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Die Erfindung geht aus von einem Anschlussadapter für ein Berührungsschutzsystem für die berührungssichere Kontaktierung eines Stromsammelschienensystems, wobei der Anschlussadapter einen ein- oder mehrpoligen Anschluss für mindestens einen elektrischen Leiter einer Stromversorgung aufweist, wobei der ein- oder mehrpolige Anschluss mindestens eine Leitereinführöffnung aufweist. Ein solcher Anschlussadapter ist aus der
EP1859517B1 bekannt. Weitere Anschlussadapter sind aus der
DE102009023802B4 der
EP3829010A1 , der
DE102020118117A1 und der
EP3142196B1 bekannt.
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Anschlussadapter dienen für die Einspeisung elektrischer Energie in Stromsammelschienen, die in einem Berührungsschutzsystem berührungssicher aufgenommen sind, wobei die Berührungsschutzgehäuse für die Kontaktierung von elektrischen Komponenten an den Stromsammelschienen Abdeckungen mit Durchlassöffnungen für den Durchtritt von Kontaktelementen der elektrischen Komponenten aufweisen. Derartige Berührungsschutzsysteme sind in der
EP344638B1 , der
WO2019/174886A1 und der
EP2863496A1 beschrieben.
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Die mindestens eine Leitereinführöffnung ist dazu ausgelegt, abhängig von der Auslegung des Berührungsschutzsystems den Anschluss von elektrischen Leitern mit großem Querschnitt zu erlauben. Dies führt in den Anwendungsfällen, in denen für die Stromversorgung elektrische Leiter mit kleinem Querschnitt ausreichend sind und verwendet werden sollen, der angeschlossene Leiter die Leitereinführöffnung nicht ausreichend ausfüllt, um einen hinreichenden Berührungsschutz des Leiteranschlusses zu gewährleisten.
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Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, einen Anschlussadapter der eingangs beschriebenen Art derart weiterzuentwickeln, dass er einen berührungsgeschützten Leiteranschluss für variable Querschnitte angeschlossene Leiter aufweist.
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Diese Aufgabe wird durch einen Anschlussadapter nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind jeweils in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Demgemäß ist vorgesehen, dass die Leitereinführöffnung einen einstellbaren Öffnungsquerschnitt aufweist. Insbesondere kann der Flächeninhalt des Öffnungsquerschnitts einstellbar ist. Der Öffnungsquerschnitt kann die größte zusammenhängende Fläche der Leitereinführöffnung sein, welche für den Durchtritt eines Leiters geeignet ist.
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Dadurch, dass der erfindungsgemäße Anschlussadapter einen einstellbaren Öffnungsquerschnitt aufweist, kann der Öffnungsquerschnitt beispielsweise an den Querschnitt eines an dem Anschluss des Anschlussadapter angeschlossenen elektrischen Leiters angepasst werden oder dem Querschnitt des elektrischen Leiters zumindest so weit angenähert werden, dass der Anschluss des Anschlussadapter berührungsgesichert ist, zum Beispiel zumindest insoweit, dass der Test mit einem Prüffinger gemäß der jeweils anzuwendenden Norm bestanden wird.
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Die Einstellbarkeit des Öffnungsquerschnitts kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Die Einstellbarkeit kann beispielsweise von einem beweglichen Element bereitgestellt werden. Das bewegliche Element kann beispielsweise mit einstellbarem Ausmaß in den Öffnungsquerschnitt eingreifenden und/oder den Öffnungsquerschnitt überdecken und/oder verschließen.
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Das bewegliche Element kann mindestens zwei Haltepositionen und vorzugsweise eine Vielzahl Haltepositionen aufweisen. In den Haltepositionen kann das bewegliche Element fixiert sein. Vorzugsweise weist das bewegliche Element in den Haltepositionen eine Rastposition auf. Vorzugsweise ist das bewegliche Element mindestens ein Schieber. Das bewegliche Element kann mindestens zwei unabhängig voneinander einstellbare Schieber aufweisen. Die mindestens zwei Schieber können auch miteinander gekoppelt und gleichläufig sein. Die mindestens zwei Schieber können in ihrer Verstellrichtung nebeneinander oder hintereinander angeordnet sein. Insbesondere dann, wenn die mindestens zwei Schieber in ihrer Verstellrichtung hintereinander angeordnet sind, kann der in der Verstellrichtung hintere Schieber dazu eingerichtet sein, den in der Verstellrichtung vorderen Schieber anzutreiben. Dazu kann der in der Verstellrichtung hintere Schieber mit einer vorstehenden Kante an einer in Verstellrichtung hinteren Seite oder Kante des in Verstellrichtung vorderen Schiebers anliegen. Alternativ oder zusätzlich zum dem Schieber kann das bewegliche Element eine einstellbare Irisblende sein oder aufweisen.
