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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme und zum Transport von Lasten, die an einem Flurförderfahrzeug befestigbar ist.
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Vorrichtungen zur Aufnahme und zum Transport von Lasten können z. B. in einen Gabelstapler integriert oder als Aufsatzgerät ausgebildet sein, das an ein Flurförderfahrzeug wie z. B. einen Gabelstapler befestigt oder befestigbar sind. Sie weisen meist zwei zueinander bewegliche Lastenaufnahmeelemente auf, die z. B. die Form zweier zueinander beweglicher Gabelzinken haben können. Die Beweglichkeit der Gabelzinken ermöglicht den Anwendern, die Gabelzinken an die Breite eines aufzunehmenden Gegenstands bzw. an darin befindliche Ausnehmungen, in welche die Gabelzinken eingreifen können, anzupassen. Dies wird bei bekannten Lösungen beispielsweise durch Schienensysteme und hydraulische Antriebe erreicht, wodurch die Gabelzinken nach rechts und links bewegbar sind und sich gleichzeitig aufeinander zu oder voneinander weg bewegen, so dass es zwei maximale Stellungen für die Lastaufnahmeelemente gibt. Bei einer maximalen Stellung sind beide Gabelzinken mittig angeordnet, während sich bei der anderen maximalen Stellung jede der beiden Gabelzinken in einer Außenposition befindet und die beiden Gabelzinken einen maximalen Abstand zueinander aufweisen. Beispiele für bekannte Lösungen sind beispielsweise in den US-amerikanischen Patentanmeldungen US 3,424,328 A und US 2004086366 A1 sowie der englischen Patentanmeldung
GB 750793 A und der internationalen Patentanmeldung
WO2006060000 A1 beschrieben.
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Die deutsche Patentschrift
DE19528885 C1 offenbart einen Schubmaststapler, bei dem die Lastaufnahmeelemente relativ zueinander bewegbar sind, wobei diese Relativbewegung über mindestens ein Antriebselement realisiert wird. Für die Seitenschubbewegung sind zwei unterschiedliche Lösungen üblich: Wenn die Verstellung über zwei Antriebselemente wie beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
DE3632031 A1 beschrieben realisiert wird, kann über eine andere hydraulische Schaltung von der gegengesetzten Bewegung der beiden Antriebselemente in eine parallele Bewegung gewechselt werden. Diese sehr einfache und kostengünstige Lösung fordert keine konstruktiven Änderungen am Gerät, weil die vorhandenen Antriebselemente und die Führung der Relativbewegung der Lastaufnahmeelemente benutzt wird. Diese Lösung hat aber große praktische Nachteile: in den Endstellungen der Antriebselemente ist keine Parallelbewegung mehr möglich, in Mittelstellung kann die Parallelbewegung relativ groß werden und diese zu große seitliche Verschiebung der Last kann auf die Standsicherheit des Fahrzeuges gefährden, wenn die sich die Lastaufnahmeelemente bei dieser Bewegung in zu großer Höhe befinden. Darüber hinaus muss nach Umschaltung von der Parallelverschiebung auf die Relativbewegung zur Zinkenverstellung immer wieder die zentrale Position der Lastaufnahmeelemente gesucht werden.
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Die zweite Möglichkeit, die Parallelbewegung bzw. den Seitenschub zu realisieren, ist über einen separaten Antrieb die gesamte Führung der Lastaufnahmeelemente nach links und rechts zu bewegen. Hiermit sind die Nachteile der ersten Alternative behoben. Bei dieser Parallelbewegung ist immer eine aufwändige Führung des Rahmens erforderlich. Entweder befindet sich diese separate Führung hinter der Führung der Zinkenverstellung, wodurch die Bautiefe der Vorrichtung vergrößert wird, oder die Führungen sind vertikal übereinander angeordnet, wodurch ist die Durchsicht für den Fahrer des Flurfördergeräts gehindert ist. In jedem Fall wird das Eigengewicht der Vorrichtung vergrößert, wodurch sich die Zuladekapazität des Flurförderfahrzeugs verringert.
