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Die
Erfindung betrifft eine automatisch gesteuerte Waschmaschine mit
einer im Maschinenraum frontseitig angeordneten Einspüleinrichtung
für Wäschebehandlungsmittel,
die eine von vorn zugängliche
Schublade mit mindestens einem Behälter für pulverförmige, flüssige oder gelförmige Wäschebehandlungsmittel
enthält,
und mit einer Einrichtung zum automatischen Zuführen jedes bevorrateten Wäschebehandlungsmittels
in den Behandlungsprozess.
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Eine
solche Waschmaschine ist aus der
DE 34 03 622 A1 bekannt. Darin ist in Zugrichtung
einer Schublade hinter fest im Körper
der Schublade eingebauten, notorischen Waschmittelkammern, die zum
Befüllen
mit einzelnen Dosen von Waschpulvern oder Waschflüssigkeiten
oben offen und von oben mittels Wasserstrahlen ausspülbar sind,
ein ebenfalls fest eingebauter Vorratsraum für flüssige Wäschebehandlungsmittels angeordnet,
der nach dem Aufbrauchen des Vorrats wieder befüllt werden muss. Dazu ist im
Deckelbereich des Vorratsraumes eine Füllöffnung vorgesehen. Bei jeder
Bewegung der Waschmittel-Schublade in eine Position zum Befüllen der
Kammern wird mittels einer an der Schublade und ihrem Gehäuse angebrachten
Mechanik eine bestimmte Dosis des bevorrateten Wäschebehandlungsmittels aus
dem Vorratsraum in eine Dosierkammer befördert, von wo sie während eines
darauf folgenden Waschprogrammablaufs mittels Wasser in den Laugenbehälter der
Waschmaschine überführt werden
kann.
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Außerdem ist
aus
DE 34 03 628 A1 eine Waschmaschine
bekannt, in deren Schublade überhaupt
nur fest eingebaute Vorratsräume
für flüssige Wäschebehandlungsmittels
angeordnet sind. Beide Waschmaschinen sind für den heutigen modernen Markt
zu starr auf die Anwendung einer bestimmten Art von Wäschebehandlungsmitteln
eingerichtet. Außerdem
sind Reinigungen der bekannten Waschmitteleinspüleinrichtungen sehr schwierig
und unterbleiben sehr oft oder werden zu selten durchgeführt, so dass
Reste von Wäschebehandlungsmitteln
zurück bleiben,
die nach einiger Zeit bakterizid und fungizid verunreinigt werden,
was die Wäsche
und die Benutzungsperson belastet.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine der
eingangs genannten Art so auszugestalten, dass die Benutzungsperson
sich einerseits flexibel für
eine oder eine andere Art von Wäschebehandlungsmitteln
entscheiden kann.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch das kennzeichnende Merkmal des Anspruches 1 in der
Weise gelöst,
dass die Schublade im Wesentlichen aus einem Führungsrahmen besteht, der eine frontseitige
Handhabe und mindestens eine fensterartige Ausnehmung aufweist zur
Aufnahme eines einsetzbaren Behälters
für Wäschebehandlungsmittel.
Dadurch können
die Behälter
nach Belieben der Benutzungsperson aus dem Führungsrahmen entnommen bzw.
durch einen anderen, an die fensterartige Ausnehmung angepassten
Behälter
ersetzt werden.
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In
einer Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Waschmaschine hat der eingesetzte
Behälter einen
eine Einzeldosis umfassenden Vorrat an flüssigem oder pulverförmigem Wäschebehandlungsmittel.
Ein entnommener Behälter
ist daher ohne weiteres gut zu reinigen; er kann dazu sogar in eine
Geschirrspülmaschine
gelegt werden.
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In
einer anderen vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung ist der einsetzbare Behälter für einen mehrere Dosen umfassenden
Vorrat an flüssigem
bzw. gelförmigem
Wäschebehandlungsmittel ausgebildet.
Zum Ergänzen
des Vorrats kann dann beispielsweise ein Behälter entnommen und durch einen
vollen ersetzt werden. Hierfür
eröffnet
sich sogar die Möglichkeit,
dass der einsetzbare Behälter eine
handelsfähige
Kartusche ist, die mit einem Vorrat an flüssigem bzw. gelförmigem Wäschebehandlungsmittel
befüllt
ist. Auf diese Weise kann die Benutzungsperson völlig ungefährdet durch eine etwa entstehende
Verschmutzungsgefahr den Vorrat von jedem Behandlungsmittel ergänzen. Die
leere Kartusche wird entnommen und durch eine gefüllte ersetzt. Leere
Kartuschen können
sogar auf dem Wege einer Kreislaufwirtschaft wieder verwendet werden.
