DE102011108973A1 - Konsole zur Abstützung technischer Objektean Tragstrukturen - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Konsole zur Abstützung technischer Objekte an Tragstrukturen. Es wird die Aufgabe gelöst, eine diesbezügliche Konsole zu schaffen, die insbesondere zur abgehängten Befestigung von Kabeln, Rohrleitungen und ähnlichen Bauteilen an schräg verlaufenden Abschnitten von Wänden oder Decken in Gebäuden geeignet ist. Die Aufgabe wird gelöst, indem die Konsole einen Grundkörper aufweist mit einer zweidimensionalen rechteckigen Grundplatte (1) und mit zwei zur Grundplatte (1) rechtwinklig angeordneten Stegkonturen (2), wobei an den Stegkonturen (2) ein Pendelkörper (3) zur Abstützung des jeweils zugeordneten technischen Objekts gelagert ist, der bezogen auf die Stegkonturen (2) in unterschiedlichen Winkelstellungen zwischen +90° bis –90° lagefixiert arretierbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Konsole zur Abstützung technischer Objekte an Tragstrukturen, insbesondere für eine abgehängte Befestigung von Kabeln oder Rohrleitungen an schräg verlaufenden Abschnitten von Wänden oder Decken in Gebäuden.
- Für zahlreiche technische Anwendungen im gewerblichen und privaten Bereich müssen verschiedenartige Bauteile mit unterschiedlichen Größen und Konturen an Tragstrukturen abgestützt werden.
- So beschreibt
DE 16 01 420 U1 eine Aufhängung für elektrische Leuchten in Innenräumen von Gebäuden, mit der eine zur Wand oder Decke schräg verlaufende Lichtstrahlausrichtung realisiert werden soll. Solche Beleuchtungsvarianten sind beispielsweise zur Ausleuchtung von Gemälden, markanten Dekorationsartikeln und ähnlichen Objekten beliebt. Die hierbei angestrebte Ausrichtung der Lichtstrahlen kann mit einem starren und zur Tragstruktur lotrecht angeordneten Pendelrohr realisiert werden, an dem ein mit Schrauben feststellbares Gelenk zur Lagerung der Leuchte ausgestaltet ist. Folglich kann über dieses Gelenk die Richtung des austretenden Lichtstrahls definiert werden. Allerdings werden derartige Pendelrohre üblicherweise an einfachen Deckenhaken gelagert, wodurch sich Drehungen des Pendelrohrs um seine Vertikalachse ergeben können, in deren Folge der Lichtstrahl aus der vorab festgelegten Vorzugsrichtung ausgelenkt wird. Solche Drehungen können gemäß dieser Druckschrift vermieden werden, indem zwei Deckenhaken mit Abstand zueinander angeordnet werden, an denen das Pendelrohr der Leuchte mittels einer die beiden Haken übergreifenden Halterung befestigt wird. Vorzugsweise werden die zwei separaten Deckenhaken als eine gemeinsame Baugruppe ausgestaltet, beispielsweise als ein U-förmiger Bandeisenbock, der durch eine Schraube an der Decke befestigt wird. Mit dieser technischen Lösung kann das Pendelrohr zwar unverdrehbar gelagert werden, für die Ausrichtung des Lichtstrahls ist jedoch weiterhin eine Fixierung am Gelenk notwendig. - Aus
DE 203 18 746 U1 ist ein Deckenhaken mit einer zugeordneten Grundplatte bekannt, die mit mehreren durch diese Platte geführten Schrauben an einer Decke befestigt wird. Der eigentliche Haken weist annähernd eine Spiralform auf, die unbeabsichtigte Bewegungen an der Verbindungsstelle zwischen dem Haken und dem aufgehängten Gegenstand weitgehend verhindern soll. Gleichzeitig soll horizontale Drehbewegung ermöglicht werden, um das abzustützende Objekt definiert ausrichten zu können, so dass beispielsweise der Lichtstrahl einer Leuchte gezielt auf einen zu beleuchtenden Gegenstand gerichtet werden kann. Dies wird erreicht, indem die Grundplatte in ihrem mittleren Bereich rund oder konisch vorgewölbt ist. Somit wird ein ausreichender Bauraum geschaffen, in dem ein axiales oder horizontales Lager angeordnet werden kann, das eine Drehbewegung des Deckenhakens ermöglicht. Der Haken wird nicht mit der Grundplatte verbunden, sondern durch eine Öffnung in der Mitte der Wölbung hindurchgeführt und im freien Bauraum unterhalb der Grundplatte mit dem Lager verbunden. - Neben den benannten Konstruktionen ist weiterhin eine kaum überschaubare Anzahl von technischen Lösungen bekannt, mit denen verschiedenartige Objekte vorzugsweise an vertikalen oder horizontalen Wänden, Decken und ähnlichen Tragstrukturen lagefixiert montiert werden können. Allerdings besteht trotz dieser Vielzahl verfügbarer Konstruktionen weiterhin Entwicklungsbedarf. Ein diesbezüglich typisches Beispiel ist die Haustechnik mit der Installation von Kabeln und Rohrleitungen. Hier ergeben sich oftmals Probleme, sofern Bauteile an schräg verlaufenden Tragstrukturen mit einem Abstand zur Tragstruktur als sog. „Abhängung” abgestützt werden müssen, beispielsweise an Innenwänden im Dachbereich von Gebäuden.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Konsole zur Abstützung technischer Objekte an Tragstrukturen zu schaffen, die insbesondere zur abgehängten Befestigung von Kabeln, Rohrleitungen und ähnlichen Bauteilen an schräg verlaufenden Abschnitten von Wänden oder Decken in Gebäuden geeignet ist.