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Mit den Antriebselementen für die Relativbewegung der Lastaufnahmeelemente werden diese immer ohne Last in der Breite verstellt. Die Führung und das Antriebselement für die Parallelbewegung muss so ausgelegt sein, dass die Lastaufnahmeelemente auch im mit einer Ladung belasteten Zustand verstellt werden können.
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In der in der deutschen Patentanmeldung
DE10 2011 002 433 A1 ist eine Vorrichtung zum Transport von Lasten mit wenigstens zwei Lastaufnahmeelementen offenbart, die jeweils an horizontal beweglichen Gleitarmen angebracht sind, die durch Antriebselemente relativ zueinander bewegbar sind. Die Gleitarme sind einem Gleitführungskörper gelagert und durch die Antriebselemente entlang dem Gleitführungskörper bewegbar. Die Lastaufnahmeelemente sind zusätzlich jeweils an beweglichen Führungsarmen angebracht, die an einer Führungsschiene geführt sind, wobei der Gleitführungskörper und die Führungsschiene durch ein Verbindungselement miteinander verbunden und voneinander beabstandet sind. Die Antriebselemente liegen im Innern des Gleitführungskörpers, und die Gleitarme sind beweglich innerhalb des Gleitführungskörpers geführt, wobei der Gleitführungskörper wenigstens einen Längsschlitz aufweist, durch den ein Verbindungsabschnitt eines Gleitarms aus dem Gleitführungskörper herausragt und mit einem Lastaufnahmeelement verbunden ist. Für die Parallelbewegung bzw. den Seitenverschub kann entweder die Bewegungsrichtung der beiden Antriebselemente auf die Parallelbewegung geschaltet werden oder der Führungskörper muss separat nach links und rechts bewegt werden.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine an einem Flurförderfahrzeug, beispielsweise einem Gabelstapler, anbaubare Vorrichtung zur Aufnahme von Lasten bereitzustellen, mit der es möglich ist, sowohl die zwei Lastaufnahmeelemente in ihrem horizontalen Abstand relativ zueinander zu verstellen, damit verschiedene Lastbreiten aufnehmbar sind und die beiden Lastaufnahmeelemente in jeder Breitenposition auch parallel zueinander zu verschieben, damit ein ungenaues Anfahren mit dem Flurförderfahrzeug zu einer Ladung ausgeglichen werden kann bzw. beim Absetzen einer Ladung die Position der Ladung über die Vorrichtung angepasst werden kann. Gleichzeitig soll die Vorrichtung kompakt und mit einer geringen Konstruktionstiefe und Konstruktionshöhe gebaut sein, damit das Flurförderfahrzeug, an dem die Vorrichtung angebaut ist, möglichst wenig Tragkraft verliert und möglichst wendig bleibt. Dabei soll die Sicht des Fahrers des Flurförderfahrzeugs auf die Lastaufnahmeelemente so wenig wie möglich eingeschränkt sein.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung zur Aufnahme und zum Transport von Lasten mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungen der Vorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2–15.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Aufnahme und zum Transport von Lasten kann als Anbaugerät an einem Flurförderfahrzeug befestigt oder über eine direkte Verbindung mit den Seitenwangen des Hubschlittens integriert im Hubgerüst ausgeführt werden werden. Sie umfasst wenigstens zwei Lastaufnahmeelemente, beispielsweise in Form von Gabelstaplerzinken, die jeweils an horizontal beweglichen Gleitarmen angebracht sind, die durch mindestens zwei Antriebselemente relativ zueinander und als Seitenschub parallel in gleicher Richtung horizontal in oder entgegen einer x-Richtung bewegbar sind. Dabei sind die Gleitarme an einer gemeinsamen oberen Gleitführung gelagert und die Lastaufnahmeelemente an einer gemeinsamen Führungsschiene vertikal unterhalb der Gleitführung geführt. Die gemeinsame Führungsschiene kann dabei von der oberen Gleitführung beabstandet sein. Die mindestens zwei Antriebselemente für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente relativ zu einander sind als bewegliche Gleitarme ausgebildet und die mindestens zwei Antriebselemente sind über eine Kolbenstange mit jeweils einem Anschlusskopf verbunden. Für die Parallelbewegung der Lastaufnahmeelemente in gleicher Richtung (Seitenschub) werden die mindestens zwei Antriebselemente über einen gleichzeitigen Antrieb der Anschlussköpfe gemeinsam in horizontaler Richtung in oder entgegen der x-Richtung bewegt. Bei den Antriebselementen kann es sich um hydraulische Antriebselemente wie hydraulische Kolbenantriebe handeln. Jedoch können auch andere Antriebe verwendet werden, mit denen ein Antriebselement in zwei entgegengesetzte Richtungen bewegt werden kann. Beispielsweise können elektrische Antriebe, Schneckentriebe, etc. eingesetzt werden.
