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DE102013203291B3 - Fingerklemmschutz an einer Tür - Google Patents

Fingerklemmschutz an einer Tür Download PDF

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DE102013203291B3
DE102013203291B3 DE201310203291 DE102013203291A DE102013203291B3 DE 102013203291 B3 DE102013203291 B3 DE 102013203291B3 DE 201310203291 DE201310203291 DE 201310203291 DE 102013203291 A DE102013203291 A DE 102013203291A DE 102013203291 B3 DE102013203291 B3 DE 102013203291B3
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door
door leaf
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DE201310203291
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English (en)
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Peter Oßner
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Original Assignee
Individual
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Abstract

Es wird eine Anschlagtür (1) offenbart, die folgendes umfasst: a) ein Türblatt (10), eine Türzarge (20) und ein Gelenk (40, 50, 60) mit einer Schwenkachse (S), b) wobei das Türblatt (10) um die Schwenkachse (S) des Gelenks (40, 50, 60) in Bezug auf die Türzarge (20) hin- und her schwenkbar ist, c) wobei bei geschlossener Tür (1) im Bereich der zwischen Türzarge (20) und Schließfläche (11) des Türblatts (10) gebildeten Ecke ein Spalt (30) gebildet ist und d) wobei der Spalt (30) von der Türzarge (20) und einer an dem Türblatt (10) angeordneten Bogenfläche (14) eingefasst ist, wobei die Bogenfläche (14) um die Schwenkachse (S) gekrümmt ist und sich parallel entlang der Schwenkachse (S) erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tür, insbesondere eine Anschlagtür, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Tür bildet einen Klemmschutz, der das Einklemmen eines Körperteils, insbesondere eines Fingers, verhindert.
  • Türen umfassen in der Regel ein Türblatt, eine Türzarge und ein Gelenk mit einer Schwenkachse, welches zu einer der Zargen oder Laibungsschenkel der Tür hingerückt ist und welches das Türblatt schwenkbar mit der Türzarge verbindet. Das Türblatt ist um die Schwenkachse des Gelenks in Bezug auf die Türzarge hin- und her schwenkbar.
  • Bei Türen besteht das große Problem, dass zwischen dem anschlagseitigen Schenkel der Zarge und dem Türblatt ein Nebenschließspalt besteht, dessen Spaltbreite sich beim Öffnen der Tür vergrößert und beim Schließen der Tür verkleinert. Beim Schließen der Tür besteht die Gefahr, dass in dem Nebenschließspalt befindliche Gegenstände oder Körperteile zwischen Türblatt und Türzarge eingeklemmt werden. Bei Kinder besteht diese Gefahr im Besonderen, da der Nebenschließspalt offenbar magisch anziehend ist. Daher sind an Nebenschließspalten von Türen hervorgerufene Fingerquetschungen häufige Verletzungen bei Kinder.
  • Um die Gefahr von Fingerquetschungen zu verhindern, sind diverse Einrichtungen bekannt, die teilweise für öffentliche Gebäude, wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderkrippen, vorgeschrieben sind und die Verletzungsgefahr an Nebenschließspalten verhindern sollen.
  • Die DE 10 2011 056 056 B3 schlägt eine Tür vor, deren anschlagseitige Stirnfläche eine Bogenfläche ist, welche einen öffnungsseitigen und einen schließseitigen Nebenschließspalt begrenzt. Hierdurch steht das Türblatt über die öffnungsseitige Stirnfläche Türrahmens hervor.
  • Die GB 2 214 213 A offenbart eine Tür, deren Türblatt ein anschlagseitig befestigtes bogenförmiges Profil aufweist, welches einen öffnungsseitigen und schließseitigen Nebenschließspalt begrenzt. Das Türblatt kann hierdurch dünner als das der DE 10 2011 056 056 B3 ausgestaltet sein. Allerdings beeinträchtigt das bogenförmige Profil das Erscheinungsbild der Tür.
  • Aus dem Stand der Technik sind zum Beispiel rolloartige Abdeckungen bekannt, bei dem ein Ende des Rollos am Türblatt und das andere Ende des Rollos, welches in einem automatischen Aufroller angeordnet ist, an der Türzarge, insbesondere dem anschlagseitigen Schenkel der Türzarge befestigt sind. Die Aufrollachse ist parallel zur Schwenkachse der Tür. Wird die Tür geöffnet, wird das Rollo aus dem automatischen Aufroller herausgezogen und deckt hierbei die Nebenschließkante ab. Wird die Tür geschlossen, wird das Rollo in den automatischen Aufroller aufgerollt und deckt während des Schließens und bei geschlossener Tür den Nebenschließspalt ab. Diese Rollos haben sich grundsätzlich bewährt. Der Vorteil dieser Rollos ist, dass sie an bestehenden Türen nachgerüstet werden können. Bauartbedingt weist das Rollo bewegliche Teile, insbesondere Federn auf, welche den automatischen Aufroller vorspannen. Dies ist wartungsintensiv und störungsanfällig. Da das Rollo sichtbar ist, beeinträchtigt es das Design der Tür und trifft somit nicht jedermanns Geschmack.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Tür, insbesondere eine Anschlagtür, mit einer Fingerklemmschutzeinrichtung bereitzustellen, die das ästhetische Erscheinungsbild der Tür verbessert und wartungsarm ist.
  • Diese Aufgabe wird von der Tür mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Figuren.
  • Die Erfindung geht von einer Tür aus, die ein Türblatt, eine Türzarge und ein Gelenk mit einer Schwenkachse umfasst, wobei das Türblatt um die Schwenkachse des Gelenks in Bezug auf die Türzarge hin- und her schwenkbar ist.
  • Eine Anschlagtür, die auch als Schwenktür bezeichnet wird, ist eine Tür, deren Türblatt an einer Seite des Türrahmens angeschlagen, d. h. schwenkbar befestigt ist. Die Seite, an der die Schwenkachse angeordnet ist oder zu der die Schwenkachse hin versetzt ist, wird als Anschlagsseite bezeichnet. Die gegenüberliegende Seite der Tür wird als Schlossseite bezeichnet, da dort normalerweise ein Schloss angeordnet ist. Ist von einer Schlossseite die Rede, muss aber nicht notwendigerweise ein Schloss an der Tür angeordnet sein. Die Tür ist so ausgestaltet, dass sie aus der geschlossenen Position des Türblatts in nur eine Richtung geöffnet, d. h. geschwenkt werden kann.
  • Die Türzarge umfasst zumindest einen anschlagseitigen Schenkel, der sich von der Oberseite des Türblatts bis zur Unterseite des Türblatts entlang der Schwenkachse des Gelenks, insbesondere parallel zu der Schwenkachse, erstreckt. Der anschlagseitige Schenkel wird manchmal als Steher oder als Laibungsschenkel bezeichnet. Die Türzarge kann zusätzlich zu dem anschlagseitigen Schenkel einen senkrecht dazu angeordneten Schenkel oberhalb des Türblatts aufweisen. Dieser Schenkel erstreckt sich vorzugsweise von der anschlagseitigen Stirnseite des Türblatts bis zur schlossseitigen Stirnseite des Türblatts. Dieser Schenkel wird auch als Türsturz bezeichnet, der den oberen Teil der Zarge bildet. In bevorzugten Ausführungen weist die Türzarge einen schlossseitigen Schenkel auf, der parallel zu dem anschlagseitigen Schenkel verläuft und ebenfalls als Steher oder Laibungsschenkel bezeichnet werden kann. Dieser Schenkel erstreckt sich insbesondere von der Oberseite des Türblatts bis zur Unterseite des Türblatts. Der Türsturz verbindet den anschlagseitigen Schenkel und den schlossseitigen Schenkel an der Oberseite der Tür oder des Türblatts.
