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Technisches Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugerkennungsvorrichtung, die bewirkt, dass das Vorhandensein eines mit der betreffenden Vorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs durch andere um das Fahrzeug herum zu erkennen ist; die Erfindung betrifft insbesondere eine Fahrzeugerkennungsvorrichtung, die geeignet ist für das Erkennenlassen des Vorhandenseins eines zweirädrigen Fahrzeugs durch ein anderes Fahrzeugs.
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Hintergrund-Technik
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Um das Erkennen des Vorhandenseins eines zweirädrigen Fahrzeugs durch einen Fahrer eines nachfolgenden Fahrzeugs oder eines entgegenkommenden Fahrzeugs zu bewirken, ist es in einigen Gebieten für ein zweirädriges Fahrzeug obligatorisch, einen Scheinwerfer bei Tag und bei Nacht einzuschalten. Überdies sind Entwicklungen für Fahrzeugerkennungssysteme durchgeführt worden, bei denen das Vorhandensein eines mit einem solchen System ausgestatteten Fahrzeugs in bzw. von einem anderen Fahrzeug erkannt wird, wobei das erkennende Fahrzeug einen bestimmten Steuerungsprozess ausführt, oder bei denen im Gegensatz dazu das eine Fahrzeug, welches mit einem solchen System ausgestattet ist, das Vorhandensein eines anderen Fahrzeugs erkennt und einen bestimmten Steuerungsprozess ausführt. Ein Teil der betreffenden Systeme ist ausgeführt worden.
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Im Patentdokument
JP-A-10-115519 ist folgendes Fahrzeugposition-Erkennungssystem vorgeschlagen worden. Ein vorausfahrendes Fahrzeug ist mit drei oder mehr Infrarot-LEDs ausgestattet, die auf der Rückseite angeordnet sind, und ein nachfolgendes Fahrzeug ist mit einer Kamera ausgestattet, um die Rückseite des Fahrzeugkörpers des vorausfahrenden Fahrzeugs aufzunehmen. Auf der Grundlage eines von der Kamera des nachfolgenden Fahrzeugs aufgenommenen Infrarotbildes des vorausfahrenden Fahrzeugs werden die Distanz zwischen den Fahrzeugen und der relative Versetzungswinkel gemessen.
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US 2003/0179087 A zeigt einen an die Spiegel eines Motorrads montiertes Blinklicht, das einen Leuchtstreifen aufweist, der auf die rückseitige Oberfläche des Motorradspiegels angebracht ist und nach hinten leuchtet. Der Leuchtstreifen ist in Fahrerrichtung abgeschattet.
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DE 196 23 068 A1 zeigt einen Fahrtrichtungsanzeiger, insbesondere für motorisierte Zweiräder, der an einem Ende eines Zweiradlenkers angeordnet ist und eine Masse von mindestens 150 Gramm besitzt. Dieser ist mit einem Ende eines Zweiradlenkers lösbar verbindbar ist. Außerdem weist dieser eine Halogenlampe auf.
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GB 834060 (A) offenbart eine Lampenvorrichtung bestehend aus einem Lampenhalter mit einer transparenten Schicht. Dieser weist auch eine Arretiervorrichtung auf und ist an die röhrenförmigen Handgriffe befestigt. Ein Schild mit Schnittbild-Elementen zur Ausstrahlung von Licht kann über die Schicht geschützt werden, z. B. durch Schrauben, und dient dazu, es in zu fixieren und vor Beschädigung zu schützen.
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DE 1111969 (A) zeigt einen Fahrtrichtungsanzeiger für Zweiradfahrzeuge mit einem auf das Ende des Lenkerrohres aufschiebbaren Lenkergriff, der eine durch eine licht durchlässige Kappe abgedeckte Lampe und eine im Stromkreis der Lampe liegende Kontakteinrichtung aufweist, wobei am Lenkergriff ein abstehender federnder Lappen angeformt ist, der ein Kontaktstück trägt, das über einen in der Wandung des Lenkergriffes eingebetteten Leitungsdraht mit der Lampenfassung verbunden ist und mit dein Lenkerrohr als Gegenkontakt unmittelbar zur Wirkung kommt.