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Durch die Entkoppelung der Bewegung der beiden Lastenaufnahmeelemente ist es möglich, verschiedene Lastbreiten aufzunehmen. Gleichzeitig kann durch die Parallelbewegung der Lastaufnahmemittel, den Seitenschub, verhindert werden, dass bei einem ungenauen Anfahren der Last mit dem Flurförderfahrzeug das ganze Fahrzeug rangieren zu müssen, da die Lastaufnahmemittel schnell nach links oder rechts verstellt werden können. Das Antriebssystem der Vorrichtung ist so ausgeführt, dass es nicht nur die Lastaufnahmeelemente frei, das heißt ohne Last, bewegen, sondern aufgenommene Lasten auch horizontal sicher bewegen kann. So können z. B. die beiden Lastaufnahmeelemente in einer entgegengesetzten Bewegung vorab an die aufzunehmende Lastbreite angepasst und positioniert werden und die aufgenommene Last anschließend in einer gleichgerichteten Bewegung in Richtung Mitte der Vorrichtung verschoben werden, um einen sicheren Transport zu gewährleisten.
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Darüber hinaus baut die Vorrichtung wesentlich leichter als herkömmliche Konstruktionen, da alle Bewegungen innerhalb eines Führungsprofils gelagert werden. Dieses eine Führungsprofil schränkt die Sicht des Fahrers des Flurförderfahrzeugs, an dem die Vorrichtung angebracht ist, nur minimal ein. Darüber hinaus ist es durch die Verwendung nur eines Führungsprofils möglich, die Vorrichtung sehr kompakt zu bauen. Durch die minimale Tiefe der Vorrichtung bleibt die Wendigkeit des Flurförderfahrzeugs erhalten, was insbesondere in engen Lagerhallen ein großer Vorteil ist. Der für die Staplerarbeit vorzuhaltende Platz zwischen Regalen kann in solchen Lagerhallen dadurch minimiert werden und die benötigte Hallenfläche somit minimiert werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Antriebselemente mindestens teilweise in die Gleitführung integriert. Dadurch ist die Tiefe der Vorrichtung weiter minimiert, und die Antriebselemente sind weitgehend vor Beschädigung geschützt.
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Es hat sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, wenn die mindestens zwei Antriebselemente für die Parallelbewegung der Lastaufnahmeelemente auf einer Achse liegen. Dadurch wird der Querschnitt für die Durchsicht des Fahrers des Flurförderfahrzeugs in vertikaler Richtung weiter erhöht.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erfolgt der gleichzeitige Antrieb der Anschlussköpfe der mindestens zwei Antriebselemente für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente parallel in gleicher Richtung über mindestens ein drittes Antriebselement. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn dieses mindestens eine dritte Antriebselemente für die Parallelbewegung der Lastaufnahmeelemente in gleicher Richtung außerhalb der Gleitführung angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist das dritte Antriebselement in Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs, also in z-Richtung, vor den Hubgerüstprofilen angeordnet wird.