  • Da sogenannte Stulptüren ebenfalls Anschlagtüren sind, und die Erfindung auch bei Stulptüren angewendet werden kann, ist – je nach Bauart der Anschlagtür – ein schlossseitiger Schenkel der Zarge nicht zwingend erforderlich. Unter einer Stulptür versteht man zweiflüglige Anschlagtüren, bei denen beide Türblätter ohne einen Mittelpfosten aufeinander schlagen. Bei einer zweiflügligen Stulptür kann eines der beiden Türblätter einen sogenannten Schlossflügel bilden, der für den üblichen Durchgangsverkehr gedacht ist. Das andere Türblatt kann einen sogenannten Standflügel bilden, der zum Beispiel über Treibstangen feststellbar ist.
  • Optional kann die Tür eine Türschwelle aufweisen, welche den bodenseitigen Abschluss der Tür bildet und sich von dem anschlagseitigen Schenkel bis zur schlossseitigen Stirnseite des Türblatts oder bis zu den schlossseitigen Schenkel der Türzarge erstreckt. Die Türschwelle kann Bestandteil der Türzarge oder des Bodens des Gebäudes, in dem die Tür eingebaut ist, sein.
  • Bei bevorzugten Ausführungen bildet die Türzarge einen drei- oder vierseitigen Rahmen um das Türblatt. Die drei Seiten können z. B. von dem anschlagseitigen Schenkel, dem schlossseitigen Schenkel und dem Türsturz gebildet werden. Ein vierseitiger Rahmen kann zusätzlich an einer vierten Seite von der Türschwelle, begrenzt werden.
  • Das Türblatt bildet den beweglichen Teil der Tür. Das Türblatt ist zum Beispiel plattenförmig. Die in Öffnungsrichtung des Türblatts weisende Fläche kann als Öffnungsfläche bezeichnet werden. Die in Schließrichtung der Tür weisende Fläche kann als Schließfläche bezeichnet werden. Zwischen der Öffnungsfläche und der Schließfläche weist die Tür an ihren vier Seiten jeweils eine Stirnfläche auf. Die Stirnfläche kann zum Beispiel senkrecht auf der Schließ- oder Öffnungsfläche stehen. Die zur Anschlagsseite hin weisende Stirnfläche kann als anschlagsseitige Stirnfläche bezeichnet werden. Die zur Schlossseite hin weisende Stirnfläche kann als schlossseitige Stirnfläche bezeichnet werden. Die zum Türsturz weisende Stirnfläche kann als obere oder türsturzseitige Stirnfläche bezeichnet werden. Die zur Türschwelle weisende Stirnfläche kann als untere oder schwellenseitige Stirnfläche bezeichnet werden.
  • Das Türblatt ist zwischen einer geschlossenen Position, in der sie am Türrahmen oder einer Dichtung des Türrahmens anliegt, und einer geöffneten Position, in der das Türblatt in Bezug auf ihre geschlossene Position um die Schwenkachse verschwenkt ist, hin- und her schwenkbar sein.
  • Bei geschlossener Tür ist in dem Bereich der Ecke, die zwischen der Türzarge, insbesondere dem anschlagseitigen Schenkel, und der Schließfläche des Türblatts gebildet wird, ein Spalt gebildet. Dieser Spalt kann als Nebenschließspalt bezeichnet werden und ist auch bei herkömmlichen Türen vorhanden. Wird eine herkömmliche Tür geöffnet, vergrößert sich dieser Spalt, wodurch Gegenstande oder Körperteile in diesem Spalt angeordnet werden können, was zu der eingangs beschriebenen Problematik führt.
  • Das Türblatt weist eine Bogenfläche auf, welche um die Schwenkachse gekrümmt ist und sich parallel entlang der Schwenkachse erstreckt. Diese Bogenfläche kann auch als Rundung bezeichnet werden. Der Spalt, insbesondere der Nebenschließspalt, wird von der Türzarge, insbesondere dem anschlagseitigen Schenkel und der an dem Türblatt angeordneten Bogenfläche eingefasst. Dies bewirkt, dass beim Öffnen und Schließen der Tür oder allgemein beim Verschwenken des Türblatts die Bogenfläche an der ortsfesten Spaltbegrenzung der Türzarge, insbesondere des anschlagsseitigen Schenkels, vorbei geschwenkt wird oder/und dass beim Verschwenken des Türblatts die Bogenfläche an der Spaltbegrenzung entlang bewegt wird. Hierbei bleibt der Spalt hinsichtlich seiner Spaltbreite bestehen. Abhängig von der Ausgestaltung des Bogens, insbesondere ob es sich um einen Bogen mit einer konstanten Krümmung oder einer veränderlichen Krümmung handelt, kann der Spalt hinsichtlich seiner Spaltbreite konstant sein oder in gewissen Grenzen variieren. Beispielsweise kann der Bogen aus mehreren Geradenstücken zusammengesetzt sein, die einen quasirunden Bogen bilden. Die Spaltbreite ist in einer Vielzahl von Schwenkpositionen, vorzugsweise allen Schwenkpositionen der Tür so, dass ein Zugriff in den Spalt mittels eines Fingers nicht möglich ist. Vorzugsweise kann die Spaltbreite < 10 mm, insbesondere < 8 mm und besonders bevorzugt < 4 mm sein.
  • Alternativ oder zusätzlich bewirkt die von der Schwenkachse beabstandete und um die Schwenkachse gekrümmte Bogenfläche, dass die Bogenfläche in einer Vielzahl von Schwenkpositionen, vorzugsweise allen Schwenkpositionen, des Türblatts zwischen der Spaltbegrenzung der Türzarge und der Schwenkachse angeordnet ist, insbesondere auf einer gedachten geraden Verbindungslinie, welche durch die Schwenkachse und durch die Spaltbegrenzung verläuft. Mit anderen Worten liegt die Bogenfläche in einer Vielzahl von Schwenkpositionen des Türblatts der ortsfesten Spaltbegrenzung der Türzarge gegenüber, insbesondere entlang der gedachten Verbindungslinie.
  • In bevorzugten Ausführungsformen ist die Spaltbreite in einer Vielzahl von Schwenkpositionen des Türblatts, insbesondere in allen Schwenkpositionen, im Wesentlichen konstant.
  • Der Spalt mündet bei geschlossener Tür vorzugsweise in die Ecke, die zwischen der zur Schlossseite weisenden Fläche des anschlagseitigen Schenkels der Türzarge und der Schließfläche des Türblatts gebildet wird. Die Bogenfläche ist um die Schwenkachse gekrümmt. Bevorzugt ist in dem Zentrum der Krümmung der Bogenfläche, insbesondere im Krümmungsmittelpunkt, die Schwenkachse angeordnet. Sofern die Krümmung konstant ist, bzw. der Bogen ein Kreisbogen ist, ist es bevorzugt, dass das Zentrum, insbesondere der Krümmungsmittelpunkt oder der Mittelpunkt des Kreisbogens auf der Schwenkachse liegt. Sofern die Krümmung nicht konstant, d. h. veränderlich, ist, ist es bevorzugt, dass das Zentrum der Krümmung oder die Krümmungspunkte zumindest im Bereich der Schwenkachse angeordnet sind.
  • Vorzugsweise wird die Bogenfläche von dem Türblatt gebildet. Z. B. kann an dem Türblatt ein Zusatzteil, wie zum Beispiel ein Profilteil, angeordnet sein, welches die Bogenfläche des Türblatts bildet.
  • Die Bogenfläche erstreckt sich ferner parallel entlang der Schwenkachse. Vorzugsweise ist die Bogenfläche entlang der Schwenkachse gerade, d. h. nicht gekrümmt. Ist der Bogen der Bogenfläche kreisbogenförmig, ist die Bogenfläche vorzugsweise zylindermantelförmig.
  • Die Bogenfläche erstreckt sich vorzugsweise zwischen der oberen Stirnfläche und der unteren Stirnfläche des Türblatts, insbesondere von der oberen Stirnfläche bis zur unteren Stirnfläche des Türblatts.
