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Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugs nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Aus dem Stand der Technik ist, wie in der
DE 101 32 950 A1 beschrieben, eine Sicherheitseinrichtung für Fahrzeuge bekannt. Die Sicherheitseinrichtung an Fahrzeugen, insbesondere Personenkraftfahrzeugen, umfasst eine Einrichtung, die bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger die Frontklappe des Fahrzeugs im Bereich der Windschutzscheibe aus ihrer geschlossenen Position in eine angehobene Position überführt, wodurch zwischen der angehobenen Frontklappe und der Windschutzscheibe bzw. den seitlichen Kotflügelbereichen des Fahrzeugs ein Zwischenraum entsteht. Die Zwischenräume sind mit einer in Richtung auf die Windschutzscheibe bzw. die seitlichen Kotflügelbereiche bewegbaren Abdeckung verschließbar. Es ist ein Bowdenzug zum Bewegen der Abdeckung vorgesehen, wobei über den Bowdenzug der sich vergrößernde Abstand zwischen der Frontklappe und dem restlichen Rohbau zum Bewegen der Abdeckung genutzt wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine verbesserte Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugs anzugeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugs mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugs umfasst eine Einrichtung, die bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger eine Frontklappe des Fahrzeugs im Bereich einer Windschutzscheibe aus ihrer geschlossenen Position in eine angehobene Position überführt, woraus eine Relativbewegung der Frontklappe zu einer Fahrzeugkarosserie des Fahrzeugs resultiert, wobei diese Relativbewegung mittels zumindest eines Seiles auf ein zu bewegendes Fahrzeugbauteil übertragbar ist, welches mit einem ersten Seilende des Seiles gekoppelt ist.
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Erfindungsgemäß ist unmittelbar vor oder während eines Starts der Überführung der Frontklappe aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position ein zweites Seilende des Seiles mit der Fahrzeugkarosserie oder mit der Frontklappe automatisch zu verbinden.
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Durch das Anheben der Frontklappe sind zumindest Teilbereiche der Windschutzscheibe und eines Scheibenrahmens abdeckbar und zudem ein Abstand der Frontklappe zu einem Motor des Fahrzeugs vergrößert. Dadurch ist ein Kontakt von Körperteilen des mit dem Fahrzeug kollidierten Fußgängers oder einer anderen Person, beispielsweise eines Radfahrers, mit starren Teilen und Kanten des Fahrzeugs im Bereich der Windschutzscheibe, beispielsweise mit dem Scheibenrahmen verhindert oder zumindest deutlich vermindert und durch die angehobene Frontklappe ist ein größerer Verformungsbereich für die Frontklappe in Richtung des Motorraums geschaffen, so dass eine höhere Aufprallenergie des Fußgängers abbaubar ist.
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Mittels des Seils ist durch die Frontklappenbewegung zusätzlich zumindest ein anderes Fahrzeugbauteil bewegbar, so dass zu dessen Bewegung kein separater Antrieb erforderlich ist. D. h. die Einrichtung zur Überführung der Frontklappe aus ihrer geschlossenen Position in eine angehobene Position, welche beispielsweise als eine Federeinheit oder als eine pyrotechnische Einheit ausgebildet ist, ist über das Seil auch zum Bewegen des zu bewegenden Fahrzeugbauteils nutzbar. Zudem ist auf diese Weise eine Synchronbewegung der Frontklappe und des anderen zu bewegenden Fahrzeugbauteils ermöglicht.
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Das zu bewegende Fahrzeugbauteil ist beispielsweise eine Abdeckung, welche einen sich zwischen der angehobenen Frontklappe und der Windschutzscheibe bildenden Zwischenraum abdeckt. Dadurch ist die Gefahr des Einklemmens von Körperteilen in dem durch die angehobene Frontklappe gebildeten Zwischenraum verhindert oder zumindest deutlich vermindert, da dieser durch die Abdeckung bedeckt ist. Die Abdeckung ist beispielsweise in einer an der Frontklappe befestigten Führung angeordnet und in Richtung der Windschutzscheibe verschiebbar. Alternativ oder zusätzlich können auf diese Weise zu bewegende Fahrzeugbauteile beispielsweise Abdeckungen zum Bedecken von A-Säulenbereichen bzw. seitlichen Scheibenrahmenbereichen der Windschutzscheibe des Fahrzeugs sein, um einen Aufprall des Fußgängers auf diese sehr harten Bereiche des Fahrzeugs zu verhindern oder zumindest deutlich zu vermindern.
