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DE102009027126B3 - Automatisch gesteuerte Waschmaschine mit einer Einspüleinrichtung - Google Patents

Automatisch gesteuerte Waschmaschine mit einer Einspüleinrichtung Download PDF

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DE102009027126B3
DE102009027126B3 DE102009027126A DE102009027126A DE102009027126B3 DE 102009027126 B3 DE102009027126 B3 DE 102009027126B3 DE 102009027126 A DE102009027126 A DE 102009027126A DE 102009027126 A DE102009027126 A DE 102009027126A DE 102009027126 B3 DE102009027126 B3 DE 102009027126B3
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Germany
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laundry
washing machine
laundry treatment
drawer
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DE102009027126A
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Inventor
Ingo Schulze
Thoralf Greger
Andre Sabalat
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BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Priority to CN201080028044.5A priority patent/CN102459742B/zh
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
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Abstract

Für gewöhnlich haben automatisch gesteuerte Waschmaschinen eine im Maschinenraum frontseitig angeordnete Einspüleinrichtung 8 für Wäschebehandlungsmittel. Solche Einspüleinrichtungen enthalten eine von vorn zugängliche Schublade 9 mit mindestens einem Behälter 11, 12, 16 bis 18 für pulverförmige, flüssige oder gelförmige Wäschebehandlungsmittel und eine Einrichtung 15, 16 zum automatischen Zuführen jedes bevorrateten Wäschebehandlungsmittels in den Behandlungsprozess. Damit die Benutzungsperson sich einerseits flexibel für eine oder eine andere Art von Wäschebehandlungsmitteln entscheiden kann und außerdem eine solche Waschmitteleinspüleinrichtung leichter reinigen kann, damit keine Reste von Wäschebehandlungsmitteln zurückbleiben, die nach einiger Zeit bakterizid und fungizid verunreinigt werden könnten, besteht die Schublade 9 im Wesentlichen aus einem Führungsrahmen 19, der eine frontseitige Handhabe 10 und mindestens eine fensterartige Ausnehmung 23 bis 27 aufweist zur Aufnahme eines einsetzbaren Behälters 11, 12, 16 bis 18 für Wäschebehandlungsmittel.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine automatisch gesteuerte Waschmaschine mit einer im Maschinenraum frontseitig angeordneten Einspüleinrichtung für Wäschebehandlungsmittel, die eine von vorn zugängliche Schublade mit mindestens einem Behälter für pulverförmige, flüssige oder gelförmige Wäschebehandlungsmittel enthält, und mit einer Einrichtung zum automatischen Zuführen jedes bevorrateten Wäschebehandlungsmittels in den Behandlungsprozess.
  • Eine solche Waschmaschine ist aus der DE 34 03 622 A1 bekannt. Darin ist in Zugrichtung einer Schublade hinter fest im Körper der Schublade eingebauten, notorischen Waschmittelkammern, die zum Befüllen mit einzelnen Dosen von Waschpulvern oder Waschflüssigkeiten oben offen und von oben mittels Wasserstrahlen ausspülbar sind, ein ebenfalls fest eingebauter Vorratsraum für flüssige Wäschebehandlungsmittels angeordnet, der nach dem Aufbrauchen des Vorrats wieder befüllt werden muss. Dazu ist im Deckelbereich des Vorratsraumes eine Füllöffnung vorgesehen. Bei jeder Bewegung der Waschmittel-Schublade in eine Position zum Befüllen der Kammern wird mittels einer an der Schublade und ihrem Gehäuse angebrachten Mechanik eine bestimmte Dosis des bevorrateten Wäschebehandlungsmittels aus dem Vorratsraum in eine Dosierkammer befördert, von wo sie während eines darauf folgenden Waschprogrammablaufs mittels Wasser in den Laugenbehälter der Waschmaschine überführt werden kann.
