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Die Erfindung betrifft eine Anordnung mit einem Ladengehäuse und einer Auszugslade zum Einlegen eines Bildaufnahmemittels eines Röntgenbildgerätes.
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Ladengehäuse mit einer Auszugslade zum Einlegen von Bildaufnahmemitteln werden in Röntgenvorrichtungen verwendet. Der Begriff Lade beschreibt hierbei ein Behältnis zur Aufnahme eines Gegenstandes. Mit der Bezeichnung Auszugslade wird eine Schublade beschrieben, die in ein Ladengehäuse eingefahren beziehungsweise aus dem Ladengehäuse ausgefahren werden kann. Röntgengeräte weisen eine Röntgenstrahlquelle zur Erzeugung von Röntgenstrahlen auf, welche einen zu durchleuchtenden Körper durchlaufen und anschließend von Bildaufnahmemitteln aufgenommen werden. Bildaufnahmemittel können dabei Bildaufnahmekassette für Röntgenfilme, Speicherfilmkassetten oder Röntgenbilddetektoren zur digitalen Bildaufnahme sein. Das Bildaufnahmemittel muss dazu in dem von der Röntgenstrahlquelle erzeugten Röntgenstrahlbündel positioniert werden. Die Positionierung erfolgt mittels einer Auszugslade, in die das Bildaufnahmemittel eingelegt wird, und die mit eingelegtem Bildaufnahmemittel in das Ladengehäuse, das beispielsweise in einem Patientenliegetisch der Röntgenvorrichtung integriert ist, eingefahren wird. Oberhalb des Ladengehäuses können in dem Patientenliegetisch eine Belichtungsautomatikkammer (auch Iontomatkammer genannt), sowie darüber ein Streustrahlenraster angeordnet sein. Um einen geringen Abstand vom Bildaufnahmemittel zum Patienten zu erreichen, sollte der Abstand der in das Ladengehäuse eingeschobenen Auszugslade zur Iontomatkammer möglichst gering sein. Dem spricht allerdings entgegen, dass ein komfortables Einlegen des Bildempfängers in die aus dem Ladengehäuse meist nicht vollständig ausziehbare Auszugslade eher einen größeren Abstand zur Iontomatkammer erfordert, um den durch die untere Kante der Decke des Laden-Ladengehäuses beim Einlegen hervorgerufenen Störeffekt auszuschalten.
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Die Druckschrift
DE 10 2004 061 506 A1 beschreibt ein zur Halterung eines digitalen Röntgendetektors geeignetes Stativ, an dem ein Röntgendetektor über einen Detektorhalter angeordnet ist. Der Detektorhalter umfasst ein um eine Kippachse verschwenkbares Trägerelement mit einer Trägerplatte, auf der ein plattenförmiges Aufnahmeelement aufliegt, das um eine senkrecht zur Trägerplatte stehende Achse verschwenkbar gelagert ist. Der Röntgendetektor ist auf dem Aufnahmeelement mittels Klammerelemente fixierbar. Im fixierten Zustand wird der Röntgendetektor durch die Klammerelemente allseitig umfasst. Zur Entnahme des Röntgendetektors sind die Klammerelemente aus ihrer Fixierstellung auslenkbar. Die Klammerelemente sind derart ausgestaltet, dass zusätzlich ein oberseitig auf dem Röntgendetektor aufgesetztes Streustrahlenraster durch die Klammerelemente gehalten werden kann.
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Die Druckschrift
DE 103 56 289 A1 offenbart eine Detektorlade für einen Röntgendetektor. Die Detektorlade weist Führungen auf, die dazu dienen, einen Röntgendetektor beim manuellen Einlegen in die Detektorlade zu führen. In den vier Ecken der Detektorlade sind Anschläge fest angeordnet, um die Bewegung eines einzulegenden Röntgendetektors dadurch zu begrenzen, dass der Röntgendetektor an einen oder mehrere Anschläge anstößt. Jeder Anschlag weist dabei jeweils zwei unterschiedliche Anschlagspositionen auf, die automatisch in Abhängigkeit von der Bewegung des Röntgendetektors beim Annähern an den Anschlag wirksam werden. Die unterschiedlichen Anschlagpositionen eines Anschlags werden durch einen Schwenkhebel realisiert, der um eine Achse parallel zur Detektorlade schwenkbar gelagert ist. Über die Anschlagspositionen erfolgt die Fixierung des eingelegten Röntgendetektors.
