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DE102021106806A1 - Vorrichtung zum Messerschärfen - Google Patents

Vorrichtung zum Messerschärfen Download PDF

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DE102021106806A1
DE102021106806A1 DE102021106806.1A DE102021106806A DE102021106806A1 DE 102021106806 A1 DE102021106806 A1 DE 102021106806A1 DE 102021106806 A DE102021106806 A DE 102021106806A DE 102021106806 A1 DE102021106806 A1 DE 102021106806A1
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DE
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knife
rotation
axis
plane
sharpening
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DE102021106806.1A
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D15/00Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping
    • B24D15/06Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping specially designed for sharpening cutting edges
    • B24D15/08Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping specially designed for sharpening cutting edges of knives; of razors

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) mit einem Messergriff (14) und einer zu schärfenden Klinge (16). Die Vorrichtung (10) umfasst:
- ein fest auf einer Ebene (24) angeordnetes Auflageteil (20) zur Aufnahme des Messergriffs (14) in einer Aufnahmeposition, sodass das Messer (12) um eine erste Drehachse (26) in einer im Wesentlichen parallel zu der Ebene (24) verlaufenden Drehebene drehbar ist, und
- ein Schleifteil (22) umfassend einen Schleifstein (28), wobei das Schleifteil (22) in einem Abstand zu dem Auflageteil (20) fest auf der Ebene (24) angeordnet ist, sodass die Klinge (16) des Messers (12) beim Drehen des Messers (12) um die erste Drehachse (26) über den Schleifstein (28) streicht, und wobei der Schleifstein (28) um eine im Wesentlichen quer zu der ersten Drehachse (26) und im Wesentlichen parallel zu der Drehebene des Messers (12) verlaufende zweite Drehachse (32) beweglich ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schärfen von Messern mit einem Messergriff und einer zu schärfenden Klinge.
  • Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl unterschiedlicher Vorrichtungen zum Schärfen von Messern bekannt. So ist bspw. von der Davinci CSJ, LLC, Wilmington, Delaware, USA das Modell „Bavaria Edge“ mit verschränkten Schleifarmen aus Wolframcarbid bekannt, zwischen denen die Klinge des Messers mit der Schneide an der Schnittstelle der beiden Schleifarme durchgezogen wird und dadurch geschärft werden soll. Problematisch ist dabei, dass derartige Messerschärfer im Bereich der Schneide eine raue Oberfläche der Klinge hinterlassen und die Qualität des Schärfens nur unzureichend ist.
  • Wirklich gute Ergebnisse lassen sich erfahrungsgemäß nur unter Verwendung eines Schleifsteins erzielen, über dessen Oberfläche die Schneide des zu schärfenden Messers flächig geführt wird. Problematisch dabei ist jedoch, dass Messer im Allgemeinen mit ihrer Schneide während des gesamten Schleifvorgangs in einem bestimmten Winkel, bspw. 15°, bezüglich der Oberfläche des Schleifsteins gehalten werden müssen, um eine optimale Schärfe des Messers zu erreichen. Ein während des Schleifvorgangs variierender Winkel führt zu einer eher abgerundeten Schneide und zu einem nicht optimalen Ergebnis des Schärfens.
  • Um die Schneide eines Messers während des Schleifvorgangs mit einem Schleifstein in einem definierten Winkel bezüglich der Oberfläche des Schleifsteins zu halten sind aus dem Stand der Technik eine Vielzahl von Messerschärfern bekannt. Der „Rollschleifer“ der Horl 1993 GmbH, Freiburg, Deutschland besteht bspw. aus zwei separaten Teilen, einem auf einer Ebene feststehenden Halteblock, an dem die Klinge des Messers in einem definierten Winkel bezüglich der Ebene mit der Schneide nach oben magnetisch gehalten ist, und einem auf der Ebene bezüglich des Halteblocks und dem daran gehaltenen Messer hin und her rollbaren zylinderförmigen Rollschleifer, an dessen Stirnflächen Schleifsteine angeordnet sind. Problematisch bei dem Rollschleifer ist jedoch der Sicherheitsaspekt. Die während des Schleifvorgangs von der Ebene weg nach oben gerichtete Schneide des Messers, entlang der der Schleifstein des Rollschleifers manuell gerollt wird, stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Benutzer des Rollschleifers dar. Die Schneide verläuft parallel zu der Bewegung einer Hand des Benutzers, wenn dieser den Rollschleifer in die hin- und her Bewegung versetzt. Wenn die Hand von dem Rollschleifer abrutscht und entlang der Schneide der Klinge rutscht, kann es zu erheblichen Verletzungen kommen. Zudem gestaltet es sich in der Praxis schwierig, den Rollschleifer während des gesamten Schleifvorgangs derart relativ zur Schneide der Klinge des zu schärfenden Messers hin und her zu rollen, dass der Schleifstein des Rollschleifers stets vollflächig über die Schneide gleitet.
  • Ein anderer bekannter Messerschärfer, bei dem die Schneide des Messers während des Schleifvorgangs mit einem Schleifstein in einem definierten Winkel bezüglich der Oberfläche des Schleifsteins gehalten wird, ist bspw. der „Edge Pro“ der Edge Pro, Inc., Hood River, Oregon, USA. Dieser Messerschärfer weist eine schräge Ebene auf, an der die Klinge des zu schärfenden Messers gehalten wird. An der schrägen Ebene ist ein Schleifstein relativ zu der Schneide der auf der schrägen Ebene gehaltenen Klinge hin und her bewegbar gelagert, so dass er während des Schleifvorgangs in einem definierten konstanten Winkel vollflächig über die Schneide gleitet. Der Schleifstein wird von einem Benutzer manuell in die hin und her Bewegung versetzt. Der definierte Winkel wird über eine Verstellung einer Lagerstelle des Schleifsteins an der schrägen Ebene bzw. über den Abstand zwischen der Lagerstelle und der Ebene eingestellt. Auch bei diesem Messerschärfer ist der Sicherheitsaspekt problematisch. Während der Benutzung des Messerschärfers ist die Schneide des auf der Ebene gehaltenen Messers der Hand des Benutzers zugewandt und verläuft parallel zu der Bewegung der Hand, wenn sie den Schleifstein in die hin- und her Bewegung versetzt. Wenn die Hand von dem Schleifstein abrutscht und entlang der Schneide der Klinge rutscht, kann es zu erheblichen Verletzungen kommen. Zudem sind die schräge Ebene und der Schleifstein zu einer integralen Vorrichtung zusammengefasst, die viel Plate zur Lagerung beansprucht oder vor der Lagerung erst aufwendig auseinander gebaut werden muss.
