-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Transportkarre zur Beförderung von Gegenständen, vorzugsweise von Baumaterial. Mehr im Detail betrifft die vorliegende Erfindung eine Transportkarre zur Beförderung von gruppierten Gegenständen, wie beispielsweise Verbundpflastersteine, Bordsteine, Bodenplatten oder dergleichen.
-
Solche Gegenstände, insbesondere Pflastersteine, werden in aller Regel entweder an der Baustelle von dem sie antransportierenden Lastkraftwagen abgekippt oder aber, sofern die Steine auf dem Wagen auf Paletten od. dgl. gestapelt sind, über besondere Hubeinrichtungen gestapelt bzw. stapelweise abgesetzt. Die so abgeladenen Gegenstände werden bekanntermaßen von einem Arbeiter auf eine Schubkarre wieder aufgeladen und dann griffbereit an der eigentlichen Pflasterstelle für den Pflasterer neu aufgestapelt. Es ist ersichtlich, dass hiermit ein erheblicher Personalaufwand verbunden ist.
-
Zum Transportieren solcher auf Paletten angelieferten Gegenständen sind dem Fachmann seit geraumer Zeit auch Transportkarren zur Beförderung dieser Gegenstände in den unterschiedlichsten Ausführungsvarianten bekannt. Derartige Transportkarren werden auch als Karren, oder Sackkarren bezeichnet.
-
Beispielsweise ist aus Druckschrift
DE 909 916 C ist eine Transportkarre, insbesondere für Ziegelsteine, mit zwei gegenläufig bewegbaren, in der Klemmstellung feststellbaren Klemmbacken zum Einspannen der untersten Lage eines aus gleichförmigen Stücken aufgeschichteten Transportgutstapels bekannt geworden, welcher durch Lösen der Klemmbacken als Ganzes abgesetzt werden kann. Die Druckschrift
DE 909 916 C zeichnet sich dabei insbesondere dadurch aus, dass an einer Handtransportkarre eine vorzugsweise als Schwenkhebel, welcher an einer Einrastvorrichtung feststellbar ist, ausgebildete Handstelleinrichtung für die längs einer Querstange am unteren Karrenrand verschiebbar geführten, nach der Karrenvorderseite hin vorstehenden Klemmbacken angeordnet ist.
-
Ferner ist aus der
DE 7425059 U eine Transportkarre für gestapelte Steine, insbesondere Ziegel- und Verbundpflastersteine, nach Art einer Sackkarre mit einer rückwärtigen Anstellplattform sowie wenigstens einem an der Anstellplattform angebrachten Halteholm zum Fahren der Karre bekannt geworden, die sich dadurch auszeichnet, dass am Fuße der Anstellplattform eine Zange aus zwei im Abstand voneinander angeordneten, senkrecht zur Anstellplattform verlaufenden Greifarmen ein vorgesehen ist, von denen wenigstens einer in Richtung des anderen Greifarmes verschiebbar ist.
-
Bei den bekannten Transportkarren der geschilderten Gattung wird davon ausgegangen, dass die Stapelkörper über die ganze Breite des Lieferstapels erfasst werden. Dies ist dort möglich, da man massive Greifbacken verwendet, die nach außen zusätzlichen Raum erfordern.
-
Da man jedoch die Tragkraft über Reibungskräfte aufbringen muss, die nur am unteren Ende des zu transportierenden Teilstapels durch diesen hindurch übertragen werden und da zudem die eingespannte untere Lage das Gewicht der oberen Lagen tragen muss, sind entsprechend große Spannkräfte aufzubringen.
-
Dies bereitet zwar bei massiven Steinen aus widerstandsfähigem Werkstoff wie Beton keine sonderlichen Schwierigkeiten, ergibt aber gerade dort außergewöhnliches Gewicht des als Charge zu transportierenden Teilstapels. Bei derartigem Transportgut ist aber meist eine Person schon nicht mehr in der Lage, den Karren auch nur über eine sehr geringe Steigung zu befördern.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Transportkarre zur Beförderung von Gegenständen aufzuzeigen, mit der ein nahezu beliebig großer Lieferstapel von Gegenständen, insbesondere Verbundpflastersteinen, an den Verarbeitungsort transportieren lässt und dabei von einer einzelnen Person ohne große Anstrengung auch über größere Strecken und auch über Steigungen unmittelbar an den Bestimmungsort transportiert werden kann. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Transportkarre entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Die Unteransprüche betreffen dabei besonders vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung.
