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DE102021000626A1 - Sicherheitselement zur Einbettung in ein Sicherheitsdokument - Google Patents

Sicherheitselement zur Einbettung in ein Sicherheitsdokument Download PDF

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DE102021000626A1
DE102021000626A1 DE102021000626.7A DE102021000626A DE102021000626A1 DE 102021000626 A1 DE102021000626 A1 DE 102021000626A1 DE 102021000626 A DE102021000626 A DE 102021000626A DE 102021000626 A1 DE102021000626 A1 DE 102021000626A1
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Thomas Bodendieck
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Giesecke and Devrient Currency Technology GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement (20) zur Einbettung in ein papierbasiertes Sicherheitsdokument (10), mit einem Trägersubstrat, das mit alphanumerischen und/ oder graphischen Nutzhinweisen (26) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägersubstrat neben den Nutzhinweisen (26) einen Manipulationshinweis (28) aufweist, der mit einem in einem organischen Lösungsmittel löslichen Tarnaufdruck (30) überdruckt und dadurch verborgen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Sicherheitselement zur Einbettung in ein papierbasiertes Sicherheitsdokument, wobei das Sicherheitselement ein Trägersubstrat aufweist, das mit alphanumerischen und/oder graphischen Nutzhinweisen versehen ist.
  • Zum Schutz vor Manipulationen durch Radieren mit organischen Lösungsmitteln sind Sicherheitspapiere oft mit einer chemischen Sicherung ausgestattet, die eine Manipulation durch eine Farbreaktion sichtbar macht. Es ist inzwischen auch potentiellen Fälschern bekannt, dass solche Farbreaktionen bei organischen Lösungsmitteln durch verschiedene Farbstoff-Pigmente ausgelöst werden, die in Wasser nicht löslich sind, aber durch Lösungsmittel aufgelöst werden können. Beim Radieren mit einem organischen Lösungsmittel bluten die kleinen Farbstoff-Pigmente aus und erzeugen als Manipulationsanzeiger einen Farbfleck.
  • Allerdings lassen sich viele Farbstoff-Pigmente durch das Einweichen des Sicherheitspapiers in einem Lösungsmittelbad vollständig auflösen, so dass die Farbe durch die Verdünnung verschwindet. Ein solches Einweichen überstehen die meisten Sicherheitsdruckfarben und Sicherheitsfeatures aufgrund ihrer hohen Beständigkeit, so dass die Gefahr besteht, dass die chemische Sicherung durch das Einweichen des Sicherheitspapiers überwunden werden kann.
  • Ausgehend davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, papierbasierte Sicherheitsdokumente wirkungsvoll gegen Manipulationen zu schützen bzw. Manipulationsversuche leicht erkennbar zu machen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung stellt ein verbessertes Sicherheitselement zur Einbettung in ein papierbasiertes Sicherheitsdokument bereit. Das Sicherheitselement enthält ein Trägersubstrat, das mit alphanumerischen und/ oder graphischen Nutzhinweisen versehen ist. Neben den Nutzhinweisen weist das Trägersubstrat auch einen Manipulationshinweis auf, der mit einem in einem organischen Lösungsmittel löslichen Tarnaufdruck überdruckt und dadurch verborgen ist.
  • In einem organischen Lösungsmittel löst sich der Tarnaufdruck zweckmäßig auf und legt dadurch den Manipulationshinweis frei. Von Fälschern häufig eingesetzte organische Lösungsmittel sind beispielsweise polare Lösungsmittel, wie z. B. Alkohole, oder auch unpolare Lösungsmittel, wie z. B. Tetrachlormethan.
  • Der Manipulationshinweis ist vorteilhaft mehrfach und zwar insbesondere abwechselnd mit einem alphanumerischen und/ oder graphischen Nutzhinweis auf dem Trägersubstrat aufgebracht.
  • Bevorzugt ist der Manipulationshinweis durch Muster, Zeichen oder eine Codierung, insbesondere eine alphanumerische Zeichenfolge gebildet. Der Manipulationshinweis kann beispielsweise durch einen Schriftzug „void“, „ungültig“, „invalid“, „falsch“ oder einen anderen Hinweis auf eine erfolgte Manipulation gebildet sein.
