DE102021004950A1 - Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr Download PDFInfo
- Publication number
- DE102021004950A1 DE102021004950A1 DE102021004950.0A DE102021004950A DE102021004950A1 DE 102021004950 A1 DE102021004950 A1 DE 102021004950A1 DE 102021004950 A DE102021004950 A DE 102021004950A DE 102021004950 A1 DE102021004950 A1 DE 102021004950A1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- total
- container
- residue
- acid
- juice
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Ceased
Links
Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23L—FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PREPARATION OR TREATMENT THEREOF
- A23L2/00—Non-alcoholic beverages; Dry compositions or concentrates therefor; Preparation or treatment thereof
- A23L2/02—Non-alcoholic beverages; Dry compositions or concentrates therefor; Preparation or treatment thereof containing fruit or vegetable juices
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23B—PRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
- A23B2/00—Preservation of foods or foodstuffs, in general
- A23B2/10—Preservation of foods or foodstuffs, in general by treatment with pressure variation, shock, acceleration or shear stress
- A23B2/103—Preservation of foods or foodstuffs, in general by treatment with pressure variation, shock, acceleration or shear stress using sub- or super-atmospheric pressures, or pressure variations transmitted by a liquid or gas
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23B—PRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
- A23B2/00—Preservation of foods or foodstuffs, in general
- A23B2/70—Preservation of foods or foodstuffs, in general by treatment with chemicals
- A23B2/725—Preservation of foods or foodstuffs, in general by treatment with chemicals in the form of liquids or solids
- A23B2/729—Organic compounds; Microorganisms; Enzymes
- A23B2/742—Organic compounds containing oxygen
- A23B2/754—Organic compounds containing oxygen containing carboxyl groups
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23B—PRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
- A23B7/00—Preservation of fruit or vegetables; Chemical ripening of fruit or vegetables
- A23B7/14—Preserving or ripening with chemicals not covered by group A23B7/08 or A23B7/10
- A23B7/153—Preserving or ripening with chemicals not covered by group A23B7/08 or A23B7/10 in the form of liquids or solids
- A23B7/154—Organic compounds; Microorganisms; Enzymes
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23B—PRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
- A23B7/00—Preservation of fruit or vegetables; Chemical ripening of fruit or vegetables
- A23B7/14—Preserving or ripening with chemicals not covered by group A23B7/08 or A23B7/10
- A23B7/153—Preserving or ripening with chemicals not covered by group A23B7/08 or A23B7/10 in the form of liquids or solids
- A23B7/157—Inorganic compounds
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23B—PRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
- A23B70/00—Preservation of non-alcoholic beverages
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23B—PRESERVATION OF FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES; CHEMICAL RIPENING OF FRUIT OR VEGETABLES
- A23B70/00—Preservation of non-alcoholic beverages
- A23B70/30—Preservation of non-alcoholic beverages by heating
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23L—FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PREPARATION OR TREATMENT THEREOF
- A23L2/00—Non-alcoholic beverages; Dry compositions or concentrates therefor; Preparation or treatment thereof
- A23L2/38—Other non-alcoholic beverages
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23L—FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PREPARATION OR TREATMENT THEREOF
- A23L2/00—Non-alcoholic beverages; Dry compositions or concentrates therefor; Preparation or treatment thereof
- A23L2/52—Adding ingredients
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A23—FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
- A23L—FOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PREPARATION OR TREATMENT THEREOF
- A23L2/00—Non-alcoholic beverages; Dry compositions or concentrates therefor; Preparation or treatment thereof
- A23L2/52—Adding ingredients
- A23L2/56—Flavouring or bittering agents
Landscapes
- Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Chemical & Material Sciences (AREA)
- Food Science & Technology (AREA)
- Polymers & Plastics (AREA)
- Zoology (AREA)
- Wood Science & Technology (AREA)
- Health & Medical Sciences (AREA)
- Nutrition Science (AREA)
- Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
- General Chemical & Material Sciences (AREA)
- Microbiology (AREA)
- Inorganic Chemistry (AREA)
- Non-Alcoholic Beverages (AREA)
Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei das Getränk ganz allgemein gesprochen in gewisser Weise eine Art Teegetränk ist und im Speziellen zur Klasse der sogenannten „Infused Waters“ zählt. Die sogenannten „Infused Waters“ sind in Behälter abgefüllte, meist nichtalkoholische Getränke, bei denen sich außer der Flüssigkeit als solcher auch ein gegenständliches Stück eines Geschmacksträgers oder mehrere gegenständliche Stücke eines Geschmacksträgers oder mehrerer Geschmacksträger, wie beispielsweise ein Zitronenstück und/oder ein Ananasstück und/oder ein Salbeiblatt, in dem jeweiligen Behälter befindet bzw. befinden. Dabei ist der Behälter nach dem Stand der Technik regelmäßig in Form einer Flasche oder zumindest flaschenähnlich gestaltet.
- Es sei an dieser Stelle ausdrücklich angemerkt, dass die spezielle englische Getränke-Bezeichnung „Infused Waters“ durchgehend auch im deutschen Sprachraum sowohl vom Getränke-Fachmann als auch von den an derartigen Getränken interessierten Kundenkreisen verwendet wird.
- Es sei an dieser Stelle ferner ausdrücklich klargestellt, dass mit den Begriffen „gegenständliches Stück“ und „gegenständliches Geschmacksträgerstück“ im Rahmen der vorliegenden Beschreibung und Patentansprüche jeweils ein Gegenstandsstück gemeint ist, das zumindest in einer seiner Ausdehnungen eine Länge von mindestens 3 mm, bevorzugterweise mindestens 5 mm, noch bevorzugter mindestens 10 mm, weiter bevorzugt mindestens 15 mm, noch weiter bevorzugt mindestens 20 mm und noch mehr bevorzugt mindestens 30 mm aufweist.
- Aus dem Stand der Technik bekannte derartige „Infused Waters“ haben selbst im gekühlten Zustand eine Haltbarkeitsdauer von ungefähr nur fünf Tagen. Danach sind sie für den menschlichen Verzehr nicht mehr oder bestenfalls nur noch sehr bedingt, d.h. unter Hinnahme von stark verschlechtertem Geschmack und Aussehen und/oder der Gefahr des Hervorrufens von Durchfall, geeignet.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neuartiges Verfahren zur Herstellung eines zur Klasse der „Infused Waters“ zählenden Getränks zum menschlichen Verzehr bereitzustellen, wobei das mit diesem neuartigen Verfahren hergestellte Getränk sowohl gekühlt als auch ungekühlt eine Mindesthaltbarkeitsdauer von möglichst zwölf Wochen, wenigstens aber von mindestens zwei Wochen, unter weitgehender Beibehaltung von Geschmack und Konsistenz des oder der in ihm enthaltenen gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. Geschmacksträgerstücke aufweist.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 1. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auch gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 2. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auch gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 3. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe ferner gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 4. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe desweiteren gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 5. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe ferner auch gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 6. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe darüber hinaus auch gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 7. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auch gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 8. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe auch gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 9. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe ferner gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 10. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe desweiteren gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 11. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe ferner auch gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 12.
- Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 1 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 14, 16, 18, 20 bis 35 und 37 bis 40. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 2 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 14, 16, 18, 20 bis 35 und 37 bis 40. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 3 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 14, 16, 18, 20 bis 35 und 37 bis 40. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 4 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 14, 16, 18, 20 bis 35 und 37 bis 40. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 5 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 14, 16, 18, 20 bis 36 und 38 bis 40. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 6 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 14, 16, 18, 20 bis 36 und 38 bis 40. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 7 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 15, 17, 19 bis 35 und 37 bis 42. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 8 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 15, 17, 19 bis 35 und 37 bis 42. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 9 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 15, 17, 19 bis 35 und 37 bis 42. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 10 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 15, 17, 19 bis 35 und 37 bis 42. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 11 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 15, 17, 19 bis 36 und 38 bis 42. Vorteilhafte und bevorzugte Durchführungsformen bzw. Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens nach Anspruch 12 sind Gegenstand der Ansprüche 13, 15, 17, 19 bis 36 und 38 bis 42.
- Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Flüssigkeit zur Verwendung als die erste Flüssigkeit in einem der zwölf oben genannten erfindungsgemäßen Verfahren bereitzustellen.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Flüssigkeit nach Anspruch 43.
- Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Flüssigkeit sind Gegenstand der Ansprüche 44 bis 46.
- Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, eine Tauchbadlösung zur Verwendung als die Tauchbadlösung in einem der erfindungsgemäßen Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 12 bereitzustellen.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Tauchbadlösung nach Anspruch 47.
- Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung sind Gegenstand der Ansprüche 48 bis 50.
- Der Erfindung liegt außerdem die Aufgabe zugrunde, ein Getränkeerzeugnis auf der Basis eines erfindungsgemäßen Verfahrens bereitzustellen.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein Getränkeerzeugnis nach Anspruch 51.
- Vorteilhafte und bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verfahren, der erfindungsgemäßen Flüssigkeit, der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung und des erfindungsgemäßen Getränkeerzeugnisses werden nachfolgend beschrieben. Figuren werden dazu nicht benötigt, da sich die Durchführung aller nachfolgend beschriebenen Verfahrensbeispiele dem Fachmann ohne weiteres auch ohne figürliche Darstellungen rein aus dem Text heraus derart detailliert erschließt, dass der Fachmann bereits nach dem Studium allein des nachfolgenden Textes in der Lage ist, die Verfahrensbeispiele ebenfalls durchzuführen, und da sich die Zusammensetzungen aller nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Flüssigkeit und der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung dem Fachmann ebenfalls ohne weiteres auch ohne figürliche Darstellungen rein aus dem Text heraus derart detailliert erschließen, dass der Fachmann bereits nach dem Studium allein des nachfolgenden Textes in der Lage ist, diese Ausführungsbeispiele aus den jeweils angegebenen Bestandteilen selbst zusammenzumischen. Ganz entsprechendes gilt auch für das erfindungsgemäße Getränkeerzeugnis.
