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DE102011115935A1 - Vorrichtung zum Transportieren von länglichem Transportgut - Google Patents

Vorrichtung zum Transportieren von länglichem Transportgut Download PDF

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DE102011115935A1
DE102011115935A1 DE102011115935A DE102011115935A DE102011115935A1 DE 102011115935 A1 DE102011115935 A1 DE 102011115935A1 DE 102011115935 A DE102011115935 A DE 102011115935A DE 102011115935 A DE102011115935 A DE 102011115935A DE 102011115935 A1 DE102011115935 A1 DE 102011115935A1
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DE
Germany
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container
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DE102011115935A
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Andreas Hörnig
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SKYBAG AG
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SKYBAG AG
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Publication of DE102011115935A8 publication Critical patent/DE102011115935A8/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/006Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like stowing or holding means for elongated articles, e.g. skis inside vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Vorrichtung (103) zum Transportieren von Transportgut, die im Innenraum eines Personenkraftwagens (100) mit Heckklappe (101) oder ohne Heckklappe (207) vorgesehen ist, und reversibel ein- und ausgebaut werden kann. wobei die Vorrichtung einen Behälter (SKYBOX) (109) zum Transportieren des Transportguts aufweist, der zusammenfaltbar, und/oder zusammenklappbar ist, mittels Bodenplatte (108) am Dachhimmel (107) des Personenkraftwagens befestigt ist, und über U-förmige Halterungen (104A, 104B, 104C) auf der Unterseite der Bodenplatte (108), sowie auf der Oberseite der SKYBOX (109) (602A, 602B, 602C) fest gehalten wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren von länglichem Transportgut im Innenraum eines Personenkraftwagens, die bei Bedarf angebracht werden kann, aufgeklappt, herausgenommen oder zusammengeklappt werden kann, so dass der Reisekomfort von Personen im Fond bei nicht eingeschränkt wird.
  • Im Stand der Technik sind bisher nur Vorrichtungen bekannt, die das Transportieren von Skiern oder anderen länglichen Gegenständen im Innenraum eines Personenkraftwagens ermöglichen, wie beispielsweise in der DE 199 52 765 A1 beschrieben. Diese Vorrichtung kann dabei nur in Fahrzeugen mit Heckklappe befestigt werden, d. h. die Benutzung einer derartigen Transportvorrichtung erfordert bereits ein an sich sehr großes Auto. Die Transportvorrichtung wird dabei entlang der Fahrzeuglängsachse so angeordnet, dass es mit den jeweiligen Endbereichen auf dem Kofferraumboden in dessen hinterem Endbereich aufliegt und mit den anderen Endbereichen in den Raum, der sich zwischen den beiden Vordersitzen nach oben zum Dachhimmel erstreckt, und bis zu den Vordersitzen hinreicht, wobei die am Dachhimmel angeordneten Endbereiche des Transportguts dicht bzw. direkt am Dachhimmel enden. Im Bereich zwischen seinen Endbereichen wird das längliche Transportgut von einem Trageelement umschlossen, das in den beiden seitlich im Dachbereich vorhandenen Haltegriffen, welche den Rücksitzen zugeordnet sind, verankert ist.
  • Ein Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, dass das hiermit transportierte, längliche Transportgut in seiner Längsrichtung zumindest teilweise schräg durch den Passagierraum verläuft und die Rückbank des Personenkraftwagens zumindest teilweise umgeklappt werden muss, um den Transport des länglichen Transportguts im Innenraum des Personenkraftwagens zu ermöglichen. Daneben wird das Sitzverhalten der Personen auf den Rücksitzen durch die Transportvorrichtung auch eingeschränkt, wodurch der Sitz-Komfort nicht mehr gewährleistet ist. Somit wird eine effiziente Ausnutzung des Innenraums verhindert, da der für das Transportgut erforderliche Platz z. B. nicht mehr für Passagiere nutzbar ist. Auch die effiziente Ausnutzung des Kofferraums des Personenkraftwagens wird verhindert, da das längliche Transportgut dort im hinteren Endbereich aufliegt. Somit steht der im Kofferraum für das längliche Transportgut erforderliche Platz nicht mehr für andere Gegenstände, wie z. B. Gepäckstücke, zur Verfügung.
  • Weiter sind Vorrichtungen bekannt, die direkt am Dachhimmel eines Personenkraftwagens befestigt sind, an einem Endbereich an der Heckklappe befestigt sind, und je nach Ausmaße der Transportvorrichtung in den Zwischenraum zwischen Beifahrer und Fahrer hineinragen ( DE 10 2008 032 077.3-21 ). Damit die Transportvorrichtung Platz findet, ist dabei von Vorteil, wenn diese in Kombis oder Geländewägen mit großem Innenraum angebracht wird, was bedeutet, dass in Kleinwägen eine solche nicht eingebaut werden kann.
  • Dabei ergeben sich durch die Benutzung der Transportvorrichtung weitere Nachteile. Die Luftzirkulation im Fahrzeuginnenraum wird gestört, wodurch ein reger Luftaustausch beispielsweise im Winter, um das Fahrzeug schnell aufzuwärmen verhindert wird, die Windschutzscheibe und die Fenster beschlagen, da eine ausreichende Belüftung nicht gewährleistet ist.
  • Weiter ist von Nachteil, dass durch das feste Installieren der Transportvorrichtung, diese immer, auch wenn sie nicht benutzt wird, installiert bleibt und der Komfort der Passagiere immer eingeschränkt ist. Somit ist, einmal angebracht, der gesamte Dachhimmel des Personenkraftwagens in Längsrichtung mit der Grundvorrichtung für die Transportvorrichtung versehen. Dadurch ergeben sich neben der optischen Beeinträchtigung durch die in der Fahrzeugmitte angebrachte Vorrichtung, vor allem für die Personen im Fond, auch konstruktionsbedingte Nachteile. Aufgrund der Geometrie der Transportvorrichtung in der Mittelachse des Personenkraftfahrzeugs ergibt sich weiter der Nachteil, dass im Fond sitzende Personen sich nicht nur gestört fühlen, sondern durch die am Dachhimmel angebrachte Transportvorrichtung eingeschränkt werden, nicht mehr bequem im Fond sitzen können.