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US 4779169 (A) zeigt eine Leuchtvorrichtung, die mit den Handgriffen eines Motorrads integral ausgebildet sind.
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DE 1 806 893 U lehrt eine Blinkleuchtenanordnung für Zweiradfahrzeuge, bei der die Blinkleuchten innerhalb des Frontschildes formschlüssig an der Scheinwerferverkleidung angesetzt sind.
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US 4011443 (A) zeigt eine Anzeige-Sicherheitsleuchtvorrichtung zum Anbringen an Motorräder oder dergleichen, das rot- oder amberfarben leuchtet. Dieses weist eine vertikale Stange uaf, an dessen Spitze sich die Leuchte befindet und wird mit Montageklemmen an den Rahmen hinter dem Sitz oder dergleichen montiert.
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Aus der
JP 2003-030628 A ist es bekannt, an einer Rückseite eines Fahrzeugs Markierungseinrichtungen vorzusehen. Diese sind an der Spitze von virtuellen Dreiecken angeordnet, welche übereinander liegen. Die beiden Dreiecke sind dabei so angeordnet, dass sie eine gemeinsame Spitze mit einer gemeinsamen Markierungseinrichtung aufweisen. Diese Markierungseinrichtungen können mit LEDs bestückt sein.
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Durch die Erfindung zu lösende Probleme
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In Infrarotlicht verwendenden Systemen zum Erkennen/Erkanntwerden ist es notwendig, genau und unverzüglich zu erkennen, ob das durch eine Abbildungsvorrichtung des Fahrzeugs auf der erkennenden Seite ermittelte Infrarotlicht das von einem Lichtabgabeelement für die Fahrzeugerkennung emittiertes richtiges Signallicht ist oder lediglich Außenlicht. Dies macht eine aufwändige Bildverarbeitungsfunktion in dem erkennenden System erforderlich.
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In dem oben genannten Patentdokument müssen die zu erkennenden Infrarot-LEDs an einer Vielzahl von Stellen des vorausfahrenden Fahrzeugs angeordnet sein. Es besteht jedoch ein technisches Problem dahingehend, dass es dann, wenn das vorausfahrende oder entgegenkommende Fahrzeug ein zweirädriges Fahrzeug ist, schwierig ist, Platz für die Unterbringung der Infrarot-LEDs sicherzustellen.
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Überdies besteht ein weiteres technisches Problem darin, dass eine aufwändige Design-Technologie erforderlich ist, um eine Anzahl von Infrarot-LEDs ohne Beeinträchtigung der Schönheit des Fahrzeugs anzuordnen.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die vorstehend erwähnten Probleme der konventionellen Technologien zu lösen und eine Fahrzeugerkennungsvorrichtung bereitzustellen, die keine aufwändige bzw. komplexe Bildverarbeitungsfunktion in einem Fahrzeug auf der erkennenden Seite benötigt, die leicht bei einem zweirädrigen Fahrzeug als einem erkannten Fahrzeug angewandt werden kann und die die Schönheit und das Design des erkannten Fahrzeugs nicht beeinträchtigt.
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Mittel zur Lösung des Problems
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Zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabe weist eine Fahrzeugerkennungsvorrichtung, die das Vorhandensein eines mit der betreffenden Vorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs durch andere herum zu erkennen bewirkt, folgende Merkmale bzw. Einrichtungen auf:
Die betreffende Fahrzeugerkennungsvorrichtung enthält zumindest drei Infrarot-Markierungseinrichtungen, die Infrarotlicht emittieren, sowie eine Treiberschaltung, die jede der Infrarot-Markierungseinrichtungen veranlasst, Licht zu emittieren. Die drei Markierungseinrichtungen sind auf entsprechende Spitzen eines virtuellen Dreiecks in zumindest einer Ansicht aus einer Vorderansicht und einer Rückansicht des Fahrzeugs verteilt und dort platziert, wobei die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen der drei Markierungseinrichtungen auf ein Paar von rechten und linken Fahrzeugkomponenten verteilt und an diesen angebracht sind.
