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Technisches Umfeld
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Die Erfindung betrifft eine Lichtabstrahlvorrichtung für einspurige Fahrzeuge, vorzugsweise Fahrräder, zur Markierung eines seitlichen Mindestabstandes mit einem Gehäusebauteil, welches mittels einer Befestigungsvorrichtung lösbar am Rahmen des Fahrzeuges festlegbar ist und einer Lichtemitierungseinheit, die mindestens eine Lichtquelle und ein zur Außenseite der Lichtemitierungseinheit vor der Lichtquelle angeordnetes Linsensystem aufweist, durch welches die von der Lichtquelle erzeugte Lichtstrahlung in Form eines länglichen balkenförmigen Lichtkegels gebündelt wird.
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Stand der Technik
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Lichtabstrahlvorrichtungen werden üblicherweise zur besseren Erkennbarkeit von Fahrradfahrenden auf ihren Zweirädern eingesetzt, wobei in aller Regel zur Abstrahlung des Lichtes nach vorn und hinten ein Anbau im vorderen und hinteren Bereich des Fahrzeuges erfolgt.
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Insbesondere die im vorderen Bereich des Fahrzeuges angebauten Lichtabstrahlvorrichtungen können dabei zusätzlich seitliche Lichtabstrahlungsbereiche aufweisen, sodass auch eine bessere Erkennbarkeit von der Seite gewährleistet ist.
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Die heutzutage üblichen Lichtabstrahlvorrichtungen erfüllen dabei auf Grund moderner Lichttechnik in der Regel alle Erfordernisse guter Erkennbarkeit insbesondere bei Dunkelheit.
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Bei noch immer steigenden Zahlen von PKWs und LKWs im Straßenverkehr wird der für einspurige Fahrzeuge und insbesondere für Fahrräder zur Verfügung stehende Raum momentan eher kleiner, sofern nicht umweltpolitische Gesichtspunkte längerfristig eine andere Verteilung des insgesamt zur Verfügung stehenden Verkehrsraumes beeinflussen.
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Dies bedeutet, dass insbesondere im täglichen Straßenverkehr das Konfliktpotenzial zwischen einspurigen und zweispurigen Fahrzeugen immer dort besonders groß ist, wo der begrenzte Straßenraum ein enges Nebeneinander der Fahrzeuge notwendig macht, was insbesondere aufgrund der üblicherweise unterschiedlichen Geschwindigkeiten der Verkehrsparteien bei Überholmanövern beträchtliches Konfliktpotenzial insbesondere für die Nutzenden von einspurigen Fahrzeugen, insbesondere Fahrrädern, mit sich bringt und daraus resultierend zu einem erhöhten Unfallrisiko infolge eines zu geringe Abstands zwischen den Verkehrsteilnehmern beim Überholmanöver führt. Die Statistiken weisen eindeutig darauf hin, dass viele Unfälle von Fahrradfahrenden ursächlich oder mittelbar der Tatsache geschuldet sind, dass Autofahrende den vom Gesetzgeber seit einiger Zeit festgelegten Seitenabstand von 1,5 m zum überholten Fahrradfahrenden nicht einhalten. Dies mag in nicht unbeträchtlichem Ausmaß der Tatsache geschuldet sein, dass die Abschätzung des notwendigen Abstandsmaßes insbesondere bei Überholmanövern mit Gegenverkehr den Autofahrer aufgrund mangelnder Erfahrung überfordert.
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Um das notwendige Abstandsmaß zu einem überholten Fahrrad deutlich zu machen, sind in der Vergangenheit Abstandswarner entwickelt worden, die beispielsweise am Gepäckträger befestigt mittels eines Scharniers von einem ans Fahrrad angeklappten Zustand um 90° zur Fahrbahn geschwenkt werden konnten, um vorbeifahrenden Autofahrern auf einen notwendigen ausreichenden Abstand hinzuweisen.
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Derartige mechanische Hinweisgeber sind angesichts des zwischenzeitlich vom Gesetzgeber festgelegten Mindestabstands von 1,5 m nicht mehr realisierbar.
