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Die Erfindung betrifft einen Adapter zum Kontaktieren eines Leistungsschalters auf ein Sammelschienensystem.
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Leistungsschalter sind spezielle Schalter, die für hohe Ströme ausgelegt sind. Sie können nicht nur Betriebsströme und geringe Überlastströme schalten, sondern auch bei Fehlern hohe Überlastströme und Kurzschlussströme einschalten, diese Fehlerströme eine vorgegebene Zeit halten und wieder ausschalten. Je nach Ausführung können Leistungsschalter einpolig oder dreipolig geschaltet werden.
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Aus der
DE 10 2005 047 045 B3 ist ein Anschlussadapter zur Befestigung eines elektromechanischen Schaltgeräts, das mindestens einen Anschlusskontakt aufweist, an einem Energieverteilungssystem bekannt. Dieser Anschlussadapter weist ein Höhenausgleichselement auf, derart, dass zwischen der zu dem Anschlussadapter hinweisenden Rückseite des Schaltgeräts und der zu dem Schaltgerät hinweisenden Vorderseite des Anschlussadapters ein Zwischenraum steht. Das Höhenausgleichselement ist derart mit Öffnungen versehen, dass der Zwischenraum zur Durchführung einer elektrischen Anschlussleitung von der Unterseite zu der Oberseite des Schaltgeräts nutzbar ist.
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In der Praxis finden die unterschiedlichsten Leistungsschalter Verwendung. Diese sind mechanisch und elektrisch mit dem Adapter zu verbinden und es ist der Adapter mechanisch und elektrisch mit dem Sammelschienensystem zu verbinden. Insbesondere unter dem Aspekt der mechanischen Verbindung des jeweiligen Leistungsschalters mit dem Adapter bedingt die Vielfalt der unterschiedlichen Leistungsschalter, dass mehrere Adapter für die unterschiedlichen Leistungsschaltertypen vorgehalten werden müssen. Dies ist unter dem Aspekt der Produktvielfalt, somit der Herstellungs- und Logistikkosten von besonderem Nachteil.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Adapter zum Kontaktieren eines Leistungsschalters auf ein Sammelschienensystem zu schaffen, der bei einfacher und kostengünstiger Gestaltung sowie unkomplizierter Handhabung für unterschiedliche Leistungsschalter verwendbar ist.
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Die Erfindung schlägt einen Adapter zum Kontaktieren eines Leistungsschalters auf ein Sammelschienensystem mit folgenden Merkmalen vor:
- - einem Gehäuse,
- - einer Wendeplatte, die im Gehäuse gelagert ist,
- - zwei Befestigungsschienen für den Leistungsschalter, die in der Wendeplatte wendbar gelagert sind, wobei die jeweilige Befestigungsschiene mehrere Gewindelöcher aufweist,
- - drei elektrische Stromleiter, wobei der jeweilige elektrische Stromleiter dem elektrischen Verbinden des Leistungsschalters und einer im Gehäuse gelagerten Anschlussschiene, die elektrisch leitend mit einer Sammelschienenklemme zusammenwirkt, dient.
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Wesentlich sind bei dem erfindungsgemäßen Adapter die im Gehäuse gelagerte Wendeplatte und die beiden in der Wendeplatte gelagerten Befestigungsschienen, die gleichfalls in der Wendeplatte wendbar anordbar sind, schließlich die Ausbildung der Befestigungsschienen mit den mehreren Gewindelöchern. So ermöglicht die Wendeplatte grundsätzlich diese im Gehäuse in zwei unterschiedlichen Positionen zu lagern, nämlich in einer ersten Position, in der die eine Seite der Wendeplatte dem Leistungsschalter zugewandt ist, und in einer zweiten Position, in der die Wendeplatte um 180° so gewendet ist, dass die andere, der einen Seite abgewandte Seite nunmehr dem Leistungsschalter zugewandt ist. Das Wenden der Wendeplatte wird vorzugsweise dazu genutzt, die Wendeplatte in einem veränderten Höhenniveau zum Gehäuse zu positionieren, so dass sich ein verändertes Montageniveau des Leistungsschalters bezüglich der stationären Anschlussschienen ergibt. Beim Kontaktieren von Wendeplatte und Gehäuse in der einen Stellung der Wendeplatte befinden sich die Befestigungsschienen somit auf einem ersten Höhenniveau relativ zum Gehäuse und beim Kontaktieren von Wendeplatte und Gehäuse in der anderen Stellung der Wendeplatte die Befestigungsschienen auf einem zweiten, veränderten Höhenniveau relativ zum Gehäuse. Die beiden Höhenniveaus differieren vorzugsweise um 2 bis 10 mm, insbesondere um 2 bis 3 mm.
