DE69210104T2 - Dokument, wie zum Beispiel Scheck od. dgl., mit Mitteln zur Verhinderung von Fälschungen - Google Patents
Dokument, wie zum Beispiel Scheck od. dgl., mit Mitteln zur Verhinderung von FälschungenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Dokument, z.B. einen Scheck oder dergleichen, mit Mitteln zur Verhinderung von Fälschungen.
- Wie allgemein bekannt ist, besteht ein Problem, welches sich momentan auf vielen Gebieten und vor allem im Falle von Schecks sehr stark bemerkbar macht, darin, mögliche Fälschungen des Dokuments, d.h. zum Beispiel die betrügerische Anderung der Beträge, die auf den Scheck geschrieben sind, zu verhindern.
- Im Augenblick werden z.B. auf Schecks in dem Bereich, in dem die Zahlen, die sich auf den Betrag beziehen, geschrieben werden, in dem Bereich, in dem der Betrag in Buchstaben ausgeschrieben wird, und in dem Bereich, der sich auf den Zahlungsempfänger bezieht, auslöschbare Farben verwendet, aber bei diesen Lösungen hat es sich gezeigt, daß sie nicht immer in der Lage sind, deutlich aufzuzeigen, daß eine Fälschung stattgefunden hat. Tatsächlich haben die Fälscher nicht selten nach dem betrügerischen Verfälschen des in diesen Bereichen Geschriebenen den Bereich "rekonstruiert", indem sie Farbe aufgetragen haben, um zu verbergen, daß sich jemand unbefugt daran zu schaffen gemacht hat.
- In dieser Situation ist es deshalb nicht möglich, sich leicht und schnell zu vergewissern, daß eine Fälschung durchgeführt worden ist; außerdem gibt es momentan keine Mittel, die es erlauben, klar aufzuzeigen, daß eine Fälschung stattgefunden hat.
- Aus der DE-A-2 801 015 ist eine Ausweiskarte bekannt, die aus einer dünnen Kunststoffplatte mit einer Schreibzone hergestellt ist, wobei auf dieser Schreibzone eine erste Farbschicht aufgetragen wird, die dazu geeignet ist, daß man auf ihr schreiben kann, und wobei auf dieser Schicht eine zweite Farbschicht aufgedruckt wird, die fluoreszierend ist, wenn sie mit Ultraviolettlicht bestrahlt wird, wobei auf die zweite Schicht eine dritte Schicht aus reaktiver Farbe aufgedruckt wird.
- Aus der EP-A-0 176 403 ist ein Antifälschungsverfahren für ein Dokument bekannt, das aus einem PVC-Substrat besteht, auf dem eine Unterschrift aufzubringen ist, wobei das Verfahren darin besteht, eine erste Farbschicht auf einer Zone für das Aufbringen einer Unterschrift aufzutragen, wobei diese Farbe ein Pigment und ein Erzeugnis umfaßt, welches eine gewisse Porosität verleiht, auf einige Bereiche dieser ersten Schicht eine transparente poröse Farbe aufzutragen, durch die eine fluoreszierende Wirkung ermöglicht wird, wenn sie mit Ultraviolettlicht angestrahlt wird, auf dieser zweiten Schicht eine dritte Schicht aus einer zweiten Farbe aufzutragen, die eine pigmentierte Vinylfarbe ist, und die Unterschrift auf der dritten Schicht mit einer dokumentenechten Farbe aufzubringen.
- Das Ziel der vorliegenden Erfindung liegt in der Tat darin, das oben beschriebene Problem zu lösen, indem ein Dokument geschaffen wird, wie z.B. ein Scheck oder dergleichen, das mit Mitteln zur Verhinderung von Fälschungen versehen ist, die es erlauben, eine Fälschung sogar automatisch zu erkennen, wobei selbst Versuche, die Fälschungen zu verbergen, deutlich angezeigt werden.