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Alternativ oder zusätzlich sind auf diese Weise auch eine Vielzahl weiterer Fahrzeugbauteile bewegbar, um dadurch insbesondere den Fußgängerschutz zu verbessern, beispielsweise Abdeckungen der Windschutzscheibe oder Mittel zum Auffangen des Fußgängers, um auf diese Weise dessen Aufprall auf das Fahrzeug zu verhindern oder zumindest zu reduzieren, oder ein Fahrzeugbauteil, welches sich zwischen der Frontklappe und einem Motor des Fahrzeugs entfaltet oder aufstellt und auf diese Weise zur Energieabsorption der auf die Windschutzscheibe einwirkenden Aufprallenergie des Fußgängers dient. Alternativ oder zusätzlich ist auf diese Weise als Fahrzeugbauteil beispielsweise ein Frontklappenschloss zu betätigen, um dadurch auch einen vorderen Bereich der Frontklappe anzuheben. Alternativ oder zusätzlich sind im vorderen Frontklappenbereich oder in einem Frontmodul des Fahrzeugs Fahrzeugbauteile zu bewegen, bevorzugt reversibel, welche den Fußgängerschutz durch Absorption von Aufprallenergie verbessern und/oder ein Abrollverhalten des Fußgängers auf der Fahrzeugfront verbessern.
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Alternativ oder zusätzlich kann das zu bewegende Fahrzeugbauteil beispielsweise auch ein Bauteil zur Speicherung potentieller Energie sein, d. h. beispielsweise ein Federelement. Durch die Bewegung ist das Federelement zu spannen, d. h. es erfolgt eine Umwandlung kinetischer in potentielle Energie. Diese potentielle Energie, d. h. das gespannte Federelement ist zu einem späteren Zeitpunkt nutzbar, beispielsweise zum automatischen Schließen der Frontklappe, d. h. zum automatischen Überführen der Frontklappe aus der angehobenen Position zurück in die geschlossene Position.
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Die erfindungsgemäße Lösung erfordert einen wesentlich kleineren Bauraum als ein separater, von der Frontklappe unabhängiger, beispielsweise pyrotechnischer Antrieb zur Bewegung des zu bewegenden Fahrzeugbauteils, da lediglich das Seil im Fahrzeug entsprechend zu verlegen und gegebenenfalls umzulenken ist. Zudem ist diese Lösung sehr kostengünstig, da keine aufwändige zusätzliche Aktorik und Pyrotechnik erforderlich ist. Die erfindungsgemäße Lösung ist bei einer Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeugtypen verwendbar, wobei zur Adaption an den jeweiligen Fahrzeugtyp nur ein sehr geringer Aufwand erforderlich ist, insbesondere, da ein Eingriff in einen Motorraumbereich sowie Veränderungen oder ein Bauraumbedarf im Motorraumbereich des Fahrzeugs nicht erforderlich sind.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei zeigen:
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1 schematisch eine erste Ausführungsform einer Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugs in einer ersten Position,
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2 schematisch eine erste Ausführungsform einer Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugs in einer zweiten Position,
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3 schematisch eine erste Ausführungsform einer Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugs in einer dritten Position und
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4 schematisch eine zweite Ausführungsform einer Sicherheitseinrichtung eines Fahrzeugs.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die 1 bis 4 zeigen zwei Ausführungsformen einer Sicherheitseinrichtung 1 eines nicht näher dargestellten Fahrzeugs. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in den 1 bis 3 lediglich ein Gelenkmechanismus 2 der Sicherheitseinrichtung 1 dargestellt.
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Die Sicherheitseinrichtung 1 weist eine Einrichtung 3 auf, mittels welcher bei einer Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger oder mit einer anderen Person, beispielsweise mit einem Radfahrer, eine in 4 schematisch dargestellte Frontklappe 4 des Fahrzeugs im Bereich einer nicht dargestellten Windschutzscheibe aus ihrer geschlossenen Position in eine angehobene Position überführbar ist. Die Einrichtung 3 ist beispielsweise als eine Federeinheit oder, wie hier dargestellt, als eine pyrotechnische Einheit ausgebildet.