  • Insbesondere ist dabei von Nachteil, dass durch das Anbringen der Transportvorrichtung ein Dachfenster nicht mehr geöffnet werden kann, da die Transportvorrichtung dieses verdeckt, bzw. man darauf verzichten muss, da die Gefahr besteht, dass dieses durch die Transportvorrichtung beschädigt wird und ein Sicherheitsrisiko darstellt. Somit muss der Besteller eines Kombi-Personenkraftfahrzeugs entscheiden, ob er eine Transportvorrichtung anbringen möchte, und damit auf das Schiebedach verzichtet, bzw. nicht mehr die Möglichkeit auf Frischluftzufuhr mittels Schiebedach hat.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Transportieren von Transportgut im Innenraum eines Personenkraftwagens bereit zu stellen, die eine verbesserte und effizientere Ausnutzung des Innenraums eines Personenkraftwagens ermöglicht, ohne dabei Personen im Fond einzuschränken.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zum Transportieren von Transportgut, mit variablem Stauraum, die im Innenraum eines Personenkraftwagens angebracht ist Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist im Innenraum des Personenkraftwagens reversibel angebracht, klappbar und nach Bedarf einbau- und ausbaubau, wobei sie auch klapp- und/oder faltbar ist. Somit kann die Vorrichtung jederzeit mitgeführt werden, und bietet jederzeit die Möglichkeit sperriges oder zusätzliches Transportgut zu befördern. Indem die Vorrichtung nicht immer in voller Größe mitgeführt werden muss, ist daher die Einschränkung des Freiraums der Passagiere oder des Stauraums im Kofferraum etc. gering. Dabei ist nicht nur die Vorrichtung an sich klapp- und/oder faltbar, sondern auch der Behälter in dem das Transportgut mitgeführt wird. Diese kann bei Nicht-Benutzung auf eine Minimalgröße mechanisch zusammengeklappt und/oder -gefaltet werden, abhängig davon, für welchen Fahrzeugtyp und welche Maximalgröße die Vorrichtung konzipiert ist. Die am Dachhimmel angebrachte Transportvorrichtung kann zudem, abhängig von der Größe des zu transportierenden Transportgutes variiert werden. Somit kann sie flexibel an das Transportgut angepasst werden, und schränkt nicht unnötig den Freiraum der Passagiere ein. Indem die Vorrichtung im montierten Zustand auseinander und zusammengeklappt, -gefaltet und/oder gerafft werden kann, kann sie flexibel an die Länge des Transportguts angepasst werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann am Dachhimmel eines beliebigen Personenkraftwagens angebracht werden, wobei auch Modelle mit Dachfenster mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet werden können. Jeder beliebige Personenkraftwagen kann hierfür eingesetzt werden, es gibt keine Einschränkung auf Heckklappenmodelle, da sich der Behälter für das Transportgut klein zusammenfalten und installieren lässt, und das Installieren nicht zwingend einen Zugang zum Dachhimmel des Personenkraftwagens durch die Heckklappe erfordert. Die Vorrichtung kann passgenau in jedes Modell eines Personenkraftwagens oder jedes andere Kraftfahrzeug mit Dachhimmel eingebaut werden, da sie durch ihre Längenvariabilität und Flexibilität entsprechend angepasst werden kann und ist somit nicht auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist reversibel einbau- und ausbaubar. Je nachdem, ob mehr Stauraum für sperrige oder andere Transportgüter benötigt wird, kann die Transportvorrichtung am Dachhimmel mit einfachen Handgriffen schnell und unkompliziert eingebaut und abgebaut werden. Somit kann die Vorrichtung wenn sie genutzt wird eingebaut werden, wobei sie bei Nicht-Benutzung nicht unnötig die Freiheit der Fond-Passagiere einschränkt. Dies garantiert Fahrkomfort für die Passagiere und bietet dem Fahrer weiter die Möglichkeit nach Belieben jederzeit mehr Transportgut zu befördern, da die erfindungsgemäße Vorrichtung als faltbare Transportbox (im Folgenden auch SKYBOX genannt) wenig Platz benötigt und somit jederzeit mitgeführt werden kann.
  • Die Vorrichtung kann auch ein Behälter, vorzugsweises umfassend einen festen klappbaren Außen-Behälter und einem flexiblen Innen-Behälter umfassen. In einer Ausführungsform gibt es keinen separaten Innen-Behälter. Dabei wird der feste, klappbare und oder faltbare Außen-Behälter am Dachhimmel des Personenkraftwagens eingebaut, und anschließend der flexible Innen-Behälter mit dem Transportgut beladen und in den Außen-Behälter eingebaut. Dies ermöglicht ein leichtes Handling beim Beladen und Entladen des Transportgutes, das sich insbesondere für Gegenstände wie beispielsweise Skier oder Skistöcke oder Golfschläger anbietet, mit denen ggf. beim Beladen oder Entladen der Vorrichtung oder der Personenkraftwagen beschmutzt oder beschädigt werden könnte. Dies ist auch für kleines, ggf. zerbrechliches oder mehrteiliges Transportgut von Vorteil, da dieses durch die Fahrbewegung des Fahrzeugs beschädigt werden könnte und so in dem flexiblen Innen-Behälter geschützt ist. Wird dieses sicher in dem Innen-Behälter verstaut ist das Risiko einer Beschädigung minimiert.
  • Von Vorteil ist dabei weiter, dass der vorzugsweise Außen-Behälter eine Klappe zum Einbringen des Transportgutes aufweist. Jedoch kann auch der Innen-Behälter oder der Innen- und Außenbehälter eine Klappe aufweisen. Diese Klappe kann sich im Bereich der Heckklappe des Personenkraftwagens befinden, um so das Einbringen von Transportgut zu erleichtern. Für Personenkraftwägen ohne Heckklappe kann sich Klappe der SKYBOX im Bereich der Frontsitze oder des Fonds befinden, wodurch ein seitliches Einbringen des zu transportierenden Transportgutes ermöglicht wird. Dabei kann erfindungsgemäß auch der Außen-Behälter bereits beladen in die fest installierte Vorrichtung eingebaut werden. So lässt sich das Transportgut bequem in den Behälter einbringen, wodurch der Einbring-Vorgang erleichtert wird, insbesondere, wenn ein Personenkraftwagen ohne Heckklappe mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet wurde.
  • Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung feste Halterungen am Dachhimmel des Personenkraftwagens auf. Die festen Halterungen der Vorrichtung sind dabei flach am Dachhimmel des Personenkraftwagens angebracht und erlauben jederzeit den Einbau oder den Abbau der Vorrichtung bei Bedarf. Dabei können auch Personenkraftwägen mit Dachfenster mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgestattet werden, da die Vorrichtung in ihrer Länge flexibel angepasst werden kann, und so ggf. bei Transport von langem Transportgut das Dachfenster verdecken kann, oder dieses durch das Zusammenfalten und -ziehen der Vorrichtung frei bleibt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transportieren von Transportgut ist mit festen, U-förmigen Halterungen am Dachhimmel des Personenkraftwagens befestigt. Dabei ist die Vorrichtung mit mindestens einer U-förmigen Halterung am Dachhimmel befestigt. Die U-förmige Halterung kann dabei wie eine Steckverbindung aufgebaut sein, wobei eine Halterung fest am Dachhimmel befestigt ist, und die dazu passende Halterung an der Oberseite der Vorrichtung. Die beiden Teile werden ineinander gesteckt, wodurch der Behälter fest am Dachhimmel befestigt ist, und sich nicht selbsttätig bei Bremsvorgängen etc. lösen oder lockern kann.
  • Die festen U-förmigen Halterungen sind bevorzugt aus Metall und/oder Kunststoffen können aber aus jedem anderen festen und stabilen Material gefertigt sein.
  • Die U-förmigen Halterungen am Dachhimmel sind in Fahrtrichtung oder gegen die Fahrtrichtung angebracht, so dass die Vorrichtung durch eine Schiebebewegung von hinten durch ggf. eine Heckklappe oder von vorne durch die Fahrer-/Beifahrertür oder dem Fond aus eingebaut werden kann. Somit zeigen bei Heckklappen-Personenkraftwägen die Halterungen nach hinten, damit die Vorrichtung und der Behälter von hinten nach vorne eingebaut werden kann. Bei Limousinen können die Halterungen wahlweise nach vorne oder nach hinten ausgerichtet sein, da diese entweder von den Vordersitzen oder den Rücksitzen ausgehend verbunden und eingebaut werden können. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wird der zusammengeklappte oder -gefaltete Behälter nur an einer Halterung eingehakt, und fährt sich automatisch aus, wobei die vorhergesehenen Halterungen jeweils in die passenden Gegenhalterungen eingepasst (Steckverbindung) und sicher verbunden werden.
