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Die Erfindung betrifft ein Schutzgitter mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und einen Eckverbinder mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 12. Ein derartiger Eckverbinder ist beispielsweise aus der
AT 408 124 B bekannt. Unter Schutzgitter wird hierbei insbesondere ein Insekten- oder Pollenschutzgitter verstanden.
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Derartige Schutzgitter werden mit vergleichsweise grobmaschigen Gittergeweben als Insektenschutz oder mit vergleichsweise feinmaschigen, vliesartigen Geweben als Pollenschutz an Gebäudeöffnungen, insbesondere an Fenstern oder Türen (Terrassen- bzw. Balkontüren), montiert. Die Schutzgitter werden üblicherweise als Bausatz mit ablängbaren Profilleisten und Gittergeweben im Übermaß zur individuellen Anpassung an unterschiedliche Fester- bzw. Türabmessungen bereitgestellt. Die Profilleisten werden mittels Eckverbindern zu einem rechteckigen Tragrahmen montiert, an dem das Gittergewebe befestigt wird. Die Profilleisten sind als Hohlprofile mit einer Fügekammer zur stirnseitigen Aufnahme von zueinander rechtwinkligen Fügeschenkeln der Eckverbinder ausgeführt.
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Für die Verbindungen in den Rahmenecken bieten sich auf Gehrung geschnittene Profilleisten an, was für ein optisch anmutendes Gesamterscheinungsbild des Schutzgitters praktisch perfekte Gehrungsschnitte voraussetzt. Dies ist jedoch bei den in der Regel vor Ort vorgenommenen Abläng- und Montagearbeiten nicht oder nur äußerst schwierig realisierbar. Daher werden häufig Eckverbinder eingesetzt, die ein rechtwinkliges Ablängen der Profilleisten zulassen und den Eckbereich in der jeweiligen Rahmenecke mit einem geeignet ausgestalteten, im Wesentlichen quadratischen Grundkörper ausfüllen. Überlappungskanten am Grundkörper decken dann die Schnittkanten der auf die Fügeschenkel des Eckverbinders aufgeschobenen Profilleisten unsichtbar ab.
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Ein derartiger Eckverbinder ist aus der
DE 10 2005 008 645 A1 bekannt. Dort ist auch ein für auf Gehrungen geschnittene Profilleisten geeigneter Eckverbinder offenbart, dessen zu den Gehrungsschnitten der Profilleisten parallel verlaufender Grundkörper im Querschnitt doppel-T-förmig ist. Hierdurch sind sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite der in der Rahmenecke gegeneinander geführten und mittels des Eckverbinders miteinander verbundenen Profilleisten Deckplatten zur Abdeckung der Gehrungsschnitte gebildet. Die Innenecke und die Außenecke dieser Eckverbindung verbleibt jedoch unabgedeckt. Zudem deckt die rückseitige Deckplatte die Profilleisten rückseitig auch im Bereich der Rahmenecke ab, so dass dieser Bereich der Profilleisten nicht mehr zugänglich ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schutzgitter der eingangs genannten Art mit einem besonders geeigneten Eckverbinder anzugeben. Insbesondere soll ein Eckverbinder mit einem für Profilleisten mit einer umfangsseitig geschlossenen Fügekammer und einer leistenrückseitig offenen Aufnahmekammer geeigneten Abdeckelement angegeben werden.
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Die genannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Schutzgitter mit den Merkmalen nach Anspruch 1 und durch einen Eckverbinder mit den Merkmalen nach Anspruch 12 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Schutzgitters sind Gegenstand der auf den Anspruch 1 rückbezogenen Unteransprüche.
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Hierzu weisen die zu einem Tragrahmen für ein darin einspannbares Gittergewebe montierbaren Profilleisten des Schutzgitters eine Fügekammer und eine im Wesentlichen U-förmige Aufnahmekammer mit einem der Fügekammer abgewandten ersten U-Schenkel auf, so dass die Aufnahmekammer auf der der Leistenvorderseite der jeweiligen Profilleiste gegenüberliegende Leistenrückseite unter Bildung eines in Leistenlängsrichtung verlaufenen Zugangsschlitzes offen ist.