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Dabei ist in einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform ein Scheinwerfer innerhalb eines Dreiecks angeordnet, an dessen Spitzen die drei Infrarot-Markierungseinrichtungen vorgesehen sind.
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Die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen sind aufrechte und linke Seitenspiegel, aufrechte und linke Abbiege-Signallampen bzw. Blinker, auf rechte und linke Lenker-Griffenden, auf nahe rechte und linke Ränder einer vorderen Verkleidung oder auf nahe rechte und linke Ränder einer Griffabdeckung verteilt und dort angebracht.
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Wirkung der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden Erfindung können folgende Wirkungen bzw. Effekte erzielt werden.
- 1) Da die drei Infrarot-Markierungseinrichtungen bei Betrachtung vom Horizont aus auf die Spitzen des virtuellen Dreiecks verteilt und dort angeordnet sind, kann leicht erkannt werden, ob das in einem Infrarotbild, welches durch Aufnahme des Fahrzeugs erhalten wird, ermittelte Infrarotlicht durch Licht von den Infrarot-Markierungseinrichtungen oder durch anderes Außenlicht gegeben ist.
- 2) Da zwei der drei Infrarot-Markierungseinrichtungen an dem Paar der rechten und linken Fahrzeugkomponententeile angeordnet werden, können die beiden Infrarot-Markierungseinrichtungen leicht auf die rechte und linke Seite verteilt und dort angebracht werden, ohne dass ein Raum für die Anbringung der Infrarot-Markierungseinrichtungen, Befestigungsglieder und dergleichen bereitgestellt werden.
- 3) Da der Scheinwerfer innerhalb des Dreiecks angeordnet ist, an dessen Spitzen die drei Infrarot-Markierungseinrichtungen vorgesehen sind, können die Infrarot-Markierungseinrichtungen durch bevorzugte Absuche eines Bereiches um den Scheinwerfer herum leicht und schnell erkannt werden, der über die höchste Helligkeit verfügt und leicht erkannt werden kann.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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3 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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4 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einem Beispiel.
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6 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einem nicht erfindungsgemäßen Beispiel.
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7 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einem weiteren nicht erfindungsgemäßen Beispiel.
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8 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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9 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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10 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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11 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer noch weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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12 zeigt eine Rückansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer nicht erfindungsgemäßen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Beste Ausführungsform zur Ausführung der Erfindung
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Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung im Einzelnen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. 1 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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Eine vordere Verkleidung 1 ist an einem vorderen Teil eines Fahrzeugkörpers angebracht, und ein transparenter Schutzschirm 2 ist an einem V- oder U-förmigen offenen Nutteil eines Oberteiles der vorderen Verkleidung 1 angebracht. Ein Scheinwerfer 3 ist im oberen Teil der vorderen Verkleidung 1 installiert, und ein Paar von linken und rechten Blinkleuchten 4 (L, R) ist an beiden Enden der vorderen Verkleidung 1 bei dazwischen eingefügtem Scheinwerfer 3 installiert. Der Scheinwerfer 3 und die Blinkleuchten 4 liefern die einem Sicherheitsstandard genügende Fahrzeugbeleuchtung. Ein Paar von linken und rechten Seitenspiegeln 6 (L, R) ist an den Unterteilen von linken bzw. rechten Handgriffen 5 (L, R) angebracht.
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Ferner sind bei dieser Ausführungsform erste bzw. zweite Infrarot-Markierungseinrichtungen 11, 12 in Reflektorflächen innerhalb des Paares der linken und rechten Blinkleuchten 4 (L, R) untergebracht. Jede der Infrarot-Markierungseinrichtungen 11, 12 stellt eine Licht emittierende Markierungseinrichtung dar, die als Lichtquelle eine Nahe-Infrarot-LED enthält. Jede der ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 und 12 kann aus einer einzelnen LED bestehen oder aus einer Vielzahl von integrierten oder zusammengestellten LEDs aufgebaut sein. Jede der Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 und 12 wird durch eine nicht dargestellte Treiberschaltung zur Lichtabgabe mit Strom angesteuert.