- Diese Aufgabe wird gelöst, indem eine Konsole zur Abstützung technischer Objekte einen Grundkörper aufweist mit einer zweidimensionalen rechteckigen Grundplatte und mit zwei zur Grundplatte rechtwinklig angeordneten Stegkonturen, wobei an den Stegkonturen ein Pendelkörper zur Abstützung des jeweils zugeordneten technischen Objekts gelagert ist, der bezogen auf die Stegkonturen in unterschiedlichen Winkelstellungen zwischen +90° bis –90° lagefixiert arretierbar ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche, deren technische Merkmale in einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden.
- Die erfindungsgemäße Konsole kann für zahlreiche Anwendungen eingesetzt werden, bei denen verschiedenartige technische Objekte an zugeordneten Tragstrukturen befestigt werden sollen, beispielsweise zur abgehängten Befestigung von Kabeln, Rohrleitungen und ähnlichen Bauteilen an schrägen Wand- und Deckenabschnitten in Gebäuden. Dabei kann in einfacher Weise mit geringem Bauteil- und Montageaufwand die Relativposition zwischen der Tragstruktur und dem abzustützenden Objekt verändert werden, indem unterschiedliche Winkel zwischen dem Grundkörper der Konsole und dem jeweiligen Objekt einstellbar sind.
- Diese Konsole ist besonders gut für die Montage von Rohrleitungsschellen in Verbindung mit Gewindestangen geeignet, zum Beispiel für Lüftungsrohre, Lüftungskanäle, Heizungsrohre oder Wasserrohre.
- Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
-
1 den grundsätzlichen Aufbau der Konsole in Explosionsdarstellung -
2 die Konsole in perspektivischer Ansicht mit einer ersten Stellung des Pendelkörpers -
3 die in2 dargestellte Anordnung in der Draufsicht -
4 die Konsole in perspektivischer Ansicht mit einer zweiten Stellung des Pendelkörpers -
5 die Konsole in Funktion mit einem abzustützenden technischen Objekt - Die in der Zeichnung dargestellte Konsole ist zur Abstützung von technischen Objekten an Tragstrukturen geeignet, insbesondere für eine abgehängte Befestigung von Kabeln oder Rohrleitungen an schräg verlaufenden Abschnitten von Wänden oder Decken in Gebäuden.