  • Der Tarnaufdruck kann durch eine homogene Druckfläche gebildet sein, die den Manipulationshinweis überdeckt. Der Tarnaufdruck kann gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung aber auch durch Muster, Zeichen oder eine Codierung gebildet sein und er kann in diesem Fall insbesondere eine Nutzinformation bilden. Bei einem Manipulationsversuch mit einem organischen Lösungsmittel lösen sich der Tarnaufdruck und die durch ihn gebildete Nutzinformation auf und es erscheint an ihrer Stelle mit dem Manipulationshinweis eine andere, auf die Manipulation hinweisende Information. Es versteht sich, dass sich der Manipulationshinweis von der Nutzinformation unterscheidet.
  • Der Manipulationshinweis ist vorteilhaft lösungsmittelbeständig ausgebildet. Auch die Nutzhinweise sind mit Vorteil lösungsmittelbeständig ausgebildet, im Gegensatz zu der erwähnten, gegebenenfalls durch den Tarnaufdruck gebildeten Nutzinformation. Die Nutzinformation kann allerdings dieselbe Information wie die Nutzhinweise darstellen oder kann auf diese bezogen sein oder diese zu einer Gesamtinformation ergänzen.
  • Das Sicherheitselement stellt insbesondere einen Sicherheitsfaden oder ein Sicherheitsband dar.
  • Die Erfindung enthält auch ein papierbasiertes Sicherheitsdokument mit einem zumindest teilweise eingebetteten Sicherheitselement der oben beschriebenen Art. Das Sicherheitselement ist dabei vorteilhaft vollständig in das Sicherheitsdokument eingebettet. Das Sicherheitselement kann allerdings auch nur teilweise in das Sicherheitsdokument eingebettet sein und in Fensterbereichen an einer oder beiden gegenüberliegenden Oberflächen des Sicherheitsdokuments freiliegen.
  • Der Tarnaufdruck löst sich zweckmäßig beim Einweichen des Sicherheitsdokuments in einem organischen Lösungsmittel auf und legt dadurch den Manipulationshinweis des eingebetteten Sicherheitselements frei.
  • Das zumindest teilweise eingebettete Sicherheitselement ist bevorzugt ein Sicherheitsfaden.
  • Bei dem papierbasierten Sicherheitsdokument handelt es sich insbesondere um einen Ausweis, einen Pass, eine Passseite oder ein Wertdokument, wie eine Banknote, eine Aktie, eine Anleihe, eine Urkunde, einen Gutschein, einen Scheck, oder eine hochwertige Eintrittskarte.
  • Weitere Ausführungsbeispiele sowie Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren erläutert, bei deren Darstellung auf eine maßstabs- und proportionsgetreue Wiedergabe verzichtet wurde, um die Anschaulichkeit zu erhöhen.
  • Es zeigen:
    • 1 eine schematische Darstellung einer Passseite mit einem vollständig in das Papier eingebetteten Sicherheitsfaden,
    • 2 schematisch einen Sicherheitsfaden nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei (a) den Faden im Ausgangszustand mit intaktem Tarnaufdruck und (b) den Faden nach einem Manipulationsversuch mit aufgelöstem Tarnaufdruck zeigt, und
    • 3 schematisch einen Sicherheitsfaden nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei (a) den Faden im Ausgangszustand mit intaktem Tarnaufdruck und (b) den Faden nach einem Manipulationsversuch mit aufgelöstem Tarnaufdruck zeigt.
  • Die Erfindung wird nun am Beispiel von Sicherheitsfäden für Pass- oder Dokumentenpapiere erläutert. 1 zeigt dazu eine schematische Darstellung einer Passseite 10 eines selbst nicht dargestellten Passbuchs. Die Passseite 10 ist zur Absicherung mit einem vollständig in das Papier der Passseite 10 eingebetteten Sicherheitsfaden 20 versehen.