  • In bevorzugten Ausführungsformen ist die Bogenfläche mit einem Bogenabschnitt um die Schwenkachse gekrümmt, der zwischen 70° und 110°, insbesondere in etwa 90° beträgt. Die Bogenfläche erstreckt sich vorzugsweise von der Schließfläche des Türblatts bis zur anschlagsseitigen Stirnfläche des Türblatts, oder zumindest zwischen diesen Stirnflächen.
  • Insbesondere kann der Radius der Krümmung der Krümmungsfläche mindestens ein Viertel oder mindestens ein Drittel, vorzugsweise die Hälfte der Dicke des Türblatts, d. h. des Abstands zwischen Öffnungsfläche und Stirnfläche, betragen. Der Radius der Krümmungsfläche kann vorzugsweise maximal die Dicke des Türblatts, vorzugsweise maximal Dreiviertel oder maximal Zweidrittel, vorzugsweise die Hälfte der Türblattdicke betragen.
  • Allgemein bevorzugt ist es, dass die Schwenkachse des Gelenks durch das Türblatt verläuft, insbesondere von der oberen Stirnfläche zu der unteren Stirnfläche des Türblatts.
  • Ferner ist es allgemein bevorzugt, dass die Krümmung in die anschlagseitige Stirnfläche des Türblatts mündet, die eine ebene Fläche ist und vorzugsweise in etwa senkrecht auf der Öffnungsfläche und/oder Schließfläche des Türblatts steht.
  • Beispielsweise kann die Schwenkachse in etwa mittig zwischen der Schließfläche und der Öffnungsfläche angeordnet sein, insbesondere in Dickenrichtung des Türblatts, wobei bevorzugt ist, dass die Krümmung der Bogenfläche konstant ist und einen Radius aufweist, der in etwa die Hälfte der Dicke des Türblatts beträgt. Bevorzugt ist die Schwenkachse in etwa mit dem Maß des Radius von der anschlagseitigen Stirnseite beabstandet. In diesem Fall beträgt der Bogenwinkel des Bogenabschnitts der Bogenfläche in etwa 90°.
  • Die Spaltbegrenzung der Türzarge bzw. des anschlagseitigen Schenkels erstreckt sich vorzugsweise parallel zur Schwenkachse insbesondere von der Oberseite des Türblatts bis zur Unterseite des Türblatts, bevorzugt zumindest soweit wie sich die Bogenfläche entlang der Schwenkachse erstreckt. Die Spaltbegrenzung kann eine Kante sein oder aufweisen, wobei die Kante vorzugsweise von der zur Schlossseite weisenden Stirnfläche des anschlagseitigen Schenkels gebildet wird. Die Spaltbegrenzung kann diese Kante sein. Alternativ kann die Spaltbegrenzung eine gekrümmte Fläche sein, die vorzugsweise an dieser Kante auf die zur Schlossseite weisenden Stirnfläche trifft. Die Krümmung der gekrümmten Fläche kann zum Beispiel das gleiche Zentrum wie der Bogenabschnitt aufweisen, allerdings mit einem größeren Radius. Vorzugsweise ist die Bogenfläche konvex gekrümmt, wobei die gekrümmte Fläche der Türzarge konkav gekrümmt ist. Die gekrümmte Fläche der Türzarge ist vorzugsweise entlang der Schwenkachse gerade.
  • In bevorzugten Ausführungen kann die Öffnungsfläche des Türblatts bündig mit der zur Öffnungsseite weisenden Fläche der Türzarge, insbesondere des anschlagseitigen Schenkels sein. D. h. insbesondere, dass die Öffnungsfläche des Türblatts und die zur Öffnungsseite weisende Fläche der Türzarge in einer gemeinsamen Ebene liegen und parallel zueinander sind. Vorzugsweise ist die Öffnung des Türblatts auch bündig mit der zur Öffnungsseite weisenden Fläche des Türsturzes und/oder des schlossseitigen Schenkels.
  • In einem bevorzugten Beispiel kann in dem Nebenschließspalt eine an der Türzarge befestigte Lippe, insbesondere aus einem elastischen Material, insbesondere Gummi angeordnet sein. Hierdurch kann der Zugriff in den Spalt vermieden werden und/oder eine verbesserte Abdichtung gegenüber Schall oder Luftzug erreicht werden. Zum Beispiel kann die Lippe an der Krümmungsfläche anliegen oder mit einem bestimmten Maß zur Bildung einer bestimmten Spaltbreite, wie zum Beispiel mit oben genannten Maßen, welche einen Zugriff in dem Spalt verhindern, beabstandet sein.
  • Insbesondere kann die Spaltbegrenzung der Türzarge von der Türzarge selbst oder einem an der Türzarge befestigten Element, wie zum Beispiel einer Leiste, gebildet werden. Eine solche Leiste kann zum Beispiel aus Kunststoff oder einem elastischen Material gebildet sein.
  • Erfindungsgemäß ist zwischen der anschlagseitigen Stirnfläche des Türblatts und der Zarge, insbesondere dem anschlagseitigen Schenkel, ein zur Öffnungsseite des Türblatts mündender Spalt gebildet, dessen Spaltbreite so bemessen ist, dass einerseits ein Zugriff nicht möglich ist und andererseits die zwischen der anschlagseitigen Stirnfläche und der Öffnungsfläche gebildete Kante des Türblatts beim Aufschwenken des Türblatts nicht mit dem Türrahmen kollidiert. Die Spaltbreite kann zum Beispiel < 10 mm, vorzugsweise < 8 mm sein. Beispielsweise kann das Türblatt eine erste zur Anschlagseite weisende anschlagseitige Stirnfläche und eine zweite zur Anschlagseite weisende anschlagseitige Stirnfläche, die in Bezug auf die erste anschlagseitige Stirnfläche versetzt, insbesondere zum anschlagseitigen Schenkel hin versetzt, angeordnet ist, aufweisen. Der zur Öffnungsseite des Türblatts mündende Spalt wird dann vorzugsweise zwischen der ersten anschlagseitigen Stirnfläche und der Zarge, insbesondere dem anschlagseitigen Schenkel gebildet, insbesondere mit den genannten Spaltbreiten. Insbesondere können die erste und zweite Stirnfläche parallel zueinander angeordnet und in Normalenrichtung voneinander beabstandet sein. Insbesondere kann die Bogenfläche in die zweite anschlagseitige Stirnfläche münden oder in diese übergehen. Die anschlagseitige Stirnfläche, insbesondere die erste anschlagseitige Stirnfläche oder die zweite anschlagseitige Stirnfläche, kann jeweils eine ebene Fläche sein, die z. B. in etwa senkrecht auf der Öffnungsfläche und/oder der Schließfläche des Türblatts steht.
  • Insbesondere kann der anschlagseitige Schenkel der Türzarge einen länglichen Leistenabschnitt aufweisen, dessen Längsrichtung sich entlang des anschlagseitigen Schenkels oder der Schwenkachse erstreckt und der eine in Dickenrichtung des Türblatts bei geschlossener Tür erstreckte Leistendicke aufweist, wobei zwischen dem Leistenabschnitt und der anschlagseitigen Stirnfläche des Türblatts, insbesondere der ersten anschlagseitigen Stirnfläche, der zur Öffnungsseite mündende Spalt gebildet ist, dessen Spaltbreite so bemessen ist, dass ein Zugriff in den Spalt nicht möglich ist. Die Leistendicke ist so bemessen, dass die zwischen der, insbesondere ersten, anschlagseitigen Stirnfläche und der Öffnungsfläche gebildete Kante beim Aufschwenken des Türblatts nicht mit dem Türrahmen oder der Leiste kollidiert. Die Leiste weist hierzu einen Mindestabstand von der Schwenkachse auf, der größer ist als der Abstand der zwischen der, insbesondere ersten, anschlagseitigen Stirnfläche und der Öffnungsfläche gebildeten Kante von der Schwenkachse.