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Überdies ist bei dieser Ausführungsform eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 13 unterhalb des Scheinwerfers 3 an bzw. in der vorderen Verkleidung 1 so vorgesehen, dass sie von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet ist. Demgemäß wird in einem Infrarotbild von der Vorderansicht des Fahrzeugs ein umgedrehtes Dreieck 14 erkannt, an dessen Spitzen die ersten bis dritten Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 bis 13 vorgesehen sind. Der Scheinwerfer 3 ist innerhalb des Dreiecks 14 angeordnet.
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Gemäß dieser Ausführungsform sind die drei Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 bis 13 auf die Spitzen des virtuellen Dreiecks in der Vorderansicht des Fahrzeugkörpers verteilt und dort angebracht. Demgemäß kann leicht erkannt werden, ob das Infrarotlicht, welches in dem Infrarotbild ermittelt wird, das durch Aufnahme des Fahrzeugs erhalten wird, durch Licht von den Infrarot-Markierungseinrichtungen oder durch anderes Außenlicht gegeben ist.
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Überdies ist bei dieser Ausführungsform der Scheinwerfer 3 innerhalb des Dreiecks 14 angeordnet, an dessen Spitzen die drei Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 bis 13 vorgesehen sind. Demgemäß können die Infrarot-Markierungseinrichtungen ohne Weiteres und schnell durch bevorzugtes Absuchen eines Bereiches um den Scheinwerfer 3 herum erkannt werden, der eine hohe Helligkeit besitzt und der leicht erkannt werden kann.
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Ferner sind bei dieser Ausführungsform die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 und 12 auf der Innenseite der Blinkleuchten 4 (L, R) als einem Paar von linken bzw. rechten Fahrzeugkomponenten angeordnet. Demgemäß können die beiden Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 und 12 ohne Weiteres auf die linken und rechten Seiten des Fahrzeugkörpers verteilt und dort angebracht werden, ohne dass gesondert Raum für die Anbringung der betreffenden Markierungseinrichtungen, Befestigungsglieder und dergleichen bereitgestellt werden.
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In dem Fall, dass die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 und 12 in den Blinkleuchten 4 vorgesehen sind, wie bei dieser Ausführungsform, kann die folgende Modifikation vorgenommen werden. Genauer gesagt sind die Lichtquelle der jeweiligen Blinkleuchte 4 und die Lichtquelle (LED) der jeweiligen Infrarot-Markierungseinrichtung bei der obigen Ausführungsform als in demselben Lichtkörper aufgenommen beschrieben worden; sie können jedoch in gesonderten Leuchtkörpern aufgenommen und nebeneinander angeordnet sein. Wenn diese Lichtquellen im selben Leuchtkörper aufgenommen sind, kann eine Linse der Blinkleuchte 4 in einen Lichtquellenteil für die Blinkleuchte 4 und in einen Lichtquellen-(LED)-Teil für die Infrarot-Markierungseinrichtung aufgeteilt oder integriert sein. Wenn die Blinkleuchte 4 aufgeteilt ist, kann die Linse der Infrarot-Markierungseinrichtung für sichtbares Licht lichtundurchlässig sein, um die Lichtquelle nach außen unsichtbar zu machen.
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Weiterhin kann in dem Fall, dass die Lichtquellen der Blinkleuchte 4 und der Infrarot-Markierungseinrichtung im selben Leuchtkörper aufgenommen sind, eine Trennwand zwischen den betreffenden Lichtquellen vorgesehen sein. Dies kann verhindern, dass die von der Lichtquelle der Infrarot-Markierungseinrichtung abgegebene Nahe-Infrarot-Komponente durch die Infrarotlichtkomponente maskiert wird, welche in der Lichtquelle der Blinkleuchte 4 enthalten ist.
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Gemäß dem zuvor erwähnten Aufbau sind die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 und 12 mit den existierenden Leuchten zusammenhängend aufgebaut, und die Schönheit sowie das Design des Fahrzeugs werden durch das Vorhandensein der ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 21 und 22 nicht beeinträchtigt.