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Aufgrund der Möglichkeit, die Wendeplatte bezüglich der beiden unterschiedlichen Höhenniveaus anzuordnen, ergibt sich insbesondere der Vorteil, dass der jeweilige elektrische Stromleiter als starre Schiene gestaltet sein kann. Diese starre Schiene ist fest mit der dieser zugeordneten Anschlussschiene des Adapters verbunden, die ihrerseits fest mit dem Gehäuse verbunden ist. Demzufolge ist bei der festen Verbindung des Leistungsschalters mit dem Adapter auch ein exaktes, unveränderliches Anschlussmaß der starren Schiene in der Höhe vorgegeben. Aufgrund der Möglichkeit, die Wendeplatte auf den beiden unterschiedlichen Höhenniveaus bezüglich des Gehäuses zu positionieren, kann der Leistungsschalter mechanisch weitgehend ohne Vorspannung mit der im Gehäuse gelagerten Anschlussschiene verbunden werden.
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Die beiden unterschiedlichen Höhenniveaus lassen sich auf einfache Art und Weise erzielen, wenn in Verbindungsbereichen von Wendeplatte und Gehäuse Aufnahmen an der Wendeplatte und dem Gehäuse vorgesehen sind und die Höhe der Aufnahmen auf der jeweiligen Seite der Wendeplatte unterschiedlich ist.
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Die Gestaltung des erfindungsgemäßen Adapters mit den in der Wendeplatte gelagerten beiden Befestigungsschienen berücksichtigt, dass die handelsüblichen Leistungsschalter im Wesentlichen mittels zweier Befestigungselemente, insbesondere zweier Schrauben, befestigt werden. So dient die eine Befestigungsschiene der Aufnahme der einen Befestigungsschraube des Leistungsschalters, die andere Befestigungsschiene der Aufnahme der anderen Befestigungsschraube. Die mehreren Gewindelöcher in der jeweiligen Befestigungsschiene entsprechen unterschiedlichen Lochbildern der Leistungsschalter zur Aufnahme der beiden Befestigungsschrauben. Die wendbare Lagerung der Befestigungsschienen in der Wendeplatte führt zu einer größeren Anzahl von Lochbildern der Leistungsschalter zur Aufnahme der beiden Befestigungselemente.
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Konstruktiv ist die Wendeplatte insbesondere so gestaltet, dass die beiden Befestigungsschienen parallel zueinander angeordnet sind und in Schienenaufnahmen der Wendeplatte längsverschieblich gelagert sind. Seitlich und in der Höhe ist die jeweilige Befestigungsschiene nur mit geringem Spiel in der Wendeplatte gelagert. Hierdurch ergibt sich für die jeweilige Befestigungsschiene nur ein Bewegungsfreiheitsgrad in Längsrichtung der Befestigungsschiene. Vor diesem Hintergrund wird es als besonders vorteilhaft angesehen, wenn die jeweilige Befestigungsschiene, in unterschiedlichen Längspositionen zum Gehäuse, bezüglich des Gehäuses festlegbar ist. Diese unterschiedliche Positionierung der Befestigungsschiene in deren Längsrichtung bezüglich des Gehäuses ermöglicht eine hohe Variabilität. Dies bezüglich der Positionierung des Leistungsschalters zur Wendeplatte und damit zum Gehäuse und im übrigen des Leistungsschalters zu den drei elektrischen Stormleitern zum elektrischen Verbinden des Leistungsschalters und den im Gehäuse gelagerten Anschlussschienen, insbesondere bei Ausbildung der elektrischen Stromleiter als starre Schienen, die fest mit den Anschlussschienen und den Anschlüssen des Leistungsschalters zu verbinden sind.