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Das bewegliche Element kann eine gerade oder eine konturierte Kante aufweisen, mit welcher das bewegliche Element, insbesondere ein Schieber, den Öffnungsquerschnitt begrenzt. Das bewegliche Element kann verschiedene Haltepositionen aufweisen, in denen es in voneinander verschiedenem Ausmaß den Öffnungsquerschnitt der Leitereinführöffnung begrenzt. Das bewegliche Element kann eine gerade Kante aufweisen oder eine gekrümmte Kante, beispielsweise eine Kante mit einer Kontur, die einem Kreisausschnitt entspricht. Die Kontur der Kante kann nach der Geometrie des an dem Anschluss angeschlossenen elektrischen Leiters ausgewählt sein. Die Kontur der Kante kann der Geometrie des Leiters entsprechen oder dieser angenähert sein. Ein Formschluss ist nicht erforderlich. Die Kante kann zumindest teilweise elastisch ausgebildet sein, um den Formschluss bei Anlage der Kante an einem elektrischen Leiter mit dem elektrischen Leiter zu fördern.
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Die Leitereinführöffnung kann mindestens ein den Öffnungsquerschnitt begrenzendes bewegliches Element, insbesondere einen Schieber, aufweisen. Das bewegliche Element kann vorzugsweise mindestens zwei Haltepositionen, besonders bevorzugt mindestens zwei Rastpositionen aufweisen. Besonders bevorzugt weist das bewegliche Element eine Vielzahl Rastpositionen auf, wodurch eine variable Einstellung des Öffnungsquerschnitts erreicht wird.
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Das bewegliche Element kann vorzugsweise in einer Ebene parallel zum dem Öffnungsquerschnitt verstellbar sein. Das bewegliche Element kann ein Schieber sein, der vorzugsweise in einer Ebene parallel zu dem Öffnungsquerschnitt verschieblich ist.
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Der Schieber kann mit einer vorstehenden Kante in den Öffnungsquerschnitt hineinragen, wobei die Kante vorzugsweise zumindest abschnittsweise bogenförmig oder gerade ausgeführt ist.
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Der Anschlussadapter kann einen Schieberhalter aufweisen, in Bezug auf welchen der Schieber verschieblich ist und in Bezug auf welchen der Schieber vorzugsweise mindestens eine Haltposition und besonders bevorzugt eine Vielzahl Haltepositionen aufweist.
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Der Schieberhalter kann mit einer vorstehenden Kante in den Öffnungsquerschnitt hineinragen, wobei die Kante vorzugsweise zumindest abschnittsweise bogenförmig oder gerade ausgeführt ist.
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Der Schieber kann in einer ausgeschobenen Position mit seiner Kante um eine größere Abmessung gegenüber der Kante des Schieberhalters vorstehen als in einer zurückgeschobenen Position.
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Die vorstehenden Kanten des Schiebers und des Schieberhalters können jeweils bogenförmig sind, wobei die beiden Kanten vorzugsweise einen zumindest abschnittsweise voneinander verschiedenen Radius aufweisen. Bevorzugt weist die Kante des Schiebers einen im Vergleich zu der Kante des Schieberhalters kleineren Radius auf.
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Der Schieberhalter kann ein Gehäuse aufweisen, in dem der Schieber aufgenommen und zwischen einer aus dem Gehäuse ausgezogenen Position und einer in das Gehäuse eingezogenen Position verschieblich ist.
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Der Anschlussadapter kann ein die Leitereinführöffnung umgebendes und den Öffnungsquerschnitt freilegendes Gehäuse mit einer Einschuböffnung für den Schieberhalter aufweist.
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Der Schieberhalter kann in einer Einschubrichtung, die sich parallel zu dem Öffnungsquerschnitt erstreckt, in die Einschuböffnung einschiebbar sein. Der Schieberhalter ist vorzugsweise in der Einschuböffnung in Einschubrichtung geführt. Besonders bevorzugt ist der Schieberhalter über eine zwischen dem Gehäuse und dem Schieberhalter ausgebildete Nut-Feder-Verbindung in Einschubrichtung geführt.
