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DE102011118913A1 - Fahrradträger für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Fahrradträger für ein Kraftfahrzeug Download PDF

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DE102011118913A1
DE102011118913A1 DE102011118913A DE102011118913A DE102011118913A1 DE 102011118913 A1 DE102011118913 A1 DE 102011118913A1 DE 102011118913 A DE102011118913 A DE 102011118913A DE 102011118913 A DE102011118913 A DE 102011118913A DE 102011118913 A1 DE102011118913 A1 DE 102011118913A1
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DE
Germany
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bicycle
wheel
carrier
motor vehicle
base
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DE102011118913A
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English (en)
Inventor
Werner Otto
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Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R9/00Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like
    • B60R9/06Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like at vehicle front or rear
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R9/00Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like
    • B60R9/08Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like specially adapted for sports gear
    • B60R9/10Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like specially adapted for sports gear for cycles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Ein zum Transportieren von Tandem-Fahrrädern geeigneter Fahrradträger für ein Kraftfahrzeug weist einen ersten Basisträger (16), der auf einem Dach (12) eines Kraftfahrzeuges (10) montierbar ist, und einen zweiten Basisträger (20), der an einer Anhängerkupplung (18) oder einer Heckklappe (22) eines Kraftfahrzeuges (10) montierbar ist, auf. An dem ersten Basisträger (16) ist eine erste Radaufnahme (24) zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines ersten Rades (34) eines Fahrrades (30) vorgesehen und an dem zweiten Basisträger (20) ist eine zweite Radaufnahme (26) zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines zweiten Rades (36) eines Fahrrades (30) vorgesehen, wobei die beiden Radaufnahmen (24, 26) vorzugsweise über eine Profilschiene (28) miteinander verbunden sind. Mit einem solchen Fahrradträger kann ein Tandem-Fahrrad (30) trotz seines größeren Radstandes auch mit einem gewöhnlichen Personenkraftwagen (10) sicher transportiert werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrradträger für ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Fahrradträger zum Transportieren von Fahrrädern mit überlangem Radstand mit einem Personenkraftwagen.
  • Bei Fahrradträgern für Personenkraftwagen wird üblicherweise zwischen Dachträgern und Heckträgern unterschieden. Dachträger werden üblicherweise an einer Dachreling eines Fahrzeuges oder an einem Dachgrundträger, der an einem Fahrzeugdach montiert ist, befestigt; und Heckträger werden üblicherweise an einer Heckklappe oder einer Anhängerkupplung eines Fahrzeuges befestigt. Mit einem Dachträger können ein oder mehrere Fahrräder auf dem Dach des Personenkraftwagens transportiert werden, wobei die Fahrräder zumeist stehend, teilweise aber auch liegend von dem Dachträger gehalten werden. Die Fahrradlängsachse ist dabei im Allgemeinen im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Fahrzeuges ausgerichtet. Mit einem Heckträger können ein oder mehrere Fahrräder im Heckbereich des Personenkraftwagens transportiert werden, wobei die Fahrräder zumeist stehend gehalten werden und die Fahrradlängsachse dabei im Allgemeinen im Wesentlichen parallel zur Breitenrichtung des Fahrzeuges ausgerichtet ist.
  • Der Transport der immer beliebter werdenden Tandem-Fahrräder hat sich aufgrund der größeren Länge der Fahrräder als problematisch erwiesen. Bei Dachträgern ragen die Tandem-Fahrräder vorne und/oder hinten über das Fahrzeugdach hinaus, bei Heckträgern seitlich. Dies kann zu einer Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer und zu einem unsicheren Fahrverhalten des Personenkraftwagens führen. Die gleiche Problematik existiert auch bei anderen Fahrrädern mit einem überlangen Radstand wie zum Beispiel bei Sonderanfertigungen (z. B. Liegeräder, etc.) und dergleichen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Fahrradträger für Kraftfahrzeuge zu schaffen, mit dem Fahrräder mit überlangem Radstand sicher transportiert werden können.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Fahrradträger mit den Merkmalen des Anspruches 1. Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Der erfindungsgemäße Fahrradträger für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen, weist einen ersten Basisträger, der auf einem Dach eines Kraftfahrzeuges montierbar ist, und einen zweiten Basisträger, der an einem Heck eines Kraftfahrzeuges montierbar ist, auf. An dem ersten Basisträger ist eine erste Radaufnahme zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines ersten Rades eines Fahrrades vorgesehen, und an dem zweiten Basisträger ist eine zweite Radaufnahme zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines zweiten Rades eines Fahrrades vorgesehen.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrradträgern für Personenkraftwagen, die ausschließlich als Heckträger oder als Dachträger konzipiert sind, weist der erfindungsgemäße Fahrradträger einen auf dem Dach des Kraftfahrzeuges montierbaren ersten Basisträger und einen am Heck des Kraftfahrzeuges montierbaren zweiten Basisträger auf. Der erfindungsgemäße Fahrradträger basiert sozusagen auf einer Kombination eines Dachträgers und eines Heckträgers. Durch die Verwendung eines ersten Basisträgers (Dachträger) und eines zweiten Basisträgers (Heckträger) können die erste Radaufnahme an dem ersten Basisträger und die zweite Radaufnahme an dem zweiten Basisträger relativ weit auseinander positioniert werden. Hierdurch ist es möglich, Fahrräder mit einem überlangen Radstand (Abstand zwischen den Achsen des Vorderrades und des Hinterrades in Längsrichtung des Fahrrades) in dem Fahrradträger der Erfindung zu halten und so auf einem Personenkraftwagen zu transportieren.