- Ferner sei in den folgenden drei Absätzen eine wichtige Erläuterung zur Wortwahl gegeben, welche sowohl den gesamten nachfolgenden Beschreibungstext als auch den Wortlaut der Ansprüche betrifft:
- Im gesamten nachfolgenden Text findet sich an vielen Stellen im Zusammenhang mit der Spezifizierung der Zusammensetzung einer Tauchbadlösung die Bereichsangabe „insgesamt soundso viel Prozent bis soundso viel Prozent Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässriges pflanzliches Fluidextrakt und/oder wässrige Pflanzenpulverlösung“. Dies bedeutet, dass der angegebene Prozentbereich ausgefüllt ist entweder vollständig mit Wasser (sich also nur auf Wasser bezieht) oder vollständig mit Fruchtsaft (sich also nur auf Fruchtsaft bezieht) oder vollständig mit Beerensaft (sich also nur auf Beerensaft bezieht) oder vollständig mit Gemüsesaft (sich also nur auf Gemüsesaft bezieht) oder vollständig mit wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt (sich also nur auf wässriges pflanzliches Fluidextrakt bezieht) oder vollständig mit wässriger Pflanzenpulverlösung (sich also nur auf wässrige Pflanzenpulverlösung bezieht) oder dass bei weiteren alternativen Varianten zwei oder drei oder vier oder fünf oder sogar alle sechs der eben genannten Stoffe, d.h. Wasser, Fruchtsaft, Beerensaft, Gemüsesaft, wässriges pflanzliches Fluidextrakt und wässrige Pflanzenpulverlösung, gleichzeitig vorhanden sind und dann die Summe ihrer jeweils einzeln betrachteten prozentualen Anteile an der gesamten Tauchbadlösung in dem genannten Prozentbereich liegt. Ganz entsprechendes gilt, wenn im nachfolgenden Text im Zusammenhang mit der Spezifizierung der Zusammensetzung der Tauchbadlösung die Prozentangabe „insgesamt soundso viel Prozent Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässriges pflanzliches Fluidextrakt und/oder wässrige Pflanzenpulverlösung“ erscheint. Dies bedeutet, dass der angegebene Prozentwert entweder vollständig Wasser oder
- vollständig Fruchtsaft oder vollständig Beerensaft oder vollständig Gemüsesaft oder vollständig wässriges pflanzliches Fluidextrakt oder vollständig wässrige Pflanzenpulverlösung ist oder dass bei weiteren alternativen Varianten zwei oder drei oder vier oder fünf oder sogar alle sechs der eben genannten Stoffe, d.h. Wasser, Fruchtsaft, Beerensaft, Gemüsesaft, wässriges pflanzliches Fluidextrakt und wässrige Pflanzenpulverlösung, gleichzeitig vorhanden sind und dann die Summe ihrer jeweils einzeln betrachteten prozentualen Anteile an der gesamten Tauchbadlösung der genannte Prozentwert ist.
- Im gesamten nachfolgenden Text findet sich an vielen Stellen im Zusammenhang mit der Spezifizierung der Zusammensetzung der Tauchbadlösung ferner die Bereichsangabe „insgesamt soundso viel Prozent bis soundso viel Prozent Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure“. Dies bedeutet, dass der angegebene Prozentbereich ausgefüllt ist entweder vollständig mit Ascorbinsäure (sich also nur auf Ascorbinsäure bezieht) oder vollständig mit Zitronensäure (sich also nur auf Zitronensäure bezieht) oder vollständig mit Phosphorsäure (sich also nur auf Phosphorsäure bezieht) oder dass bei weiteren alternativen Varianten zwei der eben genannten Säuren oder sogar alle drei der eben genannten Säuren gleichzeitig vorhanden sind und in den letztgenannten beiden Fällen die Summe der jeweils einzeln betrachteten prozentualen Anteile der genannten Säuren an der gesamten Tauchbadlösung in dem genannten Prozentbereich liegt. Ganz entsprechendes gilt, wenn im nachfolgenden Text im Zusammenhang mit der Spezifizierung der Zusammensetzung der Tauchbadlösung die Prozentangabe „insgesamt soundso viel Prozent Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure“ erscheint. Dies bedeutet, dass der angegebene Prozentwert entweder vollständig Ascorbinsäure oder vollständig Zitronensäure oder vollständig Phosphorsäure ist oder dass bei weiteren alternativen Varianten zwei der eben genannten Säuren oder sogar alle drei der eben genannten Säuren gleichzeitig vorhanden sind und in den letztgenannten beiden Fällen die Summe der jeweils einzeln betrachteten prozentualen Anteile der genannten Säuren an der gesamten Tauchbadlösung den genannten Prozentwert ergibt.
- Im gesamten nachfolgenden Text findet sich an vielen Stellen im Zusammenhang mit der Spezifizierung der Zusammensetzung einer ersten Flüssigkeit die Bereichsangabe „insgesamt soundso viel Prozent bis soundso viel Prozent Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure“. Dies bedeutet, dass der angegebene Prozentbereich ausgefüllt ist entweder vollständig mit Ascorbinsäure (sich also nur auf Ascorbinsäure bezieht) oder vollständig mit Zitronensäure (sich also nur auf Zitronensäure bezieht) oder vollständig mit Phosphorsäure (sich also nur auf Phosphorsäure bezieht) oder vollständig mit Kohlensäure (sich also nur auf Kohlensäure bezieht) oder dass bei weiteren alternativen Varianten zwei oder drei oder sogar alle vier der eben genannten Säuren gleichzeitig vorhanden sind und in den letztgenannten Fällen die Summe der jeweils einzeln betrachteten prozentualen Anteile der genannten Säuren an der gesamten ersten Flüssigkeit in dem genannten Prozentbereich liegt. Ganz entsprechendes gilt, wenn im nachfolgenden Text im Zusammenhang mit der Spezifizierung der Zusammensetzung der ersten Flüssigkeit die Prozentangabe „insgesamt soundso viel Prozent Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure“ erscheint. Dies bedeutet, dass der angegebene Prozentwert entweder vollständig Ascorbinsäure oder vollständig Zitronensäure oder vollständig Phosphorsäure oder vollständig Kohlensäure ist oder dass bei weiteren alternativen Varianten zwei oder drei oder sogar alle vier der eben genannten Säuren gleichzeitig vorhanden sind und in den letztgenannten Fällen die Summe der jeweils einzeln betrachteten prozentualen Anteile der genannten Säuren an der gesamten ersten Flüssigkeit den genannten Prozentwert ergibt.
- Ein erstes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter,
- - danach Auffüllen des Behälters mit einer mindestens 70 °C heißen, bevorzugterweise mindestens 80 °C heißen, noch bevorzugter mindestens 90 °C heißen, ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, und
- - danach Verschließen des Behälters.
- Ein zweites erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter,
- - danach Auffüllen des Behälters mit einer ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, und
- - danach Verschließen des Behälters und Erhitzen des verschlossenen Behälters samt seines Inhalts auf mindestens 70 °C, bevorzugterweise mindestens 80 °C, noch bevorzugter mindestens 90 °C für eine Zeit von mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für eine Zeit von 3 Minuten bis 5 Minuten.
- Ein drittes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen unmittelbar zuvor oder gleichzeitig eine mindestens 70 °C heiße, bevorzugterweise mindestens 80 °C heiße, noch bevorzugter mindestens 90 °C heiße, erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, und
- - danach Verschließen des Behälters.
- Ein viertes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen zuvor oder gleichzeitig eine erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, und
- - danach Verschließen des Behälters und Erhitzen des verschlossenen Behälters samt seines Inhalts auf mindestens 70 °C, bevorzugterweise mindestens 80 °C, noch bevorzugter mindestens 90 °C für eine Zeit von mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für eine Zeit von 3 Minuten bis 5 Minuten.
- Ein fünftes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter,
- - danach Auffüllen des Behälters mit einer ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1 % bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe,
- - danach Verschließen des Behälters und
- - danach Verbringen des Behälters in eine Hochdruckpasteurisierungsvorrichtung, in welcher der Behälter samt seinem Inhalt einer Hochdruckpasteurisierung unter Anwendung eines Druckes von mindestens 5000 bar, vorzugsweise mindestens 5500 bar, unterzogen wird.
- Ein sechstes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen zuvor oder gleichzeitig eine erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1 % bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe,
- - danach Verschließen des Behälters und
- - danach Verbringen des Behälters in eine Hochdruckpasteurisierungsvorrichtung, in welcher der Behälter samt seinem Inhalt einer Hochdruckpasteurisierung unter Anwendung eines Druckes von mindestens 5000 bar, vorzugsweise mindestens 5500 bar, unterzogen wird.
- Ein siebentes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe,
- - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter,
- - danach Auffüllen des Behälters mit einer mindestens 70 °C heißen, bevorzugterweise mindestens 80 °C heißen, noch bevorzugter mindestens 90 °C heißen, ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, und
- - danach Verschließen des Behälters.
- Ein achtes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe,
- - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter,
- - danach Auffüllen des Behälters mit einer ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1 % bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1 % bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, und
- - danach Verschließen des Behälters und Erhitzen des verschlossenen Behälters samt seines Inhalts auf mindestens 70 °C, bevorzugterweise mindestens 80 °C, noch bevorzugter mindestens 90 °C für eine Zeit von mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für eine Zeit von 3 Minuten bis 5 Minuten.
- Ein neuntes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe,
- - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen unmittelbar zuvor oder gleichzeitig eine mindestens 70 °C heiße, bevorzugterweise mindestens 80 °C heiße, noch bevorzugter mindestens 90 °C heiße, erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1 % bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1 % bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, und
- - danach Verschließen des Behälters.
- Ein zehntes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe,
- - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen zuvor oder gleichzeitig eine erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, und
- - danach Verschließen des Behälters und Erhitzen des verschlossenen Behälters samt seines Inhalts auf mindestens 70 °C, bevorzugterweise mindestens 80 °C, noch bevorzugter mindestens 90 °C für eine Zeit von mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für eine Zeit von 3 Minuten bis 5 Minuten.
- Ein elftes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe,
- - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter,
- - danach Auffüllen des Behälters mit einer ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1 % bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind,
- - danach Verschließen des Behälters und
- - danach Verbringen des Behälters in eine Hochdruckpasteurisierungsvorrichtung, in welcher der Behälter samt seinem Inhalt einer Hochdruckpasteurisierung unter Anwendung eines Druckes von mindestens 5000 bar, vorzugsweise mindestens 5500 bar, unterzogen wird.