- Aus
1 ist ersichtlich, dass die erfindungsgemäße Konsole einen Grundkörper aufweist, der aus einer zweidimensionalen Grundplatte1 und aus zwei zur Grundplatte1 rechtwinklig angeordneten Stegkonturen2 besteht. Die Grundplatte1 kann verschiedenartige Formen aufweisen, beispielsweise eine Kreisfläche, Aus fertigungstechnischen Aspekten ist es jedoch zweckmäßig, für die Grundplatte1 gemäß3 eine rechteckige Form zu wählen mit den Längskanten ”a” und ”b”, wobei als spezielle Rechteckform auch eine quadratische Form mit dann gleichgroßen Längskanten ”a” und ”b” möglich ist. - Die Stegkonturen
2 können unterschiedlich erzeugt werden, vorzugsweise durch kombinierte Schneide- und Biegevorgänge. Dabei werden diese Stegkonturen2 ausgehend von einer zunächst vollflächigen Grundplatte1 ausgebildet, indem in der Grundplatte1 für jede Stegkontur2 drei miteinander in Wirkverbindung stehende Schnittkonturen erzeugt werden. Hierbei verlaufen jeweils zwei Schnittkonturen parallel zueinander und gleichzeitig parallel zu den Längskanten ”b” der Grundplatte1 . Die dritte Schnittkontur verbindet diese parallelen Schnittkonturen und verläuft rechtwinklig zu den Längskanten ”b” der Grundplatte1 (also parallel zu den Längskanten ”a”), so dass eine rechteckige Fläche gebildet wird. Diese Fläche wird durch Biegung in eine rechtwinklig zur Grundplatte1 angeordnete Funktionslage gebracht und folglich zu den Stegkonturen2 ausgeformt. Für diese Stegkonturen2 können auch andere Konturen realisiert werden, die hier beschriebene Variante ergibt allerdings eine vorteilhafte Materialausnutzung ohne Abfall und eine gleichzeitig hohe Bauteilstabilität. - An den Stegkonturen
2 wird ein Pendelkörper3 zur Abstützung des jeweils zugeordneten technischen Objekts gelagert. Der Pendelkörper3 kann bezogen auf die Stegkonturen2 in unterschiedlichen Winkelstellungen zwischen +90° bis –90° lagefixiert arretiert werden. Dabei ist der Pendelkörper3 so konstruiert und gelagert, dass er unabhängig vom jeweils konkret einzustellenden Winkel nicht mit der Tragstruktur kollidiert, an der die Grundplatte1 befestigt ist. -
2 zeigt eine Position, in welcher der Pendelkörper3 parallel zur Tragstruktur arretiert ist. -
4 zeigt hingegen eine Position, in welcher der Pendelkörper3 schräg zur Tragstruktur arretiert ist. - Unabhängig von der konkreten Geometrie der Stegkonturen
2 sind im Übergangsbereich zu dem zugeordneten Pendelkörper3 jeweils Ausnehmungen ausgestaltet, die zur Aufnahme von Verbindungselementen4 vorgesehen sind. Diese Verbindungselemente4 können als Schrauben mit selbstsichernden Muttern ausgestaltet werden, um die ”Schwergängigkeit” beim Verstellen regulieren zu können. Ebenso ist es möglich, dass die Verbindungselemente4 als Nieten ausgestaltet sind. Eine derartige Ausführung ist in der Zeichnung dargestellt. - Der Pendelkörper
3 kann verschiedenartig ausgestaltet werden, wobei in der Zeichnung lediglich beispielsweise eine pfannenähnliche Gestaltung dargestellt ist. Unabhängig von der jeweils konkreten Geometrie weist der Pendelkörper3 jedoch zumindest einen U-förmigen Konturabschnitt auf, Die beiden zueinander parallel verlaufenden seitlichen Abschnitte dieses U-förmigen Konturabschnittes stehen mit den Stegkonturen2 des Grundkörpers in Wirkverbindung. Außerdem ist am mittleren Abschnitt der U-förmigen Kontur ein Segment5 für die Aufnahme eines Bauteils zur Lagefixierung für das jeweils abzustützende technische Objekt ausgestaltet. - Dieses Aufnahmesegment
5 kann als eine Einnietmutter ausgestaltet werden, wobei eine derartige Variante in der Zeichnung dargestellt ist. Alternativ kann dieses Aufnahmesegment5 zum Beispiel auch als ein Gummi-Metall-Element ausgestaltet werden, um eine schallentkoppelte Montage zu gewährleisten. In einer bevorzugten Ausführung kann das Aufnahmesegment5 so ausgestaltet werden, dass hier eine Gewindestange6 gelagert wird, an der eine Schelle zur Abstützung eines Kabels oder einer Rohrleitung ausgestaltet ist, siehe hierzu5 . - Die erfindungsgemäße Konsole kann verschiedenartig weiter ausgestaltet werden. So können in der Grundplatte
1 des Grundkörpers mehrere Bohrungen7 ausgestaltet werden, denen Schrauben8 für eine Befestigung an der jeweiligen Tragstruktur zugeordnet werden. Alternativ zu den Schrauben8 können auch Nieten verwendet werden, sofern die Konsole beispielsweise an einem Blech als Tragstruktur befestigt wird. Anstelle einer derartigen Befestigung ist es ebenso möglich, dass die vorzugsweise aus Stahlblech gefertigte Grundplatte1 zum Anschweißen (z. B. Punktschweißen) an andere Bauteile verwendet wird. - Weiterhin ergeben sich Vorteile, sofern der Abstand ”s” (siehe