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In der Schrift
DE 103 56 288 A1 ist ein Ladengehäuse mit einer Auszugslade zum Einlegen eines Bildaufnahmemittels bekannt, die über Teleskopschienen geführt ist. Durch Einsatz von Teleskopschienen ist ein Vollauszug der Auszugslade aus dem Ladengehäuse möglich, wodurch ein Einlegen des Bildaufnahmemittels in die Auszugslade, beziehungsweise eine Entnahme des Bildaufnahmemittels aus der Auszugslade durch medizinisches Personal einfach durchführbar ist. Nachteilig an dieser Lösung ist, dass der Einsatz von Teleskopschienen mit höheren Herstellungskosten verbunden ist.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine weitere Anordnung mit einem Ladengehäuse und einer Auszugslade zum Einlegen eines Bildaufnahmemittels eines Röntgenbildgerätes anzugeben.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung finden sich in den Merkmalen der abhängigen Ansprüche.
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Die Erfindung beansprucht eine Anordnung mit einem Ladengehäuse und einer Auszugslade zum Einlegen eines Bildaufnahmemittels eines Röntgenbildgerätes. Die Anordnung umfasst eine Ausziehvorrichtung, mittels derer die Auszugslade beim Ausfahren aus dem Ladengehäuse und beim Einfahren in das Ladengehäuse auf einer schiefen Ebene bewegbar ist, wobei der Auszugsladenboden parallel zum Ladengehäuseboden bleibt. Dadurch wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass die Auszugslade in ausgefahrener Position einen größeren Abstand zur unteren Frontkante der Ladengehäusedecke hat, wodurch das Einlegen des Bildaufnahmemittels in die Auszugslade erleichtert wird. Weiterhin wird gewährleistet, dass der Abstand des in die Auszugslade eingelegten Bildaufnahmemittels bei eingefahrener Auszugslade zu weiteren, oberhalb des Ladengehäuses angeordneten Komponenten des Röntgenbildgerätes, wie beispielsweise einer Belichtungsautomatikkammer (Iontomatkammer) oder einem darüber angeordneten Streustrahlenraster, möglichst klein gehalten werden kann, was wiederum zu einer Erhöhung der Qualität einer erstellten Bildaufnahme führt.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung kann die Ausziehvorrichtung ein erstes und ein zweites Führungsmittel umfassen, wobei das zweite Führungsmittel im ersten Führungsmittel bewegbar angeordnet ist. Über die bewegbare Anordnung des zweiten Führungsmittels im ersten Führungsmittel werden das Ausfahren aus dem Ladengehäuse und das Einfahren in das Ladengehäuse sichergestellt.
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In einer weiteren Ausprägung der Erfindung kann das erste Führungsmittel innen an den beiden Seitenwänden des Ladengehäuses angeordnet sein und zwei einander gegenüberliegende, schräg verlaufende Führungsnuten umfassen. Weiterhin kann das zweite Führungsmittel außen an den beiden Seitenwände der Auszugslade angeordnet sein und zwei einander gegenüber liegende, schräg verlaufende Führungsschienen umfassen. Durch die in den schräg angeordneten Führungsnuten bewegbar angeordneten, ebenfalls schräg verlaufenden Führungsschienen wird die Verschiebbarkeit der Auszugslade entlang einer schiefen Ebene ermöglicht.
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Vorteilhaft können die Führungsschienen zusammen mit den Führungsnuten Gleitlager sein, wodurch eine gleichmäßige und leichte Beweglichkeit der Führungsschienen in den Führungsnuten auf besonders einfache Weise realisiert werden kann.
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Weiterhin kann die Auszugslade mindestens eine Spannzange umfassen, über die das Bildaufnahmemittel an der Auszugslade fixierbar ist. Die Fixierung des Bildaufnahmemittels an der Auszugslade ist erforderlich, um die Position des in die Auszugslade eingelegten Bildaufnahmemittels während des Einschiebens der Auszugslade in das Ladengehäuse und während der Bildaufnahme unverändert zu belassen. Durch Verwendung einer Spannzange lässt sich dies auf einfache Weise realisieren.
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Des Weiteren beansprucht die Erfindung ein Röntgenbildgerät mit einer erfindungsgemäßen Anordnung.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen anhand von schematischen Zeichnungen.
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Es zeigen:
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1: eine Seitenansicht einer Anordnung mit einer in ein Ladengehäuse eingefahrenen Auszugslade, und
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2: eine Seitenansicht einer Anordnung mit einer aus einem Ladengehäuse ausgefahrenen Auszugslade.
