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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugtür, insbesondere für einen Personenkraftwagen. Die Erfindung betrifft außerdem eine Bordkantenzierleiste für eine derartige Fahrzeugtür.
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Üblicherweise umfasst eine seitliche Fahrzeugtür einen Türkörper, der oberhalb einer Bordkante eine Fensteröffnung und unterhalb der Bordkante eine Beplankung aufweist. Ferner umfasst eine derartige Fahrzeugtür eine Fensterscheibe, die am Türkörper zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verstellbar angeordnet ist. Der Türkörper kann dabei einen Fensterrahmen aufweisen, der die Fensteröffnung einfasst und dabei einen B-Säulenabschnitt aufweist, der im Bereich einer B-Säule eines Fahrzeugs angeordnet ist, wenn die Fahrzeugtür an das Fahrzeug angebaut ist und geschlossen ist.
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Eine Bordkantenzierleiste ist an der Bordkante angeordnet und erstreckt sich dabei entlang der Fensteröffnung und entlang des B-Säulenabschnitts des Fensterrahmens. Die Bordkantenzierleiste verblendet bzw. verziert dabei ein oberes Ende der Beplankung und trägt vorzugsweise eine Dichtung, um einen Innenraum des Türkörpers, in den die Fensterscheibe einfahrbar ist, gegenüber der Fensterscheibe und gegenüber dem B-Säulenabschnitt abzudichten.
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Die Beplankung umfasst üblicherweise ein Außenblech und ein Innenblech. Im Bereich der Fensteröffnung ist ein oberer Rand des Außenblechs zweckmäßig um einen oberen Rand des Innenblechs umgefalzt, wodurch eine obere Endkante der Beplankung im Bereich der Fensteröffnung eine dreifache Blechstärke besitzt, wodurch es besonders einfach ist, in diesem Bereich die Bordkantenzierleiste zu befestigen. Beispielsweise kann die Bordkantenzierleiste quer zur Längsrichtung der Bordkante ein nach unten offenes Aufsteckprofil aufweisen, mit dem die Bordkantenzierleiste im Bereich der Fensteröffnung auf die obere Endkante der Beplankung aufgesteckt werden kann.
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Im Bereich des B-Säulenabschnitts des Fensterrahmens steht jedoch üblicherweise kein Bauraum für eine Falzverbindung zwischen Außenblech und Innenblech der Beplankung zur Verfügung, so dass für die Befestigung der Bordkantenzierleiste im Bereich des B-Säulenabschnitts andere Lösungen erforderlich sind, um die Bordkantenzierleiste auch im Bereich des B-Säulenabschnitts ausreichend fest und stabil an der Fahrzeugtür festlegen zu können.
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Beispielsweise ist es grundsätzlich möglich, an der Bordkantenzierleiste im Bereich des B-Säulenabschnitts ein separates Bauteil in Form eines Einlegers anzubringen, um den offenen Querschnitt des Aufnahmeprofils so weit zu reduzieren, dass die Bordkantenzierleiste mit dem so modifizierten Aufsteckprofil auf den oberen Rand des einfachen Außenblechs aufsteckbar ist. Ebenso ist es grundsätzlich möglich, im Bereich des B-Säulenabschnitts im oberen Rand des Außenblechs eine Öffnung vorzusehen, um mit Hilfe zusätzlicher Befestigungsmittel die Bordkantenzierleiste an der Beplankung festlegen zu können. Ferner ist es beispielsweise möglich, die Bordkantenzierleiste im Bereich des B-Säulenabschnitts bezüglich ihres Profils so zu adaptieren, dass eine Fixierung am oberen Rand des Außenblechs der Beplankung möglich ist. Beispielsweise kann hierzu eine zusätzliche Kontur an die Bordkantenzierleiste angespritzt werden. Die vorstehend genannten Maßnahmen sind jedoch jeweils vergleichsweise aufwändig, wodurch die Bordkantenzierleiste selbst und deren Montage vergleichsweise aufwändig und kostspielig werden.
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Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Fahrzeugtür der eingangs genannten Art bzw. für eine zugehörige Bordkantenzierleiste eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere durch eine preiswerte Herstellbarkeit auszeichnet.