  • Die vorliegende Erfindung möchte die Nachteile des Standes der Technik überwinden. Insbesondere soll eine kompakte, leicht zu bedienende und besonders sichere Vorrichtung zum Schärfen von Messern vorgeschlagen werden.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Insbesondere wird ausgehend von der Vorrichtung zum Schärfen von Messern der eingangs genannten Art vorgeschlagen, dass die Vorrichtung umfasst:
    • - ein fest auf einer Ebene angeordnetes Auflageteil zur Aufnahme des Messergriffs in einer Aufnahmeposition, sodass das Messer um eine erste Drehachse in einer im Wesentlichen parallel zu der Ebene verlaufenden Drehebene drehbar ist, und
    • - ein Schleifteil umfassend einen Schleifstein, wobei das Schleifteil in einem Abstand zu dem Auflageteil fest auf der Ebene angeordnet ist, sodass die Klinge des Messers beim Drehen des Messers um die erste Drehachse über den Schleifstein streicht, und wobei der Schleifstein um eine im Wesentlichen quer zu der ersten Drehachse und im Wesentlichen parallel zu der Drehebene des Messers verlaufende zweite Drehachse beweglich ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung bewegt sich die Hand des Benutzers, die das zu schärfende Messer während des Schleifvorgangs um die erste Drehachse bezüglich der Oberfläche des Schleifsteins hin und her bewegt, sich nicht parallel zu der Schneide des Messers bewegt, sondern quer dazu. Dadurch wird die Gefahr einer Verletzung während des Schleifvorgangs minimiert. Gleichzeitig wird die Schneide des Messers während des Schleifvorgangs durch das Auflageteil in einem definierten Winkel bezüglich der Oberfläche des Schleifsteins gehalten. Darüber hinaus sorgt der um die zweite Drehachse bewegliche Schleifstein dafür, dass die Schneide des Messers während des Schleifvorgangs stets vollflächig auf der Oberfläche des Schleifsteins aufliegt. Durch die Drehbewegung des Messers um die erste Drehachse und aufgrund der meist gebogenen Form der Schneide des Messers verändert sich nämlich während des Schleifvorgangs der Winkel der Schneide bezüglich der Ebene, auf der das Auflageteil und das Schleifteil angeordnet sind. Diese Winkeländerung wird durch die Bewegung des Schleifsteins um die zweite Drehachse kompensiert, so dass die Schneide des Messers während des Schleifvorgangs stets vollflächig auf der Oberfläche des Schleifsteins aufliegt. Schließlich besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung aus den beiden Teilen, die jedes für sich relativ kleinbauend sind und problemlos auch in kleinen Räumen gelagert werden können. Ein aufwendiger Abbau bzw. Zusammenbau vor der Nutzung der Vorrichtung sind nicht erforderlich.
  • Der Schleifstein besteht zumindest auf seiner Oberfläche aus einem beliebigen natürlichen oder synthetischen Schleifmaterial. Geeignete natürliche Materialien sind bspw. Sediment- oder Kalkgestein mit eingelagertem Korund, Oxiden, Quarziten oder Halbedelsteinen (z.B. Granaten). Zum Schärfen von Messern mit einem Schleifstein aus natürlichem Schleifmaterial, sollte die Oberfläche angefeuchtet werden. Die Strukturen und Homogenitäten dieser Materialien können je nach Abbauort und -lage variieren. Geeignete synthetische Materialien sind bspw. Korund (Aluminiumoxid, Al2O3), Oxidkeramiken sowie Nichtoxidkeramiken, Diamant oder Siliziumkarbid (SiC). Bei Diamant-Schleifsteinen ist ein schleifwirksames Diamantpulver in einer galvanischen Nickelmatrix als dünne Schicht auf eine Metallunterlage aufgebracht.
  • Die Diamanten sind vorzugsweise monokristallin. Ein Anfeuchten der Oberfläche von Schleifsteinen aus synthetischem Schleifmaterial ist in der Regel nicht erforderlich.
  • Um einen - auch während der Nutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung - festen Stand des Auflageteils und des Schleifteils zu gewährleisten, haben die beiden Teile zum einen ein ausreichend hohes Eigengewicht und zum anderen an ihrer Unterseite, mit der sie auf der Ebene aufliegen, Stützelemente mit einem hohen Reibwert. Die Stützelemente bestehen bspw. aus einem weichen Kunststoff (z.B. Weich-PVC oder Polyolefine, insbesondere Polyethylen), Gummi o.ä. Um das relativ hohe Eigengewicht zu erzielen, besteht das Auflageteil bspw. aus Metall (z.B. Stahl, Edelstahl oder Aluminium) oder Holz (z.B. Eichenholz). Das Schleifteil hat aufgrund des verwendeten Schleifsteins in der Regel schon ein ausreichend hohes Eigengewicht. Alternativ können statt der Stützelemente auch Saugnäpfe o.ä. an der Unterseite des Auflageteils und/oder des Schleifteils angeordnet sein, mit denen die beiden Teile lösbar auf der Ebene befestigt werden können.
  • Die Ebene, auf der das Auflageteil und das Schleifteil zur Inbetriebnahme der Vorrichtung platziert werden, hat vorzugsweise eine horizontale Flächenerstreckung. Die Ebene kann bspw. durch die Oberfläche einer Arbeitsplatte oder eines Tisches in einer Küche oder Werkstatt gebildet sein. Eine „feste“ Anordnung des Auflageteils und des Schleifteils auf der Ebene bedeutet, dass die beiden Teile ohne Befestigungsmittel wie bspw. Schrauben o.ä. derart auf der Ebene angeordnet sind, dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Vorrichtung die Position der Teile auf der Ebene und relativ zueinander erhalten bleibt, sie also während des Betriebs nicht ihre Position auf der Ebene verändern (können).
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Auflageteil ein Basiselement, das fest auf der Ebene angeordnet ist, und ein relativ zu dem Basiselement um die erste Drehachse drehbares Aufnahmeelement aufweist, das zur Aufnahme zumindest eines Teils des Messergriffs ausgebildet ist. An der Unterseite des Basiselements sind vorzugsweise die Stützelemente angeordnet. Auf der Oberseite des Basiselements kann ein erstes Lagerelement angeordnet oder ausgebildet sein, welches mit einem an der Unterseite des Aufnahmeelements angeordneten oder ausgebildeten zweiten Lagerelement zusammenwirkt, um die Drehung des Messers um die erste Drehachse zu realisieren. Eines der Lagerelemente kann als eine zentrale, vorzugsweise zylinderförmige Aufnahmeöffnung und das andere Lagerelement als ein vorzugsweise zylinderförmiger Vorsprung ausgebildet sein, der in die Aufnahmeöffnung eingesetzt und von dieser aufgenommen werden kann. Die Zylinderachsen der Aufnahmeöffnung und des Vorsprungs sind vorzugsweise kongruent und definieren vorzugsweise die erste Drehachse. Besonders bevorzugt ist die Aufnahmeöffnung in der Oberseite des Basiselements und der Vorsprung an der Unterseite des Aufnahmeelements ausgebildet. Wenn die Aufnahmeöffnung als eine Aufnahmebohrung ausgebildet ist, die sich durch das gesamte Basiselement hindurch erstreckt, kann diese auf einfache Weise gereinigt und bspw. von Schleifstaub freigehalten werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Auflageteil ausgebildet ist, den Messergriff in der Aufnahmeposition derart aufzunehmen, dass die Klinge des Messers beim Drehen des Messers in einem Winkel von etwa 15° über den Schleifstein streicht. Damit stellt das Auflageteil sicher, dass das zu schärfende Messer während des Schleifvorgangs mit der Schneide seiner Klinge in einem konstanten vorgegebenen Winkel von bspw. 15° relativ zu der Oberfläche des Schleifsteins über diese gestrichen wird. Dies führt zu einem besonders guten Schleifergebnis, bei dem die Oberfläche der Klinge im Bereich der Schneide besonders glatt und die Schneide selbst besonders scharf geschliffen ist.
