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DE10251937A1 - Biologisches Frischhaltemittel - Google Patents

Biologisches Frischhaltemittel Download PDF

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DE10251937A1
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Germany
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fruit
vegetables
tartar
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DE10251937A
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Mirko Steffen Ay
Adalbert Chmiela
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Ay Mirko Steffen 38518 Gifhorn De
Chmiela Adalbert 34346 Hann Muenden De
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein biologisches Frischhaltemittel insbesondere für Obst und Gemüse auf Basis von naturidentischen Bestandteilen, enthaltend Zitronensäure, L-Ascorbinsäure, Apfelsäure, Zitronenaroma, Natriumchlorid, Dinatriumcitrat, Calciumchlorid und Weinstein.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein biologisches Frischhaltemittel insbesondere für Obst und Gemüse, mit dem die Haltbarkeit der behandelten Gemüse- und Obstsorten verlängert werden kann.
  • Obst und Gemüse sind leicht verderbliche Produkte, die nach der Ernte bereits innerhalb kürzester Zeit zu verwelken beginnen, wodurch das Aussehen und die Verzehreigenschaften nicht nur beeinträchtigt werden, sondern das Obst und Gemüse für den Verzehr ungeeignet werden.
  • Da Obst und Gemüse vom Herstellungsort bis zum Endverbraucher häufig über weite Strecken transportiert werden müssen und über mehre Zwischenhändler vertrieben werden, vergeht einige Zeit, bis das Obst und Gemüse beim Endverbraucher zum Verzehr vorliegt.
  • Es ist daher erforderlich, das Obst und Gemüse einer Behandlung zur Konservierung zu unterwerfen, so dass das Obst und Gemüse auch noch nach einem längeren Vertriebszeitraum von mehren Tagen in entsprechender Frische zu dem Endverbraucher gelangt.
  • Bekannte Konservierungsmittel sind chemische Stoffe, die im allgemeinen deklarationspflichtig sind. Zu dem ist die Akzeptanz der Verbraucher für Konservierungsmittel auf Basis chemischer Stoffe gering.
  • Beispiele für einzelne Konservierungsmaßnahmen sind das Schwefeln der Produkte, das Wachsen von Zitrusfrüchten und auch Bestrahlung mit geeigneten Strahlen. Auch hier ist von der Verbraucherseite ein Ersatz der Mittel durch möglichst naturidentische Konservierungsmittel gewünscht.
  • Es war daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein biologisches Frischhaltemittel insbesondere für Obst und Gemüse, auf Basis von naturidentischen Bestandteilen zur Verfügung zu stellen, womit die Haltbarkeit der behandelten Obst- und Gemüsesorten ausreichend verlängert werden kann, und das auf Grund seiner Zusammensetzung aus naturidentischen Bestandteilen gut aufgenommen wird.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein Frischhaltemittel für Obst und Gemüse enthaltend Zitronensäure, L-Ascorbinsäure, Äpfelsäure, Zitronenaroma, Natriumchlorid, Dinatriumcitrat, Calciumchlorid und Weinstein.
  • Bei den Bestandteilen des erfindungsgemäßen Frischhaltemittels handelt es sich um naturidentische Stoffe, die nicht deklarationspflichtig sind. Dies ist für den Verkauf und die Weiterverarbeitung der behandelten Obst- und Gemüsesorten von entscheidender Bedeutung und spielt zum Beispiel bei Paprika und Weintrauben eine große Rolle.
  • Da die Stoffe naturidentisch sind, können sie vom menschlichen Organismus komplett verarbeitet werden und sind nicht schädlich. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Vitamine und deren Trägerstoffe, die für die Anwendung der Vitamine erforderlich sind.
  • Für die Anwendung wird das entsprechende Obst oder Gemüse mit einer wässrigen Lösung des erfindungsgemäßen Frischhaltemittels behandelt.
  • Hierzu kann die wässrige Lösung mit dem Frischhaltemittel in beliebiger Form mit dem Obst oder Gemüse in Kontakt gebracht werden.
  • Beispielhaft seien Sprühen oder Eintauchen genannt.
  • Durch die Behandlung des Obsts oder des Gemüses mit dem erfindungsgemäßen Frischhaltemittel lässt sich dessen Haltbarkeit deutlich erhöhen. Auf Grund der erhöhten Haltbarkeit verringert sich der Anteil an anfallender verdorbener Ware und als Folge davon die Menge an verdorbener Ware, die zum Erzeuger zurückgeführt wird. Hierdurch kann eine enorme Wertschöpfung und Kostenersparnis erzielt werden.
