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DE10018353C1 - Einbaugerät mit einer Klemme und Verfahren zur Montage einer isolierenden Abdeckung - Google Patents

Einbaugerät mit einer Klemme und Verfahren zur Montage einer isolierenden Abdeckung

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DE10018353C1
DE10018353C1 DE2000118353 DE10018353A DE10018353C1 DE 10018353 C1 DE10018353 C1 DE 10018353C1 DE 2000118353 DE2000118353 DE 2000118353 DE 10018353 A DE10018353 A DE 10018353A DE 10018353 C1 DE10018353 C1 DE 10018353C1
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Siemens Corp
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Abstract

Um bei einem Einbaugerät (1) mit in einem Gehäuse (3) angeordneter Klemme (17) auf einfache Weise einen Berührungsschutz zu realisieren, ist eine durch eine Öffnung (11) des Gehäuses (3) einführbare, an der Klemme (17) positionierbare Abdeckung (15) vorgesehen. Die Abdeckung (15) ist dabei bei geschlossenem Gehäuse (3) montierbar. Das zugeordnete Verfahren beschreibt die Montage der Abdeckung (15) bei geschlossenem Gehäuse (3) durch die Öffnung (11). Bevorzugt dient als Öffnung eine Anschlussöffnung (11), die zum Anschlussraum der Klemme (17) führt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Einbaugerät mit einem Gehäuse nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ein Verfahren zur Montage einer isolierenden Abdeckung in einem Gehäuse nach dem Patentanspruch 10.
Aus dem Deutschen Gebrauchsmuster 297 07 161 ist eine in ei­ nem Gehäuse angeordnete Anschlussklemme bekannt, die insbe­ sondere bei Reiheneinbaugeräten, beispielsweise Leitungs­ schutzschalter und Fehlerstromschutzschalter, zur Anwendung kommt. Die Klemme ist nach Art einer sogenannten Fahrstuhl­ klemme ausgebildet, wobei eine in einem Klemmrahmen geführte Klemmschraube ein Druckstück mitnimmt, so dass sich der durch eine Öffnung des Gehäuses zugängliche Anschlussraum verengen lässt. Des Weiteren ist aus der DE 197 28 716 C1 und aus der EP 80 612 A2 jeweils eine isolierende Abdeckung für eine in einem Gehäuse angeordneten Klemme bekannt, die verschiebbar und zugleich in verschiedenen Stellungen verrastbar und damit fixierbar ist bzw. die vorhanden und am Druckstück befestigt ist.
Um einen Berührungsschutz bei vor der Öffnung positioniertem Druckstück zu gewährleisten, weist das Druckstück eine Abde­ ckung auf. Die Abdeckung ist mitführbar am Druckstück gekop­ pelt, wozu die Abdeckung mit einer Noppe in einer Aussparung des Druckstücks bzw. bei einem bügelförmigen Druckstück in den Bügelrücken einrastet. Aus der Praxis ist es hierzu be­ kannt, die Abdeckung vor der Montage des Gehäuses am Druck­ stück zu montieren. Die Montage der Abdeckung ist dabei ein aufwendiger Arbeitsgang, wozu die beiden miteinander zu ver­ bindenden Teile zueinander positioniert werden müssen, wonach dann das Fixieren oder Einrasten erfolgt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Einbaugerät und ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, bei dem ohne zusätz­ liche Positioniermittel die Abdeckung an der Klemme montiert werden kann. Die Lösung der Aufgabe gelingt mit den Merkmalen der Ansprüche 1 bzw. 10.
Die Erfindung geht dabei von der Idee aus, dass das Gehäuse quasi als Montagehilfe und Positioniermittel für die Abde­ ckung dient. Dabei ist von wesentlichem Vorteil, dass die Ab­ deckung auch nach der Montage des gesamten Gehäuses einge­ bracht werden kann. Dadurch ist es möglich, zwei Gerätevari­ anten zur Verfügung zu stellen, indem die Abdeckung als Bei­ packteil beigestellt wird. Der Endverbraucher kann dann je nach Anforderung die Abdeckung verwenden oder nicht. Dies gilt insbesondere wenn bei bestimmten Anwendungen oder Einsätzen ein Berührungsschutz nicht erforderlich ist.
Als Öffnung kann dabei im einfachsten Fall die Anschlussöff­ nung am Gehäuse oder eine zusätzliche Montageöffnung dienen. Dies hängt je nach der baulichen Ausgestaltung des Einbauge­ räts ab und kann frei gewählt werden.