- Im Rahmen des oben genannten Ziels liegt eine bestimmte Aufgabe der Erfindung darin, ein Dokument vorzusehen, bei dem die Mittel zur Verhinderung von Fälschungen in andere Elemente integriert werden können, die normalerweise auf einem Scheck vorgesehen sind, so daß diese Mittel nicht sofort durch das bloße Auge erfaßt werden können, wodurch es noch schwieriger wird, den Bereich, an dem herumgebastelt worden ist, wieder herzustellen bzw. zu rekonstruieren.
- Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Dokument, wie z.B. einen Scheck oder dergleichen, zu schaffen, das aufgrund seiner besonderen Eigenschaften der Ausführung in der Lage ist, die größtmöglichen Gewährleistungen an Zuverlässigkeit und Sicherheit im Gebrauch zu geben.
- Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Dokument, z.B. einen Scheck oder dergleichen, zu schaffen, das dadurch erhalten werden kann, daß Druckfarben verwendet werden, die im Handel leicht erhältlich sind.
- Dieses Ziel, die erwähnten Aufgaben und auch weitere Aufgaben, die im folgenden deutlich werden, werden von einem Dokument wie z.B. einem Scheck oder dergleichen, welches Mittel zur Verhinderung von Fälschungen aufweist, erzielt, wie es in Anspruch 1 beschrieben ist.
- Weitere Merkmale und Vorteile werden aus der Beschreibung einiger bevorzugter, aber nicht exklusiver Ausführungsbeispiele eines Dokuments, wie z.B. eines Schecks oder dergleichen, mit Mitteln zur Verhinderung einer Fälschung deutlich, die nur anhand von nicht einschränkenden Beispielen in den beigefügten Zeichnungen veranschaulicht sind, in denen
- Figur 1 eine schematische perspektivische Ansicht eines Schecks ist, auf dem Bereiche aufgedruckt sind, die alle die gleichen Farbmerkmale aufweisen;
- Figur 2 eine perspektivische Ansicht eines Schecks ist, auf dem Bereiche vorgesehen sind, die sich mit Bereichen mit anderen Eigenschaften abwechseln;
- Figur 3 eine Ansicht eines Dokuments, z.B. eines Schecks, mit sich gegenseitig überlappenden Bereichen ist.
- Unter Bezugnahme auf die oben genannten Figuren und vor allem auf Figur 1 umfaßt das Dokument, z.B. ein Scheck oder dergleichen, mit Mitteln zur Verhinderung von Fälschungen gemäß der Erfindung ein blattartiges Element, welches allgemein mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist und in dem speziellen Fall von Schecks von einem Papierbogen mit oder ohne Wasserzeichen gebildet werden kann, welches mindestens einen ersten Bereich 2 zum Anzeigen des Betrags in Zahlen, einen zweiten Bereich 3 zum Anzeigen des Betrags in Buchstaben und einen dritten Bereich 4 zum Anzeigen des Zahlungsempfängers des Schecks bildet.
- Eine wichtige Besonderheit des Dokuments nach der Erfindung wird von der Tatsache gebildet, daß Bereiche, die mit einer Farbe bedruckt sind, die durch einen chemischen und/oder mechanischen Vorgang entfernt werden kann, und die mit 10 bezeichnet sind, in den Abschnitten oder in einigen dieser Abschnitte aufgebracht werden. Die Farbe ist so ausgewählt, daß sie eine vorher festgelegte Farbreaktion zeigt, wenn sie mit einer Lichtquelle mit einer vorher festgelegten Wellenlänge beleuchtet wird.