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In bevorzugter Ausführungsform ist die von den Stirnseiten der jeweiligen Profilleiste her zugängliche Fügekammer umfangsseitig geschlossen und bildet eine Trennwand zur in Leistenquerrichtung benachbarten Aufnahmekammer, wobei die Trennwand den zweiten U-Schenkel der Aufnahmekammer darstellt.
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Die Profilleisten werden in vorzugsweise jeder Rahmenecke mittels eines eine Vorderseite und eine Rückseite definierenden Eckverbinders verbunden, d. h. mittelbar gefügt, der zueinander rechtwinklig angeordneten, eine Außenecke und eine Innenecke des Eckverbinders ausbildenden Fügeschenkel aufweist. Im Montagezustand sind die Fügeschenkel in die Fügekammern zweier auf Gehrung geschnittener Profilleisten zur Herstellung einer stabilen Rahmenecke vorzugsweise form- und kraft- oder reibschlüssig eingesteckt.
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Der Eckverbinder weist auf dessen Vorderseite einen angeformten und zwischen den Fügeschenkeln zu den Gehrungsschnitten parallel verlaufenden Anlagesteg für die in der Rahmenecke gefügten Profilleisten auf. Der Anlagesteg erstreckt sich über die Innenecke des Eckverbinders hinaus und trägt freiendseitig eine Anlagekante für den ersten U-Schenkel der jeweiligen Aufnahmekammer. Die Anlagekante erstreckt sich von der Vorderseite des Eckverbinders unter Freilassung eines rückseitig offenen Übergangsbereichs für die ineinander übergehenden Aufnahmekammern zur Rückseite des Eckverbinders hin. Hierdurch verbleiben die Aufnahmekammern bei montiertem Eckverbinder auch in diesem Eckbereich zugänglich, so dass diese zur Aufnahme der Schnittkanten des Gittergewebes sowie zur Aufnahme von Halteelementen ungehindert genutzt werden können, die das Gittergewebe am Tragrahmen fixieren und hierzu möglichst unterbrechungsfrei umlaufend in die Aufnahmekammern der Profilleisten eingepresst werden sollen.
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In vorteilhafter Ausgestaltung erstreckt sich der Anlagesteg des Eckverbinders entlang dessen Außenecke zu dessen Rückseite hin. Zudem erstreckt sich der Anlagesteg geeigneterweise auch entlang der Innenecke des Eckverbinders zu dessen Rückseite hin bildet mit der Anlagekante im Übergangsbereich eine U-förmige Anlagekontur. Ferner erstreckt sich der Anlagesteg zweckmäßigerweise auch entlang der Rückseite des Eckverbinders.
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Ein dem Eckverbinder zugeordnetes Abdeckelement dient zur Überdeckung der Gehrungsschnitte in der Rahmenecke. Das Abdeckelement erstreckt sich zumindest entlang der Innenecke und über die Vorderseite sowie entlang der Außenecke des Eckverbinders. Vorzugsweise erstreckt sich das Abdeckelement jedoch zusätzlich auch entlang der Rückseite des Eckverbinders, jedoch unter Freilassung des Übergangsbereichs zwischen den ineinander übergehenden Aufnahmekammern.
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Das Abdeckelement ist geeigneterweise als separates Teil ausgeführt und unter Bildung eines Einsteckspaltes mit der Vorderseite des Eckverbinders auf den Anlagesteg aufrast- oder aufclipsbar. In dieser Ausführungsform weist das Abdeckelement einen die Außenecke des Eckverbinders klemmend umgreifenden Außenschenkel mit schenkelendseitig angeformtem und an der Rückseite des Eckverbinders anliegenden Fixierschenkel auf. Die Länge des Fixierschenkels in Richtung der Gehrungsschnitte bzw. entlang des zwischen diesen verlaufenden rückseitigen Anlagestegs beträgt lediglich ein Bruchteil des Steglänge dieses rückseitigen Anlagestegs des Eckverbinders, wobei der Fixiersteg jedenfalls vor dem Übergangsbereich zwischen den ineinander übergehenden Aufnahmekammern endet und diesen somit überdeckungsfrei belässt.