  • Das zu schleifende Messer kann durch den Benutzer in der Aufnahmeposition auf oder an dem Auflageteil gehalten werden. So ist es bspw. denkbar, dass eine Hand des Benutzers das Messer in der Aufnahmeposition auf oder an dem Auflageteil hält, während der Benutzer mit der anderen Hand die Klinge des Messers in einer hin und her Bewegung über die Oberfläche des Schleifsteins führt. Während der hin- und her Bewegung des Messers, gleitet die Schneide des Messers vorzugsweise mit ihrer gesamten Längserstreckung über die Oberfläche des Schleifsteins. Vorteilhafterweise ist das Auflageteil jedoch ausgebildet, das Messer in der Aufnahmeposition zu halten. Dadurch muss das Messer nicht mehr mit der einen Hand auf oder an dem Auflageteil gehalten werden. Diese Ausgestaltung ermöglicht somit eine Einhand-Bedienung.
  • In diesem Sinne wird vorgeschlagen, dass das Auflageteil ein im Querschnitt U-förmiges Aufnahmeelement aufweist, das zur Aufnahme zumindest eines Teils des Messergriffs ausgebildet ist, sodass der Messergriff auf einem Auflageschenkel des U-förmigen Aufnahmeelements aufliegt, und das Auflageteil mindestens ein Halteelement aufweist, welches an einem dem Auflageschenkel gegenüberliegenden Halteschenkel angeordnet und ausgebildet ist, den Messergriff auf den Auflageschenkel zu drücken. Das Halteelement ist bspw. als eine Schraubenspindel ausgebildet, die von außerhalb des Aufnahmeelements manuell betätigt werden kann und eine Haltebacke auf den Messergriff drückt, um diesen nach Art einer Schraubzwinge zwischen der Haltebacke und dem Auflageschenkel einzuspannen. Andere Ausgestaltungen des Halteelements, bspw. mittels eines federbelasteten Spannelements, wären ebenfalls denkbar.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass der Auflageschenkel eine Auflagefläche bildet, die in einem Winkel von etwa 15° bezüglich der Ebene, auf der das Auflageteil angeordnet ist, verläuft. Somit ist das Messer derart in oder an dem Auflageteil gehalten, dass die Klinge während des Schleifvorgangs in einem definierten Winkel, bspw. 15°, über die Oberfläche des Schleifsteins gleitet.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Schleifteil ein Rahmenelement aufweist, das fest auf der Ebene angeordnet und zur Aufnahme des Schleifsteins ausgebildet ist, wobei das Rahmenelement um die zweite Drehachse beweglich fest auf der Ebene angeordnet ist. Die um die zweite Drehachse bewegliche Anordnung des Rahmenelements auf der Ebene kann entweder direkt erfolgen, d.h. das Rahmenelement liegt unmittelbar auf der Ebene auf, oder indirekt über eines oder mehrere andere Bauteile, bspw. eines oder mehrere weitere Rahmenelemente, in denen das den Schleifstein aufnehmende Rahmenelement gelagert ist. Form und Abmessungen des Rahmenelements sind an die Form und Abmessungen des Schleifsteins angepasst. Vorzugsweise hat das Rahmenelement eine rechteckige Form. Bevorzugt nimmt das Rahmenelement den Schleifstein auf seiner der Oberfläche des Schleifsteins gegenüberliegenden Unterseite auf. Dabei kann das Rahmenelement die Seiten des Schleifsteins entlang der Unterseite und zumindest einen Teil der Unterseite des Schleifsteins umfassen. Das Rahmenelement besteht vorzugsweise aus dem gleichen Material wie das Auflageteil, insbesondere Metall oder Holz. Der Schleifstein kann klemmend oder auf andere Weise, bspw. mittels Klebstoff o.ä., in dem Rahmenelement gehalten sein.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Rahmenelement an seiner der Ebene, auf der das Schleifteil angeordnet ist, zugewandten Unterseite ein längliches Lagerelement mit einer Längserstreckung parallel zu der zweiten Drehachse aufweist. Das Lagerelement kann eine quadratische, rechteckige, ovale oder runde Querschnittsfläche (quer zu seiner Längserstreckung) aufweisen. Das Lagerelement kann gleichzeitig auch die Funktion der Stützelemente erfüllen, indem es bspw. ganz oder teilweise aus einem Material mit einem hohen Reibwert (z.B. weicher Kunststoff oder Gummi) besteht. Im betriebsbereiten Zustand der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann das Lagerelement unmittelbar auf der Ebene oder aber mittelbar über eines oder mehrere andere Bauteile der Vorrichtung auf der Ebene angeordnet sein.
  • Bevorzugt bildet eine Auflagefläche des Lagerelements auf der Ebene oder auf dem mindestens einen anderen Bauteil der Vorrichtung, auf der das Schleifteil angeordnet ist, die zweite Drehachse. Dadurch ist ein besonders einfacher Aufbau des Schleifteils möglich. Eine separate Lagerung des Schleifteils, bspw. über eine Drehwelle, ist dann nicht erforderlich.
  • Das Auflageteil und das Schleifteil können über eine Verbindungsstruktur miteinander verbunden sein, an der das Auflageteil und das Schleifteil befestigt werden können. Die Vorrichtung kann dann als eine Einheit auf der Ebene platziert werden. Vorzugsweise kann dann der Abstand, mit dem das Auflageteil und das Schleifteil an der Verbindungsstruktur befestigt sind, variiert werden. Zur Lagerung der Vorrichtung können das Auflageteil und das Schleifteil einfach von der Verbindungsstruktur getrennt und separat voneinander verstaut werden. Bevorzugt sind jedoch das Auflageteil und das Schleifteil separat voneinander ausgebildet und - abhängig von der Größe des Messers bzw. der Länge der Klinge des Messers - in einem passenden Abstand zueinander auf der Ebene anordnenbar. Die beiden Teile lassen sich problemlos separat lagern und müssen zur Inbetriebnahme der Vorrichtung lediglich auf der Ebene platziert werden.
