DE102020002822A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Desinfektion von Trinkgefäßen - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung und Verfahren zur Desinfektion von Trinkgefäßen.Trinkgefäße werden heute in der Gastronomie manuell oder mit Spülgeräten gespült, wobei nur letztere eine wirksame Desinfektion sicherstellen. Vor allem außerhalb fester gastronomischer Einrichtungen kommen Spülgeräte jedoch aufgrund von Nachteilen wie z.B. Gewicht, Arbeitsaufwand, Zeit-, Platz- und Energiebedarf nur selten zum Einsatz. Das neue Verfahren soll den manuellen Spülvorgang durch eine wirkungsvolle Desinfektion ergänzen und damit eine Alternative zu Spülgeräten schaffen. Die neue Vorrichtung soll die Nachteile bekannter Spülgeräte optimieren.Die Trinkgefäße werden mittels UV-Strahlung zwischen einem Spülvorgang und dem Befüllen desinfiziert. Die Trinkgefäße (20) werden zur Desinfektion in die Vorrichtung (10) gegeben, bestehend aus einer Bestrahlungskammer (21), enthaltend mindestens eine UV-Strahlungsquelle (22), die vorzugsweise hinter einer UV-durchlässigen Scheibe (23) angebracht ist, des Weiteren bestehend aus einer Eingangsschleuse (24) und einer Ausgangsschleuse (25) zur Dämpfung der UV-Strahlung, wobei Bestrahlungskammer und Schleusen Elemente zur Führung (27) der vorzugsweise über Kopf gelagerten Trinkgefäße aufweisen, weiterhin bestehend aus einem Puffer (28), der überzählige Trinkgefäße aufnehmen kann.Das Verfahren und die Vorrichtung ermöglichen eine wirkungsvolle Desinfektion ohne großen Arbeitsaufwand und Energieeinsatz und ermöglichen damit die Verwendung bei allen Veranstaltungen mit Getränkebewirtung.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Desinfektion von Trinkgefäßen gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1, sowie eine Desinfektions-Vorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 3. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Es ist bekannt, dass Trinkgefäße, insbesondere Gläser und Becher, im gastronomischen Bereich häufig händisch gespült werden. Besonders bei Veranstaltungen außerhalb fester gastronomischer Einrichtungen wie z.B. Volksfeste, Zeltfeiern, Märkten, usw. wird üblicherweise nur mit kaltem Wasser händisch gespült. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat angewandte Spülverfahren untersucht und kommt zu dem Schluss, dass ein Spülen mit kaltem Wasser auch in Verbindung mit Desinfektionsmitteln im Spülwasser keinen ausreichenden Schutz vor einer Übertragung von Keimen durch den Kontakt mit verunreinigten Gläsern bietet (siehe Stellungsnahme Nr. 027/2008 des BfR vom 1. April 2008). Existierende Spülgeräte nach Stand der Technik sind zwar wirkungsvoll in der Desinfektion, kommen jedoch aufgrund mehrerer Nachteile, wie ihres Gewichts, des Aufwands zur Befüllung und Entnahme, sowie wegen ihres Zeit-, Platz- und Energiebedarfs außerhalb fester gastronomischer Einrichtungen üblicherweise nicht zum Einsatz.
- Aufgabe der Erfindung ist ein Verfahren und eine Vorrichtung aufzuzeigen, die eine kurzfristige und dennoch wirksame Desinfektion von Trinkgefäßen gestattet und dabei Nachteile existierender Vorrichtungen minimiert. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren zur Desinfektion von Trinkgefäßen Gegenstand des Patentanspruchs 1. Eine Vorrichtung zur Desinfektion von Trinkgefäßen ist entsprechend dem Patentanspruch 3 ausgebildet.