  • Das von dem Fahrradträger der Erfindung gehaltene Fahrrad steht in Breitenrichtung des Kraftfahrzeuges nicht über das Kraftfahrzeug über und behindert somit die anderen Verkehrsteilnehmer nicht. Da das von dem Fahrradträger gehaltene Fahrrad an beiden Rädern in Radaufnahmen aufgenommen ist, die jeweils an einem der beiden Basisträger vorgesehen sind, ist das gesamte Fahrrad fest an dem Kraftfahrzeug gehalten, sodass das Fahrverhalten des Kraftfahrzeuges nicht übermäßig beeinträchtigt wird. Insgesamt können mit dem erfindungsgemäßen Fahrradträger deshalb auch Fahrräder mit einem überlangen Radstand auf einem gewöhnlichen Personenkraftwagen sicher transportiert werden.
  • Der Fahrradträger ist zum Transport eines Fahrrades mit einem Kraftfahrzeug, insbesondere einem Personenkraftwagen geeignet. Dabei ist der erfindungsgemäße Fahrradträger grundsätzlich zur Montage an einem Personenkraftwagen mit einer beliebigen Karosseriebauform geeignet. Mögliche Karosseriebauformen sind dabei insbesondere Limousinen (mit Stufenheck oder Schrägheck), Coupés (mit Stufenheck oder Schrägheck), Kombis (Kombilimousinen, Kombicoupés, Hochdachkombis) und Geländewagen, ohne auf diese beschränkt zu sein.
  • Der erste Basisträger ist auf dem Dach eines Kraftfahrzeuges montierbar. In diesem Zusammenhang soll darunter bevorzugt verstanden werden, dass der erste Basisträger an dem Fahrzeugdach selbst (z. B. an der Dachreling oder der Dachschiene) oder an einem Dachgrundträger, der an dem Fahrzeugdach montiert ist, montiert werden kann. Die vorliegende Erfindung ist dabei grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Montagekonstruktion beschränkt, insbesondere sind alle bisher bekannten Konstruktionen für die Montage eines Dachträgers an einem Kraftfahrzeug bei dem ersten Basisträger des erfindungsgemäßen Fahrradträgers einsetzbar.
  • Der zweite Basisträger ist am Heck eines Kraftfahrzeuges montierbar. In diesem Zusammenhang soll darunter bevorzugt verstanden werden, dass der zweite Basisträger an einer Anhängerkupplung oder an einer Heckklappe eines Kraftfahrzeuges montiert werden kann. Die vorliegende Erfindung ist dabei grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Montagekonstruktion beschränkt, insbesondere sind alle bisher bekannten Konstruktionen für die Montage eines Heckträgers an einem Kraftfahrzeug bei dem zweiten Basisträger des erfindungsgemäßen Fahrradträgers einsetzbar.