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Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Bordkantenzierleiste im Bereich des B-Säulenabschnitts nicht an der Beplankung, sondern am B-Säulenabschnitt zu befestigen, entweder direkt oder mittelbar an einer Blende, die ihrerseits am B-Säulenabschnitt des Fensterrahmens befestigt ist. Zu diesem Zweck wird am B-Säulenabschnitt oder an der Blende ein Haltehaken angebracht, der außen am B-Säulenabschnitt einen nach oben weisenden und freistehenden Hakenschenkel besitzt, auf den die Bordkantenzierleiste mit ihrem Aufsteckprofil aufsteckbar ist. Durch den erfindungsgemäßen Vorschlag ist es nicht mehr erforderlich, die Bordkantenzierleiste im Bereich des B-Säulenabschnitts an die dort vorherrschende Kontur der Beplankung anzupassen, vielmehr kann der jeweilige Haltehaken bzw. sein Hakenschenkel in geeigneter Weise an die Bordkantenzierleiste adaptiert werden, so dass diese besonders einfach darauf aufsteckbar ist.
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Entsprechend einer vorteilhaften Ausführungsform kann der Hakenschenkel in der Längsrichtung der Bordkante fluchtend zur oberen Endkante der Beplankung im Bereich der Fensteröffnung angeordnet sein. Insbesondere kann dadurch die Bordkantenzierleiste besonders einfach durchgehend montiert werden.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform kann der Hakenschenkel quer zur Längsrichtung der Bordkante ein Schenkelprofil besitzen, das im Wesentlichen einem Endkantenprofil entspricht, das die obere Endkante im Bereich der Fensteröffnung quer zur Längsrichtung der Bordkante besitzt. Beispielsweise können das Schenkelprofil und das Endkantenprofil quer zur Längsrichtung der Bordkante dieselbe Dicke bzw. Wandstärke und/oder dieselbe Höhe aufweisen. Die Dicke oder Wandstärke wird vorzugsweise senkrecht zur Ebene der Fensterscheibe gemessen. Die Höhe wird zweckmäßig in der Vertikalrichtung gemessen. Insbesondere kann auf diese Weise eine in der oberen Endkante realisierte Drei-Blech-Anordnung des um einen oberen Rand des Innenblechs umgefalzten oberen Rands des Außenblechs hinsichtlich ihrer Querschnittsgeometrie mehr oder weniger identisch nachempfunden werden. Durch diese Maßnahme ist es insbesondere möglich, die Bordkantenzierleiste mit einem in der Längsrichtung der Bordkante konstanten Aufsteckprofil auszustatten. Hierdurch vereinfacht sich die Herstellung der Bordkantenzierleiste.
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Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausführungsform kann die Beplankung im Bereich des B-Säulenabschnitts bezüglich der oberen Endkante, die im Bereich der Fensteröffnung vorliegt, frei geschnitten sein. Mit anderen Worten, die obere Endkante der Beplankung weist im Bereich des B-Säulenabschnitts eine Aussparung auf, in welcher der Haken angeordnet ist. Beispielsweise wird die obere Endkante im Bereich der Fensteröffnung durch Umfalzen eines oberen Rands des Außenblechs der Beplankung um einen oberen Rand des Innenblechs der Beplankung gebildet, während das obere Ende der Beplankung im Bereich des B-Säulenabschnitts im Wesentlichen nur noch durch den freistehenden Rand des Außenblechs gebildet ist. Im Bereich des B-Säulenabschnitts endet dieser freistehende Rand des Außenblechs unterhalb der oberen Endkante der Beplankung im Bereich der Fensteröffnung. Somit wird im Bereich des B-Säulenabschnitts ein Freiraum zur Anordnung des Hakens geschaffen.