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Um die entsprechenden Abstände und somit Längen der seitlich herausragenden Bauteile zu gewährleisten, müssten gegebenenfalls Teleskopvorrichtungen Verwendung finden, was sich bislang offensichtlich als unpraktikabel erwiesen hat.
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Um den Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Fahrrädern deutlicher zu machen, wurden zwischenzeitlich neben den mechanischen Abstandswarnern auch elektronisch unterstützte Geräte entwickelt, die insbesondere den holend Autofahrern das notwendige seitliche Abstandsmaß deutlich machen.
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In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auf die
DE 10 2019 002 580 A1 verwiesen, in der einen Fahrradabstandswarnsystem offenbart ist, welches in Abhängigkeit eines die Umgebung des Fahrrad überwachenden Sensorensystems eine optische Abstandsanzeige generiert.
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Darüber hinaus ist aus der
US 2008 / 0 219 014 A1 ein zum Anbau an Fahrräder vorgesehenes System bekannt, welches ebenfalls einen seitlichen Abstand zum Fahrrad visuell verdeutlichen kann.
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Auch in der
US 2010 / 0 283 590 A1 ist eine Vorrichtung offenbart, welche auf den Straßenbelag projizierte Linien generiert, die in einem seitlichen Abstand zum Fahrrad angeordnet sind.
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Aufgabe der Erfindung
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Ausgehend von der oben geschilderten Problematik im Zusammenspiel zwischen zwei- und vierspurigen Fahrzeugen insbesondere bei Überholmanövern besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Lichtabstrahlvorrichtung der gattungsgemäßen bereitzustellen, die auf einfache Weise den vom Gesetzgeber geforderten Mindestabstand beim Überholvorgang kenntlich macht. Die Lichtabstrahlvorrichtung soll universell als Zubehörteil an Fahrräder anbaubar sein und einen einfachen und somit kostengünstigen Aufbau aufweisen.
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Lösung der Aufgabe
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Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe für eine Lichtabstrahlvorrichtung der eingangs geschilderten Art mit den im Anspruch 1 genannten technischen Merkmalen gelöst.
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Erfindungswesentlich für die Lösung der Aufgabe, eine Lichtabstrahlvorrichtung mit den aufgabengemäßen Vorteilen bereitzustellen, besteht darin, dass im Gehäusebauteil der Lichtabstrahlvorrichtung eine elektronische Steuereinheit zur Regulierung der Helligkeit der Lichtquelle in Abhängigkeit der Umgebungshelligkeit der Lichtabstrahlvorrichtung angeordnet ist und die elektronische Steuereinheit ein Steuermodul zur Veränderung der Länge und Breite des durch die Lichtemitierungseinheit austretenden balkenförmigen Lichtkegels aufweist.
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Die erfindungsgemäße Lichtabstrahlvorrichtung wird dabei am Rahmen des Fahrrades an geeigneter Stelle so angeordnet, dass der erzeugte längliche balkenförmige Lichtkegel parallel zur Fahrzeuglängsachse in einem Abstand von 1,5 m auf den Boden trifft und somit nachfolgenden und überholenden Fahrzeugführenden deutlich macht, beim Überholvorgang den Bereich zwischen balkenförmigen Lichtkegel und Fahrrad zur Gefährdungsvermeidung nicht zu durchfahren. Die Anordnung der Lichtabstrahlvorrichtung kann dabei sowohl im vorderen als auch im hinteren Bereich des Fahrrades erfolgen, es ist bei der Justierung der Lichtabstrahlvorrichtung lediglich darauf zu achten, dass der balkenförmige Lichtkegel parallel zur Fahrzeuglängsachse in entsprechendem Abstand auf dem Boden trifft.
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Da die Geometrie der am Markt angebotenen Fahrräder aufgrund ihres unterschiedlichen Einsatzzweckes (Tourenrad, Mountainbike, Faltrad etc.) stark differiert, ist eine Anpassung des balkenförmige Lichtkegel beim Einsatz der erfindungsgemäßen Lichtabstrahlvorrichtung an unterschiedlichen Fahrrädern durch den Einsatz der elektronischen Steuereinheit und das darin enthaltene Steuermodul zur Veränderung der Länge und Breite des durch die Lichtemitierungseinheit austretenden balkenförmigen Lichtkegels gewährleistet, Besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich zusätzlich aus den auf den Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüchen.