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Unter dem Aspekt der einfachen Verschiebbarkeit der jeweiligen Befestigungsschiene in deren Längsrichtung und der Festlegung dieser Befestigungsschiene relativ zur Wendeplatte ist vorgesehen, dass die jeweilige Befestigungsschiene in deren Längserstreckung mit einem diese durchsetzenden Langloch versehen ist, zur Aufnahme einer in das Gehäuse eingeschraubten Befestigungsschraube. Mittels dieser Befestigungsschraube lässt sich die Befestigungsschiene in Längserstreckung festlegen. Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn eine Einstellmarkierung an der jeweiligen Schiene und der Wendeplatte vorgesehen ist, insbesondere die jeweilige Schiene eine als Strich ausgebildete Markierung und die Wendeplatte eine aus mehreren Strichen bestehende Markierung aufweist. Diese Skalierung ermöglicht, in Abhängigkeit von den Anschlussmaßen des Leistungsschalters eine exakte Einstellung der Schienen bezüglich der Wendeplatte vorzunehmen.
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Die Wendeplatte ist insbesondere rechteckig gestaltet und es weist das Gehäuse eine rechteckige Vertiefung zur Aufnahme der Wendeplatte mit geringem Spiel in Längs- und Querrichtung auf.
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Der Adapter weist vorzugsweise ein Abdeckelement zum Abdecken zumindest der Anschlussbereiche der elektrischen Stromleiter am Leistungsschalter auf. Je nachdem wie die elektrischen Stromleiter ausgeführt sind, ist das Abdeckelement gestaltet. Ist der jeweilige elektrische Stromleiter beispielsweise als Kabel, insbesondere als Doppelanschlusskabel ausgebildet, und das Kabel mit einer Isolierummantelung versehen, reicht es völlig aus, wenn das Abdeckelement die Anschlüsse des Kabels am Leistungsschalter abdeckt. In diesem Fall sind vorzugsweise Bereiche des Abdeckelements herausgebrochen, und es tritt durch diese herausgebrochenen Bereiche das Kabel hindurch. Ist andererseits statt eines mit einer Isolierummantelung versehenen Kabels eine metallische Schiene als elektrischer Stromleiter vorgesehen, deckt das Abdeckelement die drei mit dem Leistungsschalter verbundenen Schienen vollständig ab, womit in diesem Fall keine Bereiche des Abdeckelements herausgebrochen werden müssen.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der Beschreibung der Figuren und den Figuren selbst dargestellt, wobei bemerkt wird, dass alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen weitere erfinderische Ausgestaltungen darstellen.
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Der erfindungsgemäße Adapter ist unter Hinweis auf die Figuren nachfolgend näher erläutert. Es zeigt:
- 1 eine räumliche Ansicht des erfindungsgemäßen Adapters, in Richtung der einem Leistungsschalter zugewandten Montageseite gesehen,
- 2 eine räumliche Ansicht des in 1 gezeigten Adapters, in Richtung der einem Sammelschienensystem zugewandten Montageseite gesehen,
- 3 eine Ansicht des Adapters gemäß 1, allerdings bei separat veranschaulichten beiden Befestigungsschienen und separat veranschaulichtem Leistungsschalter sowie Befestigungsschrauben zum Befestigen des Leistungsschalters an den Befestigungsschienen,
- 4 den in 1 gezeigten Adapter, allerdings bei demontiertem Abdeckelement,
- 5 den in 4 gezeigten, teilweise demontierten Adapter, allerdings bei zusätzlich entfernter Wendeplatte und entfernten Befestigungsschienen,
- 6 den weiteren Demontagezustand des Adapters, wobei nur das Gehäuse veranschaulicht ist,
- 7 das in 6 gezeigte Gehäuse in einer Rückansicht,
- 8 und 9 die Wendeplatte in einer Vorder- und einer Rückansicht,
- 10 und 11 das Abdeckelement in einer Draufsicht und einer Unteransicht,
- 12 einen Querschnitt durch den in 1 gezeigten Adapter zur Verdeutlichung der Lagerung der Wendeplatte im Gehäuse in der einen Wendestellung der Wendeplatte,
- 13 die Anordnung von Gehäuse und Wendeplatte in der anderen Wendestellung der Wendeplatte,
- 14 eine alternative Gestaltung des Adapters im Bereich des Gehäuses, mit diesem verbundenen starren elektrischen Stromleitern zum Anschließen des Leistungsschalters, veranschaulicht bei in das Gehäuse eingelegter Wendeplatte,
- 15 die Anordnung von Gehäuse und den drei starren elektrischen Stromleitern gemäß der Ausführungsform nach 14, veranschaulicht ohne die in das Gehäuse eingesetzte Wendeplatte.
