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Die Erfindung betrifft eine Fadenleiteinrichtung für die Spulvorrichtung einer Arbeitsstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine, wobei die Spulvorrichtung eine Spulenantriebswalze zum Rotieren einer Kreuzspule sowie eine Fadenchangiereinrichtung zum Traversieren eines auf die Oberfläche der Kreuzspule auflaufenden Fadens aufweist.
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Im Zusammenhang mit Spulvorrichtungen von Arbeitsstellen Kreuzspulen herstellender Textilmaschinen, zum Beispiel Rotorspinnmaschinen oder Kreuzspulautomaten, sind Fadenchangiereinrichtungen seit langem bekannt und in der Patentliteratur in verschiedenen Ausführungsformen beschrieben. Mittels derartiger Fadenchangiereinrichtungen wird in der Regel ein auf die Oberfläche einer rotatorisch angetriebenen Kreuzspule auflaufender Faden traversiert, wobei ein Fadenchangierdreieck entsteht. Bei solchen Fadenchangierdreiecken treten während des Spulvorganges allerdings, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen ergriffen werden, ständig Fadenlängenunterschiede des auflaufenden Fadens auf, die sich oft sehr negativ auf die zu erstellenden Kreuzspulen auswirken.
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Um solche Fadenlängenunterschiede zu minimieren, das heißt, um die sich beim Wickeln der Kreuzspulen im Bereich der Fadenchangierdreiecke einstellenden Fadenlängenunterschiede möglichst gering zu halten, sind in der Vergangenheit bereits verschiedene Fadenleiteinrichtungen für Fadenchangiereinrichtungen entwickelt worden.
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Die bekannten Spulvorrichtungen der Arbeitsstellen von Rotor- oder Luftspinnmaschinen sowie von Kreuzspulautomaten können sich dabei allerdings sowohl bezüglich der Ausführungsform ihrer Fadenchangiereinrichtung als auch bezüglich der Ausführungsform ihrer Fadenleiteinrichtung erheblich unterscheiden.
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In der
DE 42 23 835 A1 und/oder der
DE 43 30 647 A1 sind beispielsweise Spulvorrichtungen dargestellt und beschrieben, deren Fadenchangiereinrichtungen jeweils durch einen umlaufenden, mit Fadenmitnehmern bestückten, einzelmotorisch antreibbaren Endlosriemen gebildet werden. Die Fadenmitnehmer traversieren den auflaufenden Faden dabei zwischen zwei, jeweils endseitig des Changierbereiches angeordnete Fadenübergabestellen. Vor den Fadenchangiereinrichtungen ist außerdem jeweils eine Fadenleiteinrichtung installiert, die sich über die Länge des Changierbereiches erstreckt und beispielsweise durch ein ortsfest angeordnetes Blechelement gebildet wird, welches über eine konvex verlaufende, abgerundete Fadenleitkante verfügt.
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Eine vergleichbare Spulvorrichtung, die in Details allerdings etwas von den vorstehend beschriebenen Spulvorrichtungen abweicht, ist durch die
DE 100 51 997 A1 bekannt. Bei dieser bekannten Spulvorrichtung findet als Fadenchangiereinrichtung ein Fadenführer Verwendung, der an einem wechselseitig antreibbaren Zahnriemen befestigt ist. Etwas beabstandet vor dem Fadenführer dieser Fadenchangiereinrichtung ist eine Fadenleiteinrichtung installiert, die im vorliegenden Fall als konvex gebogener Rundstab ausgebildet ist.
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Des Weiteren ist in der
DE 10 2007 018 660 A1 eine Spulvorrichtung offenbart, bei der als Fadenchangiereinrichtung ein einzelmotorisch antreibbarer Fingerfadenführer zum Einsatz kommt. Vor dem Fingerfadenführer ist eine Fadenleiteinrichtung installiert, die durch ein Blechelement gebildet ist, das eine konvex gewölbte Fadengleitfläche aufweist. Die Fadengleitfläche der Fadenleiteinrichtung verläuft dabei in Richtung des auflaufenden Fadens geradlinig.
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Durch die vorstehend beschriebenen Fadenleiteinrichtungen konnten die bei der Herstellung von Kreuzspulen bei einem auflaufenden Faden im Bereich des Fadenchangierdreiecks auftretenden Fadenlängenunterschiede zwar etwas verkleinert werden, die bekannten Fadenleiteinrichtungen sind allerdings noch nicht ausgereift und durchaus verbesserungsfähig.