  • Die Leiste oder der Leistenabschnitt kann von dem anschlagseitigen Schenkel, insbesondere monolithisch, oder von einem separaten Teil, welches an dem anschlagseitigen Schenkel befestigt ist, gebildet werden.
  • Bevorzugt kann der anschlagsseitige Schenkel der Türzarge eine Hinterschneidung aufweisen, die sich an den zur Öffnungsseite mündenden Spalt oder/und Leistenabschnitt anschließt. Hierdurch kann die zwischen der, insbesondere ersten, anschlagseitigen Stirnfläche und der Öffnungsfläche gebildete Kante beim Aufschwenken des Türblatts in die Hinterschneidung schwenken. Die Hinterschneidung kann zum Beispiel nutförmig sein, wobei deren Nutgrund versetzt zu der den Spalt begrenzenden Stirnfläche des Leistenabschnitts angeordnet ist. Die in Dickenrichtung des Türblatts bei geschlossener Tür erstreckende Nutbreite ist vorzugsweise größer als die Leistendicke.
  • Der Leistenabschnitt kann eine Begrenzungsfläche aufweisen, welche die Hinterschneidung seitlich begrenzt, insbesondere eine Nutflanke der nutförmigen Hinterschneidung bildet. Die Begrenzungsfläche kann z. B. parallel oder nicht-parallel zu der öffnungsseitigen Stirnfläche der Zarge angeordnet sein. Ist die Begrenzungsfläche nicht-parallel zu der öffnungsseitigen Stirnfläche angeordnet ist sie vorzugsweise in Bezug auf die öffnungsseitige Stirnfläche in einem spitzen Winkel angeordnet und insbesondere zur Schwenkachse hin geneigt. Mit anderen Worten kann die Leistendicke des Leistenabschnitts zum öffnungsseitigen Spalt hin abnehmen oder der Leistenabschnitt sich zum öffnungsseitigen Spalt hin verjüngen, insbesondere konisch verjüngen. Hierdurch wird die Stabilität des Leistenabschnitts verbessert und sichergestellt, dass die Spaltbreite gering gehalten werden kann, ohne dass die Kante des Türblatts beim Aufschwenken mit dem Leistenabschnitt kollidiert.
  • In bevorzugten Ausführungen kann zwischen der ersten anschlagseitigen Stirnfläche und der zweiten anschlagseitigen Stirnfläche ein Dichtungselement, insbesondere eine Dichtlippe, angeordnet sein, welches in der geschlossenen Position des Türblatts an der Türzarge oder dem Leistenabschnitt, insbesondere an der Begrenzungsfläche des Leistenabschnitts, welche die Hinterschneidung seitlich begrenzt, anliegt. Das aus einem elastomeren Material, wie z. B. Gummi oder Kautschuk, gebildete Dichtungselement ist vorzugsweise an dem Türblatt befestigt. Dadurch kann das Dichtungselement mit dem Türblatt relativ zu der Zarge mitbewegt werden. Das Dichtungselement ist vorzugsweise länglich und erstreckt sich mit seiner Längsrichtung entlang, insbesondere parallel zu der Schwenkachse, und vorzugsweise von der oberen Stirnfläche bis zur unteren Stirnfläche des Türblatts. Das Dichtungselement kann in einer an dem Türblatt gebildeten Nut aufgenommen sein, deren Nutlängsachse sich vorzugsweise entlang, insbesondere parallel zu der Schwenkachse, erstreckt. Die Nut ist bevorzugt zwischen der ersten und der zweiten anschlagseitigen Stirnfläche gebildet.
  • Obwohl es bevorzugt ist, dass die Zarge und das Türblatt jeweils aus einem Holzwerkstoff gebildet sind, sind sie nicht hierauf beschränkt. Vielmehr können die Zarge und/oder das Türblatt aus Metall oder Kunststoff gebildet sein.
  • In bevorzugten Ausführungen wird das Gelenk, insbesondere Schwenkgelenk von einem oberen Schwenkgelenk und einem unteren Schwenkgelenk gebildet. Das obere Schwenkgelenk ist im Bereich der Oberseite des Türblatts und das untere Schwenkgelenk ist im Bereich der Unterseite des Türblatts angeordnet.
  • Das obere Schwenkgelenk weist einen ersten Beschlag mit einem Zapfen und einen zweiten Beschlag mit einer Zapfenaufnahme auf. Der erste Beschlag kann an der Türzarge und der zweite Beschlag an der oberen Stirnfläche des Türblatts angeordnet sein. Alternativ können der erste Beschlag an der oberen Stirnfläche des Türblatts und der zweite Beschlag an der Türzarge angeordnet sein. Der Zapfen ist in der Zapfenaufnahme angeordnet. Der Zapfen und die Zapfenaufnahme weisen eine gemeinsame Rotationsachse auf, welche der Schwenkachse entspricht.
  • Der erste Beschlag oder der zweite Beschlag kann an dem anschlagseitigen Schenkel oder/und dem Türsturz befestigt sein. Der erste oder der zweite Beschlag kann eine Grundplatte aufweisen, wobei die Grundplatte in der Stirnfläche, an der sie angeordnet ist, versenkt angeordnet sein kann, so dass zum Beispiel die Fläche der Grundplatte bündig mit der Stirnfläche, an der die Grundplatte angeordnet ist, abschließt. Die Fläche, in der die Grundplatte zum Beispiel versenkt angeordnet ist, kann die obere Stirnfläche des Türblatts oder die zur oberen Stirnfläche des Türblatts weisende Stirnfläche des Türsturzes sein.
  • Bevorzugt kann der erste Beschlag ein Zapfenband sein, dessen Zapfen in einer Führung des Zapfenbands mittels einer Verstelleinrichtung des Zapfenbands entlang der Schwenkachse verschiebbar aufgenommen ist. Die Verstelleinrichtung des Zapfenbands kann zum Beispiel eine Schraube sein, die mittels eines Hebels, der drehbar an dem Zapfenband angeordnet ist, mit dem Zapfen verbunden ist. Ein Hebelarm des Hebels kann in einem axialfesten aber drehbaren Eingriff mit der Verstelleinrichtung sein, wobei ein zweiter Hebelarm des Hebels in einem axialfesten, vorzugsweise drehfesten Eingriff mit dem Zapfen sein kann. Die Schraube weist vorzugsweise eine Drehachse auf, die parallel zu der Schwenkachse ist und von der Schwenkachse beabstandet ist. Die Schlüsselaufnahme der Schraube ist von der gleichen Seite der Grundplatte her zugänglich, wie der Zapfen aus der Grundplatte ausfahrbar ist.
  • Durch Drehen der Schraube zum Beispiel mit einem Schraubenschlüssel, der in die Schlüsselaufnahme der Schraube gesteckt werden kann, wobei der Schraubenschlüssel ein Schraubendreher, ein Inbusschlüssel oder dergleichen sein kann, kann die Schraube hin und her gedreht werden, wodurch der Zapfen aus bzw. einfährt.
  • Dieses Zapfenband ist besonders vorteilhalft, um eine einfache Montage des Türblatts an der Türzarge zu ermöglichen. Derartige Zapfenbänder sind aus dem Stand der Technik bekannt.
  • Der zweite Beschlag kann eine Bohrung aufweisen, in der ein Wälzlager, insbesondere ein Radialwälzlager aufgenommen ist, wobei der Zapfen des ersten Beschlags sich radial an dem Wälzlager abstützt. Das Wälzlager kann zum Beispiel ein Nadellager sein. Beispielsweise kann sich der Zapfen des ersten Beschlags direkt an den Nadeln des Lagers oder an einem Innenring des Lagers abstützen.