  • Gemäß noch einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Auflageteil ein Basiselement, das fest auf der Ebene angeordnet ist, und ein relativ zu dem Basiselement um die erste Drehachse drehbares Aufnahmeelement aufweist, das zur Aufnahme zumindest eines Teils des Messergriffs ausgebildet ist, wobei das Aufnahmeelement zusätzlich auch relativ zu dem Basiselement um eine dritte Drehachse drehbar gelagert ist, welche senkrecht zu der ersten Drehachse verläuft. Auf diese Weise ist es möglich, mit der Vorrichtung beliebige Messer unabhängig von den Abmessungen des Messergriffs und der Klinge mit hoher Qualität zu schärfen. Die vollflächige Auflage der Schneide der Klinge des zu schärfenden Messers auf der Oberfläche des Schleifsteins während des Schleifvorgangs definiert automatisch während der Drehung des Messers um die erste Drehachse die Stellung des Schleifsteins um die zweite Drehachse bezüglich der Ebene sowie die Stellung des Aufnahmeelements um die dritte Drehachse relativ zu dem Basiselement.
  • Um die Bewegung des Aufnahmeelements um die dritte Drehachse relativ zu dem Basiselement zu erleichtern, wird vorgeschlagen, dass das Aufnahmeelement an seiner Unterseite zylinderförmige Rollenelemente aufweist, deren Rollenachsen die dritte Drehachse bilden und mit denen das Aufnahmeelement beim Drehen des Messers auf einer Oberseite des Basiselements abrollbar ist. Auf dieser Weise kann das Aufnahmeelement während des Schleifvorgangs auch besonders einfach relativ zu dem Basiselement um die erste Drehachse gedreht werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Dabei können auch einzelnen nachfolgend beschriebene und in den Figuren gezeigte Merkmale für sich alleine erfindungswesentlich sein, selbst wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist. Ferner können die nachfolgend beschriebenen und in den Figuren gezeigten Merkmale in einer beliebigen Kombination miteinander realisiert sein, selbst wenn diese Kombination nicht ausdrücklich erwähnt ist. Es zeigen:
    • 1 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
    • 2 ein Auflageteil der Vorrichtung aus 1;
    • 3 ein Schleifteil der Vorrichtung nach 1 in einer Ansicht von oben in einer ersten Stellung um die zweite Drehachse;
    • 4 das Schleifteil nach 3 in einer Ansicht von unten;
    • 5 das Schleifteil nach 3 in einer Ansicht von oben in einer anderen Stellung um die zweite Drehachse;
    • 6 ein Auflageteil einer anderen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei sich das Auflageteil in einer ersten Stellung um die erste Drehachse befindet;
    • 7 das Auflageteil nach 6 in einer anderen Stellung um die erste Drehachse; und
    • 8 das Auflageteil nach 6 in noch einer anderen Stellung um die erste Drehachse.
  • Eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 ist in 1 gezeigt. Die Vorrichtung 10 dient zum Schärfen eines Messers 12, das einen Messergriff 14 und eine Klinge 16 mit einer zu schärfenden Schneide 18 aufweist. Die Vorrichtung 10 umfasst ein Auflageteil 20 und ein Schleifteil 22.
  • Das Auflageteil 20 ist im Detail in 2 gezeigt und steht fest auf einer Ebene 24. Die Ebene 24 hat vorzugsweise eine horizontale Flächenerstreckung. Sie kann bspw. durch eine Oberfläche einer Arbeitsplatte oder eines Tisches gebildet sein. Das Auflageteil 20 dient zur Aufnahme des Messergriffs 14 in einer Aufnahmeposition, sodass das Messer 14 um eine erste Drehachse 26 in einer im Wesentlichen parallel zu der Ebene 24 verlaufenden Drehebene drehbar ist.
  • Das Schleifteil 22 ist im Detail in den 3-5 gezeigt und umfasst einen Schleifstein 28. Es ist in einem Abstand zu dem Auflageteil 20 fest auf der Ebene 24 angeordnet, sodass die Klinge 16 des Messers 12 beim Drehen des Messers 12 um die im Wesentlichen vertikale Drehachse 26 über den Schleifstein 28 streicht. Genauer gesagt, streicht dabei die Schneide 18 des Messers 12 über eine Oberfläche 30 des Schleifsteins 28. Der Schleifstein 28 ist um eine im Wesentlichen quer zu der ersten Drehachse 26 und im Wesentlichen parallel zu der Ebene 24, auf der das Auflageteil 20 und das Schleifteil 22 angeordnet sind, verlaufende zweite Drehachse 32 beweglich.
  • Während des Schleifvorgangs mit der Vorrichtung 10 hält vorzugsweise eine Hand eines Benutzers das Messer auf dem Auflageteil 20. Mit der anderen Hand kann der Benutzer die Klinge 16 auf den Schleifstein 28 drücken, sodass bei einer Drehung des Messers 12 um die erste Drehachse 26 die Schneide 18 vollflächig über die Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 streicht. Durch eine hin und her Bewegung des Messers 12 um die erste Drehachse 26 streicht das Messer 12 vorzugsweise mit der gesamten Längserstreckung der Schneide 18 über die Oberfläche 30 und wird dadurch geschärft. Gleichzeitig bewirkt der Druck auf das Messer 12, sodass die Schneide 18 vollflächig auf der Oberseite 30 des Schleifsteins 28 aufliegt, dass sich der Schleifstein 28 während der hin und her Bewegung des Messers 12 um die zweite Drehachse 32 hin und her bewegt. Auf diese Weise kann stets eine vollflächige Auflage der Schneide 18 auf der Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 und damit ein besonders effizientes und qualitativ hochwertiges Schärfen des Messers 12 gewährleistet werden.
  • Bei der Vorrichtung 10 bewegt sich die Hand des Benutzers, die das zu schärfende Messer 12 während des Schleifvorgangs um die erste Drehachse 26 bezüglich der Oberfläche 28 des Schleifsteins 30 hin und her bewegt, quer zu der Schneide 18 des Messers 12, sodass die Gefahr einer Verletzung während des Schleifvorgangs minimiert wird. Gleichzeitig wird die Schneide 18 des Messers 12 während des Schleifvorgangs durch das Auflageteil 20 in einem definierten Winkel bezüglich der Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 gehalten (vgl. 2). Diesbezüglich ist auf der Oberseite 34 des Auflageteils 20 eine schräge Auflagefläche 36 für den Messergriff 14 ausgebildet. Die Auflagefläche 36 verläuft in einem Winkel von 5°-25°, bevorzugt von 10°-20°, ganz besonders bevorzugt von etwa 15°, bezüglich der Oberseite 34 des Auflageteils 20. Das hat zur Folge, dass während des Schleifvorgangs die Klinge 16 des Messers 12 mit ihrer Schneide 18 in einem entsprechenden konstanten Winkel über die Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 streicht. Zudem kann in einem Winkel zu der Auflagefläche 36, insbesondere in einem rechten Winkel, eine Anschlagfläche 38 angeordnet sein, so dass das Messer 12 mit seinem Griff 14 in den Winkel zwischen Auflagefläche 36 und Anschlagfläche 38 gedrückt werden kann, um dauerhaft (insbesondere während des gesamten Schleifvorgangs) eine sichere Positionierung des Messers 12 in der Aufnahmeposition zu gewährleisten.