- Ein zwölftes erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht, weist folgende Schritte auf:
- - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe,
- - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen zuvor oder gleichzeitig eine erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind,
- - danach Verschließen des Behälters und
- - danach Verbringen des Behälters in eine Hochdruckpasteurisierungsvorrichtung, in welcher der Behälter samt seinem Inhalt einer Hochdruckpasteurisierung unter Anwendung eines Druckes von mindestens 5000 bar, vorzugsweise mindestens 5500 bar, unterzogen wird.
- Die vorstehend für die zwölf erfindungsgemäßen Verfahren jeweils angegebenen Verfahrensschritte sind die jeweils für das jeweilige erfindungsgemäße Verfahren mindestens auszuführenden Verfahrensschritte. In diesem Zusammenhang kann bei manchen Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Verfahren das zur jeweiligen Verfahrensbeschreibung verwendete Wort „danach“ den Bedeutungsgehalt von „anschließend“ oder „unmittelbar anschließend“ haben, muss dies aber nicht zwangsläufig bedeuten. Entsprechendes gilt für das im Zusammenhang mit der Beschreibung des siebenten, achten, neunten, zehnten, elften und zwölften erfindungsgemäßen Verfahrens jeweils verwendete Wort „nach“. Dementsprechend kann bzw. können bei einigen Verfahrensweiterbildungen ein weiterer Verfahrensschritt oder sogar mehrere weitere Verfahrensschritte, beispielsweise die Beigabe eines bestimmten Pulvers und/oder einer bestimmten zweiten Flüssigkeit und/oder einer gewissen, zur Auflösung bestimmten Tablette, zwischen bisher beschriebene Verfahrensschritte zwischengeschoben werden, so wie dies weiter unten für einige insoweit beispielhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Verfahren näher beschrieben wird. Zwar ist es in jedem Falle bevorzugt - und beispielsweise bei einem vollautomatisch eingerichteten Verfahrensablauf auch ohne weiteres möglich -, die einzelnen Verfahrensschritte - egal welcher Ausführungsform oder Weiterbildung der erfindungsgemäßen Verfahren - jeweils möglichst ohne Verzögerungen aneinander anschließend durchzuführen, jedoch wird der Fachmann anerkennen, dass diesbezüglich gewisse zeitliche Toleranzen, die im Hinblick auf die einzelnen Verfahrensschrittsequenzabschnitte durchaus unterschiedlich groß sein können, in für die Produktionspraxis sinnvoller und dabei den Verfahrenserfolg insgesamt nicht gefährdender Weise möglich sind.
- In Bezug auf das siebente erfindungsgemäße Verfahren, das achte erfindungsgemäße Verfahren, das neunte erfindungsgemäße Verfahren, das zehnte erfindungsgemäße Verfahren, das elfte erfindungsgemäße Verfahren und das zwölfte erfindungsgemäße Verfahren sei an dieser Stelle angemerkt, dass bei einer jeweiligen praktischen Durchführung irgendeines beliebigen Durchführungsbeispiels eines beliebigen dieser soeben genannten erfindungsgemäßen Verfahren, sofern bei dem jeweiligen konkreten Verfahrensdurchführungsbeispiel der „zweite Rest“ sowohl in der Tauchbadlösung als auch in der ersten Flüssigkeit vorhanden ist, die konkrete Zusammensetzung des „zweiten Restes“ für die Tauchbadlösung natürlich durchaus abweichen kann von der konkreten Zusammensetzung des „zweiten Restes“ für die erste Flüssigkeit, wobei allerdings der „zweite Rest“ so, wie bereits oben definiert, stets aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe und wobei es natürlich auch solche Durchführungsbeispiele der eben genannten erfindungsgemäßen Verfahren gibt, bei denen die konkrete Zusammensetzung des „zweiten Restes“ für die Tauchbadlösung identisch ist mit der konkreten Zusammensetzung des „zweiten Restes“ für die erste Flüssigkeit.
- Ferner gibt es gemäß der oben dargelegten allgemeinsten Beschreibung der erfindungsgemä-ßen Verfahren für jedes einzelne aller zwölf erfindungsgemäßen Verfahren auch solche Durchführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verfahren, bei denen der erwähnte „zweite Rest“ gar nicht vorhanden ist. In Bezug auf das siebente, achte, neunte, zehnte, elfte und zwölfte erfindungsgemäße Verfahren sind darüber hinaus jeweils auch solche Durchführungsbeispiele dieser soeben genannten erfindungsgemäßen Verfahren möglich, bei denen der „zweite Rest“ nur in der genannten Tauchbadlösung, nicht aber in der genannten ersten Flüssigkeit vorhanden ist oder bei denen der „zweite Rest“ nur in der genannten ersten Flüssigkeit, nicht aber in der genannten Tauchbadlösung vorhanden ist.
- Das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe kann bzw. können beispielsweise entstammen aus Zitrone und/oder aus irgendeiner anderen Zitrusfrucht und/oder aus Acerola und/oder aus Hagebutte und/oder aus Camu Camu und/oder aus Sanddorn und/oder aus Grünkohl und/oder aus irgendeiner anderen Kohlpflanze und/oder aus irgendeinem anderen Gemüse und/oder aus irgendeinem anderen Obst. Dabei sei ausdrücklich unterstrichen, dass die im vorangegangenen Satz genannten Möglichkeiten nur einige wenige ausgewählte und bevorzugte Beispiele darstellen und es für die Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren in ihrer jeweils allgemeinsten Form unerheblich ist, woher genau das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe stammt bzw. stammen.
- Der in Bezug auf alle erfindungsgemäßen Verfahren genannte gegenständliche Geschmacksträger kann beispielsweise eine Obstfrucht und/oder eine Beere und/oder ein Kraut und/oder ein Blatt einer Pflanze und/oder eine Blüte einer Pflanze und/oder eine Wurzel einer Pflanze und/oder irgendein(en) Bestandteil einer Pflanze und/oder Aktivkohle und/oder ein Insekt und/oder irgendein(en) Bestandteil eines Insektes und/oder ein(en) Pilz und/oder irgendein(en) Bestandteil eines Pilzes sein oder aufweisen. Dabei sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle in diesem Absatz genannten Dinge lediglich ausgewählte Beispielsangaben darstellen, welche die umfassende Bedeutung des Begriffes „gegenständlicher Geschmacksträger“ für die Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren in ihrer jeweils allgemeinsten Form keinesfalls auf diese eben genannten reinen Beispielsangaben beschränken sollen. Dementsprechend sind viele andere Durchführungsbeispiele der erfindungsgemä-ßen Verfahren möglich, bei denen anstelle von oder zusätzlich zu den eben genannten Beispielen ein anderer oder mehrere andere gegenständliche Geschmacksträger zum Einsatz kommen.
- Für alle erfindungsgemäßen Verfahren gilt, dass besonders bevorzugt solche Verfahrensdurchführungsbeispiele sind, bei denen die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 98%, bevorzugterweise 70% bis 98%, Wasser, insgesamt 2% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 2% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind.
- Für alle erfindungsgemäßen Verfahren gilt ferner auch, dass besonders bevorzugt solche Verfahrensdurchführungsbeispiele sind, bei denen die erste Flüssigkeit besteht aus 75% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 20% zweitem Rest oder aus 80% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 15% zweitem Rest oder aus 85% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 10% zweitem Rest oder aus 90% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 5% zweitem Rest oder aus 95% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 3% zweitem Rest oder aus 96% Wasser und insgesamt 4% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind.
- Für das siebente, achte, neunte, zehnte, elfte und zwölfte erfindungsgemäße Verfahren gilt, dass besonders bevorzugt solche Verfahrensdurchführungsbeispiele sind, bei denen die Tauchbadlösung besteht aus insgesamt 74% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest oder aus insgesamt 78% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 15% zweitem Rest oder aus insgesamt 83% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 10% zweitem Rest oder aus insgesamt 88% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 5% zweitem Rest oder aus insgesamt 95% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 3% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 4% zweitem Rest oder aus insgesamt 97% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 2% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und 1% Kaliumcarbonat, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind.
- Bei bevorzugten Durchführungsbeispielen des siebenten, achten, neunten, zehnten, elften und zwölften erfindungsgemäßen Verfahrens wird bzw. werden als der Fruchtsaft und/oder der Beerensaft und/oder der Gemüsesaft und/oder das wässrige pflanzliche Fluidextrakt und/oder die wässrige Pflanzenpulverlösung verwendet Zitronenabriebextrakt und/oder Zitronenabrieblösung und/oder Tagetesblütenblätterextrakt und/oder Safranextrakt und/oder Curryextrakt und/oder Orangenabriebextrakt und/oder Orangenabrieblösung und/oder Orangensaft und/oder Karottensaft und/oder Kurkumaextrakt und/oder Paprikaextrakt, bevorzugt von rotem Paprika, und/oder Paprikapulverlösung und/oder Himbeersaft und/oder Himbeerextrakt und/oder Erdbeersaft und/oder Erdbeerextrakt und/oder Rote-Beete-Saft und/oder Spinatextrakt und/oder Limettenabriebextrakt und/oder Limettenabrieblösung und/oder Heidelbeersaft und/oder Holundersaft und/oder Blaukrautextrakt und/oder Johannisbeerensaft und/oder Johannisbeerenextrakt und/oder Algenextrakt. Dabei sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle in diesem Absatz genannten Dinge lediglich ausgewählte Beispielsangaben darstellen, welche die umfassende Bedeutung der Begriffe „Fruchtsaft, Beerensaft, Gemüsesaft, wässriges pflanzliches Fluidextrakt, wässrige Pflanzenpulverlösung“ für die Durchführung des siebenten, achten, neunten, zehnten, elften und zwölften erfindungsgemäßen Verfahrens in ihrer jeweils allgemeinsten Form keinesfalls auf diese eben genannten reinen Beispielsangaben beschränken sollen. Dementsprechend sind viele andere Durchführungsbeispiele des siebenten, achten, neunten, zehnten, elften und zwölften erfindungsgemäßen Verfahrens möglich, bei denen anstelle von oder zusätzlich zu den eben genannten Beispielen ein anderes Beispiel oder mehrere andere Beispiele für Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässriges pflanzliches Fluidextrakt und/oder wässrige Pflanzenpulverlösung zum Einsatz kommt bzw. kommen.