Dabei ist es günstig, wenn die Montageöffnung als schräger auf die Klemme ausgerichteter Zuführschlitz ausgebildet ist. Auf diese Weise ist eine besonders gute Positionierung und schnelle Montage möglich.
Mit Vorteil ist die Abdeckung aus einem flexiblen Kunststoff gefertigt, wodurch sie ggf. unter Vorspannung oder Verbiegen durch die jeweilige Öffnung in ihre Einbauposition gebracht werden kann. Dabei ist es günstig, wenn sie u. U. etwas größer als die lichte Breite der Öffnung gefertigt ist. Kann sie nämlich nur leicht verbogen eingeführt werden, so ist sie un­ verlierbar innerhalb des Gehäuses untergebracht und kann so­ mit nicht aus dem Gehäuse herausfallen. Die Unverlierbarkeit kann alternativ auch durch Rastmittel oder eine fallenähnli­ che Ausgestaltung des Zuführschlitzes erzielt werden.
Es ist günstig, wenn die Abdeckung und das Druckstück zuein­ ander passende Positioniermittel, insbesondere Flanken oder Kanten oder Vorsprünge, aufweisen. Bevorzugt können diese auch als Eingriffmittel ausgeführt sein. Damit ist eine posi­ tionsgenaue Montage der Abdeckung auf dem Druckstück möglich.
Die Befestigung der Abdeckung erfolgt mit Vorteil durch eine Schnappfixierung. Somit ist diese dauerhaft ohne zusätzliche Klebemittel fixiert. Eine bevorzugte Anwendung der Erfindung erfolgt bei Reiheneinbaugeräten, insbesondere Leitungsschutz­ schalter und Fehlerstromschutzschalter, wobei das Gehäuse als Reiheneinbaugehäuse ausgeführt ist.
Die oben genannten Vorteile gelten sinngemäß für das neue Montageverfahren, bei dem bei geschlossenem Gehäuse die Abde­ ckung in eine Öffnung des Gehäuses eingeführt, an der Klemme positioniert und an der Klemme fixiert wird. Dieses Verfahren lässt sich auch außerhalb der regulären Fertigung, z. B. vor Ort beim Einbau des Einbaugeräts, ausführen.
Das Fixieren kann dabei auf einfache Weise durch Einschnap­ pen, Einrasten oder auch Verkleben erfolgen. Bevorzugt wird die Abdeckung durch eine Anschlussöffnung eingeführt, wodurch eine besonders sichere Positionierung und Fixierung erzielt wird. Dabei kann die Abdeckung auch gebogen eingeführt wer­ den, was zu einer besonders raumsparenden Ausgestaltung führt. Das Verbiegen kann insbesondere durch Verspannen der Abdeckung zwischen der Klemme und dem Gehäuse in der Öffnung erzielt werden. Dadurch wird die Abdeckung quasi "um die E­ cke" in die Einbaulage gebracht.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, weitere Vorteile und Details werden nachfolgend anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Reiheneinbaugerät in einer Außenansicht und
Fig. 2 bis 6 den Bereich A gemäß Fig. 1 in einer Seitenansicht bei geöffnetem Gehäuse und Teilschnittdarstellung.
Fig. 1 zeigt ein Einbaugerät 1, insbesondere einen Leitungs­ schutzschalter oder einen Fehlerstromschutzschalter, in einer räumlichen Außenansicht. Das Einbaugerät 1 kann beliebige Funktionen oder Einbauten beinhalten. Wesentlich für die vorliegende Idee ist die Berührungssicherheit der Anschlussklem­ men, wobei nachfolgend im wesentlichen nur eine von mehreren beschrieben ist. Bei Ausführung als Leitungsschutzschalter ist an dem stirnseitigen Ende des Gehäuses 3 ein Handbedien­ knebel 5 angeordnet.
Bei Ausbildung als Reiheneinbaugerät weist das Gehäuse 3 eine Aussparung 7 auf, mit der das Einbaugerät 1 auf eine Halte­ schiene, z. B. eine Hutschiene, aufgeschnappt werden kann. Mit dem Bezugszeichen 4 sind nicht näher beschriebene Befesti­ gungsmittel bezeichnet, die eine Befestigung des Gehäuses 3 an einer Befestigungsschiene oder Hutschiene erlauben. Diese Befestigungsmittel sind allgemein nach dem Stand der Technik bekannt. An seiner Vorder- und Rückseite weist das Einbauge­ rät 1 jeweils Öffnungen auf, durch die eine in dieser Dar­ stellung nicht näher erkennbare Klemme angeordnet ist, mit der ein äußerer Schaltkreis oder Stromkreis verbunden werden kann.