-
Der wesentliche Aspekt der vorliegenden Erfindung ist darin zu sehen, eine Transportkarre zur Beförderung von Gegenständen, wie beispielsweise Verbundpflastersteinen, Bordsteinen, Bodenplatten oder dergleichen, wenigstens umfassend einen Rahmen, an dem eine Achse mit zwei koaxial zueinander angeordneten Laufrädern vorgesehen ist, über die die Transportkarre gegenüber dem Boden abgestützt ist, wobei an dem Rahmen ferner eine Anstellplatte sowie eine Spannvorrichtung zum Einspannen der Gegenstände vorgesehen sind, und wobei die Transportkarre eine zumindest in einer Drehrichtung stufenlos verstellbare elektrische Antriebseinrichtung mit eigenem Energiespeicher zum Antreiben zumindest eines der beiden Laufräder aufweist. Besonders vorteilhaft wird damit eine Transportkarre bereitgestellt, mittels der von einer einzelnen Person ohne große Anstrengung auch über größere Strecken und auch über Steigungen Gegenstände, wie beispielsweise Verbundpflastersteine, Bordsteine, Bodenplatte oder dergleichen unmittelbar an den Bestimmungsort transportiert werden können.
-
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass die Antriebseinrichtung ein Antriebsmittel zur Kraftübertragung der Antriebsbewegung auf das zumindest eine Laufrad umfasst, wobei das Antriebsmittel vorzugsweise als endlos umlaufendes Kraftübertragungsmittel, beispielsweise als Antriebskette, oder Antriebsriemen ausgebildet ist.
-
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass das Antriebsmittel als mehrgliedrige Kette, beispielsweise als Fahrradkette, ausgebildet ist.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass zur Kraftübertragung von dem Antriebsmittel auf das zumindest eine Laufrad, diesem Laufrad ein Abtriebsmittel zugeordnet ist, das kraftschlüssig sowohl mit diesem Laufrad als auch kraftschlüssig mit dem Antriebsmittel in Wirkverbindung steht, so dass zumindest dieses eine Laufrad angetrieben ist.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass das Abtriebsmittel als ein drehfest an dem angetriebenen Laufrad befestigtes Zahnrad ausgebildet ist, das in Wirkeingriff mit dem Antriebsmittel steht.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass die stufenlos verstellbare elektrische Antriebseinrichtung einen elektrischen Antriebsmotor aufweist, der stufenlos steuer- und/oder regelbar ausgebildet ist und mit einem Li-Ion Akku als Energiespeicher betreibbar ist.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass der Antriebsmotor an einer an der Rückseite der Anstellplatte vorgesehenen Aufnahmeplatte mittels eines Bügels angeordnet ist und zwar vorzugsweise fest, jedoch lösbar sowie verstellbar.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass der Antriebsmotor ein mit einer Antriebwelle in Wirkeingriff stehendes, weiteres Abtriebsmittel, beispielsweise ein Zahnrad, antreibt, welches die Antriebsbewegung auf das Antriebsmittel überträgt.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass das weitere Abtriebsmittel an einer Freilaufeinrichtung drehbar angeordnet ist, wobei die Freilaufeinrichtung mittels eines Halteelementes an der Aufnahmeplatte befestigt ist.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass das Haltelement verschiebbar, jedoch fest und lösbar, an der Aufnahmeplatte angeordnet ist.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass die Antriebseinrichtung einen Stellschalter im Bereich des Griffelementes aufweist, mittels dem der Antriebsmotor stufenlos angesteuert werden kann.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass der elektrische Antriebsmotor als Akkuschrauber ausgebildet ist.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass der elektrische Antriebsmotor mit einem Li-Ion Akku mit den elektrischen Paramatern 18V/54V 9,0 Ah als Energiespeicher betreibbar ist.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass die elektrische Antriebseinrichtung in beiden Drehrichtungen stufenlos verstellbar, also drehrichtungsumkehrbar, ausgebildet ist. Damit kann die Transportkarre vorwärts als auch rückwärts angetrieben werden.
-
Gemäß einer nochmals weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante ist dabei vorgesehen, dass die elektrische Antriebseinrichtung beide Laufräder antreibt.