  • Zur Illustration sind zwei Varianten erfindungsgemäßer Sicherheitsfäden, die für die Einbettung in die Passseite 10 verwendet werden können, in den 2 und 3 genauer dargestellt. Mit Bezug zunächst auf 2(a) weist der Sicherheitsfaden 20 ein Trägersubstrat, beispielsweise eine Kunststofffolie auf, auf dem alternierend Nutzbereiche 22 und Manipulationsanzeigebereiche 24 vorgesehen sind.
  • Die Nutzbereiche 22 enthalten bei dem Ausführungsbeispiel der 2 graphische Nutzhinweise, beispielsweise einen farbigen Aufdruck 26 der Landesflagge des das Passbuch ausgebenden Landes.
  • In den Manipulationsanzeigebereichen 24 ist auf die Trägerfolie ein Manipulationshinweis 28 aufgedruckt, der im Ausführungsbeispiel in Form des Schriftzugs „VOID“ ausgebildet ist (2(b)). Die Manipulationshinweise 28 sind jeweils mit einem in einem organischen Lösungsmittel löslichen Tarnaufdruck 30 überdruckt, so dass die Manipulationshinweise 28 in der in 2(a) gezeigten Normalsituation verborgen sind.
  • Wird bei einem manipulativen Angriff die Passseite 10 in einem organischen Lösungsmittel eingeweicht, so werden die Tarnaufdrucke 30 durch das Lösungsmittel aufgelöst und die Manipulationshinweise 28 dadurch freigelegt, wie in 2(b) gezeigt. Die Nutzhinweise 26 und die Manipulationshinweise 28 selbst sind mit lösungsmittelbeständiger Farbe aufgedruckt und zeigen beim Einweichen der Passseite in Lösungsmittel keine Veränderung. Die Manipulation ist durch die freigelegten Manipulationshinweise 28 offensichtlich, so dass der manipulierte Faden der 2(b) nicht zur Nachstellung einer Passbuchseite 10 verwendet werden kann. Durch die kombinierte Sicherung „Papier + Sicherheitsfaden“ wird die Passbuchseite 10 daher hochwirksam gegen Manipulation durch Einweichen geschützt.
  • 3 zeigt einen Sicherheitsfaden 20 nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem auf einem Trägersubstrat ebenfalls alternierend Nutzbereiche 22 und Manipulationsanzeigebereiche 24 angeordnet sind. Die Nutzbereiche enthalten bei diesem Ausführungsbeispiel neben einem farbigen Aufdruck 26 einer Landesflagge auch einen alphanumerischen Aufdruck 32, beispielsweise in Form der Bezeichnung des das Passbuch ausgebenden Landes.
  • In den Manipulationsanzeigebereichen 24 ist wie bei der Ausgestaltung der 2 ein Manipulationshinweis 28 (3(b)) aufgedruckt. Die Manipulationshinweise 28 sind jeweils mit einem in einem organischen Lösungsmittel löslichen Tarnaufdruck 30 überdruckt, so dass die Manipulationshinweise 28 in der in 3(a) gezeigten Normalsituation verborgen sind.
  • Durch Einweichen der Passseite 10 in einem organischen Lösungsmittel werden die Tarnaufdrucke 30 durch das Lösungsmittel aufgelöst und die Manipulationshinweise 28 dadurch freigelegt, wie in 3(b) gezeigt. Die Nutzhinweise 26, 32 und die Manipulationshinweise 28 selbst sind mit lösungsmittelbeständiger Farbe aufgedruckt und zeigen beim Einweichen der Passseite in Lösungsmittel keine Veränderung. Auch hier ist die Manipulation durch die freigelegten Manipulationshinweise 28 offensichtlich, so dass der manipulierte Faden der 3(b) nicht zur Nachstellung einer Passbuchseite 10 verwendet werden kann.
  • In den 2 und 3 ist der Tarnaufdruck 30 jeweils durch eine homogene Druckfläche gebildet. Der Tarnaufdruck kann allerdings auch selbst in Form von Mustern, Zeichen oder eine Codierung gebildet sind und im Ausgangszustand der 2(a) bzw. 2(b) eine Nutzinformation bilden. Beim Einweichen der Passseite verschwindet dann durch die Auflösung des Tarnaufdrucks die Nutzinformation und es erscheint stattdessen der Manipulationshinweis 28.