Dabei ist über eine erste Öffnung 9 die Klemmschraube der Klemme zugänglich. Die Anschlussöffnung 11 dient zum Einfüh­ ren eines oder mehrerer Anschlussdrähte in den Anschlussraum der Klemme. Die vorliegend verwendete Klemme ist vorteilhaft als sogenannte "3D-Klemme" ausgeführt, wozu durch die weitere Aussparung 13 mehrere aneinander gereihte Reiheneinbaugeräte durch eine gemeinsame Sammelschiene quer miteinander verbun­ den werden können. Durch die Anschlussöffnung 11 ist eine isolierende Abdeckung 15 gezeigt, die als Berührungsschutz für spannungsführende Teile der Klemme dient.
Die nachfolgenden Fig. 2 bis 6 zeigen Detail A des Einbau­ gerätes 1 bei geöffnetem Gehäuse 3 in der Seitenansicht. Zu­ nächst werden für alle Figuren die dargestellten Details all­ gemein erläutert. Dabei sind gleiche Teile mit gleichen Be­ zugszeichen versehen.
Die Klemme 17 weist eine Klemmschraube 19 auf, durch die ge­ geneinander verschiebbar ein etwa U-förmiger Klemmrahmen 21 und ein Druckstück 23 miteinander verbunden sind. Der Klemm­ rahmen 21 weist zur Aufnahme der bereits oben beschriebenen Sammelschiene im Bereich der Aussparung 13 eine Ausnehmung 25 auf.
Fig. 6 zeigt den Zustand gemäß Fig. 1 mit der Abdeckung 15 in der Einbauposition am Druckstück 23. Die Abdeckung 15 deckt den zur Stirnseite des Gehäuses gerichteten Teil des Druck­ stücks 23, insbesondere im Bereich der Anschlussöffnung 11, berührungssicher ab. Zur besseren Veranschaulichung der Be­ festigung der Abdeckung 15 am Druckstück 23 und der Verfah­ rensweise zur Montage sind der Bereich von Abdeckung 15 gemäß Detail C und der jeweils gegenüberliegende Bereich des Druck­ stücks 23 in den jeweiligen Fig. 2 bis 6 im Schnitt darge­ stellt.
Prinzipiell ist es denkbar, dass die Abdeckung 15 auf ver­ schiedenste Arten und Weisen am Druckstück 23 befestigt wird. Dies kann beispielsweise durch Kleben, Schweißen oder auch durch eine mechanische Befestigung, insbesondere durch Ein­ rasten oder Schnappfixieren, erfolgen. Vorliegend ist bei­ spielhaft eine Schnappfixierung vorgesehen.
Die Abdeckung 15 weist endseitig eine vorstehende Kante 27 auf, die einerseits eine Grifffunktion und andererseits als Anschlag dient. Darüber hinaus ist durch die Kante 27 der Be­ rührungsschutz gegenüber dem abisolierten und in die Klem­ me 17 eingeführten freien Ende eines Drahtes gegeben.
Die Abdeckung 15 und das Druckstück 23 weisen zueinander pas­ sende Positioniermittel auf, die gleichzeitig Rastmittel um­ fassen, wodurch eine Schnappfixierung gegeben ist. Die Abde­ ckung 15 hat hierzu einen federnd angeformten Vorsprung 29 nach Art einer Raste oder Rastnase, der zum Einrasten in eine passende Einrastöffnung 31 am Druckstück 23 ausgebildet ist.
Weiterhin weist die Abdeckung 15 seitliche Haken 33 auf, von denen in dieser Darstellung lediglich der dem Betrachter zu­ gewandte zu sehen ist. Die Haken 33 sind zum Hinter- oder Eingriff in eine weitere Ausnehmung 35 ausgeführt, so dass die Abdeckung 15 auch endseitig durch den Eingriff der Haken 33 am Druckstück 23 gehalten ist.
Die Fig. 2 bis 6 zeigen die einzelnen Stadien der Montage. Zur Montage der Abdeckung 15 am Druckstück 23 wird folgender­ maßen verfahren:
Zunächst wird die Abdeckung 15 entsprechend Pfeilrichtung D (Fig. 2) in die Anschlussöffnung 11 eingeführt. Die Abdeckung 15 und die Anschlussöffnung 11 sind dabei derart bemessen o­ der aneinander angepasst, das die Abdeckung 15 eingeführt werden kann. Die Anschlussöffnung 11 weist hierzu seitliche Führungsnuten 37 auf, die als Zuführmittel dienen. Die Füh­ rungsnuten 37 sind derart ausgerichtet, dass die Abdeckung 15 in ihrer Einbaulage führbar ist.