  • Das untere Schwenkgelenk weist einen ersten Beschlag mit einem Zapfen und einen zweiten Beschlag mit einer Zapfenaufnahme auf. Der erste Beschlag kann an der Türzarge, insbesondere an dem anschlagseitigen Schenkel, oder an oder in einem zwischen den Seitenelementen der Zarge angeordneten Bodenabschnitt, insbesondere Türschwelle, angeordnet sein, wobei der zweite Beschlag an der unteren Stirnfläche der Tür angeordnet sein kann. Alternativ kann der zweite Beschlag an der Türzarge, insbesondere dem anschlagseitigen Schenkel, oder an dem zwischen den Seitenkanten der Zarge angeordneten Bodenabschnitt, insbesondere Türschwelle, angeordnet sein, wobei der erste Beschlag an der unteren Stirnfläche angeordnet sein kann.
  • Der Zapfen des ersten Beschlags ist in der Zapfenaufnahme des zweiten Beschlags angeordnet. Der Zapfen ist vorzugsweise drehbar an einer Grundplatte des ersten Beschlags angeordnet. Zum Beispiel kann zwischen Grundplatte und Zapfen ein Drehlager, wie zum Beispiel ein Gleitlager oder vorzugsweise ein Wälzlager, wie zum Beispiel ein Kugellager oder ein Rollenlager angeordnet sein. Beispielsweise kann das Wälzlager ein Schrägkugellager sein, welches besonders geeignet ist, axiale Kräfte, insbesondere das Gewicht des Türblatts aufzunehmen. Allerdings sind auch andere Axiallager, wie zum Beispiel Axialkugellager oder Axialwälzlager möglich. Zum Beispiel kann das Wälzlager in die Grundplatte des ersten Beschlags eingepresst sein, wobei der Zapfen sich an dem Innenring des Wälzlagers abstützt.
  • Der Zapfen weist vorzugsweise einen senkrecht auf der Schwenkachse stehenden Querschnitt, auf, der unrund ist. Vorzugsweise weist der Zapfen, der auch als Steckachse bezeichnet wird, einen flachkonischen Abschnitt auf, der den unrunden Querschnitt bildet. Der unrunde Querschnitt, insbesondere der flachkonische Abschnitt ist in der Zapfenaufnahme angeordnet, die ebenfalls einen unrunden Querschnitt aufweist, der insbesondere an den unrunden Querschnitt des Zapfens angepasst ist. Allgemein bevorzugt ist der Zapfen in Bezug auf die Zapfenaufnahme drehfest.
  • Der erste Beschlag kann eine Grundplatte aufweisen, deren Fläche, von der der Zapfen abragt, zum Beispiel bündig mit der Fläche der Türschwelle ist, so dass die Grundplatte in der Türschwelle versenkt ist. Alternativ kann die zum Türblatt weisende Fläche der Grundplatte in Bezug auf die zum Türblatt weisende Fläche der Schwelle höhenversetzt sein, insbesondere über oder unter das Niveau der Schwelle.
  • Der zweite Beschlag kann zum Beispiel versenkt in der unteren Stirnfläche des Türblatts angeordnet sein.
  • Die Erfindung wurde anhand mehrerer bevorzugter Ausführungen beschrieben. Im Folgenden wird eine besonders bevorzugte Ausführungsführung der Erfindung einschließlich einer Variante beschrieben. Es zeigen:
  • 1 die Ansicht auf eine Tür und auf die Schließfläche des Türblatts,
  • 2 eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A aus 1,
  • 3 eine Detailansicht aus 2,
  • 4a eine Variante zu der Ausgestaltung aus 2,
  • 4b eine Variante zu der Ausgestaltung aus 4a, die auch bei der Ausführung aus 2 anwendbar ist,
  • 5 einen Beschlag des oberen Gelenks,
  • 6 einen weiteren Beschlag des oberen Gelenks, der mit dem Beschlag aus 5 zusammenwirken kann,
  • 7 einen Beschlag des unteren Gelenks mit einer Türschwelle im Querschnitt,
  • 8 den Beschlag aus 7 mit einem anschlagseitigen Schenkel einer Türzarge im Querschnitt,
  • 9 der Beschlag aus den 7 und 8 mit einem Teilschnitt und
  • 10 einen Zapfen für den Beschlag aus den 7 bis 9.
  • 1 zeigt eine Anschlagtür 1, welche ein um die Schwenkachse S schwenkbares Türblatt 10 und eine Türzarge 20 aufweist, wobei die Türzarge 20 einen anschlagseitigen Schenkel 21 und einen schlossseitigen Schenkel 22 aufweist, wobei diese Schenkel 21, 22 parallel zueinander sind und mit einem Türsturz 23 an der Oberseite des Türblatts 10 verbunden sind. Die Schwenkachse S ist zu dem anschlagseitigen Schenkel 21 hingerückt, d. h. beim anschlagseitigen Schenkel 21 angeordnet. Der anschlagseitige Schenkel 21 weist eine zu dem schlossseitigen Schenkel 22 weisende Fläche 21a auf.
  • Bodenseitig oder an der Unterseite des Türblatts 10 ist eine Türschwelle 24 gebildet, welche zwischen den Schenkeln 21, 22 angeordnet ist.
  • Wie am besten aus den 1, 2, 4a und 4b hervorgeht, weist das Türblatt 10 eine in Schließrichtung weisende Schließfläche 11 und eine in Öffnungsrichtung weisende Öffnungsfläche 12 auf, wobei der Abstand zwischen diesen Flächen 11, 12 der Dicke des Türblatts 10 entspricht. An den vier Umfangsseiten weist das Türblatt 10 jeweils eine Stirnfläche, nämlich eine zur Anschlagsseite weisende anschlagseitige Stirnfläche 13, eine zur Schlossseite weisende schlossseitige Stirnfläche 17, eine obere zu dem Türsturz 23 weisende Stirnfläche 15 und eine untere zu der Türschwelle 24 weisende bodenseitige Stirnfläche 16 auf.
  • Wie am besten aus den 2, 3, 4a und 4b erkennbar ist, weist das Türblatt 10 eine Bogenfläche 14 auf, die um die Schwenkachse S, welche in den 2 und 4 senkrecht zur Zeichenebene ist, d. h. aus der Zeichenebene hervor bzw. in die Zeichenebene hineintritt, gekrümmt ist. Die Krümmung ist in dem gezeigten Beispiel kreisrund, wobei die Schwenkachse S den Mittelpunkt des Bogens der Bogenfläche 14 bildet. Der Bogen erstreckt sich mit einem Bogenwinkel von 90° um die Schwenkachse S und verbindet die anschlagseitige Stirnfläche 13 mit der Schließfläche 11 des Türblatts 10. Die Bogenfläche 14 ist entlang der Schwenkachse S gerade, d. h. nicht gekrümmt und erstreckt sich über die volle Länge des Türblatts 10 von der oberen Stirnfläche 15 bis zur unteren Stirnfläche 16. Der Krümmungsradius der Bogenfläche 14 entspricht der halben Dicke des Türblatts 10.
  • Zwischen dem anschlagseitigen Zargenschenkel 21 und der Bogenfläche 14 ist ein schließseitiger Nebenschließspalt 30 gebildet, der eine Spaltbreite x (3) aufweist. Der Nebenschließspalt 30 mündet in die Ecke, die zwischen dem anschlagseitigen Schenkel 21, insbesondere der zur Schlossseite weisende Fläche 21a, und der Schließfläche 11 gebildet wird. In dem gezeigten Beispiel ist die Spaltbreite x < 6 mm. Der Nebenschließspalt 30 ist so bemessen, dass selbst der Finger eines Kleinkinds nicht in den Nebenschließspalt 30 gesteckt werden kann.
  • Der anschlagseitige Schenkel 21 der Zarge 20 bildet eine Spaltbegrenzung 21b, die in dem gezeigten Beispiel aus der die Fläche 21a zum Türblatt 10 hin begrenzenden Kante, die sich entlang der Schwenkachse S erstreckt, gebildet wird. Der Nebenschließspalt 30 wird somit zwischen der Spaltbegrenzung 21b der Türzarge 20 und der Bogenfläche 14 gebildet. Die Ausführung aus 4 unterscheidet sich von der aus 3 dadurch, dass der anschlagseitige Schenkel 21 eine konkav gekrümmte Fläche aufweist, die an die konvex gekrümmte Bogenfläche 14 angepasst und mit der Spaltbreite x beabstandet ist. Bei der Ausführung aus 2 fehlt eine solche gekrümmte Fläche.
