schenkel 11b und in Richtung des Verbindungsschenkels 11a des Anbindungsabschnitts 11 hineinschwenken (5c). In dieser Position fluchtet die Öffnung 17 des Gelenkstücks 13 bzw. dessen Grundkörpers 14 mit der für den Befestigungsbolzen 19 vorgesehenen Durchgangsöffnung 21 im Verbindungsschenkel 11a des Anbindungsabschnitts 11 bzw. der Führungsschiene 2. In dieser Position ist das Gelenkstück 13 um die Drehachse 15 drehbeweglich, und die Gelenkzapfen 16 liegen in den Gelenknuten 22 nach Art eines Festsitzes ein.
  • Der Nutboden oder -abschnitt 26 der jeweiligen Gelenknut 22 weist einen Kreisbogen über einen Winkel größer als 180° und vorzugsweise kleiner als 270° auf. Die Gelenkzapfen 16 des Gelenkstücks 13 rasten im Zuge dessen Verschwenkens in die gelenkpfannenartigen Nutböden bzw. Nutabschnitte 26 der Gelenknuten 22 unter Überwindung der durch die Nut- und Zapfengeometrie vorgegebenen Reibkraft ein. Dadurch ist der verliersichere (Fest-)Sitz des zwischen die Schenkel 11b des Anbindungsbereichs 11 eingeschwenkten Gelenkstücks 13 erreicht.
  • Die durch den Einschnitt (die Axialnut) 23) bewirkte Materialschwächung bewirkt einen Federeffekt des jeweiligen Gelenkzapfens 16. Hierdurch kann auf Schwankungen der Anbindungsstelle 11 als Schienenschnittstelle im Hinblick auf den Loch- oder Öffnungsdurchmesser oder eine Loch- oder Öffnungsunrundheit der schienenseitigen Gelenknuten 22 reagieren werden. Auch beim Einführen der Gelenkzapfen 16 in die schienenseitigen Gelenknuten 22 ermöglicht der federnde Effekt der Gelenkzapfen 16 einen Ausgleich von, beispielsweise toleranzbedingten, Schwankungen im Bereich der schienenseitigen Engstellen 25. Zudem ermöglichen die axialen bzw. in Längsrichtung der Drehachse 15 orientierten Einschnitte 23 in den Gelenkzapfen 16 eine Trennung der Aufgabe des Festsitzes und des Toleranzausgleich.
  • Zusammenfassend betrifft die Erfindung eine Befestigungsvorrichtung 9 für einen Fensterheber (Fahrzeugfensterheber) 1 mit mindestens einer Führungsschiene 2 zur verschiebebeweglichen Führung eines Mitnehmers 3 für eine Fensterscheibe 4, wobei die Befestigungsvorrichtung 9 ein Gelenkstück 13 mit zwei an dieses entlang einer Drehachse 15 einander axial gegenüberliegend angeformten Gelenkzapfen 16 mit, bevorzugt jeweils, einer Axialnut bzw. mit einem sich - bezogen auf die Drehachse 15 - in Längsrichtung erstreckenden (axialen) Einschnitt 23 aufweist. Die Führungsschiene 2 weist einen, vorzugsweise einteilig angeformten, Anbindungsabschnitt 11 auf, der für das Gelenkstück 13 als Schnittstelle der Befestigungsvorrichtung 9 dient, wobei schienen- oder anbindungsseitige Schenkel 11b miteinander fluchtende Gelenknuten 22 zur Aufnahme der Gelenkzapfen 16 des Gelenkstücks 13 zu dessen schwenkbeweglicher Lagerung aufweisen.
  • Die beanspruchte Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr können auch andere Varianten der Erfindung von dem Fachmann hieraus im Rahmen der offenbarten Ansprüche abgeleitet werden, ohne den Gegenstand der beanspruchten Erfindung zu verlassen. Insbesondere sind ferner alle im Zusammenhang mit den verschiedenen Ausführungsbeispielen beschriebenen Einzelmerkmale im Rahmen der offenbarten Ansprüche auch auf andere Weise kombinierbar, ohne den Gegenstand der beanspruchten Erfindung zu verlassen. So kann beispielsweise der Befestigungsbolzen 19 an das Gelenkstück 13 angeformt sein.