  • Das erfindungsgemäße Frischhaltemittel kann für eine Vielzahl an Gemüse- und Obstsorten, aber auch für Schnittblumen, eingesetzt werden. Es ist auch möglich, das erfindungsgemäße Frischhaltemittel für geschnittene Waren, wie Obstsalat oder entkernte Waren zu verwenden.
  • Die Applikationsform, Konzentration der wässrigen Lösung an Frischhaltemittel und Einwirkzeit ist in Abhängigkeit der zu behandelnden Gemüse- und Obstsorte auszuwählen.
  • Für das erfindungsgemäße Frischhaltemittel werden die einzelnen Bestandteile in einem Reinheitsgrad verwendet, wie er für Lebensmittel geeignet und unbedenklich ist.
  • Vorzugsweise setzt sich das erfindungsgemäße Frischhaltemittel wie folgt zusammen:
    Figure 00030001
  • Ein Teil der erfindungsgemäß bevorzugt eingesetzten Bestandsteile wird auch unter entsprechender E-Klassifikation vertrieben: Zitronensäure E 330, L-Ascorbinsäure E 300, Äpfelsäure E 296, Dinatriumcitrat E 331, Calciumchlorid E 509 und Weinstein in Form von Reinweinstein E 336.
  • Weinstein wird vorzugsweise als Reinweinstein, zum Beispiel als Reinweinstein E 336, eingesetzt.
  • Als Zitronenaroma kann zum Beispiel ein sprühgetrocknetes Saftkonzentrat auf einem entsprechenden Trägerstoff eingesetzt werden. Beispielhaft sei Zitronenaroma „Citrus-Neorom-Fruchtpulver vom Typ Zitrone S/D 18233" genannt, das von der Firma DRAGOCO vertrieben wird.
  • Das Dinatriumcitrat kann als Dinatriumcitratdihydrat verwendet werden.
  • Natriumchlorid kann als Feinsalz mit einem Natriumchloridgehalt von mehr als 99,9 % zugesetzt werden. Ein geeignetes Feinsalz ist zum Beispiel unter der Bezeichnung „Solsel Siede-Gewerbesalz" von der Firma ESCO erhältlich. Dieses Salz hat ein Schüttgewicht von ca. 1,21 kg/dm3.
  • Vorzugsweise beträgt der mittlere Korndurchmesser 0,125–0,20 mm und entspricht dem Salztyp extrafein nach ISO 565 / ISO 3310.
  • Für die Anwendung wird das erfindungsgemäße Frischhaltemittel in einer Menge in Wasser gelöst, die ausreicht, um eine Lake mit der gewünschten Konzentration herzustellen.
  • Eine für die meisten Anwendungen geeignete Konzentration liegt in einem Bereich von 20 g Frischhaltemittel auf einen Liter Wasser bis 120 g Frischhaltemittel auf einen Liter Wasser entsprechend einer 2 bzw. 12 %igen Lake.
  • Die zu behandelnde Ware wird mit der Lake auf eine beliebige geeignete Art und Weise in Kontakt gebracht. Besonders einfach kann das Inkontaktbringen durch Besprühen oder Eintauchen erfolgen.
  • Nachstehend wird der Einsatz des erfindungsgemäßen Frischhaltemittels beispielhaft anhand einer Tauchlösung beschrieben.
  • Hierzu wird zuerst eine Tauchlösung mit der gewünschten Konzentration eines erfindungsgemäßen Frischhaltemittels hergestellt.
  • Die Herstellung der Lösung mit dem Frischhaltemittel erfolgt vorzugsweise, indem zunächst eine Basislösung hergestellt wird, die das erfindungsgemäße Frischhaltemittel in hoher Konzentration erhält. Hierzu wird die entsprechende Menge an erfindungsgemäßen Frischhaltemittel mit handwarmen Wasser von ca. 35° C zu einer Lösung gründlich verrührt. Diese Basislösung wird dann je nach zu behandelnder Ware zu einer Lösung mit der gewünschten Endkonzentration, auch Lake genannt, mit kaltem Wasser verdünnt. Anschließend wird die zu behandelnde Ware in die Lösung eingetaucht und dort für eine vorbestimmte Zeit zum Einwirken des Frischhaltemittels belassen. Nach Ende der Einwirkzeit wird die Ware der Lösung entnommen, zur Entfernung der anhaftenden Flüssigkeit gründlich abtropfen gelassen oder vorzugsweise abgeschleudert.
  • In der nachstehenden Tabelle sind beispielhaft Konzentrationen und Verweildauer für einzelne Obst- und Gemüsesorten angegeben.