  • Wird das Türblatt 10 aus seiner geschlossenen Position (2, 4a und 4b) in eine geöffnete Position um die Schwenkachse S verschwenkt, bewegt sich die Bogenfläche 14 an der Spaltbegrenzung 21b entlang, wobei der Spalt 30 hinsichtlich seiner Spaltbreite x bestehen bleibt, d. h., dass sich die Spaltbreite x im Wesentlichen nicht ändert. Vorzugsweise ist die Spaltbreite x konstant. Da Türzarge 20 und Türblatt 10 bevorzugt aus einem Naturwerkstoff, wie zum Beispiel Holz gebildet sein können, ist unter einer konstanten Spaltbreite x auch eine sich leicht verändernde Spaltbreite x zu verstehen, da in der Praxis aufgrund von Materialverformungen, Fertigungstoleranzen, Spielen usw. keine mathematisch konstante Spaltbreite x erreicht wird.
  • Die Bogenfläche 14 ist in einer Vielzahl von Schwenkpositionen des Türblatts 10 zwischen der Spaltbegrenzung 21b und der Schwenkachse S angeordnet.
  • Zum Öffnen wird in den 3 und 4 das im geschlossenen Zustand dargestellte Türblatt 10 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse S geschwenkt.
  • Der anschlagseitige Schenkel 21 weist einen länglichen Leistenabschnitt 25 auf, dessen Längsrichtung sich parallel zu der Schwenkachse S erstreckt. Der Leistenabschnitt 25 weist eine in Dickenrichtung des geschlossenen Türblatts 10 sich erstreckende Leistendicke 32 auf. Zwischen der anschlagseitigen Stirnfläche 13 des Türblatts 10 und dem Leistenabschnitt 25 ist bei geschlossener Tür 1 ein öffnungsseitiger Nebenschließspalt 31 mit einer Spaltbreite y gebildet. Die Spaltbreite y ist vorzugsweise < 8 mm.
  • In der Variante aus 4b weist das Türblatt 10 eine erste anschlagseitige Stirnfläche 13a und eine zweite anschlagseitige Stirnfläche 13b auf, wobei die Bogenfläche 14 sich bis zur zweiten anschlagseitigen Stirnfläche 13b erstreckt und die erste anschlagseitige Stirnfläche 13a in Bezug auf die zweite anschlagseitige Stirnfläche 13b zur Schlossseite hin versetzt, insbesondere parallel versetzt ist, wobei der öffnungsseitige Nebenschließspalt 31 bei geschlossener Tür 1 zwischen der ersten anschlagseitigen Stirnfläche 13a und dem Leistenabschnitt 25 gebildet ist. Optional kann – wie in 4b dargestellt – eine z. B. längliche Dichtlippe 18, die sich mit ihrer Längsrichtung entlang der oder parallel zu der Schwenkachse S erstreckt, zwischen der ersten und zweiten öffnungsseitigen Stirnfläche 13a, 13b angeordnet sein. Die Dichtlippe 18 liegt bei geschlossener Tür 1 an dem Leistenabschnitt 25 an, insbesondere an der die Ausnehmung 34 begrenzenden Wand. Beim Öffnen des Türblatts 10 hebt die Dichtlippe 18 von dem Leistenabschnitt 25 ab. Die Dichtlippe 18 verhindert einen Luftzug durch den Nebenschließspalt 31 und verringert die Schallübertragung durch den Nebenschließspalt 31. Die Dichtlippe 18 ist in einer Nut, die zwischen der ersten und der zweiten anschlagseitigen Stirnfläche 13a, 13b angeordnet ist, aufgenommen oder befestigt. Die Dichtlippe 18 ist aus einem elastomeren Kunststoff gebildet. Der Abstand des an dem Leistenabschnitt 25 anliegenden Abschnitts der Dichtlippe 18 weist einen größeren Abstand von der Schwenkachse S auf als der geringste Abstand des Leistenabschnitts 25 von der Schwenkachse S. Dies bewirkt, dass die Dichtlippe 18 gegen den Leistenabschnitt 25 drücken kann, wenn das Türblatt 10 in seiner geschlossenen Position ist.
  • Der Spalt 31 mündet zu der Öffnungsseite des Türblatts 10 (2, 4a und 4b). Die Öffnungsfläche 12 und die zur Öffnungsseite weisende Außenfläche des Schenkels 21 sind in einer gemeinsamen Ebene, d. h. bündig zueinander angeordnet.
  • Der Spalt 31 wird insbesondere zwischen der Kante 33, an der die Stirnfläche 13, 13a und die Öffnungsfläche 12 aneinander treffen und dem Leistenabschnitt 25 gebildet. Beim Öffnen des Türblatts 10 wird die Kante 33 an dem Leistenabschnitt 25 um die Schwenkachse S vorbei geschwenkt und in die Ausnehmung 34, welche nutförmig ausgestaltet ist und sich an den Leistenabschnitt 25 anschließt, geschwenkt. Der Abstand der Kante 33 von der Schwenkachse S ist kleiner als der Abstand, insbesondere der geringste Abstand von dem Leistenabschnitt 25 zu der Schwenkachse S. Der Abstand des Nutgrundes der Ausnehmung 34 zu der Schwenkachse S ist größer als der Abstand der Kante 33 zur Schwenkachse S. Aufgrund der in den 2, 4a und 4b gezeigten Anordnungen der Leistenabschnitte 25 kann die Leistendicke 32 so gewählt werden, dass eine Kollision der Kante 33 mit dem Leistenabschnitt 25 verhindert wird. Je kleiner die Spaltbreite y, desto schmaler ist die Leistenbreite 32. Umgekehrt gilt, je breiter die Leistenbreite 32 ist, desto größer ist die Spaltbreite y. Bei den Ausführungen aus den 2 und 4a ist die Leitenbreite 32 konstant oder die die Ausnehmung 34 und den Leistenabschnitt 25 begrenzende Fläche parallel zu der öffnungsseitigen Stirnfläche der Zarge 20. Bei der Ausführung aus 4b nimmt die Leistenbreite 32 mit zunehmendem Abstand von dem Spalt 31 zu oder ist die die Ausnehmung 34 und den Leistenabschnitt 25 begrenzende Fläche spitzwinklig zu der öffnungsseitigen Stirnfläche der Zarge 20 angeordnet und/oder zu der Schwenkachse S hin geneigt.
  • Der Abstand der Schwenkachse S von der Stirnfläche 13 entspricht in etwa der Hälfte der Dicke des Türblatts 10.
  • In den 5 und 6 werden Teile des oberen Gelenks 40, 50, welches die Schwenkbewegung des Türblatts 10 um die Schwenkachse S ermöglicht, dargestellt. In 6 wird ein aus dem Stand der Technik bekannter und als Zapfenband bezeichneter Beschlag 40 gezeigt, der eine Grundplatte 43 aufweist, die versenkt in der oberen Stirnfläche 15 angeordnet ist. Das in den 2 und 4 dargestellte Zapfenband 40 ist so angeordnet, dass die Mittelachse des Zapfens 41 der Schwenkachse S entspricht. In den 2 und 4 weist das Zapfenband 40 mit der in 6 verdeckten Unterseite zu dem Türsturz 23. Das Zapfenband 40 weist eine Zapfenführung 45 auf, welche den zylindrischen Zapfen 41 verschiebbar entlang der Schwenkachse S führt. An der in das Türblatt 10 weisenden Seite weist das Zapfenband 40 eine Wippe 44 auf, welche um eine Wippachse schwenkbar gelagert ist und einen ersten Hebelarm aufweist, der axialfest in den Zapfen 41 eingreift, wobei eine Verstelleinrichtung in der Gestalt einer Schraube 42 axialfest und verdrehbar an einem zweiten Hebelarm der Wippe 44 angreift. Wie am besten aus 2 ersichtlich ist, ist ein Schlitz für einen Schraubendreher von der zum Türsturz 23 weisenden Seite der Grundplatte 43 her zugänglich, wobei eine Verdrehung der Schraube 42 um die Schraubenachse ein Aus- oder Einfahren des Zapfens 41 aus der oder in die Grundplatte 43 bewirkt. Durch den Beschlag 40 lässt sich das Türblatt 10 auf eine einfache Weise montieren.