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Vorteilhafterweise
ist der Führungsrahmen gegenüber der
Handhabe winkelstabil abgestützt und
weist die fensterartige Ausnehmung an ihrem Rand einen nach unten
gerichteten Flansch auf. Dadurch ist der an sich sehr flache Führungsrahmen dennoch
sehr stabil und kann viele gefüllte
Behälter tragen,
ohne sich zu Verformen.
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Wenn
der einsetzbare Behälter
einen unterbrochenen oder umlaufenden Kragen aufweist, der sich
bei eingesetztem Behälter
auf dem Rand der fensterartigen Ausnehmung abstützt, ist er einerseits sehr
sicher im Führungsrahmen
gehalten, lässt
sich andererseits aber auch sehr leicht aus dem Führungsrahmen
entnehmen.
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Anhand
von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Erfindung
nachstehend erläutert.
In der Zeichnung zeigen
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1 die
Frontansicht einer automatisch gesteuerten Waschmaschine mit der
Anordnung einer Waschmitteleinspüleinrichtung
in der oberen linken Raumecke des Maschinengehäuses oberhalb des Schwingsystems,
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2 eine
Ansicht der Waschmaschine gemäß 1 von
oben bei abgenommener Arbeitsplatte,
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3 eine
Waschmittelschublade mit einem erfindungsgemäßen Führungsrahmen von oben gesehen,
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4 eine
Waschmittelschublade gemäß 3 von
der Seite gesehen,
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5 ein
einfacher einsetzbarer Behälter
für eine
Einzeldosis eines pulverförmigen
Behandlungsmittels,
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6 ein
einsetzbarer Behälter
für eine
Einzeldosis eines flüssigen
Behandlungsmittels,
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7 ein
einsetzbarer Behälter
gemäß 5,
dessen untere Kontur eine Laugenbehälterkontur der Waschmaschine
angepasst ist, und
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8 ein
einsetzbarer Behälter
für einen mehrere
Dosen umfassenden Vorrat an flüssigem bzw.
gelförmigem
Wäschebehandlungsmittel.
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Innerhalb
des Gehäuses 1 der
Waschmaschine in 1 ist mit gestrichelter Linie
ein schwingend eingehängtes
Laugenbehälteraggregat 2 angedeutet,
dessen zentrale Öffnung
durch eine Fronttür 3 verschließbar ist.
Die oben an der Frontseite 1.1 (2) unterhalb
der Vorderkante der Arbeitsplatte 1.3 angebaute Bedienungsblende 4 enthält Armaturen 5 und
ein Anzeigedisplay 6 zum Einstellen von Programmen, die
von einer Programmsteuereinrichtung 7 ausgegeben werden
können
und zur Steuerung der maschinellen Vorgänge, auch denen einer eventuellen
automatischen Dosierung von Wäschebehandlungsmitteln,
dienen.
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In
der oberen linken Raumecke des Gehäuses 1 ist üblicher
Weise eine Waschmitteleinspüleinrichtung 8 angeordnet,
die eine aus der entsprechenden Gehäusehöhle heraus ziehbare Schublade 9 enthält. An der
Frontseite der Schublade 9 ist als Handhabe eine Griffplatte 10 angebracht,
die bei in die Gehäusehöhle voll
eingeschobener Schublade 9 außenbündig zu der Bedienungsblende 4 steht
und die Öffnung
zum Gehäuse
der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 vollständig verdeckt.
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Ein
Ausführungsbeispiel
einer Schublade 9 gemäß der Erfindung
zeigt 2. Darin nimmt die Waschmitteleinspüleinrichtung 8 – wie im
angegebenen Stand der Technik – die
gesamte Tiefe des Maschinengehäuses 1 ein.
Die unter einer zur Zuführung
von Frischwasser dienenden Deckplatte gemäß Pfeil 23 schiebbeweglich
angeordnete Schublade 9 hat einen Führungsrahmen 19, der
mit der frontseitigen Griffplatte 10 fest verbunden ist.
Der Führungsrahmen 19 ist
in nicht näher
dargestellter Weise in einem Paar von Führungsleisten innerhalb der
Gehäuseschale
der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 longitudinal
geführt.
In den Führungsrahmen 19 sind
zwei Behälter 11 und 12 eingehängt, von
denen der Behälter 11 für eine Einzeldosis
von pulverförmigem
Wäschebehandlungsmittel
vorgesehen ist und der Behälter 12 für eine Einzeldosis
von flüssigem
Wäschebehandlungsmittel.
Damit die Flüssigkeit
beim Befüllen
des Behälters 12 mit
Wasser aus dem Behälter abfließen kann,
ist ein notorischer Saugheber 13 im Behälter 12 angeordnet.