  • Außerdem ist aus DE 34 03 628 A1 eine Waschmaschine bekannt, in deren Schublade überhaupt nur fest eingebaute Vorratsräume für flüssige Wäschebehandlungsmittels angeordnet sind. Beide Waschmaschinen sind für den heutigen modernen Markt zu starr auf die Anwendung einer bestimmten Art von Wäschebehandlungsmitteln eingerichtet. Außerdem sind Reinigungen der bekannten Waschmitteleinspüleinrichtungen sehr schwierig und unterbleiben sehr oft oder werden zu selten durchgeführt, so dass Reste von Wäschebehandlungsmitteln zurück bleiben, die nach einiger Zeit bakterizid und fungizid verunreinigt werden, was die Wäsche und die Benutzungsperson belastet.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass die Benutzungsperson sich einerseits flexibel für eine oder eine andere Art von Wäschebehandlungsmitteln entscheiden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das kennzeichnende Merkmal des Anspruches 1 in der Weise gelöst, dass die Schublade im Wesentlichen aus einem Führungsrahmen besteht, der eine frontseitige Handhabe und mindestens eine fensterartige Ausnehmung aufweist zur Aufnahme eines einsetzbaren Behälters für Wäschebehandlungsmittel. Dadurch können die Behälter nach Belieben der Benutzungsperson aus dem Führungsrahmen entnommen bzw. durch einen anderen, an die fensterartige Ausnehmung angepassten Behälter ersetzt werden.
  • In einer Ausbildungsform der erfindungsgemäßen Waschmaschine hat der eingesetzte Behälter einen eine Einzeldosis umfassenden Vorrat an flüssigem oder pulverförmigem Wäschebehandlungsmittel. Ein entnommener Behälter ist daher ohne weiteres gut zu reinigen; er kann dazu sogar in eine Geschirrspülmaschine gelegt werden.
  • In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der einsetzbare Behälter für einen mehrere Dosen umfassenden Vorrat an flüssigem bzw. gelförmigem Wäschebehandlungsmittel ausgebildet. Zum Ergänzen des Vorrats kann dann beispielsweise ein Behälter entnommen und durch einen vollen ersetzt werden. Hierfür eröffnet sich sogar die Möglichkeit, dass der einsetzbare Behälter eine handelsfähige Kartusche ist, die mit einem Vorrat an flüssigem bzw. gelförmigem Wäschebehandlungsmittel befüllt ist. Auf diese Weise kann die Benutzungsperson völlig ungefährdet durch eine etwa entstehende Verschmutzungsgefahr den Vorrat von jedem Behandlungsmittel ergänzen. Die leere Kartusche wird entnommen und durch eine gefüllte ersetzt. Leere Kartuschen können sogar auf dem Wege einer Kreislaufwirtschaft wieder verwendet werden.
  • Vorteilhafterweise ist der Führungsrahmen gegenüber der Handhabe winkelstabil abgestützt und weist die fensterartige Ausnehmung an ihrem Rand einen nach unten gerichteten Flansch auf. Dadurch ist der an sich sehr flache Führungsrahmen dennoch sehr stabil und kann viele gefüllte Behälter tragen, ohne sich zu Verformen.
  • Wenn der einsetzbare Behälter einen unterbrochenen oder umlaufenden Kragen aufweist, der sich bei eingesetztem Behälter auf dem Rand der fensterartigen Ausnehmung abstützt, ist er einerseits sehr sicher im Führungsrahmen gehalten, lässt sich andererseits aber auch sehr leicht aus dem Führungsrahmen entnehmen.
  • Anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Erfindung nachstehend erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • 1 die Frontansicht einer automatisch gesteuerten Waschmaschine mit der Anordnung einer Waschmitteleinspüleinrichtung in der oberen linken Raumecke des Maschinengehäuses oberhalb des Schwingsystems,
  • 2 eine Ansicht der Waschmaschine gemäß 1 von oben bei abgenommener Arbeitsplatte,
  • 3 eine Waschmittelschublade mit einem erfindungsgemäßen Führungsrahmen von oben gesehen,
  • 4 eine Waschmittelschublade gemäß 3 von der Seite gesehen,
  • 5 ein einfacher einsetzbarer Behälter für eine Einzeldosis eines pulverförmigen Behandlungsmittels,
  • 6 ein einsetzbarer Behälter für eine Einzeldosis eines flüssigen Behandlungsmittels,
  • 7 ein einsetzbarer Behälter gemäß 5, dessen untere Kontur eine Laugenbehälterkontur der Waschmaschine angepasst ist, und
  • 8 ein einsetzbarer Behälter für einen mehrere Dosen umfassenden Vorrat an flüssigem bzw. gelförmigem Wäschebehandlungsmittel.