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Durch das Anheben der Frontklappe 4 sind zumindest Teilbereiche der Windschutzscheibe und eines Scheibenrahmens abdeckbar und zudem ist ein Abstand der Frontklappe 4 zu einem Motor des Fahrzeugs vergrößert. Dadurch ist ein Kontakt von Körperteilen des mit dem Fahrzeug kollidierten Fußgängers mit starren Teilen und Kanten des Fahrzeugs im Bereich der Windschutzscheibe, beispielsweise mit dem Scheibenrahmen verhindert oder zumindest deutlich vermindert und des Weiteren ist ein größerer Verformungsbereich für die Frontklappe 4 im Bereich des Motorraums geschaffen, so dass eine höhere Aufprallenergie des Fußgängers abbaubar ist.
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Aus der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position resultiert eine Relativbewegung der Frontklappe 4 zu einer Fahrzeugkarosserie 5 des Fahrzeugs, d. h. zu einem Fahrzeugrohbau. Diese Relativbewegung ist mittels zumindest eines Seiles 6 auf zumindest ein zu bewegendes Fahrzeugbauteil 7 übertragbar, welches mit einem ersten Seilende 6.1 des Seiles 6 gekoppelt ist, wie in 4 schematisch dargestellt. Auf diese Weise ist zur Bewegung des neben der Frontklappe 4 zusätzlich zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7 kein separater Antrieb erforderlich. D. h. die Einrichtung 3 zur Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in eine angehobene Position ist über das Seil 6 auch zum Bewegen des zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7 nutzbar. Zudem ist auf diese Weise eine Synchronbewegung der Frontklappe 4 und des anderen zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7 ermöglicht. Das zu bewegende Fahrzeugbauteil 7 ist dabei beispielsweise rotatorisch und/oder linear, d. h. translatorisch, zu bewegen, wodurch es beispielsweise auch plastisch und/oder elastisch verformbar ist.
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Diese Lösung erfordert einen wesentlich kleineren Bauraum als ein separater, von der Frontklappe 4 unabhängiger, beispielsweise pyrotechnischer Antrieb zur Bewegung des zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7, da lediglich das Seil 6 im Fahrzeug entsprechend zu verlegen und gegebenenfalls umzulenken ist, wie im Folgenden noch näher beschrieben wird. Zudem ist diese Lösung sehr kostengünstig, da keine aufwändige zusätzliche Aktorik und Pyrotechnik erforderlich ist. Des Weiteren ist diese Lösung bei einer Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeugtypen verwendbar, wobei zur Adaption an den jeweiligen Fahrzeugtyp nur ein sehr geringer Aufwand erforderlich ist, insbesondere, da ein Eingriff in einen Motorraumbereich sowie Veränderungen oder ein Bauraumbedarf im Motorraumbereich des Fahrzeugs nicht erforderlich sind.
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Das zu bewegende Fahrzeugbauteil 7 ist, insbesondere in der in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung 1, beispielsweise eine hier nicht näher dargestellte Abdeckung, welche zum Beispiel aus Metall und/oder Kunststoff gefertigt ist und in einer Führung angeordnet ist, die beispielsweise in einem Zwischenraum in der Frontklappe 4 oder an der Frontklappe 4, beispielsweise an einer Unterseite der Frontklappe 4, angeordnet ist. Mittels des Seils 6 ist diese Abdeckung durch die Frontklappenbewegung in Richtung der Windschutzscheibe verschiebbar, um einen zwischen der angehobenen Frontklappe 4 und der Windschutzscheibe gebildeten Zwischenraum abzudecken. Dadurch ist die Gefahr des Einklemmens von Körperteilen in dem durch die angehobene Frontklappe 4 gebildeten Zwischenraum verhindert oder zumindest deutlich vermindert, da dieser durch die Abdeckung bedeckt ist.
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Alternativ oder zusätzlich können auf diese Weise zu bewegende Fahrzeugbauteile 7 beispielsweise Abdeckungen zum Bedecken von A-Säulenbereichen bzw. seitlichen Scheibenrahmenbereichen der Windschutzscheibe des Fahrzeugs sein, um einen Aufprall des Fußgängers auf diese sehr harten Bereiche des Fahrzeugs zu verhindern oder zumindest deutlich zu vermindern. Diese Abdeckungen der A-Säulenbereiche sind beispielsweise mittels der durch das Seil 6 übertragenen Bewegung der Frontklappe 4 aus einer Position unterhalb der Frontklappe 4 herauszuschwenken und/oder herauszuschieben, d. h. in einer rotatonischen und/oder einer translatorischen Bewegung, und über den A-Säulenbereichen des Scheibenrahmens der Windschutzscheibe zu positionieren.