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Der Schieberhalter kann in der Einschuböffnung mindestens zwei in Einschubrichtung zueinander beanstandete Haltepositionen aufweisen, beispielsweise mindestens zwei Rastpositionen, besonders bevorzugt eine Vielzahl Haltepositionen bzw. Rastpositionen.
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Die Leitereinführöffnung kann mindestens zwei den Öffnungsquerschnitt begrenzende bewegliche Elemente, vorzugsweise Schieber, aufweisen, die unabhängig voneinander in derselben Richtung verstellbar sind.
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Die beiden beweglichen Elemente, vorzugsweise Schieber, können in ihrer gemeinsamen Verstellrichtung hintereinander angeordnet sind. Zwischen den beiden Schiebern kann ein Leiterdurchlass gebildet sein. Dessen Öffnungsquerschnitt kann von der Halteposition der beiden Schieber relativ zueinander bestimmt sein.
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Ein erstes der beiden beweglichen Elemente, vorzugsweise Schieber, kann dazu eingerichtet sein, eine zweites der beiden beweglichen Elemente, vorzugsweise Schieber, anzutreiben. Dazu kann beispielsweise der erste Schieber mit seiner vorstehenden Kante auf dem zweiten Schieber anliegen. Wenn somit der erste Schieber angetrieben wird, beispielsweise durch manuelles Verschieben des ersten Schiebers, treibt der erste Schieber den zweiten Schieber an.
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Das erste bewegliche Elemente, vorzugsweise der erste Schieber, kann in der Verstellrichtung mindestens zwei Haltepositionen, vorzugsweise mindestens zwei Rastpositionen, und besonders bevorzugt eine Vielzahl Haltepositionen oder Rastpositionen aufweisen. Das zweite bewegliche Elemente, vorzugsweise der zweite Schieber, kann in der Verstellrichtung frei beweglich ist. Insbesondere kann der zweite Schieber keine Halteposition und keine Rastpositionen aufweisen.
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Wenn die beiden beweglichen Elemente Schieber sind, können die Schieber jeweils einen Schieberhalter aufweisen. Der erste Schieber kann in Bezug auf den ihm zugeordneten Schieberhalter in der Verstellrichtung eine Mehrzahl Rastpositionen und vorzugsweise eine Vielzahl Rastpositionen aufweisen. Der zweite Schieber kann in Bezug auf den ihm zugeordneten Schieberhalter in der Verstellrichtung frei beweglich ist.
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Die Schieberhalter können in einer Einschubrichtung, die sich parallel zu dem Öffnungsquerschnitt erstreckt, hintereinander in die Einschuböffnung einschiebbar sein. Die beiden Schieberhalter können in der Einschuböffnung in Einschubrichtung geführt sein, beispielsweise über eine zwischen dem Gehäuse und den Schieberhaltern ausgebildete Nut-Feder-Verbindung.
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Die beiden Schieberhalter können jeweils in der Einschuböffnung mindestens zwei in Einschubrichtung zueinander beanstandete Haltepositionen aufweisen, besonders bevorzugt jeweils eine Vielzahl Rastpositionen.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der nachstehenden Figuren erläutert. Dabei zeigt:
- 1 eine beispielhafte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Anschlussadapters;
- 2-4 verschiedene Ausführungsformen erfindungsgemäßer beweglicher Elemente.
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Die 1 zeigt einen Anschlussadapter 1 für ein Berührungsschutzgehäuse für die berührungssichere Kontaktierung eines Stromsammelschienensystems. Der Anschlussadapter Ist einpolig ausgeführt und weist dementsprechend einen einpoligen Anschluss 2 für mindestens einen elektrischen Leiter einer Stromversorgung auf. Der einpolige Anschluss 2 weist vorliegend zwei Leitereinführöffnungen 3 auf und ist demgemäß für den Anschluss von zwei elektrischen Leitern einer Stromversorgung ausgelegt. Die Leitereinführöffnung 3 weist einen einstellbaren Öffnungsquerschnitt auf.