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Die 1 bis 11 veranschaulichen eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Adapters 1, der dem Kontaktieren eines Leistungsschalters 2 auf ein Sammelschienensystem dient. Dieses Sammelschienensystem weist drei parallel zueinander angeordnete Schienen auf, auf die der Adapter 1 aufsteckbar und klemmend verbindbar ist. Hierdurch ist eine mechanisch feste, leitende Verbindung von Adapter und Sammelschienensystem hergestellt.
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Der Adapter 1 weist ein Gehäuse 3 und eine in diesem gelagerte Wendeplatte 4 auf. In der Wendeplatte 4 sind zwei Befestigungsschienen 5 für den Leistungsschalter 2 wendbar gelagert. Die jeweilige Befestigungsschiene 5 weist mehrere Gewindelöcher 6 auf, wobei die Gewindelöcher 6 der jeweiligen Befestigungsschiene 5 ein unregelmäßiges Lochbild bilden. Bestandteil des Adapters 1 sind ferner drei elektrische Stromleiter 7, wobei der jeweilige elektrische Stromleiter 7 dem elektrischen Verbinden des Leistungsschalters 2 und einer im Gehäuse 3 gelagerten Anschlussschiene 8 dient, die elektrisch leitend mit einer Sammelschienenklemme 9 zusammenwirkt.
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Insbesondere der Darstellung der 5 ist zu entnehmen, dass die drei Anschlussschienen 8 unterschiedlich lang gestaltet sind, entsprechend der drei senkrecht zur Längserstreckung der Anschlussschienen 8 verlaufenden, parallel angeordneten, nicht gezeigten Sammelschienen. Mittels Schrauben-Muttern-Verbindungen 10 sind die drei Anschlussschienen 8 im Bereich derjenigen Enden der Anschlussschienen 8, die nicht zueinander versetzt angeordnet sind, mit den Stromleitern 7 verbunden, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel als Doppel-Anschlusskabel gestaltet sind. Das der Verbindung 10 abgewandte Ende des jeweiligen Stromleiters 7 ist als Anschlusskontakt 11 ausgebildet, der beim Anschließen des Leistungsschalters 2 elektrisch leitend mit dessen elektrischen Kontakten verbunden wird.
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Die 5 veranschaulicht ferner, dass die Anschlussschienen 8 mittels teilweise sichtbarer Schrauben 12 mit dem Gehäuse 3 fest verbunden sind. Beidseitig der jeweiligen Anschlussschiene 8 verlaufende Durchbrüche durchsetzen Schenkel der jeweiligen, mit dieser Anschlussschiene 8 zusammenwirkenden Sammelschienenklemme 9, die in Hintergriffsstellung zur zugeordneten Sammelschiene bringbar ist. Mittels einer in der jeweiligen Sammelschienenklemme 9 gelagerten Klemmschraube 13, die sich an der zugeordneten Anschlussschiene 8 abstützt, lässt sich die Sammelschienenklemme 9 bezüglich der zugeordneten Sammelschiene verstellen, dahingehend, dass die Sammelschienenklemme 9 in eine die Sammelschiene klemmende Stellung verstellbar ist. (siehe auch 12 und 13).
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In den 4, 5, 8 und 9 ist die Gestaltung von Gehäuse 3 und Wendeplatte 4 sowie deren Anordnung bei in das Gehäuse 3 eingelegter Wendeplatte 4 veranschaulicht. Das Gehäuse 3 weist eine rechteckige Aufnahmeöffnung für die gleichfalls rechteckig gestaltete Wendeplatte 4 auf, die mit geringem Seitenspiel in das Gehäuse 3 einlegbar ist. Hierbei liegt die Wendeplatte 4 auf diversen zylindrischen Lageraufnahmen 14 des Gehäuses 3 auf, die Gewindebohrungen 15 aufweisen. Konkret ist die Wendeplatte 4 auf beiden Seiten mit entsprechenden Gegenlagerelementen 16 zu den Lageraufnahmen 14 ausgebildet, wobei das jeweilige Gegenlagerelement 16 einen Mittelboden 17 mit Durchgangsloch sowie zwei sich vom Mittelboden 17 diametral erstreckende Ringwulste 18 und 19 aufweist. Die Höhe des Ringwulstes 18 bezüglich des Mittelbodens 17 ist dabei geringfügig geringer, beispielsweise 2 bis 3 mm geringer, als die Höhe des Ringwulstes 19 bezüglich des Mittelbodens 17. Dies ergibt sich anschaulich aus der Darstellung der 8 und 9.