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Ausgehend vom vorstehend beschriebenen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fadenleiteinrichtung zu entwickeln, die verhindert, dass beim Wickeln von Kreuzspulen im Bereich der Fadenchangierdreiecke beim auflaufenden Faden Fadenlängenunterschiede auftreten.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Fadenleiteinrichtung gelöst, die eine sphärisch ausgebildete Fadengleitfläche aufweist.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Fadenleiteinrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die erfindungsgemäße Fadenleiteinrichtung hat insbesondere den Vorteil, dass sich während des Spulvorganges eine Vergleichmäßigung der zwischen einem Fadenführungspunkt und einer Kreuzspule gegebenen Fadenlängen respektive der im Fadenchangierdreieck gegebenen Fadenlängen einstellt. Das heißt, die Fadenlänge, die zwischen den Fadenleitkonturen des Fadenführers einer Fadenchangiereinrichtung und des Fadenführungspunktes gegeben ist, wenn der Fadenführer mittig positioniert ist, und die Fadenlänge, die sich zwischen den Fadenleitkonturen eines Fadenführers und des Fadenführungspunktes einstellt, wenn der Fadenführer in einer seiner beiden Endstellungen steht, ist nahezu gleich, mit der Folge, dass während des Spulvorganges die Entstehung von Fadenzugkraftspitzen weitestgehend vermieden wird.
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Der Einsatz einer Fadenleiteinrichtung mit sphärisch ausgeformter Fadengleitfläche ermöglicht außerdem nicht nur eine präzise Einstellung der gewünschten Hubbreite der Kreuzspule, sondern reduziert auch die während der Spulenreise auftretende Hubeinkürzung. Das bedeutet, Kreuzspulen, die mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten Fadenleiteinrichtung gewickelt werden, weisen gegenüber Kreuzspulen, die mit einer Fadenleiteinrichtung mit einer herkömmlichen Leitkontur gewickelt wurden, eine gleichmäßigere Flankenoptik und damit mehr Garnmaterial auf.
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In vorteilhafter Ausführungsform ist dabei vorgesehen, dass die exakte Ausformung der sphärischen Fadengleitfläche der Fadenleiteinrichtung unabhängig ist von der Breite der zu fertigenden Kreuzspulen. Das heißt, obwohl die während des Spulvorganges in einem Fadenchangierdreieck auszugleichenden Fadenlängenänderungen abhängig sind von der Breite der herzustellenden Kreuzspule, ist es nicht notwendig bei breiten Kreuzspulen eine Fadenleiteinrichtung einzusetzen, die eine relativ deutlich ausgeformte sphärische Fadengleitfläche aufweist, und bei der Fertigung schmalerer Kreuzspulen entsprechend Fadenleiteinrichtungen einzusetzen, bei denen die sphärische Fadengleitfläche weniger stark ausgeformt ist. Allerdings kann es vorteilhaft sein, je nach Garntiter, Garneigenschaft und/oder Materialkombination des zu verarbeitenden Garns eine Geometrievariation der sphärischen Ausbildung zu verwenden.
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Vorteilhafterweise sind die Fadenleiteinrichtungen jeweils unmittelbar vor den Fadenchangiereinrichtungen angeordnet. Auf diese Weise wird zuverlässig verhindert, dass der vom Spinnkops abgezogene, während des Spulvorganges auf die Oberfläche der Kreuzspule auflaufende Faden versehentlich aus den zum Beispiel gabelartig ausgebildeten Fadenleitkonturen des Fadenführers herausspringen kann.
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Wie vorstehend bereits angedeutet, bildet der vom Spinnkops abgezogene und auf die Oberfläche der Kreuzspule auflaufende Faden während des Spulbetriebes oberhalb des letzten Fadenführungspunktes der Arbeitsstelle, durch die Fadenchangiereinrichtung initiiert, ein Fadenchangierdreieck. Der letzte Fadenführungspunkt kann dabei der Fadenzugkraftsensor sein. Ebenso ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, dass der letzte Fadenführungspunkt durch eine Öse oder dergleichen gebildet wird.
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Das Fadenchangierdreieck weist dabei drei Eckpunkte auf, wobei ein erster Eckpunkt im Bereich des Fadenführungspunktes liegt und die beiden anderen Eckpunkte durch die Fadenleitkonturen eines einzelmotorisch antreibbaren, jeweils in einer seiner Endstellungen positionierten Fadenführers vorgegeben werden. Das bedeutet, der vom Spinnkops abgewickelte Faden wird nach Durchlaufen des Fadenführungspunktes durch die Fadenleitkonturen des Fadenführers wechselweise zu Eckpunkten verlagert, wobei durch die sphärisch ausgebildete Fadengleitfläche der Fadenleiteinrichtung verhindert wird, dass es zu Fadenlängenänderungen an allen Positionen des Fadenführers des auflaufenden Fadens kommen kann.