  • Innerhalb des Gehäuses 1 der Waschmaschine in 1 ist mit gestrichelter Linie ein schwingend eingehängtes Laugenbehälteraggregat 2 angedeutet, dessen zentrale Öffnung durch eine Fronttür 3 verschließbar ist. Die oben an der Frontseite 1.1 (2) unterhalb der Vorderkante der Arbeitsplatte 1.3 angebaute Bedienungsblende 4 enthält Armaturen 5 und ein Anzeigedisplay 6 zum Einstellen von Programmen, die von einer Programmsteuereinrichtung 7 ausgegeben werden können und zur Steuerung der maschinellen Vorgänge, auch denen einer eventuellen automatischen Dosierung von Wäschebehandlungsmitteln, dienen.
  • In der oberen linken Raumecke des Gehäuses 1 ist üblicher Weise eine Waschmitteleinspüleinrichtung 8 angeordnet, die eine aus der entsprechenden Gehäusehöhle heraus ziehbare Schublade 9 enthält. An der Frontseite der Schublade 9 ist als Handhabe eine Griffplatte 10 angebracht, die bei in die Gehäusehöhle voll eingeschobener Schublade 9 außenbündig zu der Bedienungsblende 4 steht und die Öffnung zum Gehäuse der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 vollständig verdeckt.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer Schublade 9 gemäß der Erfindung zeigt 2. Darin nimmt die Waschmitteleinspüleinrichtung 8 – wie im angegebenen Stand der Technik – die gesamte Tiefe des Maschinengehäuses 1 ein. Die unter einer zur Zuführung von Frischwasser dienenden Deckplatte gemäß Pfeil 23 schiebbeweglich angeordnete Schublade 9 hat einen Führungsrahmen 19, der mit der frontseitigen Griffplatte 10 fest verbunden ist. Der Führungsrahmen 19 ist in nicht näher dargestellter Weise in einem Paar von Führungsleisten innerhalb der Gehäuseschale der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 longitudinal geführt. In den Führungsrahmen 19 sind zwei Behälter 11 und 12 eingehängt, von denen der Behälter 11 für eine Einzeldosis von pulverförmigem Wäschebehandlungsmittel vorgesehen ist und der Behälter 12 für eine Einzeldosis von flüssigem Wäschebehandlungsmittel. Damit die Flüssigkeit beim Befüllen des Behälters 12 mit Wasser aus dem Behälter abfließen kann, ist ein notorischer Saugheber 13 im Behälter 12 angeordnet. Zum Ausspülen des Behälters 11 hat dieser einen seitlichen Auslass (hier nicht näher dargestellt), der den Inhalt des Behälters 11 auf einen Boden der Gehäuseschale der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 entlässt.
  • Hinter dem Behälter 11 ist eine Magnetventilgruppe 14 angeordnet, die vom Netzanschlussstutzen 15 an der Rückwand 1.2 des Gehäuses 1 zugeführtes Wasser in die Behälter 11 und 12 führen. Ausgespültes Wäschebehandlungsmittel wird über nicht dargestellte Leitungen in den Laugenbehälter 2 überführt.
  • Entlang der rechten Längsseite der Schublade 9 und in ihrem vorderen Bereich sind Vorratsbehälter 16, 17 und 18 in den Führungsrahmen 19 eingehängt, die rundherum geschlossen sind bis auf eine Ausnahme: im vorderen Bereich hat jeder Vorratsbehälter 16, 17, 18 in seiner Deckfläche eine Nachfüllöffnung 20, die mittels eines Schiebers 21 verschlossen bzw. geöffnet werden kann.
  • 3 zeigt eine Ansicht von oben auf die aus der Gehäusehöhlung der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 entnommene Schublade 9. Sie hat eine vorn angebrachte Griffplatte 10, an der sie aus der Höhlung gezogen und in diese Höhlung wieder eingeschoben werden kann. An den seitlichen Rändern 22 des Führungsrahmens 19 ist sie (hier nicht dargestellt) durch in der Höhlung angebrachte Führungsleisten longitudinal geführt. Der Führungsrahmen 19 hat fünf unterschiedlich große und geformte, fensterartige Ausnehmungen 23 bis 27, die zum Einhängen von irgendwelchen Behältern vorgesehen sind, die dasselbe Profil aufweisen wie die Ausnehmungen 23 bis 27. In diese Ausnehmungen 23 bis 27 können – wie weiter unten noch erläutert ist – Behälter unterschiedlichster Art eingehängt werden. Nach dem Einhängen aller Behälter sind die Ränder dieser Ausnehmungen 23 bis 27 – beispielsweise wie durch die strichpunktierten Linien angedeutet – überdeckt.