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In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform bzw. Variante des Abdeckelements ist in den Anlagesteg eine Sicke eingebracht, die sich entlang der Vorderseite und der Innenecke des Eckverbinders erstreckt. Komplementär hierzu ist an das Abdeckelement innenseitig eine Federkontur angeformt, die bei aufgeclipstem Abdeckelement in die Sicke eingreift.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 perspektivisch eine Rahmenecke eines Schutzgitter-Tragrahmens mit dort abgedeckten Stoßkanten von vermittels eines Eckverbinders gefügter Profilleisten mit Blick auf deren Vorderseite (Oberseite),
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2 den Eckbereich gemäß 1 mit Blick auf die Rückseite (Unterseite) der Profilleisten,
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3 perspektivisch den Eckverbinder mit angeformtem Abdeckelement in Draufsicht,
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4 den Eckverbinder gemäß 3 in Unteransicht,
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5 den Eckverbinder mit Blick auf die Stirnseite eines Fügeschenkels,
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6 in perspektivischer Darstellung die Profilleiste mit Blick auf dessen offene Füge- und Aufnahmekammer,
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7 in perspektivischer Explosionsdarstellung eine zweiteilige Ausführungsform des Eckverbinders mit angeformtem Anlagesteg in Draufsicht und separatem Abdeckelement in Unteransicht,
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8 den Eckverbinder gemäß 7 in Unteransicht,
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9 in einer Darstellung gemäß 1 eine Rahmenecke mit einem Eckverbinder gemäß 7 ohne Abdeckelement in Draufsicht, und
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10 die Rahmenecke gemäß 9 in Unteransicht mit aufgeclipstem Abdeckelement.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt die rechte obere Rahmenecke eines Insektenschutzgitters 1 mit einem Tragrahmen 2, der aus Profilleisten 3 zusammengesetzt ist. In diese und somit in den Tragrahmen 2 ist rückseitig ein Gittergewebe 4 eingespannt und dort befestigt. Sichtbar ist die Vorderseite 5 der Profilleisten 3 und somit des Schutzgitters 1 bzw. des Tragrahmens 2.
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Im Bereich der Rahmenecke 6 ist der Übergangsbereich zwischen den beiden gegeneinander geführten Profilleisten 3 mittels eines Abdeckelementes 7 überdeckt. Auf diese Weise sind vorzugsweise die vier Eckbereiche des aus vier derartigen Profilleisten 3, nämlich zwei Längs- und zwei Querprofilen montierten Tragrahmens 2 gestaltet.
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Während 6 eine solche Profilleiste 3, die als Hohlprofil ausgeführt ist, mit Blick auf eine offene Stirnseite mit einer umfangsseitig geschlossenen Fügekammer 8 und hierzu benachbart einer leistenrückseitig offenen Aufnahmekammer 9 zeigt, ist aus 9 erkennbar, dass die in der Rahmenecke 6 gegeneinander geführten Profilleisten 3 auf Gehrung geschnitten sind. Erkennbar stoßen die entsprechenden Gehrungsschnitte 10 nicht direkt aneinander. Vielmehr liegen die Profilleisten 3 mit deren Gehrungsschnitten 10 beidseitig eines Anlagesteges 11 an. Dieser ist wiederum Teil eines in den 3 bis 5 sowie 7 und 8 in zwei unterschiedlichen Ausführungsformen gezeigten Eckverbinders 12. Der Anlagesteg 11 ist einstückiger Bestandteil des Eckverbinders 12. Dies ist für die einteilige Ausführung des Eckverbinders 12 aus 5 und für die zweiteilige Ausführungsform des Eckverbinders 12 aus 7 vergleichsweise deutlich ersichtlich.
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Unter Bezugnahme auf die 2 bis 5 ist ersichtlich, dass sowohl der an den Eckverbinder 12 angeformte Anlagesteg 11 als auch das an diesen wiederum angeformte Abdeckelement 7 sich ununterbrochen über die Vorderseite 12a und über die Außenecke 12b sowie darüber hinaus auf die Rückseite 12c des Eckverbinders 12 erstrecken.