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Ein Anschlussgehäuse 9 des Anschlussadapter ist Mithilfe von Verbindungselementen 1.1 an gegenüberliegenden Außenseiten für die Anreihung vorbereitet, sodass mehrere der in 1 gezeigten, einpoligen Anschlussadapter 1 zu einem mehrpoligen Anschlussadapter kombiniert werden können.
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Zur Erzielung der Einstellbarkeit des Öffnungsquerschnitts ist ein bewegliches Element 4 in einer Ebene parallel zum dem Öffnungsquerschnitt verstellbar. Das bewegliche Element 4 ist zweiteilig ausgebildet, mit einem ersten und einem zweiten Schieber 4, die In ihrer Einschubrichtung hintereinander in eine Öffnung in dem Anschlussgehäuse 9 eingeschoben sind. Der Anschlussadapter 1 weist dazu ein die Leitereinführöffnung 3 umgebendes und den Öffnungsquerschnitt freilegendes Anschlussgehäuse 9 mit einer Einschuböffnung 10 für die Schieberhalter 8 der Schieber 4 auf. Die Schieberhalter 8 sind in einer Einschubrichtung, die sich parallel zu dem Öffnungsquerschnitt erstreckt, in die Einschuböffnung 10 einschiebbar ist, vorliegend zur besseren Veranschaulichung teilweise eingeschoben. Die Schieberhalter sind in der Einschuböffnung 10 in Einschubrichtung geführt, vorliegend über eine zwischen dem Anschlussgehäuse 9 und dem Schieberhalter 8 ausgebildete Nut-Feder-Verbindung 11. Die Schieberhalter 8 weisen in der Einschuböffnung 10 jeweils eine Vielzahl in Einschubrichtung zueinander beanstandete Haltepositionen 5 aufweist, die vorliegend Rastpositionen sind.
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Der in der Darstellung obere, erste der beiden Schieber 4 ist dazu eingerichtet, den in der Darstellung unteren, zweiten der beiden Schieber 4 anzutreiben, vorliegend, indem der erste Schieber 4 mit seiner vorstehenden Kante 4.1 auf dem zweiten Schieber 4 zur Anlage gebracht werden kann. In der Darstellung von 1 sind der erste und der zweite Schieber noch beabstandet. Im Zuge des weiteren Einsatzvorgangs kann der 1. Schieber 4, bzw. sein Schieberhalter 8 weiter abgesenkt werden, bis der 1. Schieber 4 mit seiner freien Kante 4.1 auf den Schieberhalter 8 des 2. Schiebers 4 trifft. Ein weiteres herab senken des 1. Schiebers bedingt gleichsam das Absenken des 2. Schiebers 4.
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Die 2 zeigt den Anschlussadapter 1 in einer Montageposition, in welcher der Anschlussadapter 1 für die Befestigung zweier elektrischer Leiterenden und die anschließende Berührungssicherung der Anschlüsse 2 vorbereitet ist. Der Montagevorgang für den Leiteranschluss kann sich somit wie folgt ergeben:
- Zunächst wird ein erster Leiter in die in der Darstellung untere Anschlussstelle des Anschlusses 2 und ein zweiter Leiter in die in der Darstellung obere Anschlussstelle des Anschlusses 2 eingelegt, Danach werden die Leiter beispielsweise durch Anziehen jeweils einer Schraube fixiert und elektrisch an dem Anschluss 2 kontaktiert. Danach kann der in der Darstellung obere Schieber 4 über seinen Schieberhalter 8 weiter in die Einschuböffnung 10 über die Nut-Feder-Verbindung 11 eingeschoben werden.
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Die zwischen dem Schieberhalter 8 des unteren, zweiten Schiebers 4 und dem Anschlussgehäuse 9 ausgebildete Nut-Feder-Verbindung 11 kann frei beweglich sein, insbesondere keine Haltepositionen oder Rastpositionen vorsehen. Die zwischen dem Gehäuse 8.1 des oberen, ersten Schiebers und dem Anschlussgehäuse 9 ausgebildete Nut-Feder-Verbindung 11 kann eine Vielzahl Haltepositionen, insbesondere Rastpositionen aufweisen.