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In 1 ist eine Seitenansicht einer Anordnung mit einer in ein Ladengehäuse eingefahrenen Auszugslade dargestellt. In einem Ladengehäuse 1, das beispielsweise in einem nicht gezeigten Patientenliegetisch eines Röntgenbildgerätes integriert ist, befindet sich eine Auszugslade 2 in eingefahrener Position. In die Auszugslade 2 ist ein Bildaufnahmemittel 3 eingelegt, das mit zwei an der Auszugslade 2 angebrachten Spannzangen 4 an der Auszugslade 2 fixiert ist. Die Auszugslade 2 umfasst zwei einander gegenüberliegende, schräg verlaufende Führungsschienen 5, die an den beiden parallel zur Einfuhrrichtung der Auszugslade 2 verlaufenden Seitenwänden der Auszugslade 2 angeordnet sind. In der 1 ist aufgrund der Seitenansicht nur eine Führungsschiene 5 dargestellt. Die Führungsschienen 5 sind bewegbar in zwei einander gegenüberliegenden, schräg verlaufenden, nicht dargestellten Führungsnuten angeordnet, die an den beiden parallel zur Einfuhrrichtung der Auszugslade 2 verlaufenden Seitenwänden des Ladengehäuses 1 angebracht sind. Die Auszugslade 2 ist im eingefahrenen Zustand derart im Ladengehäuse 1 angeordnet, dass der Abstand zwischen dem in die Auszugslade 2 eingelegten Bildaufnahmemittel 4 und der Decke des Ladengehäuses 1 möglichst klein ist. Dadurch ist gewährleistet, dass das Bildaufnahmemittel möglichst nahe zu den oberhalb des Ladegehäuses 1 angeordneten Komponenten des Röntgenbildgerätes, wie beispielsweise einer nicht gezeigten Belichtungsautomatikkammer oder einem darüber angeordneten, nicht gezeigtem Streustrahlenraster, positioniert ist. Durch die Anordnung der Führungsschienen 5 und Führungsnuten 6 kann die Auszugslade 2 derart aus dem Ladengehäuse 1 ausgefahren werden, dass die Auszugslade 2 auf einer schiefen Ebene bewegbar ist, wobei der Boden der Auszugslade 2 parallel zum Boden des Ladengehäuses 1 bleibt.
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2 zeigt eine Seitenansicht einer Anordnung mit einer aus einem Ladengehäuse ausgefahrenen Auszugslade. Dargestellt ist eine aus einem Ladengehäuse 1, das beispielsweise in einem nicht gezeigten Patientenliegetisch eines Röntgenbildgerätes integriert ist, ausgefahrene Auszugslade 2. In die Auszugslade 2 ist ein Bildaufnahmemittel 3 einlegbar, das mit zwei an der Auszugslade 2 angebrachten Spannzangen 5 an der Auszugslade 2 fixierbar ist. Die Auszugslade 2 umfasst zwei einander gegenüberliegende, schräg verlaufende Führungsschienen 5, die an den beiden parallel zur Ausfuhrrichtung der Auszugslade 2 verlaufenden Seitenwänden der Auszugslade 2 angeordnet sind. Die Führungsschienen 5 sind bewegbar in zwei einander gegenüberliegenden, schräg verlaufenden Führungsnuten 6 angeordnet, die an den beiden parallel zur Ausfuhrrichtung der Auszugslade 2 verlaufenden Seitenwänden des Ladengehäuses 1 angebracht sind. In der 2 sind aufgrund der Seitenansicht jeweils nur eine Führungsschiene 5 und eine Führungsnut 6 dargestellt. Die Auszugslade 2 weist in ausgefahrener Position einen größeren Abstand zur unteren Frontkante 7 der Decke des Ladengehäuses 1 auf als in einer eingefahrenen Position, wodurch das von medizinischem Personal vorgenommene Einlegen des Bildaufnahmemittels 3 in die Auszugslade 2 erleichtert wird. Durch die Anordnung der Führungsschienen 5 und Führungsnuten 6 kann die Auszugslade 2 derart in das Ladengehäuse 1 eingefahren werden, dass die Auszugslade 2 auf einer schiefen Ebene bewegbar ist, wobei der Boden der Auszugslade 2 parallel zum Boden des Ladengehäuses 1 bleibt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ladengehäuse
- 2
- Auszugslade
- 3
- Bildaufnahmemittel
- 4
- Spannzange
- 5
- Führungsschiene
- 6
- Führungsnut
- 7
- untere Frontkante der Decke des Ladengehäuses