  • In der Seitenansicht der 4 ist erkennbar, wie der Führungsrahmen 19 an der Griffplatte 10 angebracht ist. Zur Abstützung und Stabilisierung der Winkelstellung zwischen Führungsrahmen 19 und Griffplatte 10 ist eine seitliche Stützwange 28 angebracht. Entlang der Ränder der Ausnehmungen 23 bis 27 können nach unten gerichtete Flansche 29 einerseits die Ausnehmungen 23 bis 27 und andererseits den gesamten Führungsrahmen 19 stützen und stabilisieren. Der hier sichtbare Flansch 29 gehört zur Ausnehmung 23. Es versteht sich von selbst, dass die Flansche 29 der anderen Ausnehmungen 24 bis 27 dahinter liegen und in der Ansicht der 2 durch den Flansch 29 verdeckt sind.
  • 5 bis 8 zeigen einsetzbare Behälter, die für unterschiedlichste Zwecke vorgesehen sind. So kann der Behälter 30 in 5 beispielsweise für die Bevorratung einer Einzeldosis von pulverförmigem Wäschebehandlungsmittel vorgesehen und in die Ausnehmung 23 einsetzbar sein. Bei anderer Profilierung seiner Aufsichtfläche könnte er auch für andere Ausnehmungen vorbereitet sein, z. B. wie der Behälter 11 in 2 für die Ausnehmung 27 in 3. Der Behälter 30 hat einen umlaufenden Kragen 31, der beim Einhängen des Behälters 30 in die Ausnehmung 23 auf deren Rändern aufliegt. Der Kragen 31 kann auch, anders als hier dargestellt, teilweise unterbrochen sein oder auch nur aus einzelnen Laschen bestehen, die den Rand der Ausnehmung 23 übergreifen. Dies gilt in gleicher Weise für alle anderen Behälter, die hier dargestellt oder nicht dargestellt sind.
  • Da alle einzeln bevorrateten Portionen von Wäschebehandlungsmitteln mittels von oben in die Behälter geführten Wassers ausgespült werden, haben die Behälter der 5 bis 7 eine Abflussöffnung, meistens in einer Seitenwand, aus der das auszuspülende Gemisch aus Wasser und Wäschebehandlungsmittel in den sammelnden Bodenbereich der Gehäuseschale der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 fließt und von dort zum Laugenbehälter 2 geführt wird.
  • Der in 6 dargestellte Behälter 32 ist für eine Einzelportion von flüssigem Wäschebehandlungsmittel vorgesehen. Daher hat dieser Behälter 32 keine seitliche Abflussöffnung, aus der der Vorrat des flüssigen Wäschebehandlungsmittel sofort und bereits ohne ausspülendes Wasser abfließen würde, sondern eine sogenannte Saughebereinrichtung 33. Sie besteht aus einem fest im Boden des Behälters 32 angeordneten und ihn durchdringenden Fallrohr 34 und einer Kappe 35 mit einem das Fallrohr 34 mit Abstand übergreifenden Heberrohr 36. Durch das Fallrohr 34 wird das Wäschebehandlungsmittel-Wasser-Gemisch nach Übersteigen der Fallrohrhöhe in die Gehäuseschale der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 entleert.
  • Wie aus 1 zu ersehen ist, muss die Schublade 9 der Waschmitteleinspüleinrichtung 8 auf die hoch reichende Kontur des Laugenbehälters 2 der Waschmaschine dadurch Rücksicht nehmen, dass die unteren Bereiche der Schublade 9 auf ihrer rechten Seite nicht so weit hinab reichen können wie auf ihrer linken Seite. Daher sind die auf der rechten Seite in den Führungsrahmen 19 eingehängten Behälter 16 und 17 und die Behälter 11 und 12 an ihrer rechten Unterseite (2) flacher geformt als die linken Behälter 18 bzw. als die Behälter 11 und 12 an ihrer linken Seite. Der Behälter 17 wird daher an seiner Unterseite so geformt sein müssen, wie es für den Behälter 37 in 7 dargestellt ist. Sein Boden 38 ist daher nach links abfallend geformt und folgt mit seinem Profil ungefähr der Kontur des Laugenbehälters 2. Ansonsten gilt für den Behälter 37, ein Behälter für eine Einzelportion von pulverförmigem Wäschebehandlungsmittel, dasselbe wie für den in 5 dargestellten und oben beschriebenen Behälter 30.