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Alternativ könnte das mindestens eine dritte Antriebselement für die Parallelbewegung der Lastaufnahmeelemente auch innerhalb der Gleitführung angebracht werden. Dabei ist eine Zunahme der Baubreite in Kauf zu nehmen, wobei die Baubreite der Vorrichtung möglichst nicht über die Fahrzeugkontur herausragen soll.
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Weiterhin ist es bevorzugt, dass die Anschlussköpfe der mindestens zwei Antriebselemente für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente relativ zueinander miteinander verbunden sind. Dabei hat es sich weiterhin als vorteilhaft erwiesen, wenn die Anschlussköpfe der mindestens zwei Antriebselemente für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente mindestens teilweise innerhalb eines Innenrohres angeordnet sind, wobei das Innenrohr mit den Anschlussköpfen der mindestens zwei Antriebselemente wirkverbunden ist und das Innenrohr innerhalb der Gleitführung gelagert ist. Dabei weist das Innenrohr keinen geschlossenen Rohrquerschnitt, sondern einen axialen Schlitz auf, durch den die Gleitarme hindurchragen, so dass sie mit den Lastaufnahmeelementen verbindbar sind.
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Das Innenrohr hat in sich die Antriebselemente für die Relativbewegung der Lastaufnahmeelemente gelagert und ist selbst in dem tragenden Führungsprofil gelagert. Das Innenrohr kann beispielsweise aus Kunststoff oder Metall gefertigt sein. Falls das Innenrohr aus einem ausreichend starken Werkstoff gefertigt ist und auch eine tragende Funktion erfüllen kann, kann die Gleitführung schmaler als das Innenrohr und nur so breit als nötig ausgelegt werden, um eine ausreichend Kraftübertragung zum Hubschlitten des Hubgerüsts sicher zu stellen. In einer bevorzugten Ausführungsform liegen die Lastaufnahmeelemente bei jeder der Bewegungen relativ zueinander und parallel miteinander möglichst weit innerhalb der festen Gleitführung.
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Weiter hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn mindestens ein Anschlusskopf unmittelbar mit einem dritten Antriebselement wirkverbunden ist, während die Kraftübertragung zu mindestens einem anderen Anschlusskopf über das Innenrohr erfolgt. Dabei kann ein Antriebselement für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente relativ zueinander mit dem Innenrohr verbunden sein und die Anschlussköpfe jeweils ebenfalls mit dem Innenrohr verbunden sein. Durch diese Bauform können die Abmessungen der Vorrichtung weiter minimiert werden.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die horizontale Ausdehnung der Gleitführung mit den Antriebselementen und Anschlussköpfen größer als die der Führungsschiene. Diese Ausführungsform ist insbesondere für den Einsatz bei Schubmaststaplern vorteilhaft, da hier die untere Führungsschiene zwischen den Radarmen liegen muss, wobei die obere Gleitführung seitlich über die Radarme hinaus ragen kann. Durch die breitere Gleitführung können die Antriebselemente für die Relativbewegung in einer Gleitführung auf einer Achse gelagert werden und ist ein weiterer Verstellbereich der Lastaufnahmemittel möglich.
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In einer weiteren Ausführungsform ist es möglich, mit den Lastaufnahmeelementen eine Neigungsbewegung um eine horizontale Achse durchzuführen. Dazu wird die Führungsschiene in und entgegen der z-Richtung, d. h. in und entgegen der Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs, bewegt. Die dabei entstehende Kippbewegung der Lastaufnahmeelemente wird über die Gleitführung gelagert. Durch die Benutzung der Gleitführung zur Lagerung auch dieser Kippbewegung baut die Vorrichtung sehr kompakt bei drei möglichen Bewegungsformen der Lastaufnahmemittel. Eine Neigung der Lastaufnahmeelemente ist vorteilhaft, um beispielsweise eine Durchbiegung der Lastaufnahmeelemente unter Last auszugleichen und beim Fahren des Flurförderfahrzeugs mit Last die Ladung stabiler transportieren zu können. Oftmals ist zu diesem Zweck das Hubgerüst neigbar ausgeführt. Gerade bei Schubmaststaplern mit großer möglicher Hubhöhe muss der Mast aus Stabilitätsgründen aber vertikal stehen bleiben, so dass nur die Lastaufnahmemittel geneigt werden können.