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In vorteilhafter Ausführungsform ist die Fadenleiteinrichtung aus Edelstahl gefertigt. Eine solche Edelstahlkonstruktion ist nicht nur sehr korrosionsbeständig, sondern auch relativ abriebfest. Das heißt, solche aus Edelstahl gefertigten, mit einer sphärisch ausgebildeten Fadengleitfläche ausgestatteten Fadenleiteinrichtungen zeichnen sich durch eine lange Lebensdauer aus. Es ist ebenso denkbar, dass die Fadenleitvorrichtung aus einem anderen Material gefertigt wird. Erfindungswesentlich ist, dass die Fadenleiteinrichtung gute Gleiteigenschaften sowie gute abrasive und chemische Beständigkeiten aufweist.
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Vorzugsweise sind die Fadenleiteinrichtungen jeweils auswechselbar an einem Arbeitsstellengehäuse einer Arbeitsstelle befestigt. Das heißt, die Fadenleiteinrichtung kann bei Bedarf schnell und problemlos abgebaut und zum Beispiel durch eine Fadenleiteinrichtung ersetzt werden, die eine Fadengleitfläche aufweist, die sphärisch stärker ausgeformt ist.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der Arbeitsstelle um eine Spulstelle eines Kreuzspulautomaten oder um eine Spinnstelle einer Spinnmaschine.
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Des Weiteren verfügt die Fadenleiteinrichtung über Montageeinrichtungen, in/an denen Fadenführungsstifte befestigbar sind, die zuverlässig verhindern, dass der auflaufende Faden während des Spulvorganges von der sphärisch ausgebildeten Fadengleitfläche der Fadenleiteinrichtung abgleiten kann. Die Montageeinrichtungen ermöglichen dabei nicht nur eine problemlose, exakte Einstellung des Abstandes der Fadenführungsstifte, sondern bei Bedarf auch jederzeit eine Korrektur dieses Abstandes.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend anhand von Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel entnehmbar.
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Es zeigt:
- 1 stark schematisch in Seitenansicht, eine Arbeitsstelle eines Kreuzspulautomaten mit einer Spulvorrichtung, die eine erfindungsgemäß ausgebildete Fadenleiteinrichtung aufweist,
- 2 in zum Teil perspektivischer Vorderansicht die Spulvorrichtung einer Arbeitsstelle, mit einer Fadenchangiereinrichtung und einer Fadenleiteinrichtung, die eine erfindungsgemäß, sphärisch ausgebildete Fadengleitfläche aufweist,
- 3 eine erste, vorteilhafte Ausführungsformen einer Fadenleiteinrichtung mit einer sphärisch ausgebildeten Fadengleitfläche.
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Die 1 zeigt schematisch in Seitenansicht eine Arbeitsstelle 2 eines Kreuzspulautomaten 1. Auf solchen Arbeitsstellen 2 werden Spinnkopse 3, die auf den Spinnstellen von im Produktionsprozess vorgeschalteten Ringspinnmaschinen produziert wurden und die relativ wenig Garnmaterial aufweisen, zu großvolumigen Kreuzspulen 5 umgespult, die nach ihrer Fertigstellung mittels eines (nicht dargestellten) Serviceaggregates auf eine maschinenlange Kreuzspulen-Transporteinrichtung 7 übergeben und von dieser zu einer maschinenendseitig angeordneten Spulenverladestation oder dergleichen transportiert werden.
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Zur Versorgung der Arbeitsstellen 2 mit frischen Spinnkopsen 3 bzw. zum Entsorgen der auf den Arbeitsstellen 2 abgespulten Leerhülsen 17 weisen solche Kreuzspulautomaten 1 oft ein Hülsen- und Spulentransportsystems 6 auf, in dem Transportteller 11, so genannte Peg Trays, umlaufen, die mit Spinnkopsen 3 beziehungsweise mit Leerhülsen 17 bestückt sind. Von diesem Hülsen- und Spulentransportsystem 6 sind in 1 lediglich die Kopszuführstrecke 24, die reversierend antreibbare Speicherstrecke 25, die der zu den Arbeitsstellen 2 führenden, jeweils mit einer Abspulstellung AS ausgestatteten Quertransportstrecke 26 sowie die Hülsenrückführstrecke 27 dargestellt.