  • Zudem kann die beschriebene Lösung nicht nur in dem speziell dargestellten Anwendungsfall zum Einsatz kommen, sondern auch in ähnlicher Ausführung bei anderen Kraftfahrzeug-Anwendungen, wie zum Beispiel bei Tür- und Heckklappensystemen, bei einstrangigen Fensterhebern, bei Fahrzeugschlössern sowie bei verstellbaren Sitz- und Innenraumsystemen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Fensterheber
    2
    Führungsschiene
    3
    Mitnehmer/Schienengleiter
    4
    Fensterscheibe
    5
    Seilzug
    6
    obere Umlenkrolle/Umlenkelement
    7
    untere Umlenkrolle/Umlenkelement
    8
    Stell-/Seilantrieb
    9
    Befestigungsvorrichtung
    10
    Modulteil/-träger/Trägermodul
    11
    Anbindungsabschnitt/Schnittstelle
    11 a
    Verbindungsschenkel
    11b
    Schenkel
    12
    Schraubenmutter
    13
    Gelenkstück
    14
    Grundkörper
    15
    Drehachse
    16
    Gelenkzapfen
    16a
    Flachseite/Planfläche
    16b
    Gelenkseite
    17
    Durchgangs-/Öffnung
    18
    Innengewinde
    19
    Befestigungsbolzen
    20
    Schraubenmutter
    21
    Durchgangsöffnung
    22
    Gelenknut
    23
    Einschnitt/Axialnut
    24
    Gelenksteg
    25
    Engstelle
    26
    Nutboden/-abschnitt/Lagerstelle
    27
    Anschlagrand
    28
    Zapfenabschnitt
    EB
    Einschnitt-/Nutbreite
    ET
    Einschnitt-/Nuttiefe
    ZB
    Zapfenbreite
    ZL
    Zapfenlänge
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102019215093 B3 [0004, 0017]

Claims (10)

  1. Befestigungsvorrichtung (9) für einen Fahrzeugfensterheber (1) mit einer Führungsschiene (2) zur schiebebeweglichen Führung eines Mitnehmers (3) für eine Fensterscheibe (4) und mit einem Gelenkstück (13), - wobei das Gelenkstück (13) einen Grundkörper (14) und zwei an diesen entlang einer Drehachse (15) einander axial gegenüberliegend angeformten Gelenkzapfen (16) mit zwei parallelen Planflächen (16a) aufweist, - wobei der oder jeder Gelenkzapfen (16) einen axialen Einschnitt (23) aufweist, und - wobei die Führungsschiene (2) einen Anbindungsabschnitt (116) mit miteinander fluchtenden Gelenknuten (22) zur Aufnahme und schwenkbeweglichen Lagerung jeweils eines der Gelenkzapfen (16) des Gelenkstücks (13) aufweist.
  2. Befestigungsvorrichtung (9) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der axiale Einschnitt (23) zwischen den einander gegenüberliegenden Planflächen (16a) verläuft.
  3. Befestigungsvorrichtung (9) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkzapfen (16) des Gelenkstücks (13) zwei einander gegenüberliegende, insbesondere gerundete, vorzugsweise kreisbogenförmige, Gelenkseiten (16b) als Gelenkflächen aufweist.
  4. Befestigungsvorrichtung (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einen der Gelenkzapfen (16) ein Anschlagrand (27) zur Anlage des Gelenkstücks (13) an zumindest einem der Nutschenkel der korrespondierenden Gelenknut (22) angeformt ist.
  5. Befestigungsvorrichtung (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der Gelenkzapfen (16) des Gelenkstücks (13) als Exzenter ausgebildet ist.
  6. Befestigungsvorrichtung (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, - dass die axiale Einschnitttiefe (ET) des Einschnitts (23) des oder jedes Gelenkzapfens (16) mindestens 50%, vorzugsweise 60% bis 80%, besonders bevorzugt (65 ± 5) %, der axialen Zapfenlänge (ZL) des jeweiligen Gelenkzapfens (16) beträgt, und/oder - dass die Einschnittbreite (EB) des Einschnitts (23) des oder jedes Gelenkzapfens (16) mindestens 15%, vorzugsweise 20% bis 40%, besonders bevorzugt (25 ± 5) %, der Zapfenbreite (ZB) des jeweiligen Gelenkzapfens (16) beträgt.
  7. Befestigungsvorrichtung (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der oder jeder Gelenkzapfen (16) freiendseitig einen, vorzugsweise abgestuften, Zapfenabschnitt (28) mit verringerter Querschnittsfläche aufweist.
  8. Befestigungsvorrichtung (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (14) des Gelenkstücks (13) eine Innengewindeöffnung (17, 18) zur Aufnahme eines Befestigungsbolzens (19) aufweist.
  9. Befestigungsvorrichtung (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenkstück (13) aus einem Kunststoff gefertigt ist.
  10. Fahrzeugfensterheber (1) zum Verstellen einer Fensterscheibe (4) eines Kraftfahrzeugs, mit mindestens einer Führungsschiene (5) und mit einer Befestigungsvorrichtung (9) nach einem der Ansprüche 1 bis 9.
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