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In einer weiteren Ausführungsform ist die erfindungsgemäße Vorrichtung über einen Hubschlitten an einem Flurförderfahrzeug befestigt, wobei der Hubschlitten Seitenwangen aufweist und die Führungsschiene für die Neigungsbewegung der Lastaufnahmeelemente von mindestens einem vierten Antriebselement bewegt wird, wobei das mindestens eine vierte Antriebselement zumindest teilweise entgegen der z-Richtung, also entgegen der Vorwärts-Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs, hinter der Führungsschiene angeordnet ist und direkt mit einer Seitenwange des Hubschlitten wirkverbunden ist. Dadurch kann die Tiefe der Vorrichtung, also die Ausdehnung der Vorrichtung in Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs, sehr kompakt gehalten werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine vierte Antriebselement zumindest teilweise entgegen der z-Richtung, d. h. entgegen der Vorwärts-Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs, hinter der Führungsschiene angeordnet und direkt mit einer Seitenwange des Hubschlitten wirkverbunden. Dadurch kann die Tiefe der Vorrichtung weiter minimiert werden.
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Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn das mindestens eine vierte Antriebselement für die Neigungsbewegung mindestens teilweise in eine Seitenwange des Hubschlittens eingearbeitet ist. Hierdurch wird die Tiefe der Vorrichtung nochmals minimiert.
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Die Antriebselemente für die Neigungsbewegung können aber auch in einem separaten Befestigung zwischen den Seitenwangen des Hubschlittens montiert sein oder horizontal in der Führungsschiene integriert sein oder zwischen Gleitführung und Führungsschiene untergebracht sein.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die Gleitführung und die Führungsschiene fallend beabstandet und über mindestens ein Verbindungselement miteinander verbunden.
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Um die Winkelveränderung der Neigungsbewegung stabil auf die untere Führungsschiene zu übertragen und die Antriebselemente für die Neigungsbewegung gleichmäßig zu belasten, kann über das mitdrehende Innenrohr ein Zwischenrahmen zur unteren Führungsschiene gebildet werden.
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Weitere Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Abbildungen.
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Von den Abbildungen zeigt:
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1 die erfinderische Vorrichtung in einer perspektivischen Darstellung, wobei sich die Lastaufnahmemittel in einer mittleren Position befinden
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2 die erfinderische Vorrichtung in einer perspektivischen Darstellung, wobei sich die Lastaufnahmeelemente in zusammen gefahrener Position befinden
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3 die erfinderische Vorrichtung, gesehen von der linken Seite, mit nach oben gekippten Lastaufnahmemitteln
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4 die erfinderische Vorrichtung, gesehen von der rechten Seite, mit nach unten gekippten Lastaufnahmemitteln
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1 zeigt die erfinderische Vorrichtung 10 in einer perspektivischen Darstellung, wobei sich die Lastaufnahmemittel 14, 16 in einer zueinander beabstandeten Position befinden, in der beispielsweise eine Europalette aufgenommen werden kann. Die Lastaufnahmeelemente 14, 16 bestehen aus zwei Gabelstaplerzinken, die jeweils an horizontal beweglichen Gleitarmen 21, 22 angebracht sind. Die Gleitarme 21, 22 sind durch jeweils ein Antriebselement 23, 24 in Form eines Hydraulikzylinders relativ zu einander bewegbar. In der in der Fig. dargestellten Situation befinden sich die Lastaufnahmeelemente 14, 16 in einervoneinander beabstandeten Position, in der sie beispielsweise eine Europalette aufnehmen können. Die Gleitarme 21, 22 sind an einer gemeinsamen oberen Gleitführung 30 gelagert. Die beiden Antriebselemente 23, 24 für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente relativ zu einander bilden dabei die Gleitarme 21, 22 aus.