- Das in Patentanspruch 1 angegebene Verfahren ermöglicht eine wirkungsvolle Desinfektion, wobei die dafür genutzte UV-Strahlungsquelle oder Strahlungsquellen weniger Energie benötigen, als bekannte thermische Desinfektionsverfahren für Trinkgefäße, wie sie z.B. in Spülmaschinen Anwendung finden. Des Weiteren sind die Trinkgefäße nach Anwendung des in Patentanspruch 1 angegebenen Verfahrens frei von Chemikalienrückständen und deutlich weniger erwärmt als bei alternativen thermischen Desinfektionsverfahren. Dadurch lassen sich sofort nach Durchführung des Verfahrens kalte Getränke einfüllen, ohne dass sich diese bedeutend erwärmen.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung des in Patentanspruch 1 angegebenen Verfahrens ist im Patentanspruch 2 angegeben. Durch eine vorzugsweise fortlaufende Desinfektion durch eine geeignete Vorrichtung entfällt die Wartezeit, wie sie bei alternativen Desinfektionsverfahren wie z.B. einer Spülmaschine zwischen Beladen und Entladen notwendig wäre.
- Die in Patentanspruch 3 angegebene Vorrichtung ermöglicht eine wirkungsvolle Desinfektion von Trinkgefäßen, wobei die eingesetzte UV-Strahlungsquelle oder Strahlungsquellen weniger Energie benötigen und die Vorrichtung mit geringerem Gewicht aufgebaut werden kann, als bekannte Vorrichtungen die eine Desinfektion ermöglichen, wie beispielsweise Spülmaschinen.
- Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 4 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 4 ermöglicht es, Trinkgefäße kontinuierlich durch den bestrahlten Bereich zu führen, statt sie vor dem Start der Desinfektion zuerst zu sammeln und nach dem Start auf das Ende der Desinfektion zu warten, wie bei bekannten thermischen Desinfektionsvorrichtungen wie beispielsweise Spülmaschinen.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 5 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 5 ermöglicht es die UV-Strahlung mittels Drehen und/oder Schwenken der Trinkgefäße und/oder UV-Strahlungsquellen und/oder Reflektoren an ansonsten abgeschattete Bereiche der Trinkgefäße zu bringen.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 6 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 6 ermöglicht es die UV-Strahlung außerhalb der Vorrichtung auf ein akzeptables Maß zu verringern um so die Einhaltung möglicher gesetzlicher und/oder arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen zu gewährleisten.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 7 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 7 ermöglicht es die Zeit für die Desinfektion auch für das Trocknen der Trinkgefäße zu nutzen, wobei abtropfendes Wasser vorzugsweise von den UV-Strahlungsquellen abgehalten und aus der Vorrichtung abgeleitet wird.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 8 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 8 ermöglicht es eine unterschiedlich große Zufuhr und Entnahme von Trinkgefäßen für einen Zeitraum zu puffern, so dass bei zu geringer Zufuhr weiterhin Trinkgefäße zur Entnahme zur Verfügung stehen und bei zu geringer Entnahme von Trinkgefäßen weiterhin Trinkgefäße zugeführt werden können, womit ein zusätzlicher Aufwand zur Gleichhaltung von Zu- und Abfuhr entfällt.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 9 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 9 ermöglicht es die gewünschte UV-Dosis der Desinfektion sicherzustellen, indem eine Überwachungseinheit einzelne Parameter wie Zeit und UV-Intensität erfasst und nicht ausreichende UV-Dosen signalisiert und/oder die Bestrahlungsdauer durch Maßnahmen wie Verlangsamung oder Blockade des Durchlaufs verlängert.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Patentanspruch 10 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 10 ermöglicht es auf ungewünscht austretende UV-Strahlung, wie dies beispielsweise beim Öffnen einer Wartungsklappe oder beim Verschleiß eines Schleusenelements der Fall wäre, mittels Abschaltung der UV-Strahlungsquelle zu reagieren, um so die Einhaltung möglicher gesetzlicher und/oder arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen zu gewährleisten.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben.