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Die Blende ist an einer Außenseite des B-Säulenabschnitts angeordnet. nach unten über die Blende vorstehen, dort nach außen abstehen und den nach oben abstehenden Hakenschenkel aufweisen. Der Haken kann im Profil U-förmig sein. Der Haken kann ein separates Bauteil sein, das an die Blende und/oder an den B-Säulenabschnitt angebaut ist. Der Haken kann an einer dem B-Säulenabschnitt zugewandten Rückseite der Blende angebracht sein. Bevorzugt ist jedoch eine Ausführungsform, bei welcher der Haken integral an der Blende ausgeformt ist. Bei der Blende handelt es sich bevorzugt um ein Kunststoffbauteil.
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Eine erfindungsgemäße Bordkantenzierleiste eignet sich für eine Montage an einer Fahrzeugtür der vorstehend beschriebenen Art. Hierzu besitzt die Bordkantenzierleiste quer zur Längsrichtung der Bordkante ein nach unten offenes Aufsteckprofil, mit dessen Hilfe die Bordkantenzierleiste im Bereich der Fensteröffnung auf die obere Endkante der Beplankung und im Bereich des B-Säulenabschnitts auf den Hakenschenkel des Haltehakens aufsteckbar ist. Insbesondere kann die Bordkantenzierleiste in der Längsrichtung der Bordkante ein im Wesentlichen konstantes Profil, insbesondere ein konstantes Aufsteckprofil aufweisen, so dass die Bordkantenzierleiste entlang des B-Säulenabschnitts und entlang der Fensteröffnung einen gleich bleibenden Aufbau besitzt. Es ist klar, dass Dichtungen, die an der Bordkantenzierleiste angeordnet sein können, im Bereich der Fensteröffnung eine andere Konfiguration besitzen können als im Bereich des B-Säulenabschnitts.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
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Im vorliegenden Zusammenhang beziehen sich die relativen Ortsangaben „unten”, „oben”, „innen”, „oben”, „vorn” und „hinten” auf das Fahrzeug, so dass „vorn” zu einem Fahrzeugbug weist, während „hinten” zu einem Fahrzeugheck weist. „Oben” weist von einer Fahrbahn, auf welcher das Fahrzeug steht, weg, während „unten” zur Fahrbahn hinweist. „Außen” ist von einem Innenraum des Fahrzeugs weg gerichtet, während „innen” zum Fahrzeuginnenraum hin gewandt ist.
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Es zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine Seitenansicht eines Fahrzeugs im Bereich von Fahrzeugtüren,
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2 einen Querschnitt einer Fahrzeugtür im Bereich einer Fensteröffnung,
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3 einen Querschnitt der Fahrzeugtür im Bereich eines B-Säulenabschnitts,
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4 eine isometrische Ansicht der Fahrzeugtür im Bereich des B-Säulenabschnitts,
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5 eine Seitenansicht der Fahrzeugtür im Bereich des B-Säulenabschnitts.
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Entsprechend 1 umfasst ein nur teilweise dargestelltes Fahrzeug 1, bei dem es sich bevorzugt um einen Personenkraftwagen handelt, mehrere Fahrzeugtüren 2, die seitlich, also an einer linken oder rechten Fahrzeugseite angeordnet sind und dementsprechend auch als Seitentüren bezeichnet werden können. Im Beispiel der 1 sind auf jeder Fahrzeugseite zwei Türen 2 vorgesehen, nämlich eine links angeordnete vordere Tür 2 und eine rechts angeordnete hintere Tür 2. Das Fahrzeug 1 weist in üblicher Weise auf jeder Fahrzeugseite eine A-Säule 3, eine B-Säule 4 und eine C-Säule 5 auf.
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Die jeweilige Fahrzeugtür 2 besitzt einen Türkörper 6, der oberhalb einer Bordkante 7 eine Fensteröffnung 8 und unterhalb der Bordkante 7 eine Beplankung 9 aufweist. Die Bordkante 7 erstreckt sich dabei im Wesentlichen entlang der Fahrzeuglängsrichtung und besitzt eine in 1 durch einen Doppelpfeil angedeutete Längsrichtung 10.
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Die jeweilige Fahrzeugtür 2 besitzt ferner eine Fensterscheibe 11, die am Türkörper 6 zwischen einer Schließstellung zum Verschließen der Fensteröffnung 8 und einer Offenstellung zum Freigeben der Fensteröffnung 8 verstellbar angeordnet ist. Zum Öffnen der Fensteröffnung 8 wird die Fensterscheibe 11 in einen durch die Beplankung 9 verdeckten Innenraum des Türkörpers 6 versenkt.