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Der Eckverbinder 12 besteht im Wesentlichen aus zwei zueinander rechtwinkligen Fügeschenkeln 13, deren jeweilige Außenkontur an die Innenkontur der Fügekammer 8 der Profilleiste 3 zur Herstellung eines form- und kraftschlüssigen Fügesitzes angepasst ist. In 2 ist erkennbar, dass das über die Außenecke 12b und entlang der Rückseite 12c des Eckverbinders 12 geführte Abdeckelement 7 auch auf der Leistenrückseite 14 der Profilleisten 3 deren Schnittkanten 10 abdeckt.
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Unter Bezugnahme auf das in den 3 bis 5 sowie 7 und 8 dargestellte kartesische Koordinatensystem ist ersichtlich, dass sich der Anlagesteg 11 bezogen auf die xy-Ebene, innerhalb welcher sich die Fügeschenkel 13 des Eckverbinders 12 erstrecken, in z-Richtung verläuft und somit gegenüber der Vorderseite 12a und auch gegenüber der Rückseite 12c des Eckverbinders 12 erhaben ist. Der Anlagesteg 11 ragt somit an der Vorderseite 12a und an der Rückseite 12c sowie an der Außenecke 12b und an der Innenecke 12d über die Fügeschenkel 13 des Eckverbinders 12 hinaus. Zwischen dem Abdeckelement 7 und der Vorder- bzw. Rückseite 12a, 12b des Eckverbinders 12 ist somit ein sich auch über die Außenecke 12b erstreckender Spalt gebildet, in den die Profilleisten 3 stirnseitig hineinragen, so dass deren Schnittkanten 10 verdeckt sind. Die Spaltbreite ist an die Wanddicke der Profilleisten 3 angepasst und kann geringfügig kleiner oder auch mit einem geringen Übermaß ausgeführt sein.
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Der Anlagesteg 11 erstreckt sich ausgehend von der Vorderseite 12a des Eckverbinders 12 über dessen Innenecke 12d hinaus und trägt freiendseitig eine in z-Richtung verlaufende Anlagekante 11a unter Freilassung eines von der Rückseite 12c des Eckverbinders 12 her zugänglichen, U-förmigen Übergangsbereichs 15.
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Im in den 2 und 10 gezeigten Montagezustand liegt ein der Fügekammer 8 abgewandter U-Schenkel 16a der U-förmigen, zur Leistenunterseite 14 offenen Aufnahmekammer 9 an (6) an der Anlagekante 11a an. Über diesen offenen Übergangsbereich 15 gehen somit die Aufnahmekammern 9 ineinander über und sind daher auch im Bereich der Rahmenecke 6 unterbrechungsfrei ungehindert zugänglich. Die Aufnahmekammern 9 der Profilleisten 3 sind leistenrückseitig in Form eines in sich Leistenlängsrichtung erstreckenden Zugangsschlitzes 17 offen.
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Wie aus 6 ersichtlich ist, bildet die lediglich stirnseitig offene, ansonsten jedoch umfangsseitig geschlossene Fügekammer 8 der Profilleiste 3 eine mit der Aufnahmekammer 9 gemeinsame Trennwand aus, die den zweiten U-Schenkel 16b der über den Zugangsschlitz 17 rückseitig offenen Aufnahmekammer 9 darstellt.
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Die Aufnahmekammern 9 dienen zur Aufnahme der Schnitt- oder Ablängkanten des Gewebegitters 4 sowie eines nicht dargestellten, langestreckten Halteelementes in Form beispielsweise eines kederartigen Kunststoff- oder Gummielementes, welches in die Aufnahmekammern 9 zur Klemmfixierung des Gewebegitters 4 eingepresst werden.
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Anhand der 2 bis 5 ist erkennbar, dass bei dem dort gezeigten Eckverbinder 12 mit an diesen einteilig angeformtem Abdeckelement 7 dieses ebenfalls den Übergangsbereich 15 für die ineinander übergehenden Aufnahmekammern 9 der Profilleisten 3 frei lässt. Unter Freilassung dieses Übergangsbereichs 15 erstreckt sich das Abdeckelement 7 sowohl entlang der Innenecke 12d und dort außenseitig der Anlagekante 11a als auch über die Vorderseite 12a und die Außenecke 12b sowie die Unter- oder Rückseite 12c des Eckverbinders 12.