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2 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie jene in der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Im Unterschied zu der obigen ersten Ausführungsform, bei der die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 11 und 12 an der Innenseite des Paares der linken und rechten Blinkleuchten 4 (L, R) angebracht sind, ist bei dieser Ausführungsform ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 21 und 22 auf der linken bzw. rechten Seite nahe der linken und rechten Ränder der vorderen Verkleidung 1 oberhalb des Scheinwerfers 3 so angebracht, dass sie in Vorwärtsrichtung des Fahrzeugkörpers gerichtet sind. Eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 23 ist unterhalb des Scheinwerfers 3 an der vorderen Verkleidung 1 in entsprechender Weise wie bei der obigen ersten Ausführungsform untergebracht.
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Auch bei dieser Ausführungsform wird ein umgedrehtes Dreieck 24, an dessen Spitzen die ersten bis dritten Infrarot-Markierungseinrichtungen 21 bis 23 vorgesehen sind, in einem Infrarotbild von der Vorderansicht des Fahrzeugs erkannt. Der Scheinwerfer 3 ist innerhalb des Dreiecks 24 angeordnet. Die beiden Infrarot-Markierungseinrichtungen 21 und 22 können leicht auf die linken und rechten Seiten des Fahrzeugkörpers verteilt und dort angebracht werden, ohne dass gesondert Raum bzw. Platz für die Anbringung der betreffenden Markierungseinrichtungen, Befestigungsteile und dergleichen bereitgestellt werden.
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3 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dieselben Bezugszeichen wie jene bei der obigen Beschreibung bezeichnen entsprechende Teile.
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Bei dieser Ausführungsform ist ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 31 bzw. 32 in Rückflächen bzw. -seiten (die Rückseiten der Spiegelflächen der linken bzw. rechten Seitenspiegel 6 (L, R) derart untergebracht, dass die betreffenden Infrarot-Markierungseinrichtungen in Vorwärtsrichtung des Fahrzeugkörpers gerichtet sind. Entsprechend den zuvor erwähnten ersten und zweiten Ausführungsformen ist eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 33 unterhalb des Scheinwerfers 3 an der vorderen Verkleidung 1 derart vorgesehen, dass die betreffende Markierungseinrichtung von dem Fahrzeugkörper nach vorn gerichtet ist.
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Auch bei dieser Ausführungsform wird ein umgedrehtes Dreieck 34, an dessen Spitzen die ersten bis dritten Infrarot-Markierungseinrichtungen 31 bis 33 vorgesehen sind, in einem Infrarotbild von der Vorderansicht des Fahrzeugs erkannt. Der Scheinwerfer 3 ist innerhalb des Dreiecks 34 angeordnet.
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In dem Fall, dass die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 31 und 32 in den Seitenspiegeln 6 vorgesehen sind, wie bei dieser Ausführungsform, kann folgende Modifikation vorgenommen werden. Genauer gesagt sind die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 31 und 32 an Kanten bzw. Rändern der Seitenspiegel 6 so vorgesehen, dass sie nicht nur bei Betrachtung von der Vorderseite des Fahrzeugs aus erkannt werden können, sondern auch dann, wenn eine Betrachtung von der Rückseite her erfolgt. Dies macht die Forderung nach gesonderter Bereitstellung der Infrarot-Markierungseinrichtungen auf bzw. in der Vorderseite und der Rückseite des Fahrzeugs entbehrlich. Jeder der Seitenspiegel 6 ist in einigen Fällen unter Berücksichtigung von aerodynamischen Eigenschaften in einer Stromlinienform ausgestaltet, und in einem solchen Fall kann die Treiberschaltung der jeweiligen Infrarot-Markierungseinrichtung in dem hinter dem Spiegel gebildeten Raum aufgenommen werden bzw. sein.
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Gemäß dieser Ausführungsform sind die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 31 und 32 in den Seitenspiegeln 6 angeordnet, die in Querrichtung des Fahrzeugs weit in Abstand voneinander angeordnet sind. Demgemäß können die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 31 und 32 leicht auf den linken und rechten Seiten des Fahrzeugkörpers derart angeordnet werden, dass sie in der Querrichtung in weitem Abstand voneinander vorgesehen sind, ohne dass gesondert Platz für die Unterbringung der betreffenden Markierungseinrichtungen, Anbringungsteile und dergleichen, bereitzustellen sind. Überdies sind die Seitenspiegel 6 in vielen Fällen mit dem Fahrzeugkörper nicht zusammenhängend gestaltet, und die Infrarot-Markierungseinrichtungen, die für die Seitenspiegel 6 vorgesehen sind, können die Schönheit und das Design nicht beeinträchtigen.