3 ) der Bohrungen7 von der Außenkante der Grundplatte1 mindestens so groß ist, dass er 50% des Durchmessers eines Dübels entspricht, der für eine der jeweiligen Bohrung zuordenbare Schraube8 notwendig ist. Somit kann beispielsweise bei einer Montage auf Gipskartonplatten der Dübel von der Grundplatte1 vollständig abgedeckt und folglich eine optisch ansprechende Befestigung erzielt werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Grundplatte des Grundkörpers
- 2
- Stegkonturen des Grundkörpers
- 3
- Pendelkörper
- 4
- Verbindungselement
- 5
- Aufnahmesegment für Befestigungselemente
- 6
- Gewindestange
- 7
- Bohrungen in Grundplatte
- 8
- Schrauben
- a
- Längskante der Grundplatte
1 - b
- Längskante der Grundplatte
1 - s
- Abstand der Bohrung
7 von Außenkante der Grundplatte1 - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 1601420 U1 [0003]
- DE 20318746 U1 [0004]
Claims (10)
- Konsole zur Abstützung technischer Objekte an Tragstrukturen, insbesondere für eine abgehängte Befestigung von Kabeln oder Rohrleitungen an schräg verlaufenden Abschnitten von Wänden oder Decken in Gebäuden, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole einen Grundkörper aufweist mit einer zweidimensionalen rechteckigen Grundplatte (
1 ) und mit zwei zur Grundplatte (1 ) rechtwinklig angeordneten Stegkonturen (2 ), wobei an den Stegkonturen (2 ) ein Pendelkörper (3 ) zur Abstützung des jeweils zugeordneten technischen Objekts gelagert ist, der bezogen auf die Stegkonturen (2 ) in unterschiedlichen Winkelstellungen zwischen +90° bis –90° lagefixiert arretierbar ist. - Konsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stegkonturen (
2 ) ausgehend von einer zunächst vollflächigen Grundplatte (1 ) ausgebildet werden, indem in der Grundplatte (1 ) für jede Stegkontur (2 ) drei miteinander in Wirkverbindung stehende Schnittkonturen erzeugt werden, wobei jeweils zwei Schnittkonturen parallel zueinander sowie parallel zu den Längskanten (b) der Grundplatte (1 ) verlaufend angeordnet sind und wobei die dritte Schnittkontur als Verbindung zwischen den zueinander parallel verlaufenden Schnittkonturen und rechtwinklig zu den Längskanten (b) der Grundplatte (1 ) verlaufend angeordnet ist und wobei die derart ausgebildeten Stegkonturen (2 ) durch Biegung in eine rechtwinklig zur Grundplatte (1 ) angeordnete Funktionslage ausgeformt werden. - Konsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Übergangsbereich zwischen den Stegkonturen (
2 ) und dem zugeordneten Pendelkörper (3 ) jeweils Ausnehmungen zur Aufnahme von Verbindungselementen (4 ) ausgestaltet sind. - Konsole nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (
4 ) als Schrauben mit selbstsichernden Muttern ausgestaltet sind. - Konsole nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (
4 ) als Nieten ausgestaltet sind. - Konsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pendelkörper (
3 ) zumindest einen U-förmigen Konturabschnitt aufweist, wobei die beiden zueinander parallel verlaufenden seitlichen Abschnitte mit den Stegkonturen (2 ) des Grundkörpers in Wirkverbindung stehen und wobei am mittleren Abschnitt der U-förmigen Kontur ein Segment (5 ) für die Aufnahme eines Bauteils zur Lagefixierung für das jeweils abzustützende technische Objekt ausgestaltet ist. - Konsole nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmesegment (
5 ) als eine Einnietmutter ausgestaltet ist. - Konsole nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmesegment (
5 ) als ein Gummi-Metall-Element ausgestaltet ist. - Konsole nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmesegment (
5 ) zur Aufnahme einer Gewindestange (6 ) für eine Abstützung einer Rohrschelle ausgestaltet ist. - Konsole nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Grundplatte (
1 ) des Grundkörpers mehrere Bohrungen (7 ) ausgestaltet sind, wobei der Abstand (s) dieser Bohrungen (7 ) von der Außenkante des Grundkörpers jeweils mindestens so groß ist, dass er 50% des Durchmessers eines Dübels entspricht, der für eine der jeweiligen Bohrung (7 ) zuordenbare Schraube (8 ) notwendig ist.
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