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Alternativ oder zusätzlich sind auf diese Weise auch eine Vielzahl weiterer Fahrzeugbauteile 7 bewegbar, um dadurch insbesondere den Fußgängerschutz zu verbessern, beispielsweise Abdeckungen der Windschutzscheibe oder Mittel zum Auffangen des Fußgängers, um auf diese Weise dessen Aufprall auf das Fahrzeug zu verhindern oder zumindest zu reduzieren, oder ein Fahrzeugbauteil 7, welches sich zwischen der Frontklappe 4 und einem Motor des Fahrzeugs entfaltet oder aufstellt und auf diese Weise zur Energieabsorption der auf die Windschutzscheibe einwirkenden Aufprallenergie des Fußgängers dient. Alternativ oder zusätzlich ist auf diese Weise als Fahrzeugbauteil 7 beispielsweise ein Frontklappenschloss zu betätigen und dadurch auch ein vorderer Bereich der Frontklappe 4 anzuheben. Alternativ oder zusätzlich sind im vorderen Frontklappenbereich oder in einem Frontmodul des Fahrzeugs Fahrzeugbauteile 7 zu bewegen, bevorzugt reversibel, welche den Fußgängerschutz durch Absorption von Aufprallenergie verbessern und/oder ein Abrollverhalten des Fußgängers auf der Fahrzeugfront verbessern.
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Alternativ oder zusätzlich kann das zu bewegende Fahrzeugbauteil 7 beispielsweise auch ein Bauteil zur Speicherung potentieller Energie sein, d. h. beispielsweise zumindest ein Federelement. Durch die Übertragung der Bewegung der Frontklappe 4 mittels des Seils 6 auf das Federelement ist dieses zu bewegen, d. h. Bereiche des Federelementes sind relativ zu anderen Bereichen des Federelementes zu bewegen, wodurch eine elastische Verformung des Federelementes, d. h. ein Spannen des Federelementes stattfindet und kinetische Energie der Bewegung der Frontklappe 4, übertragen über das Seil 6 auf das Federelement, als potentielle Energie im gespannten Federelement zu speichern ist. Diese potentielle Energie, d. h. das gespannte Federelement, ist zu einem späteren Zeitpunkt nutzbar, beispielsweise zum automatischen Schließen der Frontklappe 4, d. h. zum automatischen Überführen der Frontklappe 4 aus der angehobenen Position zurück in die geschlossene Position. Dies ermöglicht eine automatisierte Reversibilität der Sicherheitseinrichtung 1, da kein Eingriff eines Fahrzeugführers zum Überführen der Frontklappe 4 zurück in die geschlossene Position erforderlich ist.
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Um die Übertragung der Bewegung der Frontklappe 4 mittels des Seils 6 auf das zu bewegende Fahrzeugbauteil 7 zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch eine normale Öffnungsfunktion der Frontklappe 4 zu ermöglichen, bei welcher keine Übertragung der Bewegung der Frontklappe 4 auf das zu bewegende Fahrzeugbauteil 7 stattfinden soll, ist ein zweites Seilende 6.2 des Seiles 6 unmittelbar vor oder während eines Starts der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position mit der Fahrzeugkarosserie 5, wie in den 1 bis 3 dargestellt, oder mit der Frontklappe 4, wie in 4 dargestellt, automatisch zu verbinden.
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Ist das Seil 6 karosseriefest, d. h. rohbaufest verlegt, wie in 4 dargestellt, so ist das zweite Seilende 6.2 mit der Frontklappe 4 zu verbinden, um die Bewegung der Frontklappe 4 auf das zu bewegende Fahrzeugbauteil 7 zu übertragen. Ist das Seil 6 frontklappenfest, d. h. in oder an der Frontklappe 4 und/oder am Gelenkmechanismus 2 verlegt, wie in den 1 bis 3 dargestellt, so ist das zweite Seilende 6.2 mit der Fahrzeugkarosserie 5 zu verbinden, um die Bewegung der Frontklappe 4 auf das zu bewegende Fahrzeugbauteil 7 zu übertragen. Bei der normalen Öffnungsfunktion findet diese Verbindung des zweiten Seilendes 6.2 nicht statt, so dass das Seil 6 und dadurch das Fahrzeugbauteil 7 von der Bewegung der Frontklappe 4 entkoppelt ist.