- Dadurch wird es statt dessen selbst dann, wenn eine Fälschung stattgefunden hat, um die Zahlen und/oder die schriftlichen Angaben zu ändern, und wenn der Bereich anschließend rekonstruiert worden ist, indem Farben oder dergleichen aufgetragen worden sind, damit die Fälschung für das Auge nicht sichtbar ist, möglich, diese Fälschung mit Hilfe einer Lichtquelle einer sehr speziellen Art, wie z.B. mit einer speziellen Wellenlänge, klar aufzuzeigen, so daß die Bereiche, an denen man sich nicht zu schaffen gemacht hat, eine bestimmte Farbreaktion zeigen werden, die klar sichtbar ist, wohingegen die gefälschten Bereiche nicht die gleiche Farbreaktion haben können, da die Farbe nicht die gleichen Eigenschaften aufweist wie die ursprünglich verwendete Farbe.
- Wie in Figur 2 gezeigt ist, kann mit Hilfe des gleichen Herstellungskriteriums ein Kode geschaffen werden, der z.B. mit Hilfe eines Faseroptikkopfes oder eines ähnlichen Elements gelesen werden kann; bei dieser Lösung sind erste Bereiche 20 und zweite Bereiche 21, die zueinander unterschiedliche Farbreaktionen zeigen, wenn sie mit Lichtquellen vorbestimmter Wellenlängen beleuchtet werden, vorgesehen; somit zeigt es sich, daß die ersten und Zweiten Bereiche, die unter normalem Licht die gleiche Farbe zu haben scheinen, dann, wenn sie von einer Quelle mit einer vorbestimmten Wellenlänge oder mit zwei unterschiedlichen wellenlängen beleuchtet werden, im wesentlichen zueinander unterschiedliche Farben haben, und es ist möglich, einen solchen Unterschied zu erzielen, daß der optische Lesekopf nur die Bereiche erfassen kann, die auf eine bestimmte Wellenlänge reagieren, wodurch es möglich wird, einen Kode zu schaffen, der automatisch von der Maschine gelesen werden kann.
- Es liegt auf der Hand, daß dann, wenn eine Fälschung durchgeführt worden ist, die Erfassung des Kodes nicht mehr länger möglich ist, und auf jeden Fall wird die unterschiedliche Farbreaktion bei dem Vorhandensein der Lichtquelle mit einer vorgegebenen wellenlänge sofort deutlich.
- Wie in Figur 3 gezeigt ist, ist es möglich, in den Bereichen, in denen z.B. die Beträge in Zahlen, die Beträge in Buchstaben oder der Zahlungsempfänger angegeben sind, einen unteren Bereich 30 und einen oberen Bereich 31 vorzusehen, die die gleiche Farbe aufweisen, mit dem Unterschied, daß der obere Bereich 31 mit auslöschbarer Farbe hergestellt wird, die auf eine vorgegebene Wellenlänge der Lichtquelle reagiert, wohingegen der untere Bereich mit dokumentenechter Farbe hergestellt wird.
- Bei diesem Ausführungsbeispiel entfernt der Fälscher dann, wenn eine Fälschung versucht wird, die obere Schicht, ohne daß er sich sofort dieser Tatsache bewußt ist, so daß bei einer späteren Echtheitsprüfung, die mit einer Lichtquelle mit einer vorgegebenen Wellenlänge durchgeführt wird, in dem Bereich, in dem die obere Schicht entfernt worden ist, eine andere Farbreaktion vorhanden sein wird, die die Fälschung in dem vorher festgelegten Bereich sofort offensichtlich und deutlich macht.
- Wie aus der obigen Beschreibung deutlich wird, ist es somit möglich, durch Auftragen einer Farbe, die durch einen chemischen und/oder mechanischen Vorgang entfernt werden kann, und die, wenn sie mit einer Lichtquelle mit einer vorbestimmten Wellenlänge oder mit vorbestimmten Wellenlängen beleuchtet wird, unterschiedliche Farbreaktionen aufweist, auf Bereiche sofort anzuzeigen, daß eine Fälschung stattgefunden hat, da selbst die Rekonstruktion des Bereichs mit anderen Arten von Druckfarben oder Farbstoffen deren Entdeckung erlaubt.