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Der Türkörper 6 weist außerdem einen Fensterrahmen 12 auf, der die Fensteröffnung 8 oberhalb der Beplankung 9 bzw. oberhalb der Bordkante 7 einfasst. Dieser Fensterrahmen 12 umfasst dabei einen B-Säulenabschnitt 13. In dem in 1 gezeigten Zustand, bei dem die jeweilige Fahrzeugtür 2 am Fahrzeug 1 angebracht ist und bei dem die jeweilige Fahrzeugtür 2 geschlossen ist, befindet sich der jeweilige B-Säulenabschnitt 13 im Bereich der B-Säule 4 des Fahrzeugs 1. Bei der in 1 links gezeigten vorderen Fahrzeugtür 2 befindet sich der B-Säulenabschnitt 13 hinten. Im Unterschied dazu befindet sich bei der in 1 rechts gezeigten hinteren Fahrzeugtür 2 der B-Säulenabschnitt 13 vorne.
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Die jeweilige Fahrzeugtür 2 ist außerdem mit einer Bordkantenzierleiste 14 ausgestattet, die an der Bordkante 7 angeordnet ist und die sich sowohl entlang der jeweiligen Fensteröffnung 8 als auch entlang des jeweiligen B-Säulenabschnitts 13 erstreckt.
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Entsprechend den 2 und 3 weist die Bordkantenzierleiste 14 quer zur Längsrichtung 10 der Bordkante 7, die in den 2 und 3 senkrecht zur Zeichnungsebene steht, ein nach unten offenes Aufsteckprofil 15 auf, mit dessen Hilfe die Bordkantenzierleiste 14 im Bereich der Fensteröffnung 8 gemäß 2 auf eine obere Endkante 16 der Beplankung 9 aufgesteckt ist. Die obere Endkante 16 der Beplankung 9 ist im Bereich der Fensteröffnung 8 gemäß 2 dadurch gebildet, dass ein oberer Rand 17 eines Außenblechs 18 der Beplankung 9 um einen oberen Rand 19 eines Innenblechs 20 der Beplankung 9 umgefalzt ist. Zur Erzeugung einer ausreichenden Haltekraft sowie zur Erzeugung einer hinreichenden Dichtung kann das Aufsteckprofil 15 an seiner Innenseite Halteelemente 21 aufweisen, die an das zweckmäßig aus Kunststoff hergestellte Aufsteckprofil 15 angespritzt sein können und dementsprechend ebenfalls aus einem (anderen) Kunststoff bestehen, beispielsweise aus einem Elastomer. Ferner trägt das Aufsteckprofil 15 eine Blende 22, die beispielsweise verchromt sein kann und die die eigentliche Zierleiste bildet. Zur Fixierung und Abdichtung der Blende 22 gegenüber dem Aufsteckprofil 15 können am Aufsteckprofil 15 weitere Halteelemente sowie ein Dichtelement 24 angebracht, insbesondere angespritzt sein. Das Dichtelement 24 umfasst eine Haltekontur 25 zum Festlegen der Blende 22 und eine Dichtlippe 26 zum Abdichten der Bordkantenzierleiste 14 gegenüber der Beplankung 9, wozu diese Dichtlippe 26 außen an dem Außenblech 18 zur Anlage kommt. Gegenüber der Fensterscheibe 11 ist am Aufsteckprofil 15 eine Scheibendichtung 27 angebracht, die für die Kontaktierung mit der Scheibe 11 mit einer Gleitbeschichtung 28 ausgestattet sein kann. Auch die Scheibendichtung 27 ist zweckmäßig an das Aufsteckprofil 15 angespritzt. Ferner ist eine Lippe 29 an das Aufsteckprofil 15 angespritzt, welche die Blende 22 optisch verlängert und welche zur Fixierung der Blende 22 am Aufsteckprofil 15 beiträgt. Schließlich kann das Aufsteckprofil 15 einen bandförmigen Kern 30 enthalten, der beispielsweise aus einem Metall bestehen kann und der zu einer Stabilisierung der Bordkantenzierleiste 14 bzw. des Aufsteckprofils 15 beiträgt.