  • Der Begriff Basisträger umfasst in diesem Zusammenhang jede Art einer stabilen Tragkonstruktion. Der (erste oder zweite) Basisträger kann jeweils einteilig oder mehrteilig aufgebaut sein. Der (erste oder zweite) Basisträger ist bevorzugt aus einem oder mehreren Rohr-, Stab- oder Plattenelementen gebildet. An dem (ersten oder zweiten) Basisträger sind bevorzugt ein oder mehrere Befestigungs- oder Montagevorrichtungen zur Befestigung des Basisträgers an einem Kraftfahrzeug vorgesehen bzw. ausgebildet. Gestalt und Größe des (ersten und zweiten) Basisträgers sind an das jeweilige Kraftfahrzeug bzw. dessen Karosseriebauform angepasst. Die beiden Basisträger sind vorzugsweise derart ausgebildet und an dem Kraftfahrzeug anordenbar, dass die Längsrichtung des Fahrradträgers im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Kraftfahrzeuges verläuft. Auf diese Weise wird vorzugsweise auch erreicht, dass die Längsrichtung eines in dem Fahrradträger gehaltenen Fahrrades im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Kraftfahrzeuges ausgerichtet ist. Der erste und/oder der zweite Basisträger sind vorzugsweise mit einer Sicherheitseinrichtung (z. B. Schloss, Riegel oder dergleichen) ausgestattet, um den Fahrradträger mit einem Diebstahlschutz zu versehen und sein unerlaubtes Entfernen von dem Kraftfahrzeug verhindern zu können.
  • Der Fahrradträger der Erfindung ist vorzugsweise zum Transport eines Fahrrades mit einem überlangen Radstand geeignet. Als Radstand wird allgemein der Abstand zwischen den Achsen des Vorderrades und des Hinterrades des Fahrrades (in Längsrichtung des Fahrrades) verstanden. Unter einem Fahrrad mit einem überlangen Radstand soll in diesem Zusammenhang jedes Fahrrad verstanden werden, dessen Radstand bzw. Rahmenlänge jenem/jener eines gebräuchlichen Fahrrades für eine Person (Tourenrad, Trekkingrad, Sportrad, Rennrad, Mountainbike, etc.) deutlich überschreitet. Zu den Fahrrädern mit überlangem Radstand zählen in diesem Sinne insbesondere Tandem-Fahrräder (Fahrräder für zwei Personen hintereinander), Liegeräder und andere Sonderkonstruktionen.
  • Der Fahrradträger weist eine erste Radaufnahme zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines ersten Rades (z. B. Vorderrad) des Fahrrades und eine zweite Radaufnahme zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines zweiten Rades (z. B. Hinterrad) des Fahrrades auf. Unter einer Radaufnahme soll dabei jede Art von Vorrichtung verstanden werden, die geeignet ist, ein Rad eines Fahrrades zumindest teilweise aufzunehmen, um auf diese Weise die Position des Fahrrades im Fahrradträger festzulegen. Vorzugsweise sind die Radaufnahmen jeweils so ausgebildet, dass sie die Position des in dem Fahrradträger gehaltenen Fahrrades in dessen Längsrichtung im Wesentlichen festlegen. In diesem Zusammenhang kann das jeweilige Rad nahezu vollständig oder auch nur teilweise von der Radaufnahme aufgenommen werden. Vorzugsweise umgreift die (erste oder zweite) Radaufnahme das Rad entlang eines Umfangsabschnittes des Rades. Vorzugsweise umgreift die (erste oder zweite) Radaufnahme das Rad an der Außenumfangsseite und an beiden seitlichen Seiten des Rades. Die (erste oder zweite) Radaufnahme des Rades ist bevorzugt an dem (ersten bzw. zweiten) Basisträger (lösbar oder unlösbar) befestigt oder integral mit diesem ausgebildet. Die beiden Radaufnahmen sind vorzugsweise derart ausgebildet und an den Basisträgern angeordnet, dass die Längsrichtung eines in dem Fahrradträger gehaltenen Fahrrades im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung des Kraftfahrzeuges verläuft.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die erste Radaufnahme und die zweite Radaufnahme über eine Profilschiene miteinander verbunden. Die erste Radaufnahme und/oder die zweite Radaufnahme sind vorzugsweise (lösbar oder unlösbar) mit der Profilschiene verbunden oder durch die Profilschiene selbst gebildet bzw. gehen in diese über. Die Verbindung der ersten und der zweiten Radaufnahme durch die Profilschiene erhöht die Stabilität des gesamten Fahrradträgers. Außerdem kann diese Profilschiene das Einsetzen eines Fahrrades in den Fahrradträger vereinfachen, wenn das Fahrrad mit seinem ersten Rad (z. B. Vorderrad) auf der Profilschiene bis in die erste Radaufnahme an dem ersten Basisträger auf dem Fahrzeugdach geschoben wird. Die Profilschiene weist zu diesem Zweck vorzugsweise ein Profil auf, welches an die Größe eines Fahrradreifens angepasst ist.