-
Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
-
Obwohl manche Aspekte im Zusammenhang mit einer Vorrichtung beschrieben wurden, versteht es sich, dass diese Aspekte auch eine Beschreibung des entsprechenden Verfahrens darstellen, so dass ein Block- oder ein Bauelement einer Vorrichtung auch als ein entsprechender Verfahrensschritt oder als ein Merkmal eines Verfahrensschrittes zu verstehen ist. Analog dazu stellen Aspekte, die im Zusammenhang mit einem oder als ein Verfahrensschritt beschrieben wurden, auch eine Beschreibung eines entsprechenden Blocks oder Details oder Merkmals einer entsprechenden Vorrichtung dar. Einige oder alle der Verfahrensschritte können durch einen Hardware-Apparat (oder unter Verwendung eines Hardware-Apparates) wie z. B. einen Mikroprozessor, einen programmierbaren Computer oder eine elektronische Schaltung ausgeführt werden. Bei einigen Ausführungsbeispielen können einige oder mehrere der wichtigsten Verfahrensschritte durch einen solchen Apparat ausgeführt werden.
-
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 in vereinfachter perspektivischer Vorderansicht eine beispielhafte Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung;
- 2 den in der 1 eingekreisten Bereich einer teilweise dargestellten Transportvorrichtung in perspektivischer Rückansicht.
-
Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden in den Figuren identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersichtlichkeit halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Auch ist die Erfindung in den Figuren nur als schematische Ansicht zur Erläuterung der Arbeitsweise dargestellt. Insbesondere dienen die Darstellungen in den Figuren nur der Erläuterung des grundlegenden Prinzips der Erfindung. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist darauf verzichtet worden, alle Bestandteile der Vorrichtung zu zeigen.
-
Die in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Transportkarre ist dabei zu Beförderung von Gegenständen G wie beispielsweise Verbundpflastersteine, Bordsteine, Bodenplatten oder dergleichen ausgebildet und weist hierfür zumindest einen Rahmen 2 auf, an dem eine Achse AS mit zumindest zwei koaxial zueinander angeordneten Laufrädern 3 vorgesehen sind. Bei den Laufrädern 3 kann es sich dabei insbesondere um luftbereifte, profilierte Räder handeln, die an der Achse AS drehbeweglich aufgenommen sind.
-
Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Laufräder 3 identisch zueinander ausgebildet sind. Auch können die Laufräder 3 jeweils mittels einen Rollenlagers, beispielsweise jeweils eines Kugellagers, an der Achse AS drehbeweglich anordnet, insbesondere aufgenommen, sein.
-
Mithin wird die Transportkarre 1 über die Achse AS, die fest an dem Rahmen 2 angeordnet, beispielsweise an einer Rückseite RS des Rahmens 2 verschweißt ist, gegenüber dem Boden bzw. der Bodenebene E, abgestützt. Dabei verläuft die Achse AS quer zur Fahrtrichtung der Transportkarre 1
-
Der Rahmen 2 der Transportkarre 1 besteht dabei im Wesentlichen aus zwei aufragenden Holmen 4, die über wenigstens eine Quertraverse 5 fest miteinander verbunden sind. Die Holme 4 können beispielsweise als Hohlprofile, insbesondere als Eisenrohre, vorzugsweise als Stahl- oder Edelstahlrohre, ausgebildet sein. Im Bereich des jeweiligen, der Bodenebene E gegenüberliegenden, freien Endes der Holme 4 ist dabei jeweils ein Griffelement 6 zum Halten der Transportkarre 1 für einen Bediener vorgesehen. Besonders vorteilhaft können dabei die Griffelemente 6 ergonomisch an die Handgeometrie angepasst ausgebildet sein.
-
Dabei können jedoch zwischen den Holmen 4 auch mehrere Quertraversen 5 für eine erhöhte mechanische Stabilität vorgesehen sein. Die Quertraversen 5 können dabei im einfachsten Fall als Flachmaterialstreifen, insbesondere Fachmetallstreifen, ausgebildet sein. Auch kann im Bereich oder kurz unterhalb, beispielsweise zwischen 15cm und 35cm unterhalb, der jeweiligen Griffelemente 6 zumindest noch eine weitere Quertraverse 5, bzw. Quersteg zur Erhöhung der mechanischen Festigkeit im Griffelementbereich der Holme 4 vorgesehen sein.