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Die Wendeplatte 4 wird, wie in 4 veranschaulicht, mittels Schrauben 20 mit dem Gehäuse 3 verschraubt, wobei die Schrauben in die Gewindebohrungen 15 eingeschraubt werden. Je nach Anordnung der Wendeplatte 4 bezüglich des Gehäuses 3 ergibt sich ein unterschiedlicher Überstand der Wendeplatte 4 bezüglich des Gehäuses 3. Dies ist in den 12 und 13 veranschaulicht. 12 zeigt, dass bei Anordnung der Wendeplatte in einer „Position 1“, wie es durch die Ziffer „1“ in der 8 ersichtlich ist, die Wendeplatte 4 vollständig vom Gehäuse 3 aufgenommen ist, somit die Wendeplatte 4 im Bereich ihres Randes 21 nicht nur auf den Lageraufnahmen 14 aufliegt, sondern auch auf einem Rücksprung 22 des Gehäuses 3. In der bezüglich der „Position 1“ gewendeten, aus 9 ersichtlichen Stellung der Wendeplatte 4 gemäß „Position 2“, wie es durch die Ziffer „2“ auf der Wendeplatte 4 in der 9 veranschaulicht ist, taucht bei auf den Lageraufnahmen 14 aufliegender Wendeplatte 4 diese nicht vollständig in das Gehäuse 3 ein, womit der Rand 21 in dem Abstand von 2 bis 3 mm vom Rücksprung 22 positioniert ist, aufgrund der beschriebenen außermittigen Anordnung des Mittelbodens 17 der Wendeplatte 4.
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Wie insbesondere der Darstellung der 1 und 3 zu entnehmen ist, dient die Wendeplatte 4 der Aufnahme der beiden Befestigungsschienen 5, die jeweils mit den diversen Gewindelöchern 6 versehen sind. Hierzu ist die Wendeplatte 4 mit Führungen 23 zum Führen der Befestigungsschienen 5 in deren Längsrichtung versehen. Diese Führungen 23 und benachbarte Seitenwandungen der Wendeplatte 4 ermöglichen somit nur das Einschieben und Herausschieben der Befestigungsschienen 5 in die bzw. aus der Wendeplatte 4. Die jeweilige Befestigungsschiene ist hierbei in unterschiedlichen Längspositionen bezüglich der Wendeplatte 4 festlegbar. Hierzu weist die jeweilige Befestigungsschiene 5 ein Langloch 24 auf, das eine Schraube 25 durchsetzt, die in eine Bohrung 26 der Wendeplatte 4 eingeschraubt ist. Zum Einstellen einer definierten Relativposition von jeweiliger Befestigungsschiene 5 und Wendeplatte 4 ist die Befestigungsschiene 5 mit einer sich in Querrichtung der Befestigungsschiene 5 auf deren Oberseite erstreckenden, durch einen Strich gebildeten Markierung 27 versehen. Die Wendeplatte 4 weist im Bereich der jeweiligen Befestigungsschiene 5 eine aus mehreren Strichen bestehende Markierung 28 auf. Demzufolge kann die Markierung 27 bezüglich des gewünschten Striches der Markierung 28 ausgerichtet werden und durch Anziehen der Schraube 25 die Befestigungsschiene 5 bezüglich der Wendeplatte 4 festgelegt werden.
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Ist es zum Verbinden eines Leistungsschalters 2 mit dem Adapter 1 erforderlich, die Wendeplatte 4 aus der Position 1 in die Position 2 oder umgekehrt zu wenden, werden, nach dem Demontieren von Gehäuse 3 und Wendeplatte 4 und Herausschrauben der Schrauben 25, die beiden Befestigungsschienen 5 aus der Wendeplatte 4 herausgezogen. Dann werden, sofern das Lochbild des Verwendung findenden Leistungsschalters 2 es erfordert, die Befestigungsschienen 5 um 180° um deren Längsachse gedreht, somit gewendet, und anschließend die Befestigungsschienen 5 wieder in die Wendeplatte 4 eingeschoben und unter Berücksichtigung der für den Leistungsschalter 2 zu verwendenden Markierungen 27, 28 ausgerichtet, sowie mittels der Schrauben 25 fixiert. Dann wird der vorgesehene Leistungsschalter 2 mittels der beiden Schrauben 29 mit den beiden Befestigungsschienen 5 verschraubt.