  • Ein Verlauf dieser Profilschiene ist vorzugsweise variabel einstellbar. Durch einen variabel einstellbaren Profilschienenverlauf kann der Fahrradträger individuell an eine Karosseriebauform eines Kraftfahrzeuges angepasst werden. Es besteht dadurch die Möglichkeit, einen Fahrradträger – nach einer entsprechenden Einstellung – für unterschiedliche Kraftfahrzeuge zu verwenden. Bei einem Fahrzeugwechsel muss der Benutzer in diesem Fall keinen neuen Fahrradträger anschaffen, sondern kann den vorhandenen erfindungsgemäßen Fahrradträger an das neue Kraftfahrzeug anpassen.
  • In einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist die Profilschiene an die Karosseriebauform eines Kraftfahrzeuges angepasst. In diesem Fall ist es erforderlich, für unterschiedliche Karosseriebauformen auch unterschiedliche Profilschienen bzw. Fahrradträger vorzuhalten. Andererseits können Profilschienen mit einem fest vorgegebenen Verlauf ggf. stabiler gefertigt werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Profilschiene mehrere miteinander verbundene Profilglieder auf. Vorzugsweise sind alle oder zumindest einige dieser Profilglieder individuell relativ zueinander verstellbar, sodass der (gesamte) Verlauf der Profilschiene individuell einstellbar ist. Wie oben ausgeführt, kann der Fahrradträger durch einen variabel einstellbaren Profilschienenverlauf individuell an eine Karosseriebauform eines Kraftfahrzeuges angepasst werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens eine Sicherungsvorrichtung vorgesehen, die an dem ersten oder dem zweiten Basisträger zum Positionieren eines Rahmens des Fahrrades vorgesehen ist. Durch eine solche Sicherungsvorrichtung kann die Halterung des Fahrrades in dem Fahrradträger verbessert und damit die Transportsicherheit weiter erhöht werden. Die Sicherungsvorrichtung bietet neben den beiden Radaufnahmen einen weiteren Sicherungspunkt für das Fahrrad in dem Fahrradträger durch eine Positionsfestlegung des Rahmens des Fahrrades.
  • Die Sicherungsvorrichtung ist vorzugsweise in Längsrichtung des Fahrradträgers bzw. des Kraftfahrzeuges zwischen der ersten Radaufnahme und der zweiten Radaufnahme positioniert. Die Sicherungsvorrichtung ist in Breitenrichtung des Fahrradträgers bzw. des Kraftfahrzeuges vorzugsweise einseitig oder beidseitig neben dem Rahmen des aufzunehmenden Fahrrades vorgesehen. Die Sicherungsvorrichtung kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein; sie ist vorzugsweise lösbar oder unlösbar an dem ersten oder zweiten Basisträger befestigt. Bevorzugt ist der Fahrradträger mit ein oder zwei Sicherungsvorrichtungen ausgestattet, es können grundsätzlich aber auch drei oder mehr Sicherungsvorrichtungen vorhanden sein. Im Fall von zwei oder mehr Sicherungsvorrichtung ist eine der Sicherungsvorrichtungen an dem ersten Basisträger und eine andere der Sicherungsvorrichtungen an dem zweiten Basisträger vorgesehen.