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Die beiden Antriebselemente 23, 24 sind über eine Kolbenstange 25 mit jeweils einem Anschlusskopf 26, 27 verbunden. Über sich in den Anschlußköpfen 26, 27 befindliche Anschlüsse wird die Druckflüssigkeit für die Betätigung der Antriebselemente 23, 24 für die Bewegung relativ zu einander durch die Kolbenstangen 25 zu den Antriebselementen 23, 24 geführt. Für die Parallelbewegung der Lastaufnahmeelemente 14, 16 in gleicher Richtung (Seitenschub) werden die beiden Antriebselemente 23, 24 über einen gleichzeitigen Antrieb der Anschlussköpfe 26, 27 gemeinsam in horizontaler Richtung in oder entgegen der x-Richtung bewegt. In der in der Figur dargestellten Situation sind die beiden Lastaufnahmeelemente 14, 16 leicht außermittig nach in Fahrtrichtung gesehen rechts, das heißt entgegen x-Richtung, verschoben. Durch eine solche Verschiebung lässt sich beispielsweise das ungenaue Anfahren einer Last mit einem Flurförderfahrzeug korrigieren, ohne dass das gesamte Fahrzeug rangiert werden müsste. Die Lastaufnahmeelemente 14, 16 sind an einer gemeinsamen Führungsschiene 40 vertikal, das heißt in y-Richtung, unterhalb der Gleitführung 30 geführt.
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Der gleichzeitige Antrieb der Anschlussköpfe 27, 28 der beiden Antriebselemente 23, 24 erfolgt über ein drittes Antriebselement 28, das ebenfalls als Hydraulikzylinder ausgeführt ist. Dieses dritte Antriebselement 28 ist außerhalb der Gleitführung 30, beispielsweise unterhalb der Gleitführung 30 angeordnet und mit einem Anschlusskopf 26 verbunden. Die Anschlussköpfe 26, 27 der beiden Antriebselemente 23, 24 für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente 14, 16 relativ zueinander sind teilweise innerhalb eines Innenrohrs 31 angeordnet und miteinander verbunden, wobei das Innenrohr 31 mit den Anschlussköpfen 27, 28 der beiden Antriebselemente 23, 24 beispielsweise über eine Schrumpf-, Schweiß- oder Schraubverbindung wirkverbunden und das Innenrohr 31 innerhalb der Gleitführung 30 gelagert ist. Bevorzugt ist dabei eine Schraub- oder sonstige demontierbare Verbindung, damit die Antriebselemente 23, 24 und/oder Lastaufnahmeelemente 14, 16 aus dem Innenrohr 31 entnommen beziehungsweise von dem Innenrohr 31 getrennt werden können. Dabei weist das Innenrohr 31 keinen geschlossenen Rohrquerschnitt, sondern einen axialen Schlitz auf, durch den die Gleitarme 21, 22 hindurchragen, so dass sie mit den Lastaufnahmeelementen 14, 16 verbindbar sind. Dazu weist auch die Gleitfühgrnbg 30 einen entsprechenden axialen Schlitz zum Durchtauchen der Gleitarme 21, 22 auf. Der Schlitz des Innenrohrs 31 ist gleich ausgerichtet wie der in der Gleitführung 30 In der Figur sind diese Schlitze in Vorwärtsfahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs (z-Richtung) eingezeichnet. Sie können aber auch in jeder anderen Position, insbesondere auch nach oben zeigend entgegen der y-Richtung angeordnet sein.