  • So können gemäß einer nicht dargestellten Ausgestaltung die Nutzbereiche 22 beispielsweise einen farbigen Aufdruck in Form des Schriftzugs „LAND“ enthalten, der in den Manipulationsanzeigebereichen 24 durch einen in Form des Schriftzugs „DEUTSCH“ ausgebildeten Tarnaufdruck zu der Gesamtinformation „DEUTSCHLAND“ ergänzt wird.
  • Bei einem manipulativen Angriff mit einem organischen Lösungsmittel werden die durch den Schriftzug „DEUTSCH“ gebildeten Tarnaufdrucke durch das Lösungsmittel aufgelöst und die Manipulationshinweise in den Manipulationsanzeigebereichen 24, die in dieser Gestaltung beispielsweise durch die Buchstabenfolge „XXX“ gebildet sind, werden dadurch freigelegt. Die Nutzhinweise und die Manipulationshinweise sind mit lösungsmittelbeständiger Farbe aufgedruckt und zeigen beim Einweichen in Lösungsmittel keine Veränderung. Die Manipulation ist durch die freigelegten Manipulationshinweise offensichtlich.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Passseite
    20
    Sicherheitsfaden
    22
    Nutzbereiche
    24
    Manipulationsanzeigebereiche
    26
    graphischer Aufdruck
    28
    Manipulationshinweis
    30
    Tarnaufdruck
    32
    alphanumerischer Aufdruck

Claims (13)

  1. Sicherheitselement zur Einbettung in ein papierbasiertes Sicherheitsdokument, mit einem Trägersubstrat, das mit alphanumerischen und/ oder graphischen Nutzhinweisen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägersubstrat neben den Nutzhinweisen einen Manipulationshinweis aufweist, der mit einem in einem organischen Lösungsmittel löslichen Tarnaufdruck überdruckt und dadurch verborgen ist.
  2. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Tarnaufdruck in einem organischen Lösungsmittel auflöst und dadurch den Manipulationshinweis freilegt.
  3. Sicherheitselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Manipulationshinweis mehrfach abwechselnd mit einem alphanumerischen und/ oder graphischen Nutzhinweis auf dem Trägersubstrat aufgebracht ist.
  4. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Manipulationshinweis durch Muster, Zeichen oder eine Codierung, insbesondere eine alphanumerische Zeichenfolge gebildet ist.
  5. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Tarnaufdruck durch Muster, Zeichen oder eine Codierung gebildet ist, insbesondere dass der Tarnaufdruck eine Nutzinformation bildet, die sich von dem Manipulationshinweis unterscheidet.
  6. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Manipulationshinweis lösungsmittelbeständig ausgebildet ist.
  7. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nutzhinweise lösungsmittelbeständig ausgebildet sind.
  8. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement ein Sicherheitsfaden oder ein Sicherheitsband ist.
  9. Papierbasiertes Sicherheitsdokument mit einem zumindest teilweise eingebetteten Sicherheitselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8.
  10. Papierbasiertes Sicherheitsdokument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement vollständig in das Sicherheitsdokument eingebettet ist.
  11. Papierbasiertes Sicherheitsdokument nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das sich der Tarnaufdruck beim Einweichen des Sicherheitsdokuments in einem organischen Lösungsmittel auflöst und dadurch den Manipulationshinweis des eingebetteten Sicherheitselements freilegt.
  12. Papierbasiertes Sicherheitsdokument nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest teilweise eingebettete Sicherheitselement ein Sicherheitsfaden ist.
  13. Papierbasiertes Sicherheitsdokument nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das papierbasierte Sicherheitsdokument ein Ausweis, ein Pass, eine Passseite, oder ein Wertdokument, wie eine Banknote eine Aktie, eine Anleihe, eine Urkunde, ein Gutschein, ein Scheck, oder eine hochwertige Eintrittskarte ist.
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