-
Ferner sind an dem derart ausgebildeten Rahmen 2 zumindest eine Anstellplatte 7 sowie eine Spannvorrichtung 8 zum Einspannen der Gegenstände G vorgesehen, insbesondere angeordnet.
-
Mehr im Detail kann die Anstellplatte 7 dabei in Fahrrichtung der Transportkarre 1 gesehen an der Vorderseite VS des Rahmens 2, bzw. der Transportkarre 1 angeordnet, beispielsweise angeschweißt sein. Ferner kann die Dimensionierung der Anstellplatte 7 derart gewählt werden, dass die beiden Holme 4 des Rahmens 2 die Anstellplatte 7 jeweils seitlich, also in Fahrtrichtung des Transportkarren 1 diesen rechts und links, überragen.
-
Insbesondere kann die Anstellplatte 7 dabei in der in 1 gezeigten perspektivischen Vorderansicht eine im Wesentlichen rechteckige, bzw. rechteckförmige, Grundform aufweisen und aus einem metallischen Werkstoff, beispielsweise einem Blech oder Eisen, wie Stahl oder Edelstahl, gebildet sein. Auch andere Grundformen der Anstellplatte 7 sind dabei durchaus denkbar und möglich, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen. Beispielweise kann die Anstellplatte auch quadratisch oder polygonal in der Vorderansicht ausgebildet sein.
-
Insbesondere bildet die Anstellplatte 7 eine ebene, vorzugsweise planare Oberfläche OF zumindest an der Vorderseite VS, also dem Rahmen 2 abgewandten Seite aus, an der die Gegenstände G im eingespannten Zustand mittels der Spannvorrichtung 8 zumindest teilweise kontaktschlüssig zur abstützenden Anlage während ihres Transports gelangen und geführt werden können.
-
Beispielsweise kann die Anstellplatte 7 auch als Lochblech, d.h. als Lochplatte, mit jeweils mehreren in horizontaler und vertikaler Richtung verlaufenden Öffnungen ausgebildet sein. Ferner kann an der Anstellplatte 7 zumindest teilumfänglich, vorzugsweise vollumfängliche an einer der Vorderseite VS abgewandten Rückseite RS eine Rahmenstruktur vorgesehen sein, die die freien Randbereiche des Lochbleches einfasst. Dabei kann im Bereich der in Fahrrichtung der Transportkarre 1 gesehenen rechten und linken jeweiligen seitlichen freien Enden ein Profilelement 10 als seitliche, vertikale Begrenzung für die Gegenstände G vorgesehen sein. Beispielsweise kann das jeweilige Profilelement 10 an der Vorderseite VS der Anstellplatte 7 fest angeordnet, insbesondere angeschweißt sein.
-
Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die Oberflächen der Bauteile des Rahmens 2, insbesondere die Oberflächen der Holme 4 und/oder der zumindest einen Quertraverse 6 und/oder der Anstellplatte 7 und/oder der Profilelemente 10, zum Oberflächenschutz zumindest teilweise galvanisch verzinkt sind.
-
Ferner kann unterhalb der Achse AS, also zwischen der Bodenebene E und der Achse AS, eine parallel zu der Achse AS verlaufende weitere Rollenachse 11 an dem Rahmen 2 vorgesehen sein, die sich in ihrer Längserstreckung zwischen den beiden Laufrädern 3 erstreckt. Die Rollenachse 11 ist dabei drehbar gelagert an dem Rahmen 2 vorgesehen und dazu ausgebildet, die Transportkarre 1 ohne Auffahrrampe auf einer Palette zu bewegen insbesondere mittels der Rollenachse 11 zu rollen. Ferner bildet die Rollenachse 11 eine Standsicherung für die Transportkarre 1 aus, auf der die Transportkarre 1 eigenständig standgesichert auf der Bodenebene E zum Stehen gelangt.