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Die Infrarot-Markierungseinrichtungen 31 und 32 sind bei dieser Ausführungsform als für die Seitenspiegel 6 vorgesehen beschrieben worden; sie können jedoch für die Strebenteile zum Tragen der Seitenspiegel 6 an dem Fahrzeugkörper vorgesehen sein.
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4 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie jene in der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Bei dieser Ausführungsform ist ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 41 bzw. 42 an Enden der linken und rechten Handgriffe 5 so vorgesehen, dass die betreffenden Infrarot-Markierungseinrichtungen von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet sind. Eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 43 ist unterhalb des Scheinwerfers 3 an der vorderen Verkleidung 1 in entsprechender Weise wie bei den ersten bis dritten Ausführungsformen vorgesehen.
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Auch bei dieser Ausführungsform wird ein umgedrehtes Dreieck 44, an dessen Spitzen die ersten bis dritten Infrarot-Markierungseinrichtungen 41 bis 43 vorgesehen sind, in einem Infrarotbild von der Vorderansicht des Fahrzeugs erkannt. Der Scheinwerfer 3 ist innerhalb des Dreiecks 44 angeordnet. Die beiden Infrarot-Markierungseinrichtungen 41 und 42 können leicht auf die linken und rechten Seiten des Fahrzeugkörpers verteilt und dort angebracht werden bzw. sein, ohne dass gesondert Raum für die Anbringung der betreffenden Markierungseinrichtungen, Befestigungsglieder und dergleichen bereitgestellt werden. Da die ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 41 und 42 für die Handgriffe 5 vorgesehen sind, kann überdies jede Infrarot-Markierungseinrichtung mittels einer Erkennungsvorrichtung leicht erkannt werden, die in der Steuerungs- bzw. Lenkrichtung angeordnet ist, und zwar insbesondere beim Fahren mit niedriger Geschwindigkeit, wenn der Lenkwinkel groß ist.
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5 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einem Beispiel. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie bei der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Bei diesem Beispiel ist ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 51 bzw. 52 an bzw. in den Rückflächen bzw. Rückseiten der linken und rechten Seitenspiegel 6 (L, R) derart vorgesehen, dass die betreffenden Infrarot-Markierungseinrichtungen in entsprechender Weise wie bei der zuvor erwähnten dritten Ausführungsform von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet sind. Ferner ist eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 53 oberhalb der Scheinwerfers 3 an der vorderen Verkleidung 1 derart vorgesehen, dass sie von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet ist.
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Bei diesem Beispiel wird ein umgedrehtes Dreieck 54, an dessen Spitzen die ersten bis dritten Infrarot-Markierungseinrichtungen 51 bis 53 vorgesehen sind, oberhalb des Scheinwerfers 3 in einem Infrarotbild von der Vorderseite des Fahrzeugs erkannt.
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6 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs vom Motorrollertyp mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einem nicht erfindungsgemäßen Beispiel. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie jene in der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Hier ist ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 61 und 62 in den Rückseiten der linken bzw. rechten Seitenspiegel 6 (L, R) derart vorgesehen, dass sie von dem Fahrzeugkörper aus in entsprechender Weise wie bei den zuvor erwähnten dritten und vierten Ausführungsform und dem ersten Beipiel nach vorn gerichtet sind. Ferner ragt bei diesem Beispiel ein Tragteil 60 von der Mitte des Fahrzeugkörpers in Bezug auf die Querrichtung nach oben, und eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 63 ist in bzw. an einem oberen Teil des Tragteiles 60 derart angebracht, dass sie von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet ist.
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Bei diesem Beispiel wird ein umgedrehtes Dreieck 64, an dessen Spitzen die ersten bis dritten Infrarot-Markierungseinrichtungen 61 bis 63 vorgesehen sind, oberhalb des Scheinwerfers 3 in einem Infrarotbild von der Vorderseite des Fahrzeugs erkannt. Es kann eine der Infrarot-Markierungseinrichtungen an einer hohen Stelle angeordnet sein, womit die Fähigkeit verbessert ist, die Infrarot-Markierungseinrichtung zu erkennen.