  • Erfindungsgemäß handelt es sich bei den Halterungen an dem Behälter und bei den festen, mittels Bodenplatte am Dachhimmel des Personenkraftwagens angebrachten Halterungen um Steckverbindungen. Diese passen ineinander und können durch eine Schiebebewegung ineinandergesteckt, und somit fest und sicher verbunden werden. Von Vorteil ist dabei, dass die Halterungen sich nicht selbsttätig lösen oder lockern können und kein großer Kraftaufwand betrieben werden muss, um beide Halterungen miteinander zu verbinden.
  • Weiter ist von Vorteil, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung Halterungen aufweist, die U-förmig sind, und in die U-förmigen Halterungen am Dachhimmel passen. So wird sichergestellt, dass das Einbauen und Ausbauen der Vorrichtung und/oder des Behälters sehr einfach ist, und keine schwierigen Handgriffe erfordert.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen Behälter mit U-förmigen Halterungen auf dessen Oberseite auf. Die Halterungen werden in die festen U-förmigen Halterungen an der Unterseite der Bodenplatte, die am Dachhimmel befestigt ist, geschoben und so sicher nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip reversibel verbunden. Die Halterungen sind bevorzugt U-Förmig, und sind beispielsweise mit Klick-Verschlüssen ausgestattet, da diese durch ein akustisches „Klicken” das sichere Verbinden hörbar signalisieren.
  • Der Behälter kann auch falt- und/oder klappbar sein. Dabei kann der Behälter aus Kunststoff, aus festen Stoffen oder anderen reiß- und zugfesten Materialien gefertigt sein, die widerstandsfähig sind, und eine entsprechende Traglast des Transportgutes standhalten. Der Behälter kann dabei ein falt- und/oder klappbares, formgebendes Skelett aufweisen, das durch widerstandsfähiges Material oder Gewebe verbunden ist. Desweiteren kann der Behälter auch aus einer festen Box (...) bestehen, die sich falten oder klappen lässt, sowie einem passenden flexibleren Innen-Behälter.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst in einer anderen Ausführungsform einen Behälter, der aus Textilgewebe und/oder Plastik besteht. Das Material muss dabei reiß- und zugfest, und widerstandsfähig sein. Dabei kann der Behälter aus Kunststoff bestehen, wobei dieser sowohl aus Thermoplasten, sowie auch Duroplasten bestehen kann. Weiter kann hierfür Segeltuch, Leinen, oder andere stabile Gewebe und Materialien etc., oder Leder verwendet werden. Von Vorteil ist, wenn die Vorrichtung an sich, so leicht als möglich gefertigt wird, da so eine theoretische maximale Beladung mit Transportgut sichergestellt wird.
  • Der Behälter ist einbau- und ausbaubar. Somit lässt sich je nach Bedarf der Stauraum für Transportgut erweitern, ohne dass unnötig die Freiheit der im Fond sitzenden Passagiere eingeschränkt wird.
  • Vorteilhafterweise kann der Behälter der Vorrichtung gefaltet, zusammengeklappt und/oder gerafft werden. Durch den speziellen Aufbau des Behälters, der eine feste, klappbare Skelettstruktur und flexible Verbindungsteile aufweist, kann der Behälter bei Nicht-Benutzung klein zusammengebaut werden, wodurch er platzsparend verstaut werden kann. Bei Bedarf lässt er sich einfach einbauen und je nach Größe des Transportgutes entfalten und aufklappen. In einer weiteren vorteilhaften Variation des Behälters kann dieser auch aus einem festen Kunststoff-Behälter bestehen, der bei Nicht-Bedarf zusammengefaltet und leicht verstaut werden kann.
  • Von Vorteil ist, wenn der Behälter Bereiche alternierender Härte aufweist, da so flexible Bereiche durch einen Zugmechanismus einfach mittels Teleskop Gestänge zusammengezogen oder -gerafft werden können, und der Behälter somit beliebig dem zu transportierenden Transportgut in seiner Länge angepasst werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist durch eine feste Halterung am Dachhimmel angebracht. An dieser festen Platte, sind die U-förmigen Halterungen angebracht, die als Steckverbindung für den Behälter zum Transportieren von Transportgut dienen. Vorteilhafterweise, stört die feste Halterung den normalen Betrieb bei Nicht-Benutzung nicht, da sie flach und schmal ist, jedoch jederzeit in Betrieb genommen werden kann. Weiter ist von Vorteil, dass sie in jedem Fahrzeugtyp eingebaut werden kann, und dies nicht nur in Personenkraftfahrzeugen der Fall ist, die eine Heckklappe aufweisen.
  • Vorteilhafterweise hat die erfindungsgemäße Vorrichtung eine am Dachhimmel fest installierte Bodenplatte, an der die festen U-förmigen Halterungen befestigt sind. Dabei weist die Bodenplatte zwei längliche Wandelemente auf, die als Führungs-Schienen dienen, durch die das Einbauen und Ausbauen des Behälters erleichtert wird. Weiter können diese auch beweglich und flexibel sein, und nach vorne und hinten bewegt werden, so dass der Behälter nur noch darin eingehakt werden muss und in den Personenkraftwagen geschoben werden kann.
  • Zum Einbau des Behälters wird dieser in die U-förmigen Halterungen eingehängt und mitsamt der Schiene mechanisch oder automatisch platziert. Dies hat den Vorteil, dass der Transportbehälter geführt in die U-förmigen Halterungen eingepasst wird, und der Ein- und Ausbau des Behälters sehr einfach ist.
  • Erfindungsgemäß sind die Längskanten der Wandelemente der Vorrichtung der Vorrichtung im Wesentlichen parallel. Dies hat den Vorteil, dass durch den parallelen Aufbau die Stabilität und somit die Sicherheit der Vorrichtung unterstützt wird.
  • Vorteilhafterweise sind die Wandelemente im Wesentlichen parallel zum Dachhimmel angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass das Transportgut im Transportbehälter nicht umfällt, oder schief steht, und somit ausgerichtet transportiert werden kann.
  • Erfindungsgemäß können die länglichen Wandelemente und das Bodenelement unterteilt sein. Dabei ist von besonderem Vorteil, dass so das Gewicht der Vorrichtung reduziert wird, wodurch kaum Mehrverbrauch an Treibstoff anfällt. Dabei kann die Bodenplatte mit angebrachten festen oder beweglichen Führungs-Schienen in drei Einzelteile unterteilt sein, die fest an dem Dachhimmel des Personenkraftfahrzeuges installiert sind. Die Sicherheit der Vorrichtung leidet nicht darunter, sowie auch nicht die maximal mögliche Transportauslastung reduziert wird, da der Transportbehälter (SKYBOX) sicher am Dachhimmel angebracht und fixiert ist.