  • Die in 6 dargestellten Bohrungen 46 dienen zur Befestigung, insbesondere zum Anschrauben des Beschlags 40 an dem Türblatt 10. Die Bohrungen 46 sind in 2 nicht dargestellt, allerdings in den Ausführungen aus den 2 und 4 dennoch vorhanden.
  • In 5 wird ein Beschlag 50 gezeigt, der eine Grundplatte 51 aufweist, in der eine Bohrung 52 angeordnet ist, in der der Zapfen 41 aufgenommen werden kann. In der Bohrung 52 kann zum Beispiel ein Nadellager (nicht dargestellt) angeordnet sein, an dem sich der Zapfen 41 radial abstützt. Quer, insbesondere rechtwinklig, zu der Grundplatte 51 ist ein abgewinkelter Abschnitt 53 angeordnet, wobei der abgewinkelte Abschnitt 53 Bohrungen 54 aufweist, mit denen mittels Schrauben der Beschlag 50 an dem Schenkel 21 befestigbar ist. Wie am besten aus den 2 und 4 hervorgeht, ist ein Bereich des Schenkels 21 zwischen dem abgewinkelten Abschnitt 53 und einer Gegenhalteplatte 58 angeordnet bzw. eingeklemmt, wobei der abgewinkelte Abschnitt 53 und die Gegenhalteplatte 58 mittels Schrauben verbunden sind. Durch diese Anordnung mit der Gegenhalteplatte 58 wird eine besonders hohe Stabilität erzielt. Die Stabilität kann noch weiter erhöht werden, indem die Gegenhalteplatte 58 Teil eines Winkelstücks ist, wobei der relativ zu der Gegenhalteplatte 58 zum Beispiel rechtwinklig abgewinkelte Abschnitt den Türsturz 23 zumindest teilweise umgreift. Das Winkelstück, das die Gegenhalteplatte 58 und den rechtwinklig dazu angeordneten Schenkel bildet, kann den Schenkel 21 und den Türsturz 23 zumindest teilweise umgreifen. Zum Beispiel kann – als anders in den 2 und 4 dargestellt – die Gegenhalteplatte 58 in einer an ihre Breite angepassten Nut des Schenkels 21 angeordnet sein, so dass die Gegenhalteplatte 58 und/oder der ebenfalls in einer Nut des Türsturzes 23 angeordnete rechtwinklig dazu verlaufende Schenkel seitlich noch besser geführt werden, so dass die Stabilität noch weiter verbessert wird.
  • Die Grundplatte 51 des Beschlags 50 ist in der Stirnfläche des Türsturzes 23, die zu dem Türblatt 10 weist, versenkt angeordnet. Die zu dem Türblatt 10 weisende Fläche 51b ist vorzugsweise bündig mit der zum Türblatt 10 weisenden Fläche des Türsturzes 23. Auf der gegenüberliegenden, zu dem Türsturz 23 weisenden Fläche 51a der Grundplatte 51 ist ein zylindrischer Ringbund 55 angeordnet, in dem die Ausnehmung 52 gebildet ist, wobei der zylindrische Ringbund 55 in einer am Türsturz 23 gebildeten zylindrischen Ausnehmung, welche an dem Außendurchmesser des Ringbunds 55 angepasst ist, angeordnet ist. Hierdurch wird die Stabilität des Beschlags 50 in Bezug auf den Türsturz 23 noch weiter erhöht. Obwohl in 5 dargestellt ist, dass der Schenkel 53 und die Grundplatte 51 miteinander verschraubt sind, kann der Schenkel 53 alternativ zum Beispiel durch Abwinkeln der Grundplatte 51 hergestellt werden.
  • In den 7 bis 9 wird ein Beschlag 60 dargestellt, der eine Grundplatte 61 aufweist, in der eine Bohrung 62 gebildet ist, in der ein Wälzlager 66 angeordnet ist. Eine Steckachse 67, die als Einzelteil in 10 dargestellt ist, ist in dem Innenring des Wälzlagers 66 aufgenommen und stützt sich axial an dem Innenring ab. Die Steckachse 67 weist einen zylindrischen Fortsatz 67c auf, der in dem Innenring des Lagers 66 angeordnet ist und sich radial an dem Innenring abstützt. Der von dem Lagerkörper 61 abragende Teil der Steckachse 67 ist flachkonusförmig ausgestaltet, d. h. im Querschnitt unrund. Der flachkonusförmige Teil bildet einen Zapfen, der in einer Zapfenaufnahme (nicht gezeigt), die an den flachkonusförmigen Teil 67a angepasst ist, aufgenommen ist, wobei die Zapfenaufnahme an einem Beschlag gebildet ist, der an der unteren Stirnfläche 16 des Türblatts 10, bevorzugt in Bezug auf die untere Stirnfläche 16 versenkt, befestigt ist.
  • Um ein Herausfallen oder Herausziehen der Steckachse 67 aus dem Lager 66 zu verhindern, weist die Steckachse 67 eine Bohrung 67b auf, die sich konzentrisch zur Schwenkachse S durch die Steckachse 67 hindurch erstreckt. Mittels einer Schraube (nicht gezeigt), die mit einem von der Grundplatte 61 gebildeten Gewinde 65 verschraubt ist, wird der Steckachse 67 eine Drehung um die Schwenkachse S relativ zu der Grundplatte 61 erlaubt, aber ein Herausziehen der Steckachse 67 aus dem Lager 66 verhindert.
  • Der Beschlag 60 weist einen Schenkel 63 auf, der rechtwinklig zu der Grundplatte 61 angeordnet und mit der Grundplatte 61 verschraubt ist. Der Schenkel 63 weist Bohrungen 64 auf, in denen jeweils eine Schraube angeordnet werden kann, mit denen der Beschlag 60 an dem anschlagseitigen Schenkel 21 der Türzarge 20 befestigt werden kann.
  • Allgemein bevorzugt ist der Beschlag 60 an dem Schenkel 21 der Türzarge 20 befestigt. Ein Bereich des anschlagseitigen Schenkels 21 der Türzarge 20 kann zwischen dem Schenkel 63 und einer Gegenhalteplatte 68 angeordnet sein, wobei die Gegenhalteplatte 68 und der Schenkel 63 mittels Schrauben miteinander verbunden sind. Der Bereich des Zargenschenkels 21 zwischen dem Schenkel 63 und der Gegenhalteplatte 68 wird dabei von der Schraubverbindung eingeklemmt (8).
  • Wie zum Beispiel aus 7 hervorgeht, kann die Grundplatte 61 versenkt in dem Bodenabschnitt 24 oder der Türschwelle 24 angeordnet sein. Insbesondere die zum Türblatt 10 weisende Fläche der Grundplatte 61 kann bündig mit der zum Türblatt 10 weisenden Fläche der Türschwelle 24 sein.
  • Nicht dargestellt ist die Zapfenaufnahme für die Steckachse 67, wobei die Zapfenaufnahme vorzugsweise versenkt an der unteren Stirnfläche 16 des Türblatts 10 angeordnet ist.
  • Zum Einbau des Türblatts 10 wird die an der unteren Stirnfläche 16 angeordnete Zapfenaufnahme über den flachkonischen Abschnitt 67a der Steckachse 67 gesteckt.