  • Figure 00050001
  • Das erfindungsgemäße biologische Frischhaltemittel liegt üblicherweise in Pulverform vor. Für die Anwendung wird das pulverförmige Frischhaltemittel in Lösung gebracht.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird zur Erhöhung der Lagerfähigkeit das erfindungsgemäße Frischhaltemittel in einem Zweikomponentengebinde bereit gestellt. Die erste Komponente erhält hierbei die Zitronensäure, L-Ascorbinsäure und Äpfelsäure in entsprechender Menge und die zweite Komponente die übrigen Bestandteile wie Zitronenaroma, Natriumchlorid, Dinatriumcitrat, Calciumchlorid und Weinstein in entsprechender Menge.
  • Zur Herstellung der hochkonzentrierten Basislösung werden entsprechende Anteile der jeweiligen Komponente mit der entsprechenden Menge Wasser angerührt.
  • Diese hochkonzentrierte Basislösung wird mit weiterem Wasser zu einer Lake mit der für die Behandlung gewünschten Konzentration an Frischhaltemittel zubereitet.
  • Nachstehend wird zur Erläuterung anhand eines bevorzugten Beispiels für eine Zusammensetzung des erfindungsgemäßen Frischhaltemittels die Herstellung einer Basislösung und die Verdünnung der Basislösung auf die Endkonzentration mittels des 2-Komponentensystems beschrieben.
  • Figure 00060001
  • Für die Herstellung von einem Liter Konzentrat (Basislösung) werden 83 Teile Komponente I mit 17 Teilen Komponente II auf ein Liter Wasser vermischt.
  • Für die Herstellung von einem Liter Lake mit 3 % werden 13,5 g des vorstehend erhaltenen Konzentrats auf einen Liter verdünnt.
  • Für die Herstellung von einem Liter Lake mit 12 % werden entsprechend 54,5 g auf einen Liter Wasser verdünnt.
  • Das erfidungsgemäße Frischhaltemittel eignet sich nicht nur für Obst und Gemüse sondern auch für Schnittblumen. Beispielsweise könne die Schnittblumen während des Transports einige Zentimeter in eine Lösung mit dem erfindungsgemäßen Frischhaltemittel eingetaucht werden.

Claims (11)

  1. Biologisches Frischhaltemittel enthaltend Zitronensäure, L-Ascorbinsäure, Äpfelsäure, Zitronenaroma, Natriumchlorid, Dinatriumcitrat, Calciumchlorid und Weinstein.
  2. Frischhaltemittel nach Einspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Frischhaltemittel in Form einer wässrigen Lösung vorliegt.
  3. Frischhaltemittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Frischhaltemittel 70 bis 80 Gewichtsprozent Zitronensäure, 7 bis 10 Gewichtsprozent L-Ascorbinsäure, 0,1 bis 1,0 Gewichtsprozent Äpfelsäure, 0,1 bis 1,0 Gewichtsprozent Zitronenaroma, 6 bis 9 Gewichtsprozent Natriumchlorid, 5 bis 8 Gewichtsprozent Dinatriumcitrat, 0,5 bis 1,5 Gewichtsprozent Calciumchlorid und 0,5 bis 1,5 Gewichtsprozent Weinstein enthält, und das Frischhaltemittel gegebenenfalls als wässrige Lösung vorliegt.
  4. Frischhaltemittel nach einem der hervorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Frischhaltemittel aus zwei Komponenten besteht, wobei die Komponente I Zitronensäure, L-Ascorbinsäure und Äpfelsäure und die Komponente II Zitronenaroma, Natriumchlorid, Dinatriumcitrat, Calciumchlorid und Weinstein enthalten.
  5. Frischhaltemittel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Frischhaltemittel in Form einer wässrigen Lösung enthaltend eine Mischung aus Komponente I und Komponente II vorliegt.
  6. Frischhaltemittel nach einem der hervorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Frischhaltemittel als 2 bis 12 %ige Lake vorliegt.
  7. Frischhaltemittel nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass Weinstein in Form von Reinweinstein erhalten ist.
  8. Verwendung eines biologischen Frischhaltemittels nach einem der Ansprüche 1 bis 7, zur Behandlung von Obst, Gemüse und Schnittblumen.
  9. Verwendung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Obst oder Gemüse in das Frischhaltemittel eingetaucht oder damit besprüht werden.
  10. Verfahren zum Frischhalten von Obst oder Gemüse, dadurch gekennzeichnet, dass das Obst oder Gemüse in eine wässrige Lösung eines Frischhaltemittels nach einem der Ansprüche 1 bis 8 getaucht wird, das Frischhaltemittel einwirken gelassen und das Obst oder Gemüse der wässrigen Lösung entnommen wird.
  11. Verfahren zum Frischhalten von Obst oder Gemüse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wässrige Lösung eine Konzentration an Frischhaltemittel von 20 bis 120 g pro Liter Wasser aufweist.
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