Prinzipiell ist zwischen dem Druckstück 23 und der vorderen Innenseite 39 des Gehäuses 3 ein nur schmaler Zwischenraum vorhanden, der in etwa der Stärke oder Dicke der Abdeckung 15 entspricht. Im Bereich des Vorsprungs 29 ist die Abdeckung 15 jedoch dicker, wodurch ein Einbringen prinzipiell nicht mög­ lich wäre. Hierzu ist an der Innenseite 39 am Gehäuse 3 eine Ausnehmung oder Nut 41 im Sinne eines Ausweichraums oder ei­ ner Aussparung vorgesehen, so dass der als frei bewegliche Zunge ausgebildete Vorsprung 29 Platz zum Ausweichen hat.
Für den Montagevorgang kann es günstig sein, wenn die Abde­ ckung 15 aus einem biegsamen oder flexiblen Kunststoff gefer­ tigt ist, so dass sie quasi auch gebogen oder verformt einge­ führt werden kann. Die Abdeckung 15 kann auch gegebenenfalls ein gegenüber der Anschlussöffnung 11 derart vergrößertes Breitenmaß aufweisen, so dass die Abdeckung 15 nur in einem stark gewölbten oder gebogenen Zustand eingeführt werden kann. Auf diese Weise ist ein Herausrutschen aus der Öffnung nach dem Einbau nicht mehr möglich.
In Fig. 3 ist die Abdeckung 15 bereits derart weit in das Ge­ häuse 3 eingeführt, dass noch kein Verbiegen oder Verändern erforderlich ist. Das Einführen wird durch eine Schräge 43 begünstigt, die sich an der Innenseite 39 am Rand der An­ schlussöffnung 11 befindet.
Gemäß Fig. 4 befindet sich die Abdeckung 15 in einer Position, bei der der einseitig angeformte Vorsprung 29 vom Druck­ stück 23 wie eine Zunge in Richtung zur Innenseite 39 in die Nut 41 gedrückt ist, und somit aus seiner Ruhelage heraus­ ragt. Die Abdeckung 15 befindet sich hier noch in einer zur Oberfläche des Druckstücks 23 schrägen Position.
Gemäß Fig. 5 liegt die Abdeckung 15 bereits plan auf dem Druckstück 23 auf. Der Vorsprung 29 befindet sich immer noch in einer ausgelenkten Position, während die Haken 33 bereits zum Eingriff in die weitere Ausnehmung 35 positioniert sind.
Fig. 6 zeigt die Einbauposition der Abdeckung 15. Die Haken 33 greifen in die weitere Ausnehmung 35 ein, so dass ein fester Halt zum Druckstück 23 gegeben ist. Der Vorsprung 29 ist in die Einrastöffnung 31 eingeschnappt, wodurch eine Fixierung erzielt ist. Durch die Lagefixierung dieser Einrastmittel ist auch ein Lösen der als Hintergriff ausgebildeten Verbindung zwischen Haken 33 und weitere Ausnehmung 35 nicht möglich.
Durch das Einführen der Abdeckung 15 in den zwischen dem Druckstück 23 und der Innenseite 39 gebildeten Zwischenraum wird die Abdeckung 15 quasi verspannt und verbogen, wobei hierzu auch das Herausdrücken des zungenartig aufgehängten Vorsprungs 29 zu zählen ist. Selbstverständlich können diese Rastmittel vertauscht angeordnet sein, wozu dann das Druck­ stück 23 einen in einer Öffnung oder eine Kante der Abdeckung eingreifenden Vorsprung aufweist. Für diese Rasttechnik sind allgemein nach dem Stand der Technik bekannte äquivalente me­ chanische Haltmittel einsetzbar.
Im Hinblick auf die Verstellbarkeit des Druckstücks 23, wo­ durch dieses sich gegenüber dem Gehäuse 3 entlang der Innen­ seite 39 parallel bewegt, bildet die Kante 27 auch einen An­ schlag in Richtung der Schräge 43 am Gehäuse 3. Weiterhin kann das lose Druckstück 23, also bei gelöster Klemmschraube 19, mittels der Kante 27, die in diesem Fall eine Grifffunk­ tion hat, bewegt werden. In diesem Fall ist die Sicherstel­ lung der Berührungssicherheit von besonderem Interesse.