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Die Arbeitsstellen 2 derartiger Kreuzspulautomaten 1 sind bekanntlich außerdem mit verschiedenen Handhabungs- und Sensoreinrichtungen ausgestattet, die während des Spulprozesses einen reibungslosen Betrieb der Arbeitsstellen 2, insbesondere die Herstellung ordnungsgemäßer Kreuzspulen 5 ermöglichen. Eine dieser Handhabungseinrichtungen der Arbeitsstellen 2 ist beispielsweise die mit der Bezugszahl 4 gekennzeichnete Spulvorrichtung, die einen um eine Schwenkachse 12 beweglich gelagerten Spulenrahmen 8 zum frei rotierbaren Haltern einer Kreuzspule 5 aufweist. Wie dargestellt, liegt die Kreuzspule 5 während des regulären Spulprozesses mit ihrer Oberfläche auf einer Spulenantriebswalze 9 auf und wird von dieser über Reibschluss mitgenommen. Die Spulenantriebswalze 9 ist dabei beispielsweise an einen elektromotorischen Einzelantrieb 22 angeschlossen, der über eine Steuerleitung 18 mit einem Arbeitsstellenrechner 28 in Verbindung steht.
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Zur Changierung des während des Spulprozesses von einem Spinnkops 3 abgezogenen und auf die Kreuzspule 5 aufgelaufenen Fadens 16 ist eine Fadenchangiereinrichtung 10 vorgesehen, die den Faden 16 ständig zwischen den beiden Stirnseiten der Kreuzspule 5 traversiert. Die Fadenchangiereinrichtung 10 ist mit einem Fadenführer 13, in diesem Ausführungsbeispiel vorzugsweise ein Fingerfadenführer, ausgestattet, der durch einen Einzelantrieb 14 beaufschlagt wird, welcher seinerseits über eine Steuerleitung 15 an den Arbeitsstellenrechner 28 angeschlossen ist.
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Des Weiteren ist unmittelbar vor dem Fadenführer 13 der Fadenchangiereinrichtung 10 eine erfindungsgemäß ausgebildete Fadenleiteinrichtung 23 angeordnet, die nachfolgend anhand der 2 und 3 näher erläutert werden wird.
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Jede der Arbeitsstellen 2 eines solchen Kreuzspulautomaten 1 verfügt außerdem über eine mit Unterdruck beaufschlagbare, schwenkbar gelagerte Saugdüse 19 zur Handhabung des so genannten Oberfadens, ein ebenfalls mit Unterdruck beaufschlagbares und schwenkbar gelagertes Greiferrohr 20 zur Handhabung des Unterfadens sowie über eine pneumatische Fadenspleißeinrichtung 21, mittels der im Bedarfsfall, zum Beispiel nach einem Fadenbruch, die Fadenenden von Ober- und Unterfaden wieder, nahezu garngleich, verbunden werden können.
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Die Arbeitsstellen 2 derartiger Kreuzspulautomaten 1 sind in der Regel oft außerdem mit weiteren Einrichtungen, beispielsweise einem Unterfadensensor 29, einem Fadenspanner 30, einem elektronischen Fadenreiniger 31, einer Fadenschneideinrichtung 32, einer Paraffiniereinrichtung 33 sowie einem Fadenzugkraftsensor 34 ausgestattet. Auch diese Einrichtungen sind über Steuer- und Signalleitungen an den Arbeitsstellenrechner 28 angeschlossen.
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Während des Umspulprozesses findet, wie bekannt, durch den elektronischen Fadenreiniger 31 eine ständige Qualitätsüberwachung des laufenden Fadens 16 statt. Das heißt, der Fadenreiniger 31 prüft kontinuierlich den ihn durchlaufenden Faden 16 und erkennt dabei gravierende Fadenfehler, wie beispielsweise Fadenbrüche, Doppelfäden und Dünn- oder Dickstellen.
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Der laufende Faden 16 wird während des Umspulprozesses in der Regel außerdem durch einen Fadenzugkraftsensor 34 abgetastet, der im Fadenlaufweg vor der Fadenchangiereinrichtung 10 angeordnet ist.
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Die 2 zeigt in teilweise perspektivischer Vorderansicht die Spulvorrichtung 4 einer Arbeitsstelle 2 eines Kreuzspulautomaten 1. Die Spulvorrichtung 4 weist unter anderem, wie bekannt, eine Spulenantriebswalze 9 zum Rotieren einer Kreuzspule 5 sowie eine Fadenchangiereinrichtung 10 auf. Die Fadenchangiereinrichtung 10 verfügt dabei über einen Fadenführer 13, der mittels eines Einzelantriebs 14 traversierbar ist. Unmittelbar vor dem Fadenführer 13 der Fadenchangiereinrichtung 10 ist außerdem eine Fadenleiteinrichtung 23 installiert, die erfindungsgemäß über eine sphärisch ausgebildete Fadengleitfläche 35 verfügt. Die Fadenleiteinrichtung 23 ist vorzugsweise aus Edelstahl gefertigt und/oder beschichtet und entsprechend korrosionsbeständig sowie relativ abriebfest. Die Fadenleiteinrichtung 23 ist außerdem mit Fadenführungsstiften 41 ausgestattet, die Begrenzungen für den auflaufenden Faden 16 darstellen.