-
1 ist ein Längsschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Desinfektion von Trinkgefäßen. - Auf der linken Seite der Vorrichtung (
10 ) werden die Trinkgefäße (20 ) in die Eingangsschleuse (24 ) geschoben. Im Ausführungsbeispiel schiebt jedes neu eingeschobene Trinkgefäß die vorher eingeschobenen Trinkgefäße vor sich her. Die Trinkgefäße werden dabei von Elementen zur Führung (27 ) durch die Vorrichtung geführt. Nach der Eingangsschleuse passieren die Trinkgefäße die Bestrahlungskammer (21 ), in welcher sich unterhalb einer UV-durchlässigen Scheibe (23 ) eine UV-Strahlungsquelle (22 ) befindet. Die UV-durchlässige Scheibe ist schräg angeordnet, damit von den Trinkgefäßen abtropfendes Wasser von der Scheibe abfließen kann. Nach der Bestrahlungskammer passieren die Trinkgefäße die Ausgangsschleuse (25 ) und werden dann im Puffer (28 ) bis zur weiteren Verwendung zwischengelagert.
Claims (10)
- Verfahren zur Desinfektion von Trinkgefäßen insbesondere für Innen- und Außengastronomie, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Spülen und vor dem Befüllen von Trinkgefäßen eine Desinfektion mindestens eines Trinkgefäßes mittels UV-Strahlung von mindestens einer Seite stattfindet.
- Verfahren nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass ein Trinkgefäß oder eine Gruppe von Trinkgefäßen schrittweise oder fortlaufend oder einer Kombination aus schrittweise und fortlaufend durch eine Vorrichtung zur Desinfektion geführt werden. - Vorrichtung zur Desinfektion von Trinkgefäßen insbesondere für gastronomische Einsatzzwecke, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine UV-Strahlungsquelle zur Desinfektion bevorzugt innerhalb eines teilweise oder gänzlich geschlossenen Bereichs angebracht ist in dem sich mindestens ein Trinkgefäß zur Desinfektion befindet.
- Vorrichtung zur Desinfektion nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Trinkgefäße manuell und/oder angetrieben durch den bestrahlten Bereich über Führungen, Förderbänder und/oder Räder geführt werden. - Vorrichtung zur Desinfektion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trinkgefäße und/oder UV-Lichtquelle oder Lichtquellen und/oder Reflektoren beim Durchlauf durch den bestrahlten Bereich gedreht und/oder geschwenkt werden.
- Vorrichtung zur Desinfektion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trinkgefäße vor und/oder nach dem bestrahlten Bereich einen Schleusenbereich passieren, der eine Abstrahlung von UV-Licht außerhalb des Geräts unterbindet oder minimiert, wobei im Schleusenbereich Labyrinthe, Drehkreuze, Lamellen, Klappen, Bürsten und/oder UV-Absorbierende Farben oder Lacke zum Einsatz kommen können.
- Vorrichtung zur Desinfektion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trinkgefäße so durch das Gerät geführt werden, dass möglicherweise noch am Trinkgefäß vorhandenes Spülwasser abtropfen kann und das Gerät abtropfendes Spülwasser von der UV-Strahlungsquelle vorzugsweise mittels einer UV-durchlässigen Scheibe abhält und aus dem Gerät ableitet.
- Vorrichtung zur Desinfektion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Puffer vorhanden ist, der Trinkgefäße aufnehmen kann, sofern mehr Gefäße in die Vorrichtung hinein gegeben als herausgenommen werden.
- Vorrichtung zur Desinfektion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Überwachungseinheit die Dauer und/oder Intensität der Bestrahlung der Trinkgefäße in der Bestrahlungskammer auswertet und auf das Ergebnis reagiert indem nicht ausreichende Werte signalisiert und/oder der Durchlauf der Gefäße verlangsamt oder blockiert wird.
- Vorrichtung zur Desinfektion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sicherheitseinrichtung die UV-Bestrahlung unterbricht sobald eine Wartungsklappe geöffnet wird und/oder eine Schleuse nicht ausreichend UV-Strahlung dämpft.
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| DE102017101624A1 (de) | 2017-01-27 | 2018-08-02 | Frontmatec - Hygiene GmbH | Desinfektions- und Transportanordnung |
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