-
Mithin ist dabei die Spannvorrichtung 8 zum Einspannen der Gegenstände G ausgebildet. Mehr im Detail kann die Spannvorrichtung 8 mittels eines Spannhebels 13 zwischen einer Spannposition, in der die Gegenstände G gegriffen werden, und einer Freigabeposition, in die Gegenstände G von der Spannvorrichtung 8 freikommen, verstellt werden. Insbesondere ist die Spannvorrichtung 8 dazu ausgebildet, in der Spannposition eine Spannkraft auf die unterste Lage kontaktschlüssig in einer Reihe aneinander liegender Gegenstände G mittels zweier Klemmbacken 14 aufzubringen. Dabei ist eine der beiden Klemmbacken 14 ortsfest an der Vorderseite VS der Anstellplatte 7 angeordnet, während die weitere Klemmbacke 14 der Spannvorrichtung 8 schwenkbar an der Rückseite RS der Anstellplatte 7 angelenkt ist. Mehr im Detail ist die schwenkbar an der Rückseite RS angelenkte Klemmbacke 14 über eine Gestänge 15 mit dem Spannhebel 13 derart gelenkig verbunden, dass diese Klemmbacke 14 in der Spannposition durch Umlegen des Spannhebels 13 die Spannkraft auf die unterste Lage der kontaktschlüssig in einer Reihe aneinander liegender Gegenstände G aufbringt und in Freigabeposition die Gegenstände G wieder freigibt. Die Gegenstände G werden also hierbei zwischen den Klemmbacken 14 der Spannvorrichtung 8 eingespannt.
-
Dabei kann der Spannhebel 13 durch eine näherungsweise 90° Drehung zwischen der Spannposition und der Freigabeposition die Spannkraft an die gelenkig angelenkte Klemmbacke 14 unter Zwischenschaltung des Gestänges 15 weitergeben, bzw. auf diese Klemmbacke 14 einleiten.
-
Erfindungsgemäß weist die Transportkarre 1 eine zumindest in einer Drehrichtung stufenlos verstellbare elektrische Antriebseinrichtung 16 mit eigenem Energiespeicher 18 zum Antreiben zumindest eines der beiden Laufräder 3 auf. Vorteilhaft ist die elektrische Antriebseinrichtung 16 in beiden Drehrichtungen stufenlos verstellbar, also drehrichtungsumkehrbar, ausgebildet ist und kann damit die Transportkarre 1 vorwärts als auch rückwärts antreiben.
-
Insbesondere kann die Antriebeinrichtung 16 hierbei ein Antriebsmittel 19 zur Kraftübertragung der Antriebsbewegung der Antriebeinrichtung 16 auf das zumindest eine Laufrad 3 umfassen. Insbesondere kann es sich bei dem Antriebsmittel 19 um ein endlos umlaufendes Kraftübertragungsmittel handeln, das beispielsweise als Antriebskette, oder Antriebsriemen ausgebildet sein kann.
-
Zudem ist auch denkbar, dass es sich bei dem Antriebsmittel 19 um eine Getriebeanordnung zur Umlenkung und Weiterleitung der durch die Antriebeinrichtung 16 erzeugten Antriebsbewegung auf das zumindest eine Laufrad 3 handelt.
-
Vorzugsweise ist das Antriebsmittel 19 jedoch als mehrgliedrige Kette, beispielsweise als Fahrradkette, ausgebildet.
-
Zur Kraftübertragung von dem Antriebsmittel 19 auf das zumindest eine Laufrad 3, kann diesem angetriebenen Laufrad 3 ein Abtriebsmittel 20 zugeordnet sein, das kraftschlüssig sowohl mit dem angetriebenen Laufrad 3 als auch kraftschlüssig mit dem Antriebsmittel 19 in Wirkverbindung steht. Als Abtrieb ist daher der Teil der Antriebseinrichtung 16 zu verstehen, der als Nutzen der Antriebseinheit zu Verfügung steht. Beispielsweise kann es sich bei dem Abtriebsmittel 20 um ein drehfest an dem angetriebenen Laufrad 3 befestigtes Zahnrad handeln, das in Wirkeingriff mit einem als Kette ausgebildeten Antriebsmittel 19 steht. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Abtriebsmittel 20 um ein rotationssymmetrisches Bauteil, das koaxial zu der Achse AS vorgesehen ist. Mehr im Detail ist das Abtriebsmittel 20 seitlich beabstandet neben dem angetriebenen Laufrad 3 vorgesehen. Auch kann über eine drehfest mit dem angetriebenen Laufrad 3 verbundene Achse AS die Drehbewegung auf das weitere Laufrad 3 übertragen werden, so dass damit die elektrische Antriebseinrichtung 16 beide Laufräder 3 antreibt. Die Achse AS ist dabei als starre Achse ausbildet, die mit beiden Laufrädern 3 drehfest verbunden ist.