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Gemäß der Beschreibung der zuvor erwähnten Ausführungsformen sind die Infrarot-Markierungseinrichtungen auf drei Stellen verteilt und dort angebracht, und ein Dreieck, an dessen Spitzen die Infrarot-Markierungseinrichtungen vorgesehen sind, ist virtuell gebildet, wenn das Fahrzeug von vorn betrachtet wird. Die vorliegende Erfindung ist indessen allein hierauf nicht beschränkt, und die Infrarot-Markierungseinrichtungen können auf vier oder mehr Stellen verteilt und dort angebracht sein.
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7 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einem weiteren nicht erfindungsgemäßen Beispiel. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie bei der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Hier ist ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 71 und 72 in den Rückseiten der linken und rechten Seitenspiegel 6 (L, R) derart vorgesehen, dass die betreffenden Infrarot-Markierungseinrichtungen von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet sind. Ferner sind dritte und vierte Infrarot-Markierungseinrichtungen 73 und 74 in Reflektorflächen der paarweise vorgesehenen linken und rechten Blinkerleuchten 4 (L, R) untergebracht.
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Bei diesem Beispiel wird ein Trapez 75, an dessen Spitzen die ersten bis vierten Infrarot-Markierungseinrichtungen 71 bis 74 vorgesehen sind, oberhalb des Scheinwerfers 3 in einem Infrarotbild von der Vorderseite des Fahrzeugs her erkannt.
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8 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs vom Motorrollertyp mit einer Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie jene in der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Bei dieser Ausführungsform ist ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 81, 82 in den Rückseiten der linken und rechten Seitenspiegel 6 (L, R) untergebracht. Überdies ragt in entsprechender Weise wie bei der zuvor erwähnten sechsten Ausführungsform ein Tragteil 80 von der Mitte des Fahrzeugkörpers in Bezug auf die Querrichtung nach oben, und eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 83 ist in bzw. an dem oberen Teil des Tragteiles 80 derart angebracht, dass es von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet ist. Überdies ist eine vierte Infrarot-Markierungseinrichtung 84 unterhalb des Scheinwerfers 3 an der vorderen Verkleidung 1 derart vorgesehen, dass sie von dem Fahrzeugkörper in entsprechender Weise wie bei den zuvor erwähnten ersten bis dritten Ausführungsformen nach vorn gerichtet ist.
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Bei dieser Ausführungsform wird ein langer Rhombus 85, an dessen Spitzen die ersten bis vierten Infrarot-Markierungseinrichtungen 81 bis 84 vorgesehen sind, oberhalb des Scheinwerfers 3 in einem Infrarotbild von der Vorderseite des Fahrzeugs erkannt.
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9 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs vom Motorrollertyp mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie jene in der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Bei dieser Ausführungsform ist ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 91 und 92 in den Rückseiten der linken und rechten Seitenspiegel 6 (L, R) vorgesehen. Ferner ist ein Paar von dritten und vierten Infrarot-Markierungseinrichtungen 93 und 94 auf den linken und rechten Seiten nahe der linken und rechten Ränder bzw. Kanten der vorderen Verkleidung 1 unterhalb des Scheinwerfers 3 derart angebracht, dass diese Infrarot-Markierungseinrichtungen von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet sind. Überdies ist eine fünfte Infrarot-Markierungseinrichtung 95 oberhalb des Scheinwerfers 3 an der vorderen Verkleidung 1 so vorgesehen, dass sie von dem Fahrzeugkörper aus nach vorn gerichtet ist.
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Bei dieser Ausführungsform werden zwei Dreiecke 91-92-95 und 93-94-95, die die Infrarot-Markierungseinrichtung 95 gemeinsam verwenden und die einander gegenüber liegen, in einem Infrarotbild von der Vorderseite des Fahrzeugs erkannt.