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Entsprechend den 3 und 4 weist die Fahrzeugtür 2 außen am B-Säulenabschnitt 13 eine Blende 31 auf. Die Blende 31 ist zweckmäßig aus einem Kunststoff hergestellt. Die Blende 31 besitzt unten einen nach außen abstehenden Haltehaken 32, der hier ein nach oben offenes U-Profil besitzt und dementsprechend einen nach oben weisenden, freistehenden Hakenschenkel 33 aufweist.
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Gemäß 3 ist die Bordkantenzierleiste 14 mit ihrem Aufsteckprofil 15 im Bereich des B-Säulenabschnitts 13 auf diesen Hakenschenkel 33 aufgesteckt. Auf diese Weise ist die Bordkantenzierleiste 14 im B-Säulenabschnitt 13 über den Haken 32 an der Blende 31 festgelegt, während sie im Bereich der Fensteröffnung 8 an der oberen Bordkante 16 der Beplankung 9 festgelegt ist.
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Der Hakenschenkel 33 ist in der Längsrichtung 10 der Bordkante 7 fluchtend zur oberen Endkante 16 der Beplankung 9 im Bereich der Fensteröffnung 8 angeordnet. Ferner ist erkennbar, dass der Hakenschenkel 33 quer zur Längsrichtung 10 der Bordkante 7 ein Schenkelprofil 34 besitzt, das im Wesentlichen einem Endkantenprofil 35 nachempfunden ist, das die obere Endkante 16 im Bereich der Fensteröffnung 8 ebenfalls quer zur Längsrichtung 10 der Bordkante 7 aufweist. Insbesondere besitzt das Schenkelprofil 34 in einer senkrecht zur Ebene der Fensterscheibe 11 gemessene Dicke 36, die einer Dicke 37 des Endkantenprofils 35 entspricht. Ferner stimmen die beiden Profile 34, 35 auch in einer vertikal gemessenen Höhe weitgehend miteinander überein. Folglich lassen sich durch die Steckverbindung zwischen der Bordkantenzierleiste 14 und dem Türkörper 6 im Bereich der Fensteröffnung 8 und im Bereich des B-Säulenabschnitts 13 im Wesentlichen die gleichen Haltekräfte realisieren.
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Die Bordkantenzierleiste 14 ist im Bereich des B-Säulenabschnitts 13 nahezu identisch wie im Bereich der Fensteröffnung 8. Im Beispiel ist lediglich die Scheibendichtung 27 modifiziert, insbesondere verkürzt, so dass sie in 3 mit 27' bezeichnet ist. Entsprechendes gilt auch für die Gleitbeschichtung 28 bzw. 28'. Im Bereich des B-Säulenabschnitts 13 wirkt die Scheibendichtung 27' naturgemäß nicht mit der Fensterscheibe 11 zusammen, sondern mit der Blende 31 bzw. mit dem Haltehaken 32. Die im Bereich der Fensteröffnung 8 zur Verzierung bzw. zur Fixierung der Blende 22 vorgesehene Lippe 29 dient im Bereich des B-Säulenabschnitts 13 zur Abdichtung der Bordkantenzierleiste 14 gegenüber der Blende 31.
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Wie sich insbesondere den 4 und 5 entnehmen lässt, ist die Beplankung 9 im Bereich des B-Säulenabschnitts 13 bezüglich der oberen Endkante 16, die im Bereich der Fensteröffnung 8 vorliegt, frei geschnitten. Das bedeutet, dass die obere Endkante 16 der Beplankung 9 im Bereich des B-Säulenabschnitts 13 fehlt bzw. eine Aussparung 38 aufweist. Diese Aussparung 38 ist dabei so dimensioniert, dass in der Aussparung 38 der Haltehaken 32 angeordnet werden kann. Die Beplankung 9 endet im Bereich des B-Säulenabschnitts 13 oben mit dem freien Rand 17 des Außenblechs 18.