  • Erfindungsgemäß können die Wandelemente und das Bodenelement der Vorrichtung alternierend Bereiche unterschiedlicher Härte aufweisen. Indem das Bodenelement unterteilt ist, beispielsweise in drei Teile, können die Bereiche, in denen die U-förmigen Halterungen angebracht sind aus einem festen Material bestehen, bevorzugt aus Metallen, Legierungen, stabilen Kunststoffe. Die Zwischenbereiche können, um so Gewicht und Material einzusparen, aus leichteren Materialien, Plastik/Textilgewebe gefertigt sein. Weiter kann auch der Behälter aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sein, und Bereiche bestehend aus stabilerem und flexiblerem Gewebe aufweisen. Dies ist besonders von Vorteil, da der Behälter bei Nicht-Benutzung so noch leichter zusammengeklappt und verstaut werden kann.
  • Die Vorrichtung kann auch einen Zugmechanismus aufweisen, um den faltbaren Behälter zu falten und/oder zu raffen, und so montiert die richtige Größe angepasst an das zu transportierende Transportgut einstellen. Hier sind Behälter mit Bereichen aus unterschiedlichen Materialien am besten geeignet. Diese weisen zwischen festen Platten stabile Plastik-/Textilgewebe, das mit einem Zugmechanismus versehen ist auf. Die flexiblen Bereiche sind mit einem Zugmechanismus versehen, der das Gewebe zusammenzieht, rafft, oder faltet wodurch sich die Länge des Behälters verkürzt und so eine passende Größe für das zu transportierende Transportgut geschaffen werden kann.
  • Vorteilhafterweise kann der faltbare Behälter der erfindungsgemäßen Vorrichtung an einem Ende reversibel fest installiert sein. Dies ist von Vorteil, da sich der Behälter zusammenfalten, raffen, klappen oder zusammenziehen lässt, und so an der Decke fixiert bleibt und keinen weiteren Stauraum bei Nicht-Benutzung, beispielsweise im Kofferraum wegnimmt. Dies ist besonders für die Benutzung in kleinen Personenkraftwägen, oder Limousinen ohne Heckklappe von Vorteil, da hier der Transportbehälter als kleiner gefalteter Behälter montiert werden kann und anschließend je nach Größe des zu transportierenden Transportguts entfaltet wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist dabei einen Verriegelungsmechanismus zum Verriegeln des Behälters auf. Dies ist von Vorteil, damit der eingebaute Behälter den Sicherheitsbestimmungen entsprechend während der Fahrt fixiert ist, und kein Sicherheitsrisiko für die Passagiere darstellt. Ein derartiger Verriegelungsmechanismus kann dabei mechanisch, durch entsprechende Riegel und Vorrichtungen betätigt werden, sowie auch automatisch, indem ein elektrisch überwachtes Klick-System verbunden mit der Steckverbindung zur Fixierung des Behälters (SKYBOX) an der Bodenplatte die Fixierung des Behälters (SKYBOX) und/oder des Transportgutes überwacht.
  • Erfindungsgemäß ist neben einem Verriegelungsmechanismus ebenfalls ein Entriegelungsmechanismus an der Vorrichtung vorgesehen. Dieser dient der Entriegelung des Verriegelungsmechanismus und läuft mechanisch oder elektrisch, elektronisch automatisch, und ermöglicht ein Öffnen der Vorrichtung und damit eine Entnahme des Behälters und/oder des Transportgutes.
  • Dabei sind sowohl der Verriegelungs- als auch der Entriegelungsmechanismus bevorzugt an einer leicht zu betätigenden Stelle angebracht. Dies kann für Personenkraftwägen mit Heckklappe, der Bereich der Heckklappe sein, als auch für Limousinen im Bereich des Fahrers, so dass dieser ohne Umstände den mechanischen oder automatischen Mechanismus bedienen oder betätigen kann.
  • Vorteilhafterweise weist die Vorrichtung einen Verriegelungs- und/oder Entriegelungsmechanismus auf, der zumindest teilweise im Bereich der Heckklappe oder im Bereich der Frontsitze angeordnet ist. Dies ermöglicht ein komfortables Bedienen des Mechanismus.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ein Bodenelement auf, das im Wesentlichen mittig im Personenkraftwagen und parallel zu dessen Längsachse ausgerichtet ist. Dies hat den Vorteil, dass der Raum unter dem Dachhimmel optimal ausgenutzt wird, und dabei die Passagiere am wenigsten in ihrer Freiheit behindert.
  • Die Vorrichtung wird in einem Personenkraftwagen angebracht, der Vorder- und Rücksitze aufweist und sich das Bodenelement sowie die Wandelemente maximal von der Heckscheibe bis in den Bereich der Vordersitze erstreckt. Dabei ist von Vorteil, dass die Vorrichtung nicht auf Personenkraftwägen mit Heckklappe beschränkt ist, sondern angepasst an die Länge des zur Verfügung stehenden Dachhimmels angepasst werden kann. Vorteilhafterweise, kann auch der Behälter an den zur Verfügung stehenden Raum unter dem Dachhimmel angepasst werden. So dass sich eine maximale Raumausnutzung von der Heckscheibe bis maximal zu den Vordersitzen des Personenkraftwagens ergibt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist dabei im vom Heck des Personenkraftwagens abgewandten Endbereich des Bodenelements eine Verstärkung auf, die dazu dient, ein unkontrolliertes Ausbrechen des Behälters und somit des Transportguts in Richtung Frontscheibe des Personenkraftwagens zu verhindern. Dies ermöglicht einen sicheren Transport des Transportgutes im Behälter. Zudem wird durch die Verstärkung, die Frontscheibe geschützt, da beim Einbau des Behälters (SKYBOX) verhindert wird, dass dieser zu weit nach vorne geschoben werden kann.
  • Die in die Vorrichtung integrierte Verstärkung am Ende der Bodenplatte ist weiter klappbar. Dies hat den Vorteil, dass bei Nicht-Benutzung die Verstärkung Richtung Heck weggeklappt werden kann, und so keine unnötige Beeinträchtigung der Passagiere erfolgt.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann dabei in einem Personenkraftwagen eingebaut werden, der ein Kombinationskraftwagen (SVV oder Geländewagen) oder eine Limousine ist. Durch die flexible Verlängerung des Behälters kann so nicht nur beliebiges Transportgut sicher befördert werden, sondern auch die Vorrichtung durch den flexibel variierbaren Behälter an die räumlichen Gegebenheiten des Personenkraftwagens angepasst werden.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Personenkraftwagen mit erfindungsgemäßer Vorrichtung gelöst. Dieser erfindungsgemäße Personenkraftwagen ist dabei mit einer Vorrichtung, umfassend einen Behälter ausgestattet, der im Innenraum des Personenkraftwagens zum Transportieren von Transportgut angebracht ist, und in Abhängigkeit vom Transportgut variabel in der Länge einstellbar ist.
  • Der Personenkraftwagen weist dabei eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Transportieren von länglichem Transportgut auf, die aus einem Bodenelement, versehen mit U-förmigen Halterungen, einem faltbaren und/oder klappbaren Behälter mit entsprechend passenden Halterungen besteht.
  • Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten, in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehenden Ausführungsbeispielen. Es zeigt:
  • 1 eine teilweise transparente Seitenansicht eines Personenkraftwagens mit Heckklappe, Dachfenster und einer in dessen Innenraum, am Dachhimmel mittels Bodenplatte, vorgesehenen Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine teilweise transparente Seitenansicht eines Personenkraftwagens ohne Heckklappe mit normalem Heck und einer in dessen Innenraum, am Dachhimmel angebrachten erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 3 eine teilweise transparente Draufsicht eines Personenkraftwagens mit Heckklappe und einer in dessen Innenraum vorgesehenen Vorrichtung,
  • 4 eine teilweise transparente Draufsicht eines erfindungsgemäßen Behälters (SKYBOX) zum Transportieren von länglichem Transportgut gemäß der vorliegenden Erfindung, mit transparenter Bodenplatte 401, mit drei U-förmigen Halterungen 402A, 402B, 402C, mit geöffneter Kuppe 404, und Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus 406A, 406B, Drehgelenken 409A, 409B, einer Verstärkung 405 in der zum Heck des Personenkraftwagens abgewandten Seite, mit Drehgelenken 408A, 408B, mit Seitenwänden 410A, 410B, Wandelementen, bzw. Führungsschienen 407A, 407B, mit Boden 411 und Decke 413 der SKYBOX 400,
  • 5 den Mechanismus der Steckverbindung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Befestigung der SKYBOX an der fest installierten Bodenplatte am Dachhimmel der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 6 den Behälter (SKYBOX) in teilweise transparenter Draufsicht, mit alternierenden Elementen bestehend aus festem nicht faltbarem Material versehen mit U-förmigen Halterungen auf der Oberseite 605 des Behälters (SKYBOX).
  • In den verschiedenen Figuren werden gleiche oder gleich wirkende Teile mit denselben Bezugszeichen bezeichnet und in der nachfolgenden Beschreibung gewöhnlich nur einmal beschrieben, wobei sich Begriffe wie links, rechts, vorne, hinten, oben und unten auf die jeweilige Zeichnungsfigur beziehen und somit in Abhängigkeit von einer jeweils gewählten Ausrichtung (Hochformat oder Querformat) von einer Zeichnungsfigur zur nächsten variieren können.
  • 1 zeigt einen Personenkraftwagen 100 mit einer Heckklappe 101, sowie Dachfenster 102, in dessen Innenraum die Vorrichtung 103 zum Transport von Transportgut, insbesondere von länglichen Gegenständen wie z. B. Skiern, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung angebracht ist. Die Vorrichtung 103 ist am Dachhimmel des Personenkraftwagens 100 angeordnet und reicht bevorzugt vom Bereich der Heckklappe 101 bis zum Dachfenster 102. Dabei umfasst die Vorrichtung 103 einen Behälter 109 zum Transportieren des Transportgutes, die sogenannte „SKYBOX”. Dieser ist über eine Bodenplatte 108 am Dachhimmel 107 über U-förmige Steckverbindungs-Halterungen 104A, 104B, 104C reversibel befestigt. Damit der Behälter 109 sicher befestigt ist, und kein Ausbrechen des Transportgutes und des Behälters 109 nach vorne möglich ist, wird die der Heckklappe 101 abgewandte Seite von einer Verstärkung 105 unterstützt. Im Bereich der Heckklappe 101 befindet sich die Klappe 110 zum Öffnen und Einbringen von Transportgut im Behälter 109.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung hat die Vorrichtung 103 eine Länge von mindestens 150 cm und nicht mehr als 200 cm, bevorzugt von etwa 180 cm. Hierbei ist es möglich, in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp oder der Länge des zu transportierenden Transportguts die Vorrichtung 103 in unterschiedlich Varianten mit verschiedenen Längen herzustellen, und der Behälter 109 den Anforderungen durch Verkleinerung oder Vergrößerung des Behälters 109 anzupassen. Es ist ebenfalls möglich, die Anordnung der Vorrichtung 103 am Dachhimmel 107 anwendungsspezifisch zu gestalten, z. B. kann die Vorrichtung 103 mit einem vorgegebenen Abstand zur Heckklappe 101 und zum Dachfenster 102 montiert werden.
  • Die Vorrichtung 103 ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung leicht ein- und abzubauen. Insbesondere ist der Behälter 109 zusammenklappbar, wie unten stehend bei 6 im Detail beschrieben. Im geöffneten Zustand des Behälters 109, der in 4 beschrieben ist, kann die Vorrichtung 103 unter Verwendung des Behälters 109 erfindungsgemäß zum Transport von länglichem Transportgut verwendet werden, wobei durch die Anordnung der Vorrichtung am Dachhimmel 107 die Ausnutzung des Personenkraftwagen-Innenraums verbessert wird, da hierdurch Freiraum und Bewegungsfreiheit der Passagiere nicht beeinträchtigt werden. Im geschlossenen Zustand des Behälters 109, der in 1, 2 und 6 ersichtlich ist, hat die Vorrichtung 103 einen sehr geringen Platzbedarf und wird somit von den Passagieren nicht als störend und/oder Komfort-beeinträchtigend empfunden. Vor allem, da die Vorrichtung 103, und insbesondere der Behälter 109 faltbar und klappbar ist, wie in 6 beschrieben und zudem leicht bei Bedarf ein- und ausgebaut werden kann, werden Passagiere nicht unnötig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
  • Der Personenkraftwagen 100 ist in 1 beispielhaft als Kombinationskraftwagen mit Heckklappe 101 ausgebildet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vorrichtung 103 nicht nur bei derartigen Kombinationskraftwagen verwendbar ist, sondern vielmehr ganz allgemein bei allen Personenkraftwagen mit oder ohne Heckklappe Anwendung finden kann. Besonders bevorzugt findet die Vorrichtung 103 Anwendung in Kombinationskraftwagen, Kleinbussen, Transportern, Vans bzw. Mini-Vans und Off-Road-Fahrzeugen, sowie auch in Personenkraftwägen ohne Heckklappe wie Limousinen, Kleinwägen und Sportautos.
  • Die Vorrichtung 103 im Personenkraftwagen 100 ist im Wesentlichen parallel zu dessen Längsachse und in Längsrichtung etwa mittig am Dachhimmel 107 ausgerichtet.
  • In 1 ist die Vorrichtung 103 in einem Personenkraftwagen 100 mit Dachfenster 102 eingebaut. Besonders bevorzugt ist dabei, dass weder auf die Vorteile eines Dachfensters 102 noch auf den zusätzlich gewonnenen Stauraum durch die Vorrichtung 103 und den Behälter 109 verzichtet werden muss, da die Vorrichtung 103 der Länge nach entsprechend den Gegebenheiten des Personenkraftwagens 100 angepasst werden kann. Der Behälter 109 misst dabei min. 150 cm und nicht mehr als 200 cm, bevorzugt etwa 180 cm in ihrer Länge, abhängig vom zur Verfügung stehenden Dachhimmel des einzelnen Personenkraftwagens.
  • 1 zeigt weiter, dass die Vorrichtung an einer fest am Dachhimmel 107 installierten Bodenplatte 108 angebracht ist, die eine Verstärkung 105 im vorderen Bereich aufweist, d. h. in dem Bereich, der der Heckklappe 101 abgewandt ist. Der Behälter 109 ist dabei mit U-förmigen Halterungen 104A, 104B, 104C am Dachhimmel 107 des Personenkraftwagens 100 befestigt. Wobei die Halterungen 104A, 104B, 104C über die Bodenplatte 108 durch Schraubverbindungen oder anderen tragestabilen Verbindungen am Dachhimmel 107 befestigt sind.