Zum Ausspülen
des Behälters 11 hat
dieser einen seitlichen Auslass (hier nicht näher dargestellt), der den Inhalt
des Behälters 11 auf
einen Boden der Gehäuseschale
der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 entlässt.
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Hinter
dem Behälter 11 ist
eine Magnetventilgruppe 14 angeordnet, die vom Netzanschlussstutzen 15 an
der Rückwand 1.2 des
Gehäuses 1 zugeführtes Wasser
in die Behälter 11 und 12 führen. Ausgespültes Wäschebehandlungsmittel
wird über
nicht dargestellte Leitungen in den Laugenbehälter 2 überführt.
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Entlang
der rechten Längsseite
der Schublade 9 und in ihrem vorderen Bereich sind Vorratsbehälter 16, 17 und 18 in
den Führungsrahmen 19 eingehängt, die
rundherum geschlossen sind bis auf eine Ausnahme: im vorderen Bereich
hat jeder Vorratsbehälter 16, 17, 18 in
seiner Deckfläche
eine Nachfüllöffnung 20,
die mittels eines Schiebers 21 verschlossen bzw. geöffnet werden
kann.
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3 zeigt
eine Ansicht von oben auf die aus der Gehäusehöhlung der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 entnommene
Schublade 9. Sie hat eine vorn angebrachte Griffplatte 10,
an der sie aus der Höhlung
gezogen und in diese Höhlung
wieder eingeschoben werden kann. An den seitlichen Rändern 22 des
Führungsrahmens 19 ist
sie (hier nicht dargestellt) durch in der Höhlung angebrachte Führungsleisten
longitudinal geführt.
Der Führungsrahmen 19 hat
fünf unterschiedlich
große
und geformte, fensterartige Ausnehmungen 23 bis 27,
die zum Einhängen von
irgendwelchen Behältern
vorgesehen sind, die dasselbe Profil aufweisen wie die Ausnehmungen 23 bis 27.
In diese Ausnehmungen 23 bis 27 können – wie weiter
unten noch erläutert
ist – Behälter unterschiedlichster
Art eingehängt
werden. Nach dem Einhängen
aller Behälter
sind die Ränder
dieser Ausnehmungen 23 bis 27 – beispielsweise wie durch
die strichpunktierten Linien angedeutet – überdeckt.
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In
der Seitenansicht der 4 ist erkennbar, wie der Führungsrahmen 19 an
der Griffplatte 10 angebracht ist. Zur Abstützung und
Stabilisierung der Winkelstellung zwischen Führungsrahmen 19 und Griffplatte 10 ist
eine seitliche Stützwange 28 angebracht.
Entlang der Ränder
der Ausnehmungen 23 bis 27 können nach unten gerichtete
Flansche 29 einerseits die Ausnehmungen 23 bis 27 und
andererseits den gesamten Führungsrahmen 19 stützen und stabilisieren.
Der hier sichtbare Flansch 29 gehört zur Ausnehmung 23.
Es versteht sich von selbst, dass die Flansche 29 der anderen
Ausnehmungen 24 bis 27 dahinter liegen und in
der Ansicht der 2 durch den Flansch 29 verdeckt
sind.
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5 bis 8 zeigen
einsetzbare Behälter, die
für unterschiedlichste
Zwecke vorgesehen sind. So kann der Behälter 30 in 5 beispielsweise
für die
Bevorratung einer Einzeldosis von pulverförmigem Wäschebehandlungsmittel vorgesehen
und in die Ausnehmung 23 einsetzbar sein. Bei anderer Profilierung
seiner Aufsichtfläche
könnte
er auch für andere
Ausnehmungen vorbereitet sein, z. B. wie der Behälter 11 in 2 für die Ausnehmung 27 in 3. Der
Behälter 30 hat
einen umlaufenden Kragen 31, der beim Einhängen des
Behälters 30 in
die Ausnehmung 23 auf deren Rändern aufliegt. Der Kragen 31 kann
auch, anders als hier dargestellt, teilweise unterbrochen sein oder
auch nur aus einzelnen Laschen bestehen, die den Rand der Ausnehmung 23 übergreifen.
Dies gilt in gleicher Weise für
alle anderen Behälter,
die hier dargestellt oder nicht dargestellt sind.
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Da
alle einzeln bevorrateten Portionen von Wäschebehandlungsmitteln mittels
von oben in die Behälter
geführten
Wassers ausgespült
werden, haben die Behälter
der 5 bis 7 eine Abflussöffnung,
meistens in einer Seitenwand, aus der das auszuspülende Gemisch
aus Wasser und Wäschebehandlungsmittel
in den sammelnden Bodenbereich der Gehäuseschale der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 fließt und von
dort zum Laugenbehälter 2 geführt wird.