- In Bezug auf das erste, zweite, dritte, vierte, fünfte und sechste erfindungsgemäße Verfahren ist eine solche Verfahrensweiterbildung bevorzugt, bei welcher, sofern genau ein gegenständlicher Geschmacksträger verwendet wird, dieser vor dem Einlegen in den Behälter mit Wasser gewaschen wird, oder, sofern mehrere gegenständliche Geschmacksträger verwendet werden, einer, einige oder alle dieser gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Einlegen in den Behälter mit Wasser gewaschen wird bzw. werden. In Bezug auf das siebente, achte, neunte, zehnte, elfte und zwölfte erfindungsgemäße Verfahren ist eine solche Verfahrensweiterbildung bevorzugt, bei welcher, sofern genau ein gegenständlicher Geschmacksträger verwendet wird, dieser vor dem Eintauchen in die Tauchbadlösung mit Wasser gewaschen wird, oder, sofern mehrere gegenständliche Geschmacksträger verwendet werden, einer, einige oder alle dieser gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Eintauchen in die Tauchbadlösung mit Wasser gewaschen wird bzw. werden. Darüber hinaus ist in Bezug auf das erste, zweite, dritte, vierte, fünfte und sechste erfindungsgemäße Verfahren eine solche Verfahrensweiterbildung bevorzugt, bei welcher der gegenständliche Geschmacksträger bzw. die gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Einlegen in den Behälter geschält und/oder entkernt und/oder zurechtgeschnitten wird bzw. werden, wobei, sofern bei bestimmten Verfahrensdurchführungsbeispielen zusätzlich auch der bereits oben erwähnte Schritt des Waschens vorgesehen sein sollte, das Schälen und/oder das Entkernen und/oder das Zurechtschneiden vor dem Waschen und/oder während des Waschens und/oder nach dem Waschen erfolgen kann. Ferner ist darüber hinaus in Bezug auf das siebente, achte, neunte, zehnte, elfte und zwölfte erfindungsgemäße Verfahren eine solche Verfahrensweiterbildung bevorzugt, bei welcher der gegenständliche Geschmacksträger bzw. die gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Eintauchen in die Tauchbadlösung geschält und/oder entkernt und/oder zurechtgeschnitten wird bzw. werden, wobei, sofern bei bestimmten Verfahrensdurchführungsbeispielen zusätzlich auch der bereits oben erwähnte Schritt des Waschens vorgesehen sein sollte, das Schälen und/oder das Entkernen und/oder das Zurechtschneiden vor dem Waschen und/oder während des Waschens und/oder nach dem Waschen erfolgen kann.
- Ganz generell sei in Bezug auf den im vorangegangenen Absatz erwähnten Schritt des Waschens folgendes angemerkt: Obwohl ein solches Waschen des gegenständlichen Geschmacksträgers bzw. der gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Einlegen des jeweiligen Geschmacksträgerstücks bzw. der jeweiligen Geschmacksträgerstücke in den genannten Behälter bzw. vor dem Eintauchen des jeweiligen Geschmacksträgerstücks bzw. der jeweiligen Geschmacksträgerstücke in die genannte Tauchbadlösung aus hygienischen Gründen ganz besonders bevorzugt ist und in der Praxis alle oben erläuterten erfindungsgemäßen Verfahren jeweils weit überwiegend in der Durchführungsform der jeweils den Schritt des Waschens aller gegenständlichen Geschmacksträger beinhaltenden jeweiligen Verfahrensweiterbildung durchgeführt werden, gibt es in der Praxis durchaus gelegentlich auch solche Durchführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verfahren, bei denen ein solches Waschen einzelner, einiger oder sogar aller verwendeten gegenständlichen Geschmacksträger bzw. des verwendeten gegenständlichen Geschmacksträgers nicht erforderlich ist. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine Salbeipflanze und/oder eine Thymianpflanze, von der bzw. denen ein Blatt oder Blätter als gegenständliches Geschmacksträgerstück bzw. gegenständliche Geschmacksträgerstücke verwendet wird bzw. werden, nicht als Freilandpflanze bzw. Freilandpflanzen, sondern weitgehend abgeschirmt von Umwelteinflüssen, ohne Verwendung von Pestiziden und Fungiziden und unter Beachtung sehr hoher Hygienestandards in einem Container oder einem Haus oder einem Zelt aufgezogen und geerntet wurde bzw. wurden.
- Bevorzugt sind solche Durchführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verfahren, bei denen der gegenständliche Geschmacksträger mindestens ein Stück einer Ananasfrucht oder mindestens ein Stück einer Zitronenfrucht oder mindestens eine Kirsche oder mindestens eine Kranichbeere oder mindestens eine Erdbeere oder mindestens ein Salbeiblatt oder mindestens ein Stück einer Thymianpflanze oder mindestens eine Brombeere oder mindestens eine Himbeere oder mindestens eine Blaubeere oder mindestens ein Stück Zitronengras oder mindestens ein Stück einer Limette oder mindestens ein Stück Minze oder mindestens ein Stück Orange oder mindestens ein Stück Kurkuma oder mindestens ein Stück Ingwer oder mindestens ein Stück Kardamom oder mindestens ein Stück Nelke oder mindestens ein Stück Zimt oder mindestens ein Stück Dattel oder mindestens ein Stück Rosmarin oder mindestens ein Hanfblatt oder mindestens ein Stück eines Hanfblattes oder mindestens ein Stück Staudensellerie oder mindestens ein Stück Apfel oder mindestens ein Stück Birne oder mindestens ein Kakao-Nib oder mindestens eine Kaffeebohne ist oder aufweist. Dabei sei auch an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle in diesem Absatz genannten Dinge lediglich ausgewählte Beispielsangaben darstellen, welche die umfassende Bedeutung des Begriffes „gegenständlicher Geschmacksträger“ für die Durchführung der erfindungsgemäßen Verfahren in ihrer jeweils allgemeinsten Form keinesfalls auf diese eben genannten reinen Beispielsangaben beschränken sollen. Dementsprechend sind viele andere Durchführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verfahren möglich, bei denen anstelle von oder zusätzlich zu den eben genannten Beispielen ein anderer oder mehrere andere gegenständliche Geschmacksträger zum Einsatz kommt bzw. kommen.
- Bei manchen Durchführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Verfahren werden als gegenständliche Geschmacksträger mindestens zwei gegenständliche Stücke gleicher Art verwendet.
- Bei manchen anderen Durchführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Verfahren werden als gegenständliche Geschmacksträger mindestens zwei gegenständliche Stücke unterschiedlicher Art verwendet. Beispielsweise kann dabei eine der nachfolgend aufgezählten Kombinationen zum Einsatz kommen:
- - Ananas und Salbei,
- - Thymian und Zitrone,
- - Brombeere und Zitronengras,
- - Limette, Minze und Aktivkohle,
- - Orange, Kurkuma und Kardamom,
- - Dattel, Rosmarin und Aktivkohle,
- - Staudensellerie, Apfel und Minze,
- - Kakao-Nibs und Kaffeebohnen,
- - Zitrone und Ingwer,
- - Heidelbeere, Nelke und Zimt,
- - Kranichbeere und Rosmarin.
- Dabei sind die eben genannten Kombinationsbeispiele lediglich als einige ganz besonders bevorzugte Kombinationsbeispiele aufgeführt, welche den hier ganz allgemein beanspruchten Umfang der erfindungsgemäßen Verfahren in keiner Weise beschränken sollen. Der Fachmann wird anerkennen, dass im Rahmen des hier ganz allgemein beanspruchten Umfangs der erfindungsgemäßen Verfahren viele weitere Kombinationsbeispiele möglich und sinnvoll sind. Die erfindungsgemäßen Verfahren können dementsprechend ohne weiteres auch mit vielen anderen Kombinationen gegenständlicher Geschmacksträger durchgeführt werden, wobei durchaus auch mehr als drei gegenständliche Geschmacksträgerstücke, die alle unterschiedlicher Art sein können, gleichzeitig einsetzbar sind.
- Bei weiteren bevorzugten Durchführungsbeispielen bzw. Weiterbildungen eines beliebigen der erfindungsgemäßen Verfahren wird als erster Schritt in dem Verfahren oder zu anderer Zeit während der Verfahrensdurchführung, aber spätestens unmittelbar vor dem Verschließen des Behälters, ein geschmackstragendes und/oder farbgebendes und/oder in Bezug auf den menschlichen Körper funktional wirkendes Pulver und/oder eine geschmackstragende und/oder farbgebende und/oder in Bezug auf den menschlichen Körper funktional wirkende zweite Flüssigkeit in den Behälter hineingegeben. Bei manchen Verfahrensdurchführungsbeispielen kann bzw. können das eben genannte Pulver und/oder die eben genannte zweite Flüssigkeit organisches Material oder Material organischen Ursprungs sein oder aufweisen.
- Das genannte Pulver und/oder die genannte zweite Flüssigkeit kann bzw. können beispielsweise Kurkuma und/oder Matcha und/oder Eisen und/oder Aktivkohle und/oder Algenpulver und/oder Algenextrakt und/oder Guarana und/oder Mate und/oder Hyaluronsäure und/oder ein Vitamin und/oder mehrere Vitamine und/oder Calcium und/oder Magnesium und/oder Selen und/oder Mangan und/oder Zitronenabrieb und/oder Zitronenabriebextrakt und/oder Tagetesblütenblätterpulver und/oder Tagetesblütenblätterextrakt und/oder Safran und/oder Curry und/oder Curryextrakt und/oder Orangenabrieb und/oder Orangenabriebextrakt und/oder Karotte und/oder Karottensaft und/oder Karottenextrakt und/oder Paprikapulver, bevorzugterweise Pulver von rotem Paprika, und/oder Paprikaextrakt und/oder Himbeersaft und/oder Erdbeersaft und/oder Rote-Beete-Saft und/oder Spinat und/oder Spinatextrakt und/oder Limettenabrieb und/oder Limettenabriebextrakt und/oder Heidelbeersaft und/oder Holundersaft und/oder Johannisbeerensaft und/oder Blaukraut und/oder Blaukrautextrakt sein bzw. aufweisen. Beispielsweise kann
- - als das genannte Pulver Kurkumapulver und als gegenständliche(r) Geschmacksträger Orange und/oder Kardamom verwendet werden oder
- - als das genannte Pulver Aktivkohlepulver und als gegenständliche(r) Geschmacksträger Limette und/oder Minze verwendet werden oder
- - als das genannte Pulver Aktivkohlepulver und als gegenständliche(r) Geschmacksträger Dattel und/oder Rosmarin verwendet werden.