  • 2 zeigt einen Personenkraftwagen 200 ohne Heckklappe mit normalem Heck 207, mit Dachfenster 201, in dessen Innenraum die Vorrichtung 202 mit Behälter (SKYBOX) 206 zum Transport von Transportgut, insbesondere von länglichen Gegenständen wie z. B. Skiern, oder anderem Transportgut gemäß einer Ausführungsform der Erfindung angebracht ist. Die Vorrichtung 202 ist am Dachhimmel 205 des Personenkraftwagens 200 angeordnet und reicht bevorzugt vom Bereich des Hecks 207 bis zum Dachfenster 201. Dabei umfasst die Vorrichtung 202 einen Behälter (SKYBOX) 206 zum Transportieren des Transportgutes. Der Behälter 206 ist über eine Bodenplatte 208 am Dachhimmel 205 über U-förmige Steckverbindungs-Halterungen 203A, 203B, 203C reversibel befestigt. Damit der Behälter 206 sicher befestigt ist und kein Ausbrechen des Transportgutes und des Behälters 206 nach vorne möglich ist, wird die dem Heck abgewandte Seite von einer Verstärkung 204 unterstützt. Im Bereich der Frontsitze 209 oder des Fonds 210 befindet sich die Klappe 211A oder 211B zum Öffnen und Einbringen von Transportgut in den Behälter 206.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung hat die Vorrichtung 202 eine Länge von mindestens 100 cm und nicht mehr als 200 cm, bevorzugt von etwa 150 cm, in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp, und ob es sich dabei um einen Kleinwagen, einen Sportwagen oder eine Limousine mit mehr Innenraum handelt. Hierbei ist es möglich, in Abhängigkeit vorn Fahrzeugtyp oder der Länge des zu transportierenden Transportguts die Vorrichtung 202 in unterschiedlich Varianten mit verschiedenen Längen herzustellen, und den Behälter 206 den Anforderungen durch Verkleinerung oder Vergrößerung durch zusammenfalten oder zusammenklappen anzupassen, da der Behälter 206 faltbar und klappbar ist, wie in 6 beschrieben. Die Variation der Länge des Behälters 206 kann somit beliebig in Abhängigkeit des benötigten Transportvolumens auch nach Einbau eines passenden Basis-Moders in einen Personenkraftwagen erfolgen. Es ist ebenfalls möglich, die Anordnung der Vorrichtung 202 am Dachhimmel 205 anwendungsspezifisch zu gestalten, z. B. kann die Vorrichtung 202 mit einem vorgegebenen Abstand zum Heck 207 und zum Dachfenster 201 montiert werden.
  • Die Vorrichtung 202 ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zusammenfaltbar und zusammenklappbar, wie unten stehend bei 6 im Detail beschrieben. Im geöffneten Zustand des Behälters 206, der bei 3 und 4 gezeigt ist, kann die Vorrichtung 202 erfindungsgemäß zum Transport von länglichem Transportgut verwendet werden, wobei durch die Anordnung der Vorrichtung 202 am Dachhimmel 205 die Ausnutzung des Personenkraftwagen-Innenraums verbessert wird, da hierdurch Freiraum und Bewegungsfreiheit der Passagiere nicht beeinträchtigt werden. Im geschlossenen Zustand, der bei 1, 2 und 6 gezeigt ist, hat die Vorrichtung 202 einen sehr geringen Platzbedarf und wird somit von den Passagieren nicht als störend und/oder Komfort-beeinträchtigend empfunden. Vor allem, da die Vorrichtung 202, und insbesondere der Behälter 206 faltbar und klappbar ist und zudem leicht bei Bedarf ein- und ausgebaut werden kann, werden Passagiere nicht unnötig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
  • Der Personenkraftwagen 200 ist in 2 beispielhaft als Limousine mit normalem Heck 207 ausgebildet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vorrichtung 202 nicht nur bei derartigen Personenkraftwägen eingebaut werden kann, sondern vielmehr ganz allgemein bei allen Personenkraftwagen mit oder ohne Heckklappe Anwendung findet. Besonders bevorzugt wird die Vorrichtung 202 in Kombinationskraftwägen, Limousinen, Kleinbussen, Transportern, Vans bzw. Mini-Vans und Off-Road-Fahrzeugen, sowie auch in Personenkraftwägen ohne Heckklappe wie Limousinen, Kleinwägen und Sportautos eingebaut. Die Vorrichtung 202 im Personenkraftwagen 200 ist im Wesentlichen parallel zu dessen Längsachse und in Längsrichtung etwa mittig am Dachhimmel 205 ausgerichtet.
  • In 2 ist die Vorrichtung 202 in dem Personenkraftwagen 200 mit Dachfenster 201 eingebaut. Besonders bevorzugt ist dabei, dass weder auf die Vorteile eines Dachfensters 201 noch auf den zusätzlich gewonnenen Stauraum durch die Vorrichtung 202 verzichtet werden muss, da die Vorrichtung 202 der Länge nach entsprechend den Gegebenheiten des Personenkraftwagens angepasst werden kann.
  • 2 zeigt weiter, dass die Vorrichtung 202 an einer fest am Dachhimmel 205 installierten Bodenplatte 208 angebracht ist, die eine Verstärkung 204 im vorderen Bereich aufweist, d. h. in dem Bereich, der dem Heck abgewandt ist, die zur Sicherung des Behälters 206 und der Ladung dient. Der Behälter (SKYBOX) 206 ist dabei mit U-förmigen Halterungen 203A, 203B, 203C über eine Bodenplatte 208 am Dachhimmel 205 des Personenkraftwagens 200 befestigt.
  • 3 zeigt eine Draufsicht auf den Dachhimmel 308 eines Personenkraftwagens mit Dachfenster 302 mit erfindungsgemäßer Vorrichtung 300, mit geöffnetem Behälter (SKYBOX) 303. Dabei ist die Vorrichtung 300 im Personenkraftwagen im Wesentlichen parallel zu dessen Längsachse und in Längsrichtung etwa mittig am Dachhimmel 308 ausgerichtet.
  • Die Vorrichtung 300 ist dabei über drei U-förmige Halterungen 304A, 304B, 304C an dem am Dachhimmel 308 fest installierten Bodenelement 306 befestigt, die eine Verstärkung 305 im vorderen Bereich des Personenkraftwagens Richtung Dachfenster 302 aufweist. Das Bodenelement 306 ist im Wesentlichen mittig im Personenkraftwagen und parallel zu dessen Längsachse ausgerichtet. Das Bodenelement 306 ist bevorzugt aus Metall, oder einem harten Kunststoff hergestellt.
  • Der Behälter 303 weist eine Klappe 307 im Bereich der Heckklappe 301 des Personenkraftwagens auf. Dabei kann diese Klappe auch seitlich im Bereich des Fonds oder den Frontsitzen angebracht sein, wie in 2 ersichtlich. Die Klappe 307 des Behälters 303 weist weiter einen Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus 309A und 309B auf. Die Klappe 307 des Behälters 303 ist dabei so groß, dass das Einbringen von Transportgut sehr einfach ist.