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Das Verbinden des zweiten Seilendes 6.2 mit der Fahrzeugkarosserie 5 oder mit der Frontklappe 4 erfolgt bevorzugt über einen Kipphebel 8. Dieser Kipphebel 8 ist beispielsweise, wie in 4 dargestellt, an der Frontklappe 4 angeordnet und hakt in das zweite Seilende 6.2 ein, wodurch das zweite Seilende 6.2 über den Kipphebel 8, welcher sich mit der Frontklappe 4 mitbewegt, mit der Frontklappe 4 verbunden ist. In der anderen, in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform ist dieser Kipphebel 8 am Gelenkmechanismus 2 angeordnet, wobei der Kipphebel 8 in dieser Ausführungsform nicht selbst in das zweite Seilende 6.2 einhakt, sondern das zweite Seilende 6.2 zu einem Hakenelement 9 führt und es in dieses einhakt. Das Hakenelement 9 bildet in den 1 bis 3 einen mit der Fahrzeugkarosserie 5 verbundenen Festpunkt. In einer weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsform kann der Kipphebel 8 beispielsweise auch an der Fahrzeugkarosserie 5 angeordnet sein und in das zweite Seilende 6.2 einhaken, wenn das Seil 6 in oder an der Frontklappe 4 verlegt ist, oder das zweite Seilende 6.2 zu einem entsprechenden Haken an der Frontklappe 4 führen und es in diesen einhaken, wenn das Seil 6 karosseriefest verlegt ist, d. h. in einem sich nicht mit der Frontklappe 4 mitbewegenden Bereich des Fahrzeugs.
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Besonders bevorzugt ist der Kipphebel 8 mittels der Einrichtung 3 zur Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position bewegbar, wie in den 1 bis 4 dargestellt. Dabei erfolgt zuerst ein Bewegen des Kipphebels 8 und dadurch das Verbinden des zweiten Seilendes 6.2 mit der Frontklappe 4, wie in 4 dargestellt, oder mit der Fahrzeugkarosserie 5, wie in den 1 bis 3 dargestellt, und erst danach die Bewegung der Frontklappe 4 mittels der Einrichtung 3 zur Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das zweite Seilende 6.2 während der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position bereits mit der Fahrzeugkarosserie 5 bzw. mit der Frontklappe 4 verbunden ist.
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Der in den 1 bis 3 dargestellte Gelenkmechanismus 2 ist unter dem anzuhebenden Bereich der Frontklappe 4 angeordnet, d. h. im Bereich der Windschutzscheibe unter der Frontklappe 4, wobei die Frontklappe 4 über den Gelenkmechanismus 2 mit der Fahrzeugkarosserie 5 des Fahrzeugs verbunden ist. Dazu ist der Gelenkmechanismus 2 mit einem Unterteil 2.1 an der Fahrzeugkarosserie 5 befestigt und mit einem Oberteil 2.2 an der Frontklappe 4 im Bereich der Windschutzscheibe befestigt. Der Gelenkmechanismus 2 weist mehrere Scharniergelenke auf und ist in 1 in einer geschlossenen Position der Frontklappe 4, in 2 zu Beginn eines Anhebens der Frontklappe 4 und in 3 in einer angehobenen Position der Frontklappe 4 dargestellt.
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Das mit dem zu bewegenden Fahrzeugbauteil 7 gekoppelte Seil 6 ist in der in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform im Bereich des Gelenkmechanismus 2 über zwei Umlenkpunkte P1, P2 geführt. Das zweite Seilende 6.2 ist, wie bereits beschrieben, unmittelbar vor oder während des Starts der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position mit der Fahrzeugkarosserie 5 automatisch zu verbinden, d. h. mit dem Hakenelement 9, welches an einem während der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position relativ zur Fahrzeugkarosserie 5 unbeweglichen Teil des Fahrzeugs befestigt ist und einen Festpunkt bildet.
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Das Hakenelement 9 ist im hier dargestellten Beispiel an dem an der Fahrzeugkarosserie 5 angeschraubten Unterteil 2.1 des Gelenkmechanismus 2 befestigt. Das Hakenelement 9 oder ein anders ausgebildeter Festpunkt kann in weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsbeispielen auch an einer unteren Querstrebe des mit der Fahrzeugkarosserie 5 verbundenen Gelenkmechanismus 2 angeordnet sein. Auf diese Weise ist der Festpunkt immer ein Teil des Gelenkmechanismus 2, welcher bei einer Frontklappeneinstellung bewegt wird. Dadurch sind Toleranzen durch die Frontklappeneinstellung beispielsweise an einem linken und rechten Gelenkmechanismus 2 minimiert.