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Entsprechend dieser Ausführungsform weist die Figur mit den Spitzen, an denen fünf Infrarot-Markierungen vorgesehen sind, eine spezifische Form auf, und es kann leicht erkannt werden, ob in dem Infrarotbild erscheinende Infrarotlichtquellen Infrarot-Markierungseinrichtungen oder Quellen anderen äußeren Lichtes sind.
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Jede der zuvor erwähnten Ausführungsformen ist unter Heranziehung eines zweirädrigen Fahrzeugs als Beispiel beschrieben worden, welches eine vordere Verkleidung 1 aufweist. Die vorliegende Erfindung ist indessen allein hierauf nicht beschränkt, und sie kann ebenso bei einem zweirädrigen Fahrzeug ohne eine vordere Verkleidung angewandt werden.
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10 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs vom Motorrollertyp mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie jene in der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Bei einem zweirädrigen Kraftfahrzeug ohne eine vordere Verkleidung können die Infrarot-Markierungseinrichtungen auf ein Paar von linken und rechten Blinkleuchtenstreben 101 (L, R), welche die linken bzw. rechten Blinkleuchten 4 (L, R) tragen, eine Messinstrumenteneinheit 102, eine Handgriffstrebe 103, ein Paar von linken und rechten Handgriffrohren 104 (L, R) und dergleichen verteilt und dort angebracht sein.
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11 zeigt eine Vorderansicht eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs vom Motorrollertyp mit einer angebrachten Fahrzeugerkennungsvorrichtung gemäß einer noch weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie jene in der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Bei dieser Ausführungsform ist ein Paar von ersten und zweiten Infrarot-Markierungseinrichtungen 111 und 112 auf der linken bzw. rechten Seite einer Handgriffabdeckung 8 vorgesehen, die so vorgesehen ist, dass sie einen mittleren Teil des Handgriffs abdeckt. Eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 113 ist in dem mittleren oberen Teil einer vorderen Abdeckung 9 angebracht.
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Auch bei dieser Ausführungsform wird ein umgedrehtes Dreieck 114, an dessen Spitzen die ersten bis dritten Infrarot-Markierungseinrichtungen 111 bis 113 vorgesehen sind, in einem Infrarotbild von der Vorderseite des Fahrzeugs erkannt.
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Bei jeder der oben erwähnten Ausführungsformen sind die Infrarot-Markierungseinrichtungen als in bzw. an der Vorderseite des Fahrzeugs befindlich beschrieben worden. Die Infrarot-Markierungseinrichtungen können indessen so vorgesehen sein, dass sie von der Rückseite des Fahrzeugs zu erkennen sind.
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12 zeigt eine Rückansicht einer weiteren, nicht erfindungsgemäßen Ausführungsform, die mit Infrarot-Markierungseinrichtungen im hinteren Teil des Fahrzeugs versehen ist. Dabei bezeichnen dieselben Bezugszeichen wie jene in der obigen Beschreibung entsprechende Teile.
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Bei dieser Ausführungsform ist ein Schluss- bzw. Rücklicht 124 in der Mitte einer hinteren Verkleidung 128 installiert, und ein Paar von linken und rechten Blinkleuchten 125 (L, R) ist unterhalb des Rücklichts 124 installiert. Erste und zweite Infrarot-Markierungseinrichtungen 121 und 122 sind in Abstand voneinander auf beiden Seiten des Rücklichts 124 angeordnet. Eine dritte Infrarot-Markierungseinrichtung 123 ist in der unteren Mitte eines Kennzeichenhalters 126 angebracht.
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Auch bei dieser Ausführungsform wird ein umgedrehtes Dreieck 129, an dessen Spitzen die ersten bis dritten Infrarot-Markierungseinrichtungen 121 bis 123 vorgesehen sind, in einem Infrarotbild von der Rückseite des Fahrzeugs erkannt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vordere Abdeckung
- 2
- Schutzscheibe
- 3
- Scheinwerfer
- 4, 9
- Blinkleuchte
- 5
- Griff
- 6
- Seitenspiegel
- 11
- erste Infrarot-Markierungseinrichtung
- 12
- zweite Infrarot-Markierungseinrichtung
- 13
- dritte Infrarot-Markierungseinrichtung