  • Bevorzugt ist die Auflagefläche 36 Teil eines separaten auswechselbaren Einsetzteils (nicht dargestellt), das auf der Oberseite 34 des Auflageteils 20 angeordnet und befestigt werden kann. Es können verschiedene Einsetzteile vorgehalten werden, die sich durch den Winkel der Auflagefläche 36 unterscheiden. So kann bspw. ein Einsetzteil mit einer Auflagefläche 36 im 15°-Winkel und ein weiteres Einsetzteil mit einer Auflagefläche im 20°-Winkel vorgehalten werden. Auf diese Weise können - je nach eingesetztem Einsetzteil - Schneiden 18 von Klingen 16 von Messern 12 in unterschiedlichen Winkeln über die Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 streichen und in entsprechenden Winkeln geschärft werden. Das Einsetzteil kann über Führungselemente (z.B. Stifte, Vorsprünge, Vertiefungen, Löcher, Bohrungen, Nuten, etc.) an seiner Unterseite, die mit entsprechenden Führungselementen auf der Oberseite 34 des Auflageteils 20 zusammenwirken, um das Einsetzteil in der Ebene der Oberseite 34 festzulegen. Senkrecht zu dieser Ebene wird das Einsetzteil von oben durch den Druck auf den Griff 14 des Messers 12 auf der Oberseite 34 festgelegt. Das Einsetzteil besteht bspw. aus Kunststoff, Holz oder Metall oder aus einem beliebig anderen geeigneten harten Material.
  • Statt direkt auf die Oberfläche 34 des Auflageteils 20, kann das Einsetzteil auch in ein Winkelelement eingesetzt werden, das seinerseits auf der Oberfläche 34 befestigt ist und vorzugsweise die Anschlagfläche 38 umfasst. Dies entspräche dann in etwa dem in 2 gezeigten Winkelelement (36, 38), nur dass die Auflagefläche 36 als auswechselbares Einsetzteil ausgebildet wäre.
  • Am Markt gibt es Messer 12 mit einer relativ dünnen flexiblen Klinge 16 (z.B. Filettiermesser), deren Schneide 18 aufgrund der großen Flexibilität der Klinge 16 und der damit verbundenen Schwierigkeit, über den Griff 14 einen Anpressdruck auf die gesamte Klinge 16 in einer Richtung quer zur Flächenerstreckung der Klinge 16 auszuüben, mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 nicht optimal geschärft werden können. Hier kann ein zusätzliches Klingenstabilisierungsteil (nicht dargestellt) Abhilfe schaffen, das aus einem starren, stabilen Material besteht, in etwa die Länge der Klinge 16 aufweist und lösbar auf der Oberseite der Klinge 16 des in die Vorrichtung 10 eingespannten Messers 12 befestigt werden kann, bspw. mittels Magneten. Über dieses Klingenstabilisierungsteil können auch auf dünne flexible Klingen 16 Querkräfte aufgebracht werden, und die Schneiden 18 solcher Klingen 16 können mit der Vorrichtung 10 gleichmäßig geschärft werden.
  • Die beiden Teile 20, 22 der Vorrichtung 10 sind in diesem Beispiel separat voneinander ausgebildet und auf der Ebene 24 angeordnet. Ein aufwendiger Abbau bzw. Zusammenbau nach bzw. vor der Nutzung der Vorrichtung 10 sind nicht erforderlich. Der Abstand zwischen den beiden Teilen 20, 22 kann an die Abmessungen des Messers 12 bzw. der Kline 16 angepasst werden, sodass während der hin und her Bewegung des Messers 12 um die erste Drehachse 26 die Schneide 18 des Messers 12 entlang ihrer gesamten Längserstreckung über die Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 streicht. Jeder Teil der Schneide 18 streicht somit zu mindestens einem bestimmten Zeitpunkt während der Bewegung des Messers 12 um die Drehachse 26 über die Oberfläche 30 des Schleifsteins 28. Die beiden separaten Teile 20, 22 jedes für sich relativ kleinbauend und können problemlos auch in kleinen Räumen (z.B. Küchenschubladen, Küchenschränken o.ä.) gelagert werden.
  • Alternativ können das Auflageteil 20 und das Schleifteil 22 auch über eine Verbindungsstruktur (nicht dargestellt) miteinander verbunden sein, an der das Auflageteil 20 und das Schleifteil 22 befestigt werden können. Die Vorrichtung 10 kann dann als eine Einheit auf der Ebene 24 platziert werden. Vorzugsweise kann dann der Abstand zwischen Auflageteil 20 und Schleifteil 22, in dem das Auflageteil 20 und das Schleifteil 22 an der Verbindungsstruktur befestigt sind, variiert werden. Zur Lagerung der Vorrichtung 10 können das Auflageteil 20 und das Schleifteil 22 einfach von der Verbindungsstruktur getrennt und separat voneinander verstaut werden.
  • Der Schleifstein 28 besteht zumindest auf seiner Oberfläche 30 aus einem beliebigen natürlichen oder synthetischen Schleifmaterial. Geeignete natürliche Materialien sind bspw. Sediment- oder Kalkgestein mit eingelagertem Korund, Oxiden, Quarziten oder Halbedelsteinen (z.B. Granaten). Zum Schärfen von Messern 12 mit einem Schleifstein 28 aus natürlichem Schleifmaterial, sollte die Oberfläche 30 angefeuchtet werden. Die Strukturen und Homogenitäten dieser Materialien können je nach Abbauort und -lage variieren. Geeignete synthetische Materialien sind bspw. Korund (Aluminiumoxid, Al2O3), Oxidkeramiken sowie Nichtoxidkeramiken, Diamant oder Siliziumkarbid (SiC). Bei Diamant-Schleifsteinen ist ein schleifwirksames Diamantpulver in einer galvanischen Nickelmatrix als dünne Schicht auf eine Metallunterlage aufgebracht. Die Diamanten sind vorzugsweise monokristallin. Ein Anfeuchten der Oberfläche 30 von Schleifsteinen 28 aus synthetischem Schleifmaterial ist in der Regel nicht erforderlich.
  • Um einen - auch während der Nutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung - festen Stand des Auflageteils 20 und des Schleifteils 22 zu gewährleisten, können die beiden Teile 20, 22 zum einen ein ausreichend hohes Eigengewicht und zum anderen an ihrer Unterseite, mit der sie auf der Ebene 24 aufliegen, Stützelemente (nicht dargestellt) mit einem hohen Reibwert aufweisen. Die Stützelemente bestehen bspw. aus einem weichen Kunststoff (z.B. Weich-PVC oder Polyolefine, insbesondere Polyethylen), Gummi o.ä. Um das relativ hohe Eigengewicht zu erzielen, besteht das Auflageteil 20 bspw. aus Metall (z.B. Stahl, Edelstahl oder Aluminium) oder Holz (z.B. Eichenholz). Das Schleifteil 22 hat aufgrund des verwendeten Schleifsteins 28 in der Regel schon ein ausreichend hohes Eigengewicht. Alternativ können statt der Stützelemente auch Saugnäpfe o.ä. an der Unterseite des Auflageteils 20 und/oder des Schleifteils 22 angeordnet sein, mit denen die beiden Teile 20, 22 lösbar auf der Ebene 24 befestigt werden können.