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Der zweite Schieber 4 ist frei beweglich in seinem Schieberhalter 8 gelagert. In einem nächsten Schritt kann ein zweite elektrische Leiter in die obere Anschlussstelle 2 eingeführt und mit dem Anschluss 2 verbunden werden. Ein weiteres Absenken des oberen Schieberhalters 8 führt dazu, dass der Schieberhalter 8 mit seinen vorstehenden Kanten 4.1 auf den unteren Schieberhalter 8 aufläuft und diesen nach unten drückt. Zusätzlich oder alternativ kann das Schiebergehäuse 8 des oberen Schiebers 4 mit seinen vorstehenden Kanten 4.1 unmittelbar auf den unteren Schieber 4 auftreffen und auf diesem zur Anlage kommen, um diesen herunterzudrücken. Abhängig von einem Querschnitt des unteren Leiters liegt der untere Schieber 4 in einer sich aus dem Leiterquerschnitt ergebenden Stellposition auf dem unteren Leiter auf. Insbesondere kann der untere Schieber 4 freigängig in Bezug auf seinen Halter 8 sein und somit allein aufgrund der Schwerkraft auf dem unteren Leiter zur Anlage kommen. Ein weiteres Herunterdrücken des Schieberhalters 8 des unteren Schiebers 4 führt dazu, dass der untere Schieber 4 gegenüber seinem Schieberhalter 8 angehoben wird und damit den an dem oberen Anschluss 2 kontaktierten Leiter an der Unterseite berühren bzw. an dessen Isolierung zur Anlage kommen kann.
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In einem letzten Montageschritt kann der in der Darstellung obere Schieber 4 gegenüber seinem Schieberhalter 8 verlagert werden, insbesondere auf dem oberen elektrischen Leiter zur Anlage gebracht werden. Vorzugsweise ragt der Schieber 4 dazu (abweichend von der Darstellung gemäß 1) vor dem Verlagern des Schiebers 4 gegenüber seinem Gehäuse 8 aus dem Gehäuse 8.1 heraus und wird im Zuge des Einschiebens des Schiebers 4 in sein Gehäuse 8.1 der in 1 gezeigten Stellposition weiter angenähert, z.B. bis er den oberen elektrischen Leiter berührt oder diesem so weit angenähert ist, dass eine ausreichende Berührungssicherung sichergestellt ist.
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Die 2 bis 4 zeigen verschiedene Ausführungsformen von Schiebern 4, die von ihrem jeweiligen Schieberhalter 8 gehalten sind. Die Schieber 4 sind jeweils in einem Schiebergehäuse 8.1 des Halters 8 aufgenommen, in Bezug auf welchen die Schieber 4 zwischen einer eingezogenen Position und einer in den 2 bis 4 jeweils dargestellten ausgeschobenen Position verstellbar sind. Die Schieber 4 weisen jeweils mehrere Rastpositionen 5 auf. Es ist zu erkennen, dass bei der Ausführungsform gemäß 2 die Kontur des Schiebers 6 an dessen freien Ende einen größeren Radius als die Kontur 7 des Schiebergehäuse 8.1 aufweist. In 3 ist abweichend von den übrigen Figuren eine Ausführungsform gezeigt, bei welcher die Kanten 6, 7 gerade ausgeführt sind. Mithin ist der Schieber 4 für die berührungssicherere Verdeckung von elektrischen Leitern mit rechteckigem Querschnitt vorgesehen. Über eine Betätigungsöffnung 12 kann beispielsweise ein Schraubendreher eingesetzt und der Schieber 4 manuell betätigt werden, etwa um ihn aus einer Rastposition 5 zu lösen.
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Die in der zuvor genannten Beschreibung gegebenen Merkmale können in beliebiger Kombination für die Realisierung von Ausführungsformen der Erfindung relevant sein, wobei der Schutzbereich allein durch die Ansprüche bestimmt ist.
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Bezugszeichenliste:
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- 1
- Anschlussadapter Verbindungselement
- 2
- Anschluss
- 1.1 3
- Leitereinführöffnung
- 4
- Schieber
- 4.1
- vorstehende Kante
- 5
- Halteposition
- 6
- Kontur
- 7
- Kontur
- 8
- Schieberhalter
- 8.1
- Schiebergehäuse
- 9
- Anschlussgehäuse
- 10
- Einschuböffnung
- 11
- Nut-Feder-Verbindung
- 12
- Betätigungselement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1859517B1 [0001]
- DE 102009023802B4 [0001]
- EP 3829010A1 [0001]
- DE 102020118117A1 [0001]
- EP 3142196B1 [0001]
- EP 344638B1 [0002]
- WO 2019/174886A1 [0002]
- EP 2863496A1 [0002]