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Wie angedeutet, bildet der auflaufende, durch den Fadenführer 13 traversierte Faden 16 während des Spulvorganges ein Fadenchangierdreieck 36, dass die Eckpunkte A, B und C aufweist. Der Eckpunkt A liegt dabei ausgangsseitig der Fadenführung 42 eines im Fadenlaufweg vor der Fadenleiteinrichtung 23 angeordneten Fadenführungspunktes 34, der in diesem Ausführungsbeispiel durch den Fadenzugkraftsensor gebildet wird. Die Eckpunkte B bzw. C werden durch die Fadenleitkonturen 37 bzw. 38 des jeweils in einer seiner vorgebbaren Endlagen positionierten Fadenführers 13 vorgegeben.
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Auch Rotor- oder Luftspinnmaschinen, an denen ebenfalls Kreuzspulen 5 hergestellt werden, weisen Arbeitsstellen 2 mit derartigen Spulvorrichtungen 4 auf.
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Die 3 zeigt ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Fadenleiteinrichtung 23 im Detail. Derartige Fadenleiteinrichtungen 23 sind, beispielsweise über Schraubverbindungen, die seitliche Ansätze 43 durchfassen, auswechselbar am Arbeitsstellengehäuse 39 einer Arbeitsstelle 2 festlegbar. Solche Fadenleiteinrichtungen 23 können folglich bei Bedarf, schnell und problemlos ausgebaut und ersetzt werden.
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Die Fadenleiteinrichtungen 23 weisen außerdem, zum Befestigen von Fadenführungsstiften 41, Montageeinrichtungen 40 auf, wobei die Montageeinrichtungen 40 so ausgebildet sind, dass die lichte Weite W der Fadenführungsstifte 41 bedarfsgerecht einstellbar ist, wobei jederzeit auch eine Korrektur des Abstandes W der Fadenführungsstifte 41 möglich ist. Das heißt, während des Spulvorganges wird durch die Fadenführungsstifte 41 zuverlässig verhindert, dass der auf die Kreuzspule 5 auflaufende Faden 16 von der sphärisch ausgebildeten Fadengleitfläche 35 der Fadenleiteinrichtung 23 abgleiten kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kreuzspulautomat
- 2
- Arbeitsstelle von 1
- 3
- Spinnkops
- 4
- Spulvorrichtung
- 5
- Kreuzspule
- 6
- Hülsen- und Spulentransportsystem
- 7
- Kreuzspulen-Transporteinrichtung
- 8
- Spulenrahmen
- 9
- Spulenantriebswalze
- 10
- Fadenchangiereinrichtung
- 11
- Peg Tray
- 12
- Schwenkachse von 8
- 13
- Fadenführer
- 14
- Einzelantrieb von 13
- 15
- Steuerleitung
- 16
- Faden
- 17
- Leerhülse
- 18
- Steuerleitung
- 19
- Saugdüse
- 20
- Greiferrohr
- 21
- Fadenspleißvorrichtung
- 22
- Einzelantrieb von 9
- 23
- Fadenleiteinrichtung
- 24
- Kopszuführstrecke
- 25
- Speicherstrecke
- 26
- Quertransportstrecke
- 27
- Hülsenrückführstrecke
- 28
- Arbeitsstellenrechner
- 29
- Unterfadensensor
- 30
- Fadenspanner
- 31
- Fadenreiniger
- 32
- Fadenschneideinrichtung
- 33
- Paraffiniereinrichtung
- 34
- Fadenführungspunkt
- 35
- Fadengleitfläche
- 36
- Fadenchangierdreieck
- 37
- Fadenleitkontur von 13
- 38
- Fadenleitkontur von 13
- 39
- Arbeitsstellengehäuse
- 40
- Montageeinrichtung
- 41
- Fadenführungsstift
- 42
- Fadenführung an 34
- 43
- Ansatz
- A
- Eckpunkt von 36
- B
- Eckpunkt von 36
- C
- Eckpunkt von 36
- AS
- Abspulstellung
- W
- Abstand von 41
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4223835 A1 [0005]
- DE 4330647 A1 [0005]
- DE 10051997 A1 [0006]
- DE 102007018660 A1 [0007]