  • Bei der gezeigten Ausführungsform der 1 und 2 weist das Auflageteil 20 ein Basiselement 40, das fest auf der Ebene 24 angeordnet ist, und ein relativ zu dem Basiselement 40 um die erste Drehachse 26 drehbares Aufnahmeelement 42 auf, das zur Aufnahme zumindest eines Teils des Messergriffs 14 ausgebildet ist. An der Unterseite des Basiselements 40 sind vorzugsweise die Stützelemente angeordnet. Auf der Oberseite 44 des Basiselements 40 kann ein erstes Lagerelement 54 (vgl. 6) angeordnet oder ausgebildet sein, welches mit einem an der Unterseite des Aufnahmeelements 42 angeordneten oder ausgebildeten zweiten Lagerelement 56 (vgl. 6) zusammenwirkt, um die Drehung des Aufnahmeelements 42 mit dem Messer 12 um die erste Drehachse 26 zu realisieren. Eines der Lagerelemente, vorzugsweise das erste Lagerelement 54, kann als eine zentrale, vorzugsweise zylinderförmige Aufnahmeöffnung und das andere Lagerelement 56 als ein vorzugsweise zylinderförmiger Vorsprung ausgebildet sein, der in die Aufnahmeöffnung 54 eingesetzt und von dieser aufgenommen werden kann. Die Zylinderachsen der Aufnahmeöffnung 54 und des Vorsprungs 56 sind vorzugsweise kongruent und definieren die erste Drehachse 26. Besonders bevorzugt ist die Aufnahmeöffnung 54 in der Oberseite 44 des Basiselements 40 und der Vorsprung 56 an der Unterseite des Aufnahmeelements 42 ausgebildet. Wenn die Aufnahmeöffnung 54 als eine Aufnahmebohrung ausgebildet ist, die sich durch das gesamte Basiselement 40 hindurch erstreckt, kann diese auf einfache Weise gereinigt und bspw. von Schleifstaub freigehalten werden.
  • Die Auflagefläche 36 und die Anschlagfläche 38 sind an dem Aufnahmeelement 42 ausgebildet, sodass das Aufnahmeelement 42 den Messergriff 14 in der Aufnahmeposition derart aufnimmt, dass die Klinge 16 des Messers 12 beim Drehen des Messers 12 um die erste Drehachse 26 in einem Winkel von etwa 15° über die Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 streicht.
  • In dem gezeigten Beispiel der 1 und 2 kann das zu schleifende Messer 12 durch den Benutzer in der Aufnahmeposition auf oder an dem Auflageteil 20 gehalten werden. Es wäre jedoch auch denkbar, dass das Auflageteil 20 ausgebildet ist, das Messer 12 durch ein entsprechendes Halteelement in der Aufnahmeposition zu halten. Dies ist bspw. in 6 gezeigt. Dadurch muss das Messer 12 nicht mehr mit der einen Hand in der Aufnahmeposition auf oder an dem Auflageteil 20 gehalten werden. Diese Ausgestaltung ermöglicht somit eine Einhand-Bedienung.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 6 weist das Auflageteil 20 ein im Querschnitt U-förmiges Aufnahmeelement 46 auf, das zur Aufnahme zumindest eines Teils des Messergriffs 14 ausgebildet ist, sodass der Messergriff 14 auf einem Auflageschenkel 48 des U-förmigen Aufnahmeelements 46 aufliegt. Ferner weist das Auflageteil 20 mindestens ein Halteelement 50 auf, welches an einem dem Auflageschenkel 48 gegenüberliegenden Halteschenkel 52 angeordnet und ausgebildet ist, den Messergriff 14 auf den Auflageschenkel 48 bzw. auf die an dessen Oberseite ausgebildete Auflagefläche 36 zu drücken.
  • In dem Beispiel der 6 ist das Aufnahmeelement 46 zweiteilig ausgebildet, wobei ein Teil die Auflagefläche 36 und ein anderes Teil die Anschlagfläche 38 und den Halteschenkel 52 aufweist. Die beiden Teile sind aneinander befestigt, bspw. mittels Schrauben 61 (vgl. 8). Selbstverständlich kann das Aufnahmeelement 46 auch einteilig, bspw. in Form eines U-förmig gebogenen Bleches, ausgebildet sein.
  • Das mindestens eine Halteelement 50 ist bspw. als eine Schraubenspindel ausgebildet, die von außerhalb des Aufnahmeelements 46 manuell, bspw. mit der Hand oder einem geeigneten Werkzeug, betätigt werden kann und eine Haltebacke 58 auf den Messergriff 14 drückt, um diesen nach Art einer Schraubzwinge zwischen der Haltebacke 58 und dem Auflageschenkel 48 bzw. der darauf ausgebildeten Auflagefläche 36 einzuspannen. In dem Beispiel der 6 ist die Haltebacke 58 durch das distale Ende der Schraubenspindeln gebildet. Selbstverständlich könnte die Haltebacke 58 auch separat von den Schraubenspindeln ausgebildet sein. Andere Ausgestaltungen des Halteelements 50, bspw. mittels eines federbelasteten Spannelements oder einer Schnellspannvorrichtung (bspw. in der Form eines Kniehebels mit federbelasteten Haltebacken), wären ebenfalls denkbar.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass das Schleifteil 22 ein Rahmenelement 60 aufweist, das fest auf der Ebene 24 angeordnet und zur Aufnahme des Schleifsteins 28 ausgebildet ist. Das Rahmenelement 60 ist um die zweite Drehachse 32 beweglich fest auf der Ebene 24 angeordnet. Die um die zweite Drehachse 32 bewegliche Anordnung des Rahmenelements 60 auf der Ebene 24 kann entweder direkt erfolgen, d.h. das Rahmenelement 60 liegt - wie in den Fign. gezeigt - unmittelbar auf der Ebene 24 auf. Alternativ kann das Rahmenelement 60 aber auch indirekt über eines oder mehrere andere Bauteile, bspw. eines oder mehrere weitere Rahmenelemente, in denen das den Schleifstein 28 aufnehmende Rahmenelement 60 gelagert ist, auf der Ebene 24 angeordnet sein. Form und Abmessungen des Rahmenelements 60 sind an die Form und Abmessungen des Schleifsteins 28 angepasst. Vorzugsweise hat das Rahmenelement 60 eine rechteckige Form. Bevorzugt nimmt das Rahmenelement 60 den Schleifstein 28 auf seiner der Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 gegenüberliegenden Unterseite 62 (vgl. 4) auf. Dabei kann das Rahmenelement 60 die Seitenwände des Schleifsteins 28 entlang der Unterseite 62 und zumindest einen Teil der Unterseite 62 des Schleifsteins 28 aufnehmen. Das Rahmenelement 60 besteht vorzugsweise aus dem gleichen Material wie das Auflageteil 20, insbesondere aus Metall oder Holz. Denkbar wäre aber auch, dass das Rahmenelement 60 aus Kunststoff besteht. Der Schleifstein 28 kann klemmend oder auf andere Weise, bspw. mittels Klebstoff o.ä., in dem Rahmenelement 60 gehalten sein.