- Es ist dem oben Gesagten auch hinzuzufügen, daß es möglich ist, die Bereiche mit Elementen zu versehen, die nicht sofort als Mittel zur Verhinderung von Fälschungen erfaßbar sind, da diese Bereiche mit einem normalen Muster versehen werden können, welches den Hintergrund des gesamten Dokuments bildet, so daß diese Bereiche nicht sofort von den anderen Bereichen unterschieden werden können.
- Wenn die technischen Merkmale, die in irgendeinem Anspruch genannt sind, mit Bezugszeichen versehen sind, so sind diese Bezugszeichen nur für den einzigen Zweck eingefügt worden, um die Verständlichkeit der Ansprüche zu steigern, und demgemäß haben diese Bezugszeichen keine einschränkende Wirkung auf den Umfang jedes Elements, das nur beispielshalber durch diese Bezugszeichen gekennzeichnet ist.
Claims (5)
1. Dokument mit Mitteln zur Verhinderung von Fälschungen,
welches ein papierbogenartiges Element (1) umfaßt, wobei
auf einer Oberfläche davon mindestens ein Abschnitt
(2,3,4) zum Schreiben von Angaben festgelegt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß Bereiche (10,20,21,30,31)
dieses mindestens einen Abschnitts zum Schreiben von
Angaben des papierbogenartigen Elements mit einer Farbe
bedruckt sind, die durch einen chemischen und/oder
mechanischen Vorgang entfernt werden kann, wobei diese Farbe
eine vorbestimmte Farbreaktion zeigt, wenn diese
Bereiche mit einer Lichtquelle mit einer vorher ausgewählten
wellenlänge beleuchtet werden, um visuell darauf
hinzuweisen, daß sich jemand an Teilen dieser Bereiche zu
schaffen gemacht hat.
2. Dokument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es
in diesem mindestens einen Abschnitt zum Schreiben von
Angaben einen ersten Bereich (20), der mit einer ersten
Farbe bedruckt ist, die durch einen chemischen und/oder
mechanischen Vorgang entfernt werden kann, und einen
zweiten Bereich (21) umfaßt, der mit einer zweiten Farbe
bedruckt ist, die mit einem chemischen und/oder
mechanischen Vorgang entfernt werden kann, wobei die ersten und
zweiten Farben vorbestimmte und zueinander
unterschiedliche Farbreaktionen zeigen, wenn die ersten und zweiten
Bereiche mit einer Lichtquelle mit einer vorher
ausgewählten wellenlänge bzw. vorher ausgewählten
Wellenlängen beleuchtet werden, um visuell aufzuzeigen, daß sich
jemand an Teilen dieser Bereiche zu schaffen gemacht
hat.
3. Dokument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die ersten Bereiche (20) und die zweiten Bereiche (21)
einen Code darstellen, der mit einem Faseroptik-Lesekopf
erfaßt werden kann.
4. Dokument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es
in dem mindestens einen Abschnitt zum Schreiben von
Angaben mindestens einen Bereich umfaßt, der mit einer
unteren Schicht (30) einer ersten dokumentenechten bzw.
unlöschbaren Farbe bedruckt ist, und mindestens eine
obere Schicht (31) einer zweiten Farbe, die durch einen
chemischen und/oder mechanischen Vorgang entfernt werden
kann, auf der unteren Schicht aufgedruckt ist, wobei die
zweite Farbe eine vorbestimmte Farbreaktion zeigt, die
sich von der Reaktion der ersten Farbe unterscheidet,
wenn diese mit einer Lichtquelle einer vorbestimmten
wellenlänge beleuchtet wird, um visuell darauf
hinzuweisen, daß sich jemand zumindest an Teilen der oberen
Schicht zu schaffen gemacht hat.
5. Dokument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die untere Schicht eine Färbung aufweist, die im
wesentlichen identisch zu der Färbung der oberen Schicht ist.
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Legal Events
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