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Beim Kontaktieren von Wendeplatte 4 und Gehäuse 3 in der einen Stellung der Wendeplatte 4 sind somit die Befestigungsschienen 5 auf einem ersten Höhenniveau relativ zum Gehäuse 3 angeordnet und beim Kontaktieren von Wendeplatte 4 und Gehäuse 3 in der anderen Stellung der Wendeplatte 4 sind die Befestigungsschienen 5 auf einem zweiten, veränderten Höhenniveau relativ zum Gehäuse 3 angeordnet. Die beiden Höhenniveaus differieren um 2 bis 3 mm, gegebenenfalls um 2 bis 10 mm. Dies reicht in aller Regel aus, um ein großes Spektrum unterschiedlicher Leistungsschalter 2 mit dem Adapter 1 verbinden zu können.
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Leistungsschalter 2 verschiedener Größen werden in aller Regel mittels zweier Schrauben 29 diagonal verschraubt, so dass die eine Schraube 29 mit der einen Befestigungsschiene 5 im Bereich eines Endes und die andere Schraube 29 mit der anderen Befestigungsschiene 5 im Bereich des abgewandten Endes befestigt wird, wie es zur 3 veranschaulicht ist. Die unterschiedlichen Gewindebilder der Befestigungsschienen 5 gestatten Leistungsschalter verschiedener Größen mit dem erfindungsgemäßen Adapter 1 zu verbinden und hierbei den Adapter 1 auch in unterschiedlichen Positionen bezüglich der Wendeplatte 4 und des Gehäuses 3 zu positionieren. Demzufolge lässt sich der Leistungsschalter 2 auch optimal bezüglich des Gehäuses 3 und damit der Stromleiter 7 positionieren.
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Diese Stromleiter 7 sind, wie in den Figuren 1 bis 5 für die dort veranschaulichte erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Adapters gezeigt, als Doppelanschlusskabel 7 ausgebildet. Diese werden im Bereich deren Anschlusskontakte 11 mittels eines in den 10 und 11 veranschaulichten haubenförmigen Abdeckelements 30 abgedeckt, das mit der Wendeplatte 4 verschraubt wird. Dieses weist drei ausbrechbare Wandungsabschnitte 31 auf. Sind diese herausgebrochen, weist das Abdeckelement 30 drei Öffnungen 32 auf, die die Doppelanschlusskabel 7 durchsetzen.
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Die 14 und 15 veranschaulichen eine geringfügig bezüglich der ersten Ausführungsform abgewandelte zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Adapters 1. Dieser ist deshalb nur hinsichtlich der Modifizierung der drei Stromleiter 7 veranschaulicht. Im übrigen wird auf die vorstehenden Ausführungen zur ersten Ausführungsform verwiesen.
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Der jeweilige Stromleiter ist als starre Schiene, insbesondere als U-förmig gestaltete Schiene 7 ausgebildet. Der eine Schenkel der Schiene 7 ist mit der diesem zugeordneten Anschlussschiene 8 verbunden, während der andere Schenkel 33 der Schiene, der den Anschlusskontakt 11 des Doppelanschlusskabels bei der anderen Ausführungsform darstellt, mit dem der Leistungsschalter 2 elektrisch verbunden wird.
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Da bei der Ausführungsform der starren Schienen 7 das elektrische Anschlussniveau zum Leistungsschalter 2 unveränderlich ist - im Gegensatz zum veränderlichen elektrischen Anschlussniveau bei Verwendung von flexiblen Doppelanschlusskabeln - ermöglicht insbesondere bei der Ausführungsform mit den starren Schienen 7 die Wendeplatte 4 einen Höhendifferenzausgleich zwischen Lagerung des Leistungsschalters 2 im Adapter 1 und dem elektrischen Anschlussniveau der starren Schienen 7 am Leistungsschalter 2.