  • Diese wenigstens eine Sicherungsvorrichtung ist bevorzugt längenverstellbar ausgebildet. Durch eine solche Längenverstellung der Sicherungsvorrichtung kann diese an die Größe eines Fahrrades bzw. dessen Rahmens angepasst werden. Außerdem kann das Einsetzen des Fahrrades in den Fahrradträger vereinfacht werden, wenn die Sicherungsvorrichtung längenverstellbar ist, da diese zum Beispiel zum Einsetzen des Fahrrades ausgefahren wird und anschließend möglichst weit zum Rahmen des eingesetzten Fahrrades eingefahren wird. Je nach Ausführungsform der Sicherungsvorrichtung(en) kann auf diese Weise zusätzlich eine Klemmwirkung auf den Rahmen des Fahrrades ausgeübt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens eine Befestigungsvorrichtung zum Befestigen eines ersten oder zweiten Rades eines Fahrrades an dem Fahrradträger vorgesehen. Die wenigstens eine Befestigungsvorrichtung ist bevorzugt im Bereich der ersten Radaufnahme oder zweiten Radaufnahme vorgesehen. Bevorzugte Ausgestaltungen der Befestigungsvorrichtung(en) umfassen Klettbänder, Sicherungsbügel, Sicherungsstifte und dergleichen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist wenigstens eine der Befestigungsvorrichtungen abschließbar ausgebildet, sodass der Fahrradträger mit einem Fahrrad-Diebstahlschutz ausgestattet ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die erste Radaufnahme an dem ersten Basisträger variabel positionierbar. Die variable Positionierung erfolgt vorzugsweise stufenlos oder in einem vorgegebenen Raster. Durch eine solche variable Positionierung der ersten Radaufnahme an dem ersten Basisträger kann der Fahrradträger an die Größe eines aufzunehmenden Fahrrades individuell angepasst werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der erste Basisträger auf dem Dach des Kraftfahrzeuges, d. h. an dem Kraftfahrzeugdach selbst oder an dem Dachgrundträger variabel positionierbar. Die variable Positionierung erfolgt vorzugsweise stufenlos oder in einem vorgegebenen Raster. Durch eine solche variable Positionierung des ersten Basisträgers auf dem Fahrzeugdach kann der Fahrradträger an die Größe eines aufzunehmenden Fahrrades und/oder die Karosseriebauform des Kraftfahrzeuges individuell angepasst werden.
  • In einer noch weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die zweite Radaufnahme an dem zweiten Basisträger variabel positionierbar. Die variable Positionierung erfolgt vorzugsweise stufenlos oder in einem vorgegebenen Raster. Durch eine solche variable Positionierung der zweiten Radaufnahme an dem zweiten Basisträger kann der Fahrradträger an die Größe eines aufzunehmenden Fahrrades und/oder die Karosseriebauform des Kraftfahrzeuges individuell angepasst werden
  • Mit dem erfindungsgemäßen Fahrradträger kann grundsätzlich ein Fahrrad mit überlangem Radstand montiert werden. Der Fahrradträger ist aber problemlos für einen Transport von mehreren solchen Fahrrädern erweiterbar, welche dann vorzugsweise im Wesentlichen parallel zueinander in dem Fahrradträger gehalten werden.
  • Obige sowie weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten, nicht-einschränkenden Ausführungsbeispielen anhand der beiliegenden Zeichnungen besser verständlich. Darin zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines Personenkraftwagens (Limousine) mit einem Fahrradträger gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine schematische Hinteransicht des Personenkraftwagens mit dem Fahrradträger von 1;
  • 3A–C verschiedene schematische Ansichten von Einzelheiten einer Profilschiene des Fahrradträgers von 1; und
  • 4 eine schematische Seitenansicht eines Personenkraftwagens (Geländewagen) mit einem Fahrradträger gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • 1 und 2 zeigen den Aufbau und die Funktionsweise eines Fahrradträgers gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, der beispielhaft an einem Personenkraftwagen mit der Karosseriebauform einer Limousine angebracht ist und in dem ein Tandem-Fahrrad für zwei Personen aufgenommen ist.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist auf dem Dach 12 der Limousine 10 ein Dachgrundträger 14 montiert. Wie in 2 dargestellt, weist dieser Dachgrundträger 14 wenigstens einen Querholm 15 auf. Bei dem Dachgrundträger 14 handelt es sich um einen herkömmlichen Dachgrundträger, der in einer Dachreling oder Dachschiene des Kraftfahrzeuges 10 befestigt wird und als Basis für weitere Trägerelemente zum Halten von Fahrrädern, Dachkoffern, Skiern, etc. dient. Der Dachgrundträger 14 ist vorzugsweise abschließbar am Fahrzeugdach 12 befestigt.
  • An dem Dachgrundträger 14 ist ein erster Basisträger 16 befestigt. Dieser erste Basisträger 16 weist zum Beispiel einen in Breitenrichtung des Kraftfahrzeuges (Rechts/Links-Richtung in 2) verlaufenden Querträger (nicht dargestellt) auf, der an dem Querholm 15 des Dachgrundträgers 14 befestigt wird. Außerdem weist der erste Basisträger 16 zwei schräg nach oben verlaufende Träger auf, die zusammen mit dem Querträger im Wesentlichen eine Dreiecksform bilden. Der erste Basisträger 16 ist vorzugsweise abschließbar am Dachgrundträger 14 bzw. seinem Querholm 15 befestigt. Alternativ kann der erste Basisträger 16 auch durch den Querholm 15 und entsprechende Träger daran gebildet sein.