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Bei der Ausführungsform des Eckverbinders 12 mit separatem Abdeckelement erstreckt sich der Anlagesteg 11 ebenfalls über die Vorderseite 12a und die Außenecke 12b sowie die Unterseite 12c und die Innenecke 12d des Eckverbinders 12, jedoch wiederum unter Bildung eines Übergangsbereichs 15 für die ineinander übergehenden Aufnahmekammern 9 der Profilleisten 3. Auch bei dieser Ausführungsform des Eckverbinders 12 erstreckt sich der Anlagesteg 11 mit freiendseitig der Anlagekante 11a über dessen Innenecke 12d. Die Anlagekante 11a verschließt wiederum den verbleibenden Spalt zwischen den stirnseitig gegen Anlagekante 11a geführten äußeren U-Schenkel 16a der Aufnahmekammern 9.
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Das Abdeckelement 7 dieser Ausführungsform des Eckverbinders 12 ist zur Aufrastung oder Aufclipsung auf den Eckverbinder 12 und dort auf dessen Anlagesteg 11 ausgeführt. Hierzu weist das Abdeckelement 7 einen die Außenecke 12b des Eckverbinders 12 klemmend umgreifenden Außenschenkel 7a und einen Fixierschenkel 7b auf, der sich endseitig an den Außenschenkel 7a einstückig anschließt und den Eckverbinder 12 an dessen Rückseite 12c hintergreift. Die Länge a (7) des Fixierschenkels 7b ist dabei derart bemessen, dass das Abdeckelement 7 im Montagezustand zuverlässig verclipst bzw. verrastet ist, die Leistenrückseiten im Eckbereich 6 jedoch größtenteils überdeckungsfrei belässt.
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Bei dieser Ausführungsform des Eckverbinders 12 mit aufclipsbarem Abdeckelement 7 ist in den Anlagesteg 11 eine sich entlang der Vorderseite 12a und der Innenecke 12d des Eckverbinders 12 erstreckende Sicke 18 bzw. V-förmige Nut eingebracht. Hierzu korrespondierend ist an das Abdeckelement 7 innenseitig eine in die Sicke 18 eingreifende Federkontur 19 angeformt. Diese Nut-Feder-Verbindung oder -Führung 17, 19 dient zur zuverlässigen Lagepositionierung des Abdeckelementes 7.
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Auf der dem Außenschenkel 7a gegenüberliegenden Seite weist das Abdeckelement einen Innenschenkel 7c auf, der zum Außenschenkel 7a im Wesentlichen parallel und somit ebenfalls in z-Richtung verläuft. Der Innenschenkel 7c des Abdeckelements 7 überdeckt die Innenecke 12d des Eckverbinders 12 und darüber hinaus die Schnittkanten 10 der dort einliegenden Profilleisten 3.
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Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkte. Vielmehr können auch andere Varianten der Erfindung von dem Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Gegenstand der Erfindung zu verlassen. Insbesondere sind ferner alle im Zusammenhang mit den Ausführungsbeispielen beschriebenen Einzelmerkmale auch auf andere Weise miteinander kombinierbar, ohne den Gegenstand der Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Insektenschutzgitter
- 2
- Tragrahmen
- 3
- Hohlprofilleisten
- 5
- Vorderseite
- 6
- Rahmenecke
- 7
- Abdeckelement
- 7a
- Außenschenkel
- 7b
- Fixierschenkel
- 7c
- Innenschenkel
- 8
- Fügekammer
- 9
- Aufnahmekammer
- 10
- Gehrungsschnitt
- 11
- Anlagestege
- 11a
- Anlagekante
- 12
- Eckverbinder
- 12a
- Vorderseite
- 12b
- Außenecke
- 12c
- Rückseite
- 12d
- Innenecke
- 13
- Fügeschenkel
- 14
- Leistenrückseite
- 15
- Übergangsbereich
- 16a
- U-Schenkel
- 17
- Zugangsschlitz
- 18
- Sicke
- 19
- Federkontur
- a
- Fixierschenkellänge