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Der in Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs gesehene rechte Anschlusskopf 26 ist unmittelbar mit einem dritten Antriebselement 28 verbunden, während die Kraftübertragung zu dem in Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs gesehene eine Anschlusskopf 27 über das Innenrohr 31 erfolgt. Dabei ist das in Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs gesehene rechte Antriebselement 23 für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente 14, 16 relativ zueinander mit dem Innenrohr 31 verbunden. Die beiden Anschlussköpfe 26, 27 sind jeweils ebenfalls mit dem Innenrohr 31 verbunden. Durch diese Bauform können die Abmessungen der Vorrichtung 10 weiter minimiert werden.
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Die horizontale Ausdehnung der Gleitführung 30 mit den Antriebselementen 23, 24 und den Anschlussköpfen 26, 27 ist größer als die der Führungsschiene 40. Bei Schubmaststaplern liegt die Führungsschiene 40 zwischen den Radarmen, wobei die obere Gleitführung 30 seitlich über die Radarme hinaus ragt. Durch die breitere Gleitführung 30 ist ein weiter Verstellbereich der Lastaufnahmemittel 14, 16 möglich.
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Die ersten, zweiten und dritten Antriebselemente 23, 24, 28 sind als Hydraulikzylinder ausgebildet. Es sind aber auch andere geeignete Antriebselemente denkbar, wie beispielsweise elektrische Antriebe, Schneckentriebe, etc..
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2 zeigt die erfinderische Vorrichtung 10 in einer perspektivischen Darstellung, wobei sich die Lastaufnahmeelemente 14, 16 in zusammengefahrener Position befinden. In einer solchen Position kann beispielsweise eine sehr schmale Palette aufgenommen werden. Die beiden Lastaufnahmeelemente 14, 16 befinden sich etwas außer mittig der Vorrichtung gesehen zur in Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs gesehen linken Seite verschoben. Über das dritte Antriebselement 28 können die Lastaufnahmeelemente 14, 16 aber auch in extreme Positionen in Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs gesehen nach rechts entgegen der x-Richtung an der Gleitführung 30 bzw. der Führungsschiene 40 positioniert werden.
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Die Antriebselemente 23, 24 für die horizontale Bewegung der Lastaufnahmeelemente 14, 16 relativ zu einander können auch in umgekehrter Richtung in der Gleitführung 30 montiert werden. Die Anschlussköpfe 26, 27 kommen dann in der Mitte der Gleitführung 30 zu liegen und können über eine Verbindung mit dem dritten Antriebselement 28 gemeinsam horizontal in und entgegen der x-Richtung verschoben werden. Das Zwischenrohr 31 kann bei dieser Ausführungsform entfallen. Die Lastaufnahmeelemente 14, 16 können aber bei dieser Ausführungsform nicht soweit zusammengefahren werden, wie es in der in den Figuren gezeigten und oben beschriebenen Ausführungsform der Fall ist.
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3 zeigt die erfinderische Vorrichtung, gesehen von der linken Seite, mit nach oben gekippten Lastaufnahmemitteln. Für die Neigungsbewegung um eine horizontale Achse wird die Führungsschiene 40 in und entgegen der z-Richtung, d. h. in und entgegen der Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs, bewegt. Die dabei entstehende Kippbewegung der Lastaufnahmeelemente 14, 16 wird über die Gleitführung 30 gelagert. Durch die Benutzung der Gleitführung 30 zur Lagerung auch dieser Kippbewegung baut die Vorrichtung 10 sehr kompakt bei drei möglichen Bewegungsformen der Lastaufnahmemittel 14, 16.
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Eine Neigung der Lastaufnahmeelemente 14, 16 ist vorteilhaft, um beispielsweise eine Durchbiegung der Lastaufnahmeelemente 14, 16 unter Last auszugleichen und beim Fahren des Flurförderfahrzeugs mit Last die Ladung stabiler transportieren zu können. Oftmals ist zu diesem Zweck das Hubgerüst neigbar ausgeführt. Gerade bei Schubmaststaplern mit großer möglicher Hubhöhe muss der Mast aus Stabilitätsgründen aber vertikal stehen bleiben, so dass nur die Lastaufnahmemittel 14, 16 geneigt werden können.