  • Anschließend wird das Türblatt 10 so in die Türzarge 20 gekippt, dass die Längsachse des Zapfens 41 mit der Längsachse der Zapfenaufnahme 52 fluchtet. Durch Verdrehen der Schraube 42 wird der Zapfen 41 ausgefahren und in der Zapfenaufnahme 52 positioniert. Anschließend ist die Tür betriebsbereit.

Claims (13)

  1. Tür (1), insbesondere Anschlagtür, umfassend a) ein Türblatt (10), eine Türzarge (20) und ein Gelenk (40, 50, 60) mit einer Schwenkachse (S), b) wobei das Türblatt (10) um die Schwenkachse (S) des Gelenks (40, 50, 60) in Bezug auf die Türzarge (20) hin- und her schwenkbar ist, c) wobei bei geschlossener Tür (1) im Bereich der zwischen Türzarge (20) und Schließfläche (11) des Türblatts (10) gebildeten Ecke ein Spalt (30) gebildet ist, d) wobei der Spalt (30) von der Türzarge (20) und einer an dem Türblatt (10) angeordneten Bogenfläche (14) eingefasst ist, wobei die Bogenfläche (14) um die Schwenkachse (S) gekrümmt ist und sich parallel entlang der Schwenkachse (S) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass e) zwischen einer anschlagseitigen Stirnfläche (13) des Türblatts (10) und der Türzarge (20) ein zur Öffnungsseite der Tür (1) mündender Spalt (31) gebildet ist, dessen Spaltbreite (y) so bemessen ist, dass einerseits ein Zugriff in den Spalt (31) nicht möglich ist, und andererseits die zwischen der anschlagseitigen Stirnfläche (13) und der Öffnungsfläche (12) des Türblatts (10) gebildete Kante (33) beim Aufschwenken des Türblatts (10) nicht mit der Türzarge (20) kollidiert.
  2. Tür (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – beim Verschwenken des Türblatts (10) die Bogenfläche (14) an der Spaltbegrenzung (21b) der Türzarge (20) vorbeigeschwenkt wird, so dass der Spalt (30) bestehen bleibt, oder/und – die Bogenfläche (14) in einer Vielzahl von Schwenkpositionen des Türblatts (10) zwischen der Spaltbegrenzung (21b) der Türzarge (20) und der Schwenkachse (S) angeordnet ist, oder/und – die Spaltbreite (x) in einer Vielzahl von Schwenkpositionen des Türblatts (10), insbesondere in allen Schwenkpositionen des Türblatts (10) im Wesentlichen gleich oder konstant ist.
  3. Tür (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Bogenfläche (14) mit einem Bogenabschnitt um die Schwenkachse (S) gekrümmt ist, der zwischen 70° und 110°, insbesondere in etwa 90° beträgt.
  4. Tür (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (S) des Gelenks (40, 50, 60) durch das Türblatt (10) verläuft, insbesondere von einer oberen Stirnfläche (15) zu einer unteren Stirnfläche (16) des Türblatts (10).
  5. Tür (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Bogenfläche (14) von der Schließfläche (11) des Türblatts (10) bis zu der anschlagseitigen Stirnfläche (13) des Türblatts (10) erstreckt.
  6. Tür (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Spalt (30) eine an der Türzarge (20) befestigte Lippe, insbesondere aus einem elastischen Material, insbesondere Gummi, angeordnet ist.
  7. Tür (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein oberes Schwenkgelenk (40, 50), das einen ersten Beschlag (40) mit einem Zapfen (41) und einen zweiten Beschlag (50) mit einer Zapfenaufnahme (52) aufweist, wobei entweder – der erste Beschlag (40) an der Türzarge (20) und der zweite Beschlag (50) an der oberen Stirnfläche (15) des Türblatts (10) angeordnet ist, oder – der erste Beschlag (40) an der oberen Stirnfläche (15) des Türblatts (10) und der zweite Beschlag an der Türzarge (20) angeordnet ist, wobei der Zapfen (41) in der Zapfenaufnahme (52) angeordnet ist, wobei bevorzugt ist, dass der erste Beschlag (40) ein Zapfenband ist, dessen Zapfen (41) in einer Führung (45) des Zapfenbands mittels einer Verstelleinrichtung (42) des Zapfenbands entlang der Schwenkachse (S) verschiebbar aufgenommen ist.
  8. Tür (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch ein unteres Schwenkgelenk (60), das einen ersten Beschlag (60) mit einem Zapfen (67) und einen zweiten Beschlag mit einer Zapfenaufnahme aufweist, wobei – der erste Beschlag (60) an der Türzarge (20) oder einem zwischen den Schenkeln (21, 22) der Türzarge (20) angeordneten Bodenabschnitt (24) und der zweite Beschlag an der unteren Stirnfläche (16) des Türblatts (10) befestigt sind oder – der erste Beschlag (60) an der unteren Stirnfläche (16) des Türblatts (10) und der zweite Beschlag an der Türzarge (20) oder einem zwischen den Schenkeln (21, 22) der Türzarge (20) angeordneten Bodenabschnitt (24) befestigt sind.
  9. Tür (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungsfläche (12) des Türblatts (10) bündig mit der zur Öffnungsseite weisenden Fläche der Türzarge (20) ist.
  10. Tür (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der anschlagseitige Schenkel (21) der Türzarge (20) einen Leistenabschnitt (25) aufweist, der sich entlang des anschlagseitigen Schenkels (21) erstreckt und der eine sich in Dickenrichtung des Türblatts (10) bei geschlossener Tür (1) erstreckte Leistendicke (32) aufweist, wobei zwischen dem Leistenabschnitt (25) und der anschlagseitigen Stirnseite (13) des Türblatts (10) der zur Öffnungsseite mündende Spalt (31) gebildet ist, dessen Spaltbreite (y) insbesondere < 8 mm ist, und die Leistendicke (32) so bemessen ist, dass die zwischen der anschlagseitigen Stirnfläche (13) und der Öffnungsfläche (12) gebildete Kante (33) beim Aufschwenken des Türblatts (10) nicht mit der Türzarge (20) kollidiert.
  11. Tür (1) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der anschlagseitige Schenkel (21) der Türzarge (20) eine Hinterschneidung (34) aufweist, die sich an den zur Öffnungsseite mündenden Spalt (31) anschließt, so dass vorzugsweise die zwischen der anschlagseitigen Stirnfläche (13) und der Öffnungsfläche (12) gebildete Kante (33) beim Aufschwenken des Türblatts (10) in die Hinterschneidung (34) schwenkt.
  12. Tür (1) nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Kante (33) von der Schwenkachse (S) kleiner ist als der Abstand des Leistenabschnitts (25) von der Schwenkachse (S) und/oder dass die Ausnehmung (34) nutförmig ist und der Nutgrund von der Schwenkachse (S) einen Abstand aufweist, der größer ist als der Abstand der Kante (33) von der Schwenkachse (S).
  13. Tür (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt (10) eine erste zur Anschlagseite weisende anschlagseitige Stirnfläche (13a) und eine zweite zur Anschlagseite weisende anschlagseitige Stirnfläche (13b), die versetzt zu der ersten anschlagseitigen Stirnfläche (13a) angeordnet ist, und der anschlagseitige Schenkel (21) der Türzarge (20) einen Leistenabschnitt (25), der sich entlang des anschlagseitigen Schenkels (21) erstreckt, aufweist, wobei zwischen der ersten anschlagseitigen Stirnfläche (13a) des Türblatts (10) und dem Leistenabschnitt (25) ein zur Öffnungsseite der Tür (1) mündender Spalt (31) gebildet ist, wobei bevorzugt ist, dass zwischen der ersten anschlagseitigen Stirnfläche (13a) und der zweiten anschlagseitigen Stirnfläche (13b) ein Dichtungselement (18) angeordnet ist, welches in der geschlossenen Position des Türblatts (10) an dem Leistenabschnitt (25) anliegt.
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