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Um eine gute Seilführung zu ermöglichen und einen Verschleiß des Seils 6 zu minimieren, kann das Seil 6 Bestandteil eines Bowdenzugs sein, wobei Hüllenteile des Bowdenzugs zumindest im Bereich der Umlenkpunkte P1, P2 angeordnet sind. Es sind alternativ oder zusätzlich jedoch auch andere Möglichkeiten der Führung des Seils 6 um die Umlenkpunkte P1, P2 herum möglich, beispielsweise in Form von Röhren, Halbröhren oder Führungskanälen 10, zum Beispiel aus Kunststoff oder Metall. In einer bevorzugten Ausführungsform sind alle Führungskanäle 10, Seilführungen und Umlenkpunkte P1, P2 Bestandteil einer Seileinheit oder Bowdenzugeinheit und sind bei einer Montage gemeinsam am Gelenkmechanismus 2 zu befestigen. Dabei sind beispielsweise während der Montage die Führungskanäle 10 der Umlenkpunkte P1, P2 auf Führungen am Gelenkmechanismus 2 aufzustecken und kraft-, form- und/oder stoffschlüssig mit diesen zu verbinden, beispielsweise zu verrasten. In 4 ist das Seil 6 Bestandteil eines Bowdenzugs, d. h. es ist zumindest partiell von einer Hülle 11 umgeben.
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Die Umlenkpunkte P1, P2, über welche das Seil 6 verläuft, sind derart angeordnet, dass sich deren Entfernung voneinander während der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position vergrößert und dass sich eine Entfernung des mit dem Hakenelement 9 verbundenen zweiten Seilendes 6.2 zum entlang eines Seilverlaufs folgenden ersten Umlenkpunkt P1 ebenfalls während der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position vergrößert. Auf diese Weise ist ein Flaschenzugeffekt realisiert, mittels welchem ein Bewegungsweg des zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7, beispielsweise der Abdeckung, gegenüber einem Hubweg der Frontklappe 4 vervielfacht ist.
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Bei einer Umlenkung über zwei Umlenkpunkte P1, P2, wie hier dargestellt, ist ein Faktorenflaschenzugeffekt mit dem Faktor zwei realisiert, so dass ein Bewegungsweg des Fahrzeugbauteils 7 erreicht ist, welcher einem doppelten Hubweg der Frontklappe 4 entspricht. Auf diese Weise ist ein ausreichend schnelles und ausreichend weites Verschieben des beispielsweise als Abdeckung ausgebildeten zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7 zum Verschließen des Zwischenraums sichergestellt. So ist beispielsweise bei einem Hubweg der Frontklappe 4 von ca. 80 mm das als Abdeckung ausgebildete Fahrzeugbauteil 7 gleichzeitig um ca. 160 mm verschiebbar.
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Es sind in weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsformen auch weitere Umlenkpunkte zum Umlenken des Seils 6 möglich, deren Entfernung voneinander sich während der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position jeweils vergrößert, so dass eine noch größere Faktorwirkung erzielbar ist, d. h. mit dem gleichen Hubweg der Frontklappe 4 ist dann eine noch größere Bewegung des zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7, beispielsweise ein noch größerer Verschiebeweg der Abdeckung realisierbar. Alternativ oder zusätzlich zur Vergrößerung der Anzahl der Umlenkpunkte P1, P2 ist auch durch eine Variation einer Entfernungsänderung der Umlenkpunkte P1, P2 zueinander und/oder durch eine Variation einer Entfernungsänderung des mit dem Hakenelement 9 verbundenen zweiten Seilendes 6.2 zum entlang des Seilverlaufs folgenden ersten Umlenkpunkt P1 während des Überführens der Frontklappe 4 von der geschlossenen Position in die angehobene Position eine Änderung des Verhältnisses des Bewegungswegs des zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7 zum Hubweg der Frontklappe 4 erreichbar.