  • Das Rahmenelement 60 kann an seiner der Ebene 24, auf der das Schleifteil 22 im betriebsbereiten Zustand angeordnet ist, zugewandten Unterseite 64 ein längliches Lagerelement 66 mit einer Längserstreckung parallel zu der zweiten Drehachse 32 aufweisen. In dem gezeigten Beispiel hat das Lagerelement 66 eine rechteckige Querschnittsfläche (quer zu seiner Längserstreckung). Alternativ kann das Lagerelement 66 auch eine quadratische, ovale, runde oder beliebig andere Querschnittsfläche aufweisen. Das Lagerelement 66 kann gleichzeitig auch die Funktion der Stützelemente erfüllen, indem es bspw. ganz oder teilweise aus einem Material mit einem hohen Reibwert (z.B. weichem Kunststoff oder Gummi) besteht. Im betriebsbereiten Zustand der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 kann das Lagerelement 66 unmittelbar oder aber mittelbar über eines oder mehrere andere Bauteile der Vorrichtung 10 auf der Ebene 24 angeordnet sein.
  • Eine Auflagefläche 68 des Lagerelements 66 (vgl. 4) auf der Ebene 24 oder auf dem mindestens einen anderen Bauteil der Vorrichtung 10, auf der das Schleifteil 22 angeordnet ist, bildet oder umfasst bevorzugt die zweite Drehachse 32. Dadurch ist ein besonders einfacher Aufbau des Schleifteils 22 möglich. Eine separate Lagerung des Schleifteils 22, bspw. über eine Drehwelle an einer Verbindungsstruktur, ist dann nicht erforderlich.
  • Alternativ wäre es auch denkbar, dass das Lagerelement 66 auf der Ebene 24 rutschfest angeordnet und/oder befestigt ist, sodass die Auflagefläche 68 des Lagerelements 66 der Unterseite 64 des Rahmenelements 60, welches den Schleifstein 28 aufnimmt, oder direkt der Unterseite 62 des Schleifsteins 28 zugewandt ist. So kann das Lagerelement 66 bspw. auf einer Unterlage befestigt sein, die auf die Ebene 24 gelegt ist. Die Unterlage besteht bevorzugt aus einem leicht abwischbaren Material, bspw. Kunststoff, Glas, Metall oder Gummi. Der Schleifstein 28 kann mit oder ohne Rahmenelement 60 auf die Auflagefläche 68 des Lagerelements 66 aufgesetzt werden, ohne an dem Lagerelement 66 befestigt zu werden. Sein Eigengewicht drückt den Schleifstein 28 bzw. das Rahmenelement 60 auf die Auflagefläche 68 des Lagerelements 66. Nach der Auflage auf dem Lagerelement 66 ist der Schleifstein 28 um die zweite Drehachse 32 schwenkbar gelagert.
  • Dabei funktioniert die Erfindung sehr gut unabhängig von der Ausrichtung des Schleifsteins 28 auf dem Lagerelement 66, d.h. eine Längsachse des Schleifsteins 28 kann auch schräg zu der bevorzugt durch die Auflagefläche 68 gebildete zweiten Drehachse 32 verlaufen. Bevorzugt ist an der Unterseite 62 des Schleifsteins 28 bzw. an der Unterseite 64 des Rahmenteils 60 jedoch eine Nut ausgebildet, die zur Aufnahme zumindest eines Teils des Lagerelements 66, insbesondere der Auflagefläche 68, dient. Die Nut verläuft bevorzugt parallel zu einer Längsachse des Schleifsteins 28. Die Innenseite der Nut kann mit der Außenseite des Lagerelements 66, insbesondere mit der Auflagefläche 68, ein Lager bilden, das die zweite Drehachse 32 umfasst oder definiert. Dies ist eine besonders einfache und kostengünstige Ausgestaltung der Erfindung. Zudem kann die auf der Ebene 24 aufliegende Unterlage, auf der das Lagerelement 66 befestigt sein kann, die Ebene 24 einer Küchen- oder Werkstattarbeitsplatte vor Verschmutzung (z.B. Schleifstaub, Metallspäne, Wasser) schützen.
  • In dem Beispiel der 6-8 ist das Aufnahmeelement 42 zusätzlich auch relativ zu dem Basiselement 40 um eine dritte Drehachse 70 drehbar gelagert. Die dritte Drehachse 70 verläuft bevorzugt senkrecht zu der ersten Drehachse 26. Auf diese Weise ist es möglich, mit der Vorrichtung 10 beliebige Messer 12 unabhängig von den Abmessungen des Messergriffs 14 und der Klinge 16 mit hoher Qualität zu schärfen. Die vollflächige Auflage der Schneide 18 der Klinge 16 des zu schärfenden Messers 12 auf der Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 während des Schleifvorgangs definiert während der Drehung des Messers 12 um die erste Drehachse 26 automatisch die Stellung des Schleifsteins 28 um die zweite Drehachse 32 bezüglich der Ebene 24 sowie die Stellung des Aufnahmeelements 42 um die dritte Drehachse 70 relativ zu dem Basiselement 40.
  • Um die Bewegung des Aufnahmeelements 42 um die dritte Drehachse 70 relativ zu dem Basiselement 40 zu erleichtern, kann das Aufnahmeelement 42 an seiner Unterseite zylinderförmige Rollenelemente 72 aufweisen, deren Rollenachsen die dritte Drehachse 70 definieren und mit denen das Aufnahmeelement 42 beim Drehen des Messers 12 auf einer Oberseite 44 des Basiselements 40 abrollen kann. Auf dieser Weise kann das Aufnahmeelement 42 während des Schleifvorgangs auch besonders einfach relativ zu dem Basiselement 40 um die erste Drehachse 26 gedreht werden.