Selbstverständlich kann zusätzlich zur Schnappfixierung die Abdeckung 15 am Druckstück 23 durch einen Kleber oder ein chemisches Sicherungsmittel zusätzlich gesichert oder fixiert werden. Soll die Abdeckung 15 gegebenenfalls auch wieder ent­ fernbar sein, dann ist es günstig, wenn der Vorsprung 29 auf seiner dem Haken 33 zugewandten Seite zumindest teilweise ei­ ne Abschrägung aufweist, so dass unter Kraftaufwendung an der Kante 27 ein Lösen der Schnappverbindung mit einem Lösungs­ kraftmoment möglich ist.
Die Ausführung der an der Abdeckung 15 vorgesehenen Halte- und Positioniermittel können beliebig ausgestaltet sein. We­ sentlich ist dabei, dass diese eine dauerhaft haltbare Ver­ bindung am Druckstück 23 erlauben und die Berührungssicher­ heit gewährleisten.
Zur verbesserten Einführbarkeit von Drähten in die Anschluss­ öffnung 11 ist es auch günstig, wenn die Kante 27 auf ihrer der Aussparung 13 zugewandten Seite eine Schräge 45 aufweist, so dass für einen einzuführenden Anschlussdraht eine trich­ terartige Führung gegeben ist.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt für die vorliegende Idee ist, dass die Abdeckung 15 bei geschlossenem Gehäuse 3, also auch nachträglich, montiert werden kann, ohne dass zusätzliche Mittel zur Positionierung oder zum Einbau benötigt werden. Die Abdeckung 15 wird einfach in die Anschlussöffnung oder in eine zusätzliche Montageöffnung eingeführt und in ihre Monta­ geposition eingedrückt. Weitere Führungsmittel, Positionier­ mittel oder Montagemittel sind nicht nötig. Dies kann prinzi­ piell manuell oder auch automatisiert mittels einer Roboter­ zuführung der erfolgen.

Claims (14)

1. Einbaugerät (1) mit einem Gehäuse (3), in welchem eine durch eine Anschlussöffnung (11) zugängliche Klemme (17) an­ geordnet ist,
wobei die Klemme (17) ein mittels einer Klemmschraube (19) gegenüber einem Klemmrahmen (21) verstellbares Druckstück (23) aufweist,
wobei das Druckstück (23) eine mitführbare isolierende Abde­ ckung (15) aufweist, die als Berührungsschutz des Druckstücks (23) im Bereich der Anschlussöffnung (11) dient,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abdeckung (15) derart bemessen ist, dass sie bei ge­ schlossenem Gehäuse (3) durch eine Öffnung des Gehäuses (3) in ihre Einbauposition einführbar ist.
2. Einbaugerät nach Anspruch 1, wobei als Öffnung die An­ schlussöffnung (11) oder eine zusätzliche Montageöffnung dient.
3. Einbaugerät nach Anspruch 2, wobei die Öffnung zum Druck­ stück (23) hin ausgerichtete Zuführmittel (37) aufweist.
4. Einbaugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Abdeckung (15) aus einem flexiblen Kunststoff gefertigt ist.
5. Einbaugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Abdeckung (15) und das Druckstück (23) zueinander passende Positioniermittel aufweisen.
6. Einbaugerät nach Anspruch 5, wobei die Positioniermittel als Eingreifmittel (29, 33 bzw. 31, 35) ausgebildet sind.
7. Einbaugerät nach Anspruch 6, wobei die Abdeckung (15) am Druckstück (23) schnappfixierbar ist.
8. Einbaugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei das Gehäuse (3) als Reiheneinbaugehäuse ausgebildet ist.
9. Einbaugerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Klemme (17) mit einem im Gehäuse (3) angeordneten Leitungs­ schutzschalter oder einem Fehlerstromschutzschalter verbunden ist.
10. Verfahren zur Montage einer isolierenden Abdeckung (15) für eine in einem Gehäuse (3), insbesondere ein Gehäuse (3) eines Einbaugeräts, angeordneten Klemme (17),
bei dem bei geschlossenem Gehäuse (3) die Abdeckung (15) in eine Öffnung des Gehäuses (3) eingeführt,
an der Klemme (17) positioniert und
an der Klemme (17) fixiert wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Fixieren durch Ein­ schnappen, Einrasten oder Verkleben erfolgt.
12. Verfahren nach Anspruch 10 und 11, wobei die Abdeckung (15) durch eine Anschlussöffnung (11) oder eine Montageöff­ nung eingeführt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei die Abdeckung (15) ge­ bogen eingeführt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die Abdeckung (15) durch Verspannen zwischen der Klemme (17) und dem Gehäuse (3) in der Öffnung verbogen wird.
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