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Um die Entfernungsvergrößerung der Umlenkpunkte P1, P2 zueinander sowie die Entfernungsvergrößerung des mit dem Hakenelement 9 verbundenen zweiten Seilendes 6.2 zum entlang des Seilverlaufs folgenden ersten Umlenkpunkt P1 während des Überführens der Frontklappe 4 von der geschlossenen Position in die angehobene Position zu realisieren, ist der entlang des Seilverlaufs dem Hakenelement 9 folgende erste Umlenkpunkt P1 am Oberteil 2.2 des Gelenkmechanismus 2 angeordnet, welches an der Frontklappe 4 befestigt ist und sich während der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position zusammen mit der Frontklappe 4 relativ zur Fahrzeugkarosserie 5 und zum an dieser befestigten Hakenelement 9 bewegt, und der zweite Umlenkpunkt P2 ist an der Fahrzeugkarosserie 5 oder, wie in den dargestellten Beispielen, an einem Teil des Gelenkmechanismus 2 angeordnet, welcher sich während der Überführung der Frontklappe 4 aus der geschlossenen Position in die angehobene Position von der Frontklappe 4 entfernt. Wenn der zweite Umlenkpunkt P2 beispielsweise an der Fahrzeugkarosserie 5 oder am Unterteil 2.1 des Gelenkmechanismus 2 befestigt ist, ist ein im Vergleich zum Hubweg der Frontklappe 4 beispielsweise dreifacher Bewegungsweg des zu bewegenden Fahrzeugbauteils 7 erreichbar, d. h. ein Faktor drei.
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Wie bereits beschrieben, erfolgt in der in den 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform das Einhaken des zweiten Seilendes 6.2 in das Hakenelement 9 mittels des Kipphebels 8, welcher das zweite Seilende 6.2 zu dem Hakenelement 9 führt. Der Kipphebel 8 ist in der geschlossenen Position der Frontklappe 4 in einer durch einen Haltebolzen gebildeten Halterung 12 am an der Frontklappe 4 befestigten Oberteil 2.2 des Gelenkmechanismus 2 eingerastet. Aufgrund dieses Einrastens ist der der Windschutzscheibe zugewandte Bereich der Frontklappe 4 während des regulären Öffnens der Frontklappe 4 durch Anheben des von der Windschutzscheibe abgewandten Teils der Frontklappe 4 an der Fahrzeugkarosserie 5 gehalten und ein Anheben dieses Bereichs in die angehobene Position verhindert, d. h. die Frontklappe 4 ist mittels des Gelenkmechanismus 2 normal von einer Fahrzeugfront aus zu öffnen, durch eine Vergrößerung eines Winkels zwischen der Frontklappe 4 und der Fahrzeugkarosserie 5, wobei der Scheitelpunkt des Winkels dann im Bereich der Windschutzscheibe liegt.
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Bei einem Anheben der Frontklappe 4 mittels der Einrichtung 3 zur Überführung der Frontklappe 4 von der geschlossenen Position in die angehobene Position erfolgt ein automatisches Schwenken des Kipphebels 8 um eine Drehachse D, welche parallel zur Fahrzeugquerachse ausgerichtet ist, hervorgerufen durch einen Bolzen 13, welcher sich pyrotechnisch angetrieben nach oben aus der als pyrotechnische Einheit ausgebildeten Einrichtung 3 herausbewegt und gegen den Kipphebel 8 presst, wie in 2 schematisch dargestellt.
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Durch dieses Schwenken des Kipphebels 8, betätigt durch den Bolzen 13 der pyrotechnischen Einheit, schwenkt der Teil des Kipphebels 8, an welchem das zweite Seilende 6.2 angeordnet ist, um die Drehachse D nach vorn und oben, d. h. in Fahrtrichtung und in Richtung der Frontklappe 4, so dass das zweite Seilende 6.2 in das Hakenelement 9 einhakt. Des Weiteren schwenkt durch dieses Schwenken des Kipphebels 8, betätigt durch den Bolzen 13 der pyrotechnischen Einheit, der aus der Halterung 12 auszurastende Teil des Kipphebels 8 nach hinten und unten, d. h. entgegen der Fahrtrichtung und in Richtung eines Fahrzeugbodens, wodurch ein Herausrutschen des am Oberteil 2.2 befestigten Haltebolzens der Halterung 12 aus dem Kipphebel 8 und dadurch ein Freigeben der Bewegung des der Windschutzscheibe zugewandten hinteren Bereichs der Frontklappe 4 nach oben erfolgt.
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Da der Kipphebel 8 nun aus der am Oberteil 2.2 befestigten Halterung 12 ausgerastet ist, kann sich das Oberteil 2.2 des Gelenkmechanismus 2 zusammen mit der Frontklappe 4 vom Kipphebel 8 weg nach oben in die angehobene Position bewegen, wobei die weitere Bewegung des Gelenkmechanismus 2 durch den am Kipphebel 8 angreifenden und sich weiter aus der pyrotechnischen Einheit nach oben herausbewegenden Bolzen 13 der Einrichtung 3 erfolgt. Da der Kipphebel 8 an einem sich vom Unterteil 2.1 entfernenden Teil des Gelenkmechanismus 2 befestigt ist und durch den Bolzen 13 der pyrotechnischen Einheit nach oben bewegt wird, löst er sich während des weiteren Anhebens der Frontklappe 4 vom am Hakenelement 9 eingehakten zweiten Seilende 6.2 und schwenkt aufgrund eines durch den Kipphebel 8 vorgespannten Rückstellfederelementes 14 bei vollständig angehobener Frontklappe 4 oder spätestens nach einem Entfernen der verbrauchten pyrotechnischen Einheit auf der Drehachse D in seine Grundausrichtung zurück.