  • 4 zeigt den geöffneten Behälter 400, der mittels Bodenelement, bzw. Bodenplatte 401 am Dachhimmel eines Personenkraftwagens befestigt ist. An der Bodenplatte 401, die fest am Dachhimmel eines Personenkraftwagens installiert ist, sind drei U-förmige Halterungen 402A, 402B, 402C angebracht, die Teil eines Stecksystems sind, der entsprechende Mechanismus zur Befestigung des Behälters 400 an der Vorrichtung am Dachhimmel ist in 5 verdeutlicht. Die Befestigung der Bodenplatte 401 am Dachhimmel kann dabei mittels fester Verschraubung erfolgen, die eine entsprechende Tragelast hält.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung misst der Behälter 400 dabei bevorzugt in der Länge maximal 200 cm, minimal 100 cm und bevorzugt etwa 150 cm, besonders bevorzugt 180 cm. Da der Behälter 400 zusammenfalt- und klappbar ist, kann die Größe beliebig variiert werden. In der Breite misst der Behälter 400 maximal 80 cm, minimal 30 cm und bevorzugt etwa 50 cm.
  • Die Bodenplatte 401, ist dabei fest am Dachhimmel angebracht, und besteht aus einer stabilen Metall-, oder Kunststoffplatte. Die Ausmaße der Bodenplatte 401 hängen dabei von der Größe des Behälters 400 und dem Personenkraftwagen ab, in den die erfindungsgemäße Vorrichtung eingebaut wird. Die Bodenplatte 401 wird dabei fest am Dachhimmel des Personenkraftwagens verschraubt, und weist die drei U-förmigen Halterungen 402A, 402B, 402C auf. Die Bodenplatte 401 muss dabei nicht aus einem einzelnen Stück gefertigt sein, sondern kann auch aus verschiedenen Bereichen wie in 5 angedeutet, bestehen. Dies reduziert das Gesamtgewicht der Vorrichtung und hilft so den Treibstoffverbrauch gering zu halten, da jede unnötige Last zu einem höheren Treibstoffverbrauch führt.
  • Am vorderen Bereich des Behälters 400 ist eine Verstärkung 405 angebracht, die der Sicherheit der Passagiere dient und dafür sorgt, dass der Behälter 400 bei scharfem Abbremsen, oder z. B. bei Unfällen nicht nach vorne ausbrechen kann. Die Verstärkung 405 ist dazu ausgebildet, ein unkontrolliertes, plötzliches Durchbrechen des transportierten Transportguts in Richtung der Frontscheibe des Personenkraftwagens zu verhindern, falls dieser z. B. im Betrieb abrupt zum Stehen gebracht wird. Die Verstärkung 405 kann dabei, bei nicht-Benutzung des Behälters 400 weggeklappt werden, so dass sie keinerlei unnötige Behinderung oder Sichteinschränkung für die Passagiere auf den Frontsitzen oder im Fond darstellt. Dafür weist die Verstärkung 405 Scharniere 408A und 408B auf, die ein wegklappen ermöglichen. Die Verstärkung 405 kann gemäß einer Ausführungsform der Erfindung im Bereich der Rückenlehnen der Vordersitze an der Vorrichtung 400 vorgesehen sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann zur Erleichterung des Einbaus auch noch Wandelemente 407A und 407B aufweisen, die als Führungsschienen beim Einpassen des Behälters 400 in die U-förmigen Halterungen 402A, 402B und 402C dienen, und so den Einbau vereinfachen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung hat jedes der Wandelemente 407A und 407B eine Länge von maximal 200 cm, minimal 100 cm und bevorzugt etwa 150 cm, besonders bevorzugt 180 cm, sowie eine Breite von minimal 5 cm, maximal 20 cm und bevorzugt etwa 10 cm. Die Wandelemente 407A, 407B sind z. B. aus einem harten, stabilen Kunststoff oder Metall ausgebildet.
  • Der Behälter 400 weist dabei weiter eine Klappe 404 zum Öffnen und Beladen des Behälters 400 auf. Diese kann sich am hinteren Ende des Behälters 400 befinden, oder auch seitlich wie in 3 im Bereich der Frontsitze oder des Fonds. Die Klappe 404 ermöglicht das Beladen und Entladen des Behälters 400 mit Transportgut. An ihren unteren Längskanten ist die Klappe 404 über zugeordnete Drehgelenke 409A und 409B schwenkbar an dem Behälter 400 befestigt.
  • Die Klappe 404 ist weiter mit einem Verriegelungsmechanismus 406A, 406B ausgestattet, der ein sicheres Verschließen des Behälters 400 garantiert. Dieser Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus 406A, 406B ist von außen einfach mechanisch zu betätigen und kann mit einer automatischen Schließvorrichtung verbunden sein, die ein ungewolltes Öffnen des Behälters 400, beispielsweise bei einem Unfall, verhindert.
  • Der Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus 406A, 406B der Vorrichtung 400 ist bevorzugt am hinteren Ende des Behälters 400, d. h. entgegengesetzt zur Verstärkung 405 angeordnet. Kann sich jedoch auch an einem der Seitenwände 410A und 410B des Behälters 400 bei einer seitlich angebrachten Klappe (siehe 2) befinden. Der Mechanismus 406A, 406B kann sowohl ein mechanischer, als auch ein elektrischer bzw. elektronischer Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus sein. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird die Klappe 404 im geschlossenen Zustand des Behälters 400 durch einen Verriegelungsmechanismus 406A, 406B verriegelt, um ein unkontrolliertes und ungewünschtes Öffnen des Behälters 400 im Betrieb des Personenkraftwagens zu verhindern. Der Verriegelungsmechanismus 406A, 406B kann bevorzugt durch eine Betätigung des Entriegelungsmechanismus 406A, 406B entriegelt werden, um ein Öffnen des Behälters 400 zu ermöglichen. Der Entriegelungsmechanismus 406A, 406B ist hierzu im Bereich der Heckklappe angeordnet, wenn der Behälter 400 in einem Kombinationspersonenkraftwagen eingebaut ist. Dies ist von Vorteil, damit der Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus 406A, 406B nur beim Öffnen der Heckklappe zugänglich ist. Dadurch wird ein ungewolltes und ungewünschtes Betätigen des Entriegelungsmechanismus 406A, 406B, und somit ein Öffnen des Behälters 400 verhindert. Ein unkontrolliertes Öffnen könnte zu einer unkontrollierten Entladung des Transportgutes im Betrieb des Personenkraftwagens führen. Für Personenkraftwägen ohne Heckklappe befindet sich der Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus 406A, 406B im Bereich der seitlich angebrachten Klappe. Ein unkontrolliertes Betätigen wird durch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen verhindert, dies kann ein zusätzlicher magnetischer Verschluss sein, der beim Schließen aktiviert, und beim Öffnen deaktiviert wird. Weiter kann ein ungewolltes Öffnen des Behälters beispielsweise durch ein Unterbrechen der Stromversorgung bei elektrischem Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus während des Betriebs von Personenkraftwägen verhindert werden.
  • Die Seitenwände 410A, 410B und das Bodenelement 411 des Behälters 400 definieren mit dem zum Bodenelement parallel angeordneten Deckenelement 413 des Behälters 400 den maximal möglichen Stauraum. Dieser Stauraum beträgt minimal 50 l und maximal 500 l.
  • 5 zeigt eine durchsichtige Draufsicht auf die am Dachhimmel eines Personenkraftwagens angebrachte erfindungsgemäße Vorrichtung 500. Dabei wird angedeutet, wie die erfindungsgemäße Vorrichtung 500 zusammengefügt wird. Dabei wird der Behälter 505 in die Vorrichtung 500 eingepasst, mittels der U-förmigen Halterungen, die sich auf der Unterseite 507 der Bodenplatte an der Decke befindet, sowie auf der Oberfläche 408 des Behälters 505. Die Vorrichtung 500 besteht dabei aus der fest am Dachhimmel installierten Bodenplatte 501, an der die U-förmige Halterung 502 über mehrere Schraubverbindungen 503, oder anderen tragestabilen Befestigungen, befestigt ist.