- Dabei sei betont, dass die im vorangegangenen Absatz genannten Dinge und Kombinationsbeispiele lediglich als einige ganz besonders bevorzugte Beispielsmöglichkeiten aufgeführt sind, welche den hier ganz allgemein beanspruchten Umfang der Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Verfahren in keiner Weise beschränken sollen. Der Fachmann wird anerkennen, dass im Rahmen des hier ganz allgemein beanspruchten Umfangs der Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Verfahren viele weitere Beispiele für das genannte Pulver, für die genannte zweite Flüssigkeit und für den bzw. die genannten Geschmacksträger sowie viele weitere diesbezügliche Kombinationsbeispiele möglich und sinnvoll sind.
- Bei anderen, ebenfalls bevorzugten Weiterbildungen eines beliebigen der erfindungsgemäßen Verfahren wird als erster Schritt in dem Verfahren oder zu anderer Zeit während der Verfahrensdurchführung, aber spätestens unmittelbar vor dem Verschließen des Behälters, ein geschmackstragender und/oder farbgebender und/oder in Bezug auf den menschlichen Körper funktional wirkender Stoff in Form einer zur Auflösung bestimmten Tablette in den Behälter hineingegeben. Als der eben genannte Stoff wird bevorzugterweise organisches Material oder Material organischen Ursprungs verwendet. Ebenfalls bevorzugt ist es, einen solchen Stoff zu verwenden, welcher organisches Material oder Material organischen Ursprungs aufweist. Beispielsweise kann die genannte Tablette eine zur Auflösung bestimmte Aktivkohletablette sein, die zusammen mit dem gegenständlichen Geschmacksträger bzw. den gegenständlichen Geschmacksträgern Limette und/oder Minze und/oder Dattel und/oder Rosmarin zum Einsatz gelangt, wobei hier besonders die Kombinationen Limette und Minze bzw. Dattel und Rosmarin bevorzugt werden. Diese eben gemachten Beispielsangaben schränken jedoch, und dies sei hier unterstrichen, den Begriff „geschmackstragender und/oder farbgebender und/oder in Bezug auf den menschlichen Körper funktional wirkender Stoff“ in seiner allgemeinsten Bedeutung nicht ein, sondern sind lediglich als ausgewählte und bevorzugte Beispiele zu verstehen. Der Fachmann wird anerkennen, dass es für die Durchführung der Verfahrensweiterbildungen, bei denen ein geschmackstragender und/oder farbgebender und/oder in Bezug auf den menschlichen Körper funktional wirkender Stoff in Form einer zur Auflösung bestimmten Tablette zum Einsatz gelangt, sehr viele weitere Beispielsmöglichkeiten für einen solchen Stoff und sehr viele weitere Beispielsmöglichkeiten für den bzw. die in Kombination mit einem solchen Stoff zu verwendenden gegenständlichen Geschmacksträger gibt.
- Bevorzugterweise wird als im Rahmen der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren zum Einsatz gelangender Behälter eine Flasche verwendet. Der Behälter kann aber genauso gut auch ein nur flaschenähnlicher Behälter oder eine Dose oder ein Eimer oder ein Becher oder ein Fass oder ein Bottich oder ein Krug oder ein Topf oder ein einem Einmachglas ähnlicher Behälter oder sonst irgendein beliebiges Gefäß sein. Auch Volumen, Höhe, maximale und minimale Breite sowie die Formgestaltung des Behälters unterliegen im Rahmen der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren keinerlei prinzipiellen Beschränkungen. Allerdings ist es bevorzugt, solche Behältergrößen zu wählen, die sich in den im Einzelhandel für Getränkebehälter, Getränkedosen und Getränkeflaschen üblichen Größenbereich einfügen.
- Bei vielen bevorzugten Durchführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Verfahren wird als der Behälter ein ganz oder zumindest teilweise aus Kunststoff bestehender Behälter verwendet, wobei hier als Kunststoff bevorzugterweise PET (= Polyethylenterephthalat), und ganz bevorzugterweise hitzebeständiges PET, zum Einsatz gelangt. Es können aber auch andere Kunststoffe oder Kombinationen von Kunststoffen, beispielsweise Kombinationen von PET mit einem oder mehreren anderen Kunststoffen, verwendet werden.
- Bei anderen Durchführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Verfahren wird als der Behälter ein aus Metall bestehender Behälter - beispielsweise in Form einer Metalldose - oder ein teils aus Kunststoff, beispielsweise PET, teils aus Metall bestehender Behälter verwendet.
- Bei vielen anderen, ebenfalls bevorzugten Durchführungsbeispielen des ersten, zweiten, dritten, vierten, siebenten, achten, neunten und zehnten erfindungsgemäßen Verfahrens wird als der Behälter ein vollständig oder zumindest teilweise aus Glas bestehender Behälter, beispielsweise in Form einer Glasflasche mit Metall-, Kunststoff-, Keramik-, Kork-, Glas- und/oder Holzverschluss oder beispielsweise in Form eines einem Einmachglas ähnlichen Behälters mit Metall-, Kunststoff-, Keramik-, Kork-, Glas- und/oder Holzverschluss auf Gummi- oder Kunststoffring, verwendet. Bei wieder anderen Durchführungsbeispielen des ersten, zweiten, dritten, vierten, siebenten, achten, neunten und zehnten erfindungsgemäßen Verfahrens wird als der Behälter ein vollständig oder zumindest teilweise aus keramischem Material bestehender Behälter verwendet.
- Ferner kann bei anderen Durchführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Verfahren als der Behälter ein solcher Behälter verwendet werden, welcher teilweise aus Kunststoff, beispielsweise PET, und teilweise aus anderem Material - beispielsweise aus Metall - besteht.
- Darüber hinaus kann bei wieder anderen Durchführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Verfahren als der Behälter ein solcher Behälter verwendet werden, welcher teilweise aus Metall und teilweise aus anderem Material - beispielsweise aus Kunststoff - besteht.
- Für die Durchführung des ersten, zweiten, dritten, vierten, siebenten, achten, neunten und zehnten erfindungsgemäßen Verfahrens ist es selbstverständlich notwendig, als Behälter einen solchen Behälter zu wählen, welcher in materialtechnischer Hinsicht so gestaltet ist, dass er die bei diesen eben genannten Verfahren auftretenden Temperaturen bzw. Temperatursprünge unbeschadet aushält. Beispielsweise sind hierfür Behälter aus hitzebeständigem PET gut geeignet.
- Für die Durchführung des fünften, sechsten, elften und zwölften erfindungsgemäßen Verfahrens ist es selbstverständlich notwendig, als Behälter einen solchen Behälter zu verwenden, der so ausgeführt ist, dass er sich für die Durchführung der Hochdruckpasteurisierung eignet. Bevorzugterweise verwendet man in diesem Zusammenhang einen aus Kunststoff, beispielsweise aus PET, bestehenden Behälter, bei dem eine Seitenwandung folienartig dünn derart ausgebildet ist, dass sich der Behälter für die Durchführung der Hochdruckpasteurisierung eignet. Unter rein technischen Gesichtspunkten prinzipiell geeignet für die Durchführung des fünften, sechsten, elften und zwölften erfindungsgemäßen Verfahrens ist aber beispielsweise auch ein aus Metall bestehender Behälter, bei dem eine Seitenwandung folienartig dünn derart ausgebildet ist, dass sich der Behälter für die Durchführung der Hochdruckpasteurisierung eignet.
- Obwohl sich unter rein technischen Gesichtspunkten für die Verwendung in den erfindungsgemäßen Verfahren sowohl solche Behälter eignen, deren Wandung durchsichtig ist, als auch solche Behälter, deren Wandung nur durchscheinend oder sogar völlig undurchsichtig ist, werden aufgrund reiner Vermarktungsgesichtspunkte Behälter mit durchsichtiger Wandung oder mit zumindest weitgehend durchsichtig gehaltener Wandungsfläche bevorzugt verwendet. Dies liegt darin begründet, dass es Konsumenten von sogenannten „Infused Waters“ aus ästhetischen Gründen bevorzugen, das Getränk insgesamt, d.h. mit dem oder den darin enthaltenen gegenständlichen Geschmacksträgerstück(en), während des Kaufvorganges, während der Lagerung bzw. Aufbewahrung - z.B. dekorativ als Blickfang arrangiert - und während des Genusses vollumfänglich betrachten zu können.
- Eine erfindungsgemäße Flüssigkeit ist eine Flüssigkeit zur Verwendung als die erste Flüssigkeit in einem der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe.
- Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Flüssigkeit ist vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,9%, bevorzugterweise 70% bis 98%, Wasser, insgesamt 0,1% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,5% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind.
- Bei anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Flüssigkeit ist vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Flüssigkeit besteht aus 75% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 20% zweitem Rest oder aus 80% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 15% zweitem Rest oder aus 85% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 10% zweitem Rest oder aus 90% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 5% zweitem Rest oder aus 95% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 3% zweitem Rest oder aus 96% Wasser und insgesamt 4% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind.
- Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Flüssigkeit entstammt bzw. entstammen das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe aus Zitrone und/oder aus irgendeiner anderen Zitrusfrucht und/oder aus Acerola und/oder aus Hagebutte und/oder aus Camu Camu und/oder aus Sanddorn und/oder aus Grünkohl und/oder aus irgendeiner anderen Kohlpflanze und/oder aus irgendeinem anderen Gemüse und/oder aus irgendeinem anderen Obst. Dabei sei ausdrücklich unterstrichen, dass die im vorangegangenen Satz genannten Möglichkeiten nur einige wenige ausgewählte und bevorzugte Beispiele darstellen und es darüber hinaus viele andere Beispielsmöglichkeiten für die insofern konkrete Gestaltung der erfindungsgemäßen Flüssigkeit gibt. Für die Ausführung der erfindungsgemäßen Flüssigkeit in ihrer allgemeinsten Form ist es gänzlich unerheblich, woher genau das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe stammt bzw. stammen.
- Eine erfindungsgemäße Tauchbadlösung zur Verwendung als die Tauchbadlösung in einem Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 12 besteht aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe.
- Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung ist vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Tauchbadlösung besteht aus insgesamt 74% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest oder aus insgesamt 78% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 15% zweitem Rest oder aus insgesamt 83% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 10% zweitem Rest oder aus insgesamt 88% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 5% zweitem Rest oder aus insgesamt 95% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 3% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 4% zweitem Rest oder aus insgesamt 97% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 2% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und 1% Kaliumcarbonat, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind.
- Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung entstammt bzw. entstammen das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe aus Zitrone und/oder aus irgendeiner anderen Zitrusfrucht und/oder aus Acerola und/oder aus Hagebutte und/oder aus Camu Camu und/oder aus Sanddorn und/oder aus Grünkohl und/oder aus irgendeiner anderen Kohlpflanze und/oder aus irgendeinem anderen Gemüse und/oder aus irgendeinem anderen Obst. Dabei sei ausdrücklich unterstrichen, dass die im vorangegangenen Satz genannten Möglichkeiten nur einige wenige ausgewählte und bevorzugte Beispiele darstellen und es darüber hinaus viele andere Beispielsmöglichkeiten für die insofern konkrete Gestaltung der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung gibt. Für die Ausführung der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung in ihrer allgemeinsten Form ist es gänzlich unerheblich, woher genau das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe stammt bzw. stammen.
- Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung ist vorgesehen, dass als Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässriges pflanzliches Fluidextrakt und/oder wässrige Pflanzenpulverlösung verwendet wird Zitronenabriebextrakt und/oder Zitronenabrieblösung und/oder Tagetesblütenblätterextrakt und/oder Safranextrakt und/oder Curryextrakt und/oder Orangenabriebextrakt und/oder Orangenabrieblösung und/oder Orangensaft und/oder Karottensaft und/oder Kurkumaextrakt und/oder Paprikaextrakt, bevorzugt von rotem Paprika, und/oder Paprikapulverlösung und/oder Himbeersaft und/oder Himbeerextrakt und/oder Erdbeersaft und/oder Erdbeerextrakt und/oder Rote-Beete-Saft und/oder Spinatextrakt und/oder Limettenabriebextrakt und/oder Limettenabrieblösung und/oder Heidelbeersaft und/oder Holundersaft und/oder Blaukrautextrakt und/oder Johannisbeerensaft und/oder Johannisbeerenextrakt und/oder Algenextrakt. Dabei sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle in diesem Absatz genannten Dinge lediglich ausgewählte Beispielsangaben darstellen, welche die umfassende Bedeutung der Begriffe „Fruchtsaft, Beerensaft, Gemüsesaft, wässriges pflanzliches Fluidextrakt, wässrige Pflanzenpulverlösung“ für die erfindungsgemäße Tauchbadlösung in ihrer allgemeinsten Form keinesfalls auf diese eben genannten reinen Beispielsangaben beschränken sollen. Dementsprechend sind viele andere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Tauchbadlösung möglich, bei denen anstelle von oder zusätzlich zu den eben genannten Beispielen ein anderes Beispiel oder mehrere andere Beispiele für Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässriges pflanzliches Fluidextrakt und/oder wässrige Pflanzenpulverlösung zum Einsatz kommt bzw. kommen.
- Ein erfindungsgemäßes Getränkeerzeugnis ist ein mittels eines der erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes, in einen Behälter gefülltes, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltendes Getränk zum menschlichen Verzehr oder weist zumindest ein mittels eines der erfindungsgemäßen Verfahren hergestelltes, in einen Behälter gefülltes, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltendes Getränk zum menschlichen Verzehr auf. Mithin ist als ein erfindungsgemäßes Getränkeerzeugnis ein Behälter samt dem genannten Inhalt anzusehen. Hinsichtlich der bevorzugten Ausführungsbeispiele für diesbezügliche Behälter sei an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen auf die weiter oben im Zusammenhang mit der Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Verfahren insoweit bereits getätigten speziellen Erläuterungen.
Claims (51)
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, - danach Auffüllen des Behälters mit einer mindestens 70 °C heißen, bevorzugterweise mindestens 80 °C heißen, noch bevorzugter mindestens 90 °C heißen, ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, und - danach Verschließen des Behälters.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, - danach Auffüllen des Behälters mit einer ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1 % bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, und - danach Verschließen des Behälters und Erhitzen des verschlossenen Behälters samt seines Inhalts auf mindestens 70 °C, bevorzugterweise mindestens 80 °C, noch bevorzugter mindestens 90 °C für eine Zeit von mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für eine Zeit von 3 Minuten bis 5 Minuten.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen unmittelbar zuvor oder gleichzeitig eine mindestens 70 °C heiße, bevorzugterweise mindestens 80 °C heiße, noch bevorzugter mindestens 90 °C heiße, erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1 % bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, und - danach Verschließen des Behälters.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen zuvor oder gleichzeitig eine erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1 % bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, und - danach Verschließen des Behälters und Erhitzen des verschlossenen Behälters samt seines Inhalts auf mindestens 70 °C, bevorzugterweise mindestens 80 °C, noch bevorzugter mindestens 90 °C für eine Zeit von mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für eine Zeit von 3 Minuten bis 5 Minuten.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, - danach Auffüllen des Behälters mit einer ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1 % bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1 % bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, - danach Verschließen des Behälters und - danach Verbringen des Behälters in eine Hochdruckpasteurisierungsvorrichtung, in welcher der Behälter samt seinem Inhalt einer Hochdruckpasteurisierung unter Anwendung eines Druckes von mindestens 5000 bar, vorzugsweise mindestens 5500 bar, unterzogen wird.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - Einlegen des bzw. der gegebenenfalls vorher mit Wasser gewaschenen, aber keinesfalls in eine spezielle, etwas anderes als Wasser enthaltende Tauchbadlösung eingetauchten gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen zuvor oder gleichzeitig eine erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, - danach Verschließen des Behälters und - danach Verbringen des Behälters in eine Hochdruckpasteurisierungsvorrichtung, in welcher der Behälter samt seinem Inhalt einer Hochdruckpasteurisierung unter Anwendung eines Druckes von mindestens 5000 bar, vorzugsweise mindestens 5500 bar, unterzogen wird.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, - danach Auffüllen des Behälters mit einer mindestens 70 °C heißen, bevorzugterweise mindestens 80 °C heißen, noch bevorzugter mindestens 90 °C heißen, ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, und - danach Verschließen des Behälters.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, - danach Auffüllen des Behälters mit einer ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1 % bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, und - danach Verschließen des Behälters und Erhitzen des verschlossenen Behälters samt seines Inhalts auf mindestens 70 °C, bevorzugterweise mindestens 80 °C, noch bevorzugter mindestens 90 °C für eine Zeit von mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für eine Zeit von 3 Minuten bis 5 Minuten.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen unmittelbar zuvor oder gleichzeitig eine mindestens 70 °C heiße, bevorzugterweise mindestens 80 °C heiße, noch bevorzugter mindestens 90 °C heiße, erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1 % bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, und - danach Verschließen des Behälters.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen zuvor oder gleichzeitig eine erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, und - danach Verschließen des Behälters und Erhitzen des verschlossenen Behälters samt seines Inhalts auf mindestens 70 °C, bevorzugterweise mindestens 80 °C, noch bevorzugter mindestens 90 °C für eine Zeit von mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für eine Zeit von 3 Minuten bis 5 Minuten.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, - danach Auffüllen des Behälters mit einer ersten Flüssigkeit bestehend aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, - danach Verschließen des Behälters und - danach Verbringen des Behälters in eine Hochdruckpasteurisierungsvorrichtung, in welcher der Behälter samt seinem Inhalt einer Hochdruckpasteurisierung unter Anwendung eines Druckes von mindestens 5000 bar, vorzugsweise mindestens 5500 bar, unterzogen wird.
- Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, wobei der genannte Geschmacksträger aus organischem Material und/oder aus Material organischen Ursprungs besteht und das Verfahren folgende Schritte aufweist: - für mindestens 15 Sekunden, bevorzugterweise für mindestens eine Minute bis fünf Minuten Eintauchen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in eine Tauchbadlösung bestehend aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe, - nach der Beendigung des genannten Eintauchens Einlegen des gegenständlichen Geschmacksträgerstücks bzw. der gegenständlichen Geschmacksträgerstücke in den Behälter, in welchen zuvor oder gleichzeitig eine erste Flüssigkeit eingefüllt wurde bzw. wird, wobei die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% des genannten zweiten Restes, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, - danach Verschließen des Behälters und - danach Verbringen des Behälters in eine Hochdruckpasteurisierungsvorrichtung, in welcher der Behälter samt seinem Inhalt einer Hochdruckpasteurisierung unter Anwendung eines Druckes von mindestens 5000 bar, vorzugsweise mindestens 5500 bar, unterzogen wird.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der gegenständliche Geschmacksträger eine Obstfrucht und/oder eine Beere und/oder ein Kraut und/oder ein Blatt einer Pflanze und/oder eine Blüte einer Pflanze und/oder eine Wurzel einer Pflanze und/oder irgendein(en) Bestandteil einer Pflanze und/oder Aktivkohle und/oder ein Insekt und/oder irgendein(en) Bestandteil eines Insektes und/oder ein(en) Pilz und/oder irgendein(en) Bestandteil eines Pilzes ist oder aufweist.
- Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass, sofern genau ein gegenständlicher Geschmacksträger verwendet wird, dieser vor dem Einlegen in den Behälter mit Wasser gewaschen wird, oder, sofern mehrere gegenständliche Geschmacksträger verwendet werden, einer, einige oder alle dieser gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Einlegen in den Behälter mit Wasser gewaschen wird bzw. werden. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 7 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass, sofern genau ein gegenständlicher Geschmacksträger verwendet wird, dieser vor dem Eintauchen in die Tauchbadlösung mit Wasser gewaschen wird, oder, sofern mehrere gegenständliche Geschmacksträger verwendet werden, einer, einige oder alle dieser gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Eintauchen in die Tauchbadlösung mit Wasser gewaschen wird bzw. werden. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis6 oder14 , dadurch gekennzeichnet, dass der gegenständliche Geschmacksträger bzw. die gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Einlegen in den Behälter geschält und/oder entkernt und/oder zurechtgeschnitten wird bzw. werden. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 7 bis12 oder15 , dadurch gekennzeichnet, dass der gegenständliche Geschmacksträger bzw. die gegenständlichen Geschmacksträger vor dem Eintauchen in die Tauchbadlösung geschält und/oder entkernt und/oder zurechtgeschnitten wird bzw. werden. - Verfahren nach
Anspruch 16 in Rückbeziehung aufAnspruch 14 , dadurch gekennzeichnet, dass das Schälen und/oder das Entkernen und/oder das Zurechtschneiden vor dem Waschen und/oder während des Waschens und/oder nach dem Waschen erfolgt. - Verfahren nach
Anspruch 17 in Rückbeziehung aufAnspruch 15 , dadurch gekennzeichnet, dass das Schälen und/oder das Entkernen und/oder das Zurechtschneiden vor dem Waschen und/oder während des Waschens und/oder nach dem Waschen erfolgt. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der gegenständliche Geschmacksträger mindestens ein Stück einer Ananasfrucht oder mindestens ein Stück einer Zitronenfrucht oder mindestens eine Kirsche oder mindestens eine Kranichbeere oder mindestens eine Erdbeere oder mindestens ein Salbeiblatt oder mindestens ein Stück einer Thymianpflanze oder mindestens eine Brombeere oder mindestens eine Himbeere oder mindestens eine Blaubeere oder mindestens ein Stück Zitronengras oder mindestens ein Stück einer Limette oder mindestens ein Stück Minze oder mindestens ein Stück Orange oder mindestens ein Stück Kurkuma oder mindestens ein Stück Ingwer oder mindestens ein Stück Kardamom oder mindestens ein Stück Nelke oder mindestens ein Stück Zimt oder mindestens ein Stück Dattel oder mindestens ein Stück Rosmarin oder mindestens ein Hanfblatt oder mindestens ein Stück eines Hanfblattes oder mindestens ein Stück Staudensellerie oder mindestens ein Stück Apfel oder mindestens ein Stück Birne oder mindestens ein Kakao-Nib oder mindestens eine Kaffeebohne ist oder aufweist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als gegenständlicher Geschmacksträger mindestens zwei gegenständliche Stücke gleicher Art verwendet werden.
- Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis20 , dadurch gekennzeichnet, dass als gegenständliche Geschmacksträger mindestens zwei gegenständliche Stücke unterschiedlicher Art verwendet werden. - Verfahren nach
Anspruch 22 , dadurch gekennzeichnet, dass eine der nachfolgend aufgezählten Kombinationen verwendet wird: - Ananas und Salbei, - Thymian und Zitrone, - Brombeere und Zitronengras, - Limette, Minze und Aktivkohle, - Orange, Kurkuma und Kardamom, - Dattel, Rosmarin und Aktivkohle, - Staudensellerie, Apfel und Minze, - Kakao-Nibs und Kaffeebohnen, - Zitrone und Ingwer, - Heidelbeere, Nelke und Zimt, - Kranichbeere und Rosmarin. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass als erster Schritt in dem Verfahren oder zu anderer Zeit während der Verfahrensdurchführung, aber spätestens unmittelbar vor dem Verschließen des Behälters, ein geschmackstragendes und/oder farbgebendes und/oder in Bezug auf einen menschlichen Körper funktional wirkendes Pulver und/oder eine geschmackstragende und/oder farbgebende und/oder in Bezug auf den menschlichen Körper funktional wirkende zweite Flüssigkeit in den Behälter hineingegeben wird. - Verfahren nach
Anspruch 24 , dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Pulver und/oder die genannte zweite Flüssigkeit organisches Material oder Material organischen Ursprungs ist oder aufweist. - Verfahren nach
Anspruch 24 , dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Pulver und/oder die genannte zweite Flüssigkeit Kurkuma und/oder Matcha und/oder Eisen und/oder Aktivkohle und/oder Algenpulver und/oder Algenextrakt und/oder Guarana und/oder Mate und/oder Hyaluronsäure und/oder ein Vitamin und/oder mehrere Vitamine und/oder Calcium und/oder Magnesium und/oder Selen und/oder Mangan und/oder Zitronenabrieb und/oder Zitronenabriebextrakt und/oder Tagetesblütenblätterpulver und/oder Tagetesblütenblätterextrakt und/oder Safran und/oder Curry und/oder Curryextrakt und/oder Orangenabrieb und/oder Orangenabriebextrakt und/oder Karotte und/oder Karottensaft und/oder Karottenextrakt und/oder Paprikapulver, bevorzugterweise Pulver von rotem Paprika, und/oder Paprikaextrakt und/oder Himbeersaft und/oder Erdbeersaft und/oder Rote-Beete-Saft und/oder Spinat und/oder Spinatextrakt und/oder Limettenabrieb und/oder Limettenabriebextrakt und/oder Heidelbeersaft und/oder Holundersaft und/oder Johannisbeerensaft und/oder Blaukraut und/oder Blaukrautextrakt ist bzw. aufweist. - Verfahren nach
Anspruch 26 , dadurch gekennzeichnet, dass - als das genannte Pulver Kurkumapulver und als gegenständliche(r) Geschmacksträger Orange und/oder Kardamom verwendet wird bzw. werden oder - als das genannte Pulver Aktivkohlepulver und als gegenständliche(r) Geschmacksträger Limette und/oder Minze verwendet wird bzw. werden oder - als das genannte Pulver Aktivkohlepulver und als gegenständliche(r) Geschmacksträger Dattel und/oder Rosmarin verwendet wird bzw. werden. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass als erster Schritt in dem Verfahren oder zu anderer Zeit während der Verfahrensdurchführung, aber spätestens unmittelbar vor dem Verschließen des Behälters, ein geschmackstragender und/oder farbgebender und/oder in Bezug auf den menschlichen Körper funktional wirkender Stoff in Form einer zur Auflösung bestimmten Tablette in den Behälter hineingegeben wird. - Verfahren nach
Anspruch 28 , dadurch gekennzeichnet, dass der genannte Stoff organisches Material oder Material organischen Ursprungs ist oder aufweist. - Verfahren nach
Anspruch 28 , dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Tablette eine Aktivkohletablette ist. - Verfahren nach
Anspruch 30 , dadurch gekennzeichnet, dass als gegenständliche(r) Geschmacksträger Limette und/oder Minze und/oder Dattel und/oder Rosmarin verwendet wird bzw. werden. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine Flasche oder ein Becher oder eine Dose oder ein Eimer oder ein Fass oder ein Bottich oder ein Krug oder ein Topf ist.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter vollständig oder zumindest teilweise aus Kunststoff und/oder aus Metall besteht.
- Verfahren nach
Anspruch 33 , dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter vollständig oder zumindest teilweise aus PET (= Polyethylenterephthalat) besteht. - Verfahren nach
Anspruch 34 , dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter vollständig oder zumindest teilweise aus hitzebeständigem PET (= Polyethylenterephthalat) besteht. - Verfahren nach
Anspruch 33 in Rückbeziehung auf einen derAnsprüche 5 ,6 ,11 oder12 , dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenwandung des Behälters folienartig dünn derart ausgebildet ist, dass sich der Behälter für die Durchführung der Hochdruckpasteurisierung eignet. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 ,2 ,3 ,4 ,7 ,8 ,9 oder10 dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter vollständig oder zumindest teilweise aus Glas und/oder aus keramischem Material besteht. - Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Flüssigkeit besteht aus 45% bis 98%, bevorzugterweise 70% bis 98%, Wasser, insgesamt 2% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 2% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Flüssigkeit besteht aus 75% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 20% zweitem Rest oder aus 80% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 15% zweitem Rest oder aus 85% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 10% zweitem Rest oder aus 90% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 5% zweitem Rest oder aus 95% bis 98% Wasser, insgesamt 2% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 3% zweitem Rest oder aus 96% Wasser und insgesamt 4% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind.
- Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe entstammt bzw. entstammen aus Zitrone und/oder aus irgendeiner anderen Zitrusfrucht und/oder aus Acerola und/oder aus Hagebutte und/oder aus Camu Camu und/oder aus Sanddorn und/oder aus Grünkohl und/oder aus irgendeiner anderen Kohlpflanze und/oder aus irgendeinem anderen Gemüse und/oder aus irgendeinem anderen Obst.