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Es hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, dass die Lichtquelle als LED Beleuchtungseinheit ausgebildet ist, da die heute üblicherweise verwendeten LEDs eine ausreichende Lichtintensität bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch gewährleisten.
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Um auf möglichst einfache Weise die erfindungsgemäße Lichtabstrahlvorrichtung an verschiedenen Fahrrädern zu nutzen, sieht eine rechtmäßige Ausgestaltung vor, im Gehäusebauteil eine Stromversorgungseinheit für die Lichtabstrahlvorrichtung zu integrieren. Die Stromversorgungseinheit kann dabei mit einem in der Wandung des Gehäusebauteiles eingesetzten Ladestecker, vorzugsweise in Form eines USB-Anschlusses verbunden sein.
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Zusätzlich ist es vorteilhaft, die Befestigungsvorrichtung aus einer am Rahmen des Fahrzeuges vorzugsweise werkzeuglos festlegbaren Halterung bestehen zu lassen, die an ihrer dem Rahmen abgewandten Außenseite mit einer hohlförmigen Längsschiene versehen ist, in die ein am Gehäusebauteil angeordneter, vorstehender, in seiner formgebungskorrespondierender länglicher Einschubvorsprung ein Schieber ist.
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Alternativ zum länglichen Einschubvorsprung kann an der Außenseite des Gehäusebauteils ein Halteteil angeordnet sein, welches mit der am Fahrzeug festgelegten Halterung durch ein an dieser Halterung angeordnetes rotationsförmig ausgebildetes Aufnahmeteil zusammen wirkt.
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Darüber hinaus sieht eine zweckmäßige Weiterbildung des Gegenstandes der Erfindung vor, dass die elektronische Steuereinheit ein Erkennungssystem aufweist, welches ein Durchfahren des zeitlichen Sicherheitsbereiches neben dem einspurigen Fahrzeug detektiert und einen Steuerimpuls an eine im Gehäusebauteil zusätzlich aufgenommene Lautsprechereinheit erzeugt. Durch die beschriebene Zusatzausstattung kann eine das einspurige Fahrzeug überholende Person auf die Nichteinhaltung des notwendigen gesetzlichen Mindestabstandes hingewiesen werden.
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Figurenbeschreibung
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
- 1 eine perspektivische Darstellung der Erfindung angebaut an ein Fahrrad mit Verdeutlichung des durch die erfindungsgemäße Vorrichtung erzielten Effektes,
- 2 eine schematische Schnittdarstellung durch die in 1 am Fahrrad angebaute Lichtabstrahlvorrichtung und
- 3 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Lichtabstrahlvorrichtung.
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Die in der 1 dargestellte, in ihrer Gesamtheit mit 1 gekennzeichnete erfindungsgemäße Lichtabstrahlvorrichtung ist im dargestellten Ausführungsbeispiel an einem Fahrrad angebaut. Das Fahrrad besteht in üblicherweise aus Rädern und einem Rahmen 3, der wiederum mit einem zwischen Sattel und Lenker verlaufenden oberen Querrohr 4 versehen ist. Am Querrohr 4 ist die Lichtabstrahlvorrichtung 1 so festgelegt, dass sie die von ihr gelöste Aufgabe im Form einer Abstrahlung eines länglichen balkenförmigen Lichtkegel 13 dergestalt erfüllen kann, dass dieser Lichtkegel 13 vom Querrohr 4 gesehen seitlich schräg nach unten zum Boden gerichtet ist.