  • Im Heckbereich des Kraftfahrzeuges 10 ist eine Anhängerkupplung 18 vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine herkömmliche Standard-Anhängerkupplung. An dieser Anhängerkupplung 18 ist ein zweiter Basisträger 20 befestigt. Zu diesem Zweck weist der zweite Basisträger 20 eine geeignete Befestigungseinrichtung (nicht dargestellt) auf. In einem alternativen Ausführungsbeispiel (nicht dargestellt) kann der zweite Basisträger 20 auch an der Heckklappe 22 des Kraftfahrzeuges 10 befestigt werden.
  • Die an dem ersten Basisträger 16 auf dem Fahrzeugdach 12 ist eine erste Radaufnahme 24 vorgesehen. Diese erste Radaufnahme 24 dient der teilweisen Aufnahme eines ersten Rades (Vorderrad) 34 eines Fahrrades 30. In ähnlicher Weise ist an dem zweiten Basisträger 20 im Heckbereich des Kraftfahrzeuges 10 eine zweite Radaufnahme 26 vorgesehen. Diese zweite Radaufnahme 26 dient der teilweisen Aufnahme eines zweiten Rades (Hinterrad) 36 eines Fahrrades 30.
  • Die beiden Radaufnahmen 24, 26 sind über eine mehrgliedrige Profilschiene 28 miteinander verbunden, in diesem Ausführungsbeispiel durch diese selbst gebildet. Der Aufbau dieser Profilschiene 28 wird weiter unten anhand der 3A3C näher erläutert.
  • Wie in 1 veranschaulicht, nehmen die beiden Radaufnahmen 24, 26 die Räder 34, 36 des Fahrrades 30 jeweils nicht vollständig auf, sondern umgreifen jeweils nur deren Reifen entlang eines Umfangsabschnittes. Dies ist zum Halten des Fahrrades 30 in dem Fahrradträger ausreichend, die Radaufnahmen 24, 26 können die Räder 34, 36 aber auch in einem größeren Ausmaß umschließen. Die
  • Um den Fahrradträger, der im Wesentlichen aus dem ersten Basisträger 16, der ersten Radaufnahme 24, dem zweiten Basisträger 20, der zweiten Radaufnahme 26 und in diesem Ausführungsbeispiel der Profilschiene 28 aufgebaut ist, individuell an ein aufzunehmendes Fahrrad 30 und/oder an eine Karosseriebauform des Kraftfahrzeuges 10 anpassen zu können, sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die wahlweise einzeln oder in beliebiger Kombination an dem Fahrradträger realisiert sein können.
  • So ist der erste Basisträger 16 vorzugsweise variabel an dem Dachgrundträger 14 positionierbar. Insbesondere ist die Position des ersten Basisträgers 16 in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges 10 (Rechts/Links-Richtung in 1) stufenlos oder in einem vorgegebenen Raster einstellbar. Zu diesem Zweck kann zum Beispiel die Position des ersten Basisträgers 16 am Querholm 15 des Dachgrundträgers 14 verändert werden oder der Querholm 15 des Dachgrundträgers 14 in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges 10 verschoben werden.
  • Ferner kann die erste Radaufnahme 24 bzw. der in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges 10 vordere Endbereich der Profilschiene 28 stufenlos oder in einem vorgegebenen Raster individuell an dem ersten Basisträger 16 bzw. seinen nach oben ragenden Trägern am befestigt werden.
  • Weiter kann die Höhenposition der zweiten Radaufnahme 26 bzw. des in Fahrtrichtung des Kraftfahrzeuges 10 hinteren Endbereiches der Profilschiene 28 Nähe relativ zum zweiten Basisträger individuell verändert werden (stufenlos oder in einem vorgegebenen Raster).
  • Darüber hinaus ist der Verlauf der Profilschiene 28 veränderbar. Wie in 1 angedeutet und in mehr Einzelheiten in 3 dargestellt, ist die Profilschiene 28 aus mehreren Profilgliedern 40 zusammengesetzt. In der Schnittansicht von 3C ist erkennbar, dass die Profilglieder 40 und damit auch die gesamte Profilschiene 28 einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt haben, der an einen Standardreifen eines Fahrrades angepasst ist.