  • Die Auflagefläche 36 des U-förmigen Aufnahmeelements 46 kann auswechselbar ausgestaltet sein. Auf diese Weise können Auflageflächen 36 mit verschiedenen Winkeln in das U-förmige Aufnahmeelement 46 eingesetzt werden, so dass das Messer 12 - je nach Winkel der aktuell eingesetzten Auflagefläche 36 - in unterschiedlichen Winkeln in dem U-förmigen Aufnahmeelement 46 ausgerichtet und darin gehalten werden kann. Ebenso wäre es denkbar, die 15°-Auflagefläche 36 durch ein zusätzliches keilförmiges Auflageelement, das auf die 15°-Auflagefläche 36 aufgelegt wird, in eine Auflagefläche 36 mit einem Winkel größer als 15° umzuwandeln. Wenn das zusätzliche keilförmige Auflageelement bspw. einen Winkel von 5° hat, kann die 15°-Auflagefläche 36 in eine 20°-Auflagefläche umgerüstet werden. Schließlich wäre es auch denkbar, die Auflagefläche 36 verstellbar auszugestalten, so dass ihr Winkel einstellbar ist. Auf diese Weise kann die Auflagefläche 36 schnell und einfach bspw. von 15° auf 20° verstellt werden.
  • Das Schrägstellen des Messers 12, so dass die Schneide 18 der Klinge 16 bspw. in einem 15°-Winkel auf der Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 aufliegt, durch Auflage des Messergriffs 14 auf der schräg stehenden Auflagefläche 36 funktioniert am besten bei Messern 12, die einen im Querschnitt rechteckigen Griff 14 aufweisen, bzw. an den Seiten des Griffs 14 weitgehend ebene Flächen aufweisen. Für Messer 12 mit einem im Querschnitt runden oder ovalen Griff 14, die an den Seiten des Griffs 14 gewölbte Flächen aufweisen, kann eine keilförmige Lehre mit einem 15°-Winkel vorgesehen sein, die mit einer Grundfläche auf die Oberfläche 30 des Schleifsteins 28 gelegt wird. Dann wird die Klinge 16 des Messers 12 auf einer in einem Winkel von bspw. 15° bezüglich der Grundfläche ausgerichteten Auflagefläche der keilförmigen Lehre zur Auflage gebracht, was eine Schrägstellung des Messers 12 in dem definierten 15°-Winkel bewirkt. In dieser Stellung kann dann der Griff 14 des Messers 12 in dem U-förmigen Aufnahmeelement 46 mittels der Halteelemente 50 festgelegt werden. Selbstverständlich funktioniert dieses Prinzip der keilförmigen Lehre auch für das Schrägstellen von Messern 12 mit rundem Griff 14 in anderen als einem 15° Winkel. Dabei verlaufen dann die Grund- und Auflageflächen der Lehre in dem gewünschten Winkel zueinander, bspw. in einem 20°-Winkel.

Claims (12)

  1. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) mit einem Messergriff (14) und einer zu schärfenden Klinge (16), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) umfasst: - ein fest auf einer Ebene (24) angeordnetes Auflageteil (20) zur Aufnahme des Messergriffs (14) in einer Aufnahmeposition, sodass das Messer (12) um eine erste Drehachse (26) in einer im Wesentlichen parallel zu der Ebene (24) verlaufenden Drehebene drehbar ist, und - ein Schleifteil (22) umfassend einen Schleifstein (28), wobei das Schleifteil (22) in einem Abstand zu dem Auflageteil (20) fest auf der Ebene (24) angeordnet ist, sodass die Klinge (16) des Messers (12) beim Drehen des Messers (12) um die erste Drehachse (26) über den Schleifstein (28) streicht, und wobei der Schleifstein (28) um eine im Wesentlichen quer zu der ersten Drehachse (26) und im Wesentlichen parallel zu der Drehebene des Messers (12) verlaufende zweite Drehachse (32) beweglich ist.
  2. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageteil (20) ein Basiselement (40), das fest auf der Ebene (24) angeordnet ist, und ein relativ zu dem Basiselement (40) um die erste Drehachse (26) drehbares Aufnahmeelement (42) aufweist, das zur Aufnahme zumindest eines Teils des Messergriffs (14) ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageteil (20) ausgebildet ist, den Messergriff (14) in der Aufnahmeposition derart aufzunehmen, dass die Klinge (16) des Messers (12) beim Drehen des Messers (12) um die erste Drehachse (26) in einem Winkel von etwa 15° über den Schleifstein (28) streicht.
  4. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageteil (20) ausgebildet ist, das Messer (12) in der Aufnahmeposition zu halten.
  5. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageteil (20) ein im Querschnitt U-förmiges Aufnahmeelement (46) aufweist, das zur Aufnahme zumindest eines Teils des Messergriffs (14) ausgebildet ist, sodass der Messergriff (14) auf einem Auflageschenkel (48) des U-förmigen Aufnahmeelements (46) aufliegt, und das Auflageteil (20) mindestens ein Halteelement (50) aufweist, welches an einem dem Auflageschenkel (48) gegenüberliegenden Halteschenkel (52) angeordnet und ausgebildet ist, den Messergriff (14) auf den Auflageschenkel (48) zu drücken.
  6. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflageschenkel (48) eine Auflagefläche (36) bildet, die in einem Winkel von etwa 15° bezüglich der Drehebene des Messers (12) um die erste Drehachse (26) verläuft.
  7. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleifteil (22) ein Rahmenelement (60) aufweist, das zur Aufnahme des Schleifsteins (28) ausgebildet ist, wobei das Rahmenelement (60) um die zweite Drehachse (32) beweglich auf der Ebene (24) angeordnet ist.
  8. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmenelement (60) an seiner der Ebene (24), auf der das Schleifteil (22) angeordnet ist, zugewandten Unterseite (62) ein längliches Lagerelement (66) mit einer Längserstreckung parallel zu der zweiten Drehachse (32) aufweist.
  9. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Auflagefläche (68) des Lagerelements (66) auf der Ebene (24), auf der das Schleifteil (22) angeordnet ist, die zweite Drehachse (32) bildet.
  10. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageteil (20) und das Schleifteil (22) separat voneinander ausgebildet und - abhängig von der Größe des Messers (12) bzw. der Länge der Klinge (16) des Messers (12), in einem passenden Abstand zueinander auf der Ebene (24) anordnenbar sind.
  11. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auflageteil (20) ein Basiselement (40), das fest auf der Ebene (24) angeordnet ist, und ein relativ zu dem Basiselement (40) um die erste Drehachse (26) drehbares Aufnahmeelement (42) aufweist, das zur Aufnahme zumindest eines Teils des Messergriffs (14) ausgebildet ist, wobei das Aufnahmeelement (42) zusätzlich auch relativ zu dem Basiselement (40) um eine dritte Drehachse (70) drehbar gelagert ist, welche senkrecht zu der ersten Drehachse (26) verläuft.
  12. Vorrichtung (10) zum Schärfen von Messern (12) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement (42) an seiner Unterseite zylinderförmige Rollenelemente (72) aufweist, deren Rollenachsen die dritte Drehachse (70) definieren und mit denen das Aufnahmeelement (42) beim Drehen des Messers (12) auf einer Oberseite (44) des Basiselements (40) abrollbar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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US4602531A (en) 1984-02-13 1986-07-29 Korhonen K J Process and apparatus for sharpening of knives
US6168509B1 (en) 1998-03-07 2001-01-02 S. Brock Presgrove Manual knife sharpening device

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