  • Schließlich sind auch Vorratsbehälter in den Führungsrahmen 19 einsetzbar. So zeigt 8 einen Vorratsbehälter 39, der für einen mehrere Dosen umfassenden Vorrat an flüssigem bzw. gelförmigem Wäschebehandlungsmittel vorgesehen ist. Er ist rundum geschlossen, hat nur auf seiner oberen Deckfläche 40 eine Nachfüllöffnung 41 wie die Nachfüllöffnung 20 in 2 und einen mit der Deckfläche 40 oberseitig fluchtenden Kragen 42. Für diesen gilt ebenfalls das zum Kragen 31 des in 5 dargestellten Behälters 30 Gesagte.
  • Ein solcher Vorratsbehälter 39 kann auch eine Kartusche sein, die in der gebrauchsfertigen Form handelsfähig ist. Diese benötigt dann keine Nachfüllöffnung 20 oder 41, jedoch eine Ausstattung, die beim Dosieren entweder Luft nachfließen lässt oder einen flexiblen Behälterbereich hat, der beim Entnehmen von Wäschebehandlungsmittel dem verkleinerten Behältervolumen folgt.
  • Die Vielfalt von einsetzbaren Behältern ist keinesfalls auf die hier dargestellte Auswahl von Behältern beschränkt. So können in gleicher Weise geteilte Behälter, solche mit Sieb- oder Filtereinrichtungen oder mit Flüssigkeitsleiteinrichtungen oder mit weiteren Einrichtungen eingesetzt werden, wie sie aus dem Stand der Technik der Waschmitteleinspülung allgemein bekannt sind. Auch können die Behälter, sofern sie Vorratsbehälter für einen mehrere Dosen umfassenden Vorrat sind, mit einer Dosiereinrichtung versehen sein. Um die Auswahl nicht auf die dargestellten Beispiele zu beschränken, wird auf die einzelne Darstellung von weiteren Beispielen verzichtet.
  • Die übrigen Vorrichtungen an einer erfindungsgemäß ausgebildeten Waschmitteleinspüleinrichtung, z. B. die Wasserzuführung, sind jeweils so anzupassen, dass die eingesetzten Behälter sachgemäß ausgespült oder aus ihnen dosiert werden kann.
  • Dazu gehört auch, dass die Steuerung des differenzierten Wasserzulaufs oder gegebenenfalls vorhandener Dosiereinrichtungen an die freie Wahl der Ausstattung der Schublade 9 mit unterschiedlichen Behältern den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden kann.

Claims (6)

  1. Automatisch gesteuerte Waschmaschine mit einer im Maschinenraum frontseitig angeordneten Einspüleinrichtung (8) für Wäschebehandlungsmittel, die eine von vorn zugängliche Schublade (9) mit mindestens einem Behälter (11, 12, 16 bis 18) für pulverförmige, flüssige oder gelförmige Wäschebehandlungsmittel enthält, und mit einer Einrichtung (15, 16) zum automatischen Zuführen jedes bevorrateten Wäschebehandlungsmittels in den Behandlungsprozess, dadurch gekennzeichnet, dass die Schublade (9) im Wesentlichen aus einem Führungsrahmen (19) besteht, der eine frontseitige Handhabe (10) und mindestens eine fensterartige Ausnehmung (23 bis 27) aufweist zur Aufnahme eines einsetzbaren Behälters (11, 12, 16 bis 18) für Wäschebehandlungsmittel.
  2. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der einsetzbare Behälter (11, 12, 30, 32, 37) für einen eine Einzeldosis umfassenden Vorrat an flüssigem oder pulverförmigem Wäschebehandlungsmittel vorgesehen ist.
  3. Waschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der einsetzbare Behälter (16 bis 18, 39) für einen mehrere Dosen umfassenden Vorrat an flüssigem bzw. gelförmigem Wäschebehandlungsmittel vorgesehen ist.
  4. Waschmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der einsetzbare Behälter (39) eine handelsfähige Kartusche ist, die mit einem Vorrat an flüssigem bzw. gelförmigem Wäschebehandlungsmittel befüllt ist.
  5. Waschmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsrahmen (19) gegenüber der Handhabe (10) winkelstabil abgestützt ist und die fensterartige Ausnehmung (23 bis 27) an ihrem Rand einen nach unten gerichteten Flansch (29) aufweist.
  6. Waschmaschine nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der einsetzbare Behälter (30, 32, 37, 39) einen unterbrochenen oder umlaufenden Kragen (31, 42) aufweist, der sich bei eingesetztem Behälter (30, 32, 37, 39) auf dem Rand der fensterartigen Ausnehmung (23 bis 27) abstützt.
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