-
Zur Realisierung der stufenlos verstellbaren, drehrichtungsumkehrbaren elektrischen Antriebseinrichtung 16 kann diese einen elektrischen Antriebsmotor 22 aufweisen, der stufenlos steuer- und/oder regelbar und mit einem Li-Ion Akku als Energiespeicher 18 betreibbar ist. Der Antriebsmotor 22 kann an einer an der Rückseite RS der Anstellplatte 7 vorgesehenen Aufnahmeplatte 23 mittels eines Bügels 24 angeordnet sein und zwar vorzugsweise fest, jedoch lösbar sowie verstellbar.
-
Vorzugsweise treibt dabei der Antriebsmotor 22 ein mit einer Antriebwelle 22.1 in Wirkeingriff stehendes, weiteres Abtriebsmittel 25, beispielsweise ein Zahnrad, an, welches die Antriebsbewegung auf das Antriebsmittel 19, insbesondere die Kette, überträgt. Mehr im Detail wird also eine von dem Antriebsmotor 22 erzeugte Drehbewegung der Antriebwelle 22.1 auf ein als Zahnrad ausgebildetes Abtriebsmittel 25 übertragen, das seinerseits in Wirkeingriff mit einem als Kette ausgebildeten endlos umlaufenden Antriebsmittel 19 steht, von dem aus die Antriebsbewegung auf ein ebenfalls als Zahnrad ausgebildetes Abtriebsmittel 20 und damit letztlich auf das drehfest mit dem Abtriebsmittel 20 verbundene Laufrad 3 übertragen wird.
-
Dabei kann das weitere Abtriebsmittel 25 an einer Freilaufeinrichtung 29 angeordnet sein, die ihrerseits ebenfalls mittels eines Halteelementes 30 an der Aufnahmeplatte 23 befestigt ist. Mehr im Detail kann das Haltelement 30 in Richtung der Achse AS verschiebar, sowie in eine dazu entgegengesetzte Richtung verschiebbar an der Aufnahmeplatte fest, jedoch lösbar angeordnet sein. Beispielsweise kann hierfür die Aufnahmeplatte 23 ein Langloch aufweisen, entlang dem das Halteelement 30 verschiebbar befestigt werden kann. Insbesondere sind dabei jedoch das an der Freilaufeinrichtung 29 angeordnete Abtriebsmittel 25 sowie die Antriebswelle 22.1 achsgleich vorgesehen. Durch ein achsgleiches Verschieben des Haltemittels sowie des Antriebsmotors 22 kann dabei die Vorspannung des Antriebsmittels 19, insbesondere die Kettenspannung, eingestellt bzw. verstellt werden.
-
Zudem weist die Antriebseinrichtung 16 einen Stellschalter 27 im Bereich der Griffelemente 6 auf mittels dem der Antriebsmotor 22 stufenlos angesteuert werden kann.
-
In einer vorteilhaften Ausführungsvariante kann der elektrische Antriebsmotor 19 als Akkuschrauber ausgebildet sein, der mit einem Li-Ion Akku mit den elektrischen Paramatern 18V/54V 9,0 Ah als Energiespeicher 18 betrieben wird.
-
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Transportvorrichtung
- 2
- Rahmen
- 3
- Laufräder
- 4
- Holme
- 5
- Quertraverse
- 6
- Griffelemente
- 7
- Anstellplatte
- 8
- Spannvorrichtung
- 10
- Profilelement
- 11
- Rollenachse
- 13
- Spannhebel
- 14
- Klemmbacken
- 15
- Gestänge
- 16
- Antriebseinrichtung
- 18
- Energiespeicher
- 19
- Antriebsmittel
- 20
- Abtriebsmittel
- 22
- Antriebsmotor
- 22.1
- Antriebswelle
- 23
- Aufnahmeplatte
- 24
- Bügel
- 25
- Abtriebsmittel
- 27
- Stellschalter
- 29
- Freilaufeinrichtung
- 30
- Haltemittel
- AS
- Achse
- G
- Gegenständen
- RS
- Rückseite
- VS
- Vorderseite
- E
- Bodenebene
- OF
- Oberfläche
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 909916 C [0004]
- DE 7425059 U [0005]