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Vorzugsweise ist der beschriebene Vorgang reversibel, d. h. durch ein Herunterdrücken der Frontklappe 4 beispielsweise durch einen Fahrzeugführer, zum Beispiel nach einer Fehlauslösung, ist die Frontklappe 4 wieder von der angehobenen Position in die geschlossene Position zu überführen, wobei der Kipphebel 8 wieder in die Halterung 12 am Oberteil 2.2 des Gelenkmechanismus 2 einrastet. Zum Verschieben des beispielsweise als Abdeckung ausgebildeten Fahrzeugbauteils 7 in die Ausgangsposition beispielsweise in oder unter der Frontklappe 4 sowie zum Zurückziehen des Seils 6 und zum Ausrasten des zweiten Seilendes 6.2 aus dem Hakenelement 9 ist dann vorzugsweise am Fahrzeugbauteil 7 und/oder am Seil 6 zumindest ein Rückstellelement beispielsweise in Form einer Feder angeordnet. Auf diese Weise ist, falls die Einrichtung 3 zur Überführung von der geschlossenen Position in die angehobene Position nicht als Federeinheit, sondern, wie in diesen Beispielen als pyrotechnische Einheit ausgebildet ist, lediglich diese pyrotechnische Einheit auszutauschen, d. h. zu entfernen und gegen eine neue zu ersetzen. Ist die Einrichtung 3 in anderen Ausführungsformen als Federeinheit ausgebildet, so ist die Sicherheitseinrichtung 1 vollständig reversibel. Des Weiteren ist durch dieses Rückstellelement, welches beispielsweise als Zug- oder Druckfeder ausgebildet ist, oder durch ein anderes derart ausgebildetes Federelement das Seil 6 immer gespannt haltbar, wodurch das zweite Seilende 6.2 sicher führbar und positionierbar ist.
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In 4 ist das Seil 6, wie bereits beschrieben, karosseriefest verlegt und mittels des Kipphebels 8 über sein zweites Seilende 6.2 unmittelbar vor oder während des Starts der Überführung der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position mit der Frontklappe 4 automatisch zu verbinden. Bei einem Anheben der Frontklappe 4 mittels der Einrichtung 3 zur Überführung der Frontklappe 4 von der geschlossenen Position in die angehobene Position erfolgt auch hier ein automatisches Schwenken des Kipphebels 8, hervorgerufen durch den Bolzen 13, welcher sich pyrotechnisch angetrieben nach oben aus der als pyrotechnische Einheit ausgebildeten Einrichtung 3 herausbewegt und gegen den Kipphebel 8 presst.
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Durch dieses Schwenken des Kipphebels 8, betätigt durch den Bolzen 13 der pyrotechnischen Einheit, schwenkt der Teil des Kipphebels 8, welcher im in 4 dargestellten Beispiel hakenförmig ausgebildet ist, nach vorn zu dem zweiten Seilende 6.2 und hakt in diesem ein. Danach liegt der Teil des Kipphebels 8, welchen der Bolzen 13 der als pyrotechnische Einheit ausgebildeten Einrichtung 3 berührt, an einem Anschlagpunkt 15 der Frontklappe 4 an, wodurch bei einer weiteren Bewegung des pyrotechnisch angetriebenen Bolzens 13 nun ein Bewegen der Frontklappe 4 aus ihrer geschlossenen Position in die angehobene Position erfolgt. Da der Kipphebel 8 an der sich bewegenden Frontklappe 4 befestigt ist und das zweite Seilende 6.2 am Kipphebel 8 und über diesen an der sich bewegenden Frontklappe 4 befestigt ist, erfolgt ein Bewegen des zweiten Seilendes 6.2 zusammen mit der Frontklappe 4 und dadurch auch in dieser, in 4 dargestellten Ausführungsform die Übertragung der Bewegung der Frontklappe 4 über das Seil 6 auf das zu bewegende Fahrzeugbauteil 7.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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