- Verfahren nach einem der
Ansprüche 7 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Tauchbadlösung besteht aus insgesamt 74% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest oder aus insgesamt 78% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 15% zweitem Rest oder aus insgesamt 83% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 10% zweitem Rest oder aus insgesamt 88% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 5% zweitem Rest oder aus insgesamt 95% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 3% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 4% zweitem Rest oder aus insgesamt 97% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 2% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und 1 % Kaliumcarbonat, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind. - Verfahren nach einem der
Ansprüche 7 bis12 oder41 , dadurch gekennzeichnet, dass als Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässriges pflanzliches Fluidextrakt und/oder wässrige Pflanzenpulverlösung verwendet wird Zitronenabriebextrakt und/oder Zitronenabrieblösung und/oder Tagetesblütenblätterextrakt und/oder Safranextrakt und/oder Curryextrakt und/oder Orangenabriebextrakt und/oder Orangenabrieblösung und/oder Orangensaft und/oder Karottensaft und/oder Kurkumaextrakt und/oder Paprikaextrakt, bevorzugt von rotem Paprika, und/oder Paprikapulverlösung und/oder Himbeersaft und/oder Himbeerextrakt und/oder Erdbeersaft und/oder Erdbeerextrakt und/oder Rote-Beete-Saft und/oder Spinatextrakt und/oder Limettenabriebextrakt und/oder Limettenabrieblösung und/oder Heidelbeersaft und/oder Holundersaft und/oder Blaukrautextrakt und/oder Johannisbeerensaft und/oder Johannisbeerenextrakt und/oder Algenextrakt. - Flüssigkeit zur Verwendung als die erste Flüssigkeit in einem Verfahren nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,95%, bevorzugterweise 70% bis 99,95%, noch bevorzugter 70% bis 99%, Wasser, insgesamt 0,05% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,05% bis 25%, noch bevorzugter insgesamt 0,1% bis 10%, noch weiter bevorzugt insgesamt 0,1% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe. - Flüssigkeit nach
Anspruch 43 , dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeit besteht aus 45% bis 99,9%, bevorzugterweise 70% bis 98%, Wasser, insgesamt 0,1% bis 30%, bevorzugterweise insgesamt 0,5% bis 5%, Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 25% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind. - Flüssigkeit nach
Anspruch 43 oder nachAnspruch 44 , dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeit besteht aus 75% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 20% zweitem Rest oder aus 80% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 15% zweitem Rest oder aus 85% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 10% zweitem Rest oder aus 90% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 5% zweitem Rest oder aus 95% bis 99,5% Wasser, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure und 0% bis 3% zweitem Rest oder aus 96% Wasser und insgesamt 4% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und/oder Kohlensäure, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind. - Flüssigkeit nach einem der
Ansprüche 43 bis45 , dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe entstammt bzw. entstammen aus Zitrone und/oder aus irgendeiner anderen Zitrusfrucht und/oder aus Acerola und/oder aus Hagebutte und/oder aus Camu Camu und/oder aus Sanddorn und/oder aus Grünkohl und/oder aus irgendeiner anderen Kohlpflanze und/oder aus irgendeinem anderen Gemüse und/oder aus irgendeinem anderen Obst. - Tauchbadlösung zur Verwendung als die Tauchbadlösung in einem Verfahren nach einem der
Ansprüche 7 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Tauchbadlösung besteht aus insgesamt 41% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 30% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 10% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind, wobei der erste Rest besteht aus Calciumchlorid und/oder Kaliumchlorid und/oder Calciumcarbonat und/oder Kaliumcarbonat und/oder Calciumhydrogencarbonat und/oder Kaliumhydrogencarbonat und wobei der zweite Rest aufweist Sauerstoff und/oder ein anderes Vitamin als Ascorbinsäure bzw. mehrere andere Vitamine als Ascorbinsäure und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundäre Pflanzenstoffe. - Tauchbadlösung nach
Anspruch 47 , dadurch gekennzeichnet, dass die Tauchbadlösung besteht aus insgesamt 74% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 19% zweitem Rest oder aus insgesamt 78% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 15% zweitem Rest oder aus insgesamt 83% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 10% zweitem Rest oder aus insgesamt 88% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 5% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 5% zweitem Rest oder aus insgesamt 95% bis 98% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 0,5% bis 3% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure, 0,5% bis 2% erstem Rest und 0% bis 4% zweitem Rest oder aus insgesamt 97% Wasser und/oder Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässrigem pflanzlichem Fluidextrakt und/oder wässriger Pflanzenpulverlösung, insgesamt 2% Ascorbinsäure und/oder Zitronensäure und/oder Phosphorsäure und 1% Kaliumcarbonat, wobei die angegebenen Prozentwerte Masseprozentangaben sind. - Tauchbadlösung nach
Anspruch 47 oder nachAnspruch 48 , dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. die als Bestandteil bzw. Bestandteile des zweiten Restes genannte Vitamin bzw. genannten Vitamine und/oder Mineralien und/oder Ballaststoffe und/oder sekundären Pflanzenstoffe entstammt bzw. entstammen aus Zitrone und/oder aus irgendeiner anderen Zitrusfrucht und/oder aus Acerola und/oder aus Hagebutte und/oder aus Camu Camu und/oder aus Sanddorn und/oder aus Grünkohl und/oder aus irgendeiner anderen Kohlpflanze und/oder aus irgendeinem anderen Gemüse und/oder aus irgendeinem anderen Obst. - Tauchbadlösung nach einem der
Ansprüche 47 bis49 , dadurch gekennzeichnet, dass als Fruchtsaft und/oder Beerensaft und/oder Gemüsesaft und/oder wässriges pflanzliches Fluidextrakt und/oder wässrige Pflanzenpulverlösung verwendet wird Zitronenabriebextrakt und/oder Zitronenabrieblösung und/oder Tagetesblütenblätterextrakt und/oder Safranextrakt und/oder Curryextrakt und/oder Orangenabriebextrakt und/oder Orangenabrieblösung und/oder Orangensaft und/oder Karottensaft und/oder Kurkumaextrakt und/oder Paprikaextrakt, bevorzugt von rotem Paprika, und/oder Paprikapulverlösung und/oder Himbeersaft und/oder Himbeerextrakt und/oder Erdbeersaft und/oder Erdbeerextrakt und/oder Rote-Beete-Saft und/oder Spinatextrakt und/oder Limettenabriebextrakt und/oder Limettenabrieblösung und/oder Heidelbeersaft und/oder Holundersaft und/oder Blaukrautextrakt und/oder Johannisbeerensaft und/oder Johannisbeerenextrakt und/oder Algenextrakt. - Getränkeerzeugnis, dadurch gekennzeichnet, dass es ein mittels eines Verfahrens nach einem der
Ansprüche 1 bis42 hergestelltes, in einen Behälter gefülltes, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltendes Getränk zum menschlichen Verzehr ist oder aufweist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102021004950.0A DE102021004950A1 (de) | 2021-10-01 | 2021-10-01 | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr |
| PCT/EP2022/000089 WO2023051944A2 (de) | 2021-10-01 | 2022-10-01 | Verfahren zur herstellung eines in einen behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches stück mindestens eines geschmacksträgers enthaltenden getränks zum menschlichen verzehr |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE102021004950.0A DE102021004950A1 (de) | 2021-10-01 | 2021-10-01 | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102021004950A1 true DE102021004950A1 (de) | 2023-04-06 |
Family
ID=85157205
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE102021004950.0A Ceased DE102021004950A1 (de) | 2021-10-01 | 2021-10-01 | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE102021004950A1 (de) |
| WO (1) | WO2023051944A2 (de) |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE602004009652T2 (de) | 2003-10-31 | 2008-08-28 | Kao Corp. | Verpackte, Tee-gegründete Getränke |
| DE202014100626U1 (de) | 2014-02-13 | 2014-03-13 | S. Spitz Gmbh | Tee, insbesondere Tee- und/oder Kräutergetränk |
Family Cites Families (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10251937A1 (de) * | 2002-11-08 | 2004-05-19 | Mirko Steffen Ay | Biologisches Frischhaltemittel |
-
2021
- 2021-10-01 DE DE102021004950.0A patent/DE102021004950A1/de not_active Ceased
-
2022
- 2022-10-01 WO PCT/EP2022/000089 patent/WO2023051944A2/de not_active Ceased
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE602004009652T2 (de) | 2003-10-31 | 2008-08-28 | Kao Corp. | Verpackte, Tee-gegründete Getränke |
| DE202014100626U1 (de) | 2014-02-13 | 2014-03-13 | S. Spitz Gmbh | Tee, insbesondere Tee- und/oder Kräutergetränk |
Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
| BARBARA: Nachgemacht: Orangen-Ingwer-Drink [online]. Erstellungsdatum 13.12.2011. Im Internet: <URL: https://barbaras-spielwiese.blogspot.com/2011/12/nachgemacht-orangen-ingwer-drink.html>, [abgerufen am 23.06.2022] |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| WO2023051944A2 (de) | 2023-04-06 |
| WO2023051944A3 (de) | 2023-05-25 |
Similar Documents
| Publication | Publication Date | Title |
|---|---|---|
| DE69902645T2 (de) | Verstärkung von pflanzlichem fett mit antioxidantien | |
| DE1692600C3 (de) | Nusskerne mit einem Überzug und Verfahren zu ihrer Herstellung | |
| DE102020004943B4 (de) | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, Tauchbadlösung zur Verwendung in dem Verfahren und Getränkeerzeugnis | |
| DE102020003111B4 (de) | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr, Tauchbadlösung zur Verwendung in dem Verfahren und Getränkeerzeugnis | |
| Igwe | Quantitative estimation of ascorbic acid levels in citrus fruits at variable temperatures and physicochemical properties | |
| DE102021004950A1 (de) | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr | |
| DE102021006533A1 (de) | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr | |
| DE102021006532A1 (de) | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr | |
| DE102021006530A1 (de) | Verfahren zur Herstellung eines in einen Behälter gefüllten, mindestens ein gegenständliches Stück mindestens eines Geschmacksträgers enthaltenden Getränks zum menschlichen Verzehr | |
| Sarria et al. | Edible coatings with avocado oil on the quality of ‘Tommy Atkins’ mangoes | |
| DE3035122A1 (de) | Verfahren zum behandeln von gemuesen im hinblick auf ihre darbietung zum verkauf | |
| DE102021003813A1 (de) | Verfahren zum Haltbarmachen von geerntetem pflanzlichem Material und/oder von geerntetem Pilzmaterial zum menschlichen Verzehr | |
| DE10251937A1 (de) | Biologisches Frischhaltemittel | |
| DE102015119906A1 (de) | Verfahren zur Herstellung eines Getränks und Pellets hierfür | |
| EP2036441A2 (de) | Sorbet mit Sauerstoff | |
| DE10033901A1 (de) | Verfahren zur Konservierung von Nahrungsmitteln | |
| DE4223245A1 (de) | Wäßrige Lösung und Verfahren zum Haltbarmachen von vorveredeltem Gemüse und dessen Produkten | |
| DE202016105601U1 (de) | Erfrischungsgetränk | |
| DE1905596C3 (de) | Verfahren zur Herstellung haltbarer flüssiger Würzen | |
| DE202024104476U1 (de) | System zur Herstellung von mehrere Wirkstoffe enthaltenden Brausegranulaten | |
| Nelyubina et al. | Production of sauces based on lipidic carotenoid pumpkin extract | |
| DE202013102918U1 (de) | Veredelte Saftperlen | |
| DE19852536A1 (de) | Frucht/Gemüse-Mischgetränk sowie Verfahren zu dessen Herstellung | |
| DE102012015342A1 (de) | Getränkezusammensetzung mit schwebenden Polysacharidpartikeln, insbesondere als Bubble Tea und Verfahren zur Herstellung der Zusammensetzung | |
| DE102004051717A1 (de) | Getränk und Verfahren zu seiner Herstellung |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R012 | Request for examination validly filed | ||
| R130 | Divisional application to |
Ref document number: 102021006532 Country of ref document: DE Ref document number: 102021006530 Country of ref document: DE Ref document number: 102021006533 Country of ref document: DE |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: MUELLERIM UG (HAFTUNGSBESCHRAENKT), DE Free format text: FORMER OWNER: DIE FRISCHEMANUFAKTUR GMBH, 06120 HALLE, DE Owner name: DIE FRISCHEMANUFAKTUR GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: DIE FRISCHEMANUFAKTUR GMBH, 06120 HALLE, DE |
|
| R016 | Response to examination communication | ||
| R082 | Change of representative | ||
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: MUELLERIM UG (HAFTUNGSBESCHRAENKT), DE Free format text: FORMER OWNER: DIE FRISCHEMANUFAKTUR GMBH, 06217 MERSEBURG, DE |
|
| R002 | Refusal decision in examination/registration proceedings | ||
| R003 | Refusal decision now final |