  • Insbesondere weisen die Profilglieder 40 jeweils zwei Seitenwände 42 und einen diese verbindenden Boden 46 auf (vgl. Draufsicht von 3B und Schnittansicht von 3C). Die Seitenwände 42 haben an einem Endbereich (rechts in 3B) einen in Breitenrichtung der Profilschiene 28 (Oben/Unten-Richtung in 3B bzw. Rechts/Links-Richtung in 3C) nach außen erweiterten Überlappungsbereich 44. An diesem Überlappungsbereich 44 werden die benachbarten Profilglieder 40 über ihre Seitenwände 42 miteinander verbunden. Hierzu sind entsprechende Verbindungsstifte 48 vorgesehen.
  • Die Profilglieder 40 sind jeweils um die Verbindungsstifte 48 schwenkbar, wodurch die Winkel zwischen benachbarten Profilgliedern 40 (vgl. Seitenansicht von 3A) verändert werden können. Damit die aus den Profilgliedern 40 zusammengesetzte Profilschiene 28 dennoch formstabil ist, ist eine spezielle Verdrehsicherung 50 vorgesehen. Diese Verdrehsicherung 50 ist zweiteilig aufgebaut, ein erstes Element ist an der Innenseite der Überlappungsbereiche 44 der Seitenwände 42 vorgesehen bzw. ausgebildet und ein zweites Element ist an der Außenseite der Seitenwände 42 an dem dem Überlappungsbereich abgewandten Endbereich der Seitenwände 42 vorgesehen, wobei das erste und das zweite Element bei angezogenem Verbindungsstück 48 drehfest ineinander greifen und so die Relativstellung zwischen zwei benachbarten Profilgliedern 40 feststellen.
  • In 1 ist erkennbar, dass der Verlauf der Profilschiene 28 auf diese Weise an die Karosseriebauform der Limousine 10 angepasst ist.
  • In dem gezeigten Ausführungsbeispiel haben die einzelnen Profilglieder 40 der Profilschiene 28 jeweils eine Länge im Bereich von etwa 15–30 cm.
  • Zurück zu 1 und 2 ist an dem zweiten Basisträger 20 ein im Wesentlichen vertikal ausgerichteter Sicherungsbügel (Sicherungsvorrichtung der Erfindung) 38 angebracht. Dieser Sicherungsbügel 38 ist längenverstellbar, zum Beispiel teleskopierbar ausgebildet. Der Sicherungsbügel 38 nimmt den Rahmen 32 des Fahrrades 30 zwischen sich auf und klemmt den Rahmen 32 vorzugsweise auch fest, indem das teleskopierbare Ende des Sicherungsbügels 38 eingeschoben wird. Zusätzlich oder alternativ kann ein derartiger Sicherungsbügel 38 wahlweise auch an dem ersten Basisträger 16 vorgesehen werden.
  • Zum Einsetzen des Fahrrades 30 in den Fahrradträger wird das Fahrrad 30 mit seinem Vorderrad 34 voraus von hinten in den Fahrradträger eingeschoben. Dabei läuft das Vorderrad 34 über die zweite Radaufnahme 26 und die Profilschiene 28 bis in die erste Radaufnahme 24 am ersten Basisträger 16. Wenn das Vorderrad 34 in der ersten Radaufnahme 24 aufgenommen ist, kommt auch das Hinterrad 36 des Fahrrades 30 zur Aufnahme in die zweite Radaufnahme 26 am zweiten Basisträger 20. Während des Einschiebens des Fahrrades 30 ist der Sicherungsbügel 38 ausgefahren, so dass das Fahrrad 30 hindurch geschoben werden kann, nach dem Erreichen der Endposition des Fahrrades 30 wird der Sicherungsbügel 38 eingeschoben, um den Rahmen 32 festzuklemmen.
  • Anstelle der Verwendung eines teleskopierbaren Sicherungsbügels 38 kann dieser zum Realisieren seiner Langenverstellung auch ein ganz herausziehbares und entfernbares oberes Ende aufweisen. Dies erleichtert das einschieben des Fahrrades 30 in den Fahrradträger insbesondere auch im Bereich der breiteren Lenkstange.
  • Wie in 1 angedeutet, ist an der ersten Radaufnahme 24 ferner eine erste Befestigungsvorrichtung 52 zum Beispiel in Form eines Klettbandes angebracht und ist an der zweiten Radaufnahme 26 ferner eine zweite Befestigungsvorrichtung 54 zum Beispiel in Form eines Klettbandes angebracht. Optional können die erste und die zweite Befestigungsvorrichtung 52, 54 auch abschließbar ausgestaltet sein. Mit diesen beiden Befestigungsvorrichtungen 52, 54 können das Vorderrad 34 bzw. das Hinterrad 36 des in dem Fahrradträger aufgenommenen Fahrrades 30 fixiert werden.