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Die Vorrichtung 10 ist über einen Hubschlitten an einem Flurförderfahrzeug befestigt, wobei der Hubschlitten Seitenwangen 50, 50' aufweist und die Führungsschiene 40 für die Neigungsbewegung der Lastaufnahmeelemente 14, 16 von zwei vierten Antriebselementen 41 bewegt wird, wobei die vierten Antriebselemente 41 zumindest teilweise entgegen der z-Richtung, also entgegen der Vorwärts-Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs, hinter der Führungsschiene 40 angeordnet sind und direkt mit den Seitenwangen 50, 50' des Hubschlitten verbunden sind. Dadurch kann die Tiefe der Vorrichtung 10, also die Ausdehnung der Vorrichtung 10 in Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs z, sehr kompakt gehalten werden. Durch die Anordnung der vierten Antriebselemente 41 zumindest teilweise entgegen der z-Richtung, d. h. entgegen der Vorwärts-Fahrtrichtung des Flurförderfahrzeugs, hinter der Führungsschiene und die direkte mit jeweils einer Seitenwange 50, 50' des Hubschlitten Verbindung kann die Tiefe der Vorrichtung 10 weiter minimiert werden. Wenn die vierten Antriebselemente 41 für die Neigungsbewegung mindestens teilweise in die jeweilige Seitenwange 50, 50' des Hubschlittens eingearbeitet sind, kann zwischen den Seitenwangen des Hubschlittens Platz beispielsweise für die Positionierung von Hubzylindern eingespart werden.
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Die vierten Antriebselemente 41 sind als Hydraulikzylinder ausgeführt. Es sind aber auch andere geeignete Antriebselemente denkbar, wie beispielsweise elektrische Antriebe, Schneckentriebe, etc..
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Der Neigungswinkel α der Lastaufnahmeelemente 14, 16 nach oben kann beispielsweise auf 5° zur Vertikalen limitiert sein.
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4 zeigt die erfinderische Vorrichtung 10, gesehen von der rechten Seite, mit nach unten gekippten Lastaufnahmemitteln 14, 16. Durch maximales Einfahren der Kolbenstange der als vierte Antriebselemente 41 dienenden Hydraulikzylinder können die Lastaufnahmemittel 14, 16 beispielsweise um einen Winkel β von bis zu 2° gegenüber der Vertikalen nach unten geneigt werden. Mit solcherart geneigten Lastaufnahmemitteln 14, 16 lassen sich beispielsweise Lasten, die anders als Paletten keine Einfahröffnungen für Lastaufnahmemittel 14, 16 aufweisen, besser aufnehmen als mit waagerecht angeordneten Lastaufnahmemitteln 14, 16.
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Die hier gezeigten Ausführungsformen stellen nur Beispiele für die vorliegende Erfindung dar und dürfen daher nicht einschränkend verstanden werden. Alternative durch den Fachmann in Erwägung gezogene Ausführungsformen sind gleichermaßen vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung umfasst.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Vorrichtung zur Aufnahme und zum Transport von Lasten
- 14
- Erstes Lastenaufnahmeelement
- 16
- Zweites Lastenaufnahmeelement
- 21
- Erster Gleitarm
- 22
- Zweiter Gleitarm
- 23
- Erstes Antriebselement
- 24
- Zweites Antriebselement
- 25
- Kolbenstange
- 26
- Erster Anschlusskopf
- 27
- Zweiter Anschlusskopf
- 28
- Drittes Antriebselement
- 30
- Gleitführung
- 31
- Innenrohr
- 40
- Führungsschiene
- 41
- Viertes Antriebselement
- 50, 50'
- Seitenwange, Verbindungselement
- α
- Winkel
- β
- Winkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- GB 750793 A [0002]
- WO 2006060000 A1 [0002]
- DE 19528885 C1 [0003]
- DE 3632031 A1 [0003]
- DE 102011002433 A1 [0006]