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Trifft der Lichtkegel 13 auf den Boden, so entsteht dort, wie dies der 1 zu entnehmen ist ein längliches streifenförmiges Lichtbild 14. Dieses Lichtbild 14 ist so angeordnet, dass zwischen der senkrechten Fahrradebene 20 und dem Lichtbild 14 ein Abstand L vorhanden ist. Dieser Abstand L weist bei korrekter Justierung der Lichtabstrahlvorrichtung 1 ein Maß von 1,5 m auf. Dieses Maß entspricht dem vom Gesetzgeber vorgegebenen und von überholenden Verkehrsteilnehmern gegenüber dem Fahrradnutzer einzuhaltenden seitlichen Sicherheitsabstand.
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Das Lichtbild 14 diente dazu, den überholenden Verkehrsteilnehmer berührungslos auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgabe hinzuweisen.
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Der schematische Aufbau der Lichtabstrahlvorrichtung 1 ist in der 2 anhand von Bausteindarstellungen verdeutlicht. Die einzelnen Bausteine der Lichtabstrahlvorrichtung 1 sind dabei in einem Gehäusebauteil 5 integriert, welches aus einem rechteckförmigen, trogartigen Gehäuseunterteil 11 und einem Gehäusedeckel 12 besteht, wobei Gehäuseunterteil 11 und Gehäusedeckel 12 durch geeignete Dichtungsmaßnahmen wasserdicht verschlossen und durch Verschraubung oder eine Schnappvorrichtung lösbar miteinander verbunden sind.
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An der Vorderseite des Gehäuseunterteils 11 ist eine Durchbrechung 23 ausgespart, in die eine Lichtemitierungseinheit 7 eingesetzt ist. Die Lichtemitierungseinheit 7 besteht prinzipiell aus einem Linsensystem 10, einer Antriebseinheit 17 für das Linsensystem 10 und einer Lichtquelle 8.
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Die Lichtquelle 8 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als LED-Beleuchtungseinheit ausgebildet, da durch diese Ausgestaltung eine ausgezeichnete Lichtintensität verbunden mit einem geringen Energieverbrauch realisiert werden kann. Die Versorgung der Lichtquelle 8 erfolgt über eine Stromversorgungseinheit 15, die aus einem aufladbarer Akku und einer in der Figur nicht näher dargestellten üblichen USB-Ladebuchse besteht.
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Das Laden der Stromversorgungseinheit 15 sowie weitere Eigenschaften der erfindungsgemäßen Lichtabstrahlvorrichtung 1 werden durch eine elektronische Steuereinheit 16 überwacht und geregelt.
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Alle oben genannten Bauteile der Lichtabstrahlvorrichtung 1 wie die Lichtemitierungseinheit 7, die Stromversorgungseinheit 15 sowie die Steuereinheit 16 sind mit allen zugehörigen Teilelementen auf einer am Boden des trogförmigen Gehäuseunterteils 11 angeordneten Platine 9 aufgesetzt und elektronisch miteinander verbunden.
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Die Steuereinheit 16 dient neben der Ladungsüberwachung der Stromversorgungseinheit 15 für die Steuerung der Größe und Intensität des Lichtkegels 13 sowie seiner Farbausbildung, wobei hinsichtlich der Farbgebung des projizierten Lichtbildes 14 vorrangig die Farbe Rot geeignet erscheint, damit entsprechende Aufmerksamkeit überholender Verkehrsteilnehmer sichergestellt ist.
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Die Lichtemitierungseinheit 7 ist wie oben bereits erwähnt, aus einem Linsensystem 10, einer Lichtquelle 8 und einer Antriebseinheit 17 aufgebaut. Die Antriebseinheit 17 dient dabei für eine räumliche Verschiebung der einzelnen Linsen des Linsensystems 10, damit unterschiedliche Breiten und Längen des Lichtkegels 13 verwirklicht werden können. Selbstverständlich ist es denkbar, die Lichtemitierungseinheit 7 auch durch andere geeignete Bauelemente zu realisieren, sofern die gestellte Aufgabe, einen balkenförmigen länglichen Lichtkegel 13 von variabler Größe und Farbe zu erzeugen, gewährleistet ist.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Lichtabstrahlvorrichtung 1, respektive das Gehäusebauteil 5 an ihrer mit der Durchbrechung 23 für den Austritt des Lichtkegels 13 versehenen Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite der Befestigungsvorrichtung 6 versehen. Die Befestigungsvorrichtung 6 dient im vorliegenden Ausführungsbeispiel dazu, die Lichtabstrahlvorrichtung 1 am oberen Querrohr 4 des Rahmens 3 des Fahrrades lösbar festzulegen. Diese Festlegung kann auf unterschiedliche Weise geschehen.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht die Befestigungsvorrichtung 6 prinzipiell aus zwei Bauelementen, die miteinander verhakt werden können. Das erste Bauelement ist eine Halterung 18, die ringförmig ausgebildet ist und das Querrohr 4 umschließt. Dieser Halterung 18 wird vorzugsweise werkzeuglos mittels einer geeigneten Verschraubungstechnik am Querrohr 4 festgelegt. Die Halterung 18 ist dabei für eine dauerhafte Montage am Fahrzeug 2 vorgesehen.