  • Um die vielseitige und variable Einsatzmöglichkeit des Fahrradträgers der Erfindung zu verdeutlichen, zeigt 4 die Montage des Fahrradträgers an einem Kraftfahrzeug 10 mit der Karosseriebauform eines Geländewagens. Gleiche Komponenten sind dabei mit den gleichen Bezugsziffern wie in 1 bis 3 gekennzeichnet.
  • Es ist in 4 erkennbar, und dass der Verlauf der Profilschiene 28 ausgehend von der zweiten Radaufnahme 26 am zweiten Basisträger 20 entsprechend der Karosseriebauform des Geländewagens 10 steiler nach oben geführt ist. Außerdem ist die erste Radaufnahme 24 am ersten Basisträger 16 auf dem Fahrzeugdach 12 höher angebracht und damit weiter um das Vorderrad 34 des in dem Fahrradträger aufgenommenen Fahrrades 30 herum geführt. Der Sicherungsbügel 38 am zweiten Basisträger 20 hält den Rahmen 32 des Fahrrades 30 in diesem Fall an einer etwas anderen Stelle.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Kraftfahrzeug
    12
    Fahrzeugdach
    14
    Dachgrundträger
    15
    Querholm von 14
    16
    erster Basisträger/Dachträger
    18
    Anhängerkupplung
    20
    zweiter Basisträger/Heckträger
    22
    Heckklappe
    24
    erste Radaufnahme
    26
    zweite Radaufnahme
    28
    Profilschiene
    30
    Fahrrad/Tandem-Fahrrad
    32
    Rahmen
    34
    erstes Rad/Vorderrad
    36
    zweites Rad/Hinterrad
    38
    Sicherungsvorrichtung
    40
    Profilglieder von 28
    42
    Seitenwand von 28, 40
    44
    Überlappungsbereich von 42
    46
    Boden von 28, 40
    48
    Verbindungsstift
    50
    Verdrehsicherung
    52
    Befestigungsvorrichtung an 24
    54
    Befestigungsvorrichtung an 26

Claims (10)

  1. Fahrradträger für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Personenkraftwagen, mit einem ersten Basisträger (16), der auf einem Dach (12) eines Kraftfahrzeuges (10) montierbar ist; einem zweiten Basisträger (20), der an einem Heck eines Kraftfahrzeuges (10) montierbar ist; einer ersten Radaufnahme (24), die an dem ersten Basisträger (16) zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines ersten Rades (34) eines Fahrrades (30) vorgesehen ist; und einer zweiten Radaufnahme (26), die an dem zweiten Basisträger (20) zum zumindest teilweisen Aufnehmen eines zweiten Rades (36) eines Fahrrades (30) vorgesehen ist.
  2. Fahrradträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Radaufnahme (24) und die zweite Radaufnahme (26) über eine Profilschiene (28) miteinander verbunden sind.
  3. Fahrradträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verlauf der Profilschiene (28) variabel einstellbar ist.
  4. Fahrradträger nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilschiene (28) mehrere miteinander verbundene Profilglieder (40) aufweist.
  5. Fahrradträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Sicherungsvorrichtung (38) vorgesehen ist, die an dem ersten oder dem zweiten Basisträger (16, 20) zum Positionieren eines Rahmens (32) des Fahrrades (30) vorgesehen ist.
  6. Fahrradträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Sicherungsvorrichtung (38) längenverstellbar ausgebildet ist.
  7. Fahrradträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Befestigungsvorrichtung (52, 54) zum Befestigen eines ersten oder zweiten Rades (34, 36) eines Fahrrades (30) an dem Fahrradträger vorgesehen ist.
  8. Fahrradträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Radaufnahme (24) an dem ersten Basisträger (16) variabel positionierbar ist.
  9. Fahrradträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Basisträger (16) auf dem Kraftfahrzeugdach (12) variabel positionierbar ist.
  10. Fahrradträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Radaufnahme (26) an dem zweiten Basisträger (20) variabel positionierbar ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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FR3055274A1 (fr) * 2016-08-31 2018-03-02 Peugeot Citroen Automobiles Sa Support de velo arriere

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