  • Die U-förmige Halterung 502 und 506 sind dabei ineinander passende Teile einer Steckverbindung, die in die jeweils andere U-förmige weitere Halterung passt, und so den Behälter 505 fest an der Bodenplatte 501 und so am Dachhimmel des Personenkraftwagens hält. Die U-förmige Halterung 502 weist dabei eine innere Führungsschiene 504 auf, die ein Ineinanderschieben und Einpassen der anderen Steckverbindung 506, wie in 5 angedeutet, durch einfaches Ineinanderfügen erleichtert.
  • Die U-förmige Halterung 502 besteht dabei bevorzugt aus stabilen Materialien wie Metall, oder harten Kunststoffen, und misst in der Grundfläche min. etwa 8 × 8 cm, bzw. max. etwa 20 × 20 cm, bevorzugt 15 × 15 cm in Abhängigkeit von der maximalen Transportlast, die die Vorrichtung 500 und Transportgut tragen soll. Die U-förmige Halterung 506 besteht dabei aus einem stabilen, metallischen Vollkörper, der in die U-förmige Halterung 502 eingepasst werden kann. Die Ausmaße der Halterung 506 sind dabei an die Größe der Halterung 502 gebunden. Die Halterung 506 besteht dabei bevorzugt aus Metall, oder anderen stabilen Materialien, die eine Tragelast von min. 10 kg max. 500 kg an Transportgut sicher halten kann.
  • 6 zeigt den zusammenfalt- und oder klappbaren Behälter 600 in seitlicher Ansicht. Erfindungsgemäß ist der Behälter 600 in seiner Länge variabel, und kann durch einen speziellen Zugmechanismus 606A, 606B, der sich im Bereich der Klappe 604 befindet mechanisch oder automatisch zusammengefaltet oder auseinandergeklappt werden. Indem der Behälter 600 aus alternierend angeordneten Materialien unterschiedlicher Festigkeit und Härte besteht, weist sie so immer neben einer festen Einheit (z. B. aus Metall, oder fester, nicht elastischen Kunststoff) 601A, 601B, 601C immer eine damit verbundene flexible, faltbare Einheit (z. B. aus reißfester Folie, flexiblem Kunststoff, reißfesten Stoffen) 603A, 603B auf. Die flexiblen Seitenwände, werden durch das an den Seitenwänden 607A und 607B angebrachten ineinander verschiebbares Teleskopgestänge 608A, 608B, 609A, 609B gerafft und zusammengezogen. Dabei arbeitet der Zugmechanismus Richtung Heck des Personenkraftwagens, entgegen des Befestigungsmechanismus, durch den der Behälter 600 an dem Dachhimmel über die an der Oberseite 605 des Behälters 600, auf den stabilen Einheiten 601A, 601B, 601C angebrachten U-förmigen Halterungen 602A, 602B, 602C befestigt ist.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind vielfache Abwandlungen und Modifikationen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Transportieren von länglichem Transportgut möglich, ohne deren Funktionsweise zu verändern. Dementsprechend sind derartige Abwandlungen und Modifikationen als Teil der Erfindung zu verstehen, und sind zur Definition ihres Schutzbereichs heranzuziehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19952765 A1 [0002]
    • DE 102008032077 [0004]

Claims (26)

  1. Vorrichtung (103) zum Transportieren von Transportgut, mit variablem Stauraum, die im Innenraum eines Personenkraftwagens (100) am Dachhimmel (107) angebracht ist und reversibel ein- und ausbaubar ist, wobei sie einen falt- und/oder klappbaren Behälter (109) umfasst.
  2. Vorrichtung (103) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Bodenplatte (108) befestigt am Dachhimmel (107) des Personenkraftwagens (100) aufweist.
  3. Vorrichtung (103) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie feste Halterungen (104A, 104B, 104C) an der Unterseite (507) der Bodenplatte (108) aufweist.
  4. Vorrichtung (103) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (104A, 104B, 104C) U-förmig sind.
  5. Vorrichtung (103) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (109) U-förmige Halterungen (602A, 602B, 602C) auf seiner Oberseite (605) aufweist.
  6. Vorrichtung (103) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet dass die U-förmigen Halterungen (104A, 104B, 104C) und (602A, 602B, 602C) Steckverbindungen sind.
  7. Vorrichtung (103) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die U-förmigen Halterungen (104A, 104B, 104C) in die weiteren U-förmigen Halterungen (602A, 602B, 602C) passen.
  8. Vorrichtung (103) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (109) eine Klappe (110) zum Einbringen von Transportgut aufweist.
  9. Vorrichtung (103) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (109) aus Textilgewebe und/oder Plastik besteht.
  10. Vorrichtung (103) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (109) reversibel einbau- und ausbaubar ist.
  11. Vorrichtung (103), nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (109) alternierende Bereiche unterschiedlicher Härte, und/oder Materials aufweist.
  12. Vorrichtung (103) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (109) falt- und/oder raffbar ist.
  13. Vorrichtung (103) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Zugmechanismus (606A, 606B) aufweist, um den faltbaren Behälter (109) zu falten und/oder zu raffen.
  14. Vorrichtung (103) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Dachhimmel (107) eine feste Bodenplatte (108) angebracht ist.
  15. Vorrichtung (103), nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (108) zwei längliche Wandelemente (407A, 407B) aufweist, die mit dem Bodenelement (108) verbunden sind.
  16. Vorrichtung (103) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandelemente (407A, 407B) sich im Wesentlichen gegenüber liegen.
  17. Vorrichtung (103) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die länglichen Wandelemente (407A, 407B), und das Bodenelement (108) alternierend Bereiche unterschiedlicher Härte aufweisen.
  18. Vorrichtung (103) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (103) im Wesentlichen parallel zum Dachhimmel (107) angeordnet ist.
  19. Vorrichtung (103) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenelement (108) im Wesentlichen mittig im Personenkraftwagen (100) und parallel zu dessen Längsachse ausgerichtet ist.
  20. Vorrichtung (103) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus (406A, 406B) zum Verriegeln des Behälters (109) aufweist.
  21. Vorrichtung (103) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungs- und Entriegelungsmechanismus (406A, 406B) zumindest teilweise im Bereich der Heckklappe (110) oder im Bereich der Front-(209) oder Fondsitze (210) angeordnet ist.
  22. Vorrichtung (103) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wandelemente (407A, 407B) und das Bodenelement (108) von der Heckscheibe (101) maximal bis in des Dachfensters (102) erstreckt.
  23. Vorrichtung (103) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vom Heck (207) oder Heckklappe (101) des Personenkraftwagens (100, 200) abgewandten Endbereich des Bodenelements (108) eine Verstärkung (105) vorgesehen ist.
  24. Vorrichtung (103) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung (105) klappbar ist.
  25. Vorrichtung (105) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Personenkraftwagen ein Kombinationskraftwagen (100) oder eine Limousine (200) ist.
  26. Personenkraftwagen (100, 200) mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25.
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