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Die Halterung 18 weist einseitig eine U-förmig ausgebildete Längsschiene 19 auf, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel schwalbenschwanzförmig hinterschnitten ist. In diese Längsschiene 19 wird ein am Gehäusebauteil 5 vorstehender Einschubvorsprung 21 eingeschoben. Geeignete Anschläge sichern die reproduzierbare Endlage des Gehäusebauteils 5 an der Halterung 18.
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Selbstverständlich kann die Verbindung des Gehäusebauteils 5 mit der Halterung 18 auch durch eine andere konstruktive Gestaltung der Befestigungsvorrichtung 6 realisiert werden. Beispielsweise ist auch eine rotationsförmige Verrastung zwischen den in Rede stehenden Bauteilen je nach Anwendungsanforderung denkbar.
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Aufgrund praktischer Versuche hat es sich gezeigt, dass die elektronische Steuereinheit 16 ohne Schwierigkeiten so erweitert werden kann, dass eine zusätzliche Warnfunktion der erfindungsgemäßen Lichtabstrahlvorrichtung 1 realisiert werden kann. Zu diesem Zweck besitzt die Platine 9 eine Lautsprechereinheit 22, die über die Steuereinheit 16 mit Steuerimpulsen versorgt werden kann.
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Die Ansteuerung der Lautsprechereinheit 22 erfolgt in Abhängigkeit von der Ermittlung der Unterbrechung des Lichtkegels 13 durch überholende Fahrzeuge, die den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten. In einem solchen Fall kann je nach Vorgabe des Fahrradfahrers ein akustisches Signal durch die Lautsprechereinheit 22 ausgesendet werden.
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Sollte sich die Vernetzung von am Verkehr teilnehmenden Fahrzeugen im augenblicklich angedachten Rahmen zukünftig verstärken, so ist darüber hinaus denkbar, innerhalb eines überholenden Fahrzeuges durch geeignete elektronische Maßnahmen einen automatischen Hinweis zu generieren, dass der einzuhaltende Seitenabstand zu überholten Fahrradfahrern zu gering war. Zu diesem Zweck kann die elektronische Steuereinheit 16 ergänzend mit der Möglichkeit versehen werden, entsprechende Signale zu senden, die im Zusammenspiel mit der Fahrzeugelektronik eine derartige Hinweisfunktion generieren.
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Bezugszeichenliste:
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- 1
- Lichtabstrahlvorrichtung
- 2
- Fahrzeug
- 3
- Rahmen
- 4
- Querrohr
- 5
- Gehäusebauteil
- 6
- Befestigungsvorrichtung
- 7
- Lichtemitierungseinheit
- 8
- Lichtquelle
- 9
- Platine
- 10
- Linsensystem
- 11
- Gehäuseunterteil
- 12
- Gehäusedeckel
- 13
- Lichtkegel
- 14
- Lichtbild
- 15
- Stromversorgungseinheit
- 16
- Steuereinheit
- 17
- Antriebseinheit
- 18
- Halterung
- 19
- Längsschiene
- 20
- Fahrradebene
- 21
- Einschubvorsprung
- 22
- Lautsprechereinheit
- 23
- Durchbrechung