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Der
in 6 dargestellte Behälter 32 ist für eine Einzelportion
von flüssigem
Wäschebehandlungsmittel
vorgesehen. Daher hat dieser Behälter 32 keine
seitliche Abflussöffnung,
aus der der Vorrat des flüssigen
Wäschebehandlungsmittel
sofort und bereits ohne ausspülendes
Wasser abfließen
würde, sondern
eine sogenannte Saughebereinrichtung 33. Sie besteht aus
einem fest im Boden des Behälters 32 angeordneten
und ihn durchdringenden Fallrohr 34 und einer Kappe 35 mit
einem das Fallrohr 34 mit Abstand übergreifenden Heberrohr 36.
Durch das Fallrohr 34 wird das Wäschebehandlungsmittel-Wasser-Gemisch
nach Übersteigen
der Fallrohrhöhe
in die Gehäuseschale
der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 entleert.
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Wie
aus 1 zu ersehen ist, muss die Schublade 9 der
Waschmitteleinspüleinrichtung 8 auf die
hoch reichende Kontur des Laugenbehälters 2 der Waschmaschine
dadurch Rücksicht
nehmen, dass die unteren Bereiche der Schublade 9 auf ihrer rechten
Seite nicht so weit hinab reichen können wie auf ihrer linken Seite.
Daher sind die auf der rechten Seite in den Führungsrahmen 19 eingehängten Behälter 16 und 17 und
die Behälter 11 und 12 an
ihrer rechten Unterseite (2) flacher
geformt als die linken Behälter 18 bzw.
als die Behälter 11 und 12 an
ihrer linken Seite. Der Behälter 17 wird
daher an seiner Unterseite so geformt sein müssen, wie es für den Behälter 37 in 7 dargestellt
ist. Sein Boden 38 ist daher nach links abfallend geformt
und folgt mit seinem Profil ungefähr der Kontur des Laugenbehälters 2.
Ansonsten gilt für
den Behälter 37,
ein Behälter
für eine
Einzelportion von pulverförmigem
Wäschebehandlungsmittel,
dasselbe wie für
den in 5 dargestellten und oben beschriebenen Behälter 30.
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Schließlich sind
auch Vorratsbehälter
in den Führungsrahmen 19 einsetzbar.
So zeigt 8 einen Vorratsbehälter 39,
der für
einen mehrere Dosen umfassenden Vorrat an flüssigem bzw. gelförmigem Wäschebehandlungsmittel
vorgesehen ist. Er ist rundum geschlossen, hat nur auf seiner oberen
Deckfläche 40 eine
Nachfüllöffnung 41 wie
die Nachfüllöffnung 20 in 2 und
einen mit der Deckfläche 40 oberseitig
fluchtenden Kragen 42. Für diesen gilt ebenfalls das
zum Kragen 31 des in 5 dargestellten
Behälters 30 Gesagte.
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Ein
solcher Vorratsbehälter 39 kann
auch eine Kartusche sein, die in der gebrauchsfertigen Form handelsfähig ist.
Diese benötigt
dann keine Nachfüllöffnung 20 oder 41,
jedoch eine Ausstattung, die beim Dosieren entweder Luft nachfließen lässt oder
einen flexiblen Behälterbereich
hat, der beim Entnehmen von Wäschebehandlungsmittel
dem verkleinerten Behältervolumen
folgt.
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Die
Vielfalt von einsetzbaren Behältern
ist keinesfalls auf die hier dargestellte Auswahl von Behältern beschränkt. So
können
in gleicher Weise geteilte Behälter,
solche mit Sieb- oder Filtereinrichtungen oder mit Flüssigkeitsleiteinrichtungen
oder mit weiteren Einrichtungen eingesetzt werden, wie sie aus dem
Stand der Technik der Waschmitteleinspülung allgemein bekannt sind.
Auch können
die Behälter,
sofern sie Vorratsbehälter
für einen
mehrere Dosen umfassenden Vorrat sind, mit einer Dosiereinrichtung
versehen sein. Um die Auswahl nicht auf die dargestellten Beispiele
zu beschränken,
wird auf die einzelne Darstellung von weiteren Beispielen verzichtet.
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Die übrigen Vorrichtungen
an einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Waschmitteleinspüleinrichtung,
z. B. die Wasserzuführung,
sind jeweils so anzupassen, dass die eingesetzten Behälter sachgemäß ausgespült oder
aus ihnen dosiert werden kann.
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Dazu
gehört
auch, dass die Steuerung des differenzierten Wasserzulaufs oder
gegebenenfalls vorhandener Dosiereinrichtungen an die freie Wahl der
Ausstattung der Schublade 9 mit unterschiedlichen Behältern den
jeweiligen Bedürfnissen
angepasst werden kann.